Datum: 15.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 15 Altenwohnungen und Quartierscafé, Neubau von 1 Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen für seniorengerechtes Wohnen, Sanierung einer alten Brauerei und Umnutzung in ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen und 4 Büroeinheiten und Schreinerei, Neubau eines Einfamilienhauses, Neubau eines Ladengeschäfts mit Werkstatt inkl. Nutzung des ehemaligen Eiskellers und Betriebsleiterwohnung; modifizierte Planung; Neubau von 2 Mehrfamilienhäuser mit 15 Altenwohnungen und Quartierscafé, Neubau von 1 Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen für seniorengerechtes Wohnen, Sanierung einer alten Brauerei in ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen und 4 Büroeinheiten, Druckerei und Hotel, Neubau eines Einfamilienhauses, Neubau eines Ladengeschäfts mit Werkstatt inkl. Nutzung des Eiskellers und Betriebsleiterwohnung; Bauort: „Oberer Kellerbergweg 9“ in Illerberg (Flur-Nr. 1534, 1534/2, 1535, 1535/2, 1540)
1.2 Errichtung eines Kaltwintergartens an best. Einfamilienhaus; Bauort: „Sandbergweg 5“ in Illerberg (Flur-Nr. 150/1)
1.3 Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von 2 Wohnungen und Einbau einer Wohnung im Keller eines bestehenden Mehrfamilienhauses; Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung; Bauort: „Drosselweg 5“ in Vöhringen (Flur-Nr. 418/6)
1.4 Nutzungsänderung der Physiotherapie zu einer Eisdiele mit Straßenverkauf und Erweiterung der Trainingsfläche des bestehenden Fitnesscenters sowie Errichten einer Außenbewirtungsfläche beim Fitnesscenter; hier: Tektur: Einbau eines Raums zur Snackzubereitung und Verschieben des Sitzbereichs im Fitnesscenter; Bauort: „Falkenstraße 34“ in Vöhringen (Flur-Nr. 461/2)
1.5 Anbau von 2 Balkonen im 1. Obergeschoss und einem Balkon im Dachgeschoss; Bauort: "Sonnenstraße 19" in Vöhringen (Flur-Nr. 859/56)
1.6 Energetische Dachsanierung am bestehenden Wohnhaus mit Aufbau einer Schleppgaube; Bauort: „Fischerstraße 9“ in Vöhringen (Flur-Nr. 451/22)
1.7 Bauvoranfrage für die Sanierung - Anbau und Umbau des bestehenden Mehrfamilien-Wohnhauses von 3 auf 6 Wohneinheiten; Bauort: „Mittelstraße 21“ in Vöhringen (Flur-Nr. 967/1)
1.8 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: „Witzighauser Straße 57a“ in Illerberg (Flur-Nr. 984 Tlfl.)
1.9 Bauvoranfrage für die Einrichtung einer Kleinbäckerei mit einem Bistro; Bauort: „Ulmer Straße 7“ in Vöhringen (Flur-Nr. 113)
1.10 Rückbau Wintergarten und Dachschräge, Anbau Wohnraum im EG und Dachterrasse im 1. OG; Bauort: „Mittelstraße 20“ in Vöhringen (Flur-Nr. 921/1)
1.11 Neuanlage Fahrradabstellanlage mit Überdachung - Illertal-Gymnasium Vöhringen; Bauort: „Zum Sportplatz 17“ in Illerzell (Flur-Nr. 193/1)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB; - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" ; - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs; - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" in Illerberg; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs; - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung
7 Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in Vöhringen; Tischlerarbeiten; Auftragsvergabe
8 Anbau und Sanierung Kindergarten Nord in Vöhringen; Möbelarbeiten; Auftragsvergabe
9 Umbau und Sanierung des ehemaligen Wieland Rentnerheimes in ein Stadtcafé; Vorstellung und Billigung der Planung
10 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Gemarkung Illerzell; Widmung bzw. Einziehungen
11 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Gemarkung Thal; Widmungen, Aufstufungen bzw. Einziehungen
12 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Gemarkung Illerberg; Widmungen, Aufstufungen bzw. Einziehungen
13 Verschiedenes
13.1 Informationen zu Neue Rathaus-Mitte
13.2 Informationen zu dem aktuellen Sachstand bezüglich des Einbaus von raumlufttechnischen Anlagen in den städtischen Schulen und Kindergärten
14 Anträge und Anfragen
14.1 Betreuung von Kindern in Illerberg - Anfrage von Herrn Georg Thalhofer vom 13.03.2023
14.2 Edelweißweg Illerzell; Eventuelle Ausweisung von öffentlichen Parkmöglichkeiten auf bereits gepflasterten Flächen; Anfrage von Herrn Klingler
14.3 Feuerwehrgerätehaus Illerzell; Behebung von Mängeln; Anfrage von Herrn Brocke

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö 1
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1.1. Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 15 Altenwohnungen und Quartierscafé, Neubau von 1 Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen für seniorengerechtes Wohnen, Sanierung einer alten Brauerei und Umnutzung in ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen und 4 Büroeinheiten und Schreinerei, Neubau eines Einfamilienhauses, Neubau eines Ladengeschäfts mit Werkstatt inkl. Nutzung des ehemaligen Eiskellers und Betriebsleiterwohnung; modifizierte Planung; Neubau von 2 Mehrfamilienhäuser mit 15 Altenwohnungen und Quartierscafé, Neubau von 1 Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen für seniorengerechtes Wohnen, Sanierung einer alten Brauerei in ein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohnungen und 4 Büroeinheiten, Druckerei und Hotel, Neubau eines Einfamilienhauses, Neubau eines Ladengeschäfts mit Werkstatt inkl. Nutzung des Eiskellers und Betriebsleiterwohnung; Bauort: „Oberer Kellerbergweg 9“ in Illerberg (Flur-Nr. 1534, 1534/2, 1535, 1535/2, 1540)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 1.1

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die kurze Vorstellung der ursprünglichen Planung sowie insbesondere der gegenständlichen Modifikationen durch Herrn P. Schmid sowie die Beantwortung der gestellten Fragen ergeht folgender 

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das Gesamtbauvorhaben auch in der modifizierten Form wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange entgegenstehen.

Die Zustimmung zu den beantragten und begründeten Befreiungen vom einschlägigen Bebauungsplan „Kellerberg“ wird ebenfalls erteilt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.2. Errichtung eines Kaltwintergartens an best. Einfamilienhaus; Bauort: „Sandbergweg 5“ in Illerberg (Flur-Nr. 150/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von 2 Wohnungen und Einbau einer Wohnung im Keller eines bestehenden Mehrfamilienhauses; Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung; Bauort: „Drosselweg 5“ in Vöhringen (Flur-Nr. 418/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen die beantragte erneute Verlängerung der Baugenehmigung des Landratsamtes Neu-Ulm vom 01.08.2017, Az.: 31-6024.2-20170503, für den Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von 2 Wohnungen und Einbau einer Wohnung im Keller eines bestehenden Mehrfamilienhauses werden keine Einwendungen erhoben, nachdem dem Vorhaben unverändert keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.4. Nutzungsänderung der Physiotherapie zu einer Eisdiele mit Straßenverkauf und Erweiterung der Trainingsfläche des bestehenden Fitnesscenters sowie Errichten einer Außenbewirtungsfläche beim Fitnesscenter; hier: Tektur: Einbau eines Raums zur Snackzubereitung und Verschieben des Sitzbereichs im Fitnesscenter; Bauort: „Falkenstraße 34“ in Vöhringen (Flur-Nr. 461/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben (Tektur), dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange weiterhin nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.5. Anbau von 2 Balkonen im 1. Obergeschoss und einem Balkon im Dachgeschoss; Bauort: "Sonnenstraße 19" in Vöhringen (Flur-Nr. 859/56)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.6. Energetische Dachsanierung am bestehenden Wohnhaus mit Aufbau einer Schleppgaube; Bauort: „Fischerstraße 9“ in Vöhringen (Flur-Nr. 451/22)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.7. Bauvoranfrage für die Sanierung - Anbau und Umbau des bestehenden Mehrfamilien-Wohnhauses von 3 auf 6 Wohneinheiten; Bauort: „Mittelstraße 21“ in Vöhringen (Flur-Nr. 967/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben kann dem Grunde nach in Aussicht gestellt werden.

