Datum: 10.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:38 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Beschaffung eines mobilen Stromaggregats mit Lichtmast Illerzell; Auftragsvergabe
2 Stadtbauhof Vöhringen; Ersatzbeschaffung LKW; Auftragsvergabe
3 Kindergarten- und Schulwesen; Information zum Betreuungsjahr 2023/24
4 Erhöhung der Wahlhelferentschädigung für die kommenden Wahlen
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
6.1 875 Jahre erste urkundliche Erwähnung; Anfrage Herr Gutter

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1. Beschaffung eines mobilen Stromaggregats mit Lichtmast Illerzell; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.07.2023 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen zum Thema Blackout wurde entschieden, auch im Ortsteil Illerzell ein Notstromaggregat zur Sicherstellung der Notstromversorgung zu beschaffen.
Auf Grund der örtlichen Begebenheiten sowie der flexibleren Nutzungsmöglichkeiten ist hier ein mobiles Notstromaggregat mit zusätzlichem Lichtmast auf einem Anhänger sinnvoll.

Die entsprechenden Spezifikationen wurden erhoben und es wurden mehrere Anbieter angefragt; die Daten liegen als Anlage anbei. Es liegen nun drei Angebote vor:
Firma A mit 105.606,31 €,
Firma B mit 94.032,37 €,
Firma AVS mit 65.807,00 €, jeweils inklusive Mehrwertsteuer.

Es wird empfohlen, das wirtschaftlichste Angebot der Firma AVS vom 15.06.2023 anzunehmen und den Auftrag  zu erteilen.

Empfehlung

Der Auftrag über die Lieferung eines Notstromaggregates mit Anhänger und Lichtmast, entsprechend dem Angebot vom 15.06.2023, wird an die Firma AVS erteilt. 

Diskussionsverlauf

Herr Maaß stellt den Sachverhalt vor und erläutert, dass im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen beschlossen worden sei, auch den Löschzug Illerzell mit einer Notstromversorgung auszustatten. Von der ursprünglich vorgesehenen stationären Lösung sei man inzwischen abgerückt. 

Für die vorgesehene mobile Lösung, liegen inzwischen drei Angebote vor.

Seitens eines Gremiumsmitgliedes wird die grundsätzliche Beschaffung im Rahmen der Daseinsvorsorge durchaus begrüßt. 
Im Vorfeld seien jedoch noch weitere Fragen zu klären, beispielsweise ob der Anhänger lediglich als einsatztaktisches Mittel am jeweiligen Einsatzort oder auch zur Sicherstellung der Stromversorgung des Feuerwehrgerätehauses in Illerzell diene.
Weiterhin müsse die Unterbringung des Anhängers geklärt werden. Damit im Zusammenhang stelle sich auch die Frage, ob für einen mehrtägigen oder dauerhaften Betrieb der Standort im Hinblick auf Abgase, Frischluft, Betankung, Geräusche und Brandgefahr geeignet sei.

Aufgrund der Erfahrungen in der technischen Ausgestaltung der Anbindung an das Feuerwehrgerätehaus in Illerberg, sei jedoch zu sagen, dass hierfür eine mobile Lösung nicht praktikabel sei.
Insbesondere sei die Einspeisemöglichkeit in das Gerätehaus und die Tauglichkeit der vorhandenen Installation oder Möglichkeit der Netztrennung zu prüfen. Hierfür fallen ggfs. weitere Kosten an. 

Darüber hinaus seien offenbar Zubehörteile wie Verlängerungskabel, Verteiler etc. separat zu erwerben.
Im kürzlich erfolgten Einsatzfall habe sich in der Praxis gezeigt, dass 400 Volt Kabeltrommeln, 230 Volt Kabeltrommeln, Elektroverteiler sowohl für Dreh- als auch Wechselstrom, Stative, Lichtbrücken mit Flutlichtstrahlern, Feuerlöscher und Ersatzkanister notwendig seien.

