Datum: 11.11.2009
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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3 |
Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm;
Information
Vorberatung
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5 |
Verschiedenes
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6 |
Anträge und Anfragen
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1 |
Bauanträge und Bauvoranfragen
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2 |
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Illerzell Süd I";
3. Änderung;
- Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Anregungen;
- Beschluss als Satzung
Vorberatung
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4 |
Sanierung des Innenstadtbereiches von Vöhringen;
Neugestaltung der Bahnhofstraße zwischen Ulmer Straße und Baderstraße;
Billigung des Planentwurfs;
Vorberatung
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1.1 |
ASH Gbr - Schmid Anton und Schöll-Schmid Heidemarie, Saumweg 21, 89257 Illertissen;
Neubau von Spielarcaden und eines Büros mit Lager;
Bauort: "An der Alten Ziegelei 10" in Illerberg (Flur-Nr. 1646 Tlfl.)
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1.2 |
Kolukaj Rafet, Spitalstraße 8, 89257 Illertissen;
Nutzungsänderung des bestehenden Lager- und Nebengebäudes in drei Garagen;
Bauort: "Ulmer Straße 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 169)
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1.3 |
Filtro Vincenco und Maria, Memminger Straße 46, 89269 Vöhringen;
Einbau einer Dachgaube;
Bauort: "Margaretenweg 3" in Vöhringen (Flur-Nr. 1088)
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1.4 |
Notz Andreas, Illerzell, Waldseestraße 43, 89269 Vöhringen;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport;
Bauort: "Waldseestraße 43a" in Illerzell (Flur-Nr. 189/11 und 189/12)
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1.5 |
Notz Erich, Illerzell, Waldseestraße 43, 89269 Vöhringen;
Abbruch einer Einzelgarage und Neubau einer Doppelgarage;
Bauort: "Waldseestraße 43" in Illerzell (Flur-Nr. 189/12)
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1.6 |
Unsöld Josef, Thal, Schlößleweg 1a, 89269 Vöhringen;
Bauvoranfrage für den Neubau einer Montage- und Fertigungshalle;
Bauort: "Schlößleweg 4" in Thal (Flur-Nr. 11 und 18/2)
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1.7 |
Präg Interoil GmbH, Im Moos 2, 87435 Kempten;
Umstellung der vorhandenen Werbeanlage "ARAL" auf "PINOIL";
Bauort: "Ulmer Straße 50" in Vöhringen (Flur-Nr. 745/1)
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6.1 |
Aufstellung eines Touristischen Hinweisschildes im Bereich der Autobahnanschlussstelle Vöhringen;
Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion
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6.2 |
Vorfahrtsregelung im nördlichen Bereich der Hauptstraße in Illerzell;
Anfrage von Herrn Notz
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6.3 |
Städtisches Gebäude "Wielandstraße 5" in Vöhringen;
Eventuelle weitere Verwendung;
Anfrage von Herrn Walk
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3. Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm;
Information
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
11.11.2009
|
ö
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Vorberatung
|
3 |
Sachverhalt
Die Instrumente der Städtebauförderung eröffnen den Städten und Gemeinden wichtige Handlungsspielräume zur nachhaltigen Stadterneuerung.
Aus diesem Grunde hat die Stadt Vöhringen schon seit Jahren die Förderung ihrer Maßnahmen zur Verbesserung der innerstädtischen Infrastruktur über das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm beantragt und auch dementsprechende Mittelzuwendungen erhalten.
Aufgrund struktueller Umbrüche und infolge des demographischen Wandels sah sich der Bundesgesetzgeber veranlasst, die Städtebauförderung immer mehr zu spezialisieren, jüngst, d. h. seit dem Jahre 2008, über das neue Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.
Nach Vorgaben des Art. 104b des Grundgesetzes sollen die bisher auf Dauer angelegten Städtebauförderungsprogramme durch befristete, speziell auf zielgerichtete Problemlagen ausgerichtete Bundesfinanzhilfen abgelöst werden.
In diesem Zusammenhang hat die Regierung von Schwaben erklärt, dass die Mittel für das Grundprogramm im Städtebauförderungsprogramm im kommenden Jahr 2009 weiter erheblich gekürzt werden würden. Das Grundprogramm werde voraussichtlich im Jahre 2010 auslaufen und zunehmend durch fachbezogene Einzelprogramme ersetzt werden.
Die Einzelprogramme seien allerdings befristet, die Finanzhilfen würden degressiv ausgeteilt und die Verwendung der Mittel in regelmäßigen Zeitabständen überprüft.
Aus diesem Grunde sieht sich die Stadtverwaltung Vöhringen veranlasst, dem Stadtrat die Aufnahme auch in das neue Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ zu empfehlen.
Wesentliche konzeptionelle Voraussetzungen sind hierbei u. a.:
1. Fachkonzepte
- gesamtörtlich: integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit Aussagen zum Einzelhandel (u. a. Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche)
- gebietsbezogen: vorbereitende Untersuchungen / städtebauliches Entwicklungs-
konzept
2. Organisationsstruktur
- öffentlich private Organisationsstruktur
- Lenkungs- und Steuerungsgruppe öffentlich-privat
- Projektmanagement
- Kooperationsstruktur: IG, Verein, GbR, GmbH
Die weitere Spezialisierung der Programme ist jedoch auch unter dem Gesichtspunkt zu sehen, dass durch die Vielzahl der Programme ein nicht unerheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Desgleichen dürfte die Umstellung in ein anderes Programm auch zusätzliche Kosten verursachen, z. B. durch die erneute Einholung vorbereitender Untersuchungen, die Einrichtung einer Lenkungs- und Steuerungsgruppe, ein spezielles Projektmanagement, .....
Dadurch bedingt rechnet die Stadtverwaltung mit einem weiteren Kostenaufwand, der sich durchaus auf einen fünfstelligen Betrag, an der Obergrenze, bewegen könnte.
Um aber auch weiterhin die finanziellen Zuschüsse wie bisher in Anspruch nehmen zu können, würde die Stadtverwaltung gleichwohl den Antrag zur Neuaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ stellen.
Ob tatsächlich die Aufnahme der Stadt Vöhringen in das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bereits im Jahr 2009 erfolgen kann, ist allerdings eher unwahrscheinlich.
Empfehlung
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Antrag zur Neuaufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson führt einleitend zu dieser Thematik aus, dass die Städtebauförderung ein sehr wichtiges und gutes Instrument zur Förderung nachhaltiger Stadtentwicklung sei, um insbesondere städtebauliche Ziele zu verwirklichen und etwaige städtebauliche Missstände zu beseitigen. Zu dieser Aussage stehe er ungeachtet dessen, dass nicht nur seitens der Stadt Vöhringen auch immer wieder berechtigte Kritik insbesondere an den oftmals einengenden Vorgaben der Städtebauförderung geübt wurde.
Bürgermeister Janson stellt dar, dass, wie von ihm bereits vor längerer Zeit angedeutet,
das Grundprogramm der Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme, in dem sich die Stadt Vöhringen derzeit noch befinde, wohl auslaufen werde. Dies wird vermutlich zur Folge haben, dass im Jahr 2010 durch die Stadt Vöhringen keine Bund-Länder-Städtebau-förderungsmittel zu erhalten sein werden.
