Datum: 10.12.2009
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 26.11.2009 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 30.11.2009 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 02.12.2009 - öffentlicher Teil
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Wiedenmann" ; 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beratung und Billigung des Vorentwurfes als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; 3. Bestimmung der Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
4 Ortsrecht der Stadt Vöhringen - Einführung einer getrennten Abwassergebühr; 1. Satzung über die öffentliche Fäkalschlammentsorgung (Fäkalschlammentsorgungssatzung - FES); Aufhebung 2. Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Vöhringen (Entwässerungssatzung - EWS); Änderung 3. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS); Neufassung 4. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS); Neufassung 5. Richtlinien der Stadt Vöhringen über die finanzielle Förderung von Anlagen zur Regenwassernutzung und -versickerung; Änderung
3 Sanierung des Innenstadtbereiches von Vöhringen; Neugestaltung der Bahnhofstraße zwischen Ulmer Straße und "Alte Poliere"; Billigung der Entwurfsplanung;
5 Ratsinformationssystem; Information

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2009 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 26.11.2009 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2009 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 26.11.2009.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 30.11.2009 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2009 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 30.11.2009.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 02.12.2009 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2009 ö 1.3

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt aus, dass bei der Anwesenheit auf Seite 3 des Protokolls irrtümlicher Weise Herr Kreisl angegeben ist, obwohl Herr Kelichhaus als sein Vertreter an der Sitzung teilgenommen hat. Unter Berücksichtigung dieser Änderung ergeht folgender

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 02.12.2009.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2009 ö 6

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2009 ö 7

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich "Biogasanlage Wiedenmann" ; 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beratung und Billigung des Vorentwurfes als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; 3. Bestimmung der Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2009 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2009 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Landwirt Anton Oliver Wiedenmann betreibt auf seinem landwirtschaftlichen Betriebsgrundstück in der Weißenhorner Straße 47 in Illerberg bereits seit dem Jahr 2005 eine genehmigte Biogasanlage.

Aufgrund der Lage des Betriebsgrundstücks im bauplanungsrechtlichen Außenbereich ist die Leistung dieser Biogasanlage begrenzt auf eine „installierte elektrische Leistung mit maximal 0,5 MW“.

Herr Wiedenmann hat nun in einem ersten Schritt vor, die motorenseitig mögliche Leistung von 0,8 MW zu realisieren. Dies erfordert allerdings die Ausweisung in einem Bebauungsplan.
Erst nach dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes kann das Landratsamt Neu-Ulm als Genehmigungsbehörde bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen dann die von Herrn Wiedenmann gewünschte Leistungserhöhung ggfs. genehmigen.
Aus technischer Sicht würde die Leistungserhöhung durch die, etwas vereinfacht ausgedrückt, Demontage einer Drosselklappe realisiert werden können.

In einem zweiten Schritt wäre Herr Wiedenmann aufgrund dieses entsprechenden Bebauungsplanes dann auch bauplanungsrechtlich in der Lage, die Biogasanlage weiter auszubauen und wohl auch eine höhere Leistungsausbeute zu erreichen.

Die Stadt Vöhringen hat in Kenntnis der vor erwähnten Zielsetzungen von Herrn Wiedenmann bei der vor kurzem abgeschlossenen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes den südlichen Hofbereich sowie eine daran anschließende Fläche als „Sonderbaufläche Nutzung erneuerbarer Energie“ ausgewiesen.
Die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes ist somit möglich, weil die notwendige Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan gegeben ist. 

Unabhängig von diesem Bebauungsplanaufstellungsverfahren sei erwähnt, dass Herr Wiedenmann anstrebt, die anfallende Wärme entsprechend nutzen zu lassen. Dabei bietet sich beispielsweise an, die Wärme für die Beheizung von Gebäuden oder für den Betrieb einer Klärschlammtrocknungsanlage zu verwenden.
In der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde deswegen rein vorsorglich östlich der Biogasanlage auch eine „Sonderbaufläche Klärschlammtrocknung“ ausgewiesen.

