Datum: 26.11.2009
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.11.2009
|
ö
|
|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Stadtratssitzung vom 28.10.2009 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.11.2009
|
ö
|
|
1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 28.10.2009.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 09.11.2009 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.11.2009
|
ö
|
|
1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 09.11.2009.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 11.11.2009 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.11.2009
|
ö
|
|
1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 11.11.2009.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.11.2009
|
ö
|
|
6 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall.
zum Seitenanfang
7. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.11.2009
|
ö
|
|
7 |
zum Seitenanfang
5. Feststellung und Entlastung zur Jahresrechnung 2008 gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung
(Vorberatung erfolgte im Rechnungsprüfungsausschuss)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.11.2009
|
ö
|
Beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, 2. Bürgermeister Ludwig Daikeler gibt das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2008 bekannt.
(Die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2008 sowie der Rechenschaftsbericht der Verwaltung zur Jahresrechnung 2008 sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt; die Mitglieder des RPA erhielten den Rechenschaftsbericht bereits mit der Einladung zu den Sitzungen des RPA zur Prüfung der Jahresrechnung 2008).
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, die Jahresrechnung 2008 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen und für das Rechnungsjahr 2008 die Entlastung zu erteilen.
Empfehlung
1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2008 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten rechtlich selbständigen Uli-Wieland-Stiftung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2008 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten rechtlich selbständigen Uli-Wieland-Stiftung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2008 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson übergibt die Sitzungsleitung an 2. Bürgermeister Daikeler, der sodann die Eckdaten der Prüfungsergebnisse bekannt gibt.
Beschluss
1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2008 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten rechtlich selbständigen Uli-Wieland-Stiftung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2008 der Stadt Vöhringen und der von ihr verwalteten rechtlich selbständigen Uli-Wieland-Stiftung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2008 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Illerzell Süd I";
3. Änderung;
- Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Anregungen;
- Beschluss als Satzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
11.11.2009
|
ö
|
Vorberatung
|
2 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.11.2009
|
ö
|
Beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Anregungen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
siehe Beschlussvorschlag
Beschluss als Satzung
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Bebauungsplanänderungsentwurf einschließlich Textteil und Begründung in der Fassung vom 26.11.2009 kann aufgrund des Abwägungsergebnisses somit als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.
Aufgrund der eingegangenen Anregungen bzw. deren Abwägung war keine inhaltliche Überarbeitung der Planzeichnung und der Begründung erforderlich. Der Textteil wurde nur im Bereich der „Hinweise“ ergänzt (siehe Ziffer 2.3.4).
Auf eine Beigabe der Änderungsplanunterlagen zur Sitzungsvorlage konnte verzichtet werden.
Selbstverständlich können aber beim Stadtbauamt gerne die Planzeichnung, der Textteil und die Begründung eingesehen werden.
Empfehlung
Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Anregungen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der vom Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung vom 23.07.2009 gebilligte Bebauungsplanänderungsentwurf in der Fassung vom 23.07.2009, mit ausgearbeitet vom Architekturbüro Martin Maslowski, Senden, lag einschließlich Textteil und Begründung in der Zeit vom 05. Oktober 2009 bis 09. November 2009 nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Vöhringen, Stadtbauamt, Zimmer 2.05, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auf die Auslegung wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung Nr. 39 vom 23.09.2009, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, form- und fristgerecht hingewiesen.
Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung stellt sich wie folgt dar:
1. Anregungen von Bürgern
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Von den Bürgern wurden keine Anregungen vorgetragen.
2. Träger öffentlicher Belange
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die beteiligten Träger öffentlicher Belange, 20 an der Zahl, wurden mit Schreiben vom 21.09.2009 in Vollzug von § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.
Das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:
2.1 Folgende Träger haben sich nicht geäußert:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.1.1 Regierung von Schwaben, Augsburg
2.1.2 Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach
2.1.3 Staatliches Vermessungsamt Günzburg
2.1.5 Kreisheimatpfleger Ambs, Elchingen
2.1.6 Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Weißenhorn
2.1.7 Kabel Deutschland, München
2.1.8 Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Hilpoltstein
2.2. Folgende Träger haben sich geäußert, ohne Anregungen vorzutragen:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.2.1 Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach, mit Schreiben vom 01.10.2009
2.2.2 Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach, mit Schreiben vom
13.10.2009
2.2.3 Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, Krumbach, mit
Schreiben vom 05.10.2009
2.2.4 Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, mit Schreiben vom 08.10.2009
2.2.5 Industrie- und Handelskammer, Augsburg, mit Schreiben vom 09.11.2009
2.3 Folgende Träger haben Anregungen vorgetragen bzw. sich zum Sachverhalt
geäußert:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.3.1 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 29.09.2009
2.3.2 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Abt. Gas Hochdruck, Dortmund, mit Schreiben vom 01.10.2009
2.3.3 Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 05.10.2009
2.3.4 Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 07.10.2009
2.3.5 Kreisfeuerwehrverband Neu-Ulm, mit Schreiben vom 08.10.2009
2.3.6 SWU Energie GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.10.2009
2.3.7 Lechwerke Netzservice GmbH, Betriebsstelle Günzburg, mit Schreiben vom 14.10.2009
2.3.8 Bezirk Schwaben, Augsburg, mit Schreiben vom 29.10.2009
Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen werden vom Stadtrat gewertet und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander gerecht abgewogen. Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:
2.3.1 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 29.09.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Wir danken für die Beteiligung am Verfahren.
Im Planbereich liegen Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG.
Diese bestehenden Anlagen müssen durch die Bebauungsplan-Änderung nicht erweitert bzw. verändert werden.“
Abwägung:
Das Schreiben der Deutschen Telekom wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
2.3.2 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Abt. Gas Hochdruck, Dortmund, mit Schreiben vom 01.10.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Mit Ihrem Schreiben vom 28. September 2009 teilen Sie uns unter Beifügung von Planunterlagen die o.g. Maßnahme mit.
- Durch die o.g. Maßnahme werden keine Erdgashochdruckleitungen der RWE-Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH betroffen.
- Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z.Z. nicht vorgesehen.
- Zukünftig bitten wir Sie, uns bei Ihren Bauleitplanungen nicht mehr zu berücksichtigen, da im Stadtgebiet keine Erdgashochdruckleitungen unseres Unternehmens verlaufen.
