Datum: 25.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:46 Uhr bis 20:11 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 20.04.2023 - öffentlicher Teil
1.2 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 04.05.2023 - öffentlicher Teil
2 Nachrücken von Herrn Jürgen Weichsberger für Herrn Anton Bidell in den Stadtrat und Vereidigung
3 Mandatswechsel in der Stadtratsfraktion der FWG - Bestellung für die Ausschuss-Sitze
4 Freiflächenphotovoltaik - Ausbaustrategie
5 Feststellung der Jahresrechnung 2021 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
6 Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen; Auftragsvergabe;
7 Verschiedenes
8 Anträge und Anfragen
8.1 Blackout - Information über aktuellen Stand Beantwortung der Anfrage von Herrn Hinterkopf aus der Stadtratssitzung vom 20.04.2023
8.2 Mögliche Verkehrsführung für KFZ- und Radverkehr im Bereich der Zufahrt zum Gewerbegebiet im Nord-Osten; Anfrage Herr Barth
8.3 Einrichtung eines Parkverbotes auf der Illerzeller Straße; Anfrage Herr Hinterkopf
8.4 Kommunikation in den Kindergärten bzw. zu Eltern; Anfrage Fr. Dr. Bilmayer-Frank
8.5 Unterstützung der Partnerschaftsbeauftragten anlässlich des Stadtjubiläums; Anfrage Frau Böck
8.6 Radwegemarkierung in der Uferstraße; Anfrage Herr Brocke
8.7 Einrichtung eines Trinkwasserbrunnens auf dem Spielplatz an der Rue de Vizille; Anfrage Herr Wedemeyer
8.8 Prüfung kritischer Infrastruktur auf Ausfallschutz und Redundanz; Anfrage Herr Epple
8.9 Jahrmarkt am 30.04.2023, Anfrage Herr Bader
8.10 Bedarf der Mittagsbetreuungen bzw. der Betreuungsituation an den Schulen; Anfrage Herr Prestele

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 20.04.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 20.04.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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1.2. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 04.05.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 04.05.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Nachrücken von Herrn Jürgen Weichsberger für Herrn Anton Bidell in den Stadtrat und Vereidigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Das langjährige Stadtratsmitglied für die FWG-Stadtratsfraktion, Herr Anton Bidell ist am 24.04.2023 im Alter von 70 Jahren verstorben. Herr Bidell war seit 2013 bis zuletzt aktiv am kommunalrechtlichen Geschehen beteiligt.

Nach dem Ergebnis der letzten Kommunalwahlen im Jahr 2020, rückt als nächster Listennachfolger Herr Jürgen Weichsberger in den Stadtrat nach.
Herr Weichsberger ist bereit, das Stadtratsmandat anzunehmen und den nach Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid zu leisten.

Empfehlung

  1. Herr Jürgen Weichsberger rückt als erster Listennachfolger der FWG für Herrn Anton Bidell in den Stadtrat nach. 

  1. Herr Bürgermeister Neher nimmt Herrn Jürgen Weichsberger den nach Art. 31 Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass Herr Weichsberger sein Mandat nun doch nicht annehme und daher der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen sei.

Abstimmungsergebnis: 23 : 0 angenommen

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3. Mandatswechsel in der Stadtratsfraktion der FWG - Bestellung für die Ausschuss-Sitze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Durch das Nachrücken von Herrn Jürgen Weichsberger, wird auch die Neuregelung personeller Besetzungen in den Ausschüssen notwendig.

Die Besetzung der Ausschüsse wurde in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 07.05.2020 durch Bestellung der vorgeschlagenen Mitglieder vorgenommen (vgl. auch § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Vöhringen vom 08.05.2020)

Nachdem bis zur Sitzungsladung keine Mitteilung der FWG-Stadtratsfraktion zu einer eventuellen Änderung eingegangen ist, sind folgende Änderungen vorgesehen:

Haupt- und Umweltausschuss:

Mitglied des Haupt- und Umweltausschusses bleibt Herr Sascha Frick.
Als Stellvertreter für Herrn Sascha Frick im Haupt- und Umweltausschuss, wird Herr Jürgen Weichsberger vorgeschlagen.

Bau- und Verkehrsausschuss:

Als Mitglied im Bau- und Verkehrssauschuss wird Herr Jürgen Weichsberger vorgeschlagen.
Als Vertreter für Herrn Jürgen Weichsberger im Bau- und Verkehrsausschuss wird Herr Sascha Frick vorgeschlagen.