Der Geltungsbereich des angestrebten Bebauungsplanes „Biogasanlage Wiedenmann“ weist eine Größe von ca. 2,1 ha aus.

Der beauftragte Planer, Herr Abt vom Büro für Kommunale Entwicklung –abtplan- Marktoberdorf, hat in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung einen Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet, der nun als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt werden soll.
Über einen städtebaulichen Vertrag ist geregelt, dass Herr Wiedenmann der Stadt Vöhringen die Kosten, die durch die Bauleitplanung entstehen, zu erstatten hat.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung soll entsprechend Ziffer 3 des Beschlussvorschlages erfolgen.

Herr Abt wird die Planung in der Bauausschuss- und Stadtratssitzung vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Empfehlung

1.        Aufstellungsbeschluss

„1.        Die Stadt Vöhringen stellt für den Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 1600, 1598/1, 1599/1 und einer Teilfläche der Grundstücke 1600/2, 1598, 1598/2, jeweils Gemarkung Illerberg, begrenzt im Süden überwiegend durch die nördliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1598 der Gemarkung Illerberg, im Norden durch den landwirtschaftlichen Betrieb Wiedenmann auf dem Grundstück „Weißenhorner Straße 47“ (Flur-Nr. 1600/2) in Illerberg, im Osten durch die Autobahn A 7 und im Westen durch die Kreisstraße NU 9 einen Bebauungsplan im Sinn des § 30 BauGB auf.

       Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Biogasanlage Wiedenmann“.

2.        Der Planbereich wird als „Sondergebiet Nutzung erneuerbarer Energien“ im Sinn des   § 11 BauNVO festgesetzt.



2.        Beratung und Billigung des Vorentwurfes als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB;
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der vom Büro für Kommunale Entwicklung – abtplan – Marktoberdorf, mit ausgearbeitete Planentwurf in der Fassung vom 10.12.2009 wird als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.


3.        Bestimmung der Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Bürger ist in der Form durchzuführen, dass Ziele und Zwecke der Bebauungsplanung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen öffentlich dargelegt und der Vorentwurf des Bebauungsplanes auf die Dauer von vier Wochen im Stadtbauamt zur öffentlichen Einsichtnahme und Anhörung ausgelegt wird.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson bezieht sich in seinem Sachvortrag auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 02.12.2009 und begrüßt hierzu den Stadtplaner, Herrn Gerhard Abt aus Marktoberdorf.
Dieser stellt die Planung in den Grundzügen noch einmal vor und beantwortet Fragen des Gremiums. Im Ergebnis der Aussprache ergeht sodann folgender

Beschluss

1.        Aufstellungsbeschluss

„1.        Die Stadt Vöhringen stellt für den Bereich der Grundstücke Flur-Nr. 1600, 1598/1, 1599/1 und einer Teilfläche der Grundstücke 1600/2, 1598, 1598/2, jeweils Gemarkung Illerberg, begrenzt im Süden überwiegend durch die nördliche Grundstücksgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 1598 der Gemarkung Illerberg, im Norden durch den landwirtschaftlichen Betrieb Wiedenmann auf dem Grundstück „Weißenhorner Straße 47“ (Flur-Nr. 1600/2) in Illerberg, im Osten durch die Autobahn A 7 und im Westen durch die Kreisstraße NU 9 einen Bebauungsplan im Sinn des § 30 BauGB auf.

       Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Biogasanlage Wiedenmann“.

2.        Der Planbereich wird als „Sondergebiet Nutzung erneuerbarer Energien“ im Sinn des   § 11 BauNVO festgesetzt.



2.        Beratung und Billigung des Vorentwurfes als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB;
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der vom Büro für Kommunale Entwicklung – abtplan – Marktoberdorf, mit ausgearbeitete Planentwurf in der Fassung vom 10.12.2009 wird als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.