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.“
Abwägung:
Das Schreiben der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
2.3.3 Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 05.10.2009
-----------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Der Abstand der Baugrenze zum Mühlbach (Gewässer 3. Ordnung) im nordöstlichen Teil an der Mühlbachstraße beträgt nur 2 m. Bei der Errichtung weiterer Gebäude oder baulichen Erweiterungen in unmittelbarer Nähe zum Gewässer besteht die Gefahr, dass der Mühlbach von Süden her nicht mehr mit Maschinen und Lastkraftwagen für Unterhaltungsarbeiten zugänglich ist, was zu erheblichen Erschwernissen und erhöhten Unterhaltungskosten führen kann. Es sollte daher geprüft werden, ob ein befahrbarer Uferstreifen von mindestens 5 m Breite frei von baulichen Anlagen und sonstigen störenden Anlagen und Einrichtungen bleiben kann.“
Abwägung:
Pflege und Unterhalt des Mühlbaches unterliegen im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“ der Stadt Vöhringen. Diese führt alle notwendigen Unterhaltsarbeiten am Bachlauf und den Uferzonen im Bereich der Planänderung bislang vom nördlichen Ufer aus durch. Dies empfiehlt sich, da die südliche Uferzone durch Garagen und Nebengebäude der Anlieger bis auf 2 m zur Uferkante bebaut ist. Die Bebauung ist nach Satzung zulässig, da Baufenster entsprechend ausgewiesen sind.
Die Stadt Vöhringen verzichtet aufgrund der bereits vorhandenen, baulichen Anlagen darauf, die bestehenden Baufenster auf einen Abstand von 5,0 m zum Ufer zu verändern. Bestandsgebäude stehen unter Bestandsschutz und wären ohnehin nicht betroffen. Weitere Bauten sind nur in geringem Umfang zu erwarten, da die Baufenster weitgehend ausgeschöpft sind. Kurzfristige, bauliche Veränderungen stehen aufgrund des geringen Alters der Bebauung ebenfalls nicht an. Im übrigen wurde die Verschiebung z.B. der Garagen der Mehrfamilienhausanlagen nach Süden bedingen, dass keine Garagenhöfe mehr möglich wären, was zu einer signifikanten Verschlechterung der Parkraumsituation im Plangebiet führen würde, die von der Stadt Vöhringen nicht gewünscht ist.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
2.3.4 Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 07.10.2009
----------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Der Geltungsbereich der o.g. Bebauungsplanänderung liegt teilweise im 2 x 36,50 m =
73,00 m breiten Schutzstreifen der im Betreff genannten Hochspannungsfreileitung.
Den Leitungsverlauf mit Leitungsmittellinie, Maststandorten und Schutzstreifengrenzen haben wir in den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes im Maßstab 1:1500 vom 30.09.2009 eingetragen. Sie können diesen aber auch unseren beigefügten Lageplänen im Maßstab 1:2000 entnehmen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Leitung ausschließlich aus der Örtlichkeit ergibt.
Der o.g. Bebauungsplanänderung stimmen wir unter folgenden Bedingungen zu:
- Im Textteil des Bebauungsplanes wird folgender Hinweis aufgenommen: „Von den einzelnen ggf. auch nicht genehmigungspflichtigen Maßnahmen im Schutzstreifen der Leitung bzw. in unmittelbarer Nähe dazu sind der Amprion GmbH Unterlagen (Lagepläne und Schnittzeichnungen mit Höhenangaben in m über NN) zur Prüfung und abschließenden Stellungnahme bzw. dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer/Bauherrn zuzusenden. Alle geplanten Maßnahmen bedürfen der Zustimmung durch die Amprion GmbH.“
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
Abschließend erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass sich der RWE-Konzern zum 01.09.2009 neu geordnet hat.
Wir haben den Übertragungsnetzbetreiber RWE Transportnetz Strom GmbH mit sofortiger Wirkung im Wege der Umfirmierung als Amprion GmbH neu aufgestellt.
Um die Unabhängigkeit von der Muttergesellschaft der RWE AG intern und extern deutlich herauszustellen, erhält das Unternehmen einen neuen Namen und einen eigenständigen Marktauftritt.
Die Amprion GmbH wird zukünftig alle Netzaktivitäten der RWE Transportnetz Strom GmbH fortführen.“
Abwägung:
„Die 380kV-Hochspannungsfreileitung der Amprion GmbH, ehemals RWE, verläuft im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Illerzell Süd I parallel zur Illertaltangente Nord auf deren östlicher Seite. Der 2 x 36,5 m breite Schutzstreifen tangiert das Plangebiet entlang seiner östlichen Grenze des Änderungs- bzw. Geltungsbereiches hauptsächlich im Bereich des bestehenden Lärmschutzwalles. Bis zu einer Tiefe von ca. 2,0 m erstreckt sich der Schutzstreifen in Teilen auch auf Privatgrundstücke, reicht aber nicht in die festgesetzten Baufenster hinein.
Dem Anliegen der Amprion GmbH wird grundsätzlich stattgegeben. Im Textteil wird unter den Hinweisen der von der Amprion GmbH geforderte Hinweis mit nahezu dem gewünschten Wortlauf, wie folgt aufgenommen:
Von den einzelnen, ggf. auch nicht genehmigungspflichtigen Maßnahmen im Schutzstreifen der Leitung, der sich mit jeweils 36,5 m Breite links und rechts der Leitungsachse erstreckt, sind der Amprion GmbH Unterlagen der geplanten Maßnahme (mindestens Lagepläne und Schnittzeichnungen mit Höhenangaben in m über NN) zur Prüfung und abschließenden Stellungnahme bzw. dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer zuzusenden. Alle geplanten Maßnahmen im Schutzbereich der 380-kV-Leitung bedürfen der Zustimmung der Amprion GmbH.“
Abstimmungsergebnis:
2.3.5 Kreisfeuerwehrverband Neu-Ulm, Kreisbrandinspektion Nord, Werner Wildt, Vöhringen, mit Schreiben vom 08.10.2009
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„zur 3. Änderung des oben genannten Bebauungsplanes ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte.“
Abwägung:
Das Schreiben des Kreisfeuerwehrverbandes Neu-Ulm wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
2.3.6 SWU Energie GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.10.2009
-----------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Illerzell Süd I wurde auf Belange der SWU Energie geprüft.
Gegen das Ziel der Bebauungsplanänderung zur Überarbeitung der normierten Festsetzungen bezüglich der Zahl der Vollgeschosse sowie zur Regelung der Zulässigkeit von Dachgauben bestehen aus Sicht der SWU Energie keine Einwände.“
Abwägung:
Das Schreiben der SWU Energie Ulm wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
2.3.7 Lechwerke Netzservice GmbH, Betriebsstelle Günzburg, mit Schreiben vom 14.10.2009
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„vielen Dank für die Information übe die Änderung des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“.
Aus unserer Sicht bestehen keine Einwände gegen die Umsetzung der Änderung. Die eingereichten Unterlagen nehmen wir zu unseren Akten.
