Datum: 20.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:04 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 23.03.2023 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 27.03.2023 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 29.03.2023 - öffentlicher Teil
2 Gewässerentwicklungskonzept für Gewässer III. Ordnung und „Hydromorphologische Maßnahmen“ nach EG-WRRL für den Flusswasserkörper „Landgraben“ (Umsetzungskonzept); Vorstellung und Beschlussfassung über Umsetzung
3 Verschiedenes
4 Anträge und Anfragen
4.1 Fällung von Eichen im Auwaldbereich von Illerzell; Unverständnis; Beantwortung der Anfrage von Herrn Wedemeyer aus der Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2023
4.2 Rückschnitt von Bäumen im Stadtcenter in Vöhringen; Beantwortung der Anfrage von Herrn Barth aus der Stadtratssitzung vom 23.02.2023
4.3 Beantwortung der Anfrage zum Ausbau von Photovoltaikanlagen aus der gemeinsamen Sitzung vom 06.03.2023
4.4 Gasleitung durch den Wieland-Kanal, mögliche Probleme bzgl. Trinkwasserversorgung; Anfrage Herr Georg Thalhofer
4.5 Umgestaltung des Kreisverkehres Rue de Vizille - Memminger Straße; Anfrage Herr Gutter
4.6 Ladesäulen für Elektrofahrzeuge; Parkvorrang Elektrofahrzeuge; Anfrage Herr Hinterkopf
4.7 Zwischenstandsbericht zum Thema Blackout; Anfrage Herr Hinterkopf
4.8 Verkehrs- bzw. Parksituation im Bereich Holunderweg/Bahnhofstraße; Anfrage Herr Maier
4.9 Fertigstellung der Illerzeller Straße; Anfrage Herr Maier
4.10 Einzäunung der Freiflächen PV-Anlage beim Recyclinghof; Anfrage Herr Epple

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.04.2023 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 23.03.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.04.2023 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 23.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 27.03.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.04.2023 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 27.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 29.03.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.04.2023 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 29.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Gewässerentwicklungskonzept für Gewässer III. Ordnung und „Hydromorphologische Maßnahmen“ nach EG-WRRL für den Flusswasserkörper „Landgraben“ (Umsetzungskonzept); Vorstellung und Beschlussfassung über Umsetzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.04.2023 ö Beschließend 2

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 24.09.2020 wurde auf Antrag von Herrn Georg Thalhofer beschlossen, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, die Aufstellung eines Gewässerentwicklungskonzeptes zu prüfen und erforderliche Haushaltsmittel vorzusehen.
Am 14.12.2021 wurde der Stadtrat darüber informiert, dass der Auftrag für das Gewässerentwicklungskonzept (GEK) für Gewässer III. Ordnung sowie ein Umsetzungskonzept (UK) für den Landgraben an das Ingenieurbüro Kling Consult GmbH vergeben wurde. Die Konzepterstellung wird mit 75 % vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth gefördert.
Das GEK wurde auf Grundlage der Gewässerstrukturkarte des Bayerischen Landesamtes für Umwelt sowie unter Berücksichtigung der LfU-Merkblätter erarbeitet. Die mit Fachbehörden abgestimmten Konzepte liegen der Stadtverwaltung inzwischen vor. 
Das Gewässerentwicklungskonzept für Gewässer III. Ordnung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 und das hydromorphologische Umsetzungskonzept als Anlage 2 beigefügt. Zur schnellen Übersicht können in Anlage 3 aus den Tabellen des Gewässerentwicklungskonzeptes die Defizite sowie Ziele und Maßnahmenvorschläge entnommen werden. Alle Pläne können in Originalgröße im Bauamt eingesehen werden.
Das Gewässerentwicklungskonzept für Gewässer III. Ordnung sowie das Umsetzungskonzept für den Landgraben wird dem Stadtrat durch die Mitarbeiter des Ingenieurbüros Kling Consult GmbH vorgestellt werden.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, dass die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen am Landgraben geprüft und nach Möglichkeit angegangen werden sollen. 
Viele Ufergrundstücke mit großem Potenzial für Verbesserungen stehen nicht im Eigentum der Stadt Vöhringen, so dass hier auf die betroffenen Grundstückseigentümer zu gegangen werden soll.
Dort, wo auf bereits eigenen Grundstücken Verbesserungen der Gewässerstruktur vorgenommen werden können, sollen Ausführungsplanungen in Auftrag gegeben werden. 
Nur wenige Maßnahmen (z.B. Bepflanzung an der Böschungskante) sind ohne eine Genehmigung zulässig. Alle Maßnahmen die den Wasserlauf beeinflussen, müssen vom Wasserwirtschaftsamt genehmigt werden.
Die dem Ausbau für eine naturnahe Entwicklung und Gestaltung von Gewässern dienenden Maßnahmen, können ebenfalls mit bis zu 75 % gefördert werden. Alternativ ist es möglich, unter Verzicht auf Förderungen die Maßnahmen als Ausgleichsmaßnahmen für Bauvorhaben anrechnen zu lassen.
Grundsätzlich würde die Stadtverwaltung die Anrechnung als Ausgleichsmaßnahme dann bevorzugen, wenn es sich um größere Maßnahmen auf einem Grundstück handelt.