3.        Bestimmung der Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Bürger ist in der Form durchzuführen, dass Ziele und Zwecke der Bebauungsplanung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen öffentlich dargelegt und der Vorentwurf des Bebauungsplanes auf die Dauer von vier Wochen im Stadtbauamt zur öffentlichen Einsichtnahme und Anhörung ausgelegt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Ortsrecht der Stadt Vöhringen - Einführung einer getrennten Abwassergebühr; 1. Satzung über die öffentliche Fäkalschlammentsorgung (Fäkalschlammentsorgungssatzung - FES); Aufhebung 2. Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Vöhringen (Entwässerungssatzung - EWS); Änderung 3. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS); Neufassung 4. Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS); Neufassung 5. Richtlinien der Stadt Vöhringen über die finanzielle Förderung von Anlagen zur Regenwassernutzung und -versickerung; Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.11.2009 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2009 ö Beschließend 4

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 30.11.2009 und begrüßt hierzu Herrn Spahn von der Gesellschaft für kommunale Entwicklung „Schneider & Zajontz“, Ingolstadt. Dieser geht sodann sehr ausführlich auf die Thematik „Einführung der getrennten Abwassergebühr in der Stadt Vöhringen“ ein. Schwerpunkte sind dabei insbesondere

  • Einführung in das Thema – Ausgangslage
  • Projektdurchführung
  • Festlegung der Ermittlungsparameter
  • Projektabwicklung
  • Ergebnisse
  • Satzungsrecht

Nähere Einzelheiten können der beigefügten Präsentation von Herrn Spahn entnommen werden.

Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergehen folgende

Beschluss

1.        Satzung über die öffentliche Fäkalschlammentsorgung (Fäkalschlammentsorgungssatzung –FES-) - Aufhebung

Die Satzung für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung der Stadt Vöhringen (Fäkalschlammentsorgungssatzung –FES-) vom 04.05.1995 wird zum 31.12.2009 aufgehoben. Die Aufhebungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:        22 : 0 angenommen

2.        Satzung über die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Vöhringen (Entwässerungssatzung –EWS-) - Änderung

Der Stadtrat erlässt die 1. Änderung der Satzung  über die Entwässerungsanlage der Stadt Vöhringen (Entwässerungssatzung –EWS-) vom 04.05.1995. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:        22 : 0 angenommen


3.        Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS);
           Neufassung

Der Stadtrat erlässt eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur   Entwässerungssatzung (BGS-EWS). Die neue Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:        22 : 0 angenommen


4.        Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS);
Neufassung

Der Stadtrat erlässt eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS). Die neue Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:        22 : 0 angenommen


5.        Richtlinien der Stadt Vöhringen über die finanzielle Förderung von Anlagen zur Regenwassernutzung und –versickerung.

Die finanzielle Förderung für den Bau von Sickerschächten und Regenwassergewinnungsanlagen auf der Grundlage der derzeit noch aktuellen Richtlinien i.d.F. vom 10.10.2001 wird zunächst auf einen Übergangszeitraum von 2 Jahren, d.h. bis zum 31.12.2011 aufrecht erhalten. Vor Ablauf der Frist ist dann unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich erzielten Erfahrungen eine abschließende Entscheidung zu treffen.

Abstimmungsergebnis:        22 : 0 angenommen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Sanierung des Innenstadtbereiches von Vöhringen; Neugestaltung der Bahnhofstraße zwischen Ulmer Straße und "Alte Poliere"; Billigung der Entwurfsplanung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2009 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2009 ö Beschließend 3

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass in der heutigen Sitzung die Entwurfsplanung der Bahnhofstraße von der Ulmer Straße bis zur Mühlbachbrücke zur Diskussion stehe. Die Frage des Realisierungszeitpunktes – 2010 bzw. 2011 – werde, wie in der Stadtratssitzung vom 26.11.2009 vereinbart, erst bei den Etatberatungen im Januar nächsten Jahres entschieden. Er begrüßt sodann den Städteplaner, Herrn Franz Arnold, Memmingen, der noch einmal die Grundzüge der Planung vorstellt.

