Datum: 28.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:24 Uhr bis 18:52 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.09.2023
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ö
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1 |
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1.1. Stadtratssitzung vom 27.07.2023 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.09.2023
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ö
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1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 27.07.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 13.09.2023 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.09.2023
|
ö
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1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 13.09.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 14.09.2023 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.09.2023
|
ö
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1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 14.09.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Vöhringen;
Vorstellung der Bauabsichten der Firma GOLDBECK Betonelemente Vöhringen GmbH durch den Werkleiter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.09.2023
|
ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 29.06.2023 den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, gebilligt.
Allerdings gab es sowohl bei der Vorberatung als auch bei der Beschlussfassung noch Rückfragen und Anmerkungen bezüglich der Ansiedlung der Firma Goldbeck.
Die Firma Goldbeck ist deshalb auf die Stadt zugekommen mit der Bitte, den Stadträten das Bauvorhaben vorstellen zu dürfen.
Der Werkleiter der Firma Goldbeck in Vöhringen, Herr Norman Genschel, wird deshalb das Projekt in der Sitzung vorstellen.
Empfehlung
Zur Information
Diskussionsverlauf
Zum vorliegenden Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Bürgermeister Neher Herrn Genschel, den Werksleiter der Firma Goldbeck Betonelemente Vöhringen GmbH.
Herr Genschel stellt zusammenfassend einerseits die Firma Goldbeck mit ihren Standorten, den Tätigkeitsfeldern sowie auch der bereits in Umsetzung befindlichen und vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der CO2 Einsparung.
Im weiteren Verlauf zeigt er auch die am Standort Vöhringen vorgesehenen Erweiterungsoptionen anhand von Planunterlagen vor.
Dabei käme einerseits eine Halle zur Stahlbewehrung (mit Biegemaschinen) sowie auch ein überkrantes Freiflächenlager in Betracht. Nach dem zur Ostseite hin Probleme in Form von Lärm als auch einer möglichen Beschattung aufgezeigt worden seien, plane man entlang der Ostseite Parkflächen für die Mitarbeiter sowie eine Bepflanzung ein. Nachdem im Weiteren ein Ringverkehr für die LKWs vorgesehen werde, bleibe somit von der Halle zur Grundstücksgrenze eine Distanz von ca. 10 m.
In der sich anschließenden Aussprache bestätigt Herr Genschel auf Rückfrage, dass die vorgesehene Bebauung in etwa der Höhe der benachbarten Halle entspreche, somit ca. 12-14 Meter.
Auf Nachfrage eines Ratsmitgliedes, inwieweit bereits Kontakt mit dem Hundesportverein aufgenommen worden sei, bestätigte Herr Bürgermeister Neher, dass der Stadtverwaltung bereits eine schriftliche Stellungnahme vorliege.
Zu weiteren aufgeworfenen Fragen, insbesondere dem Schichtbetrieb sowie Wochenendarbeit, kann Herr Genschel mangels Kompetenz keine Aussage treffen. Er bestätigte jedoch, dass seitens der Fa. Goldbeck die rechtlich weitestgehende Nutzung angestrebt werde.
Ein Gremiumsmitgliedes regt an, insbesondere die Bevölkerung aus dem Stadtteil Illerzell mit in die weitere Vorgehensweise einzubeziehen. Herr Genschel bietet an, entsprechende Gespräche vor Ort im Werk zu führen, als auch seine weitere Teilnahme zu einer künftigen Stadtratssitzung.
Die Sachdarstellung wird vom Gremium zur Kenntnis genommen.
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen;
- Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes,
- Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs,
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
|
ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.09.2023
|
ö
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Beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu ermöglichen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Vöhringen unmittelbar angrenzend an die gewerblichen Flächen der Ulmer Straße sowie der ST 2031.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im südlichen Bereich besteht zudem eine landwirtschaftlich genutzte Bergehalle.