Nachzuweisen ist noch eine städtebauliche und ökologische Verträglichkeit der Grundstücksgestaltung insbesondere bezüglich Versiegelung und Durchgrünung, weswegen um die Vorlage eines Freiflächengestaltungsplanes gebeten wird.

Aufgrund der vorgesehenen Wohnungsanzahl dürfte die Anlegung eines Kinderspielplatzes zu fordern sein, weswegen dieser bezüglich dessen Lage und Gestaltung im Freiflächengestaltungsplan darzustellen ist.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.8. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: „Witzighauser Straße 57a“ in Illerberg (Flur-Nr. 984 Tlfl.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 1.8

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird unter der Voraussetzung erteilt, dass, bei unveränderten Gebäudemaßen, zwischen dem Bestandsgebäude „Witzighauser Straße 57“ und der geplanten Garage zum Objekt „Witzighauser Straße 57a“ ein Abstand von 9 m verbleibt und nicht wie zunächst angedacht und in den vorliegenden Plänen noch dargestellt ein Abstand von 12 m. 

Das Dach der Flachdachgarage sollte begrünt werden.

Aufgrund der Lage des Bauvorhabens am Ortsrand sowie aufgrund der nicht unerheblichen Versiegelung des Grundstücks ist noch ein Freiflächengestaltungsplan vorzulegen, welcher idealerweise mit dem städtischen Umweltamt abgestimmt wird.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.9. Bauvoranfrage für die Einrichtung einer Kleinbäckerei mit einem Bistro; Bauort: „Ulmer Straße 7“ in Vöhringen (Flur-Nr. 113)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 1.9

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben kann aufgrund des Bauortes in einem Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung dem Grunde nach in Aussicht gestellt werden.

Eine nähere Beurteilung des Vorhabens scheidet aufgrund der wenig aussagekräftigen Unterlagen momentan aus.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.10. Rückbau Wintergarten und Dachschräge, Anbau Wohnraum im EG und Dachterrasse im 1. OG; Bauort: „Mittelstraße 20“ in Vöhringen (Flur-Nr. 921/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 1.10

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.11. Neuanlage Fahrradabstellanlage mit Überdachung - Illertal-Gymnasium Vöhringen; Bauort: „Zum Sportplatz 17“ in Illerzell (Flur-Nr. 193/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 1.11

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 23.02.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bundesautobahn A7 im Bereich des Stadtteils Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch die Lage im Streifen von 400m neben der Autobahn gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage" nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200 m Bereichs von Autobahnen und Bahntrassen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung der Baumaßnahmen.

Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan mit paralleler Flächennutzungsplanänderung nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Darstellung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik" werden im Flächennutzungsplan eine private Grünflächen sowie Busch- und Baumgruppen im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft dargestellt.

Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 23.02.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 23.02.2023 wurde mit Schreiben vom 17.03.2023 im Zeitraum bis 24.04.2023 durchgeführt. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die angestrebte 17. Änderung des Flächennutzungsplanes fand in der Zeit vom 20.03.2023 bis 24.04.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 11. März 2023 hingewiesen.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungs-vorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zur angestrebten 17. Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. 

Für die Planung liegt der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 u. 2). 

Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung der 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zur 17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"

Anlage 2        17. Flächennutzungsplanänderung "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg", Planzeichnung und Begründung, Entwurf vom 29.06.2023

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.02.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 29.06.2023.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem sowie zu dem darauffolgenden TOP Herrn Häußler vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm, bevor dieser mit Einverständnis des Gremiums sowohl die angestrebte Flächennutzungsplanung als auch den vorgesehenen Bebauungsplan gemeinsam vorstellt und dabei u. a. jeweils die eingegangenen wesentlichen Stellungnahmen sowie die vorgeschlagene Abwägung vorträgt.

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 23.02.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 29.06.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB; - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" ; - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 23.02.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bundesautobahn A7 im Bereich des Stadtteils Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch die Lage im Streifen von 400m neben Autobahn gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage" nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200 m Bereichs von Autobahnen und Bahntrassen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung der Baumaßnahmen.

Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage" nach § 11 BauNVO werden im Bebauungsplan Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt 

Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 23.02.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 23.02.2023 wurde mit Schreiben vom 17.03.2023 im Zeitraum bis 24.04.2023 durchgeführt. 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 17.03.2023 bis 24.04.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 11.03.2023 hingewiesen. 

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der jeweiligen Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:

-        Ergänzung der 100 m Linie parallel zur Autobahn
-        Ergänzung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts zugunsten der terranets bw GmbH
-        Nachrichtliche Übernahme der 110 kV-Freileitung mit Schutzstreifen
-        Ergänzung einer Pflegeempfehlung im Bereich des Pflanzgebotes 2

Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg" in der Fassung vom 29.06.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 3). 

Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"
       Abwägungen und Beschlüsse zu den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg"

Anlage 2        Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg", Planzeichnung, Satzung und Begründung, Entwurf i.d.F. vom 29.06.2023

Anlage 3        Gutachterliche Kurzstellungnahme, DEKRA von 25.05.2023

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ in der Fassung vom 23.02.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 29.06.2023.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ in der Fassung vom 29.06.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ in der Fassung vom 23.02.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 29.06.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ in der Fassung vom 29.06.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“ und nördlich der Werner-von-Siemens-Straße.
Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 1,71 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78 und 79, Gemarkung Illerzell.

Die Stadt Vöhringen verfügt über einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1983, der im Laufe der vergangenen Jahre insgesamt 17-mal an veränderte Rahmen-bedingungen angepasst wurde (Hinweis: die 17. Änderung befindet sich momentan noch im Verfahren und ist noch nicht rechtskräftig).

Der derzeitig rechtsgültige Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen stellt für das Plangebiet „Flächen für die Landwirtschaft“ dar. Anlass der 18.Änderung ist das Ziel der Stadt, die planungsrechtlichen Grundlagen für Ausweisung von Gewerbeflächen im Ortsteil Illerzell, angrenzend an das bereits bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West auf einer Fläche von ca. 1,71 ha. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen. Ein Großteil der Flächen ist für ein, bereits am Standort angesiedelten Unternehmen als Erweiterungsfläche vorgesehen. Der übrige Bereich wird voraussichtlich von zwei weiteren Vöhringer Bauunternehmen genutzt. Somit kann durch den Bebauungsplan die Standortsicherung der Betriebe gewährleistet und die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft am Ort gehalten werden.

Da die geplante Nutzung nicht mit der Darstellung des Flächennutzungsplanes übereinstimmt, wird dieser im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Anlagen
Anlage 1:        Lageplan (nicht maßstäblich)
18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, Vorentwurf in der Fassung vom 29.06.2023 mit folgenden Bestandteilen:
Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell gem. § 2 Abs. 1 BauGB. 
       Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 1,71 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78 und 79, Gemarkung Illerzell.

Der Planbereich soll als Gewerbe- bzw. Industriegebiet entwickelt werden.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. 
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.06.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem sowie zu dem darauffolgenden TOP Herrn Wandinger vom Büro LARS consult, Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH, Memmingen, bevor dieser erstmals die mögliche Flächennutzungsplanänderung sowie die mögliche Gestaltung eines Bebauungsplanes zur Entwicklung von Gewerbe- bzw. Industrieflächen im Bereich der „Werner-von-Siemens-Straße“ vorstellt. 

Seitens des Gremiums wird grundsätzlich begrüßt, dass nun die Bauleitplanverfahren für die seit längerem angestrebte gewerbliche Baufläche im Osten von Illerzell eingeleitet werden, nicht zuletzt deswegen, weil drei ortsansässige Firmen mit dringlichem Flächenbedarf hiervon profitieren sollen.