Empfehlung

  1. Der Stadtrat nimmt das Gewässerentwicklungskonzept für Gewässer III. Ordnung und das hydromorphologische Umsetzungskonzept für den Landgraben der Stadt Vöhringen vom 13. März 2023 zur Kenntnis und erkennt die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Wiederherstellung des ökologischen Zustands der Gewässer III. Ordnung in Vöhringen an.
  2. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, aktiv auf Grundstückseigentümer zuzugehen und einen Erwerb von Gewässerrandstreifen entlang des Landgrabens für die Umsetzung der im hydromorphologischen Umsetzungskonzept empfohlenen Maßnahmen anzustreben.
  3. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, zu prüfen, welche Maßnahmen für die Verbesserung eines ökologischen Zustandes des Landgrabens auf bereits stadteigenen Flächen oder in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Neu-Ulm oder Freistaat Bayern umgesetzt werden können und entsprechende Ausführungsplanungen zu beauftragen.
  4. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, in den kommenden Jahren regelmäßig Haushaltsmittel für den Erwerb von Grundstücken sowie für die Umsetzung der im hydromorphologischen Umsetzungskonzept empfohlenen Maßnahmen anzumelden.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt zum vorliegenden Tagesordnungspunkt die Herren Wolpert und Böhm vom Büro Kling Consult GmbH.

Herr Böhm geht auf die Beauftragung, welche Ende des Jahres 2021 erfolgt ist und der im Frühjahr 2022 beginnenden Gewässerstrukturkartierung sowie der Bestandsaufnahme anhand einer ausführlichen Präsentation ein. Dabei sind Abschnitte mit einem Umfang von 71 Hektar betreffend fünf Kilometer Flussabschnitt des Landgrabens sowie 13 km weitere Gewässerabschnitte umfasst.

Auszugsweise werden aus dem Ziele- und Maßnahmenplan Möglichkeiten aufgezeigt, welche dem Grundwasserstand und der Fließgeschwindigkeit zugutekommen. Beispielhaft kann durch Pflanzung von Büschen, Bäumen und Sträuchern zur Beschattung des Gewässers und durch die Anlage von kleinflächigen Ausuferungen die Fließgeschwindigkeit reduziert werden.

Durch Beachtung der durchgängigen Struktur des Konzeptes auch über die Stadtgrenzen hinweg, sei eine Kooperation mit den nördlich und südlich angrenzenden Kommunen sinnvoll. Teilweise können Maßnahmen auf städtischen Grundstücken, teils über abzuschließende Pflegeverträge umgesetzt werden und anderweitig seien auch benötigte Grundstücke zu erwerben.

Abschließend führt Herr Böhm aus, habe man mit dem Konzept ein Instrument an der Hand Wertvolles zu erhalten, zu ergänzen und zu verbinden.