Der Bundesgesetzgeber hat in den letzten Jahren allerdings einige neue Programme mit unterschiedlichen Schwerpunkten aufgestellt und so die Städtebauförderung sehr stark spezialisiert.
Bürgermeister Janson erläutert dazu vorab die jeweiligen Handlungsfelder der Städtebauförderung (siehe Anlage 1) und die Programme der Städtebauförderung
(siehe Anlage 2).
Sodann erläutert er das aus seiner Sicht am ehesten für die Stadt Vöhringen infrage kommende Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (siehe Anlage 3).
Bürgermeister Janson äußert seine Bedenken, ob seitens der Stadt Vöhringen und insbesondere seitens der Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden die diesbezüglichen Vorgaben, die seitens des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gemacht werden, erfüllt werden können, nachdem deren Erfüllung nicht nur einen erheblichen Zeitaufwand bedeuten würden, sondern auch einen ganz erheblichen finanziellen Beitrag insbesondere durch die Einholung von Gutachten und durch die Einbeziehung eines Projektmanagers mit sich bringen würden.
Neben den erheblichen auch finanziellen Vorleistungen besteht auch keine Gewähr, zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich entsprechende Zuwendungen zu erhalten.
Das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sei auch auf eine Laufzeit von acht Jahren begrenzt.
Die Projektlaufzeit für die Kommune betrage zunächst vier Jahre, mit der Option, nach einer Evaluation eine Verfügung zu erhalten.
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses nehmen die Ausführungen von Bürgermeister Janson interessiert zur Kenntnis und stellen dazu fest, dass das Auslaufen des Grundprogramms jedenfalls für die Stadt Vöhringen wohl mit deutlichen Nachteilen verbunden sein wird, nachdem der Ansicht von Bürgermeister Janson, es werde sehr schwer sein, die erheblichen Vorgaben des möglichen neuen Programms zu erfüllen, nur zugestimmt werden kann.
Bezüglich der angesprochenen eventuellen Realisierung der Bahnhofstraße im Jahr 2010 führt Bürgermeister Janson aus, dass er eigentlich keine Chance sehe, für diese Maßnahme nächstes Jahr Fördermittel aus der Städtebauförderung zu erhalten.
Ob die bereits erstellten Gutachten beispielsweise nach einem Programmwechsel als Grundlagen herangezogen werden können sei fraglich, so Bürgermeister Janson, nachdem die Regierung auch bezüglich der Aktualität der Unterlagen sehr hohe Anforderungen stelle und die Stadt Vöhringen jedenfalls im kommenden Jahr nicht in der Lage sein wird, größere Projekte anzugehen.
Die Stadtverwaltung wird dem ergänzend vorgetragenem Wunsch auf Erarbeitung einer Zusammenstellung, welche Aufwendungen im Zusammenhang mit der Städtebauförderung für die Maßnahmen „Memminger Straße“ und „Ulmer Straße“ getätigt wurden und welche Förderbeträge geleistet wurden, gerne nachkommen, soweit dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt aber überhaupt bereits möglich ist.
Abschließend vertritt Bürgermeister Janson die Ansicht, dass mit der
Regierung von Schwaben im Hinblick auf die künftige Städtebauförderung der Stadt Vöhringen gesprochen werden müsse, sobald die Stadt Vöhringen wieder in der Lage sein wird, größere städtebauliche Maßnahmen anzupacken.
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5. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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11.11.2009
|
ö
|
|
5 |
Diskussionsverlauf
Keine Wortmeldung
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6. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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11.11.2009
|
ö
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|
6 |
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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11.11.2009
|
ö
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1 |
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Illerzell Süd I";
3. Änderung;
- Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Anregungen;
- Beschluss als Satzung
Vorberatung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
11.11.2009
|
ö
|
Vorberatung
|
2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
|
26.11.2009
|
ö
|
Beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Anregungen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
siehe Beschlussvorschlag
Beschluss als Satzung
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Der Bebauungsplanänderungsentwurf einschließlich Textteil und Begründung in der Fassung vom 26.11.2009 kann aufgrund des Abwägungsergebnisses somit als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.
Aufgrund der eingegangenen Anregungen bzw. deren Abwägung war keine inhaltliche Überarbeitung der Planzeichnung und der Begründung erforderlich. Der Textteil wurde nur im Bereich der „Hinweise“ ergänzt (siehe Ziffer 2.3.4).
Auf eine Beigabe der Änderungsplanunterlagen zur Sitzungsvorlage konnte verzichtet werden.
Selbstverständlich können aber beim Stadtbauamt gerne die Planzeichnung, der Textteil und die Begründung eingesehen werden.
Empfehlung
Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Anregungen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der vom Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung vom 23.07.2009 gebilligte Bebauungsplanänderungsentwurf in der Fassung vom 23.07.2009, mit ausgearbeitet vom Architekturbüro Martin Maslowski, Senden, lag einschließlich Textteil und Begründung in der Zeit vom 05. Oktober 2009 bis 09. November 2009 nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Vöhringen, Stadtbauamt, Zimmer 2.05, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auf die Auslegung wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung Nr. 39 vom 23.09.2009, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, form- und fristgerecht hingewiesen.
Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung stellt sich wie folgt dar:
1. Anregungen von Bürgern
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Von den Bürgern wurden keine Anregungen vorgetragen.
2. Träger öffentlicher Belange
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die beteiligten Träger öffentlicher Belange, 20 an der Zahl, wurden mit Schreiben vom 21.09.2009 in Vollzug von § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.
Das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:
2.1 Folgende Träger haben sich nicht geäußert:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.1.1 Regierung von Schwaben, Augsburg
2.1.2 Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach
2.1.3 Staatliches Vermessungsamt Günzburg
2.1.5 Kreisheimatpfleger Ambs, Elchingen
2.1.6 Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Weißenhorn
2.1.7 Kabel Deutschland, München
2.1.8 Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Hilpoltstein
2.2. Folgende Träger haben sich geäußert, ohne Anregungen vorzutragen:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.2.1 Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach, mit Schreiben vom 01.10.2009
2.2.2 Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach, mit Schreiben vom
13.10.2009
2.2.3 Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, Krumbach, mit
Schreiben vom 05.10.2009
2.2.4 Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, mit Schreiben vom 08.10.2009
2.2.5 Industrie- und Handelskammer, Augsburg, mit Schreiben vom 09.11.2009
2.3 Folgende Träger haben Anregungen vorgetragen bzw. sich zum Sachverhalt
geäußert:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.3.1 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 29.09.2009
2.3.2 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Abt. Gas Hochdruck, Dortmund, mit Schreiben vom 01.10.2009
2.3.3 Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 05.10.2009
2.3.4 Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 07.10.2009
2.3.5 Kreisfeuerwehrverband Neu-Ulm, mit Schreiben vom 08.10.2009
2.3.6 SWU Energie GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.10.2009
2.3.7 Lechwerke Netzservice GmbH, Betriebsstelle Günzburg, mit Schreiben vom 14.10.2009
2.3.8 Bezirk Schwaben, Augsburg, mit Schreiben vom 29.10.2009
Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen werden vom Stadtrat gewertet und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander gerecht abgewogen. Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:
2.3.1 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 29.09.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Wir danken für die Beteiligung am Verfahren.