Sehr kritisch sehen die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses allerdings die im Vorentwurf dargestellte maximale Höhenentwicklung insbesondere in Kombination mit der vorgeschlagenen östlichen Baugrenze, weil dies für das östlich gelegene Vereinsheim sowie dessen Umgriff eine deutliche Verschattung zur Folge hätte bzw. gar zu einem Tunneleffekt führen würde aufgrund der östlich bereits bestehenden Logistikhalle und der gegebenenfalls möglichen Bebauung auf der Westseite des Vereinsheimes mit minimalem Abstand und erheblicher Gebäudehöhe.

Bürgermeister Neher erläutert kurz, dass der Beweggrund seitens der Verwaltung sowie des Planungsbüros für diesen ersten zur Diskussion gebrachten Vorentwurf gewesen sei, dass, wenn schon ein Eingriff in die Natur erfolgen soll, dann das Maximum für das Gewerbe herausgeholt werden solle. 

Um den Bedenken der Ausschussmitglieder gerecht zu werden, gebe es, so Bürgermeister Neher, seines Erachtens zwei Ansätze, nämlich im östlichen Teil des künftigen Gewerbegebietes die Gebäudehöhe auf ein allseits verträgliches Maß zu reduzieren oder aber die Baugrenze soweit von der künftigen östlichen Grundstücksgrenze abzurücken, dass lediglich eine allseits verträgliche Verschattung des Vereinsheimes bei Ausnutzung der maximalen Gebäudehöhe die Folge wäre.

Im Ergebnis der weiteren Beratung besteht Einigkeit, heute auf die Fassung von Empfehlungsbeschlüssen zu verzichten und stattdessen die Firma Goldbeck über die Bedenken des Gremiums zu unterrichten. 

Die Verwaltung wird im Vorfeld der in der Sitzung des Stadtrates am 29.06.2023 angestrebten Beschlussfassung über den Kontakt mit der Firma Goldbeck berichten.

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs; - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“. 

Der gesamte Geltungsbereich wird aktuell als Acker bewirtschaftet. Im Osten grenzt das Plangebiet an einen Hundesportverein an. Anschließend daran befindet sich das „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“. Südlich des Plangebietes verläuft die Werner-von-Siemens-Straße und im Anschluss daran liegt der Vöhringer See. Im Norden grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, welche in die freie Landschaft übergehen, an. Im westlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der Gittermast 16 der 110-kV-Leitung mit einer jeweiligen Schutzzone von 25 m beiderseits der Leitungsachse.

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt im Ortsteil Illerzell, angrenzend an das bereits bestehende Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West auf einer Fläche von ca. 2,08 ha die planungsrechtlichen Grundlagen für Gewerbeflächen zu schaffen. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen. Ein Großteil der Flächen ist für ein, bereits am Standort angesiedeltes Unternehmen als Erweiterungsfläche vorgesehen. Der übrige Bereich wird voraussichtlich von zwei weiteren Vöhringer Bauunternehmen genutzt. Somit kann durch den Bebauungsplan die Standortsicherung der Betriebe gewährleistet und die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft am Ort gehalten werden.

Da sich das Plangebiet baurechtlich im Außenbereich befindet und bisher unbeplant ist, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hierdurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gewerbegebiets „Werner-von-Siemens-Straße“ geschaffen.

Anlagen

Anlage 1:        Lageplan (nicht maßstäblich)

Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Vorentwurf in der Fassung vom 29.06.2023 mit folgenden Bestandteilen

Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
       Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“. Der gesamte Geltungsbereich wird aktuell als Acker bewirtschaftet. Im Osten grenzt das Plangebiet an einen Hundesportverein an. Anschließend daran befindet sich das „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“. Südlich des Plangebietes verläuft die Werner-von-Siemens-Straße und im Anschluss daran liegt der Vöhringer See. Im Norden grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, welche in die freie Landschaft übergehen, an. Im westlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der Gittermast 16 der 110-kV-Leitung mit einer jeweiligen Schutzzone von 25 m beiderseits der Leitungsachse.
       Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 2,08 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78, 79, jeweils Gemarkung Illerzell sowie Fl.-Nr.: 551/1 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.

Der Planbereich soll als Gewerbe- bzw. Industriegebiet entwickelt werden.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses. 
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 29.06.2023.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Diskussionsverlauf

Auf die Ausführungen zu TOP Nr. 4 darf verwiesen werden.

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" in Illerberg; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes; - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs; - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen möchte für den dringenden örtlichen Bedarf an gewerblichem Bauland Gewerbeflächen ausweisen. In direkter Nachbarschaft zum gegenständlichen Plangebiet befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe, aber auch Einrichtungen wie das Feuerwehrhaus des Ortsteils Illerberg oder die Autobahnmeisterei. Darüber hinaus liegt das Plangebiet in der Nähe der Autobahn A 7, ist also für eine weitere Gewerbliche Entwicklung geeignet. Daher wird der gegenständliche Bebauungsplan aufgestellt, um heimischen Gewerbetreibenden die Möglichkeit zur betrieblichen Entwicklung zu geben. 

Die Stadt Vöhringen hat sich auf Grund der Verfügbarkeit der Fläche und der vorbelasteten Immissionssituation dafür entschlossen, dass an der gegebenen Stelle das dringend benötigte Gewerbegebiet entstehen soll. Das Gebiet ist bereits durch angrenzende Gewerbegebiete sowie eine Biogasanlage stark gewerblich geprägt und erfährt auch durch die nahe Autobahn eine Vorbelastung. Somit eignet sich der Standort gut für die geplante gewerbliche Nutzung bzw. ist im Umkehrschluss für kaum eine andere denkbare Nutzung außer der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung geeignet. Darüber hinaus plant eine angrenzende, bestehende Firma an diesem Standort eine Betriebserweiterung, die aus betrieblichen Gründen angrenzend an das bestehende Firmengelände erfolgen sollte. 

Es wird das reguläre Verfahren angewandt und infolge dessen ein Umweltbericht erstellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht notwendig, da das Plangebiet bereits als gewerbliche Baufläche im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen dargestellt ist. Die Ausgleichsflächen werden noch im Verlauf des Verfahrens erarbeitet und zum Entwurf in die Bauleitplanung eingearbeitet. 

Abbildung 1: Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt südöstlich des Vöhringer Ortsteils Illerberg, westlich der Bundesautobahn A 7, nördlich der Kreisstraße NU14 und östlich der Weißenhorner Straße.
Der Geltungsbereich besteht aus den Grundstücken bzw. Teilfläche (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1596, 1597, 1598, 1598/1 (TF) und 1598/2 (TF), alle Gemarkung Illerberg. Er weist eine Größe von ca. 2,81 ha auf. 

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird dem Vorentwurf zugestimmt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem TOP Herrn Schöne vom Büro abtplan, urban architecture, Kaufbeuren, der sodann die vorgesehene Planung vorstellt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt südöstlich des Vöhringer Ortsteils Illerberg, westlich der Bundesautobahn A 7, nördlich der Kreisstraße NU14 und östlich der Weißenhorner Straße.
Der Geltungsbereich besteht aus den Grundstücken bzw. Teilfläche (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1596, 1597, 1598, 1598/1 (TF) und 1598/2 (TF), alle Gemarkung Illerberg. Er weist eine Größe von ca. 2,81 ha auf. 