Je nach Einsatzfall ersetze ein solches Aggregat teilweise auch nicht die optionale Einsetzbarkeit von mehreren kleinen Geräten.

Herr Maaß erläutert, dass ein Anforderungsprofil für den möglichen Fall eines Blackouts vorgegeben gewesen sei und mit dem Kommandanten abgestimmt wurde. Auch werde ggfs. im Krisenfall die Versorgung einer sogenannten Wärmeinsel mit dem vorgesehen Notstromaggregat erforderlich.

Ein weiteres Ratsmitglied führt an, dass die Beschaffung durchaus wichtig sei, jedoch auch für einen möglichen Einsatzfall ein entsprechender Notfallplan ausgearbeitet sei und die Einsatzmöglichkeiten geprüft worden sind.

Bürgermeister Neher erläutert abschließend, dass die grundsätzliche Zuständigkeit des Katastrophenschutzes beim Landratsamt Neu-Ulm liege, jedoch die Stadt Vöhringen für das zu beschaffende Gerät im Wege einer einsetzbaren Insellösung nun noch Hausaufgaben zu machen habe.

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender 

Beschluss

Der Auftrag über die Lieferung eines Notstromaggregates mit Anhänger und Lichtmast, entsprechend dem Angebot vom 15.06.2023, wird an die Firma AVS erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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2. Stadtbauhof Vöhringen; Ersatzbeschaffung LKW; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.07.2023 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Ersatzbeschaffung LKW

Der im Bauhof eingesetzte LKW ist mittlerweile 17 Jahre alt und soll ersetzt werden.
Die Mitarbeiter des Bauhofs haben sich dafür ausgesprochen, nicht mehr einen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen zu nehmen, sondern einen 12 Tonner.
Es wurden in Frage kommende LKW Modelle bei benachbarten Kommunen und Baugeschäften begutachtet.
Auch wurde bei der Fahrzeugkonfiguration diskutiert ob es ein Allradfahrzeug sein soll und ob ein Verladekran sinnvoll wäre.
Da der LKW nicht im Winterdienst eingesetzt und hauptsächlich für Unterhaltungs-maßnahmen und Transportfahrten, wie z. B. Veranstaltungsequipment, Spielplatz- und Grünflächenunterhalt, etc., verwendet wird, hat sich das Bauhofpersonal gegen ein Allradfahrzeug und einen Verladekran ausgesprochen.
Es wurden mit der gewünschten Konfiguration Angebote bei in der Umgebung ansässigen Firmen angefordert.
Wichtig war dem Bauhofpersonal hier vor allem, die Erfahrungen der Kollegen der begutachteten Fahrzeuge vor Ort und dass die Werkstatt in der Nähe ist.

Der angebotene IVECO LKW wäre zwar etwas günstiger, hier wurde aber die Motorisierung mit nur 206 PS und einem Drehmoment von lediglich 750 Nm als zu gering erachtet.
Auch wurde von Seiten des Bauhofs die Verarbeitung der Karosserie als nicht optimal bezeichnet.
So ist der Rahmen des Iveco nur mit 5 mm Stahl gefertigt und beim Mercedes wird ein 6 mm Stahl verwendet, was bzgl. der Steifigkeit besser ist.

Der Bauhof hat sich aus den vor genannten Gründen für den angebotenen Mercedes LKW zum Angebotspreis von ca. 126.000,00 € entschieden, da dieser den besten Gesamteindruck der begutachteten und in Frage kommenden Fahrzeuge hinterlassen hat.

Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, den Auftrag für die Lieferung eines Mercedes Atego LKW an die Daimler Truck AG, Niederlassung Neu-Ulm, zum Angebotspreis in Höhe von 126.000,--  €, einschließlich 19 % MwSt. zu vergeben.

Haushaltsmittel in Höhe von 130.000,-- € stehen unter der Haushaltsstelle 77110.9350 zur Verfügung.