Im Planbereich liegen Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG.
Diese bestehenden Anlagen müssen durch die Bebauungsplan-Änderung nicht erweitert bzw. verändert werden.“
Abwägung:
Das Schreiben der Deutschen Telekom wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
2.3.2 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Abt. Gas Hochdruck, Dortmund, mit Schreiben vom 01.10.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Mit Ihrem Schreiben vom 28. September 2009 teilen Sie uns unter Beifügung von Planunterlagen die o.g. Maßnahme mit.
- Durch die o.g. Maßnahme werden keine Erdgashochdruckleitungen der RWE-Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH betroffen.
- Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z.Z. nicht vorgesehen.
- Zukünftig bitten wir Sie, uns bei Ihren Bauleitplanungen nicht mehr zu berücksichtigen, da im Stadtgebiet keine Erdgashochdruckleitungen unseres Unternehmens verlaufen.
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.“
Abwägung:
Das Schreiben der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
2.3.3 Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 05.10.2009
-----------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Der Abstand der Baugrenze zum Mühlbach (Gewässer 3. Ordnung) im nordöstlichen Teil an der Mühlbachstraße beträgt nur 2 m. Bei der Errichtung weiterer Gebäude oder baulichen Erweiterungen in unmittelbarer Nähe zum Gewässer besteht die Gefahr, dass der Mühlbach von Süden her nicht mehr mit Maschinen und Lastkraftwagen für Unterhaltungsarbeiten zugänglich ist, was zu erheblichen Erschwernissen und erhöhten Unterhaltungskosten führen kann. Es sollte daher geprüft werden, ob ein befahrbarer Uferstreifen von mindestens 5 m Breite frei von baulichen Anlagen und sonstigen störenden Anlagen und Einrichtungen bleiben kann.“
Abwägung:
Pflege und Unterhalt des Mühlbaches unterliegen im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“ der Stadt Vöhringen. Diese führt alle notwendigen Unterhaltsarbeiten am Bachlauf und den Uferzonen im Bereich der Planänderung bislang vom nördlichen Ufer aus durch. Dies empfiehlt sich, da die südliche Uferzone durch Garagen und Nebengebäude der Anlieger bis auf 2 m zur Uferkante bebaut ist. Die Bebauung ist nach Satzung zulässig, da Baufenster entsprechend ausgewiesen sind.
Die Stadt Vöhringen verzichtet aufgrund der bereits vorhandenen, baulichen Anlagen darauf, die bestehenden Baufenster auf einen Abstand von 5,0 m zum Ufer zu verändern. Bestandsgebäude stehen unter Bestandsschutz und wären ohnehin nicht betroffen. Weitere Bauten sind nur in geringem Umfang zu erwarten, da die Baufenster weitgehend ausgeschöpft sind. Kurzfristige, bauliche Veränderungen stehen aufgrund des geringen Alters der Bebauung ebenfalls nicht an. Im übrigen wurde die Verschiebung z.B. der Garagen der Mehrfamilienhausanlagen nach Süden bedingen, dass keine Garagenhöfe mehr möglich wären, was zu einer signifikanten Verschlechterung der Parkraumsituation im Plangebiet führen würde, die von der Stadt Vöhringen nicht gewünscht ist.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
2.3.4 Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 07.10.2009
----------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Der Geltungsbereich der o.g. Bebauungsplanänderung liegt teilweise im 2 x 36,50 m =
73,00 m breiten Schutzstreifen der im Betreff genannten Hochspannungsfreileitung.
Den Leitungsverlauf mit Leitungsmittellinie, Maststandorten und Schutzstreifengrenzen haben wir in den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes im Maßstab 1:1500 vom 30.09.2009 eingetragen. Sie können diesen aber auch unseren beigefügten Lageplänen im Maßstab 1:2000 entnehmen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Leitung ausschließlich aus der Örtlichkeit ergibt.
Der o.g. Bebauungsplanänderung stimmen wir unter folgenden Bedingungen zu:
- Im Textteil des Bebauungsplanes wird folgender Hinweis aufgenommen: „Von den einzelnen ggf. auch nicht genehmigungspflichtigen Maßnahmen im Schutzstreifen der Leitung bzw. in unmittelbarer Nähe dazu sind der Amprion GmbH Unterlagen (Lagepläne und Schnittzeichnungen mit Höhenangaben in m über NN) zur Prüfung und abschließenden Stellungnahme bzw. dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer/Bauherrn zuzusenden. Alle geplanten Maßnahmen bedürfen der Zustimmung durch die Amprion GmbH.“
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
Abschließend erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass sich der RWE-Konzern zum 01.09.2009 neu geordnet hat.
Wir haben den Übertragungsnetzbetreiber RWE Transportnetz Strom GmbH mit sofortiger Wirkung im Wege der Umfirmierung als Amprion GmbH neu aufgestellt.
Um die Unabhängigkeit von der Muttergesellschaft der RWE AG intern und extern deutlich herauszustellen, erhält das Unternehmen einen neuen Namen und einen eigenständigen Marktauftritt.
Die Amprion GmbH wird zukünftig alle Netzaktivitäten der RWE Transportnetz Strom GmbH fortführen.“
Abwägung:
„Die 380kV-Hochspannungsfreileitung der Amprion GmbH, ehemals RWE, verläuft im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Illerzell Süd I parallel zur Illertaltangente Nord auf deren östlicher Seite. Der 2 x 36,5 m breite Schutzstreifen tangiert das Plangebiet entlang seiner östlichen Grenze des Änderungs- bzw. Geltungsbereiches hauptsächlich im Bereich des bestehenden Lärmschutzwalles. Bis zu einer Tiefe von ca. 2,0 m erstreckt sich der Schutzstreifen in Teilen auch auf Privatgrundstücke, reicht aber nicht in die festgesetzten Baufenster hinein.
Dem Anliegen der Amprion GmbH wird grundsätzlich stattgegeben. Im Textteil wird unter den Hinweisen der von der Amprion GmbH geforderte Hinweis mit nahezu dem gewünschten Wortlauf, wie folgt aufgenommen:
Von den einzelnen, ggf. auch nicht genehmigungspflichtigen Maßnahmen im Schutzstreifen der Leitung, der sich mit jeweils 36,5 m Breite links und rechts der Leitungsachse erstreckt, sind der Amprion GmbH Unterlagen der geplanten Maßnahme (mindestens Lagepläne und Schnittzeichnungen mit Höhenangaben in m über NN) zur Prüfung und abschließenden Stellungnahme bzw. dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer zuzusenden. Alle geplanten Maßnahmen im Schutzbereich der 380-kV-Leitung bedürfen der Zustimmung der Amprion GmbH.“
Abstimmungsergebnis:
2.3.5 Kreisfeuerwehrverband Neu-Ulm, Kreisbrandinspektion Nord, Werner Wildt, Vöhringen, mit Schreiben vom 08.10.2009
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„zur 3. Änderung des oben genannten Bebauungsplanes ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte.“
Abwägung:
Das Schreiben des Kreisfeuerwehrverbandes Neu-Ulm wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
2.3.6 SWU Energie GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.10.2009
-----------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Illerzell Süd I wurde auf Belange der SWU Energie geprüft.