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird dem Vorentwurf zugestimmt. 
Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in Vöhringen; Tischlerarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Der Baubeginn für den Anbau und die Sanierung des Kindergarten Nord in Vöhringen ist bereits erfolgt.
Für den Anbau und die Sanierung des Kindergarten Nord wurden die Tischlerarbeiten nunmehr in Form einer freihändigen Vergabe ausgeschrieben.
Mit der Planung für die Ausführung der Tischlerarbeiten wurde das Büro Tress Architekten aus Baltringen beauftragt.
Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und geprüft.
Zur Abgabe eines Angebotes bei der freihändigen Vergabe wurden drei Fachfirmen aufgefordert.
Zwei Fachfirmen haben ein Angebot für dieses Gewerk abgegeben.
Die Ergebnisse der Angebote können dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden. 
Der Auftrag für die Tischlerarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Franz Münst Bau- und Möbelschreinerei, Kutz 38, 88422 Betzenweiler zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 162.763,75 €.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Tischlerarbeiten wird an die Firma Franz Münst Bau- und Möbelschreinerei, Betzenweiler zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 29.04.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 162.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung der Tischlerarbeiten wird an die Firma Franz Münst Bau- und Möbelschreinerei, Betzenweiler zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 29.04.2023 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 162.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Anbau und Sanierung Kindergarten Nord in Vöhringen; Möbelarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Der Baubeginn für den Anbau und die Sanierung des Kindergarten Nord in Vöhringen ist bereits erfolgt.
Für den Anbau und die Sanierung des Kindergarten Nord wurden nun die Möbelarbeiten beschränkt ausgeschrieben.
Mit der Planung für die Ausführung der Möbelarbeiten wurde das Büro Tress Architekten / Ingenieure und Partner mbB aus Baltringen beauftragt.
Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und geprüft.
Zur Abgabe des Angebotes wurden 4 Fachfirmen aufgefordert.
Zur Submission am 23.05.2023 hat eine Firma für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben.
Das Ergebnis des Angebotes kann dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.
Der Auftrag für die Möbelarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Resch Möbelwerkstätten Ges.m.b.H., Dreisesselbergstraße 34, A-4160 Aigen-Schlägl zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 120.935,04 €.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Möbelarbeiten wird an die Firma Resch Möbelwerkstätten Ges.m.b.H., A-4160 Aigen-Schlägl zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 16.05.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 120.900,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung der Möbelarbeiten wird an die Firma Resch Möbelwerkstätten Ges.m.b.H., A-4160 Aigen-Schlägl zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 16.05.2023 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 120.900,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Umbau und Sanierung des ehemaligen Wieland Rentnerheimes in ein Stadtcafé; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 9
Stadtrat Stadtratssitzung 29.06.2023 ö Beschließend 11

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 22.12.2023 wurde die Neuverpachtung des ehemaligen Wieland Rentnerheimes beschlossen. 
Die neue Pächterin möchte hier ein Café mit Concept Store eröffnen.
Zusammen mit dem Architekturbüro Kern aus Mindelheim wurde eine erste Planung für die Umgestaltung des Hauses erarbeitet. 
Aufgrund der ansprechenden Aufteilung soll der bestehende Grundriss im Erdgeschoss größtenteils erhalten bleiben. 
Lediglich eine neue Fensteröffnung an der Südfassade soll mehr Licht ins Café bringen.
Im Weiteren sind neben den herkömmlichen Sanierungsarbeiten wie Malerarbeiten und Deckenarbeiten etc. hauptsächlich energetische Aufwertungen vorgesehen.
Da derzeit noch keine zentrale Wärmeversorgung im Haus besteht, soll eine Luft-Wärme Pumpe mit dementsprechenden Heizkörpern eingebaut werden.
Bei sehr kalten Temperaturen kann der Kachelofen, welcher von Öl auf Holz umgerüstet werden soll, das Heizen unterstützen.
Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach kann die notwendige neue Stromversorgung unterstützen.
Da das Obergeschoss im Zuge der Renovierung ebenfalls energetisch umgestaltet werden sollte, wird hier ein neuer Zugang über eine Außentreppe geschaffen. Bisher führt lediglich eine Einschubtreppe nach oben.
Grundrissveränderungen im Obergeschoss soll es nicht geben. Die Räumlichkeiten im ersten Stock werden von der neuen Pächterin für Sprach- oder Handwerkskurse genutzt.
Grundsätzlich wurde in der Ausarbeitung des Konzeptes auf eine eher neutrale Ausgestaltung des Hauses geachtet. Dies entspricht zum einen den Vorstellungen der Pächterin, ermöglicht aber auch im Falle einer Neuvermietung eine einfachere Vergabe.
In Zusammenarbeit mit der Regierung von Schwaben erhoffen wir uns bei der Sanierung des Hauses auf einen Zuschuss der Städtebauförderung. Mitunter spielt hier auch eine optimale Ausnutzung des Gebäudes eine entscheidende Rolle. 
Nach Beschluss durch den Bauausschuss wird die Planung zur weiteren Freigabe an die Regierung von Schwaben versandt.
  

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 15.06.2023 für die Sanierung des ehemaligen Wieland Rentnerheimes in ein Stadtcafé wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher weist einleitend darauf hin, dass dieses Thema heute lediglich vorberaten und auch nur ein Empfehlungsbeschluss gefasst werden könne, nachdem die Baukosten vermutlich über 250.000,-- € liegen werden und deswegen die abschließende Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist. 
Sodann begrüßt er Frau Kern vom Büro Kern Architekten PartGmbH, Mindelheim.

Die Planung wird grundsätzlich positiv aufgenommen, auch wenn beispielsweise Einzelheiten wie die im Außenbereich vorgesehene Holztreppe kritisch gesehen werden.

Im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten erläutert Herr Söhner, dass diese erst bei der kommenden Sitzung des Stadtrates belastbar genannt werden können. 

Nachdem die Umbaukosten doch erheblich sind, ist s. E. eine enge Abstimmung mit der Regierung von Schwaben unerlässlich, nachdem für dieses Vorzeigeprojekt ein Fördersatz von 60 % im Raum steht. 

Nicht einverstanden zeigen sich die Gremiumsmitglieder mit der fehlenden Barrierefreiheit im Sanitärbereich, nachdem dies gerade bei dem (ebenfalls) angestrebten Besucherkreis (ehemaliges Wieland Rentnerheim) dringend geboten erscheint. 

Beschluss

„Die vorgestellte Planung vom 15.06.2023 für die Sanierung des ehemaligen Wieland Rentnerheimes in ein Stadtcafè wird mit der Maßgabe gebilligt, dass die Planung der Sanitärarbeiten so umgearbeitet wird, dass eine behindertengerechte Ausführung möglich ist.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Gemarkung Illerzell; Widmung bzw. Einziehungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Im Zuge der Überarbeitung des Bestandsverzeichnisses für die Feld- und Waldwege in der Gemarkung Illerzell werden folgende Widmung bzw. Einziehungen empfohlen.

Die Widmung ist geboten, um dem Wegeabschnitt die Eigenschaft eines öffentlichen Weges zu geben, die Einziehung ist geboten, wenn insbesondere die gewidmeten Wege nicht mehr existieren oder ihre Verkehrsbedeutung verloren haben.

Im Einzelnen sind dies in der Gemarkung Illerzell folgende Wegeabschnitte:


Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg

1.        Der Weg Flur-Nr. 211/3 Tlfl., Gemarkung Illerzell, wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. 
       (siehe Lageplan Anlage 1)

Einziehung als Feld- und Waldweg

2.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 199 der Gemarkung Illerzell hat seine Existenz bzw. Verkehrsbedeutung mit dem Bau des Hochwasserschutzdammes und des neuen Weges auf den Grundstücken Flur-Nr. 203/1, 203/2, 198 Tlfl. und 210 Tlfl. jeweils der Gemarkung Illerzell verloren und soll deshalb eingezogen werden.
       (siehe Lageplan Anlage 2)

3.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 193 der Gemarkung Illerzell hat seine Existenz bzw. Verkehrsbedeutung mit dem Bau des Hochwasserschutzdammes und des neuen Weges auf dem Grundstück Flur-Nr. 210 Tlfl. der Gemarkung Illerzell verloren und soll deshalb eingezogen werden.
       (siehe Lageplan Anlage 3)

Empfehlung

Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg

1.        Der Weg Flur-Nr. 211/3 Tlfl., Gemarkung Illerzell, beginnend an der Einmündung in den Weg Flur-Nr. 917 der Gemarkung Wullenstetten und endend an der Gemarkungsgrenze Illerzell/Senden, wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 222 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 1)