Empfehlung

Der Auftrag für die Lieferung eines Mercedes Atego LKW für den städtischen Bauhof wird an die Daimler Truck AG, Niederlassung Neu-Ulm, zu den Bedingungen des Angebotes vom 03.05.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 126.000,--  € für den Mercedes LKW sind unter der Haushaltsstelle 7711.9350 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage. 

Ohne Diskussion fasst das Gremium folgenden

Beschluss

Der Auftrag für die Lieferung eines Mercedes Atego LKW für den städtischen Bauhof wird an die Daimler Truck AG, Niederlassung Neu-Ulm, zu den Bedingungen des Angebotes vom 03.05.2023 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 126.000,--  € für den Mercedes LKW sind unter der Haushaltsstelle 7711.9350 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Kindergarten- und Schulwesen; Information zum Betreuungsjahr 2023/24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.07.2023 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Kindertagesstätten:
Die Belegung in den Kindertagesstätten stellt sich zum neuen Jahr 2023/24 voraussichtlich wie folgt dar:
Die Kindertagesstätte St. Martin betreut im kommenden KiTa-Jahr 73 Kinder im Kindergarten sowie 12 Kinder in der Krippe. Es konnten alle Plätze vergeben werden. 
Die Kindertagesstätte Piepmatz betreut im neuen Kindergartenjahr 71 Kinder und ist somit ebenfalls vollständig belegt.  
Die Kindertagesstätte St. Michael betreut im neuen Kindergartenjahr 91 Kinder im Kindergarten und 60 Kinder in der Krippe. Somit sind auch hier beide Einrichtungen voll ausgelastet. 
Das Kinderhaus Arche betreut im Krippenbereich im kommenden Jahr 12 Kinder. Insgesamt könnten 27 Kinder aufgenommen werden, jedoch ist hierfür momentan nicht genügend Personal vorhanden. Im Kindergartenbereich werden derzeit 65 Kinder betreut. Insgesamt könnten hier noch 4 Kinder aufgenommen werden, wenn genügend Personal vorhanden wäre. 
In der integrativen Kindertagesstätte Rappelkiste werden im kommenden Jahr 67 Kinder betreut, somit ist auch diese Einrichtung voll ausgelastet. 
Im Wald- und Naturkindergarten Fuchsbau werden im kommenden KiTa-Jahr 17 Kinder betreut und auch hier ist der Kindergarten somit ausgelastet. 
Die Kindertagesstätte Nord wird im kommenden Jahr von 46 Kindern besucht und ist somit ebenfalls vollständig belegt. 
Die Kneipp®-Kindertagesstätte Pusteblume in Illerzell ist mit 50 Kindern ebenfalls voll ausgelastet.
Insgesamt besuchen drei Vöhringer Kinder die schulvorbereitende Einrichtung (SVE). 38 Kinder belegen einen integrativen Platz, weitere 17 Kindern würden ebenfalls einen I-Platz benötigen, diese können derzeit jedoch nicht angeboten werden. 
41 Kinder stehen derzeit auf der Warteliste für einen Kindergartenplatz, wovon fünf Kinder aus Illerberg und 36 Kinder aus Vöhringen kommen. Für die Krippe stehen derzeit 19 Kinder auf der Warteliste, wovon ein Kind aus Illerzell und fünf Kinder aus Illerberg kommen. 