Vertreter zur Mitgliederversammlung im Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V 

Als Mitglied der Mitgliederversammlung im Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm wird Herr Jürgen Weichsberger vorgeschlagen.
Als Vertreter für Herrn Jürgen Weichsberger in der Mitgliederversammlung im Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V. wird Herr Sascha Frick vorgeschlagen.

Zukunftsbeirat:
Mitglied des Zukunftsbeirats bleibt Herr Sascha Frick.
Als Vertreter für Herrn Sascha Frick im Zukunftsbeirat wird Herr Jürgen Weichsberger vorgeschlagen

Empfehlung

Der Stadtrat bestellt für
1.        den Haupt- und Umweltausschuss Herrn Jürgen Weichsberger als Stellvertreter für Herrn Sascha Frick,
2.        den Bau- und Verkehrsausschuss Herrn Jürgen Weichsberger als Mitglied,
3.        den Bau- und Verkehrsausschuss Herrn Sascha Frick als Stellvertreter für Herrn Jürgen Weichsberger,
4.        Herrn Jürgen Weichsberger als Mitglied in der Mitgliederversammlung im Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V., 
5.        Herrn Sascha Frick als Vertreter in der Mitgliederversammlung im Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V., 
6.        Herrn Jürgen Weichsberger als Vertreter von Herrn Sascha Frick im Zukunftsbeirat.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, nachdem der nächste Listennachfolger erst kontaktiert werden müsse und der vorhergehende Tagesordnungspunkt bereits abzusetzen war, sei auch der vorliegende Tagesordnungspunkt abzusetzen.

Abstimmungsergebnis: 23 : 0 angenommen

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4. Freiflächenphotovoltaik - Ausbaustrategie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 24.11.2022 wurde die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Vöhringen mit dem Zusatz beschlossen, dass das in Punkt 8 „Zusammenfassende Klimaschutzziele der Stadt Vöhringen“ beschriebene Ausbauziel für Freiflächen Photovoltaik noch gesondert zu bestimmen ist. Das aktuell vom Klimaschutzmanager vorgeschlagene Ausbauziel soll entsprechend ersetzt werden.

Aktuell liegt der Anteil erneuerbarer Energien am elektrischen Endenergieverbrauch in Vöhringen bei 11% (38 GWh von 354 GWh). Die Ziele für Bayern (70% bis 2025) und des Bundes (65% bis 2030) sind auf Grund der Sonderstellung des Industriesektors in Vöhringen gesondert zu betrachten. Durch die im Klimaschutzkonzept beschriebenen Ausbauziele im Bereich der Freiflächen- und Dachphotovoltaik soll ein Wert zwischen 20-25% erreicht werden. Mit Erreichen dieser Ziele wäre Vöhringen aus Sicht des Klimaschutzmanagers positiv an einer erfolgreichen Energiewende vor Ort beteiligt!
Das aktuell im Klimaschutzkonzept vorgeschlagene Ausbauziel für Freiflächenphotovoltaik liegt bei 47,5 MWp, wodurch ca. 52,8 GWh Strom pro Jahr erzeugt werden könnten. Zur Realisierung wird in etwa eine Fläche von 50 ha benötigt.

Ursprünglich wurden im Klimaschutzkonzept 16 Flächen als Potenzialflächen für den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik vorgeschlagen. Diese wurden anhand verschiedener Kriterien in einer GIS-Analyse und einer Begutachtung vor Ort ermittelt. Detaillierte Informationen sind dem Klimaschutzkonzept Kapitel 3, 4 und 8 zu entnehmen. Zusätzlich hatte der Stadtrat noch die Möglichkeit weitere Flächen dem Klimaschutzmanager zur Prüfung vorzuschlagen. Die Anzahl der abzustimmenden Flächen beträgt inklusive der Vorschläge der Fraktionen 33.
Ein wichtiger Punkt beim Ausbau der Freiflächenphotovoltaik ist die regionale Wertschöpfung und Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Bürgerinnen und Bürger sollen von der Stromerzeugung vor Ort profitieren, ob direkt oder indirekt über die Stadt. Im Zusammenhang mit der Akzeptanz war es dem Stadtrat außerdem wichtig, dass vor der Abstimmung über potenzielle Flächen eine Informationsveranstaltung zum Klimaschutzkonzept stattfindet. Diese erfolgte am 18.04.2023. Die Informationsveranstaltung wurde mit ca. 50 Teilnehmern gut angenommen. Beim Thema Freiflächenphotovoltaik gab es kein einheitliches Stimmungsbild. Wichtig war den Teilnehmern, dass man den Ausbau der Dachphotovoltaik priorisiere, insbesondere auf Industriegebäuden. Außerdem wurde auf die Flächenkonkurrenz mit der Landwirtschaft verwiesen. 