Einziehung als Feld- und Waldweg

2.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 199 der Gemarkung Illerzell, beginnend am Endpunkt der Dammstraße Flur-Nr. 187/2 der Gemarkung Illerzell und endend im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 195 der Gemarkung Illerzell hat seine Funktion mit dem Bau des Hochwasserschutzdammes (und des neuen Weges auf den Grundstücken Flur-Nr. 203/1, 203/2, 198 Tlfl. und 210 Tlfl. jeweils der Gemarkung Illerzell) verloren und wird deshalb eingezogen werden.
       (siehe Lageplan Anlage 2)

3.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 193 der Gemarkung Illerzell, beginnend an der Ostseite Mitte des Grundstückes Flur-Nr. 195 der Gemarkung Illerzell und endend an der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 191 der Gemarkung Illerzell hat seine Funktion mit dem Bau des Hochwasserschutzdammes (und des neuen Weges auf dem Grundstück Flur-Nr. 210 Tlfl. der Gemarkung Illerzell) verloren und wird deshalb eingezogen werden.
       (siehe Lageplan Anlage 3)

Beschluss 1

Widmung als beschränkt-öffentlicher Weg

1.        Der Weg Flur-Nr. 211/3 Tlfl., Gemarkung Illerzell, beginnend an der Einmündung in den Weg Flur-Nr. 917 der Gemarkung Wullenstetten und endend an der Gemarkungsgrenze Illerzell/Senden, wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 222 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 1)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Einziehung als Feld- und Waldweg

2.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 199 der Gemarkung Illerzell, beginnend am Endpunkt der Dammstraße Flur-Nr. 187/2 der Gemarkung Illerzell und endend im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 195 der Gemarkung Illerzell hat seine Funktion mit dem Bau des Hochwasserschutzdammes (und des neuen Weges auf den Grundstücken Flur-Nr. 203/1, 203/2, 198 Tlfl. und 210 Tlfl. jeweils der Gemarkung Illerzell) verloren und wird deshalb eingezogen werden.
       (siehe Lageplan Anlage 2)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Einziehung als Feld- und Waldweg

3.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 193 der Gemarkung Illerzell, beginnend an der Ostseite Mitte des Grundstückes Flur-Nr. 195 der Gemarkung Illerzell und endend an der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 191 der Gemarkung Illerzell hat seine Funktion mit dem Bau des Hochwasserschutzdammes (und des neuen Weges auf dem Grundstück Flur-Nr. 210 Tlfl. der Gemarkung Illerzell) verloren und wird deshalb eingezogen werden.
       (siehe Lageplan Anlage 3)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Gemarkung Thal; Widmungen, Aufstufungen bzw. Einziehungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Im Zuge der Überarbeitung des Bestandsverzeichnisses für die Feld- und Waldwege in der Gemarkung Thal werden folgende Widmungen, Aufstufungen bzw. Einziehungen empfohlen.

Die Widmungen sind geboten, um den Wegeabschnitten die Eigenschaft eines öffentlichen Weges bzw. einer öffentlichen Straße zu geben, die Aufstufungen sind geboten, um den öffentlichen Weg der konkreten Kategorie zuzuordnen und die Einziehung ist geboten, weil der Weg bereits als Geh- und Radweg gewidmet ist. 

Im Einzelnen sind dies in der Gemarkung Thal folgende Wegeabschnitte:


Widmung als Ortsstraße (Aufstufung) 

1.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 491 Tlfl. der Gemarkung Thal beginnend an der Einmündung in den Weg Flur-Nr. 977/1 der Gemarkung Illerberg und endend an der Westgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 493 der Gemarkung Thal, wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Illerzeller Weg“. 
       (siehe Lageplan Anlage 1)
       
2.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 487/2 der Gemarkung Thal beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 491 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 483 der Gemarkung Thal wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Im Birkach“. 
       (siehe Lageplan Anlage 1)
       
3.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 483 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des öffentlichen Feld- und Waldweges Flur-Nr. 487/1 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in die Staatsstraße 2031 wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Im Birkach“. 
       (siehe Lageplan Anlage 1)

4.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 445/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Untere Hauptstraße“ und endend an der Einmündung der Ortsstraße „Im Brühl“ bzw. Übergang in den Feldweg Flur-Nr. 445/1 der Gemarkung Thal wird aufgestuft bzw. gewidmet zur Ortsstraße „Untere Hauptstraße“ – Teilstrecke IV. 
       (siehe Lageplan Anlage 2)


Widmung als Feld- und Waldweg (bzw. Einziehung)

Durch den Bau der Staatsstraße 2031 neu und der Kreisstraße NU 14 neu wurden die nachfolgenden Widmungen bzw. Einziehung von öffentlichen Feld- und Waldwegen notwendig. 


5.        Der Weg Flur-Nr. 437/10 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Illerberger Straße“ und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 445 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. 
       (siehe Lageplan Anlage 3)

6.        Die Wege Flur-Nr. 426/3, 426/4 und 383/3 jeweils der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 433 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Riedhofstraße“, werden als Feld- und Waldwege gewidmet. 
       (siehe Lageplan Anlage 4)

7.        Der Weg Flur-Nr. 507/3 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in den Feld-und Waldweg Flur-Nr. 445 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 478 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. 
       (siehe Lageplan Anlage 5)

8.        Der bisherige Feld- und Waldweg Flur-Nr. 426/1 der Gemarkung Thal ist entfallen durch den Bau der St 2031 (er wurde als Geh- und Radweg gewidmet) und soll deshalb eingezogen werden. 
       Der neu angelegte Weg Flur-Nr. 426/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 427/1 der Gemarkung Thal (Einmündung in den Geh- und Radweg Flur-Nr. 426/1 der Gemarkung Thal entlang der Kreisstraße NU 14) und endend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Untere Hauptstraße“, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. 
       (siehe Lageplan Anlage 6)

9.        Der Weg Flur-Nr. 145/2, 290 Tlfl. und 352 Tlfl. jeweils Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Riedhofstraße“ und endend in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 276 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. 
       (siehe Lageplan Anlage 7)

10.        Der Weg Flur-Nr. 404 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal und endend an der Westgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 364 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. 
       (siehe Lageplan Anlage 8)

11.        Der Weg Flur-Nr. 67/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Untere Weiherstraße“ und endend in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 71 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. 
       (siehe Lageplan Anlage 9)

Empfehlung

Widmung als Ortsstraße (Aufstufung) 

1.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 491 Tlfl. der Gemarkung Thal beginnend an der Einmündung in den Weg Flur-Nr. 977/1 der Gemarkung Illerberg und endend an der Westgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 493 der Gemarkung Thal, wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Illerzeller Weg“. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 291 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 1)

2.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 487/2 der Gemarkung Thal beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 491 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 483 der Gemarkung Thal wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Im Birkach“. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 400 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 1)
       
3.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 483 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 487/1 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in die Staatsstraße 2031 wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Im Birkach“. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 164 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 1)

4.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 445/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Untere Hauptstraße“ und endend an der Einmündung der Ortsstraße „Im Brühl“ bzw. Übergang in den Feldweg Flur-Nr. 445/1 der Gemarkung Thal wird aufgestuft bzw. gewidmet als Ortsstraße „Untere Hauptstraße“ – Teilstrecke IV. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 52 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 2)

Widmung als Feld- und Waldweg (bzw. Einziehung)

5.        Der Weg Flur-Nr. 437/10 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Illerberger Straße“ und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 445 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 264 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 3)

6.        Der Weg Flur-Nr. 426/3 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 433 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal wird als Feld- und Waldweg gewidmet, Das Straßenteilstück hat eine Länge von 171 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine. 
       (siehe Lageplan Anlage 4)

Der Weg Flur-Nr. 426/4 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 391 der Gemarkung Thal wird als Feld- und Waldweg gewidmet, Das Straßenteilstück hat eine Länge von 164 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine. 
       (siehe Lageplan Anlage 4)

Der Weg Flur-Nr. 383/3 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 391 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Riedhofstraße “ wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 291 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine. 
       (siehe Lageplan Anlage 4)

7.        Der Weg Flur-Nr. 507/3 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in den Feld-und Waldweg Flur-Nr. 445 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 478 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 348 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 5)

8.        Der bisherige Feld- und Waldweg Flur-Nr. 426/1 der Gemarkung Thal, beginnend am Feldweg Flur-Nr. 433 der Gemarkung Thal (neu St 2031 – Flur-Nr. 433/1) und endend am Feldweg Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal (neu Flur-Nr. 413/1 Gemarkung Thal), ist entfallen durch den Bau der St 2031 und wird deshalb eingezogen.
       