Die Flächen liegen somit außerhalb der bebauten Ortsteile und sind aufgrund der Größe dem Außenbereich gemäß § 35 zuzuordnen. Es besteht daher derzeit keine verbindliche Bauleitplanung. Das erforderliche Baurecht für die Planung des Gewerbegebietes wird durch einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB hergestellt. Parallel dazu ist im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächennutzungsplan zu ändern, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB).
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den planungsgegenständlichen Bereich aktuell eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Für die 19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“ liegt ein Vorentwurf der Planzeichnung in der Fassung vom 28.09.2023, ausgearbeitet von Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm vor. Im Lauf des weiteren Verfahrens wird eine Begründung sowie eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet.
Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen
Umgriff Geltungsbereich
19. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“, Stand Vorentwurf i. d. F. vom 28.09.2023 mit folgenden Bestandteilen:
1.1) Planzeichnung bestehende Darstellung und geänderte Darstellung
Empfehlung
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße". Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) der Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 28.09.2023.
Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 28.09.2023 sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Häußler vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH.
Bezugnehmend auf die Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss stellt Herr Häußler lediglich die Kernfestsetzungen der Änderung des Flächennutzungsplanes vor.
Diese werde notwendig, da die vorgesehenen Flächen sowohl im Außenbereich befindlich seien als auch derzeit landwirtschaftlich genutzt werden.
Ohne Aussprache ergeht nachfolgender
Beschluss
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße". Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) der Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 28.09.2023.
Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 28.09.2023 sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen;
- Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes,
- Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs,
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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14.09.2023
|
ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.09.2023
|
ö
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Beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu ermöglichen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Vöhringen unmittelbar angrenzend an die gewerblichen Flächen der Ulmer Straße sowie der ST 2031.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im südlichen Bereich besteht zudem eine landwirtschaftlich genutzte Bergehalle.
Die Flächen liegen somit außerhalb der bebauten Ortsteile und sind aufgrund der Größe dem Außenbereich gemäß § 35 zuzuordnen. Es besteht daher derzeit keine verbindliche Bauleitplanung. Das erforderliche Baurecht für die Planung des Gewerbegebietes wird durch einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB hergestellt.
Das Planungsgebiet erstreckt sich über die gesamten Grundstücke Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) und hat eine Größe von ca. 3,4 ha.
Der Bebauungsplan trifft insbesondere folgende Festsetzungen:
- Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO
- Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl (GRZ) max. 0,8, zulässige Gebäudehöhe 10,0 m) und zu überbaubaren Grundstücksflächen
- Festsetzung einer Busch- und Baumhecke mit einer Breite von 5,0 m entlang der südlichen und westlichen Grundstücksgrenze sowie einer Strauchhecke entlang der östlichen Grundstücksgrenze zur Minimierung der Beeinträchtigungen auf das Orts- und Landschaftsbild.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB anzuwenden. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt auf Basis der Bayerischen Kompensationsverordnung. Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wird im weiteren Verfahren erarbeitet.
Um den Belang „Artenschutz“ ausreichend zu berücksichtigen, wird derzeit eine Kartierung von bodenbrütenden Vogelarten und Zauneidechsen durchgeführt und ein Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Der Fachbeitrag Artenschutz und sich daraus ggf. ergebende Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen werden zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans ergänzt.
Für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 28.09.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm mit Begründung vor.
Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen
Umgriff Geltungsbereich
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße", Vorentwurf in der Fassung vom 28.09.2023 mit folgenden Bestandteilen
1.1) Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
1.2) Begründung
Empfehlung
„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 28.09.2023 mit der Maßgabe, dass Shed- und Satteldächer als zusätzliche Dachformen vorgesehen werden.
Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 28.09.2023 einschließlich Begründung sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Diskussionsverlauf
Unter Bezugnahme auf den vorhergehenden Tagesordnungspunkt sowie die Beratung im Bau- und Verkehrsausschuss führt Herr Häußler zusammenfassend ebenfalls die Kernfestsetzungen des Bebauungsplanes aus.
Aufgrund der auf Anregung aus dem Bau- und Verkehrsausschuss ergänzten berücksichtigten Dachformen erkundigt sich ein Gremiumsmitglied nach den für Flachdächer vorgesehenen Substrat und Begrünungsvorgaben, inwieweit diese auch für Fotovoltaikanlagen tauglich seien.