Im Mittelpunkt der sich daran anschließenden Diskussion steht zunächst die Frage des Endpunktes des östlichen Bauabschnittes in der Bahnhofstraße. Herr Arnold könnte sich vorstellen, den Ausbau von der Ulmer Straße gleich bis zur Einmündung in die sog. „Alte Poliere“ vorzunehmen, da die Rahmenplanung von Herrn Professor Schirmer auch eine Einbeziehung dieses Einmündungsbereiches bei der Umgestaltung der „Alten Poliere“ vorsieht.

Dem stehen nach Darstellung von Bürgermeister Janson jedoch beitragsrechtliche Probleme entgegen, da die Bildung von Abrechnungsabschnitten in der Natur nachvollziehbar sein muss und der Charakter der Bahnhofstraße von der Ulmer Straße bis zur Mühlbachbrücke als reine Geschäftsstraße ein anderer ist, als von der Mühlbachbrücke bis zum Bahnhof. Denkbar sei allenfalls noch die Einbeziehung der Mühlbachbrücke und ein sich östlich daran anschließender kurzer Abrundungsbereich bis zur westlichen Hauskante Bahnhofstraße 15.

Herr Walk schlägt hierzu im Namen der CSU-Stadtratsfraktion vor, den Ausbau der Bahnhofstraße aus Kostengründen zunächst vor der Mühlbachbrücke enden zu lassen, da der städtische Haushalt in nächster Zeit aufgrund der weltweiten Wirtschaft- und Finanzkrise erheblich weniger Einnahmen zur Verfügung haben wird.

Demgegenüber vertritt Herr Barth für die SPD-Stadtratsfraktion die Ansicht, die Straße in einem Zuge einschließlich der Mühlbachbrücke auszubauen, da sonst die Bahnhofstraße bei einem separaten Bau der Brücke erneut gesperrt werden müsste. Zudem befürchtet er auch eine Verteuerung, wenn der Brückenbereich später ausgebaut wird.

Hierzu ergeht schließlich folgender Beschluss:

?        Ausbaubereich

Im Ergebnis der eingehenden Beratungen sprechen sich die Stadtratsmitglieder mit großer Mehrheit für einen Ausbau der Bahnhofstraße von der Ulmer Straße einschließlich Mühlbachbrücke bis zur westlichen Hauskante Bahnhofstraße 15 aus.

Abstimmungsergebnis:        19 : 2 angenommen

Anmerkung:        Herr Kelichhaus nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Als weiterer Diskussionsschwerpunkt schließt sich die Entscheidung über das Materialkonzept und die Geschwindigkeitsbegrenzung an. Während sich ein Teil der Stadtratsmitglieder für einen Fahrbahnbahnbelag mit Betonsteinpflasterung und Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches mit Tempo 20 stark macht, weil die Bahnhofstraße dadurch quasi den Charakter einer Fußgängerzone erhalten würde, sprechen sich andere Gremiumsmitglieder für eine Asphaltierung der Straße und eine Tempo-30-Zone aus, um optisch eine Einheit mit der in diesem Jahr fertig gestellten Ulmer Straße zu erhalten.

Hierzu ergehen folgende weitere Beschlüsse:



?        Materialkonzept

Die Fahrbahn wird mit Betonsteinen mit Verschiebesicherung gepflastert (16 / 24, 14 cm); im normalen Straßenbereich als Reihenverlegung, im Kreuzungsbereich und östlichen Teil als Fischgrätverlegung (wie in der Ulmer Straße). Die Gehwege erhalten Betonsteine (3 Bahnenbreiten wie in der Ulmer Straße). Die Parkplätze werden mit Betonsteinen 20 cm / 20 cm (wie in der Ulmer Straße) ausgestaltet. Die Baumscheiben werden mit Granitgroßsteinen und Rasenfuge ausgeführt (wie in der Ulmer Straße).