Eine weitere Beteiligung unserer Gesellschaft ist hier nicht erforderlich.“
Abwägung:
Das Schreiben der Lechwerke Netzservice GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
2.3.8 Bezirk Schwaben, Augsburg, mit Schreiben vom 29.10.2009
-------------------------------------------------------------------------------------------
„bei o.a. Maßnahme werden Belange des Bezirks Schwaben allenfalls mit untergeordneter Bedeutung berührt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes besteht deshalb Einverständnis. Auf die Nennung von Auflagen wird verzichtet.
Abwägung:
Das Schreiben des Bezirkes Schwaben wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss als Satzung
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 91 der Bayer. Bauordnung (BayBO) die
3. Änderung des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“
als Satzung und die Begründung hierzu.
§ 1 Inhalt der Bebauungsplanänderung
Innerhalb des Bebauungsplanänderungsbereiches gilt die vom Architekturbüro Martin Maslowski, Senden, mit ausgearbeitete Bebauungsplanänderungszeichnung in der Fassung vom 26.11.2009, die zusammen mit den textlichen Festsetzungen sowie mit der Begründung in der Fassung vom 26.11.2009 die Bebauungsplanänderung bildet.
§ 2 Inkrafttreten
Die Bebauungsplanänderung tritt nach ihrer Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Beschluss
Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Anregungen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der vom Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung vom 23.07.2009 gebilligte Bebauungsplanänderungsentwurf in der Fassung vom 23.07.2009, mit ausgearbeitet vom Architekturbüro Martin Maslowski, Senden, lag einschließlich Textteil und Begründung in der Zeit vom 05. Oktober 2009 bis 09. November 2009 nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Vöhringen, Stadtbauamt, Zimmer 2.05, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auf die Auslegung wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung Nr. 39 vom 23.09.2009, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, form- und fristgerecht hingewiesen.
Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung stellt sich wie folgt dar:
1. Anregungen von Bürgern
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Von den Bürgern wurden keine Anregungen vorgetragen.
2. Träger öffentlicher Belange
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die beteiligten Träger öffentlicher Belange, 20 an der Zahl, wurden mit Schreiben vom 21.09.2009 in Vollzug von § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.
Das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:
2.1 Folgende Träger haben sich nicht geäußert:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.1.1 Regierung von Schwaben, Augsburg
2.1.2 Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach
2.1.3 Staatliches Vermessungsamt Günzburg
2.1.5 Kreisheimatpfleger Ambs, Elchingen
2.1.6 Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Weißenhorn
2.1.7 Kabel Deutschland, München
2.1.8 Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Hilpoltstein
2.2. Folgende Träger haben sich geäußert, ohne Anregungen vorzutragen:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.2.1 Amt für Ländliche Entwicklung, Krumbach, mit Schreiben vom 01.10.2009
2.2.2 Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach, mit Schreiben vom
13.10.2009
2.2.3 Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, Krumbach, mit
Schreiben vom 05.10.2009
2.2.4 Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, mit Schreiben vom 08.10.2009
2.2.5 Industrie- und Handelskammer, Augsburg, mit Schreiben vom 09.11.2009
2.3 Folgende Träger haben Anregungen vorgetragen bzw. sich zum Sachverhalt
geäußert:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.3.1 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 29.09.2009
2.3.2 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Abt. Gas Hochdruck, Dortmund, mit Schreiben vom 01.10.2009
2.3.3 Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 05.10.2009
2.3.4 Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 07.10.2009
2.3.5 Kreisfeuerwehrverband Neu-Ulm, mit Schreiben vom 08.10.2009
2.3.6 SWU Energie GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.10.2009
2.3.7 Lechwerke Netzservice GmbH, Betriebsstelle Günzburg, mit Schreiben vom 14.10.2009
2.3.8 Bezirk Schwaben, Augsburg, mit Schreiben vom 29.10.2009
Die von den Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen werden vom Stadtrat gewertet und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander gerecht abgewogen. Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:
2.3.1 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 29.09.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Wir danken für die Beteiligung am Verfahren.
Im Planbereich liegen Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG.
Diese bestehenden Anlagen müssen durch die Bebauungsplan-Änderung nicht erweitert bzw. verändert werden.“
Abwägung:
Das Schreiben der Deutschen Telekom wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0 angenommen
2.3.2 RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Abt. Gas Hochdruck, Dortmund, mit Schreiben vom 01.10.2009
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Mit Ihrem Schreiben vom 28. September 2009 teilen Sie uns unter Beifügung von Planunterlagen die o.g. Maßnahme mit.
- Durch die o.g. Maßnahme werden keine Erdgashochdruckleitungen der RWE-Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH betroffen.
- Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns z.Z. nicht vorgesehen.
- Zukünftig bitten wir Sie, uns bei Ihren Bauleitplanungen nicht mehr zu berücksichtigen, da im Stadtgebiet keine Erdgashochdruckleitungen unseres Unternehmens verlaufen.
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.“
Abwägung:
Das Schreiben der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0 angenommen
2.3.3 Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 05.10.2009
-----------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Der Abstand der Baugrenze zum Mühlbach (Gewässer 3. Ordnung) im nordöstlichen Teil an der Mühlbachstraße beträgt nur 2 m. Bei der Errichtung weiterer Gebäude oder baulichen Erweiterungen in unmittelbarer Nähe zum Gewässer besteht die Gefahr, dass der Mühlbach von Süden her nicht mehr mit Maschinen und Lastkraftwagen für Unterhaltungsarbeiten zugänglich ist, was zu erheblichen Erschwernissen und erhöhten Unterhaltungskosten führen kann. Es sollte daher geprüft werden, ob ein befahrbarer Uferstreifen von mindestens 5 m Breite frei von baulichen Anlagen und sonstigen störenden Anlagen und Einrichtungen bleiben kann.“
Abwägung:
Pflege und Unterhalt des Mühlbaches unterliegen im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“ der Stadt Vöhringen. Diese führt alle notwendigen Unterhaltsarbeiten am Bachlauf und den Uferzonen im Bereich der Planänderung bislang vom nördlichen Ufer aus durch. Dies empfiehlt sich, da die südliche Uferzone durch Garagen und Nebengebäude der Anlieger bis auf 2 m zur Uferkante bebaut ist. Die Bebauung ist nach Satzung zulässig, da Baufenster entsprechend ausgewiesen sind.