Der neu angelegte Weg Flur-Nr. 426/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 427/1 der Gemarkung Thal (Einmündung in den Geh- und Radweg Flur-Nr. 426/1 der Gemarkung Thal entlang der Kreisstraße NU 14) und endend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Untere Hauptstraße“, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 508 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 6)

9.        Der Weg Flur-Nr. 145/2, 290 Tlfl. und 352 Tlfl. jeweils Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Riedhofstraße“ und endend in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 276 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. 
       Das Straßenteilstück hat eine Länge von 76 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 7)

10.        Der Weg Flur-Nr. 404 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal und endend an der Westgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 364 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 123 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 8)

11.        Der Weg Flur-Nr. 67/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Untere Weiherstraße“ und endend in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 71 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 218 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 9)

Beschluss

Widmung als Ortsstraße (Aufstufung) 

1.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 491 Tlfl. der Gemarkung Thal beginnend an der Einmündung in den Weg Flur-Nr. 977/1 der Gemarkung Illerberg und endend an der Westgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 493 der Gemarkung Thal, wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Illerzeller Weg“. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 291 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 1)

2.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 487/2 der Gemarkung Thal beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 491 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 483 der Gemarkung Thal wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Im Birkach“. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 400 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 1)
       
3.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 483 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 487/1 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in die Staatsstraße 2031 wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Im Birkach“. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 164 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 1)

4.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 445/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Untere Hauptstraße“ und endend an der Einmündung der Ortsstraße „Im Brühl“ bzw. Übergang in den Feldweg Flur-Nr. 445/1 der Gemarkung Thal wird aufgestuft bzw. gewidmet als Ortsstraße „Untere Hauptstraße“ – Teilstrecke IV. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 52 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 2)

Widmung als Feld- und Waldweg (bzw. Einziehung)

5.        Der Weg Flur-Nr. 437/10 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Illerberger Straße“ und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 445 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 264 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 3)

6.        Der Weg Flur-Nr. 426/3 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 433 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal wird als Feld- und Waldweg gewidmet, Das Straßenteilstück hat eine Länge von 171 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine. 
       (siehe Lageplan Anlage 4)

Der Weg Flur-Nr. 426/4 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 391 der Gemarkung Thal wird als Feld- und Waldweg gewidmet, Das Straßenteilstück hat eine Länge von 164 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine. 
       (siehe Lageplan Anlage 4)

Der Weg Flur-Nr. 383/3 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 391 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Riedhofstraße “ wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 291 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine. 
       (siehe Lageplan Anlage 4)

7.        Der Weg Flur-Nr. 507/3 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in den Feld-und Waldweg Flur-Nr. 445 der Gemarkung Thal und endend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 478 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 348 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 5)

8.        Der bisherige Feld- und Waldweg Flur-Nr. 426/1 der Gemarkung Thal, beginnend am Feldweg Flur-Nr. 433 der Gemarkung Thal (neu St 2031 – Flur-Nr. 433/1) und endend am Feldweg Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal (neu Flur-Nr. 413/1 Gemarkung Thal), ist entfallen durch den Bau der St 2031 und wird deshalb eingezogen.
       
Der neu angelegte Weg Flur-Nr. 426/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 427/1 der Gemarkung Thal (Einmündung in den Geh- und Radweg Flur-Nr. 426/1 der Gemarkung Thal entlang der Kreisstraße NU 14) und endend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Untere Hauptstraße“, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 508 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 6)

9.        Der Weg Flur-Nr. 145/2, 290 Tlfl. und 352 Tlfl. jeweils Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Riedhofstraße“ und endend in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 276 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. 
       Das Straßenteilstück hat eine Länge von 76 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 7)

10.        Der Weg Flur-Nr. 404 der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 413 der Gemarkung Thal und endend an der Westgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 364 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 123 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 8)

11.        Der Weg Flur-Nr. 67/1 Tlfl. der Gemarkung Thal, beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Untere Weiherstraße“ und endend in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 71 der Gemarkung Thal, wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 218 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 9)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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12. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Gemarkung Illerberg; Widmungen, Aufstufungen bzw. Einziehungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 12

Sachverhalt

Im Zuge der Überarbeitung des Bestandsverzeichnisses für die Feld- und Waldwege in der Gemarkung Illerberg werden folgende Widmungen, Aufstufungen bzw. Einziehungen empfohlen.

Die Widmungen sind geboten, um den Straßenabschnitten die Eigenschaft eines öffentlichen Weges bzw. einer öffentlichen Straße zu geben, die Aufstufungen sind geboten, um den öffentlichen Weg der konkreten Kategorie zuzuordnen und die Einziehungen sind geboten, wenn insbesondere die gewidmeten Wege nicht mehr existieren oder ihre Verkehrsbedeutung verloren haben. 

Im Einzelnen sind dies in der Gemarkung Illerberg folgende Wege- und Straßenabschnitte:

Einziehung als Feld- und Waldweg

1.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1765/1 Tlfl. der Gemarkung Illerberg hat seine Verkehrsbedeutung durch die Anlegung eines südlich gelegenen Feld- und Waldweges auf Flur-Nr. 1765 verloren und soll deshalb eingezogen werden. 
       (siehe Lageplan Anlage 1)

2.        Der nördliche Teil des öffentlichen Feld- und Waldweg Flur-Nr. 988 Tlfl. der Gemarkung Illerberg existiert nicht mehr, hat auch seine Verkehrsbedeutung verloren und soll deshalb eingezogen werden.
       (siehe Lageplan Anlage 2)

3.        Die westliche Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Flur-Nr. 1304 der Gemarkung Illerberg zwischen der Einmündung in die Heerstraße und der Einmündung der Feldwege Flur-Nr. 1303/2 und 1352 der Gemarkung Illerberg soll eingezogen werden, da er zwischenzeitlich als Ortsstraße „Errachweg“ gewidmet worden ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 3)

4.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 155 der Gemarkung Illerberg soll eingezogen werden, da er zwischenzeitlich als Ortsstraße „Sandbergweg – Teilstück II“ gewidmet worden ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 4)

5.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1645 der Gemarkung Illerberg ist nicht existent und soll deshalb eingezogen werden. Dieser Weg ist durch die Realisierung des „Gewerbegebietes Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ weggefallen.
       (siehe Lageplan Anlage 5)

6.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1109 der Gemarkung Illerberg soll eingezogen werden, da er zwischenzeitlich als Ortsstraße „Witzighauser Straße“ Teilstrecke II gewidmet worden ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 6)

7.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1209 der Gemarkung Illerberg existiert nicht mehr, hat auch seine Verkehrsbedeutung verloren und soll deshalb eingezogen werden. 
       (siehe Lageplan Anlage 7)

8.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1660 der Gemarkung Illerberg existiert nicht mehr, hat auch seine Verkehrsbedeutung verloren und soll deshalb eingezogen werden.
       (siehe Lageplan Anlage 8)

9.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1818 der Gemarkung Illerberg existiert nicht mehr, hat auch seine Verkehrsbedeutung verloren und soll deshalb eingezogen werden.
       (siehe Lageplan Anlage 9)

10.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 2295 der Gemarkung Illerberg existiert nicht mehr, hat auch seine Verkehrsbedeutung verloren und soll deshalb eingezogen werden.
       (siehe Lageplan Anlage 10)



