Datum: 06.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:17 Uhr bis 21:17 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Informationen zum Winterdienst
2 Städtische Grundstücke in Wallenhausen; Konzeptvorstellung zur Renaturierung und Erzielung von Ökopunkten; Vorberatung
3 Schulsozialarbeit an den Uli-Wieland-Schulen Vöhringen 1. Sachstandsbericht Mittelschule 2. Sachstandsbericht Grundschule
4 Drogenberatung "Drob In" in Vöhringen - Sachstandsbericht
5 Kommunale Wärmeplanung; Vorberatung
6 Kommunale Förderung von Photovoltaikanlagen/Balkonkraftwerken; Vorberatung
7 Verschiedenes
8 Anträge und Anfragen
8.1 Graffiti-Projekt am Bahnhof und Unterführung an der Rue-de-Vizille; Anfrage Herr Hinterkopf
8.2 Teilnahme von Mitarbeitern an Gremiensitzung; Rangfolge der Tagesordnungspunkte; Anfrage Herr Hinterkopf
8.3 Vorstellung der Jahresberichte; weitere Gliederung; Anfrage Herr Hinterkopf

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1. Informationen zum Winterdienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.11.2023 ö 1

Sachverhalt

Der Winterdienst ist bei der Stadt Vöhringen in zwei Zonen unterteilt. 
Zone 1 sind Hauptstraßen, Buslinien, lange Verbindungen in den Wohngebieten. 
Zone 2 sind Nebenstraßen, Sackgassen in Wohngebieten. Diese werden nur bei extremen Witterungsverhältnissen (Glatteis, sehr starker Schneefall) bedient. Diese Zonen wurden auch aus Wirtschaftlichkeitsgründen schon vor Jahren festgelegt. Entsprechende Hinweise sind an den Ortseingängen angebracht (Eingeschränkter Winterdienst). 

In den Wintermonaten (November – März) ist im wöchentlichen Wechsel der sogenannte Weckdienst, bestehend aus einem Mitarbeiter des Bauhofs, tätig.
Dieser beginnt um 4:00 Uhr morgens und entscheidet, je nach Wetterlage, über Art und Umfang des auszulösenden Einsatzes.

Je nach Wetterlage rücken bei einem Einsatz neben den drei Subunternehmern noch bis zu sieben Bauhofmitarbeiter aus.

Die Subunternehmer räumen und streuen die Straßen in Ihrem Bereich und das Bauhofpersonal räumt und streut Treppenanlagen, Geh- und Radwege, sowie die Zugänge zu den öffentlichen Gebäuden, sofern kein Hausmeister vorhanden.

Zur Bewältigung des Winterdienstes stehen folgende Fahrzeuge bzw. Personal zur Verfügung:

Personal
Personal
Fahrzeuge
Einsatzort
Subunternehmer
1
Traktor
Straßen Illerzell
Pausenhöfe der städt. Schulen in Vöhringen
Betriebshof der Feuerwehren Illerzell und Vöhringen
Parkplätze WEH und Rathaus
Subunternehmer
1
Traktor
Straßen Illerberg
Pausenhof der Grundschule Illerberg
Betriebshof Feuerwehr Illerberg
Pendlerparkplätze an der A7
Radweg Illerberg - Weißenhorn
Subunternehmer
2
Traktor
Radlader
Straßen Vöhringen

Bauhof
3
2 Kleingeräte
1 LKW
Geh- und Radwege
Bauhof
4

Handdienst an Treppenanlagen, Bushaltestellen, Gebäudezugängen, etc.

Bei sehr starkem Schneefall erreicht der Streudienst bei der Zone 1 schon die Kapazitätsgrenzen bezüglich der Mitarbeiter, der Winterdienstfahrzeuge, sowie der Lagermöglichkeiten des Streusalzes, so dass die Zone 2 durchaus erst später am Tag oder am nächsten Tag geräumt bzw. gestreut werden kann. 

Empfehlung

Info

Diskussionsverlauf

Ergänzend zur Besichtigung des Stadtbauhofes im Vorfeld der Sitzung, wird aufgrund des thematischen Zusammenhanges der aktuellen Jahreszeit, die Organisation und Durchführung des Winterdienstes von Herrn Macht vorgestellt. 