Die Stadt Vöhringen verzichtet aufgrund der bereits vorhandenen, baulichen Anlagen darauf, die bestehenden Baufenster auf einen Abstand von 5,0 m zum Ufer zu verändern. Bestandsgebäude stehen unter Bestandsschutz und wären ohnehin nicht betroffen. Weitere Bauten sind nur in geringem Umfang zu erwarten, da die Baufenster weitgehend ausgeschöpft sind. Kurzfristige, bauliche Veränderungen stehen aufgrund des geringen Alters der Bebauung ebenfalls nicht an. Im übrigen wurde die Verschiebung z.B. der Garagen der Mehrfamilienhausanlagen nach Süden bedingen, dass keine Garagenhöfe mehr möglich wären, was zu einer signifikanten Verschlechterung der Parkraumsituation im Plangebiet führen würde, die von der Stadt Vöhringen nicht gewünscht ist.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0 angenommen
2.3.4 Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 07.10.2009
----------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Der Geltungsbereich der o.g. Bebauungsplanänderung liegt teilweise im 2 x 36,50 m =
73,00 m breiten Schutzstreifen der im Betreff genannten Hochspannungsfreileitung.
Den Leitungsverlauf mit Leitungsmittellinie, Maststandorten und Schutzstreifengrenzen haben wir in den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes im Maßstab 1:1500 vom 30.09.2009 eingetragen. Sie können diesen aber auch unseren beigefügten Lageplänen im Maßstab 1:2000 entnehmen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Leitung ausschließlich aus der Örtlichkeit ergibt.
Der o.g. Bebauungsplanänderung stimmen wir unter folgenden Bedingungen zu:
- Im Textteil des Bebauungsplanes wird folgender Hinweis aufgenommen: „Von den einzelnen ggf. auch nicht genehmigungspflichtigen Maßnahmen im Schutzstreifen der Leitung bzw. in unmittelbarer Nähe dazu sind der Amprion GmbH Unterlagen (Lagepläne und Schnittzeichnungen mit Höhenangaben in m über NN) zur Prüfung und abschließenden Stellungnahme bzw. dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer/Bauherrn zuzusenden. Alle geplanten Maßnahmen bedürfen der Zustimmung durch die Amprion GmbH.“
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
Abschließend erlauben wir uns darauf hinzuweisen, dass sich der RWE-Konzern zum 01.09.2009 neu geordnet hat.
Wir haben den Übertragungsnetzbetreiber RWE Transportnetz Strom GmbH mit sofortiger Wirkung im Wege der Umfirmierung als Amprion GmbH neu aufgestellt.
Um die Unabhängigkeit von der Muttergesellschaft der RWE AG intern und extern deutlich herauszustellen, erhält das Unternehmen einen neuen Namen und einen eigenständigen Marktauftritt.
Die Amprion GmbH wird zukünftig alle Netzaktivitäten der RWE Transportnetz Strom GmbH fortführen.“
Abwägung:
„Die 380kV-Hochspannungsfreileitung der Amprion GmbH, ehemals RWE, verläuft im Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Illerzell Süd I parallel zur Illertaltangente Nord auf deren östlicher Seite. Der 2 x 36,5 m breite Schutzstreifen tangiert das Plangebiet entlang seiner östlichen Grenze des Änderungs- bzw. Geltungsbereiches hauptsächlich im Bereich des bestehenden Lärmschutzwalles. Bis zu einer Tiefe von ca. 2,0 m erstreckt sich der Schutzstreifen in Teilen auch auf Privatgrundstücke, reicht aber nicht in die festgesetzten Baufenster hinein.
Dem Anliegen der Amprion GmbH wird grundsätzlich stattgegeben. Im Textteil wird unter den Hinweisen der von der Amprion GmbH geforderte Hinweis mit nahezu dem gewünschten Wortlauf, wie folgt aufgenommen:
Von den einzelnen, ggf. auch nicht genehmigungspflichtigen Maßnahmen im Schutzstreifen der Leitung, der sich mit jeweils 36,5 m Breite links und rechts der Leitungsachse erstreckt, sind der Amprion GmbH Unterlagen der geplanten Maßnahme (mindestens Lagepläne und Schnittzeichnungen mit Höhenangaben in m über NN) zur Prüfung und abschließenden Stellungnahme bzw. dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer zuzusenden. Alle geplanten Maßnahmen im Schutzbereich der 380-kV-Leitung bedürfen der Zustimmung der Amprion GmbH.“
Abstimmungsergebnis: 16 : 0 angenommen
2.3.5 Kreisfeuerwehrverband Neu-Ulm, Kreisbrandinspektion Nord, Werner Wildt, Vöhringen, mit Schreiben vom 08.10.2009
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„zur 3. Änderung des oben genannten Bebauungsplanes ergeben sich keine neuen Gesichtspunkte.“
Abwägung:
Das Schreiben des Kreisfeuerwehrverbandes Neu-Ulm wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0 angenommen
2.3.6 SWU Energie GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.10.2009
-----------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Illerzell Süd I wurde auf Belange der SWU Energie geprüft.
Gegen das Ziel der Bebauungsplanänderung zur Überarbeitung der normierten Festsetzungen bezüglich der Zahl der Vollgeschosse sowie zur Regelung der Zulässigkeit von Dachgauben bestehen aus Sicht der SWU Energie keine Einwände.“
Abwägung:
Das Schreiben der SWU Energie Ulm wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0 angenommen
2.3.7 Lechwerke Netzservice GmbH, Betriebsstelle Günzburg, mit Schreiben vom 14.10.2009
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Stellungnahme:
„vielen Dank für die Information übe die Änderung des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“.
Aus unserer Sicht bestehen keine Einwände gegen die Umsetzung der Änderung. Die eingereichten Unterlagen nehmen wir zu unseren Akten.
Eine weitere Beteiligung unserer Gesellschaft ist hier nicht erforderlich.“
Abwägung:
Das Schreiben der Lechwerke Netzservice GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0 angenommen
2.3.8 Bezirk Schwaben, Augsburg, mit Schreiben vom 29.10.2009
-------------------------------------------------------------------------------------------
„bei o.a. Maßnahme werden Belange des Bezirks Schwaben allenfalls mit untergeordneter Bedeutung berührt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes besteht deshalb Einverständnis. Auf die Nennung von Auflagen wird verzichtet.
Abwägung:
Das Schreiben des Bezirkes Schwaben wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Abstimmungsergebnis: 16 : 0 angenommen
Beschluss als Satzung
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 91 der Bayer. Bauordnung (BayBO) die
3. Änderung des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“
als Satzung und die Begründung hierzu.
§ 1 Inhalt der Bebauungsplanänderung
Innerhalb des Bebauungsplanänderungsbereiches gilt die vom Architekturbüro Martin Maslowski, Senden, mit ausgearbeitete Bebauungsplanänderungszeichnung in der Fassung vom 26.11.2009, die zusammen mit den textlichen Festsetzungen sowie mit der Begründung in der Fassung vom 26.11.2009 die Bebauungsplanänderung bildet.
