Datum: 27.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:01 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 15.06.2023 - öffentlicher Teil
1.2 Stadtratssitzung vom 29.06.2023 - öffentlicher Teil
1.3 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 10.07.2023 - öffentlicher Teil
1.4 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 13.07.2023 - öffentlicher Teil
2 Bauanträge und Bauvoranfragen
2.1 Nutzungsänderung im 1. Obergeschoss von Büro- und Geschäftsräumen in eine Großtagespflegeeinrichtung; modifizierte Planung; Bauort: "Industriestraße 25" in Vöhringen (Flur-Nr. 742/12)
2.2 Anbau eines Gästebereiches an das bestehende Wohnhaus; Bauort: "Kanalstraße 1" in Vöhringen (Flur-Nr. 1245/26)
3 Ausbau der Schlesier Straße in Vöhringen; Vorstellung und Billigung der Planung
4 Erstmalige Erhöhung der Umlage der Kommunen ab 2024 ff. zur Weiterfinanzierung des Vereins Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V.
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
6.1 Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte" in Vöhringen; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion; hier: Änderung der Situierung des Kreisverkehrs Wielandstraße/Vöhlinstraße sowie Anpassung der Bebauung "Neue Rathausmitte"
6.2 Einrichtung eines Parkverbots auf der Illerzeller Straße; Beantwortung der Anfrage von Herrn Hinterkopf in der Stadtratssitzung vom 25.05.2023
6.3 Radwegmarkierung in der Uferstraße; Beantwortung der Anfrage von Herrn Brocke in der Stadtratsitzung vom 25.05.2023
6.4 Terminfestlegung der Bürgerversammlungen; Anfrage Herr Maier
6.5 875 Jahre erste urkundliche Erwähnung; Anfrage Frau Böck
6.6 Brunnen am Stadtcenter sowie Wasserspender Ulmer Straße; Anfrage Herr Bader
6.7 Digitalanzeigen des ÖPNV; Anfrage Herr Klingler
6.8 Erhöhter, angeschrägter Kanaldeckel in Illerzell; Anfrage Herr Klingler
6.9 Heckenüberstand Uferstraße; Anfrage Herr Klingler

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 15.06.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö 1.1

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 15.06.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Stadtratssitzung vom 29.06.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö 1.2

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 29.06.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 10.07.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö 1.3

Beschluss

Herr Bernhard Thalhofer erkundigt sich vor Genehmigung des Protokolls über die Beantwortung der im Rahmen des Tagesordnungspunktes zur Beschaffung eines mobilen Notstromaggregates aufgeworfenen offenen Fragen.

Herr Bürgermeister Neher stellt einerseits klar, dass es sich um ein Beschluss- und Ergebnisprotokoll handelt sowie weiterhin der Besprechungstermin mit Herrn Kommandant Görmiller erst am 27.07.2023 stattgefunden habe.

Die Beantwortung werde daher im Nachgang erfolgen.

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 10.07.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.4. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 13.07.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö 1.4

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 13.07.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö Beschließend 2
zum Seitenanfang

2.1. Nutzungsänderung im 1. Obergeschoss von Büro- und Geschäftsräumen in eine Großtagespflegeeinrichtung; modifizierte Planung; Bauort: "Industriestraße 25" in Vöhringen (Flur-Nr. 742/12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö Beschließend 2.1

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat der im Dezember 2022 beantragten Nutzungsänderung im 1. Obergeschoss von Büro- und Geschäftsräumen in eine Großtagespflege in der Industriestraße 25 in Vöhringen (Flur-Nr. 742/12) bereits zugestimmt. Das Landratsamt Neu-Ulm hat mit Bescheid vom 08.05.2023 das Bauvorhaben baurechtlich genehmigt.

Nach Angaben der Bauherrin war eine Modifizierung insbesondere bezüglich der zu betreuenden Anzahl an Kindern gefordert, weswegen sie einen modifizierten Bauantrag am 17.07.2023 bei der Stadt eingereicht hat. 

Grundsätzlich ist nach § 9 Nr. 1.2. der Geschäftsordnung der Bau- und Verkehrsausschuss zuständig. Die nächste Sitzung wäre aber erst wieder Mitte September 2023. 