Herr Hesse erläutert die Sensibilität und verantwortungsvolle Umsetzung der Winterdienstplanung einerseits personell und andererseits stellt er die praktische Umsetzung visuell anhand der Einteilung per Google Earth vor.
Die Dokumentation der Fahrten wird GPS-basiert in den Fahrzeugen vorgenommen, als auch schriftlich durch die jeweiligen Mitarbeiter.

Wegen der aufgezeigten, notwendigen Fahrtzeiten des Subunternehmers zum Salzlager aus dem Stadtteil Illerberg, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die Mittel für ein weiteres Silo zur Streumittellagerung in Illerberg im Haushalt 2024 einzuplanen.
Dies wird seitens des Gremiums befürwortet.

Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache erläutert Herr Hesse, dass in Vöhringen als Streumittel lediglich Salz verwendet werde. Einerseits weil Split wenig Haftwirkung auf der Fahrbahn aufweise und andererseits nach der Saison als Sondermüll kostenintensiv aufbereitet werden müsse.

Ein Gremiumsmitglied lobt stellvertretend die Leistungen und Einsatzbereitschaft des Kollegiums im Stadtbauhof, zumal viele Tätigkeiten in der Öffentlichkeit gar nicht bewusst wahrgenommen werden.

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2. Städtische Grundstücke in Wallenhausen; Konzeptvorstellung zur Renaturierung und Erzielung von Ökopunkten; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.11.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat 2019 vier Grundstücke auf der Gemarkung Wallenhausen in Weißenhorn erworben, mit dem Ziel dort Ausgleichsflächen anzulegen. Weil auf zwei Grundstücken sich Fischweiher befinden, stand auch immer wieder einmal die Überlegung einer Verpachtung und Reaktivierung dieser Fischweiher im Raum.
Auf zwei Grundstücken (ehemals Wiese und Acker) wurden in den vergangenen Jahren Ausgleichsmaßnahmen für den Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ angelegt. 

Option: Fischweiher-Verpachtung
Die beiden Grundstücke mit mehreren Fischweihern wurden mit Ausnahme von Verkehrssicherungsmaßnahmen bislang von Seiten der Stadt nicht unterhalten. Auch in den Jahren vor dem Grundstückserwerb wurden die Einrichtungen bereits nicht mehr gepflegt und unterhalten und weisen zahlreiche Alterungsmängel auf (z.B. poröser Kunststoff). 
Das Interesse von Fischereigemeinschaften aus der Umgebung sowie aus größerem Einzugsgebiet (Anfrage aus Stuttgarter Raum), endete regelmäßig nach einer Besichtigung der Weiher wegen des desolaten Zustandes. Die Instandsetzung der Weiher zur Fischzucht wäre sehr arbeits- und kostenintensiv. 
Vor diesem Hintergrund kam eine Verpachtung in den vergangenen Jahren nie konkreter infrage.
Tatsächlich hat sich im Sommer 2023 doch eine Fischereigemeinschaft aus Geislingen an der Steige gemeldet, welche auch nach einer Besichtigung der Fischweiher noch Interesse geäußert hat. Sie würde in Eigenleistung notwendige Instandsetzungsarbeiten vornehmen – jedoch unter der Voraussetzung einer langfristigen Verpachtung von mindestens 12 Jahren und einem niedrigen Pachtzins.

