Datum: 02.12.2009
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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4 |
Verschiedenes
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5 |
Anträge und Anfragen
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1 |
Bauanträge und Bauvoranfragen
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2 |
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Wiedenmann" ;
1. Aufstellungsbeschluss
2. Beratung und Billigung des Vorentwurfes als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB;
3. Bestimmung der Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Vorberatung
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3 |
Sanierung des Innenstadtbereiches von Vöhringen;
Neugestaltung der Bahnhofstraße zwischen Ulmer Straße und "Alte Poliere";
Billigung der Entwurfsplanung;
Vorberatung
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1.1 |
Notz Erich, Illerzell, Waldseestraße 43, 89269 Vöhringen;
Abbruch der bestehenden Einzelgarage und Neubau einer Doppelgarage;
Bauort: "Waldseestraße 43" in Illerzell (Flur-Nr. 189/12)
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1.2 |
Hofmann Oliver, Schult.-Häussler-Straße 17, 89165 Dietenheim;
Bauvoranfrage für eine Dachaufstockung am best. Wohngebäude;
Bauort: "Mühlbachstraße 16" in Illerzell (Flur-Nr. 39/1)
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1.3 |
Graf Bernd, Au, Lange Straße 40, 89257 Illertissen;
Abbruch einer bestehenden und Neubau einer Doppelgarage mit Carport;
Bauort: "Bayerstraße 10" in Vöhringen (Flur-Nr. 1130/2)
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1.4 |
Mazeth Elke, Illerberg, Obere Hauptstraße 27a, 89269 Vöhringen;
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage;
Bauort: "Waldblick 4" in Illerberg (Flur-Nr. 955)
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1.5 |
Lieble Hans, Bachgasse 5, 89269 Vöhringen;
Änderungsantrag für den Neubau einer Garage;
Bauort: "Bachgasse 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 71)
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5.1 |
Städtisches Gebäude "Wielandstraße 5" in Vöhringen;
Derzeitige Nutzung;
Anfrage von Herrn Neher
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5.2 |
Sicherungszaun im Bereich der Sitzstufen am Mühlbach nördlich der Pizzeria "Taormina";
Zeitpunkt der Entfernung;
Anfrage von Herrn Zanker
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5.3 |
Anpassung der Schreibweise des Haselnussweges an die "neue Rechtschreibung";
Anfrage von Herrn Zanker
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5.4 |
Führung des LKW-Verkehrs im Norden von Vöhringen über die Illertaltangente Nord sowie die Werner-von-Siemens-Straße;
Überprüfung der Situation aus Gründen der Verkehrssicherheit;
Anfrage von Herrn Zanker
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4. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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02.12.2009
|
ö
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4 |
Empfehlung
Kein Anfall
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5. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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02.12.2009
|
ö
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5 |
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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02.12.2009
|
ö
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|
1 |
zum Seitenanfang
2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Wiedenmann" ;
1. Aufstellungsbeschluss
2. Beratung und Billigung des Vorentwurfes als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB;
3. Bestimmung der Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Vorberatung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
02.12.2009
|
ö
|
Vorberatung
|
2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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10.12.2009
|
ö
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Beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Der Landwirt Anton Oliver Wiedenmann betreibt auf seinem landwirtschaftlichen Betriebsgrundstück in der Weißenhorner Straße 47 in Illerberg bereits seit dem Jahr 2005 eine genehmigte Biogasanlage.
Aufgrund der Lage des Betriebsgrundstücks im bauplanungsrechtlichen Außenbereich ist die Leistung dieser Biogasanlage begrenzt auf eine „installierte elektrische Leistung mit maximal 0,5 MW“.
Herr Wiedenmann hat nun in einem ersten Schritt vor, die motorenseitig mögliche Leistung von 0,8 MW zu realisieren. Dies erfordert allerdings die Ausweisung in einem Bebauungsplan.
Erst nach dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes kann das Landratsamt Neu-Ulm als Genehmigungsbehörde bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen dann die von Herrn Wiedenmann gewünschte Leistungserhöhung ggfs. genehmigen.
Aus technischer Sicht würde die Leistungserhöhung durch die, etwas vereinfacht ausgedrückt, Demontage einer Drosselklappe realisiert werden können.