Gegen das Ziel der Bebauungsplanänderung zur Überarbeitung der normierten Festsetzungen bezüglich der Zahl der Vollgeschosse sowie zur Regelung der Zulässigkeit von Dachgauben bestehen aus Sicht der SWU Energie keine Einwände.“
Abwägung:
Das Schreiben der SWU Energie Ulm wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
2.3.7 Lechwerke Netzservice GmbH, Betriebsstelle Günzburg, mit Schreiben vom 14.10.2009
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Stellungnahme:
„vielen Dank für die Information übe die Änderung des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“.
Aus unserer Sicht bestehen keine Einwände gegen die Umsetzung der Änderung. Die eingereichten Unterlagen nehmen wir zu unseren Akten.
Eine weitere Beteiligung unserer Gesellschaft ist hier nicht erforderlich.“
Abwägung:
Das Schreiben der Lechwerke Netzservice GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
2.3.8 Bezirk Schwaben, Augsburg, mit Schreiben vom 29.10.2009
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„bei o.a. Maßnahme werden Belange des Bezirks Schwaben allenfalls mit untergeordneter Bedeutung berührt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes besteht deshalb Einverständnis. Auf die Nennung von Auflagen wird verzichtet.
Abwägung:
Das Schreiben des Bezirkes Schwaben wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss als Satzung
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Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 91 der Bayer. Bauordnung (BayBO) die
3. Änderung des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“
als Satzung und die Begründung hierzu.
§ 1 Inhalt der Bebauungsplanänderung
Innerhalb des Bebauungsplanänderungsbereiches gilt die vom Architekturbüro Martin Maslowski, Senden, mit ausgearbeitete Bebauungsplanänderungszeichnung in der Fassung vom 26.11.2009, die zusammen mit den textlichen Festsetzungen sowie mit der Begründung in der Fassung vom 26.11.2009 die Bebauungsplanänderung bildet.
§ 2 Inkrafttreten
Die Bebauungsplanänderung tritt nach ihrer Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson führt kurz in die Thematik ein und begrüßt sodann Herrn Maslowski.
Herr Maslowski geht knapp auf die wesentlichen zwei Stellungnahmen ein und erläutert dazu die städtischen Abwägungsvorschläge.
Beschluss
Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Anregungen
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Der vom Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung vom 23.07.2009 gebilligte Bebauungsplanänderungsentwurf in der Fassung vom 23.07.2009, mit ausgearbeitet vom Architekturbüro Martin Maslowski, Senden, lag einschließlich Textteil und Begründung in der Zeit vom 05. Oktober 2009 bis 09. November 2009 nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Vöhringen, Stadtbauamt, Zimmer 2.05, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auf die Auslegung wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung Nr. 39 vom 23.09.2009, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, form- und fristgerecht hingewiesen.
Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung stellt sich wie folgt dar:
1. Anregungen von Bürgern
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Von den Bürgern wurden keine Anregungen vorgetragen.
2. Träger öffentlicher Belange
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Die beteiligten Träger öffentlicher Belange, 20 an der Zahl, wurden mit Schreiben vom 21.09.2009 in Vollzug von § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.
Das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:
2.1 Folgende Träger haben sich nicht geäußert:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.1.1 Regierung von Schwaben, Augsburg
2.1.2 Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach
2.1.3 Staatliches Vermessungsamt Günzburg
2.1.5 Kreisheimatpfleger Ambs, Elchingen
2.1.6 Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Weißenhorn
2.1.7 Kabel Deutschland, München
2.1.8 Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Hilpoltstein
2.2. Folgende Träger haben sich geäußert, ohne Anregungen vorzutragen:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.2.1 Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach, mit Schreiben vom 01.10.2009
2.2.2 Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach, mit Schreiben vom
13.10.2009
2.2.3 Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, Krumbach, mit
Schreiben vom 05.10.2009
2.2.4 Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, mit Schreiben vom 08.10.2009
2.2.5 Industrie- und Handelskammer, Augsburg, mit Schreiben vom 09.11.2009
2.3 Folgende Träger haben Anregungen vorgetragen bzw. sich zum Sachverhalt
geäußert:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.3.1 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 29.09.2009
2.3.2 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Abt. Gas Hochdruck, Dortmund, mit Schreiben vom 01.10.2009
2.3.3 Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 05.10.2009
2.3.4 Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 07.10.2009
2.3.5 Kreisfeuerwehrverband Neu-Ulm, mit Schreiben vom 08.10.2009
2.3.6 SWU Energie GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.10.2009
2.3.7 Lechwerke Netzservice GmbH, Betriebsstelle Günzburg, mit Schreiben vom 14.10.2009
2.3.8 Bezirk Schwaben, Augsburg, mit Schreiben vom 29.10.2009
Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen werden vom Stadtrat gewertet und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander gerecht abgewogen. Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:
2.3.1 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 29.09.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Wir danken für die Beteiligung am Verfahren.
Im Planbereich liegen Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG.
Diese bestehenden Anlagen müssen durch die Bebauungsplan-Änderung nicht erweitert bzw. verändert werden.“
Abwägung:
Das Schreiben der Deutschen Telekom wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0 angenommen
2.3.2 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Abt. Gas Hochdruck, Dortmund, mit Schreiben vom 01.10.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Mit Ihrem Schreiben vom 28. September 2009 teilen Sie uns unter Beifügung von Planunterlagen die o.g. Maßnahme mit.
- Durch die o.g. Maßnahme werden keine Erdgashochdruckleitungen der RWE-Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH betroffen.
- Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z.Z. nicht vorgesehen.
- Zukünftig bitten wir Sie, uns bei Ihren Bauleitplanungen nicht mehr zu berücksichtigen, da im Stadtgebiet keine Erdgashochdruckleitungen unseres Unternehmens verlaufen.
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.“
Abwägung:
Das Schreiben der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0 angenommen
2.3.3 Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 05.10.2009
-----------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Der Abstand der Baugrenze zum Mühlbach (Gewässer 3. Ordnung) im nordöstlichen Teil an der Mühlbachstraße beträgt nur 2 m. Bei der Errichtung weiterer Gebäude oder baulichen Erweiterungen in unmittelbarer Nähe zum Gewässer besteht die Gefahr, dass der Mühlbach von Süden her nicht mehr mit Maschinen und Lastkraftwagen für Unterhaltungsarbeiten zugänglich ist, was zu erheblichen Erschwernissen und erhöhten Unterhaltungskosten führen kann. Es sollte daher geprüft werden, ob ein befahrbarer Uferstreifen von mindestens 5 m Breite frei von baulichen Anlagen und sonstigen störenden Anlagen und Einrichtungen bleiben kann.“
Abwägung:
Pflege und Unterhalt des Mühlbaches unterliegen im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“ der Stadt Vöhringen. Diese führt alle notwendigen Unterhaltsarbeiten am Bachlauf und den Uferzonen im Bereich der Planänderung bislang vom nördlichen Ufer aus durch. Dies empfiehlt sich, da die südliche Uferzone durch Garagen und Nebengebäude der Anlieger bis auf 2 m zur Uferkante bebaut ist. Die Bebauung ist nach Satzung zulässig, da Baufenster entsprechend ausgewiesen sind.