Ausblick:
Nach der Abstimmung bzgl. der in Frage kommenden Flächen geht die Verwaltung auf die Eigentümer der Grundstücke zu. Die Stadtverwaltung wird sich bemühen, die Flächen zu erwerben oder langfristige Pachtverträge zu verhandeln. Ziel ist es die Flächen zu sichern, sodass die Stadt Freiflächenphotovoltaikprojekte proaktiv gestalten kann. Die Ergebnisse der Gespräche sollen im weiteren Verlauf dem Stadtrat mitgeteilt werden. Die nächsten Schritte können erst sinnvoll nach den Ergebnissen der Eigentümergespräche bestimmt werden, beispielsweise eine Priorisierung der möglichen Projekte.
Anmerkung: 
Aufgrund der Doppelzuständigkeit der Ausschüsse wird das Thema direkt im Stadtrat ohne Vorberatung in den zuständigen Gremien (Bauausschuss, Haupt- und Umweltausschuss) behandelt.

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt, dass folgende Flächen der Potenzialanalyse grundsätzlich für Freiflächenphotovoltaikprojekte geeignet sind:
1, 2, 3, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 15, 16
Bei den Freiflächenphotovoltaikprojekten ist jeweils auf die regionale Wertschöpfung zu achten. Weiterhin ist für jedes Freiflächenphotovoltaikprojekt eine gesonderte Entscheidung zu treffen.
Die Flächen 4, 12, 13, 14 sollen priorisiert zum Ausbau des Gewerbegebiets genutzt werden. Die versiegelten Flächen sollen weitmöglichst zur Stromerzeugung mit Photovoltaik genutzt werden. Dies gilt insbesondere für Dachflächen und Parkplätze. 
(Mitgeltende Dokumente: Tabelle „Potenzialanalyse_PV_Freiflächen“; Karte „Potenzialanalyse_PV_Freiflächen“)

Diskussionsverlauf

Herr Jung stellt die Flächenauswahl nach diversen Kriterien, wie die Einsehbarkeit, Mindestgröße, Wirtschaftlichkeit und das Vorliegen eines EEG-Korridors vor. Weiterhin erläutert er die farbliche Kategorisierung zur besseren Verständlichkeit.

Dabei seien insbesondere größere Dachflächen und Parkplätze nicht als Freiflächenanlagen kategorisierbar. Auch Flächen im Bereich von Überschwemmungsgebieten oder welche durch Überspannungsleitungen beeinträchtigt seien, werden als problematisch eingestuft.

Aufgrund von Rückfragen aus dem Gremium inwieweit nicht priorisierte Flächen gar nicht verfolgt werden, teilt Herr Bürgermeister Neher klarstellend mit, dass im Falle einer Anfrage eines Investors ein Ausbau seitens der Stadt nicht negativ gesehen werden würde.
Vielmehr diene die Einstufung als Anhaltspunkt, wo priorisiert im Sinne eines Fahrplanes weiter geplant werden könne.

Seitens des Gremiums werden auch die im Bereich des Müllkraftwerkes zur Gemarkung Weißenhorn angrenzend als problematisch angesehen, da diese vielmehr als Gewerbeflächen dienen sollten.

Dementsprechend tendiert das Gremium dazu, die Flächen im Bereich der Autobahnzubringer (23, 23b sowie 24) mit aufzunehmen.

Im Wege der Aussprache werden weitere Flächen thematisiert und von Herrn Jung beleuchtet. Insbesondere mögliche Gewerbeflächen, welche aus städteplanerischer Sicht erst noch beurteilt werden müssten. Auch mögliche Preissteigerungen der Pacht bzw. eine Steigerung des Grundstückswertes, welche nach einer Festlegung der Vorrangflächen erfolgen könnten, werden erörtert.

Seitens eines Ratsmitgliedes wird angeregt, als weiteres Kriterium, die Akzeptanz der Bevölkerung zu einzelnen Flächen mit aufzunehmen. Ebenso solle nach Möglichkeit auf die Einbeziehung von Grünflächen verzichtet bzw. diese geschont werden.

Ebenso wird seitens eines Gremiumsmitgliedes auf das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 24.02.2023 hingewiesen, wonach sonstige öffentlich-rechtliche Belange der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen hintenanstehen müssten.