Herr Häußler führt aus, dass dies inzwischen Stand der Technik und entsprechende Befestigungssysteme auf dem Markt verfügbar seien.
Ohne weitere Diskussion fasst das Gremium folgenden
Beschluss
„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke mit den Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 28.09.2023 mit der Maßgabe, dass Shed- und Satteldächer als zusätzliche Dachformen vorgesehen werden.
Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 28.09.2023 einschließlich Begründung sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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5. Sanierung der Aussegnungshalle in Illerzell;
Vorstellung und Billigung der Planung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
14.09.2023
|
ö
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Vorberatung
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4 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
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28.09.2023
|
ö
|
Beschließend
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5 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 24.11.2022 wurde erstmals über die Sanierung der Aussegnungshalle in Illerzell seitens der Stadtverwaltung informiert.
Vom Gremium des Stadtrates wurden neben verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten auch ein eventueller Neubau der Aussegnungshalle thematisiert.
In Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Schmölz aus Illerzell wurden diverse Szenarien untersucht und gegenübergestellt.
Die Stadtverwaltung würde gerne die bestehende Aussegnungshalle erhalten und dementsprechend barrierefrei ertüchtigen.
Hierfür soll die derzeit vorliegende Höhe des Fertigfußbodens auf das Niveau des Außenbereiches angepasst werden. Die Stufenanlage auf der Nordseite des Gebäudes könnte somit entfallen.
Entsprechende Voruntersuchungen haben stattgefunden. Ein Tieferlegen des Bestandsbodens sollte aus technischer Sicht machbar sein.
Eine öffentliche behindertengerechte Toilettenanlage kann auf der Ostseite des Gebäudes angebaut werden.
Dem Wunsch des Gremiums weitere überdachte Unterstellmöglichkeiten im Zuge des Umbaus zu schaffen, könnte durch ein umlaufendes Vordach gerecht werden.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme werden vom Planungsbüro derzeit auf ca. 265.000 € brutto inkl. Nebenkosten geschätzt.
Ein Neubau würde an gleicher Stelle und gleicher Größe auf ca. 320.000 € brutto inkl. Nebenkosten kommen.
Empfehlung
„Die vorgestellte Sanierungsplanung wird dem Grunde nach gebilligt.
Die Entscheidung über das „Ob“ bzw. das „Wann“ soll im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2024 getroffen werden.“
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher führt einleitend aus, dass inzwischen die Planung samt Kostenaufstellung eines ortsansässigen Architekturbüros vorliege.
Herr Söhner stellt im weiteren Verlauf die barrierefreie Zugänglichkeit sowie die Schaffung einer behindertengerechten Toilette vor. Weiterhin wird der Anbau eines Vordachs vorgesehen. Wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, fallen damit einhergehend nicht unerhebliche Sanierungskosten an.
In diesem Zusammenhang wäre nach der Billigung der Planung vorgesehen, die Ausführung zeitlich bzw. finanziell im Wege der Haushaltsberatung zu thematisieren.
In der sich anschließenden Aussprache wird unter anderem die Größe der Aussegnungshalle angesprochen, da vermehrt mit Trauerfeiern ohne kirchlichen Bezug zu rechnen ist.
Hierauf teilt Herr Söhner mit, dass ca. die Sitzplätze nicht ermittelt worden seien, jedoch ca. 30 bis 40 Personen stehend unter dem Vordach Platz finden könnten.
Die angeregte Ortsbesichtigung eines Gremiumsmitgliedes wird mehrheitlich für nicht notwendig befunden.
Weiterhin wird seitens eines Ratsmitgliedes gemahnt, eine maßvolle Realisierung vorzusehen, da sich letztlich die Baukosten in den Bestattungsgebühren niederschlagen.
Nach weiteren Wortbeiträgen und kontroverser Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Sanierung oder Realisierung eines Neubaus stellt Herr Bader den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Wortbeiträge und Abstimmung:
Abstimmungsergebnis: 21 : 2 angenommen
Hiernach fasst das Gremium nachfolgenden
Beschluss
„Die vorgestellte Sanierungsplanung wird dem Grunde nach gebilligt.