Schulen:
Im Hort an der Grundschule Nord werden im kommende Schuljahr 25 Kinder den Hort besuchen. Das entspricht der Maximalbelegung. 16 Kindern musste für das kommende Schuljahr eine Absage erteilt werden. 
Im Hort St. Michael werden im kommenden Schuljahr 51 Kinder betreut, 11 Kindern musste eine Absage erteilt werden. 
Die Mittagsbetreuung an der Uli-Wieland-Grundschule betreut im kommenden Schuljahr 35 Kinder. 19 Kindern musste sie leider eine Absage erteilen.
Die Mittagsbetreuung an der Grundschule Illerberg betreut im kommenden Schuljahr 49 Kinder. Allen Kindern konnte ein Platz angeboten werden, jedoch können acht Kinder die Mittagsbetreuung nicht im gewünschten Umfang besuchen.  
Der gebundene Ganztag an der Uli-Wieland-Grundschule wird auch im kommenden Schuljahr mit vier Klassen voll ausgelastet sein. 
Im offenen Ganztag an der Grundschule Vöhringen-Nord werden im kommenden Schuljahr 70 Kinder betreut. 
Weitere Entwicklung:
In der Grundschule Illerberg wird derzeit der alte Kindergarten saniert und erweitert, sodass vermutlich ab Frühjahr 2024 eine zweigruppige Krippe entstehen kann. Durch den Umzug der bestehenden Krippengruppe in St. Martin in den Neubau kann dort eine weitere Regelgruppe (12-15 Kinder) entstehen. 
In der Kindertagesstätte Piepmatz können durch diverse Umbaumaßnahmen (insbesondere WC’s) im Dachgeschoß zwei weitere Gruppenräume entstehen, welche nochmals 50 neue Plätze (Kindergarten und Krippe) schaffen würde. Diesbezüglich ist die Stadtverwaltung in enger Abstimmung mit den Fachabteilungen des Landratsamtes.
Die Sanierungs- und Erweiterungsarbeiten an der Kindertagesstätte Vöhringen-Nord sind bereits begonnen. Ab September 2023 wird der Kindergarten übergangsweise nur noch mit zwei Gruppen betrieben, ab Fertigstellung kommen hier nochmals zwei Gruppen dazu. Nach jetzigem Stand wird eine der beiden neu geschaffenen Gruppen als Integrativgruppe betrieben.
Ab dem Schuljahr 2026/27 wird jahrgangsweise der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung im Grundschulbereich eingeführt. Im Hinblick auf diesen, müssen die Betreuungsangebote an den örtlichen Schulen neu konzeptioniert bzw. erweitert werden.   Hierzu liegt der Stadtverwaltung bereits ein Antrag auf Erweiterung der Mittagsbetreuung vor. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die ausführliche Sachdarstellung in der Sitzungsvorlage. Darüber hinaus stehe die Betreuungssituation nach wie vor weniger vor den baulichen Hürden, als eher vor der Herausforderung, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden. Dies habe sich aktuell auch in der Presse bei einer Nachbarkommune gezeigt.

Die Rahmenbedingungen aufgrund der Tarifbindung gebe für alle kommunalen Träger dieselben Möglichkeiten vor. Baulich schaffe die Stadt Vöhringen mit der Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Nord, der vierten Gruppe in der Kindertagesstätte „Piepmatz“ sowie dem Krippenanbau in Illerberg derzeit weitere Betreuungsmöglichkeiten.

Sicher bleibe die Personalgewinnung und Bemühungen zur Deckung des Betreuungsbedarfs weiterhin eine stetige Aufgabe. Allerdings nutzte Bürgermeister Neher die Gelegenheit auch, sich bei den Beschäftigten der kommunalen Einrichtungen als auch der freien Träger für den Einsatz zu bedanken.

Die Stadt sei aktuell in enger Abstimmung sowohl mit den Schulleitungen als auch der Regierung von Schwaben hinsichtlich des bevorstehenden Anspruchs auf Ganztagsbetreuung. Mittlerweile sei auch die Fördersituation in diesem Bereich geklärt.

In der sich anschließenden Aussprache wird seitens eines Gremiumsmitgliedes die Frage aufgeworfen, wie die Vergabe der Plätze erfolge. 

Herr Mennel erläutert, dass dies jeweils eine Einzelfallprüfung nach der Betreuungsnotwendigkeit sei.

Weiterhin wird angemerkt, dass die Stadt Vöhringen attraktiver und mehr ausbilden solle, worauf seitens der Verwaltung ausgeführt wird, dass bspw. die Praktikanten vergütet werden und inzwischen auch ein Teilzeitausbildungsverhältnis begründet werde.