Bürgermeister Neher bedankt sich für die umfangreichen Unterlagen und die sehr informative und interessante Vorstellung.

Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach Fördermöglichkeiten im Rahmen der Umsetzung einzelner Maßnahmen. Weiterhin wird auf die Auslegung der Gräben um Illerberg Bezug genommen, welche solseitig mit Gittersteinen belegt wären und so bereits ohne zu tätigen Grunderwerb einzelne Punkte aufgewertet werden könnten. 

Herr Wolpert geht darauf ein, dass Maßnahmen auch im Rahmen der Bauleitplanung als Ausgleichsflächen umsetzbar wären, hierfür dann jedoch keine Fördermöglichkeit bestehe. Im Umkehrschluss bestehe die Möglichkeit für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan per Durchführungsvertrag die Finanzierung zu regeln. Aufgrund der bestehenden Flächenkonkurrenz sei es wichtig, Flächen im Gewässerbereich sinnvoll zu nutzen und nicht auf landwirtschaftliche Flächen zurückzugreifen.

Auf die aufgeworfene Frage seitens eines Ratsmitgliedes, bezüglich der mangelnden Durchlässigkeit im Bereich des Dorfplatzes Thal teilt Herr Böhm mit, dass dies in Siedlungsbereichen häufig schwierig umsetzbar sei. Die Restriktionen zum Hochwasserschutz bzw. mögliche Umsetzungsmaßnahmen seien sinnvollerweise vorab mit dem Wasserwirtschaftsamt abzustimmen. Weiterhin gelte auch für die übrigen Maßnahmen, eine Abstimmung im Wege der Ausführungsplanung mit den betroffenen Behörden.

Seitens eines weiteren Gremiumsmitgliedes wird auf die angesprochene Wiedervernässung der Wasenlöcher eingegangen und auf die Hitzeperiode im Zeitpunkt der Bestandsaufnahme. 

Hierauf erläutert Herr Böhm, dass ein Verschlechterungsverbot gelte und demnach naturschutzrechtlich ein besonderes Augenmerk auf solche ökologisch wertvollen Flächen zu legen sei.

Nach Abschluss der Diskussion fasst das Gremium nachstehenden

Beschluss

  1. Der Stadtrat nimmt das Gewässerentwicklungskonzept für Gewässer III. Ordnung und das hydromorphologische Umsetzungskonzept für den Landgraben der Stadt Vöhringen vom 13. März 2023 zur Kenntnis und erkennt die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Wiederherstellung des ökologischen Zustands der Gewässer III. Ordnung in Vöhringen an.
  2. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, aktiv auf Grundstückseigentümer zuzugehen und einen Erwerb von Gewässerrandstreifen entlang des Landgrabens für die Umsetzung der im hydromorphologischen Umsetzungskonzept empfohlenen Maßnahmen anzustreben.
  3. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, zu prüfen, welche Maßnahmen für die Verbesserung eines ökologischen Zustandes des Landgrabens auf bereits stadteigenen Flächen oder in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Neu-Ulm oder Freistaat Bayern umgesetzt werden können und entsprechende Ausführungsplanungen zu beauftragen.
  4. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, in den kommenden Jahren regelmäßig Haushaltsmittel für den Erwerb von Grundstücken sowie für die Umsetzung der im hydromorphologischen Umsetzungskonzept empfohlenen Maßnahmen anzumelden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.04.2023 ö 3

Diskussionsverlauf

Beratungsgegenstände zum Tagesordnungspunkt lagen nicht vor.

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4. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.04.2023 ö 4
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4.1. Fällung von Eichen im Auwaldbereich von Illerzell; Unverständnis; Beantwortung der Anfrage von Herrn Wedemeyer aus der Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.04.2023 ö 4.1

Sachverhalt

Auf die o.a. Anfrage wird nachstehend die Antwort der Bayerischen Staatsforsten abgedruckt:


„Vielen Dank für Ihre Anfrage zu Waldpflege- und Sicherungsmaßnahmen, die über Ihre Stadtverwaltung (Fr. Fröhlingsdorf) bei uns eingegangen ist. 