Nachdem einige Ratsmitglieder Agri-PV-Anlagen als probates Mittel ansehen, erwidert Herr Jung, dass die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen von verschiedenen Landwirten als nicht so hoch angesehen werde. Im Falle eines beabsichtigten Ausbaus, müsste demnach die Berechnung pro KWp bzw. MWp zwischen einer herkömmlichen Fotovoltaikanlage und einer Agri-PV-Anlage verglichen werden.

Das Gremium stimmt dem Vorschlag eines Ratsmitgliedes zu, die Flächen 23, 23b sowie 24 zusätzlich in die Abstimmung mit aufzunehmen.

Sodann ergeht folgender ergänzter 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass folgende Flächen der Potenzialanalyse grundsätzlich für Freiflächenphotovoltaikprojekte geeignet sind:
1, 2, 3, 5, 6, 8, 9, 10, 11, 15, 16 sowie 23, 23b und 24
Bei den Freiflächenphotovoltaikprojekten ist jeweils auf die regionale Wertschöpfung zu achten. Weiterhin ist für jedes Freiflächenphotovoltaikprojekt eine gesonderte Entscheidung zu treffen.
Die Flächen 4, 12, 13, 14 sollen priorisiert zum Ausbau des Gewerbegebiets genutzt werden. Die versiegelten Flächen sollen weitmöglichst zur Stromerzeugung mit Photovoltaik genutzt werden. Dies gilt insbesondere für Dachflächen und Parkplätze. 
(Mitgeltende Dokumente: Tabelle „Potenzialanalyse_PV_Freiflächen“; Karte „Potenzialanalyse_PV_Freiflächen“)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

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5. Feststellung der Jahresrechnung 2021 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Jahresrechnung der Stadt Vöhringen wurde im November 2022 im Rahmen der Örtlichen Rechnungsprüfung überprüft. Die Niederschrift hierzu ebenso wie das Protokoll über Beanstandungen der Prüfer wird dem Stadtrat als Anlage 1 und Anlage 2 dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Stadtrat beschließt gemäß Art. 103 GO über die Feststellung der Jahresrechnung 2021. Hierzu sind die Anlagen „Rechenschaftsbericht“, „Rechnungsquerschnitt“ und „Gruppierungsübersicht“ anbei. 
Gemäß Art. 102 Absatz 3 GO  soll dem Bürgermeister die Entlastung erteilt werden.

Empfehlung

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2021 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2021 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellten Sitzungsunterlagen und übergibt die Sitzungsleitung Herrn 2. Bürgermeister Walk.

Herr 2. Bürgermeister Walk verweist auf die vorgenommene öffentliche Rechnungsprüfung und die dem Gremium vorliegende Niederschrift.

Hierauf Bezug nehmend merkt ein Gremiumsmitglied seitens der SPD-Stadtratsfraktion kritische Punkte an. Insbesondere die festgestellten Mieten, welche anzupassen wären, seien offenbar nicht erhöht worden. In diesem Zusammenhang wird beispielsweise das Gebäude Ulmer Straße 21 angeführt, wonach zu klären wäre, ob im Hinblick auf den mehrjährigen Vertrag die Investitionen des Mieters erst kürzlich getätigt wurden oder bereits länger zurückliegen.

Herr Kämmerer Maaß führt aus, dass nicht eine pauschale Mieterhöhung um einen gewissen Prozentsatz erfolgen könne. Im vorgenannten Fall sei der Ausgangswert sehr niedrig angesetzt worden. Die Investition liege bereits länger zurück. Grundsätzlich werden jedoch die städtischen Mieten in vertretbarem Maße sukzessive angepasst. Einige Mietverträge seien bereits angeglichen worden. Wiederum lägen anderen Mietkonditionen entsprechende Gremienentscheidungen zugrunde.

Herr 2. Bürgermeister Walk führt aus, dass die Mieten künftig in regelmäßigem Turnus, so alle drei bis vier Jahre auf den Prüfstand zu stellen seien. Hierüber habe man auch in der Haushaltsberatung entsprechend Beschluss gefasst.

Auf Antrag von Herrn Barth, fasst das Gremium den einstimmigen Beschluss, die Nicht-Öffentlichkeit vorübergehend herzustellen.

Nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit ergeht folgender

Beschluss 1

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Die Jahresrechnung 2021 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Für das Rechnungsjahr 2021 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen; Auftragsvergabe;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö Beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates vom 23.03.2023 wurden die von der AUC Analyse und Consulting Petra Adrianowytsch e.K. ausgearbeiteten Unterlagen für die europaweite Ausschreibung der Hausmüll- und Biomüllabfuhr sowie deren Verwertung in der Stadt Vöhringen, die ab 01. Juli 2023 für die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren neu vergeben werden soll, gebilligt.

Nach der Veröffentlichung der europaweiten Ausschreibung über den Informationsdienst der Deutschen eVergabe, forderten sieben Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen über die Vergabeplattform an. 
Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist hat allerdings nur das ortsansässige Unternehmen, die Fa. Knittel GmbH Städtereinigung, Vöhringen, ein Angebot abgeben.

Die Veränderung der Gebühren wird sich erst nach Ablauf des vierjährigen Kalkulationszeitraumes (von 2020 bis 2024) zeigen.

Nachdem die Abgabefrist der Angebote am 05.05.2023 geendet hat, war eine Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses im Mai nicht mehr möglich. Aufgrund der bereits zum 01.07.2023 beginnenden Vertragslaufzeit, wird daher die Auftragsvergabe noch in der Sitzung des Stadtrates im Mai zu behandeln sein.

Empfehlung

Der Auftrag für das Einsammeln und den Transport von Hausmüll und Bioabfällen inklusive der Gefäßgestellung und der Verwertung der Bioabfälle in der Stadt Vöhringen wird auf der Grundlage und zu den Bedingungen des Angebotes vom 26.04.2023 mit Wirkung ab 01. Juli 2023, für die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren, d.h. bis einschließlich 30. Juni 2026 an die Fa. Knittel GmbH, Städtereinigung, Vöhringen, 
vergeben. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von neun Monaten zum 30.09. eines jeden Jahres von beiden Seiten gekündigt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage und die entsprechenden Ausarbeitungen. Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Auftrag für das Einsammeln und den Transport von Hausmüll und Bioabfällen inklusive der Gefäßgestellung und der Verwertung der Bioabfälle in der Stadt Vöhringen wird auf der Grundlage und zu den Bedingungen des Angebotes vom 26.04.2023 mit Wirkung ab 01. Juli 2023, für die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren, d.h. bis einschließlich 30. Juni 2026 an die Fa. Knittel GmbH, Städtereinigung, Vöhringen, 
vergeben. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von neun Monaten zum 30.09. eines jeden Jahres von beiden Seiten gekündigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö 7

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher informiert über die aktuellen Strombezugskosten. Nachdem die Stadt Vöhringen bei der vergangenen Bündelausschreibung keinen Zuschlag bekommen konnte, habe man die richtige Entscheidung getroffen, den Strom zum Börsenpreis einzukaufen. Dieser liege derzeit bei schwankend ca. 0,27 - 0,30 € inklusive Netznutzungsgebühren.

Weiterhin informiert Herr Bürgermeister Neher über eine Anfrage aus der vergangenen Bürgerversammlung, wonach eine Hängebrücke über die Iller eingerichtet werden soll. Das Anliegen sei zwischenzeitlich im Projekt Flusslandschaften in Schwaben für Machbarkeitsstudie berücksichtigt worden. Diesbezüglich sei zur Prüfung der Machbarkeit ein entsprechender Förderbescheid eingegangen.

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö 8
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8.1. Blackout - Information über aktuellen Stand Beantwortung der Anfrage von Herrn Hinterkopf aus der Stadtratssitzung vom 20.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö 8.1

Sachverhalt

Nachfolgend die Ausführungen zur Anfrage:

Allgemeines:
Oberstes Ziel einer Krisenvorsorge ist die Aufrechterhaltung der Handlungs- und Arbeitsfähigkeit der Sicherheitsbehörden. Der Bevölkerung kann nur dann angemessene Hilfe geleistet werden, wenn die Behörden selbst handlungsfähig bleiben. 