In einem zweiten Schritt wäre Herr Wiedenmann aufgrund dieses entsprechenden Bebauungsplanes dann auch bauplanungsrechtlich in der Lage, die Biogasanlage weiter auszubauen und wohl auch eine höhere Leistungsausbeute zu erreichen.
Die Stadt Vöhringen hat in Kenntnis der vor erwähnten Zielsetzungen von Herrn Wiedenmann bei der vor kurzem abgeschlossenen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes den südlichen Hofbereich sowie eine daran anschließende Fläche als „Sonderbaufläche Nutzung erneuerbarer Energie“ ausgewiesen.
Die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes ist somit möglich, weil die notwendige Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gegeben ist.
Unabhängig von diesem Bebauungsplanaufstellungsverfahren sei erwähnt, dass Herr Wiedenmann anstrebt, die anfallende Wärme entsprechend nutzen zu lassen. Dabei bietet sich beispielsweise an, die Wärme für die Beheizung von Gebäuden oder für den Betrieb einer Klärschlammtrocknungsanlage zu verwenden.
In der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde deswegen rein vorsorglich östlich der Biogasanlage auch eine „Sonderbaufläche Klärschlammtrocknung“ ausgewiesen.
Der Geltungsbereich des angestrebten Bebauungsplanes „Biogasanlage Wiedenmann“ weist eine Größe von ca. 2,1 ha aus.
Der beauftragte Planer, Herr Abt vom Büro für Kommunale Entwicklung –abtplan- Marktoberdorf, hat in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet, der nun als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt werden soll.
Über einen städtebaulichen Vertrag ist geregelt, dass Herr Wiedenmann der Stadt Vöhringen die Kosten, die durch die Bauleitplanung entstehen, zu erstatten hat.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung soll entsprechend Ziffer 3 des Beschlussvorschlages erfolgen.
Herr Abt wird die Planung in der Bauausschuss- und Stadtratssitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Empfehlung
1. Aufstellungsbeschluss
„1. Die Stadt Vöhringen stellt für den Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 1600, 1598/1, 1599/1 und einer Teilfläche der Grundstücke 1600/2, 1598, 1598/2, jeweils Gemarkung Illerberg, begrenzt im Süden überwiegend durch die nördliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1598 der Gemarkung Illerberg, im Norden durch den landwirtschaftlichen Betrieb Wiedenmann auf dem Grundstück „Weißenhorner Straße 47“ (Flur-Nr. 1600/2) in Illerberg, im Osten durch die Autobahn A 7 und im Westen durch die Kreisstraße NU 14 einen Bebauungsplan im Sinn des § 30 BauGB auf.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Biogasanlage Wiedenmann“.
2. Der Planbereich wird als „Sondergebiet Nutzung erneuerbarer Energien“ im Sinn des § 11 BauNVO festgesetzt.
2. Beratung und Billigung des Vorentwurfes als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB;
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der vom Büro für Kommunale Entwicklung – abtplan – Marktoberdorf, mit ausgearbeitete Planentwurf in der Fassung vom 10.12.2009 wird als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.
3. Bestimmung der Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
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Die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Bürger ist in der Form durchzuführen, dass Ziele und Zwecke der Bebauungsplanung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen öffentlich dargelegt und der Vorentwurf des Bebauungsplanes auf die Dauer von vier Wochen im Stadtbauamt zur öffentlichen Einsichtnahme und Anhörung ausgelegt wird.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson führt kurz in die Thematik ein und begrüßt den städtischen Planer, Herrn Abt.
Herr Abt erläutert sodann nochmals den Hintergrund für die vorgesehene Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die wesentlichen Punkte und Eckdaten des Bebauungsplanvorentwurfes.
Die anwesenden Gremiumsmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Beschluss
1. Aufstellungsbeschluss
„1. Die Stadt Vöhringen stellt für den Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 1600, 1598/1, 1599/1 und einer Teilfläche der Grundstücke 1600/2, 1598, 1598/2, jeweils Gemarkung Illerberg, begrenzt im Süden überwiegend durch die nördliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1598 der Gemarkung Illerberg, im Norden durch den landwirtschaftlichen Betrieb Wiedenmann auf dem Grundstück „Weißenhorner Straße 47“ (Flur-Nr. 1600/2) in Illerberg, im Osten durch die Autobahn A 7 und im Westen durch die Kreisstraße NU 9 einen Bebauungsplan im Sinn des § 30 BauGB auf.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Biogasanlage Wiedenmann“.