§ 2 Inkrafttreten
Die Bebauungsplanänderung tritt nach ihrer Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Sanierung des Innenstadtbereiches von Vöhringen;
Neugestaltung der Bahnhofstraße zwischen Ulmer Straße und Baderstraße;
Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
11.11.2009
|
ö
|
Vorberatung
|
4 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.11.2009
|
ö
|
Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Zur grundsätzlichen Beschlussfassung bezüglich der Neugestaltung der Bahnhofstraße von der Ulmer Straße bis zur Baderstraße wird vorab auf folgende Sachlage hingewiesen:
Die Mitglieder der Projektgruppe „Stadtentwicklung“ haben sich am 29.09.2009 zwar dafür ausgesprochen, dass die Neugestaltung der Bahnhofstraße bereits im Jahr 2010 durchgeführt werden sollte.
Aus der Anliegerschaft sprechen sich jedoch nicht wenige für eine „kleine Verschnaufpause“ zur Konsolidierung Ihrer Geschäftsbetriebe aus.
Auch die Haushaltslage 2010 der Stadt Vöhringen spricht für eine Verschiebung dieser geplanten Neugestaltung auf das Jahr 2011.
Die weltweite Finanz- und Konjunkturkrise wird sich ganz konkret wie bereits mehrfach schon zum Ausdruck gebracht auch auf den Haushalt der Stadt Vöhringen im Jahr 2010 auswirken.
Es ist mit einem erheblichen Einbruch bei der Gewerbesteuer zu rechnen, wie dies in vielen Kommunen andernorts auch schon angezeigt ist.
Schließlich ist keine zwingende Notwendigkeit gegeben, diese Maßnahme unbedingt bereits im Jahr 2010 durchzuführen, wenngleich dies wünschenswert gewesen wäre.
Mit Rücksicht auf die Interessen der Anlieger erscheint es deshalb vertretbar, die Neugestaltung der Bahnhofstraße frühestens 2011 vorzunehmen.
Der Vollständigkeit halber sei aber die Planung doch kurz wie nachstehend skizziert:
Die Neugestaltung der Bahnhofstraße beinhaltet nach der vorläufigen Entwurfsplanung entsprechend den Konzeptionierungen der umgestalteten Ulmer Straße bzw. Memminger Straße eine Verengung der Fahrbahn und damit die Verbreiterung der Gehwegflächen, die Erhöhung der Anzahl an Parkplätzen, sowie die Grünflächengestaltung mit Bäumen.
Die Baumaßnahmen umfassen somit optische, als auch funktionelle Eingriffe in den derzeitigen Bestand. Sie dienen einerseits zur Belebung der Innenstadt, anderseits stellen sie eine wesentliche Verbesserung des Wohn- und Geschäftsumfeldes dar.
Die Grünordnung sieht auf der Südseite eine kleinkronige Allee mit sechs Bäumen und auf der Nordseite einen Einzelbaum vor.
Auf der Südseite der Bahnhofstraße werden derzeit bis zur Baderstraße 16 Stellplätze und auf der Nordseite 5 Stellplätze ausgewiesen. Eventuell weitere Stellplätze auf der Nordseite könnten vorgesehen werden.
Der Querschnitt des Straßenraumes erhält eine Entwässerung nach Norden mit Ausbildung einer Muldenrinne zwischen Gehweg- und Fahrbahnfläche.
Die südliche Straßeneinfassung erfolgt mit einem Einzeiler.
Die eigentliche Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m, incl. Muldenrinne und Einzeiler.
Die Straßenbeleuchtung erfolgt entsprechend der Beleuchtungsart im neugestalteten Weihnachtsgässchen beidseitig des Straßenraums, mit Mastaufsatzleuchten der Firma Hess, Typ Residenza.
Insgesamt kommen voraussichtlich 13 Leuchten zur Ausführung.
Das Materialkonzept wird entsprechend den anderen Straßenzügen umgesetzt.
Die Gehwegflächen und die Parkplätze werden mit Betonsteinen in unterschiedlichen Formaten verlegt.
Die Baumscheiben werden mit Granitgroßsteinen mit Rasenfuge ausgeführt.
Die Fahrbahn sollte nach Vorschlag von Herrn Arnold eine komplette Pflasterung mit Betonsteinen erhalten.
Die Bahnhofstraße sollte in diesem Bereich zwischen Ulmer Straße und Baderstraße als „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ mit Tempo 20 ausgebildet werden.
Die Verlegung würde im Plattenformat 20 / 30 cm mit entsprechender Verschiebesicherung erfolgen.
Demgegenüber stünde die meines Erachtens empfehlenswerte herkömmliche Ausführung der Fahrbahn in Asphaltbauweise.
Diese Ausführung dürfte wohl niedrigere Kosten voraussetzen.
Die optische Trennung zwischen Fahrbahn und Gehwegfläche wäre durch die Pflasterung der Fahrbahn nicht so ohne weiteres gegeben.
Die Fugen der Pflasterung unterliegen einer gewissen Verunreinigung.
Glasscherben sind sehr schwierig, teilweise überhaupt nicht zu entfernen.
Damit sind die Unterhaltskosten für die Pflasterfläche höher anzusetzen.
Ein normales Absaugen der Fläche sollte wegen dem Fugenmaterial nicht erfolgen.
Eine Beschädigung der Platten ist zudem durch den Winterdienst nicht gänzlich auszuschließen.
Die Platten auf dem Hettstedter Platz weisen aufgrund des Winterdienstes bereits gebrochene Kanten auf.
Die Kostenschätzung für diese Straßenbaumaßnahme liegt derzeit bei ca. 440.000 Euro incl. Nebenkosten.
Hinzu kommen die Kosten für Wasser, Stromversorgung „Markt“ und eine eventuelle Brückensanierung.
Für die Brückensanierung werden derzeit ca. 120.000 Euro veranschlagt.
Eine genauere Kostenberechnung könnte anhand der endgültigen, beschlossenen Entwurfsplanung, spätestens im Januar 2010, erfolgen.
Die vorgesehene Baumaßnahme stellt aus beitragsrechtlicher Sicht eine Verbesserung bzw. Erneuerung der Bahnhofstraße im projektierten Bereich dar.
Die Anlieger sind demnach auch an den Kosten der Baumaßnahme im Rahmen der städtischen Ausbaubeitragssatzung zu beteiligen.
Die Bahnhofstraße ist beitragsrechtlich als sog. „Haupterschließungsstraße“ im Sinne unserer Ausbaubeitragssatzung zu klassifizieren.