Aufgrund der Dringlichkeit des Vorhabens und wegen der Bedeutung der Bereitstellung von  Kinderbetreuungsmöglichkeiten wird die Entscheidung über das städtebauliche Einvernehmen an den Stadtrat gem. § 1 Nr. 2 S. 2 der Geschäftsordnung verwiesen. 

Empfehlung

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher erläutert einleitend, dass vor der Sommerpause aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit, noch zwei baurechtliche Vorhaben aus der Zuständigkeit des Bau- und Verkehrsausschusses im Stadtrat behandelt werden sollen. 

Herr Söhner stellt die modifizierte Planung, welche bereits vor einiger Zeit im Bau- und Verkehrsausschuss beraten worden sei, anhand von Planunterlagen vor.

Seitens einiger Gremiumsmitglieder wird festgestellt, dass die Reduzierung der Betreuungsplätze bedauerlich sei und dementsprechend wünschenswert wäre, künftig ggfs. eine Aufstockung zu erreichen.

Nachstehend ergeht folgender

Beschluss

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Anbau eines Gästebereiches an das bestehende Wohnhaus; Bauort: "Kanalstraße 1" in Vöhringen (Flur-Nr. 1245/26)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö Beschließend 2.2

Diskussionsverlauf

Nach der Vorstellung des Vorhabens wird im Rahmen der Aussprache geklärt, dass das Vorhaben dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes entspreche und die Nutzungsabsicht keinen gewerblichen Hintergrund habe.

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Ausbau der Schlesier Straße in Vöhringen; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im Rahmen der Billigung des Straßenausbauprogrammes in der Sitzung des Stadtrates vom 22.12.2022 wurde u. a. auch der Ausbau der Schlesier Straße beschlossen.

Der Planungsauftrag wurde an das Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm vergeben.

Für den Ausbau der Schlesier Straße wurde ein Planungsentwurf ausgearbeitet.

Die Schlesier Straße erschließt sich über eine Länge von ca. 180 m.

Im Osten und Westen grenzt die Schlesier Straße an die noch nicht sanierte Herbststraße und Bellenberger Straße an.

In der Schlesier Straße befindet sich neben einer EFH-Bebauung auch größere Wohneinheiten.

Die Straße hat derzeit eine Breite von ca. 6,00 m und jeweils beidseitig angrenzende Gehwege mit einer Breite von ca.1,50 m.
Die neue Fahrbahnbreite wird auf der östlichen Seite mit einer Breite von 5,00 m und ab den Längsparkplätzen bei Haus.-Nr. 5 wird die Straße auf 5,50 m aufgeweitet.

Die beiden Gehwege bleiben erhalten, werden allerdings mit einer Pflasterbauweise hergestellt und der südliche Gehweg wird verbreitert.

Die PKW-Stellplätze werden mit einem Drainfugenpflaster, die Randeinfassungen und Rinnen in Granit ausgeführt.

In der Schlesier Straße befinden sich bereits große Bäume. Diese bleiben erhalten. Zusätzlich wird im Einmündungsbereich zur Herbststraße noch eine neue Bauminsel angelegt.

Wegen der größeren Wohneinheiten besteht ein erhöhter Parkbedarf. Die bestehenden Parkflächen entsprechen nicht den gültigen Richtlinien und müssen im Zuge der Umgestaltung umgebaut werden. 
Die Gesamtanzahl der Stellplätze wird sich nach dem Straßenausbau nicht verändern.

Im Zusammenhang mit dem Straßenausbau wird die Wasserhauptleitung aus dem Jahr 1953 in der Schlesier Straße und in Teilbereichen der Herbststraße und Bellenberger Straße, inklusive aller Wasserhausanschlüsse, mit erneuert.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 27.06.2023 für den Ausbau der Schlesier Straße wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Söhner erläutert die mittlerweile marode tiefbauseitige Infrastruktur der Straße, insbesondere den ca. 60 Jahre alten Kanal. In diesem Zusammenhang soll die Straße verbreitert sowie die Parkflächen erneuert werden. Nachdem es sich um eine Anliegerstraße mit wenig Verkehrsaufkommen handele, sei die Radverkehrssituation nicht separat betrachtet worden.

In der sich anschließenden Aussprache wird auch erläutert, dass der für den Gehwegbereich vorgesehene Pflasterbelag auch Rollatoren- und Kinderwagentauglich sei. Da ein sehr ebenes Pflaster vorgesehen werde, halte sich auch die Lärmbelastung beim Befahren mit Kinderspielsachen oder -fahrzeugen in Grenzen.