Die Stadt Vöhringen verzichtet aufgrund der bereits vorhandenen, baulichen Anlagen darauf, die bestehenden Baufenster auf einen Abstand von 5,0 m zum Ufer zu verändern. Bestandsgebäude stehen unter Bestandsschutz und wären ohnehin nicht betroffen. Weitere Bauten sind nur in geringem Umfang zu erwarten, da die Baufenster weitgehend ausgeschöpft sind. Kurzfristige, bauliche Veränderungen stehen aufgrund des geringen Alters der Bebauung ebenfalls nicht an. Im übrigen wurde die Verschiebung z.B. der Garagen der Mehrfamilienhausanlagen nach Süden bedingen, dass keine Garagenhöfe mehr möglich wären, was zu einer signifikanten Verschlechterung der Parkraumsituation im Plangebiet führen würde, die von der Stadt Vöhringen nicht gewünscht ist.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0 angenommen
2.3.4 Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 07.10.2009
----------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Der Geltungsbereich der o.g. Bebauungsplanänderung liegt teilweise im 2 x 36,50 m =
73,00 m breiten Schutzstreifen der im Betreff genannten Hochspannungsfreileitung.
Den Leitungsverlauf mit Leitungsmittellinie, Maststandorten und Schutzstreifengrenzen haben wir in den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes im Maßstab 1:1500 vom 30.09.2009 eingetragen. Sie können diesen aber auch unseren beigefügten Lageplänen im Maßstab 1:2000 entnehmen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Leitung ausschließlich aus der Örtlichkeit ergibt.
Der o.g. Bebauungsplanänderung stimmen wir unter folgenden Bedingungen zu:
- Im Textteil des Bebauungsplanes wird folgender Hinweis aufgenommen: „Von den einzelnen ggf. auch nicht genehmigungspflichtigen Maßnahmen im Schutzstreifen der Leitung bzw. in unmittelbarer Nähe dazu sind der Amprion GmbH Unterlagen (Lagepläne und Schnittzeichnungen mit Höhenangaben in m über NN) zur Prüfung und abschließenden Stellungnahme bzw. dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer/Bauherrn zuzusenden. Alle geplanten Maßnahmen bedürfen der Zustimmung durch die Amprion GmbH.“
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
Abschließend erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass sich der RWE-Konzern zum 01.09.2009 neu geordnet hat.
Wir haben den Übertragungsnetzbetreiber RWE Transportnetz Strom GmbH mit sofortiger Wirkung im Wege der Umfirmierung als Amprion GmbH neu aufgestellt.
Um die Unabhängigkeit von der Muttergesellschaft der RWE AG intern und extern deutlich herauszustellen, erhält das Unternehmen einen neuen Namen und einen eigenständigen Marktauftritt.
Die Amprion GmbH wird zukünftig alle Netzaktivitäten der RWE Transportnetz Strom GmbH fortführen.“
Abwägung:
„Die 380kV-Hochspannungsfreileitung der Amprion GmbH, ehemals RWE, verläuft im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Illerzell Süd I parallel zur Illertaltangente Nord auf deren östlicher Seite. Der 2 x 36,5 m breite Schutzstreifen tangiert das Plangebiet entlang seiner östlichen Grenze des Änderungs- bzw. Geltungsbereiches hauptsächlich im Bereich des bestehenden Lärmschutzwalles. Bis zu einer Tiefe von ca. 2,0 m erstreckt sich der Schutzstreifen in Teilen auch auf Privatgrundstücke, reicht aber nicht in die festgesetzten Baufenster hinein.
Dem Anliegen der Amprion GmbH wird grundsätzlich stattgegeben. Im Textteil wird unter den Hinweisen der von der Amprion GmbH geforderte Hinweis mit nahezu dem gewünschten Wortlauf, wie folgt aufgenommen:
Von den einzelnen, ggf. auch nicht genehmigungspflichtigen Maßnahmen im Schutzstreifen der Leitung, der sich mit jeweils 36,5 m Breite links und rechts der Leitungsachse erstreckt, sind der Amprion GmbH Unterlagen der geplanten Maßnahme (mindestens Lagepläne und Schnittzeichnungen mit Höhenangaben in m über NN) zur Prüfung und abschließenden Stellungnahme bzw. dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer zuzusenden. Alle geplanten Maßnahmen im Schutzbereich der 380-kV-Leitung bedürfen der Zustimmung der Amprion GmbH.“
Abstimmungsergebnis: 10 : 0 angenommen
2.3.5 Kreisfeuerwehrverband Neu-Ulm, Kreisbrandinspektion Nord, Werner Wildt, Vöhringen, mit Schreiben vom 08.10.2009
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„zur 3. Änderung des oben genannten Bebauungsplanes ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte.“
Abwägung:
Das Schreiben des Kreisfeuerwehrverbandes Neu-Ulm wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0 angenommen
2.3.6 SWU Energie GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.10.2009
-----------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Illerzell Süd I wurde auf Belange der SWU Energie geprüft.
Gegen das Ziel der Bebauungsplanänderung zur Überarbeitung der normierten Festsetzungen bezüglich der Zahl der Vollgeschosse sowie zur Regelung der Zulässigkeit von Dachgauben bestehen aus Sicht der SWU Energie keine Einwände.“
Abwägung:
Das Schreiben der SWU Energie Ulm wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0 angenommen
2.3.7 Lechwerke Netzservice GmbH, Betriebsstelle Günzburg, mit Schreiben vom 14.10.2009
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„vielen Dank für die Information übe die Änderung des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“.
Aus unserer Sicht bestehen keine Einwände gegen die Umsetzung der Änderung. Die eingereichten Unterlagen nehmen wir zu unseren Akten.
Eine weitere Beteiligung unserer Gesellschaft ist hier nicht erforderlich.“
Abwägung:
Das Schreiben der Lechwerke Netzservice GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0 angenommen
2.3.8 Bezirk Schwaben, Augsburg, mit Schreiben vom 29.10.2009
-------------------------------------------------------------------------------------------
„bei o.a. Maßnahme werden Belange des Bezirks Schwaben allenfalls mit untergeordneter Bedeutung berührt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes besteht deshalb Einverständnis. Auf die Nennung von Auflagen wird verzichtet.
Abwägung:
Das Schreiben des Bezirkes Schwaben wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 10 : 0 angenommen
Beschluss als Satzung
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 91 der Bayer. Bauordnung (BayBO) die
3. Änderung des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“
als Satzung und die Begründung hierzu.
§ 1 Inhalt der Bebauungsplanänderung
Innerhalb des Bebauungsplanänderungsbereiches gilt die vom Architekturbüro Martin Maslowski, Senden, mit ausgearbeitete Bebauungsplanänderungszeichnung in der Fassung vom 26.11.2009, die zusammen mit den textlichen Festsetzungen sowie mit der Begründung in der Fassung vom 26.11.2009 die Bebauungsplanänderung bildet.