2. Der Planbereich wird als „Sondergebiet Nutzung erneuerbarer Energien“ im Sinn des § 11 BauNVO festgesetzt.
2. Beratung und Billigung des Vorentwurfes als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB;
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der vom Büro für Kommunale Entwicklung – abtplan – Marktoberdorf, mit ausgearbeitete Planentwurf in der Fassung vom 10.12.2009 wird als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.
3. Bestimmung der Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Bürger ist in der Form durchzuführen, dass Ziele und Zwecke der Bebauungsplanung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen öffentlich dargelegt und der Vorentwurf des Bebauungsplanes auf die Dauer von vier Wochen im Stadtbauamt zur öffentlichen Einsichtnahme und Anhörung ausgelegt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3. Sanierung des Innenstadtbereiches von Vöhringen;
Neugestaltung der Bahnhofstraße zwischen Ulmer Straße und "Alte Poliere";
Billigung der Entwurfsplanung;
Vorberatung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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02.12.2009
|
ö
|
Vorberatung
|
3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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10.12.2009
|
ö
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Beschließend
|
3 |
Empfehlung
Die von Herrn Architekt Franz Arnold vorgestellte Planung vom 10.12.2009 für die Neugestaltung der Bahnhofstraße zwischen Ulmer Straße und „Alte Poliere“ wird gebilligt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson führt einleitend zu Beginn der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt aus, dass es bei der heutigen Sitzung ausschließlich um die Entwurfsplanung für einen Teilabschnitt der Bahnhofstraße geht und nicht um eine Entscheidung über den Zeitpunkt der Bauausführung. Er begrüßt sodann Herrn Arnold.
Herr Arnold erklärt, er freue sich sehr, dass es sich die Stadt Vöhringen zum Ziel gesetzt hat, nun auch die Bahnhofstraße neu zu gestalten. Er hält dies insbesondere aufgrund der gelungenen Umgestaltung von Vöhlin-, Memminger- und Ulmer Straße dringend für notwendig, weil die Bahnhofstraße gegenüber den anderen Geschäftsstraßen nun doch optisch sehr deutlich zurücksteht.
Herr Arnold berichtet anschließend von den bereits seitens der Stadtverwaltung geführten Anliegergesprächen und dabei konkret, dass bis auf einen Anlieger alle der vorgesehenen Neugestaltung offen gegenüber stehen. Einige der Anlieger sprechen sich für eine Neugestaltung der Bahnhofstraße bereits im Jahr 2010 aus, andere vertreten die Ansicht,
eine Neugestaltung wäre zur Konsolidierung des Geschäftsbetriebes im Jahre 2011 empfehlenswerter.
Herr Arnold stellt dar, dass er persönlich eine komplette Pflasterung der Bahnhofstraße im gegenständlichen Bereich favorisieren würde, weil damit der „Lagenachteil“ der Bahnhofstraße durch eine besonders attraktive Gestaltung quasi im Stil einer Fußgängerzone jedenfalls teilweise ausgeglichen werden könne.
Gegenüber der bereits einmal vorgelegten Entwurfsplanung habe sich insbesondere die Fahrbahnbreite (nun 5,90 m inklusive Muldenrinne), die Situierung der Stellplätze (nun auch auf der Nordseite der Bahnhofstraße) und das vorgesehene Bauende nunmehr an der östlichen Kante der „Alten Poliere“ geändert.
Die von Herrn Arnold erarbeitete Entwurfsplanung wird grundsätzlich positiv aufgenommen.
Kontrovers diskutiert wird die Frage, ob die Neugestaltung der Bahnhofstraße direkt östlich der Mühlbachbrücke enden soll, wie dies die Stadtverwaltung insbesondere aus beitragsrechtlicher Sicht befürwortet, oder ob ungeachtet dieser Problematik die Neugestaltung bis zum östlichen Ende der „Alten Poliere“ vorgenommen werden soll, wie dies aus gestalterischen Gründen Herr Arnold befürwortet.