Hauptaugenmerk der Diskussion war die Anzahl an Stellplätze bzw. deren Anordnung. Einige Ratsmitglieder regen daher an, diese aufgrund der immer größer werdenden Kraftfahrzeuge tief genug anzuordnen. 
Hierauf teilt Herr Söhner mit, dass die Straße an der Stelle zurückspringe um eine größere Tiefe zu ermöglichen.

Beschluss

Die vorgestellte Planung vom 27.06.2023 für den Ausbau der Schlesier Straße wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download Lageplan - Entwurf Stand 27.06.2023.pdf

zum Seitenanfang

4. Erstmalige Erhöhung der Umlage der Kommunen ab 2024 ff. zur Weiterfinanzierung des Vereins Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Seitens der Vorstandschaft des Vereins Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. sind die beteiligten Kommunen angeschrieben worden. Dabei wurde auf das bei der Kreisverbandversammlung Neu-Ulm des Bayerischen Gemeindetags vom 25.04.2023 vorgestellte vorläufige Konzept zur Finanzierung des LEADER-Vereins für die neue Förderperiode ab dem Beitragsjahr 2024 ff. verwiesen. Das vorläufige Finanzierungskonzept ist als Anlage 1 der Sitzungsvorlage beigefügt.

Die Vorstandschaft des Vereins Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. schlägt zur Deckung der Finanzierungslücke eine Erhöhung der Pro-Kopf-Umlage der Kommunen von bisher 15 Cent auf 20 Cent pro Jahr und Einwohner vor. Die Erhebung der Grundpauschale von 500 € soll unangetastet bleiben. 
Im vergleichbaren Umfang zur Gesamtumlage der Kommunen soll auch der Beitrag des Landkreises angehoben sowie die Mitgliedsbeiträge für Unternehmen, Privatpersonen, Vereine und Verbände angepasst werden. 

Als Gründe für die Anpassung der Umlagen und Mitgliedsbeiträge werden die steigenden Ausgaben aufgrund der Inflation, Tariferhöhungen sowie die Beteiligung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) an Projekten wie der Unterstützung von bürgerschaftlichem Engagement angeführt.

Für das Jahr 2023 hat die Stadt Vöhringen einen Gesamtbetrag von 2.569,70 € überwiesen. Der Gesamtbetrag würde sich nach dem vorläufigen Finanzierungskonzept um 689,90 € auf 3.259,60 € erhöhen.

Gemäß § 2 der Beitragsordnung des Vereins Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. und zur Vorlage bei der LEADER-Förderstelle im Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist die Fassung eines einheitlichen Beschlusses des zuständigen Gremiums erforderlich. 

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen ist Mitglied im Verein Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. und stellt die jährlich erforderlichen Mittel (LEADER-Umlage) für die Förderperiode ab dem Beitragsjahr 2024 ff. bereit.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher führt einleitend aus, dass die finanziellen Mehraufwendungen grundsätzlich in seiner Zuständigkeit lägen, jedoch aufgrund des formalen Erfordernisses eines Beschlusses nach den Statuten des Vereins Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V., der Sachverhalt zur Beratung vorliege.

Nach Rückfrage eines Ratsmitgliedes inwieweit hier lediglich die in der Geschäftsstelle befindliche Personalie entlohnt werde, führt ein weiteres Gremiumsmitglied aus, dass die Organisation als Verein nicht zu verwechseln sei mit Stellen, welche über die Kreisumlage finanziert würden.

Bürgermeister Neher ergänzt, dass aufgrund der Akquise und Beachtung von Fördermodalitäten auf europäischer Ebene hier einiges an Fachwissen vorzuhalten sei und die Stadt Vöhringen in den vergangenen Jahren bei einigen Projekten von der Teilnahme hieran profitiert habe.