Abstimmungsergebnis:        9 : 12 abgelehnt

Anmerkungen:        Herr Kelichhaus nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Durch diese Ablehnung erfolgt eine Ausgestaltung des Fahrbahnbelages mit Asphalt.
Die anderen Punkte (Gehwege, Parkplätze, Baumscheiben) bleiben unverändert.

?        Geschwindigkeitsbegrenzung

Die Bahnhofstraße wird als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20 ausgewiesen.

Abstimmungsergebnis:        9 : 12 abgelehnt

Anmerkungen:        Herr Kelichhaus nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Durch diese Ablehnung erfolgt eine Ausweisung der Bahnhofstraße als Tempo-30-Zone.

Nach diesen Grundsatzentscheidungen bringt Bürgermeister Janson folgende Beschlüsse zur Detailgestaltung der Bahnhofstraße zur Abstimmung:

?        Fahrbahnbreite, Entwässerung

Antrag Herr Zanker:

Die Fahrbahnbreite soll 6,50 m betragen.

Abstimmungsergebnis:        1 : 20 abgelehnt

Anmerkungen:        Herr Kelichhaus nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung:

Die Fahrbahnbreite beträgt 5,9 m, incl. Muldenrinne, die Entwässerung erfolgt nach Norden. Bahnhofstraße Ost: 6,0 m Dachprofil.

Abstimmungsergebnis:        20 : 1 angenommen

Anmerkungen:        Herr Kelichhaus nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

?        Straßenrandeinfassung

Die Straßenrandeinfassung erfolgt im Norden mit einer 3-Zeiler-Muldenrinne und im Süden mit einem Einzeiler. Im Kreuzungsbereich an der Baderstraße und in der nach Ostern angrenzende Bahnhofstraße kommt eine Homburger Kante zur Ausführung.

Abstimmungsergebnis:        15 : 0 angenommen

Anmerkungen:        Herr Kelichhaus nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Daikeler, Herr Bach, Frau Endriß, Herr Neher, Herr Notz und Herr Zanker befinden sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

?        Parkierung

In der Bahnhofstraße werden auf der Nordseite 8 Parkplätze und auf der Südseite 14 Parkplätze, insgesamt also 22 Stellplätze angelegt (vormals 15).

Abstimmungsergebnis:        18 : 2 angenommen

Anmerkungen:        Herr Kelichhaus nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Wiedenmayer befindet sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

?        Gründordnung / Bäume / Bänke

Es werden 10 Bäume gepflanzt – eine kleinkronige Allee mit Säulenhainbuchen im Süden (6), eine Platane im Norden am Bach (1) und kleinkronige Winterlinden in der Bahnhofstraße Ost (3).

Abstimmungsergebnis:        21 : 0 angenommen

Anmerkungen:        Herr Kelichhaus nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Die im Bereich des Gebäudes Bahnhofstraße 15 vorgesehenen Parkplätze sollen zugunsten der Anlage einer Grünfläche entfallen. Nach Möglichkeit sollen noch weitere Grünflächen geschaffen werden.

Abstimmungsergebnis:        15 : 6 angenommen

Anmerkungen:        Herr Kelichhaus nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Im neugeplanten Bereich der Bahnhofstraße sollen insgesamt drei Bänke aufgestellt werden (incl. Bank am Mühlbach).

Abstimmungsergebnis:        17 : 4 angenommen

Anmerkungen:        Herr Kelichhaus nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

?        Situation Brücke / Bach / Bachstraße

Dieser Bereich erhält ein Betonsteinpflaster mit der Verlegeart „Fischgrät“ im gesamten Kreuzungsbereich. Am Mühlbach entsteht eine wassergebundener Fläche mit einer Bank.

Abstimmungsergebnis:        21 : 0 angenommen

Anmerkungen:        Herr Kelichhaus nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

?        Straßenbeleuchtung

Es werden Beleuchtungen der Fa. Hess, Typ „Residenza“ angebracht (wie im Weihnachtsgässchen bzw. vor der Pizzeria „Taormina“ und zwar 9 Stück beidseitig versetzt, 1 Stück am Platz, 1 Stück am Bach im Süden und 2 Stück in der Bahnhofstraße Ost).