Option: Renaturierung für das Ökokonto
Im Hinblick auf den stetigen Bedarf an Ausgleichsflächen und die immer knapper werdenden Flächen, hat sich die Stadtverwaltung Anfang des Jahres dazu entschlossen, die Möglichkeiten einer Renaturierung der Fischweiher vom Planungsbüro Dr. Andreas Schuler, Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz, untersuchen zu lassen. Besonderes Augenmerk wurde gleich zu Beginn der Überlegungen auf das Kosten-Ökopunkte-Verhältnis geworfen.
Das Planungsbüro Dr. Andreas Schuler, Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz, hat das vorliegende Konzept entworfen und die Anrechenbarkeit und Bilanzierung von Ökopunkten mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
Für eine Renaturierung ist ein zentrales Element, die Beseitigung des Uferverbaus (Betonmauern und Kunststoff-Wellplatten) sowie die Abflachung der Ufer. Dadurch sollen außerdem unterschiedliche Wassertiefen entstehen.
Für die Entwicklung von Amphiben ist es notwendig, den Fischbestand (nach wie vor sehr hoher Fischbesatz) zu entnehmen. Hierbei würde die Fischereigemeinschaft Vöhringen mit einer Elektroabfischung und Umsiedlung der Fische die Maßnahme unterstützen.
Weiterhin wäre die Beseitigung von Fichten (geeignet, als Christbäume für das Stadtgebiet) und die Ergänzung von heimischen Blüten- und Dornensträuchern vorgesehen.
Im Rahmen einer großzügigen Kostenkalkulierung wurden die Abbrucharbeiten als größter Kostenfaktor ermittelt. Eine exakte Kostenschätzung ist nicht möglich, da es zu viele Faktoren gibt, die erst bei den Arbeiten sich ergeben würden. Vom Planungsbüro wurde jedoch großzügig kalkuliert. 
Des Weiteren wurde bei Abstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde wegen der außergewöhnlich schwierigen Arbeiten (Arbeiten am Ufer oder vom Wasser aus) und dem gleichzeitig wertvollen Beitrag für die Natur am Osterbach mit Wohlwollen bei den Abstimmungen reagiert.
Zur Weiterverfolgung des Zieles einer Renaturierung der Fischweiher in Wallenhausen, würde die Stadtverwaltung sich auch weiterhin vom Planungsbüro Dr. Andreas Schuler, Büro für Landschaftsplanung und Artenschutz, unterstützen lassen.

Anlagen
  1. Konzept „Ökokontoflächen Fischteiche Wallenhausen“
  2. Planskizze „Maßnahmen“
  3. Lageplan der Fischweiher in der Gemarkung Wallenhausen
  4. Kostenübersicht
  5. Kostenschätzung für Renaturierungsmaßnahmen

Empfehlung

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Renaturierung der Fischweiher in Wallenhausen und die Erzielung von Ökopunkten weiter zu verfolgen und voranzutreiben.

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Angebote für die Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen an den Fischweihern in Wallenhausen einzuholen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, notwendige Haushaltsmittel für die Renaturierung der Fischweiher in Wallenhausen und die Erzielung von Ökopunkten für das Haushaltsjahr 2024 vorzusehen. 

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt zur Vorstellung der Maßnahme Herrn Dr. Andras Schuler vom Büro für Landschaftsplanung und Naturschutz. Herr Dr. Schuler stellt die Untersuchung sowie deren Ergebnisse samt Kategorisierung zur Renaturierung der Fischteiche in Weißenhorn im Stadtteil Wallenhausen anhand einer Präsentation vor.

In diesem Zusammenhang wird auch der finanzielle Aufwand sowie die dafür zu erzielenden Ökopunkte vorgestellt.
Als wichtige Anmerkung in diesem Zusammenhang gibt Herr Dr. Schuler, dass ein Aufschub der Maßnahme eine Pflege der Örtlichkeit dahingehend bedeutet, dass der Ist-Zustand beibehalten wird. Würde dies vernachlässigt, wäre eine Reduzierung der zu erhaltenden Ökopunkte zu erwarten, da sich gewissermaßen eine natürlich bedingte Aufwertung einstellt.

Bürgermeister Neher bedankt sich für die ausführliche Vorstellung und befindet im Hinblick auf die Ausführung zur natürlichen Aufwertung, dass die Maßnahme doch zeitnah umgesetzt werden solle.

Im Rahmen der Aussprache wird auf eine Aussage von Herrn Dr. Schuler zu einer möglichen Veräußerung der Ausgleichsfläche eingegangen, da die Stadt Vöhringen diese ja im Rahmen einer künftigen Versiegelung von Flächen für die eigenen Maßnahmen vornimmt.
Auf weitere Rückfrage erläutert Herr Dr. Schuler die Umsetzung der Maßnahme im Hinblick auf Baumfällungen, der Modellierung des Gewässers etc.