Ohne weitere Rückfragen ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen ist Mitglied im Verein Regionalentwicklung Landkreis Neu-Ulm e.V. und stellt die jährlich erforderlichen Mittel (LEADER-Umlage) für die Förderperiode ab dem Beitragsjahr 2024 ff. bereit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö 5

Diskussionsverlauf

Es war kein Sachverhalt zur Beratung vorliegend.

zum Seitenanfang

6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte" in Vöhringen; Antrag der SPD-Stadtratsfraktion; hier: Änderung der Situierung des Kreisverkehrs Wielandstraße/Vöhlinstraße sowie Anpassung der Bebauung "Neue Rathausmitte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.07.2023 ö Vorberatung 9.1
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö Beschließend 6.1

Sachverhalt

Am 11. Mai 2023 reichte die SPD-Fraktion den Antrag „Änderung der Situierung des Kreisverkehrs Wielandstraße/Vöhlinstraße sowie Anpassung der Bebauung Neue Rathausmitte“ bei der Stadtverwaltung ein.
Der Antrag liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Zu 1. 
Wie schon öfters im Gremium erörtert, ist ein Ausfahren vom Hettstedter Platz 1 in Richtung Wielandstraße aus verkehrstechnischer Sicht grundsätzlich möglich. Dies wurde vom Ingenieurbüro Wassermüller dementsprechend geplant. Einen Plan finden Sie als Anlage 1.
Da es sich bei der NU 14 um eine Kreisstraße handelt, ist die Planung zwingend mit dem Straßenbauamt Krumbach abzustimmen. Dieses hat in Absprache mit der Verkehrsbehörde aus Neu-Ulm Bedenken an der Verkehrssicherheit geäußert und das Abbiegen an dieser Stelle vorerst abgelehnt.
Nach mehreren Abstimmungsgesprächen liegt nun folgende Stellungnahme seitens des Straßenbauamtes vor:
„Sofern die Stadt trotz unserer ablehnenden Haltung den Gedanken des Linksabbiegens vom Rathaus kommend weiterverfolgen möchte, wäre eine vertiefte verkehrstechnische und verkehrssicherheitstechnische Betrachtung/Begutachtung erforderlich. Dazu gehören insbesondere eine technisch ausgearbeitete Lageplanung, in der alle straßenbaulichen und verkehrsrechtlichen Elemente und Fahrbeziehungen erkennbar sind sowie eine Leistungsfähigkeitsbetrachtung mit Linkseinbiegern vom Rathaus kommend und eine verkehrssicherheitstechnische Einschätzung der Gesamtsituation durch einen Verkehrsgutachter.“
Derzeit werden von einem Stuttgarter Sachverständigenbüro die oben genannten Untersuchungen durchgeführt.
Nach dem Erhalt des Gutachtens wird die Stadtverwaltung abhängig vom Ergebnis, in Absprache mit dem Stadtrat, in weitere Gespräche mit dem Straßenbauamt aus Krumbach gehen.
Die im Antrag 1 genannte Alternative 1 wird derzeit erarbeitet bzw. liegt bereits vor. Die Reduzierung auf Tempo 30 wurde schon mehrmals mit dem Straßenbauamt besprochen, bisher ohne Erfolg. Das Thema wird jedoch weiterverfolgt.
Dem Antrag 1 mit Alternative 1 kann aus Sicht der Stadtverwaltung zugestimmt werden. Die Ausarbeitung ist in Arbeit.
Antrag 1 mit Alternative 2 wird seitens der Stadtverwaltung abgelehnt. Eine Verschiebung des Kreisverkehres würde einen nicht unerheblichen Verlust von Gestaltungsfläche mit sich bringen. Die sehr hochwertige Baufläche inmitten des Platzes würde verloren gehen.
Zu 2.
Die Rücknahme von potentiellen Bauflächen im zentralen Bereich der Neuen Rathaus-Mitte wird seitens der Stadtverwaltung aus städtebaulichen Gründen abgelehnt.
Die Verkleinerung der Baufenster MU6 und MU7 ist städtebaulich nicht sinnvoll. Im Bereich der Neuen Rathaus-Mitte sind unterschiedliche Gebäudetypologien angedacht. 

Im Nordwesten ist ein Wohnhof gelegen, der vor Einblicken und Lärmwirkungen des öffentlichen Raums und vor sonstigen Störwirkungen, auch in Bezug auf den Platz der Rathaus-Mitte, schützt. Die vorgeschlagene Reduzierung des Baufensters in MU7 würde zum Verlust der Wohnqualität auf diesem Grundstück, aber auch zum Verlust der angestrebten, gesteigerten Aufenthaltsqualität auf dem Platz vorm Rathaus führen, da der Lärm von der verlegten Kreisstraße nicht mehr durch die Bebauung in MU7 abgefangen würde. Der als Rückzugsort dienende Innenhof von MU7 würde durch die Einsehbarkeit verloren gehen, ebenso die den Platz fassende Raumkante, welche den Platz im Westen derzeit einfasst.