Die Entscheidung über das „Ob“ bzw. das „Wann“ soll im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2024 getroffen werden.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 5
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6. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO;
Ausbau der Schlesier Straße in Vöhringen;
Tiefbauarbeiten;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.09.2023
|
ö
|
Beschließend
|
6 |
Empfehlung
Der Stadtrat nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Ausführung der Tiefbauarbeiten (Straßenbau, Wasserversorgung) in der Schlesier Straße in Vöhringen wird an die Firma Schwall, Bauunternehmen, 88471 Laupheim, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 04.08.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 759.036,68 € sind unter der Haushaltsstelle 63000.9586, 81500.9532, 81500.9574 bereitgestellt.
Diskussionsverlauf
Das Gremium nimmt die Auftragsvergabe zur Kenntnis.
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7. Vollzug des Standesamtswesens - Bestellung von Frau Lisa Kirschke zur Standesbeamtin
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
13.09.2023
|
ö
|
|
1 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.09.2023
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Frau Lisa Kirschke hat im Sommer 2015 die Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten mit Erfolg beendet.
Seit Februar 2022 war sie im Bürgerbüro der Stadt Vöhringen beschäftigt und ist aufgrund des internen Wechsels von Frau Eckel in die Kämmerei im Dezember 2022 in das Standesamt und Ordnungsamt gewechselt. Seit Dezember 2022 wird Frau Kirschke im Standesamt eingearbeitet.
Zum Standesbeamten darf nur bestellt werden, wer die Bestellungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erfüllt. Diese lauten:
Zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin darf nur bestellt werden, wer
1. zum Rechtsträger des Standesamts in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht,
2. als Beamter oder Beamtin die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (Leistungslaufbahngesetz – LlbG vom 05. August 2010) bestanden oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat,
3. an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
4. mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin oder zur Einweisung tätig gewesen ist.
Nachdem Frau Kirschke zwischenzeitlich den Einführungslehrgang für Standesbeamte erfolgreich abgeschlossen hat, seit über drei Monaten im Standesamt tätig gewesen ist und vom Landratsamt Neu-Ulm eine Ausnahmegenehmigung vom Erfordernis des Nachweises der Fachprüfung II als Angestellte erhalten hat, kann nunmehr die Bestellung zur Standesbeamtin mit Wirkung ab 01.10.2023 erfolgen.
Eine weitere Standesbeamtin ist notwendig, um personellen Engpässen vorzubeugen.
Die Standesbeamten Frau Jana Laible, Frau Julia Eckel und Herr Dominik Mennel sind alle in anderen Abteilungen beschäftigt und stehen so dem Standesamt nicht mehr dauerhaft zur Verfügung.
Empfehlung:
Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Frau Lisa Kirschke mit Wirkung vom 01. Oktober 2023 zur Standesbeamtin bestellt.
Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise. Mit der Bestellung zur Standesbeamtin ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen.
Diskussionsverlauf
Mit Verweis auf die Vorberatung im Haupt- und Umweltausschuss sowie der Vorstellung von Frau Kirschke ebendort ergeht ohne weitere Aussprache folgender
Beschluss
Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Frau Lisa Kirschke mit Wirkung vom 01. Oktober 2023 zur Standesbeamtin bestellt.
Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise. Mit der Bestellung zur Standesbeamtin ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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8. Zweckvereinbarung über die Finanzierung einer sozialen Beratung in den Notunterkünften zwischen den Städten Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.09.2023
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Im Jahr 2021 ist die ökumenische Wohnungslosenhilfe unter der gemeinsamen Trägerschaft des Diakonischen Werkes im Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Neu-Ulm e.V. und dem Caritasverband für die Region Günzburg und Neu-Ulm e.V auf die Städte Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn mit der Bitte zugekommen, eine soziale Beratung in den Notunterkünften der jeweils beteiligten Städte zu ermöglichen. Dem hat der Haupt- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 04.10.2021 zugestimmt.