Nachstehend sind die prozentualen Umlagesätze für Haupterschließungsstraßen, die die Anlieger zu tragen haben, je nach Teileinrichtung der Straße dargestellt.
Kosten für die Fahrbahn: 50 %
Kosten für Gehwege: 70 %
Kosten für Parkplätze: 70 %
Kosten für Beleuchtung und Entwässerung: 50 %
Kosten für Grünanlagen: 60 %
Einer Berechnung der einzelnen Anliegerbeiträge ist derzeit allerdings noch nicht möglich.
Empfehlung
Die Neugestaltung der Bahnhofstraße zwischen der Ulmer Straße und Baderstraße wird erst im Jahr 2011 in Angriff genommen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson nimmt einleitend Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 11.11.2009, in der übereinstimmend der Wunsch geäußert wurde, vor einer abschließenden Entscheidung erst noch eine Beratung in den Fraktionen durchzuführen.
Die Stadtverwaltung plädiert nach den Worten von Bürgermeister Janson dafür, den Ausbau der Bahnhofstraße von der Ulmer Straße bis zur Baderstraße erst im Jahr 2011 in Angriff zu nehmen. Als wesentliche Gründe hierfür nennt er:
? Die zu erwartende schlechte Haushaltslage im Jahr 2010 mit nicht unerheblichen Einbrüchen bei den Gewerbesteuereinnahmen wie auch bei der Beteiligung am Einkommensteueraufkommen,
? der angekündigte Wegfall von Mitteln nach dem Städtebauförderungsprogramm und
? der Wunsch eines Großteils der Anlieger in der Bahnhofstraße, zunächst eine Verschnaufpause bei den Straßenbaumaßnahmen einzulegen.
Hierzu entwickelt sich eine eingehende Aussprache, in deren Verlauf von der SPD- und CSU-Stadtratsfraktion zum Ausdruck gebracht wird, dass für sie die Weiterführung der Innenstadtsanierung oberste Priorität hat und angesichts der schlechten Haushaltslage ggf. andere Maßnahmen zurückgestellt werden sollten. Sie möchten jedoch die Entscheidung über den Ausbau zunächst bis zu den kommenden Etatberatungen im Januar 2010 zurückstellen. Herr Walk legt jedoch Wert darauf, im Falle einer Verschiebung der Maßnahme den Ausbau aber in jedem Fall im Jahr 2011 durchzuführen.
Die FWG-Stadtratsfraktion hält den Ausbau der Bahnhofstraße gleichfalls für wichtig. Sie spricht sich wegen der starken Belastung der Geschäftsinhaber während des Ausbaus der Memminger Straße und Ulmer Straße allerdings für eine Verschiebung in das Jahr 2011 aus.
Einige Stadtratsmitglieder würden es begrüßen, wenn die Planung für den Ausbau der Bahnhofstraße nicht nur den Bereich von der Ulmer Straße bis zur Baderstraße, sondern auch den Abschnitt bis zum Bahnhof unter Einbeziehung der „Alten Poliere“ umfassen würde. Für Herrn Wiedenmayer wäre es auch wichtig, die Anbindung des Bahnhofes im öffentlichen Personennahverkehr zu verbessern. Insoweit könnte die Verschnaufpause für die Erstellung der Planung bzw. einer Konzeption genutzt werden.
Dem hält Bürgermeister Janson entgegen, dass der Gebietscharakter in der Bahnhofstraße von der Ulmer Straße bis zur Baderstraße eine andere ist, als von der Baderstraße bis zum Bahnhof. Laut dem Planer, Herrn Arnold, sei der Ausbau der Bahnhofstraße in zwei Abschnitten auch kein Problem. Anders wäre es, wenn ein Bereich davon zu einer Fußgängerzone ausgebaut werden würde. Dies ist hier aber nicht vorgesehen.
Eine bessere Anbindung des ÖPNV an den Bahnhof hält er gleichfalls für wünschenswert. Die bisherigen Bemühungen und Verhandlungen hätten jedoch gezeigt, dass dies aufgrund der geringen Nutzerzahlen, der anderweitigen Zielorte sowie der engen exakten zeitlichen Vorgaben der Busunternehmer nahezu ausgeschlossen ist. Eine Änderung sei wohl nur zu erreichen, wenn die Stadt Vöhringen sich bereit erklärt, die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
Im Ergebnis der Beratungen kommt schließlich folgender Antrag von Herrn Barth zur Abstimmung:
Beschluss
Die Entscheidung über die Neugestaltung der Bahnhofstraße zwischen der Ulmer Straße und Baderstraße soll heute zurück gestellt und erst im Rahmen der Etatberatungen im Januar 2010 getroffen werden..
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
4. Einrichtung eines Mensabereiches für die Ganztagesbetreuung an der Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule);
1. Information
2. Festlegung der weiteren Vorgehensweise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.11.2009
|
ö
|
Beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Ausgangslage:
In der Stadtratssitzung vom 28.10.2009 wurden die verschiedenen Planvarianten vorgestellt. Im Verlauf der Diskussion äußerten die Stadtratsmitglieder den Wunsch, vor einer abschließenden Entscheidung zunächst erst noch einmal eine Bedarfsabfrage bei den Schulen und Kindergärten durchzuführen und die Möglichkeit eines provisorischen Mensabetriebes
(nur Essenausgabe) im Josef-Cardijn-Haus für die Dauer von 1 bis 2 Jahren, bis zu einer Entscheidung über endgültige Unterbringung einer Mensa, zu prüfen.
Die zwischenzeitlich durchgeführten Prüfungen führten zu folgendem Ergebnis:
? Eine Rückfrage bei Herrn Stadtpfarrer Menzinger hat ergeben, dass die Einrichtung eines provisorischen Mensabetriebes im Josef-Cardijn-Haus grundsätzlich möglich wäre.
? Die Grundschule Süd hat nach Angaben von Herrn Schulleiter Deufel in den nächsten zwei Jahren keinen Bedarf für eine gemeinsame Mensa im Josef-Cardijn-Haus. Seine Schule kommt mit dem Angebot im Hort noch zurecht. Mittelfristig könnte der Bedarf für eine Mensa jedoch gegeben sein, da die Nachfrage nach Ganztagesklassen sicher auch in der Grundschule Süd zunehmen wird. Eine zeitversetzte Nutzung der Mensa zusammen mit der Hauptschule wäre möglich. Ihm wäre eine Lösung innerhalb des Schulgeländes aber lieber, da die Kinder dann nicht die Straße queren müssten. Das Schwimmbad wird von der Grundschule Süd schon jetzt kaum mehr genutzt, lediglich von den
1. und 2. Klassen. Die Regelung über einen sog. „Schwimmbus“ zu einer Nachbarkommune wäre machbar.