Östlich davon schließt mit MU6 eine Winkelbebauung an, die zusammen mit dem Gebäude des Wohnhofs einen eigenen kleinen, untergeordneten Platz bildet, welcher sich durch seine geschütztere Lage eher zum Verweilen unter dem geplanten grünen Baumdach anbietet, im 
Gegensatz zum eher offen gehaltenen Platz vorm Rathaus, wo die gewünschten Flächen für Veranstaltungen vorgehalten werden.

Gerade die im Antrag genannten Gebäudeteile MU6 und MU7 sollen mit der passenden Nutzung (Bürgerbüro, Café) zu einer Belebung des Platzes beitragen. Die Stadtverwaltung ist davon überzeugt, dass auch mit der vorliegenden Planung ausreichend Freifläche mit Aufenthaltsqualität zur Verfügung steht.

Empfehlung

„Die Verwaltung wird beauftragt, einen Plan ausarbeiten zu lassen, durch den ein Einfahren in den Kreisverkehr aus dem Hettstedter Platz heraus ermöglicht wird.“
(Empfehlungsbeschluss Bau- und Verkehrsausschuss 13: 0 angenommen)

„Die Bebauung, wie im Bebauungsplan dargestellt, wird reduziert mit dem Ziel, dass ein größerer Platz vor dem Vöhringer Rathaus entstehen kann. Konkret schlagen wir (Anmerkung: die SPD-Stadtratsfraktion) vor, zwei Gebäude, in der aktuellen Planskizze mit „MU6“ und „MU7“ bezeichnet, in ihrer Flächenausdehnung um ca. ein Drittel zu verkleinern (siehe Anlage 3 des Antrages vom 11.05.2023).“
(Empfehlungsbeschluss Bau- und Verkehrsausschuss 5:8 abgelehnt)

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher führt zu Beginn die intensive Aussprache im Wege der Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss an. Aufgrund der vorgebrachten Argumente habe man sich entschlossen, Herrn Haag vom Büro Wick + Partner einzuladen, welchen er in diesem Zusammenhang begrüßt.

Im Anschluss übergibt Bürgermeister Neher zunächst Herrn Barth das Wort, welcher den Antrag der SPD-Fraktion (siehe Anlage) persönlich vorstellt.
Nach der erfolgten Bürgerinformationsveranstaltung sei aufgrund der nicht ausschließlich positiven Rückmeldungen der Bürger davon auszugehen, dass Teilen der Bevölkerung die vorgesehene Bebauung zu massiv sei. Ebenfalls werde die Gestaltung der Freiflächen als nicht optimal angesehen, vielmehr solle mehr Platz zum Verweilen und Spielen und mehr Grün vorgesehen werden Weiterhin sei vom Hettstedter Platz kommend, ein geradeaus fahren sowie ein Linksabbiegen zu ermöglichen.
Auch sei im Gegensatz zur ursprünglichen Intention mehr Wohnraum innerstädtisch zu schaffen, inzwischen eine andere Zielsetzung erforderlich.

Im Nachgang stellt Herr Haag den bisherigen Verlauf und Werdegang der Projektentwicklung und auch die derzeitige Planung noch einmal konkret anhand einer Präsentation anschaulich vor. Insbesondere weist er daraufhin, dass, auch wenn es in den einzelnen Planunterlagen evtl. nicht explizit ersichtlich sei, dennoch die Grünplanung bzw. Pflanzgebote und auch Baumpflanzungen vorgesehen seien.
Herr Haag führt aus, dass nach der Planung der Bereich mehrere Teilflächen mit einer deutlichen Zunahme zu den bisher vorhandenen Möglichkeiten entstehe, wonach auch Veranstaltungen und die Märkte ermöglicht werden.

Es entwickelt sich eine lange und kontroverse Diskussion, in welcher die Argumente für und wider das Projekt angeführt werden.

Insbesondere ein Gremiumsmitglied verliest eine sachlich emotionale Ausarbeitung hinsichtlich des bedeutenden Projektes, welches in Vöhringen wohl einmalig bleibe und daher mit Bedacht und Sorgfalt die Belange und Bedürfnisse zu berücksichtigen seien. Insbesondere, da es sich um städtische Flächen handele und man sich daher nicht am Investor orientiere solle.