Die angesprochenen Verkehrssicherungsmaßnahmen auf Staatswaldflächen der Bayerischen Staatsforsten und des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth wurden von beiden Verwaltungen abgestimmt und vorbereitet. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm wurde von uns vorab in Kenntnis gesetzt. Ferner wurde die Bevölkerung vorab über Pressemitteilungen und Hinweisschilder informiert. 

Es handelte sich um eine sehr dringliche Maßnahme: Aufgrund des sich von Jahr zu Jahr deutlich verschlechternden Zustands der Eschen (aufgrund des Eschen-Triebsterbens) bestand entlang der Wege an vielen Stellen Gefahr für Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger. Die Maßnahmen waren darüber hinaus auch notwendig, um die Einrichtungen zum Hochwasserschutz, wie Deiche und Dämme zu pflegen. Wie Sie bereits erwähnt haben, müssen insbesondere die Eschen zunehmend auf ihre Standfestigkeit, Totholz in den Kronen und die daraus ergebende Gefahrensituation überprüft werden. Daher wurden entlang der Iller, des Dammes und entlang weiterer viel begangener Wege (z. B. Trimm Dich Pfad Senden) in erster Linie stark geschädigte Eschen gefällt. In den Waldflächen selbst wurden dagegen nur dort Bäume gefällt, wo es zur Schaffung von Pflegelinien/Gassen notwendig war. Auf dem Großteil der Fläche fanden keine Baumfällungen statt. 

Es handelt sich bei diesen Maßnahmen aufgrund der Schädigung vieler Bäume um eine sehr gefährliche Arbeit für die verantwortlichen Arbeiter: Die Fällungen wurden daher aus Arbeitssicherheitsgründen hauptsächlich maschinell (mit Erntemaschinen/Harvestern) und teilweise mit Seilwindenunterstützung (bei hängenden Bäumen insb. an Waldrändern) durchgeführt. Damit der Fällvorgang sicher vollzogen werden konnte und ein Fallen der Bäume auf die Dämme und eine Beschädigung dieser zu verhindern, musste im Vorfeld parallel zum Damm eine sog. Rückegasse für Maschinen eingelegt werden. Diese hat eine Arbeitsbreite von ca. 3,5 m und ist mit weißen Querstrichen markiert. Die auf dieser Fahrlinie stehenden Bäume mussten ebenfalls gefällt werden. Dort wurden ca. 5-10 Eichen gefällt. Sehr starke, ausgewiesene Biotop-Eichen wurden i. d. R. geschont und die Fahrgasse entsprechend verändert. Dies war aber nicht in allen Fällen möglich. Insgesamt machten geschädigte Eschen ca. 90 % der gefällten Bäume aus. Andere Baumarten (in Summe ca. 10 %, v. a. Pappel, Bergahorn und einzelne Eichen) spielten nur eine geringe Rolle. 

Die Sicherungsmaßnahmen wurden so geplant und durchgeführt, dass sie bestmöglich alle aktuellen Anforderungen an den Wald (Erholung, Holznutzung und Natur-/Artenschutz) miteinander in Einklang bringen konnten. Zum Beispiel führten wir die Maßnahme deutlich vor der Vogelbrutzeit durch und schafften durch Hochköpfungen von Gefahrenbäumen neue Habitate für Spechte, Fledermäuse und Insekten. Es wurde sehr viel Totholz auf der Fläche belassen. Zudem führten wir die Maßnahme im Winter bei Frost durch, da so der wertvolle Waldboden bestmöglich geschont werden kann. 

Sofern Sie weitere Informationen über die Pflege- und Sicherungsmaßnahmen und den Auwald wünschen, könnten wir Ihnen auch vor Ort eine Waldführung anbieten.“

Diskussionsverlauf

Auf die o.a. Anfrage wird nachstehend die Antwort der Bayerischen Staatsforsten abgedruckt:


„Vielen Dank für Ihre Anfrage zu Waldpflege- und Sicherungsmaßnahmen, die über Ihre Stadtverwaltung (Fr. Fröhlingsdorf) bei uns eingegangen ist. 