Abstimmungsergebnis:        20 : 1 angenommen

Anmerkungen:        Herr Kelichhaus nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

?        Fahrradständer

Die Entscheidung zu den Fahrradständern wird bis zur Ausführungsplanung zurückgestellt, da unterschiedliche Auffassungen zur Anzahl (vorgesehen sind 15) und zur Situierung (ein Stadtratsmitglied möchte diese jeweils ganz bei den Gebäuden anbringen) bestehen.

Abstimmungsergebnis:        21 : 0 angenommen

Anmerkungen:        Herr Kelichhaus nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

?        Verkehrsregelung im Kreuzungsbereich

Herr Maier zieht seinen Antrag auf Einführung einer „Rechts-vor-Links-Regelung“ im Einmündungsbereich von der Ulmer Straße in die Bahnhofstraße wieder zurück, nachdem er die Auskunft von Bürgermeister Janson und Herrn Arnold erhalten hat, dass die Fachbehörden dies im Rahmen einer Ortseinsicht abgelehnt haben.

Herr Maier möchte sich zunächst selbst informieren und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Antrag stellen.

Herr Arnold stellt dar, dass eine „Rechts-vor-Links-Regelung“ aber zumindest bei der Einmündung der Bahnhofstraße in die Baderstraße möglich sein wird.

Im Anschluss daran bringen einige Stadtratsmitglieder ihre Enttäuschung zum Ausdruck, dass die von Herrn Arnold vorgestellte Planung aufgrund der heute getroffenen Entscheidungen im Kern nicht wieder zu erkennen ist. Sie hätten sich auch eine bessere vorherige Abstimmung zwischen Stadtverwaltung und Planer gewünscht.

Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass es durchaus nicht unüblich sei, dass Planer und Verwaltung nicht immer der gleichen Auffassung sind. Die unterschiedlichen Auffassungen zwischen Verwaltung und Planer seien auch bereits in der Sitzungsvorlage zur Novembersitzung dargestellt worden.
Auch Herr Arnold sieht es positiv, dass er trotz der unterschiedlichen Gesichtspunkte dennoch seine Ideen vorstellen konnte. In anderen Gemeinden wäre dies nach seinen bisherigen Erfahrungen erst gar nicht möglich gewesen. Er beuge sich letztlich selbstverständlich den Mehrheitsentscheidungen.

Andere Stadtratsmitglieder bekräftigen diese Aussage, dass demokratisch getroffene
Entscheidungen letztlich auch so akzeptiert werden sollten.

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5. Ratsinformationssystem; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 10.12.2009 ö 5

Diskussionsverlauf

Herr Kögel stellt in Kurzform mittels Beamer das ab 01. Januar 2010 erstmals zum Einsatz kommende Ratsinformationssystem der Stadt Vöhringen vor. Danach wird es künftig zwei Module geben. Zum einen erhalten die Bürger die Möglichkeit über das Internet Informationen zu öffentlichen Sitzungen abzurufen (Gremien und ihre Mitglieder, Sitzungstermine, Tagesordnungspunkte, Beschlüsse). Zum anderen eröffnet dieses System für die Ratsmitglieder darüber hinaus in einem geschützten Modus die Möglichkeit, Sitzungsvorlagen und Niederschriften auch zu den nicht-öffentlichen Tagesordnungspunkten einzusehen und Recherchen hierzu anzustellen. Nähere Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Übersicht entnommen werden.

Die Gremiumsmitglieder äußern sich sehr positiv zur Einführung dieses Ratsinformationssystems. Bürgermeister Janson sichert zu, dass die Sitzungsvorlagen und Protokolle allerdings auch künftig noch in schriftlicher Form zugestellt werden.

Ohne Beschluss