? Der Schulleiter der Grundschule Nord, Herr Bauer, strebt in absehbarer Zeit keine gemeinsame Lösung mit der Hauptschule bzw. Grundschule Vöhringen Süd an. Er möchte vielmehr an einer eigenständigen Mittagsbetreuung in der Grundschule Nord festhalten. Beim Schwimmunterricht könnte die Grundschule Nord auch mit einer Fahrlösung in den Nachbarort auskommen. Derzeit besucht ohnehin nur die 3. Klasse das Lehrschwimmbecken.
? Die Schulleiterin, Frau Gölz, sieht für die Grundschule Illerberg keinen Bedarf für eine gemeinsame Mensanutzung in Vöhringen. Sie bevorzugt die gegenwärtige Lösung an
ihrer Schule. Nachdem die Mittagsbetreuung dort bis ca. 16.00 Uhr andauert, sieht sie in Illerberg auch keine Notwendigkeit für eine Ganztagesklasse. Den Schwimmunterricht bringt sie bei den vielen Arbeitsgemeinschaften gar nicht mehr unter.
? Die Realschule Vöhringen plant, wie den Zeitungsberichten kürzlich zu entnehmen war, eine umfangreiche Erweiterung ihres Schulgebäudes. Dabei wird auch die Möglichkeit geschaffen, bei Bedarf eine Mittagsverpflegung an die Schüler auszugeben. Aktuell besteht für die Realschule Vöhringen kein Bedarf für eine vorübergehende Nutzung der Mensa im Josef-Cardijn-Haus.
Fazit:
Grundsätzlich wäre die provisorische Einrichtung einer Mensa im Josef-Cardjn-Haus für die nächsten 1 bis 2 Jahre zwar möglich. Aktuell sind jedoch weder die Grundschulen im Stadtgebiet noch die Realschule Vöhringen an einer gemeinsamen Nutzung einer Mensa mit der Hauptschule interessiert. Lediglich die Grundschule Süd meldet mittelfristig evtl. Bedarf für eine gemeinsame Lösung mit der Hauptschule an, wobei aus Gründen der Sicherheit eine Mensa im Schulgebäude bevorzugt würde. Bleibt aktuell zunächst der Bedarf einer Mensa für die Hauptschule, der im nächsten Schuljahr durch die Einrichtung einer weiteren Ganztagesklasse weiter steigen wird. Das Schülercafe reicht hierfür dann nicht mehr aus.
Der Stadtrat müsste sich nunmehr konkret für eine Lösung ab dem Schuljahr 2010/2011 entscheiden. Falls dabei die Errichtung einer Mensa im Schulgebäude entsprechend der vom Planer vorgestellten Varianten 1 bis 3 zum Tragen kommen sollte, müsste der Zuschussantrag für FAG-Mittel noch in diesem Jahr gestellt werden.
Empfehlung:
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses sowie des Bau- und Verkehrsausschusses hatten nach ihren Sitzungen am 09. bzw. 11. November zwischenzeitlich auch Gelegenheit, sich einen Eindruck vom baulichen Zustand der Uli-Wieland-Volksschule zu verschaffen. Dabei konnte man feststellen, dass in einigen Bereichen zwar ein dringender Sanierungsbedarf gegeben ist, die Bausubstanz selbst aber noch nicht so schlecht ist, dass man einen völligen Neubau errichten müsste.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Errichtung einer Mensa, so wie sie vom Planer, der Schulleitung, der Stadtverwaltung und auch von einigen Stadtratsmitgliedern favorisiert wird, im Gebäudeteil des derzeitigen Lehrschwimmbeckens für sinnvoll.
Ein konkreter Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.
Haushaltsrechtlichen Auswirkungen:
Baumaßnahme inkl. MWSt. ca. 240.000 €
Küche inkl. MWSt. ca. 70.000 €
------------------
Summe: ca. 310.000 €
Nach dem Sonderförderprogramm „FAGplus+15“ sind Zuschüsse in Höhe von 50% zu erwarten. Die sonst übliche Zuschussleistung nach FAG beträgt 35%.
Im Falle einer Realisierung im nächsten Jahr muss der Zuwendungsantrag unbedingt noch bis Ende des Jahres 2009 der Regierung von Schwaben vorliegen, damit gewährleistet ist, dass mit einem Bau im kommenden Jahr tatsächlich begonnen werden kann. Andernfalls ist davon auszugehen, dass keine Zustimmung zu einem vorzeitigen Baubeginn erteilt wird.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Beratung dieses Tagesordnungspunktes in der Stadtratssitzung vom 28.10.2009 und stellt dar, dass die zwischenzeitlich nochmals aktuell durchgeführten Rückfragen bei den örtlichen Schulen keinen Bedarf für die Errichtung bzw. Nutzung einer gemeinsamen Mensa ergeben habe. Allenfalls bei der Grundschule Vöhringen Süd könne sich mittelfristig ein Bedarf ergeben.
Nach nochmaliger Vorstellung der Planungsvarianten 1 bis 3 durch Herrn Hieber, führt Bürgermeister Janson weiter aus, dass sich die Stadtverwaltung für die Errichtung einer Mensa im derzeitigen Gebäude des Lehrschwimmbeckens an der Uli-Wieland-Schule nach der Variante 1 des Planungsbüros Nething ausspricht. Als positiv bewertet er insbesonder auch die aktuell mögliche Bezuschussung nach dem Sonderprogramm „FAGplus+15“ in Höhe von 50%.
Die Vertreter der CSU- und FWG-Stadtratsfraktion bringen zum Ausdruck, dass sie die
Notwendigkeit der Errichtung einer Mensa zwar gleichfalls sehen. Sie würden aufgrund der Unsicherheiten bei den nach wie vor evtl. anstehenden staatlich-schulischen Reformvorhaben jedoch zunächst eine vorübergehende Unterbringung der Mensa in dem von der Stadt Vöhringen erworbenen Josef-Cardijn-Haus begrüßen. Bis dahin könne die weitere schulische Entwicklung abgewartet und auch noch einmal versucht werden, mit der Realschule Vöhringen evtl. doch noch eine Kooperation bei der Errichtung einer gemeinsamen Mensa zu erreichen. Dies hätte auch den Vorteil, dass so lange auch das Lehrschwimmbecken noch genutzt werden könnte.