Die angesprochenen Verkehrssicherungsmaßnahmen auf Staatswaldflächen der Bayerischen Staatsforsten und des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth wurden von beiden Verwaltungen abgestimmt und vorbereitet. Die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Neu-Ulm wurde von uns vorab in Kenntnis gesetzt. Ferner wurde die Bevölkerung vorab über Pressemitteilungen und Hinweisschilder informiert. 

Es handelte sich um eine sehr dringliche Maßnahme: Aufgrund des sich von Jahr zu Jahr deutlich verschlechternden Zustands der Eschen (aufgrund des Eschen-Triebsterbens) bestand entlang der Wege an vielen Stellen Gefahr für Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger. Die Maßnahmen waren darüber hinaus auch notwendig, um die Einrichtungen zum Hochwasserschutz, wie Deiche und Dämme zu pflegen. Wie Sie bereits erwähnt haben, müssen insbesondere die Eschen zunehmend auf ihre Standfestigkeit, Totholz in den Kronen und die daraus ergebende Gefahrensituation überprüft werden. Daher wurden entlang der Iller, des Dammes und entlang weiterer viel begangener Wege (z. B. Trimm Dich Pfad Senden) in erster Linie stark geschädigte Eschen gefällt. In den Waldflächen selbst wurden dagegen nur dort Bäume gefällt, wo es zur Schaffung von Pflegelinien/Gassen notwendig war. Auf dem Großteil der Fläche fanden keine Baumfällungen statt. 

Es handelt sich bei diesen Maßnahmen aufgrund der Schädigung vieler Bäume um eine sehr gefährliche Arbeit für die verantwortlichen Arbeiter: Die Fällungen wurden daher aus Arbeitssicherheitsgründen hauptsächlich maschinell (mit Erntemaschinen/Harvestern) und teilweise mit Seilwindenunterstützung (bei hängenden Bäumen insb. an Waldrändern) durchgeführt. Damit der Fällvorgang sicher vollzogen werden konnte und ein Fallen der Bäume auf die Dämme und eine Beschädigung dieser zu verhindern, musste im Vorfeld parallel zum Damm eine sog. Rückegasse für Maschinen eingelegt werden. Diese hat eine Arbeitsbreite von ca. 3,5 m und ist mit weißen Querstrichen markiert. Die auf dieser Fahrlinie stehenden Bäume mussten ebenfalls gefällt werden. Dort wurden ca. 5-10 Eichen gefällt. Sehr starke, ausgewiesene Biotop-Eichen wurden i. d. R. geschont und die Fahrgasse entsprechend verändert. Dies war aber nicht in allen Fällen möglich. Insgesamt machten geschädigte Eschen ca. 90 % der gefällten Bäume aus. Andere Baumarten (in Summe ca. 10 %, v. a. Pappel, Bergahorn und einzelne Eichen) spielten nur eine geringe Rolle. 

Die Sicherungsmaßnahmen wurden so geplant und durchgeführt, dass sie bestmöglich alle aktuellen Anforderungen an den Wald (Erholung, Holznutzung und Natur-/Artenschutz) miteinander in Einklang bringen konnten. Zum Beispiel führten wir die Maßnahme deutlich vor der Vogelbrutzeit durch und schafften durch Hochköpfungen von Gefahrenbäumen neue Habitate für Spechte, Fledermäuse und Insekten. Es wurde sehr viel Totholz auf der Fläche belassen. Zudem führten wir die Maßnahme im Winter bei Frost durch, da so der wertvolle Waldboden bestmöglich geschont werden kann. 