In der Sitzung des Stadtrates vom 28.04.2022 wurde insofern über die weitere unbefristete Finanzierung und Etablierung der genannten Projektstelle beraten und diese auch beschlossen.
Insofern war ein Vertrag zwischen den beteiligten Kommunen und der ökumenischen Wohnungslosenhilfe, wie auch eine entsprechende Zweckvereinbarung zwischen den beteiligten Städten abzuschließen.
Die Stadt Illertissen hat inzwischen diese Zweckvereinbarung der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Neu-Ulm zur Genehmigung vorgelegt.
Auf einen erfolgten Hinweis seitens des Landratsamtes, ist seitens der Stadt Vöhringen noch ein Beschluss des zuständigen Gremiums herbeizuführen, nachdem in der vorgenannten Sitzung die endgültige (unbefristete) Fassung der Zweckvereinbarung in ihrem finalen Wortlaut noch nicht zur Verfügung gestanden hat. Diese ist als Bestandteil dem Beschluss beizufügen.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen beschließt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Zweckvereinbarung über die Finanzierung einer sozialen Beratung in den Notunterkünften.
Diskussionsverlauf
Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach den jährlichen Kosten für die Stadt Vöhringen sowie der Anzahl derzeit in Betreuung und Unterbringung befindlichen Personen.
Herr Mennel teilt mit, dass die genau Anzahl der Personen kurzfristig nicht in Erfahrung zu bringen war. Die jährlichen Kosten belaufen sich jedoch für alle drei Kommunen auf ca. 18.000 Euro. Die Stadt Vöhringen zieht einen großen Nutzen aus der Betreuungsleistung, welche in Form dieser Beratungsstelle erbracht wird.
Demnach ergeht folgender
Beschluss
Die Stadt Vöhringen beschließt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Zweckvereinbarung über die Finanzierung einer sozialen Beratung in den Notunterkünften.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Dokumente
Download Zweckvereinbarung über die Finanzierung einer sozialen Beratung in den Notunterkünften 2023.pdf
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9. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
28.09.2023
|
ö
|
|
9 |
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher informiert das Gremium, dass eine Besichtigung des Stadtbauhofes durch den Haupt- und Umweltausschuss bevorsteht. Der Termin wird auf der entsprechenden Einladung abgedruckt.
Weiterhin teilt Bürgermeister Neher dem Gremium mit, dass die Stadt Vöhringen aktuell der überörtlichen Prüfung durch den Bayerisch Kommunalen Prüfungsverband unterliege, welche insbesondere die Bereiche Finanzwesen, Personal und EDV prüfe.
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10. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.09.2023
|
ö
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10 |
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10.1. Ersatzbeschaffung LF 10 für den Löschzug Illerzell,
Sachstandsanfrage von Herrn Barth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.09.2023
|
ö
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10.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Barth erkundigt sich nach dem Sachstand zur Ersatzbeschaffung für das defekte LF 8 des Löschzuges Illerzell.
Bürgermeister Neher erläutert, dass dies zeitnah in einer der nächsten Sitzungen behandelt werde. Weiterhin teilt Herr Bürgermeister Neher mit, dass übergangsweise ein Ersatzfahrzeug angemietet worden sei.
Im Zusammenhang mit der Ersatzbeschaffung werde man auch die Notwendigkeit der Aktualisierung des Feuerwehrbedarfsplanes zu erörtern haben.
Die Finanzverwaltung bereite die entsprechenden Unterlagen vor.
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10.2. Kommunale Förderung von Balkonkraftwerken;
Anfrage Herr Bader
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.09.2023
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ö
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10.2 |
Diskussionsverlauf
Nachdem sich Balkonkraftwerke in der Bevölkerung großer Beliebtheit erfreuen, erkundigt sich Herr Bader nach einer kommunalen Förderung durch die Stadt Vöhringen. Andernorts werde dies bereits so praktiziert.
Dies solle seitens der Stadtverwaltung geprüft und aufgearbeitet werden.
Datenstand vom 21.11.2023 08:24 Uhr