Bei der Planung der Vorsorgemaßnahmen gilt es insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:
- Sicherstellung der Funktionsfähigkeit wichtiger öffentlicher Gebäude (wie z. B. Rathaus, Feuerwehrhäuser) durch Installation von Netzersatzanlagen bzw. das Vorsehen einer Notstromversorgung oder von Einspeisemöglichkeiten
- Sicherstellung der Betriebsfähigkeit von öffentlichen Einrichtungen als Kritische Infrastrukturen 
- Gewährleistung der Kommunikation mit der Bevölkerung und regelmäßige Information (z. B. mobile Lautsprecher- und Rundfunkdurchsagen, Aushänge); die Kommunikation im Krisenfall sollte idealerweise durch eine allgemeine Risikokommunikation im Vorfeld ergänzt werden (Aufklärung über Anlaufpunkte, eingeschränktes behördliches Dienstleistungsangebot während eines Notfalls, Aufforderung zur Selbsthilfe und zur persönlichen Vorsorge).
- Unterstützungsmöglichkeiten von und für öffentliche und private Betriebe im Gemeindegebiet
- Einrichtung von Anlaufpunkten für die Bevölkerung im Krisenfall (sog. Leuchttürme)
- Hinwirken auf Betreiber von privaten Einrichtungen (wie z. B. Alten- oder Pflegeheime, Industrie-, Handwerks- und oder Handelsbetriebe, Landwirte), ebenfalls im eigenen Interesse vorzusorgen
 
 Konkret:
- Notfallrufliste wurde erstellt
- Notstromaggregate wurden bestellt und sind schon geliefert (Illerzell fehlt noch)
- Feuerwehrhaus Vöhringen technische Installationen soweit fertiggestellt, damit es über Notstrom komplett versorgt werden kann
- aktuell Erarbeitung eines Konzeptes anhand der Hilfestellung der Regierung der Oberpfalz und der Stadt Schnaittenbach --> Dieses wird vorgelegt, sobald es fertiggestellt ist. 
- Wasserversorgung ist laut Herrn Hieber sichergestellt
- Schule als Leuchtturm technisch vorbereitet
- Feuerwehrhaus Illerzell muss technisch noch aufbereitet werden

Auf Einladung des Landratsamtes Neu-UIm als untere Katastrophenschutzbehörde findet am 22.05.2023 ein Arbeitstreffen der Kommunen im Landkreis und statt, an der Herr Bürgermeister Neher ebenfalls teilnehmen wird.

Diskussionsverlauf

Nachfolgend die Ausführungen zur Anfrage:

Allgemeines:
Oberstes Ziel einer Krisenvorsorge ist die Aufrechterhaltung der Handlungs- und Arbeitsfähigkeit der Sicherheitsbehörden. Der Bevölkerung kann nur dann angemessene Hilfe geleistet werden, wenn die Behörden selbst handlungsfähig bleiben. 

Bei der Planung der Vorsorgemaßnahmen gilt es insbesondere folgende Bereiche zu berücksichtigen:

       Sicherstellung der Funktionsfähigkeit wichtiger öffentlicher Gebäude (wie z. B. Rathaus, Feuerwehrhäuser) durch Installation von Netzersatzanlagen bzw. das Vorsehen einer Notstromversorgung oder von Einspeisemöglichkeiten
       Sicherstellung der Betriebsfähigkeit von öffentlichen Einrichtungen als Kritische Infrastrukturen 
       Gewährleistung der Kommunikation mit der Bevölkerung und regelmäßige Information (z. B. mobile Lautsprecher- und Rundfunkdurchsagen, Aushänge); die Kommunikation im Krisenfall sollte idealerweise durch eine allgemeine Risikokommunikation im Vorfeld ergänzt werden (Aufklärung über Anlaufpunkte, eingeschränktes behördliches Dienstleistungsangebot während eines Notfalls, Aufforderung zur Selbsthilfe und zur persönlichen Vorsorge).
       Unterstützungsmöglichkeiten von und für öffentliche und private Betriebe im Gemeindegebiet
       Einrichtung von Anlaufpunkten für die Bevölkerung im Krisenfall (sog. Leuchttürme)
       Hinwirken auf Betreiber von privaten Einrichtungen (wie z. B. Alten- oder Pflegeheime, Industrie-, Handwerks- und oder Handelsbetriebe, Landwirte), ebenfalls im eigenen Interesse vorzusorgen
 
 Konkret:
       Notfallrufliste wurde erstellt
       Notstromaggregate wurden bestellt und sind schon geliefert (Illerzell fehlt noch)
       Feuerwehrhaus Vöhringen technische Installationen soweit fertiggestellt, damit es über Notstrom komplett versorgt werden kann
       aktuell Erarbeitung eines Konzeptes anhand der Hilfestellung der Regierung der Oberpfalz und der Stadt Schnaittenbach --> Dieses wird vorgelegt, sobald es fertiggestellt ist. 
       Wasserversorgung ist laut Herrn Hieber sichergestellt
       Schule als Leuchtturm technisch vorbereitet
       Feuerwehrhaus Illerzell muss technisch noch aufbereitet werden

Auf Einladung des Landratsamtes Neu-UIm als untere Katastrophenschutzbehörde findet am 22.05.2023 ein Arbeitstreffen der Kommunen im Landkreis und statt, an der Herr Bürgermeister Neher ebenfalls teilnehmen wird.