Widmung als Feld- und Waldweg

11.        Der Weg Flur-Nr. 1529/2 der Gemarkung Illerberg sowie Flur-Nr. 1550 Tlfl. , beginnend an der Einmündung in die Straße „Neue Welt“ und endend an der Unterkunft des Waldkindergartens auf dem Grundstückes Flur-Nr. 1550 der Gemarkung Illerberg soll als Feld- und Waldweg gewidmet werden.
       (siehe Lageplan Anlage 11)

Widmung als Ortsstraße
12.        Der Weg Flur-Nr. 1551 der Gemarkung Illerberg, beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Neue Welt“ (Flur-Nr. 1547/2 der Gemarkung Illerberg) und endend an der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1553 der Gemarkung Illerberg, soll als Ortsstraße (Teilstück III der Straße „Neue Welt“) gewidmet werden. 
       (siehe Lageplan Anlage 12)

13.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 977/1 der Gemarkung Illerberg beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Illerzeller Weg‘“und endend in der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 491 Tlfl. der Gemarkung Thal wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Illerzeller Weg“. 
       (siehe Lageplan Anlage 13)

Empfehlung

Einziehung als Feld- und Waldweg

1.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1765/1 Tlfl. der Gemarkung Illerberg, beginnend am Feldweg Flur-Nr. 1791 der Gemarkung Illerberg und endend an der Einmündung des Feldweges Flur-Nr. 1787 der Gemarkung Illerberg, hat seine Verkehrsbedeutung durch die Anlegung eines südlich gelegenen Feld- und Waldweges auf Flur-Nr. 1765 verloren und wird deshalb eingezogen. 
       (siehe Lageplan Anlage 1)

2.        Der nördliche Teil des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 988 Tlfl. der Gemarkung Illerberg, beginnend an der Einmündung des Feldweges Flur-Nr. 993 der Gemarkung Illerberg und endend an der Einmündung in den Feldweg Flur-Nr. 1000 der Gemarkung Illerberg, wird eingezogen, da er nicht mehr existent ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 2)

3.        Das Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges Flur-Nr. 1304 der Gemarkung Illerberg, beginnend an der Einmündung in die Heerstraße und endend an der Einmündung der Feldwege Flur-Nr. 1303/2 und 1352 jeweils der Gemarkung Illerberg wird eingezogen, da er zwischenzeitlich als Ortsstraße „Errachweg“ gewidmet worden ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 3)

4.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 155 der Gemarkung Illerberg, beginnend an der Einmündung in den Sandbergweg Flur-Nr. 24/13 und endend am Feldweg Flur-Nr. 466 der Gemarkung Thal, wird eingezogen, da er zwischenzeitlich als Ortsstraße „Sandbergweg – Teilstück II“ gewidmet worden ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 4)

5.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1645 der Gemarkung Illerberg wird eingezogen, da er nicht mehr existent ist. Dieser Weg ist durch die Realisierung des „Gewerbegebietes Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ weggefallen.
       (siehe Lageplan Anlage 5)

6.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1109 der Gemarkung Illerberg, beginnend an der Einmündung in die Heerstraße Flur-Nr. 1111 und endend an der Einmündung in die Witzighauser Straße Flur-Nr. 1015/1, wird eingezogen, da er zwischenzeitlich als Ortsstraße „Witzighauser Straße“ Teilstrecke II gewidmet worden ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 6)

7.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Feldweg Flur-Nr. 1209 der Gemarkung Illerberg, beginnend am Feldweg Flur-Nr. 1211 und endend am Feldweg Flur-Nr. 1207, wird eingezogen, da er nicht mehr existent ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 7)

8.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1660 der Gemarkung Illerberg, beginnend am Feldweg Flur-Nr. 1765 der Gemarkung Illerberg und endend an der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1663 der Gemarkung Illerberg, wird eingezogen, da er nicht mehr existent ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 8)

9.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1818 der Gemarkung Illerberg, beginnend am Feldweg Flur-Nr. 1828 der Gemarkung Illerberg und endend am Feldweg Flur-Nr. 1791 der Gemarkung Illerberg, wird eingezogen, da er nicht mehr existent ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 9)

10.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 2295 der Gemarkung Illerberg, beginnend am Graben Flur-Nr. 2294 der Gemarkung Illerberg und endend am Feldweg Flur-Nr. 2298 der Gemarkung Illerberg, wird eingezogen, da er nicht mehr existent ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 10)


Widmung als Feld- und Waldweg


11.        Der Weg Flur-Nr. 1529/2 der Gemarkung Illerberg sowei Flur-Nr. 1550 Tlfl., beginnend an der Einmündung in die Straße „Neue Welt“ und endend an der Unterkunft des Waldkindergartens auf dem Grundstück Flur-Nr. 1550 der Gemarkung Illerberg wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 236 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 11)


Widmung als Ortsstraße

12.        Der Weg Flur-Nr. 1551 der Gemarkung Illerberg, beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Neue Welt“ (Flur-Nr. 1547/2 der Gemarkung Illerberg) und endend an der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1553 der Gemarkung Illerberg, wird als Ortsstraße (Teilstück III der Straße „Neue Welt“) gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 55 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 12)

13.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 977/1 der Gemarkung Illerberg beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Illerzeller Weg‘“und endend in der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 491 Tlfl. der Gemarkung Thal wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Illerzeller Weg“. 
       Das Straßenteilstück hat eine Länge von 1.089 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine. 
       (siehe Lageplan Anlage 13)

Beschluss

Einziehung als Feld- und Waldweg

1.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1765/1 Tlfl. der Gemarkung Illerberg, beginnend am Feldweg Flur-Nr. 1791 der Gemarkung Illerberg und endend an der Einmündung des Feldweges Flur-Nr. 1787 der Gemarkung Illerberg, hat seine Verkehrsbedeutung durch die Anlegung eines südlich gelegenen Feld- und Waldweges auf Flur-Nr. 1765 verloren und wird deshalb eingezogen. 
       (siehe Lageplan Anlage 1)

2.        Der nördliche Teil des Feld- und Waldweges Flur-Nr. 988 Tlfl. der Gemarkung Illerberg, beginnend an der Einmündung des Feldweges Flur-Nr. 993 der Gemarkung Illerberg und endend an der Einmündung in den Feldweg Flur-Nr. 1000 der Gemarkung Illerberg, wird eingezogen, da er nicht mehr existent ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 2)


3.        Das Teilstück des öffentlichen Feld- und Waldweges Flur-Nr. 1304 der Gemarkung Illerberg, beginnend an der Einmündung in die Heerstraße und endend an der Einmündung der Feldwege Flur-Nr. 1303/2 und 1352 jeweils der Gemarkung Illerberg wird eingezogen, da er zwischenzeitlich als Ortsstraße „Errachweg“ gewidmet worden ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 3)

4.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 155 der Gemarkung Illerberg, beginnend an der Einmündung in den Sandbergweg Flur-Nr. 24/13 und endend am Feldweg Flur-Nr. 466 der Gemarkung Thal, wird eingezogen, da er zwischenzeitlich als Ortsstraße „Sandbergweg – Teilstück II“ gewidmet worden ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 4)

5.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1645 der Gemarkung Illerberg wird eingezogen, da er nicht mehr existent ist. Dieser Weg ist durch die Realisierung des „Gewerbegebietes Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ weggefallen.
       (siehe Lageplan Anlage 5)

6.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1109 der Gemarkung Illerberg, beginnend an der Einmündung in die Heerstraße Flur-Nr. 1111 und endend an der Einmündung in die Witzighauser Straße Flur-Nr. 1015/1, wird eingezogen, da er zwischenzeitlich als Ortsstraße „Witzighauser Straße“ Teilstrecke II gewidmet worden ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 6)

7.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Feldweg Flur-Nr. 1209 der Gemarkung Illerberg, beginnend am Feldweg Flur-Nr. 1211 und endend am Feldweg Flur-Nr. 1207, wird eingezogen, da er nicht mehr existent ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 7)