§ 2 Inkrafttreten
Die Bebauungsplanänderung tritt nach ihrer Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Sanierung des Innenstadtbereiches von Vöhringen;
Neugestaltung der Bahnhofstraße zwischen Ulmer Straße und Baderstraße;
Billigung des Planentwurfs;
Vorberatung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
11.11.2009
|
ö
|
Vorberatung
|
4 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.11.2009
|
ö
|
Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Zur grundsätzlichen Beschlussfassung bezüglich der Neugestaltung der Bahnhofstraße von der Ulmer Straße bis zur Baderstraße wird vorab auf folgende Sachlage hingewiesen:
Die Mitglieder der Projektgruppe „Stadtentwicklung“ haben sich am 29.09.2009 zwar dafür ausgesprochen, dass die Neugestaltung der Bahnhofstraße bereits im Jahr 2010 durchgeführt werden sollte.
Aus der Anliegerschaft sprechen sich jedoch nicht wenige für eine „kleine Verschnaufpause“ zur Konsolidierung Ihrer Geschäftsbetriebe aus.
Auch die Haushaltslage 2010 der Stadt Vöhringen spricht für eine Verschiebung dieser geplanten Neugestaltung auf das Jahr 2011.
Die weltweite Finanz- und Konjunkturkrise wird sich ganz konkret wie bereits mehrfach schon zum Ausdruck gebracht auch auf den Haushalt der Stadt Vöhringen im Jahr 2010 auswirken.
Es ist mit einem erheblichen Einbruch bei der Gewerbesteuer zu rechnen, wie dies in vielen Kommunen andernorts auch schon angezeigt ist.
Schließlich ist keine zwingende Notwendigkeit gegeben, diese Maßnahme unbedingt bereits im Jahr 2010 durchzuführen, wenngleich dies wünschenswert gewesen wäre.
Mit Rücksicht auf die Interessen der Anlieger erscheint es deshalb vertretbar, die Neugestaltung der Bahnhofstraße frühestens 2011 vorzunehmen.
Der Vollständigkeit halber sei aber die Planung doch kurz wie nachstehend skizziert:
Die Neugestaltung der Bahnhofstraße beinhaltet nach der vorläufigen Entwurfsplanung entsprechend den Konzeptionierungen der umgestalteten Ulmer Straße bzw. Memminger Straße eine Verengung der Fahrbahn und damit die Verbreiterung der Gehwegflächen, die Erhöhung der Anzahl an Parkplätzen, sowie die Grünflächengestaltung mit Bäumen.
Die Baumaßnahmen umfassen somit optische, als auch funktionelle Eingriffe in den derzeitigen Bestand. Sie dienen einerseits zur Belebung der Innenstadt, anderseits stellen sie eine wesentliche Verbesserung des Wohn- und Geschäftsumfeldes dar.
Die Grünordnung sieht auf der Südseite eine kleinkronige Allee mit sechs Bäumen und auf der Nordseite einen Einzelbaum vor.
Auf der Südseite der Bahnhofstraße werden derzeit bis zur Baderstraße 16 Stellplätze und auf der Nordseite 5 Stellplätze ausgewiesen. Eventuell weitere Stellplätze auf der Nordseite könnten vorgesehen werden.
Der Querschnitt des Straßenraumes erhält eine Entwässerung nach Norden mit Ausbildung einer Muldenrinne zwischen Gehweg- und Fahrbahnfläche.
Die südliche Straßeneinfassung erfolgt mit einem Einzeiler.
Die eigentliche Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m, incl. Muldenrinne und Einzeiler.
Die Straßenbeleuchtung erfolgt entsprechend der Beleuchtungsart im neugestalteten Weihnachtsgässchen beidseitig des Straßenraums, mit Mastaufsatzleuchten der Firma Hess, Typ Residenza.
Insgesamt kommen voraussichtlich 13 Leuchten zur Ausführung.
Das Materialkonzept wird entsprechend den anderen Straßenzügen umgesetzt.
Die Gehwegflächen und die Parkplätze werden mit Betonsteinen in unterschiedlichen Formaten verlegt.
Die Baumscheiben werden mit Granitgroßsteinen mit Rasenfuge ausgeführt.
Die Fahrbahn sollte nach Vorschlag von Herrn Arnold eine komplette Pflasterung mit Betonsteinen erhalten.
Die Bahnhofstraße sollte in diesem Bereich zwischen Ulmer Straße und Baderstraße als „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ mit Tempo 20 ausgebildet werden.
Die Verlegung würde im Plattenformat 20 / 30 cm mit entsprechender Verschiebesicherung erfolgen.
Demgegenüber stünde die meines Erachtens empfehlenswerte herkömmliche Ausführung der Fahrbahn in Asphaltbauweise.
Diese Ausführung dürfte wohl niedrigere Kosten voraussetzen.
Die optische Trennung zwischen Fahrbahn und Gehwegfläche wäre durch die Pflasterung der Fahrbahn nicht so ohne weiteres gegeben.
Die Fugen der Pflasterung unterliegen einer gewissen Verunreinigung.
Glasscherben sind sehr schwierig, teilweise überhaupt nicht zu entfernen.
Damit sind die Unterhaltskosten für die Pflasterfläche höher anzusetzen.
Ein normales Absaugen der Fläche sollte wegen dem Fugenmaterial nicht erfolgen.
Eine Beschädigung der Platten ist zudem durch den Winterdienst nicht gänzlich auszuschließen.
Die Platten auf dem Hettstedter Platz weisen aufgrund des Winterdienstes bereits gebrochene Kanten auf.
Die Kostenschätzung für diese Straßenbaumaßnahme liegt derzeit bei ca. 440.000 Euro incl. Nebenkosten.
Hinzu kommen die Kosten für Wasser, Stromversorgung „Markt“ und eine eventuelle Brückensanierung.
Für die Brückensanierung werden derzeit ca. 120.000 Euro veranschlagt.
Eine genauere Kostenberechnung könnte anhand der endgültigen, beschlossenen Entwurfsplanung, spätestens im Januar 2010, erfolgen.
Die vorgesehene Baumaßnahme stellt aus beitragsrechtlicher Sicht eine Verbesserung bzw. Erneuerung der Bahnhofstraße im projektierten Bereich dar.
Die Anlieger sind demnach auch an den Kosten der Baumaßnahme im Rahmen der städtischen Ausbaubeitragssatzung zu beteiligen.
Die Bahnhofstraße ist beitragsrechtlich als sog. „Haupterschließungsstraße“ im Sinne unserer Ausbaubeitragssatzung zu klassifizieren.
Nachstehend sind die prozentualen Umlagesätze für Haupterschließungsstraßen, die die Anlieger zu tragen haben, je nach Teileinrichtung der Straße dargestellt.
Kosten für die Fahrbahn: 50 %
Kosten für Gehwege: 70 %
Kosten für Parkplätze: 70 %
Kosten für Beleuchtung und Entwässerung: 50 %
Kosten für Grünanlagen: 60 %
Einer Berechnung der einzelnen Anliegerbeiträge ist derzeit allerdings noch nicht möglich.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson erläutert, dass nicht wenige Geschäftsinhaber und Gewerbetreibende in der Bahnhofstraße eine gewisse „Verschnaufpause“ wünschen.
Auch die Stadtverwaltung könne sich vorstellen, die ursprünglich für das Jahr 2010 anvisierte Neugestaltung der Bahnhofstraße im Bereich der Ulmer Straße bis hin zur Baderstraße auf das Folgejahr zu verschieben.