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8.2. Mögliche Verkehrsführung für KFZ- und Radverkehr im Bereich der Zufahrt zum Gewerbegebiet im Nord-Osten; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö 8.2

Diskussionsverlauf

Herr Barth teilt mit, dass ihn Anwohner der Reiherstraße kontaktiert hätten, da die Zufahrt zu den Geschäften im nord-östlichen Gewerbegebiet aufgrund des Radwegebaus nicht möglich sei. 
Aktuell führe dies dazu, dass die Illerzeller Straße, Vogelstraße und der geschwindigkeitsreduzierte Bereich entlang von Schule und Kindergarten als Ausweichroute genutzt werde.

Herr Barth erkundigt sich nach einer möglichen Einbahnstraßenlösung und Freigabe für KFZ- und Radverkehr.

Herr Söhner führt aus, dass die Reiherstraße zwischenzeitlich weniger Durchfahrtsbreite aufweise, da sowohl ein Geh- als auch Radweg eingerichtet worden sei. Weiterhin habe man im Süden einen Grünstreifen mit Baumbepflanzung vorgesehen.
Nachdem der nördlich angrenzende Bereich in naher Zukunft als Bauland veräußert werden soll, sei kein weiterer Platz für die Durchlässigkeit des Fahrzeugverkehrs gegeben.

Auf Wunsch von Herrn Barth die Einbahnlösung zu prüfen, erwidert Herr Söhner, dass dann auch für Radfahrer eine Einbahnlösung eingerichtet werden müsse, da andernfalls ein erhebliches Gefährdungspotenzial geschaffen werde.

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8.3. Einrichtung eines Parkverbotes auf der Illerzeller Straße; Anfrage Herr Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö 8.3

Diskussionsverlauf

Herr Hinterkopf greift die Anfrage von Herrn Barth auf und ergänzt im Bereich der Illerzeller Straße Richtung Norden, dass auf der rechten Seite ein Parkverbot eingerichtet werden müsse. Er habe kürzlich beobachten können, wie ein Rettungswagen in der Durchfahrt behindert worden sei, da aufgrund des Verkehrs und der abgestellten Fahrzeuge eine Durchfahrt nicht möglich war.

Herr Bürgermeister Neher sichert eine Überprüfung zu.

Herr Brocke bestätigt hierzu ebenfalls das nötige Parkverbot Höhe Haselgraben.

Herr Bader verweist auf die Stellungnahme der Polizei, wobei die geparkten Fahrzeuge der Verkehrsberuhigung dienen.

Auf Anfrage aus dem Gremium teilt Herr Bürgermeister Neher mit, die Stellungnahme allen Stadträten zur Verfügung zu stellen.

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8.4. Kommunikation in den Kindergärten bzw. zu Eltern; Anfrage Fr. Dr. Bilmayer-Frank

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö 8.4

Diskussionsverlauf

Frau Dr. Bilmayer-Frank regt zur besseren Kommunikation zwischen den Kindertagesstätten und den Eltern die Einführung einer App, wie in den Schulen an.

Herr Mennel führt aus, dass dies bereits zwischen der EDV und den Leitungen angesprochen worden sei. Eine Rückmeldung zum Sachstand wird folgen.

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8.5. Unterstützung der Partnerschaftsbeauftragten anlässlich des Stadtjubiläums; Anfrage Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö 8.5

Diskussionsverlauf

Frau Böck verweist auf die im Sitzungssaal aushängenden Flipcharts und Unterlagen. Auf diesen bestehe eine Eintragungsmöglichkeit für die Stadtratskollegen zur Unterstützung der Partnerschaftsbeauftragten anlässlich des Jubiläums für die Betreuung der Gäste aus den Partnerstädten.

Bürgermeister Neher bedankt sich bereits vorab bei den Partnerschaftsbeautragten und eingebundenen Personen für die Unterstützung.

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8.6. Radwegemarkierung in der Uferstraße; Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö 8.6

Diskussionsverlauf

Herr Brocke bezieht seine Anfrage auf die Markierung des Radweges in der Uferstraße beim Sportplatz. In der Kehre sei diese bereits so verdreckt, dass die Markierung nicht mehr wahrgenommen werde. Ggfs. lasse sich eine optische Markierung zwischen den Toren anbringen.