Sofern Sie weitere Informationen über die Pflege- und Sicherungsmaßnahmen und den Auwald wünschen, könnten wir Ihnen auch vor Ort eine Waldführung anbieten.“

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4.2. Rückschnitt von Bäumen im Stadtcenter in Vöhringen; Beantwortung der Anfrage von Herrn Barth aus der Stadtratssitzung vom 23.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.04.2023 ö 4.2

Sachverhalt

Zur o.a. Anfrage kann folgende Rückmeldung seitens der Stadtverwaltung gegeben werden:

„Die Stadtverwaltung hat den Vorfall besprochen und am 01.03.2023 der Eigentümergemeinschaft ein Schreiben geschickt, dem ein Änderungsvertrag für den Unterhalt des Spielplatzes beilag. Gleichzeitig wurde die Empfehlung ausgesprochen den gesamten Erschließungsvertrag von 1982 der aktuellen Nutzung entsprechend anzupassen. 
Der Bürger, der sich bei der Stadtverwaltung gemeldet hatte, hat eine abschließende E-Mail von der Stadtverwaltung erhalten und sich nicht mehr zu dem Anliegen geäußert.“

Diskussionsverlauf

Zur o.a. Anfrage kann folgende Rückmeldung seitens der Stadtverwaltung gegeben werden:

„Die Stadtverwaltung hat den Vorfall besprochen und am 01.03.2023 der Eigentümergemeinschaft ein Schreiben geschickt, dem ein Änderungsvertrag für den Unterhalt des Spielplatzes beilag. Gleichzeitig wurde die Empfehlung ausgesprochen den gesamten Erschließungsvertrag von 1982 der aktuellen Nutzung entsprechend anzupassen. 
Der Bürger, der sich bei der Stadtverwaltung gemeldet hatte, hat eine abschließende E-Mail von der Stadtverwaltung erhalten und sich nicht mehr zu dem Anliegen geäußert.“

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4.3. Beantwortung der Anfrage zum Ausbau von Photovoltaikanlagen aus der gemeinsamen Sitzung vom 06.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.04.2023 ö 4.3

Sachverhalt

Seitens der Stadtverwaltung kann folgende Stellungnahme erfolgen:

„Dem Ausbau der PV-Leistung liegt folgender Beschluss zugrunde:
„In der Haupt- und Umweltausschusssitzung am 04.10.2021 wurde beschlossen, dass der Ausbau der PV-Leistung auf kommunalen Liegenschaften stufenweise in Eigenregie erfolgen soll. Entsprechende Mittel (100.000 € pro Jahr) wurden in der Haushaltsplanung berücksichtigt.“
Als Gesamtkosten für die Photovoltaikanlagen sind in den Jahren 2021, 2022 und 2023: ca. 291.000 € und das Ziel insofern sehr gut getroffen worden.
Zusätzlich werden dieses Jahr die PV-Anlagen auf dem Feuerwehrgerätehaus und dem Kiga Rappelkiste geplant.
Weiterhin wird auf der Kita-Nord eine Photovoltaikanlage gebaut mit einer Größe von ca. 18 kWp. und einer Investition in Höhe ca.33.500 € realisiert.
Bzgl. der Neuanlagenquote:

Nach dem Strombezug (Vergleichswert 2021: 2.144.000 kWh) würden die geschätzten Mehrkosten (0,5 - 1,0 ct/kWh) durch die Neuanlagenquote zwischen 10.720 € - 21.440€ liegen.
Strombezug 2021:
           2.144.000 
 kWh
Mehrkosten:
Mehrkosten Neuanlagenquote, niedrig:
0,5
ct/kWh
          10.720,00 € 
Mehrkosten Neuanlagenquote, hoch:
1,0
ct/kWh
          21.440,00 € 
Mehrkosten Neuanlagenquote, Mittelwert:
0,75
ct/kWh
          16.080,00 € 

Diskussionsverlauf

Seitens der Stadtverwaltung kann folgende Stellungnahme erfolgen:

„Dem Ausbau der PV-Leistung liegt folgender Beschluss zugrunde:
„In der Haupt- und Umweltausschusssitzung am 04.10.2021 wurde beschlossen, dass der Ausbau der PV-Leistung auf kommunalen Liegenschaften stufenweise in Eigenregie erfolgen soll. Entsprechende Mittel (100.000 € pro Jahr) wurden in der Haushaltsplanung berücksichtigt.“
Als Gesamtkosten für die Photovoltaikanlagen sind in den Jahren 2021, 2022 und 2023: ca. 291.000 € und das Ziel insofern sehr gut getroffen worden.
Zusätzlich werden dieses Jahr die PV-Anlagen auf dem Feuerwehrgerätehaus und dem Kiga Rappelkiste geplant.
Weiterhin wird auf der Kita-Nord eine Photovoltaikanlage gebaut mit einer Größe von ca. 18 kWp. und einer Investition in Höhe ca.33.500 € realisiert.
Bzgl. der Neuanlagenquote:

Nach dem Strombezug (Vergleichswert 2021: 2.144.000 kWh) würden die geschätzten Mehrkosten (0,5 - 1,0 ct/kWh) durch die Neuanlagenquote zwischen 10.720 € - 21.440€ liegen.
Strombezug 2021:
           2.144.000 
 kWh
Mehrkosten:
Mehrkosten Neuanlagenquote, niedrig:
0,5
ct/kWh
          10.720,00 € 
Mehrkosten Neuanlagenquote, hoch:
1,0
ct/kWh
          21.440,00 € 
Mehrkosten Neuanlagenquote, Mittelwert:
0,75
ct/kWh
          16.080,00 € 

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4.4. Gasleitung durch den Wieland-Kanal, mögliche Probleme bzgl. Trinkwasserversorgung; Anfrage Herr Georg Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.04.2023 ö 4.4

Diskussionsverlauf

Herr Georg Thalhofer spricht die vorgesehene Verlegung einer Gasleitung durch den Wieland-Kanal an. Damit einhergehend sei nach der Meinung des Wasserwirtschaftsamtes eine mögliche Trinkwasserverunreinigung nicht auszuschließen. Er bitte daher um eine kurze Information im Rahmen der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses.

Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass seine dienstlich hierzu verfasste Stellungnahme eingegangen sei und Herrn Hieber vorliege.

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4.5. Umgestaltung des Kreisverkehres Rue de Vizille - Memminger Straße; Anfrage Herr Gutter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.04.2023 ö 4.5

Diskussionsverlauf

Herr Gutter nimmt Bezug auf die Umgestaltungsmaßnahme des Kreisverkehres, welche in der Bevölkerung mangels Information zu Irritationen geführt habe.

Daher solle in einer folgenden Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses ein Ausblick auf bevorstehende Pflanz- und Umgestaltungsmaßnahmen gegeben werden. Weiterhin wäre wünschenswert, bereits vor Beginn der Maßnahmen hierauf im Extra hinzuweisen.

Bürgermeister Neher verweist in diesem Zusammenhang auf die vorliegende Tischvorlage sowie die vorgesehene Veröffentlichung im Extra in der Samstagsausgabe.
Aufgrund der Fülle an Einzelmaßnahmen könne nicht alles dargestellt werden, jedoch bereite man eine Übersicht der größeren Maßnahmen für die Ratsmitglieder vor.

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4.6. Ladesäulen für Elektrofahrzeuge; Parkvorrang Elektrofahrzeuge; Anfrage Herr Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.04.2023 ö 4.6

Diskussionsverlauf

Herr Hinterkopf bezieht sich auf die vor längerer Zeit beschlossene Maßnahme, in Vöhringen Ladesäulen für Elektrofahrzeuge herzustellen. In diesem Zusammenhang sei die Parkbevorrechtigung für Elektrofahrzeugen auf diesen Flächen ausgeschlossen worden. Nachdem ohnehin ein Parkplatzmangel herrsche sei nicht nachvollziehbar, weshalb nun doch lediglich Elektrofahrzeuge darauf parken dürften.