Zur Anfrage wie die Auswahl der Kinder zur Vergabe der Plätze erfolge kann seitens der Verwaltung auf die durch den Stadtrat der Stadt Vöhringen erlassene Satzung  über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen verwiesen werden, wonach in § 5 die Aufnahmekriterien festgelegt sind.

Auf die seitens des Gremiums angesprochenen schnell umsetzbaren Optionen teilt Herr Bürgermeister Neher mit, dass das Thema ganzheitlich betrachtet werden müsse und eine konzeptionelle Planung mit den Fachleuten aufzustellen sei.

Abschließend regt ein Gremiumsmitglied an, politische Kanäle zu nutzen, um sich für eine Verkürzung der Ausbildungszeit des pädagogischen Personals einzusetzen, da nur so dem Arbeitskräftemangel mittelfristig begegnet werden könne.

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4. Erhöhung der Wahlhelferentschädigung für die kommenden Wahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.07.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Am 08. Oktober 2023 finden in allen Kommunen im Freistaat Bayern die Landtags- und Bezirkswahlen statt. 
Es folgen voraussichtlich im Juni 2024 die Europawahl, im Herbst 2025 die Bundestagswahl und im Frühjahr 2026 die Kommunalwahl. 
Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, diese Wahlen durchzuführen. 
Lebendige Demokratie lebt von der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger.
Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe.
Zur Durchführung von Wahlen sind vor allem ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten hierfür üblicherweise auch eine Aufwandsentschädigung.
Diese Entschädigung wurde in Vöhringen mit Ausnahme der letzten Kommunalwahl schon seit längerem nicht mehr erhöht und lag bei den letzten Wahlen bei 50,00 Euro pro Wahlhelfer. Eine adäquate Erhöhung der Aufwandsentschädigung erscheint daher angemessen. 
Die Erhöhung der bisherigen Entschädigung ist auch ein Zeichen der Anerkennung für die ehrenamtliche Arbeit der Bürgerinnen und Bürger, die durch ihren Einsatz die Durchführung demokratischer Wahlen in unserer Stadt Vöhringen mit ermöglichen. 
Berücksichtigt werden sollte hierbei künftig auch der unterschiedliche zeitliche Aufwand und das unterschiedliche Maß an Verantwortung zwischen Wahlvorsteher/Schriftführer, deren Stellvertretern und Beisitzern. 
Der Wahlvorsteher und der Schriftführer tragen am Wahltag die Verantwortung für ihren Wahlvorstand und den ordnungsgemäßen Ablauf der gesamten Wahlhandlung in ihrem Wahlbezirk. Zudem nehmen sie üblicherweise auch im Vorfeld der Wahl an einer Wahlschulung teil und erhalten vorab die Wahlanweisung, die vorbereitet werden sollte. Es wäre daher angemessen, diese Positionen im Wahlvorstand auch finanziell etwas höher zu entschädigen.  
Zudem sollte auch der unterschiedliche Zeitaufwand der verschiedenen Wahlen berücksichtigt werden. Das Auszählen einer Bundestagswahl und einer Europawahl benötigt deutlich weniger Zeit als das einer Landtags- und Bezirkswahl oder einer Kommunalwahl.  
Seitens der Verwaltung wird daher folgende Staffelung vorgeschlagen:
  • Aufwandsentschädigung bei zeitlich „kleineren“ Wahlen (BTW, Europawahl, Bürgerentscheid u.ä.)
Wahlvorsteher/Schriftführer                         80 Euro
Stellv. Wahlvorsteher/stellv. Schriftführer         70 Euro
Beisitzer                                         60 Euro
  • Aufwandsentschädigung Landtags- und Bezirkswahl
Wahlvorsteher/Schriftführer                         100 Euro
Stellv. Wahlvorsteher/stellv. Schriftführer           80 Euro
Beisitzer                                           70 Euro
  • Kommunalwahl
Wahlvorsteher/Schriftführer                         130 Euro
Stellv. Wahlvorsteher/stellv. Schriftführer         110 Euro
Beisitzer                                           90 Euro

Es wird daher vorgeschlagen, die Wahlhelferentschädigung für die kommenden Wahlen auf die genannten Sätze zu erhöhen. 