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8.7. Einrichtung eines Trinkwasserbrunnens auf dem Spielplatz an der Rue de Vizille; Anfrage Herr Wedemeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö 8.7

Diskussionsverlauf

Herr Wedemeyer bringt vor, dass er von zwei Bürgerinnen angesprochen worden sei, inwieweit auf dem Spielplatz an der Rue de Vizille ein Trinkwasserbrunnen installiert werden könnte.

Bürgermeister Neher erläutert, dass dieses Thema regelmäßig präsent werde. Er habe selbst schon vorgeschlagen, im Bereich des Hettstedter Platzes einen Brunnen installieren zu lassen. Aufgrund der einzuhaltenden Trinkwasservorgaben und der Gefahr, dass auf dem Spielplatz damit gespielt wird oder Unfug getrieben wird, sei dies jedoch problematisch.

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8.8. Prüfung kritischer Infrastruktur auf Ausfallschutz und Redundanz; Anfrage Herr Epple

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö 8.8

Diskussionsverlauf

Herr Epple spricht die kritische Infrastruktur und deren Schutz gegen Ausfall und redundanter Absicherung an. Dabei bezieht er sich nicht nur auf einen möglichen Blackout, sondern auch dass ggfs. ein Bagger bei Erdarbeiten eine Leitung trennt. Dies könne verschiedene Ebenen betreffen.

Dabei beziehe er sich in erster Linie auf die aufrecht zu erhaltende Leistungsfähigkeit der Einrichtung selbst und erst in zweiter Linie auf die Versorgung der Bürger.

Auch sei insofern die redundante Anbindung der Einrichtungen über zwei verschiedene Netzanbieter in seinem Fokus.

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass dies zum aktuellen Zeitpunkt nicht zielgerichtet beantwortet werden könne.

Das Feuerwehrgerätehaus sei mit einem Notstromgenerator ausgestattet und für die Wasserhochbehälter stünde für einen Tag gesichert über Notstrom die Versorgung gewährleistet.

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8.9. Jahrmarkt am 30.04.2023, Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö 8.9

Diskussionsverlauf

Herr Bader spricht den Jahrmarkt am 30.04.2023 an. Dieser sei beschämend schlecht frequentiert gewesen, auch das gastronomische Angebot war sozusagen nicht vorhanden. Diesbezüglich hätten die örtlichen Gastronomiebetriebe einbezogen werden können.

Bürgermeister Neher teilt mit, dies habe einerseits an der personellen Situation gelegen, andererseits jedoch auch daran, dass zugesagte Standbetreiber letztlich nicht erschienen seien. Darunter auch die gastronomischen.

Künftig sei beabsichtigt, die Marktorganisation vom Ordnungsamt ins Kulturamt zu verlagern.

Das Übrige habe die verkehrliche Situation in der Illerzeller Straße getan. Ggfs. lasse sich künftig auch ein Konzept, ähnlich wie in Weißenhorn, mit Foodtrucks etc. umsetzen.

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8.10. Bedarf der Mittagsbetreuungen bzw. der Betreuungsituation an den Schulen; Anfrage Herr Prestele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.05.2023 ö 8.10

Diskussionsverlauf

Herr Prestele spricht die Betreuungssituation an den Schulen an. Dabei sei sowohl die OGTS, der gebundene Ganztag, der Hort sowie die Mittagsbetreuung zu beleuchten. Der bis 2026 kommende Betreuungsanspruch sei Grund genug, auf die jeweiligen Rektoren der Schulen zuzugehen.

In diesem Zusammenhang sollen die Rektoren in den Haupt- und Umweltausschuss eingeladen werden um die aktuelle Situation zu beleuchten und den Bedarf zu eruieren.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dass die Stadtverwaltung hier bereits tätig sei. Man stehe mit den Schulleitungen in Kontakt. Weiterhin habe man die Zahlen der Jahrgänge an Kindern eruiert und werde sich im nächsten Schritt mit dem Staatlichen Schulamt sowie der Regierung von Schwaben über die notwendigen Vorgaben und einem Raumprogramm austauschen.
Sobald die Informationen vorliegen, werde der Stadtrat informiert.

Hintergrund sei auch die bis vor kurzem unklare Fördersituation in dem Bereich.

Datenstand vom 06.07.2023 06:42 Uhr