Ein weiteres Gremiumsmitglied bemängelt die nicht ganzheitliche Betrachtung der Planung im Hinblick auf die Straßenführung, vorhandene Gebäude, das Umfeld etc.

Während in der Aussprache noch offene Fragen zu möglichen Nutzungen und Rückzugsorten für die späteren Bewohner und das unter Umständen damit einhergehende Konfliktpotenzial diskutiert wird, betonen andere Ratsmitglieder, dass die letztliche Nutzung der Gebäude abschließend ja noch nicht geklärt sei. Insbesondere wird durch die Quartierslösung und Gestaltung kleinerer Platzflächen nach Meinung einiger Ratsmitglieder ja eben gerade die Befürchtung nach einer massiven urbanen Platzgestaltung widerlegt.

Mögliche Konfliktpotenziale lassen sich nach Aussage von Herrn Bürgermeister Neher entweder ordnungsrechtlich oder nach den Ausführungen von Herrn Haag auch über Festlegungen in den Kaufverträgen bereits vorweg regeln.

Zu möglichen Änderungen der Kubatur verweist Herr Haag auf die aufgegriffenen Fluchtlinien der umliegenden Bebauung, wonach das Gebäude MU 6 nicht nach Norden versetzt werden sollte und im südlichen Bereich über eine Rückversetzte Arkade sowohl eine Sitzmöglichkeit vor Witterung geschützt als auch einen offenen Charakter hierdurch vermittle.

Aufgegriffen wird seitens einzelner Ratsmitglieder auch die Forderung für die Straßenführung Tempo 30 umfassend festzusetzen. 
Ebenfalls wird erneut der Wunsch zum Erhalt des Jugendhauses aufgegriffen und andererseits eine mögliche Rathauserweiterung nicht außer Acht zu lassen.

Abschließend ergeht der Apell seitens eines Gremiumsmitgliedes nach mehr als 30 Jahren der Diskussion den Vorgang nun zu einem Abschluss zu bringen.

Bürgermeister Neher bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Haag, welche nunmehr annähernd alle Anregungen des Gremiums aufgreife und auch dem Gremium für die kontroverse Diskussion. Hiernach ergeht folgender

Beschluss 1

„Die Verwaltung wird beauftragt, einen Plan ausarbeiten zu lassen, durch den ein Einfahren in den Kreisverkehr aus dem Hettstedter Platz heraus ermöglicht wird.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

„Die Bebauung, wie im Bebauungsplan dargestellt, wird reduziert mit dem Ziel, dass ein größerer Platz vor dem Vöhringer Rathaus entstehen kann. Konkret schlagen wir (Anmerkung: die SPD-Stadtratsfraktion) vor, zwei Gebäude, in der aktuellen Planskizze mit „MU6“ und „MU7“ bezeichnet, in ihrer Flächenausdehnung um ca. ein Drittel zu verkleinern (siehe Anlage 3 des Antrages vom 11.05.2023).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 13

Dokumente
Download Anlage 1: Schlepp-PKW-Rathaus_20230710.pdf
Download Antrag SPD-Stadtratsfraktion vom 11.05.2023.pdf

zum Seitenanfang

6.2. Einrichtung eines Parkverbots auf der Illerzeller Straße; Beantwortung der Anfrage von Herrn Hinterkopf in der Stadtratssitzung vom 25.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö Beschließend 6.2

Sachverhalt

Die Illerzeller Straße ist in ihrem Verlauf von der Einmündung der Frauenstraße bis zur Einmündung der Straße „Haselgraben“ auf ihrer Ostseite (Fahrtrichtung nach Norden also rechts) durchgehend mit einem eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286) beschildert.

Am 22.06.2023 fand eine Befahrung der Illerzeller Straße mit der PI Illertissen statt, bei der festgestellt wurde, dass diese Beschilderung so im Hinblick auf die Ahndungsfähigkeit von Parkverstößen grundsätzlich in Ordnung geht.