Die Gremiumsmitglieder wollen den gesamten Themenkomplex vor einer Entscheidung fraktionsintern diskutieren, weswegen heute auf die Fassung eines Empfehlungsbeschlusses verzichtet wird.
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1.1. Notz Erich, Illerzell, Waldseestraße 43, 89269 Vöhringen;
Abbruch der bestehenden Einzelgarage und Neubau einer Doppelgarage;
Bauort: "Waldseestraße 43" in Illerzell (Flur-Nr. 189/12)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
02.12.2009
|
ö
|
Beschließend
|
1.1 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung einer Doppelgarage wird erteilt.
Der erforderlichen Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nördlicher Bereich der Waldseestraße“ kann zugestimmt werden, weil nach der Grobplanung für den Ausbau der Waldseestraße in ihrem nördlichsten Bereich davon auszugehen ist, dass den westlich gelegenen Grundstücken ein Streifen mit ca. 2,0 m bis ca. 2,5 m zurückgegeben werden kann und damit den allgemeinen Gepflogenheiten im Bereich der Stadt Vöhringen, zwischen Gebäuden und der Straße einen 3 m breiten Streifen freizuhalten, mittelfristig Rechnung getragen werden kann.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.2. Hofmann Oliver, Schult.-Häussler-Straße 17, 89165 Dietenheim;
Bauvoranfrage für eine Dachaufstockung am best. Wohngebäude;
Bauort: "Mühlbachstraße 16" in Illerzell (Flur-Nr. 39/1)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
02.12.2009
|
ö
|
Vorberatung
|
1.2 |
Empfehlung
„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Dachaufstockung am best. Wohngebäude wird in Aussicht gestellt."
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Dachaufstockung am bestehenden Wohngebäude wird in Aussicht gestellt.
Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“ werden ebenfalls in Aussicht gestellt."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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1.3. Graf Bernd, Au, Lange Straße 40, 89257 Illertissen;
Abbruch einer bestehenden und Neubau einer Doppelgarage mit Carport;
Bauort: "Bayerstraße 10" in Vöhringen (Flur-Nr. 1130/2)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
02.12.2009
|
ö
|
Beschließend
|
1.3 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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1.4. Mazeth Elke, Illerberg, Obere Hauptstraße 27a, 89269 Vöhringen;
Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage;
Bauort: "Waldblick 4" in Illerberg (Flur-Nr. 955)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
02.12.2009
|
ö
|
Beschließend
|
1.4 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 2 a „Nordwestliche Burghalde“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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1.5. Lieble Hans, Bachgasse 5, 89269 Vöhringen;
Änderungsantrag für den Neubau einer Garage;
Bauort: "Bachgasse 5" in Vöhringen (Flur-Nr. 71)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
02.12.2009
|
ö
|
Beschließend
|
1.5 |
Empfehlung
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5.1. Städtisches Gebäude "Wielandstraße 5" in Vöhringen;
Derzeitige Nutzung;
Anfrage von Herrn Neher
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
02.12.2009
|
ö
|
|
5.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Neher bittet aufgrund seiner Beobachtung, dass sich im städtischen Gebäude „Wielandstraße 5“ „etwas rühre“, um Auskunft, wie dieses Gebäude derzeit genutzt werde.
Bürgermeister Janson verweist auf eine ähnliche Anfrage in der letzten Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses und erklärt, dass das Erdgeschoß des Gebäudes „Wielandstraße 5“ an die Stadtkapelle vermietet sei.
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5.2. Sicherungszaun im Bereich der Sitzstufen am Mühlbach nördlich der Pizzeria "Taormina";
Zeitpunkt der Entfernung;
Anfrage von Herrn Zanker
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
02.12.2009
|
ö
|
|
5.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Zanker bringt sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass die neu geschaffenen Sitzstufen am Mühlbach nördlich der Pizzeria „Taormina“ nach wie vor mit einem Bauzaun abgesperrt sind und bittet um Auskunft, warum dieser Sicherungszaun noch aufgestellt sei.
Bürgermeister Janson führt aus, dass er noch keine abschließende Entscheidung getroffen habe, ob die derzeitigen Sicherungsmaßnahmen auch tatsächlich ausreichend seien, um insbesondere ihn und den Architekten vor möglichen Vorwürfen vor allem moralischer und politischer Art im Falle eines Unglücksfalles zu schützen.