Dem halten Herr Schulleiter Zanker und Bürgermeister Janson entgegen, dass sich der Kreistag im Bedarfsfall kürzlich klar für eine eigene Mensa-Lösung im Schulgebäude der Realschule Vöhringen ausgesprochen habe. Eine Verschiebung der Entscheidung bezüglich der Unterbringung der Mensa um ca. 2 Jahre biete auch keinen erkennbaren Vorteil, da sich die Situation auf dem Hauptschulsektor bis dahin wohl nicht wesentlich von der heutigen unterscheiden (die derzeitigen staatlichen Vorgaben seien klar gegeben) und der konkrete Bedarf für eine Mensa bereits ab dem Schuljahr 2010/2011 gegeben sein wird. Sofern erforderlich, könnte auch die Grundschule in der neuen Mensa mitversorgt werden, da ggf. ein Mehrschichtbetrieb eingerichtet werden könnte. Zu Bedenken sei vor allem auch der schlechte Zustand des Lehrschwimmbeckens, welches im ungünstigen Fall schon bald
geschlossen werden müsse, weil eine potentielle Sanierung allein schon aus Kostengründen ausscheidet.
Nachdem auch nach eingehender Diskussion keine Annäherung der unterschiedlichen Standpunkte absehbar ist, bringt Bürgermeister Janson zunächst den Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung zur Abstimmung:
Beschluss
An der Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule) Vöhringen wird gem. Variante 1 des Büros Nething eine Mensa im Gebäude des derzeitigen Lehrschwimmbeckens errichtet. Die Kosten hierfür belaufen sich inklusive Küche auf ca. 310.000 €. Nach dem Sonderförderprogramm „FAGplus15“ ist mit Zuschüssen in Höhe von 50% zu rechnen. Die Mittel hierfür sind im Haushalt 2010 zu veranschlagen.
Beschluss 2:
Auf Antrag von Herrn Freudenberger ergeht sodann folgender Beschluss:
Die Mensa für die Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule) Vöhringen wird vorübergehend im Josef-Cardijn-Haus untergebracht. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen für einen Betriebsbeginn ab dem Schuljahr 2010/2011 zu schaffen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2010 zu veranschlagen.
Abstimmungsergebnis: 22 : 0 angenommen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 15
zum Seitenanfang
7.1. Errichtung einer Querungshilfe in der Heustraße in Illerzell;
Anfrage Herr Barth
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.11.2009
|
ö
|
|
7.1 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Barth nimmt Bezug auf die Darstellung im Rechenschaftsbericht der Bürgerversammlung Illerzell zu der von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Querungshilfe im Bereich der Heustraße und die hierzu geführte Diskussion, in der die Notwendigkeit von einigen Bürgerinnen in Frage gestellt worden ist. Er erkundigt sich, wie in dieser Angelegenheit nun weiter vorgegangen wird.
Antwort:
Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass die Querungshilfe von einer Vielzahl von
Bürgern aus dem Baugebiet Alpenrosenweg, Enzianweg, Edelweißweg zwar gefordert worden sei. Ein Großteil der Bürgerschaft aus Illerzell habe andererseits aber eine solche Querungshilfe für völlig überflüssig gehalten. Es seien allenfalls zwei Kinder, die an dieser Stelle die Straße queren, so auch eine direkte Anliegerin. Der Sprecher dieser Anlieger aus dem Baugebiet sei zwischenzeitlich deshalb aufgefordert worden, eine schriftliche Stellungnahme hierzu abzugeben. Eine abschließende Entscheidung werde dann bei den Etatberatungen 2010 getroffen.
zum Seitenanfang
7.2. Querungshilfe beim Friedhof Vöhringen Nord;
Anfrage Herr Neher
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.11.2009
|
ö
|
|
7.2 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Neher gibt den an ihn vielfach herangetragenen Wunsch von Bürgern weiter, bei der Querungshilfe am Friedhof Vöhringen Nord zusätzlich noch einen Zebrastreifen zu errichten, da es zu den Hauptverkehrszeiten oder bei Beerdigungen sehr schwierig sei, die Straße zu überqueren.
Antwort:
Bürgermeister Janson entgegnet, dass bei durchgeführten Verkehrszählungen die für die Anlage eines Zebrastreifens erforderliche Frequentierung nicht erreicht worden sei. Gegenüber der Stadtverwaltung sei dieser Wunsch bisher auch nicht vorgetragen worden.
Ein anderes Stadtratsmitglied wiederholt den Vorschlag, der auch in der Bürgerversammlung Vöhringen unterbreiten worden ist, von der Bahnlinie (Wielandgleis) bis zur Frauenstraße / Silcherstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h festzulegen.
Bürgermeister Janson erläutert, dass in diesem Fall bauliche Maßnahmen erforderlich wären. Er stellt auch in Frage, warum dann eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur bis zum Bahnübergang und nicht noch weiter nördlich erfolgen sollte.
zum Seitenanfang
7.3. Aufzugsanlage bei der Bahnüberführung Adalbert-Stifter-Straße;
Nachträgliche Errichtung einer Fahrradrinne am Treppenaufgang;
Anfrage Herr Walk
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.11.2009
|
ö
|
|
7.3 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Walk erkundigt sich, weshalb nun doch nachträglich eine Fahrradrinne am Treppenaufgang bei der Aufzugsanlage an der Adalbert-Stifter-Straße angebracht worden sei.
Antwort:
Frau Abele führt hierzu aus, dass sie wegen der beidseitig angebrachten Handläufe zunächst keine Fahrradrinne anbringen wollte, da dies für Fußgänger eher hinderlich ist. Nachdem der Aufzug kürzlich aber nicht immer funktionsbereit zur Verfügung stand, sei für weitere Notfälle nachträglich ein erleichterter Aufstieg für Radfahrer errichtet worden.
zum Seitenanfang
7.4. Wahlplakatafeln;
Anfrage Herr Walk
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.11.2009
|
ö
|
|
7.4 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Walk möchte wissen, weshalb die Wahlplakattafeln noch im Stadtgebiet aufgestellt sind.
Antwort.
Bürgermeister Janson stellt dar, dass diese Tafeln noch für das derzeit laufende Volksbegehren zum verbesserten Nichtraucherschutz zur Verfügung stehen.
zum Seitenanfang
7.5. Querungshilfe in der neu umgebauten Ulmer Straße ;
Anfrage Frau Hesser
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.11.2009
|
ö
|
|
7.5 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Frau Hesser nimmt Bezug auf ihre kürzliche Anfrage zur Errichtung einer Querungshilfe in der Ulmer Straße. Sie erkundigt sich, ob die schriftliche Anfrage mit den Unterschriften von Stadtratsmitglieder schon an die Regierung von Schwaben versandt worden sei.
Antwort:
Bürgermeister Janson bejaht dies. Ein Antwort stehe aber noch aus.