Ab der Einmündung „Haselgraben“ in Richtung Norden ist allerdings kein Haltverbot angeordnet. Wenn hier eine Engstelle durch z.B. direkt gegenüber parkende Fahrzeuge entsteht, was für den „Zweitparkenden“ dann einen Verkehrsverstoß darstellen kann, ist die Ahndungsfähigkeit nicht mehr gegeben, weil in aller Regel wohl nicht mehr festzustellen ist, wer als erster bzw. als zweiter geparkt hat. 

Eine entstehende Engstelle dient natürlich der (gewünschten) Verkehrsberuhigung vor allem direkt an einer Ortseinfahrt, wenngleich diese bereits mit Tempo 30 beschildert ist. Ein Hindernis z.B. für Rettungsdienste sollte aber nicht entstehen.

Bei der angesprochenen Befahrung sind wir so verblieben, die Situation weiter zu beobachten. Allerdings böte sich eine Gesamtbetrachtung der Situation nach der grundlegenden Umgestaltung der Ortseinfahrt von Illerzell her im Rahmen des Anschlusses den Baugebietes „Kranichstraße West“ an, bei der die Einmündung „Reiherstraße – Illerzeller Straße – Zum Klärwerk umgestaltet werden soll.

Diskussionsverlauf

Seitens der Stadtverwaltung kann die Anfrage wie folgt beantwortet werden:

„Die Illerzeller Straße ist in ihrem Verlauf von der Einmündung der Frauenstraße bis zur Einmündung der Straße „Haselgraben“ auf ihrer Ostseite (Fahrtrichtung nach Norden also rechts) durchgehend mit einem eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286) beschildert.

Am 22.06.2023 fand eine Befahrung der Illerzeller Straße mit der PI Illertissen statt, bei der festgestellt wurde, dass diese Beschilderung so im Hinblick auf die Ahndungsfähigkeit von Parkverstößen grundsätzlich in Ordnung geht.

Ab der Einmündung „Haselgraben“ in Richtung Norden ist allerdings kein Haltverbot angeordnet. Wenn hier eine Engstelle durch z.B. direkt gegenüber parkende Fahrzeuge entsteht, was für den „Zweitparkenden“ dann einen Verkehrsverstoß darstellen kann, ist die Ahndungsfähigkeit nicht mehr gegeben, weil in aller Regel wohl nicht mehr festzustellen ist, wer als erster bzw. als zweiter geparkt hat. 

Eine entstehende Engstelle dient natürlich der (gewünschten) Verkehrsberuhigung vor allem direkt an einer Ortseinfahrt, wenngleich diese bereits mit Tempo 30 beschildert ist. Ein Hindernis z.B. für Rettungsdienste sollte aber nicht entstehen.

Bei der angesprochenen Befahrung sind wir so verblieben, die Situation weiter zu beobachten. Allerdings böte sich eine Gesamtbetrachtung der Situation nach der grundlegenden Umgestaltung der Ortseinfahrt von Illerzell her im Rahmen des Anschlusses den Baugebietes „Kranichstraße West“ an, bei der die Einmündung „Reiherstraße – Illerzeller Straße – Zum Klärwerk umgestaltet werden soll.“

zum Seitenanfang

6.3. Radwegmarkierung in der Uferstraße; Beantwortung der Anfrage von Herrn Brocke in der Stadtratsitzung vom 25.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö Beschließend 6.3

Sachverhalt

Wir haben festgestellt, dass die angesprochene Verschmutzung vorliegt und werden den Bauhof bitten, diese Markierung abzukehren, bzw. die Markierung, die einen Fahrradschutzstreifen darstellt, in beiden Richtungen, also in der Straße Zum Sportplatz und in der Uferstraße noch etwas zu verlängern, um die Markierung an sich aus dem der Verschmutzung besonders ausgesetzten Bereich (Bäume, Büsche usw.) heraus etwas kenntlicher zu machen.

Diskussionsverlauf

Die Anfrage wird seitens der Stadtverwaltung wie folgt beantwortet:

„Wir haben festgestellt, dass die angesprochene Verschmutzung vorliegt und werden den Bauhof bitten, diese Markierung abzukehren, bzw. die Markierung, die einen Fahrradschutzstreifen darstellt, in beiden Richtungen, also in der Straße Zum Sportplatz und in der Uferstraße noch etwas zu verlängern, um die Markierung an sich aus dem der Verschmutzung besonders ausgesetzten Bereich (Bäume, Büsche usw.) heraus etwas kenntlicher zu machen.“

zum Seitenanfang

6.4. Terminfestlegung der Bürgerversammlungen; Anfrage Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö 6.4

Diskussionsverlauf

Herr Maier spricht die lediglich bedingt gut besuchten Bürgerversammlungen an. Dies sei wohl mitunter auf die Änderung des Termins von November auf Juni/Juli und auch die damit vorherrschende Hitze zurückzuführen. Er rege daher an, diese wieder auf den Herbst zu legen.