8.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1660 der Gemarkung Illerberg, beginnend am Feldweg Flur-Nr. 1765 der Gemarkung Illerberg und endend an der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1663 der Gemarkung Illerberg, wird eingezogen, da er nicht mehr existent ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 8)

9.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 1818 der Gemarkung Illerberg, beginnend am Feldweg Flur-Nr. 1828 der Gemarkung Illerberg und endend am Feldweg Flur-Nr. 1791 der Gemarkung Illerberg, wird eingezogen, da er nicht mehr existent ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 9)

10.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 2295 der Gemarkung Illerberg, beginnend am Graben Flur-Nr. 2294 der Gemarkung Illerberg und endend am Feldweg Flur-Nr. 2298 der Gemarkung Illerberg, wird eingezogen, da er nicht mehr existent ist. 
       (siehe Lageplan Anlage 10)


Widmung als Feld- und Waldweg


11.        Der Weg Flur-Nr. 1529/2 der Gemarkung Illerberg sowei Flur-Nr. 1550 Tlfl., beginnend an der Einmündung in die Straße „Neue Welt“ und endend an der Unterkunft des Waldkindergartens auf dem Grundstück Flur-Nr. 1550 der Gemarkung Illerberg wird als Feld- und Waldweg gewidmet. Der Weg hat eine Länge von 236 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 11)


Widmung als Ortsstraße

12.        Der Weg Flur-Nr. 1551 der Gemarkung Illerberg, beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Neue Welt“ (Flur-Nr. 1547/2 der Gemarkung Illerberg) und endend an der Nordgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1553 der Gemarkung Illerberg, wird als Ortsstraße (Teilstück III der Straße „Neue Welt“) gewidmet. Das Straßenteilstück hat eine Länge von 55 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine.
       (siehe Lageplan Anlage 12)

13.        Der öffentliche Feld- und Waldweg Flur-Nr. 977/1 der Gemarkung Illerberg beginnend an der Einmündung in die Ortsstraße „Illerzeller Weg‘“und endend in der Einmündung in den Feld- und Waldweg Flur-Nr. 491 Tlfl. der Gemarkung Thal wird aufgrund seiner Verkehrsbedeutung aufgestuft zur Ortsstraße „Illerzeller Weg“. 
       Das Straßenteilstück hat eine Länge von 1.089 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. Widmungsbeschränkungen: keine. 
       (siehe Lageplan Anlage 13)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö 13
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13.1. Informationen zu Neue Rathaus-Mitte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 13.1

Sachverhalt

Im Nachgang zur Fraktionsvorsitzendenbesprechung am 15. Mai 2023 fand ein erstes Gespräch mit den neuen Vertretern des Staatlichen Bauamtes Krumbach statt. Hier gab es einen Personalwechsel. Sowohl der Abteilungsleiter wie auch der für uns zuständige Sachbearbeiter haben gewechselt.
Die Stadtverwaltung informierte über die geplante Verlegung der NU 14 und den Bebauungsplan „Neue Rathausmitte“. 
Zentrales Thema war insbesondere das „Linksabbiegen“ aus dem Rathaus kommend in den neuen Kreisverkehr.
Aus verkehrstechnischer Sicht ist ein Abbiegen möglich. Bisher scheiterte die Erlaubnis nach links abbiegen zu können, jedoch an den Bedenken des Staatlichen Bauamtes und des Landratsamtes.
Nach einer ersten Prüfung blieb es auch von Seiten der neuen Vertreter des Staatlichen Bauamt Krumbach bei einer eher ablehnenden Haltung. Allerdings sind wir nach diversem Schriftverkehr so verblieben, dass die Stadt mit einem zusätzlichen Verkehrsgutachten die Leichtigkeit des fließenden Verkehrs auch bei einer Linksabbiegesituation nachzuweisen versucht.
Sollte das Ergebnis positiv sein, besteht evtl. die Möglichkeit mit diesem Nachweis nochmals auf das Landratsamt und das Staatliche Bauamt zuzugehen. 

Empfehlung

Die Information wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher ergänzt die schriftlichen Ausführungen auch auf Nachfrage dahingehend, dass die Verwaltung hier „im Hintergrund tätig sei“.

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13.2. Informationen zu dem aktuellen Sachstand bezüglich des Einbaus von raumlufttechnischen Anlagen in den städtischen Schulen und Kindergärten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 13.2

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher berichtet, dass das aus der Corona-Pandemie herrührende Ziel der Ausstattung der städtischen Schulen und Kindergärten mit raumlufttechnischen Anlagen zwischenzeitlich erreicht ist. Fördermittel seien bereits geflossen.

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14. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö 14
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14.1. Betreuung von Kindern in Illerberg - Anfrage von Herrn Georg Thalhofer vom 13.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 14.1

Sachverhalt

Die Stadtverwaltung bedankt sich für den Vorschlag und teilt hierzu mit, dass bezüglich des Ausbaus der Schulplätze bereits intern Abstimmungen im Hauptamt stattgefunden haben.

Im Ergebnis wird unter Hinzuziehung der Regierung von Schwaben und der aktuellen Kinderzahlen bezogen auf das gesamte Stadtgebiet untersucht werden, inwieweit der künftige Bedarf mit den bestehenden Räumlichkeiten gedeckt werden kann.

Hierbei sind die Entwicklungen in den einzelnen Schulsprengeln zu berücksichtigen und sowohl die Schulleitungen als auch die Fachleute bei der Regierung von Schwaben hinzuzuziehen.

Sofern sich für Illerberg herausstellt, dass die vorhandenen Räumlichkeiten nicht ausreichen, wird sicher zu überlegen sein, einen Anbau zu realisieren, dessen Größe jedoch von dem zu erwartenden Raumbedarf abhängt.

Insoweit erscheint die Idee, den östlichen Teil des genannten Grundstücks anzukaufen, nachvollziehbar.

Diesbezüglich bestand in der Vergangenheit schon Kontakt zwischen der damaligen Grundstückseigentümerin und der Stadt Vöhringen, die jedoch offensichtlich aus privaten Gründen das Grundstück trotz vielversprechender Verhandlungen mit der Stadt Vöhringen an einen anderen Käufer veräußert hat.

Ein Ankauf des östlichen Teils eilt jedoch nicht, da dort ohnehin wegen der Qualifizierung als Außenbereichsgrundstück eine Bebauung nicht möglich ist. Sollte sich später eine Bebauung als sinnvoll herausstellen, kann ein Ankauf immer noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit nach Aufarbeitung des Sachverhaltes auf das Thema zurückkommen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher nimmt auf die schriftliche Information Bezug und verweist neben der vorgerückten Uhrzeit auch auf die Geschäftsordnung, welche eine Diskussion zu der Beantwortung von Anfragen nicht vorsieht.

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14.2. Edelweißweg Illerzell; Eventuelle Ausweisung von öffentlichen Parkmöglichkeiten auf bereits gepflasterten Flächen; Anfrage von Herrn Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 14.2

Diskussionsverlauf

Herr Klingler nimmt auf die Anfrage eines Illerzeller Bürgers Bezug und bittet um Prüfung, ob nicht im Verlauf des Edelweißweges in Illerzell auf bereits gepflasterten Flächen eventuell einige PKW-Stellplätze ausgewiesen werden könnten. Er übergibt hierzu einige Unterlagen.

Bürgermeister Neher sichert eine Überprüfung zu.

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14.3. Feuerwehrgerätehaus Illerzell; Behebung von Mängeln; Anfrage von Herrn Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 15.06.2023 ö Beschließend 14.3

Diskussionsverlauf

Herr Brocke bittet um Auskunft, ob am Feuerwehrgerätehaus Illerzell vorhandene Mängel insbesondere im Hinblick auf eine mangelnde Dichtigkeit bekannt sind.

Herr Söhner bejaht dies und führt aus, dass in Abstimmung mit der Feuerwehr an Abhilfemaßnahmen gearbeitet werde.

Datenstand vom 29.08.2023 08:10 Uhr