Aus rechtlicher und auch aus versicherungsrechtlicher Sicht bestehen insbesondere durch die Anbringung eines Gitters unterhalb der Brücke die Stadt Vöhringen für eventuelle Unglücksfälle, jedenfalls nach derzeitiger Rechtsprechung, keine Bedenken. Nachdem es aber, wie bereits ausgeführt, auch eine darüber hinausgehende evtl. politische Verantwortung gebe, wolle er sich hierzu nochmals intensiv Gedanken machen, ob nicht weitere Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden sollten.
Er wolle aber in den nächsten 14 Tagen diese Frage abschließend entscheiden.
Die Gremiumsmitglieder nehmen diese Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
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5.3. Anpassung der Schreibweise des Haselnussweges an die "neue Rechtschreibung";
Anfrage von Herrn Zanker
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
02.12.2009
|
ö
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|
5.3 |
Diskussionsverlauf
Herr Zanker berichtet, dass das Straßenschild „Haselnussweg“ nach wie vor die bisherige Schreibweise aufweise und bittet um Austausch durch ein Schild entsprechend der Schreibweise nach der Rechtschreibreform.
Bürgermeister Janson sichert eine Überprüfung zu.
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5.4. Führung des LKW-Verkehrs im Norden von Vöhringen über die Illertaltangente Nord sowie die Werner-von-Siemens-Straße;
Überprüfung der Situation aus Gründen der Verkehrssicherheit;
Anfrage von Herrn Zanker
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
02.12.2009
|
ö
|
|
5.4 |
Diskussionsverlauf
Herr Zanker trägt vor, dass der weit überwiegende Teil des LKW-Verkehrs der Wieland-Werke den im Norden Vöhringens angesiedelten LKW-Parkplatz über die Illertaltangente Nord und die Werner-von-Siemens-Straße verlasse, um das überörtliche Straßennetz zu erreichen.
Aufgrund eigener Beobachtungen könne er von gefährlichen Situationen berichten, die häufig entstehen, wenn diese LKW`s von der Werner-von-Siemens-Straße in die St 2031 insbesondere mit Fahrtrichtung Norden einmünden. In diesem Bereich der St 2031 dürfe 100 km/h gefahren werden. Zudem liege die Werner-von-Siemens-Straße geringfügig tiefer, so dass die LKW`s anfahren und zugleich eine kleine Steigung überwinden müssen.
Er bittet um Auskunft, weswegen der die Wieland-Werke nach Norden verlassende LKW aufgrund einer Sperrung der Illertaltangente Nord ab der Einmündung der Werner-von-Siemens-Straße diese Straße verlassen müsse und die St 2031 nur über den seines Erachtens sehr gefährlichen Einmündungsbereich St 2031/Werner-von-Siemens-Straße erreichen könne, während im weiteren Verlauf der Illertaltangente Nord die Einmündung in die St 2031 über eine Verkehrssignalanlage gefahrlos möglich wäre.
Herr P. Schmid führt aus, dass im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Illerzell Nordost“ seinerzeit diese Führung des LKW-Verkehrs vereinbart worden ist. Allerdings gab es zum damaligen Zeitpunkt die Verkehrssignalanlage im Einmündungsbereich der Illertaltangente Nord in die St 2031 noch nicht, so dass sich die Situation nun anders darstellt.
Herr Zanker bittet zu prüfen, ob nicht das LKW-Fahrverbot umgedreht werden könnte, so dass die abfahrenden LKW`s künftig über die Verkehrssignalanlage im Einmündungsbereich Illertaltangente Nord/St 2031 nach Norden gefahrlos abfahren können und dafür die die Wieland-Werke ansteuernden LKW`s den Parkplatz der Wieland-Werke nur noch über die Werner-von-Siemens-Straße und über den südlichen Verlauf der Illertaltangente Nord erreichen können. Die Einfahrt in die Illertaltangente Nord direkt von der St 2031 wäre für LKW`s zu sperren.
Bürgermeister Janson begrüßt diese Anregung und sichert eine umgehende Überprüfung zu.