Herr Söhner erläutert, dass dies eine rechtliche Vorgabe sei und auch die Fördermittel daran geknüpft werden. Weiterhin sei es unsinnig die Flächen auch Verbrennerfahrzeugen zur Verfügung zu stellen und damit den Elektrofahrzeugen eine Lademöglichkeit faktisch zu verwehren.

Bürgermeister Neher teilt mit, man werde prüfen, inwieweit der Ausschluss dieser Kennzeichnung in der Sitzung thematisiert worden sei. Anmerkung: Nach Prüfung hat sich keine dahingehende Thematisierung im Protokoll der maßgeblichen Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 22.05.2022 ergeben.

Alternativ bittet Herr Hinterkopf darum, zu prüfen, inwieweit an anderer Stelle weitere Parkflächen ausgewiesen werden können.

Hierzu erläutert Herr Söhner, dass die Prüfung bereits erfolgt ist und weitere Flächen nicht zur Verfügung stehen.

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4.7. Zwischenstandsbericht zum Thema Blackout; Anfrage Herr Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.04.2023 ö 4.7

Diskussionsverlauf

Herr Hinterkopf erkundigt sich nach einem Zwischenstandsbericht im Hinblick auf den Arbeitskreis, welcher zum Thema Blackout ins Leben gerufen worden sei. Insbesondere für die Bereiche Stromversorgung, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und der Feuerwehr.

Herr Bürgermeister Neher sichert einen Zwischenbericht zu.

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4.8. Verkehrs- bzw. Parksituation im Bereich Holunderweg/Bahnhofstraße; Anfrage Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.04.2023 ö 4.8

Diskussionsverlauf

Herr Maier teilt mit, dass er von Anwohnern auf die Parksituation im Bereich Holunderweg/Bahnhofstraße angesprochen worden sei. Speziell werde hier regelmäßig ein Silo-LKW einer Kornmühle abgestellt. In den Abend-/Nachtstunden komme es in Richtung Innenstadt zu gefährlichen Situationen. Ggfs. lasse sich ein Halt- oder Parkverbot im Kurvenbereich anordnen.

Bürgermeister Neher erläutert, man werde den Vorgang bei der nächsten Verkehrsschau prüfen.

Seitens der Stadtverwaltung kann weiterhin beantwortet werden, dass der Vorgang bereits an die Polizeiinspektion Illertissen weitergeleitet worden ist. Zwischenzeitlich wurde uns mitgeteilt, dass aufgrund der Tatsache, dass der LKW nicht dauerhaft dort stehe und auch keine Parkeinschränkung vorhanden sei, kein rechtlicher Grund für eine Beanstandung gegeben sei. Allerdings wird auch seitens der PI Illertissen angemerkt, dass das Parken an der Stelle nicht optimal sei.

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4.9. Fertigstellung der Illerzeller Straße; Anfrage Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.04.2023 ö 4.9

Diskussionsverlauf

Herr Maier erkundigt sich nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung der Illerzeller Straße. Nachdem inzwischen lediglich vereinzelt Bauarbeiter anzutreffen sind, stoße die anhaltend notwendige Umfahrung auf wenig Verständnis.

Herr Söhner erläutert, dass die Fertigstellung bis Ende April vorgesehen sei. Die Asphaltierung habe jedoch wegen der schlechten Witterung verschoben werden müssen.

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4.10. Einzäunung der Freiflächen PV-Anlage beim Recyclinghof; Anfrage Herr Epple

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.04.2023 ö 4.10

Diskussionsverlauf

Herr Epple weist darauf hin, dass die erforderliche Bodenfreiheit von 10-20 cm des Zaunes nicht gegeben ist, welcher aus ökologischer Sicht für den Wildwechsel vorgesehen sei. Er bitte zu prüfen ob die Einzäunung im privaten Eigentum oder in städtischem Eigentum stehe und entsprechende Änderung der Einzäunung zu veranlassen.

Bürgermeister Neher sichert eine Überprüfung und für den Fall, dass die Einzäunung im Eigentum der Stadt Vöhringen stehe, eine Umsetzung zu.

Datenstand vom 23.06.2023 12:04 Uhr