Zum einen seien im Haushaltsjahr 2010 nicht unerhebliche Einbrüche bei der Gewerbesteuer wie auch der Beteiligung bei der Einkommenssteuer zu erwarten.
Ferner erhalte die Stadt Vöhringen mit größter Wahrscheinlichkeit auch keine Mittel aus der Städtebauförderung für diese Maßnahme.
Zwar stehe der Planer wie das Stadtbauamt bereits in den „Startlöchern“.
Bei Abwägung aller Gesamtumstände lasse sich aber eine Verschiebung dieser Straßenbaumaßnahme auf das Jahr 2011 durchaus vertreten.
Einige Gremiumsmitglieder äußern sich zu den Ausführungen von Bürgermeister Janson und geben dabei zu erkennen, dass eine Erneuerung der Bahnhofstraße im Jahr 2010 zwar sehr wünschenswert wäre, dieser angestrebte Zeithorizont aber insbesondere aufgrund der sich abzeichnenden sehr schwierigen Haushaltslage im Jahr 2010 und der nachvollziehbaren Bitte der Gewerbetreibenden um Verschiebung der Maßnahme wohl nicht eingehalten werden kann.
Auf Anregung von Herrn Bürgermeister Janson wird kein Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die Thematik soll noch ausführlich in den Fraktionen beraten werden.
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1.1. ASH Gbr - Schmid Anton und Schöll-Schmid Heidemarie, Saumweg 21, 89257 Illertissen;
Neubau von Spielarcaden und eines Büros mit Lager;
Bauort: "An der Alten Ziegelei 10" in Illerberg (Flur-Nr. 1646 Tlfl.)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
11.11.2009
|
ö
|
Beschließend
|
1.1 |
Empfehlung
„Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau von „Spielarcaden“ sowie eines Bürogebäudes mit Lager wird erteilt.
Die Zustimmung zu einer Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ im Hinblick auf die beantragten Werbeanlagen wird erteilt.
Weitere Befreiungen von Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplanes werden nicht erteilt.“
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau von „Spielarcaden“ sowie eines Bürogebäudes mit Lager wird erteilt.
Die Zustimmung zu einer Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ im Hinblick auf die beantragten Werbeanlagen wird erteilt.
Weitere Befreiungen von Festsetzungen des einschlägigen Bebauungsplanes werden nicht erteilt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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1.2. Kolukaj Rafet, Spitalstraße 8, 89257 Illertissen;
Nutzungsänderung des bestehenden Lager- und Nebengebäudes in drei Garagen;
Bauort: "Ulmer Straße 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 169)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
11.11.2009
|
ö
|
Beschließend
|
1.2 |
Empfehlung
„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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1.3. Filtro Vincenco und Maria, Memminger Straße 46, 89269 Vöhringen;
Einbau einer Dachgaube;
Bauort: "Margaretenweg 3" in Vöhringen (Flur-Nr. 1088)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
11.11.2009
|
ö
|
Beschließend
|
1.3 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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1.4. Notz Andreas, Illerzell, Waldseestraße 43, 89269 Vöhringen;
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport;
Bauort: "Waldseestraße 43a" in Illerzell (Flur-Nr. 189/11 und 189/12)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
11.11.2009
|
ö
|
Beschließend
|
1.4 |
Sachverhalt
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Eventuell erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nördlicher Bereich der Waldseestraße“ wird zugestimmt.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Eventuell erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nördlicher Bereich der Waldseestraße“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.5. Notz Erich, Illerzell, Waldseestraße 43, 89269 Vöhringen;
Abbruch einer Einzelgarage und Neubau einer Doppelgarage;
Bauort: "Waldseestraße 43" in Illerzell (Flur-Nr. 189/12)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
11.11.2009
|
ö
|
Beschließend
|
1.5 |
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Baugesuches und Abgabe der ablehnenden Stellungnahme durch das Stadtbauamt entwickelt sich eine kurze Aussprache, in deren Verlauf der von Bürgermeister Janson unterbreitete Vorschlag angenommen wird, eine Entscheidung über das Baugesuch zurückzustellen und das Stadtbauamt stattdessen mit der Führung eines Gespräches mit dem Antragsteller zu beauftragen. Dabei soll seitens des Stadtbauamtes versucht werden eine Kompromisslösung zu finden, wobei ein Verzicht auf die Beibehaltung der gegebenen Gebäudeflucht, welche im einschlägigen Bebauungsplan „Nördlicher Bereich der Waldseestraße“ über eine Baugrenze normiert ist, wohl nicht in Frage kommen kann.
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1.6. Unsöld Josef, Thal, Schlößleweg 1a, 89269 Vöhringen;
Bauvoranfrage für den Neubau einer Montage- und Fertigungshalle;
Bauort: "Schlößleweg 4" in Thal (Flur-Nr. 11 und 18/2)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
11.11.2009
|
ö
|
Vorberatung
|
1.6 |
Empfehlung
„Das städtebauliche Einvernehmen für den beantragten Neubau einer Montage- und Fertigungshalle wird dem Grunde nach in Aussicht gestellt."
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für den beantragten Neubau einer Montage- und Fertigungshalle wird dem Grunde nach in Aussicht gestellt."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
1.7. Präg Interoil GmbH, Im Moos 2, 87435 Kempten;
Umstellung der vorhandenen Werbeanlage "ARAL" auf "PINOIL";
Bauort: "Ulmer Straße 50" in Vöhringen (Flur-Nr. 745/1)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
11.11.2009
|
ö
|
Beschließend
|
1.7 |
Empfehlung
„Gegen die geplante Änderung der bestehenden Werbeanlagen, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben“.
Beschluss
„Gegen die geplante Änderung der bestehenden Werbeanlagen, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6.1. Aufstellung eines Touristischen Hinweisschildes im Bereich der Autobahnanschlussstelle Vöhringen;
Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
11.11.2009
|
ö
|
|
6.1 |
Sachverhalt
Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung in der nächsten Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
Herr Bürgermeister Janson,
werte Kolleginnen und Kollegen,
die CSU-Stadtratsfraktion beantragt folgenden Sachverhalt auf Machbarkeit zu prüfen:
Aufstellung eines Touristischen Hinweisschildes im Bereich der Autobahnanschlussstelle Vöhringen.
Ein Touristisches Hinweisschild ist ein Verkehrszeichen, dass Verkehrsteilnehmer auf touristische Ziele, wie etwa Baudenkmäler, besondere Landschaften und Kulturstätten, hinweisen soll. International werden hierfür weitgehend braune Schilder mit weißer Schrift bzw. weißen Piktogrammen verwendet.
Das Zeichen wird gem. VwV-StVO zu Zeichen 386 Touristischer Hinweis in drei Formen und Funktionen verwendet:
? als Hinweiszeichen im Nahbereich touristisch bedeutsamer Ziele mit
wegweisender Funktion außerhalb der Autobahn,
? als Kennzeichnung von Touristikstraßen außerhalb der Autobahnen,
? als Unterrichtungstafel über Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang der Autobahnen
Hier eine beispielhafte Darstellung als Unterrichtungstafel über Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang der Autobahnen
An der vorgeschlagenen Stelle im Verlauf der BAB A7 käme u. E. Zeichen 386 Touristischer Hinweis als Unterrichtungstafel über Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang der Autobahnen, wie es schon in 3 Ausführungen Bestand hat
? Fuggerstadt Weißenhorn
? Wallfahrtskirche Witzighausen
? Kloster Roggenburg
in Frage.