Empfehlung

Die Aufwandsentschädigung für die Wahlhelfer wird für die kommenden Wahlen wie vorgeschlagen erhöht.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher erläutert einleitend, dass der seitens des Gremiums angeregten Prüfung der Entschädigungssätze für Wahlhelfer nachgekommen worden sei. Insofern habe die Stadtverwaltung anhand der vorliegenden Sitzungsvorlage einen Vorschlag unterbreitet, über welchen in der Höhe der Sätze durchaus diskutiert werden könne.

Frau Zanker-Maaß ergänzt, dass alleine mit städtischen Beschäftigten die teils umfangreichen Wahlen nicht bewältigt werden können. In der Ausarbeitung sei sowohl die zeitliche Inanspruchnahme der unterschiedlichen Wahlarten berücksichtigt worden als auch bezüglich der Verantwortung und zeitlichen Bindung der eingesetzten Vorstandsposten.

Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache wird die Frage inwieweit sich die Entschädigungssätze aufsummieren, sollten mehrere Wahlen auf einen Tag fallen verneint.
Laut Frau Zanker-Maaß sei dies sicher dann erneut zu diskutieren, sollten zusätzlich beispielsweise mehrere Bürgerentscheide auf einen regulären Wahltag fallen.

Ein Gremiumsmitglied zeigt sich mit den vorgeschlagenen Sätzen zufrieden, auch wenn andere Bundesländer noch höhere Erfrischungsgelder gewähren würde.

Auf die Frage zur Staffelung zwischen Briefwahl- und Urnenwahllokalen wird eine Differenzierung aktuell nicht für notwendig erachtet.

Das Gremium fasst ohne weitere Diskussion folgenden

Beschluss

Die Aufwandsentschädigung für die Wahlhelfer wird für die kommenden Wahlen wie vorgeschlagen erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.07.2023 ö 5

Diskussionsverlauf

Es haben keine Beratungsgegenstände vorgelegen.

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.07.2023 ö 6
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6.1. 875 Jahre erste urkundliche Erwähnung; Anfrage Herr Gutter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.07.2023 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Herr Gutter führt aus, dass die Feierlichkeiten inzwischen zu einem Großteil stattgefunden haben. Er habe die Gelegenheit gehabt, bei vielen der Jubiläumsfeierlichkeiten selbst zugegen zu sein. Namens des Stadtrates und vieler Bürger, welche ihn angesprochen haben, möchte er nun seinen Dank an die Verwaltung aussprechen.

Es sei ein breites und vielfältiges Programm aufgestellt worden, welches trotz ursprünglicher Skepsis, alle Alters- und Interessensgruppen angesprochen habe. So lasse sich gespannt auf die 900-Jahr-Feier blicken

Bürgermeister Neher nimmt stellvertretend für seine Mitarbeiter die Dankesworte entgegen und lobt sowohl Frau Thalhofer-Preußner als auch das Festkomitee, welche ein gutes Programm aufgestellt und unter massivem Arbeitseinsatz die Vorbereitungen getroffen haben.

Trotz des ein oder anderen Unmutes im Alltagsbetrieb gelte allen beteiligten Stellen ob innerhalb der Stadtverwaltung oder den beteiligten Einrichtungen und Außenstellen besondere Anerkennung.

Herr Bernhard Thalhofer schließt sich seinem Ratskollegen an, dass die vielen positiven Rückmeldung aus der Bevölkerung weiterzugeben seien und der Respekt den Bediensteten und Beteiligten gelte.

Datenstand vom 29.08.2023 08:18 Uhr