Bürgermeister Neher teilt mit, die Verlegung habe aufgrund der zuletzt vorherrschenden Corona-Pandemie zu tun gehabt, da die Bürgerversammlungen in Präsenz hätten nicht durchgeführt werden können und im Sommer das Risiko von Beschränkungen nicht gegeben war.

Einer Verlegung stehe er offen gegenüber.

Im Zuge einer kurzen Diskussion sprechen sich manche Räte für eine Beibehaltung, andere für eine Verlegung in den Herbst aus.

Herr Zanker schlägt vor, die Bürgerversammlungen aufgrund der zeitlichen Inanspruchnahme der Räte, welche teilnehmen wollen, auf verschiedene Termine zu entzerren.

Bürgermeister Neher greift die Vorschläge auf und wird dies bei den nächsten Terminfestlegungen berücksichtigen

zum Seitenanfang

6.5. 875 Jahre erste urkundliche Erwähnung; Anfrage Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö 6.5

Diskussionsverlauf

Frau Böck lobt die zurückliegenden Festivitäten und die Schwierigkeit, so etwas noch zu überbieten. Ihr Dank gelte daher allen Beteiligten und insbesondere Frau Thalhofer-Preußner, welche sich überdurchschnittlich eingebracht habe.

Sie rege daher an, diesen Einsatz mit einer Prämie über das Gehalt hinaus zu würdigen.

Bürgermeister Neher bedankt sich für die Anregung.

zum Seitenanfang

6.6. Brunnen am Stadtcenter sowie Wasserspender Ulmer Straße; Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö 6.6

Diskussionsverlauf

Herr Bader teilt mit, der Brunnen im Stadtcenter sei ohne Wasser und genauso wenig in Betrieb wie der Wasserspender in der Ulmer Straße. Im Sportpark sei der Brunnen vermutlich wegen der Baustelle außer Betrieb.

Bürgermeister Neher erläutert, dass der Brunnen im Stadtcenter leider missbräuchlich zum Wäsche- und Haarewaschen verwendet worden sei und deshalb abgestellt wurde.

Er stimme aber einer versuchsweisen Wiederinbetriebnahme zu. Die Funktionsfähigkeit des Wasserspenders in der Ulmer Straße lasse man prüfen.

zum Seitenanfang

6.7. Digitalanzeigen des ÖPNV; Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö 6.7

Diskussionsverlauf

Herr Klingler führt aus, dass an der Haltestelle beim IGV in der Hauptstraße die Displays die Fahrten der jeweils entgegengesetzten Fahrtrichtung anzeigen. Ebenfalls sei der piepende Druckknopf sicher lästig für die Anwohner.

Laut Herrn Bürgermeister Neher sowie Herrn 2. Bürgermeister Walk sei dies bereits im Februar an DING bzw. NeUBus gemeldet worden.

Herr Georg Thalhofer ergänzt, dass in Illerberg an derHaltestelle Neue Welt auch die falsche Fahrtrichtung ausgewiesen werde.

zum Seitenanfang

6.8. Erhöhter, angeschrägter Kanaldeckel in Illerzell; Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö 6.8

Diskussionsverlauf

Ebenfalls nimmt Herr Klingler auf den westlichen Gehweg gegenüber der Bushaltestelle Bezug, wonach ein Kanaldeckel ca. 10 cm höher als der Gehweg sei und in diesem Zusammenhang angeschrägt worden sei.
Er bitte um zeitnahe Behebung dieser Gefahrenquelle.

zum Seitenanfang

6.9. Heckenüberstand Uferstraße; Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.07.2023 ö 6.9

Diskussionsverlauf

Herr Klingler spricht den Bewuchs bereits in den Straßenraum hinein in der Uferstraße an. 

Bürgermeister Neher teilt mit, dass das Ordnungsamt bereits in der Sache tätig sei.

Datenstand vom 05.10.2023 17:18 Uhr