Unser Vorschlag wäre:
Vöhringer Illerauen mit einem entsprechend stilisierten Bild.
Mit freundlichen Grüßen
im Namen der CSU-Fraktion
Herbert Walk
Stellungnahme der Stadtverwaltung
Für die Genehmigung entsprechender Hinweisschilder ist die Autobahndirektion Südbayern in Kempten zuständig.
Nach telefonischer Auskunft von Herrn Roth, Tel. 0831/5243 (03) oder –520, wird auf touristischen Hinweisschildern in der Regel auf weithin sichtbare, allgemein bekannte Sehenswürdigkeiten, hingewiesen.
Die Sehenswürdigkeiten müssen nach Art und Bedeutung den dafür erarbeiteten Richtlinien entsprechen, die bei der Autobahndirektion Südbayern vorliegen.
Vor einer entsprechenden Genehmigung durch die Autobahndirektion Südbayern werden
- Tourismusverbände,
- die Polizeiinspektion,
- die Regierung von Schwaben,
- Vertreter öffentlicher Belange usw.,
gehört.
Außerdem ist zu gewährleisten, dass eine informative Folgebeschilderung angebracht wird.
Wie bereits ausgeführt, wäre bei einer Beschilderung an der Autobahn
„Vöhringer Illerauen mit stilisiertem Bild“ ein entsprechender Antrag bei der Autobahndirektion Südbayern in Kempten zu stellen.
Der Antrag wäre entsprechend zu begründen und ein detaillierter Sachverhalt vorzutragen.
Herr Roth ist jedoch der Auffassung, dass eine entsprechende Beschilderung, aufgrund der wohl nicht überörtlichen Bedeutung der „Vöhringer Illerauen“, zu weit hergeholt sei.
Außerdem müsse von der Autobahndirektion Südbayern darauf geachtet werden, dass eine „Überbeschilderung“ an der Autobahn vermieden wird.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson gibt den Inhalt der schriftlichen Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion bekannt, der exakt wie folgt lautet:
Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion zur Behandlung in der nächsten Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
Herr Bürgermeister Janson,
werte Kolleginnen und Kollegen,
die CSU-Stadtratsfraktion beantragt folgenden Sachverhalt auf Machbarkeit zu prüfen:
Aufstellung eines Touristischen Hinweisschildes im Bereich der Autobahnanschlussstelle Vöhringen.
Ein Touristisches Hinweisschild ist ein Verkehrszeichen, dass Verkehrsteilnehmer auf touristische Ziele, wie etwa Baudenkmäler, besondere Landschaften und Kulturstätten, hinweisen soll. International werden hierfür weitgehend braune Schilder mit weißer Schrift bzw. weißen Piktogrammen verwendet.
Das Zeichen wird gem. VwV-StVO zu Zeichen 386 Touristischer Hinweis in drei Formen und Funktionen verwendet:
Ø als Hinweiszeichen im Nahbereich touristisch bedeutsamer Ziele mit
wegweisender Funktion außerhalb der Autobahn,
Ø als Kennzeichnung von Touristikstraßen außerhalb der Autobahnen,
Ø als Unterrichtungstafel über Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang der Autobahnen
Hier eine beispielhafte Darstellung als Unterrichtungstafel über Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang der Autobahnen
An der vorgeschlagenen Stelle im Verlauf der BAB A7 käme u. E. Zeichen 386 Touristischer Hinweis als Unterrichtungstafel über Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang der Autobahnen, wie es schon in 3 Ausführungen Bestand hat
Ø Fuggerstadt Weißenhorn
Ø Wallfahrtskirche Witzighausen
Ø Kloster Roggenburg
in Frage.
Unser Vorschlag wäre:
Vöhringer Illerauen mit einem entsprechend stilisierten Bild.
Mit freundlichen Grüßen
im Namen der CSU-Fraktion
Herbert Walk
Herr Walk erläutert die Anfrage der CSU-Stadtratsfraktion noch dahingehend, dass es im Verlauf der Autobahn A 7 im Bereich von Langenau ein Hinweisschild gebe, welches auf das „Langenauer Ried“ hinweise.
Bürgermeister Janson erklärt, dass es natürlich für die Stadt Vöhringen sehr erfreulich wäre, das von der CSU-Stadtratsfraktion gewünschte Hinweisschild zu bekommen. Allerdings gehe er aufgrund der ihm vorliegenden Informationen davon aus, dass es jedenfalls sehr schwer sein dürfte, bei der für eine Entscheidung zuständigen Autobahndirektion Südbayern eine Genehmigung für die Aufstellung eines entsprechenden Schildes zu bekommen, nachdem beispielsweise das geforderte „Alleinstellungsmerkmal“ bei dem Hinweis auf die (Vöhringer) Illerauen, die mit Ausnahmen entlang des gesamten Flusslaufes anzutreffen sind, nicht gegeben sein dürfte. Auch dadurch, dass im Vorfeld der Autobahnausfahrt bereits auf drei bzw. vier Ziele hingewiesen werde, könnte es allein schon deswegen sehr schwer sein ein weiteres Hinweisschild zu bekommen, nachdem eine „Überbeschilderung“ grundsätzlich zu vermeiden ist.
Ungeachtet dessen, so Bürgermeister Janson weiter, werde die Stadt Vöhringen bei der Autobahndirektion Südbayern aber einen entsprechenden Antrag einreichen, über den diese dann nach der Beteiligung diverser Stellen zu entscheiden hat.
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6.2. Vorfahrtsregelung im nördlichen Bereich der Hauptstraße in Illerzell;
Anfrage von Herrn Notz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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11.11.2009
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ö
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6.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Notz nimmt nochmals Bezug auf eine Anfrage seinerseits in der im Betreff genannten Angelegenheit und fragt an, ob diese Vorfahrtsregelung tatsächlich so richtig sei.
Bürgermeister Janson erklärt, dass die Überprüfung der bestehenden Vorfahrtsregelungen ergeben habe, dass die bestehende Vorfahrtsregelung den gesetzlichen Vorschriften sehr wohl entspreche.
Das Ergebnis der seinerzeitigen Prüfung könne überdies in der Niederschrift zur Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss vom 24.09.2009 unter TOP Nr. 3.2, Seite 6, nachgelesen werden.
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6.3. Städtisches Gebäude "Wielandstraße 5" in Vöhringen;
Eventuelle weitere Verwendung;
Anfrage von Herrn Walk
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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11.11.2009
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ö
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6.3 |
Diskussionsverlauf
Herr Walk bittet um Auskunft, ob es neue Erkenntnisse über die Zukunft des städtischen Gebäudes „Wielandstraße 5“ gibt.
Bürgermeister Janson informiert, dass das Erdgeschoß des Gebäudes „Wielandstraße 5“ zwar mittlerweile vermietet sei. Ein Verkauf oder aber auch eine anderweitige Umnutzung sei aber aufgrund der vertraglichen Regelungen trotzdem möglich.