Ebenfalls wird die Frage nach einer möglichen weiteren Nutzung als Fischweiher beantwortet, wonach diese aufgrund der Einstufung als geschütztes Biotop den Ökowert senken würde und daher ausgeschlossen sei. Eine reine Abfischung eines möglichen Überbesatzes wird hingegen als unproblematisch angesehen. Es dürfe künftig vielmehr keine intensive Störung der ortsansässigen Tiere erfolgen.

Beschluss

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Renaturierung der Fischweiher in Wallenhausen und die Erzielung von Ökopunkten weiter zu verfolgen und voranzutreiben.

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Angebote für die Umsetzung der Renaturierungsmaßnahmen an den Fischweihern in Wallenhausen einzuholen.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, notwendige Haushaltsmittel für die Renaturierung der Fischweiher in Wallenhausen und die Erzielung von Ökopunkten für das Haushaltsjahr 2024 vorzusehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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3. Schulsozialarbeit an den Uli-Wieland-Schulen Vöhringen 1. Sachstandsbericht Mittelschule 2. Sachstandsbericht Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.11.2023 ö 3

Sachverhalt

Wie bereits in den letzten Jahren haben auch dieses Jahr die Schulsozialarbeiter der Uli-Wieland-Schulen Vöhringen Sachstandsberichte erstellt. Frau Lecheler, Frau Holl und Herr Steuer werden ihre Berichte in der Sitzung mündlich ausführen und stehen für Fragen zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt zum Tagesordnungspunkt zunächst Frau Hansal und Frau Lecheler sowie Herrn Steuer, welche nachstehend Ihre Jahresberichte vorstellen.

Zusammenfassend geben die Kolleginnen der Uli-Wieland-Mittelschule wieder, dass zunehmend unrealistische Zielvorstellungen zum Erhalt einer Ausbildungsstelle vorherrschen. Der hohe Migrationsanteil erfordere intensive Maßnahmen im Hinblick auf Sozialkompetenzen. Überwiegend lasse sich weiterhin feststellen, dass die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler aus dem Elternhaus abnehme und insofern die Vernetzung des Kooperationspartners und die damit einhergehenden vielfältigen Angebote im Schulalltag unerlässlich seien. Ebenfalls werden Schwierigkeiten der Schüler erläutert, generell für künftige Ausbildungsstellen eine Bewerbung zu verfassen.

Seitens des Gremiums wird im Rahmen der Aussprache nach möglichen Ursachen gefragt. Teils werden hierfür schwierige soziale Verhältnisse angeführt aber auch, dass Eltern anderer Kulturen teilweise eine andere Einstellung zu Schulpflicht und -notwendigkeit haben.
Die aus dem Gremium angesprochene Notwendigkeit öffentlicher Arbeitgeber solche Auszubildende einzustellen wird seitens der Sozialarbeiterinnen dahingehend relativiert, dass häufig seitens der Schüler keine Bereitschaft vorhanden sei, entsprechende Berufe zu wählen oder anzunehmen.

Bürgermeister Neher erläutert, man werde eruieren, inwieweit Ausbildungsstellen in technischen Bereichen geschaffen werden könnten.

Sowohl die Ratsmitglieder als auch Herr Bürgermeister Neher bedanken sich für die geleistete Arbeit und die tollen Projekte.

Im weiteren Verlauf stellt Herr Steuer seine auf drei Säulen aufgebaute Tätigkeit vor. Diese betreffen die Einzelfallhilfe, die Arbeit mit Eltern und Sorgeberechtigten sowie die sozialpädagogische Gruppenarbeit.

Anhand eines Praxisfalles erläutert Herr Steuer die doch zeitintensive Begleitung und Arbeit, welche damit verbunden ist.

Ebenfalls wird eine Zusammenfassung über durchgeführte Projekte, jedoch auch ein Ausblick auf geplante Maßnahmen gegeben.

Ein Ratsmitglied greift im Anschluss auf, dass aufgrund der dargestellten Sichtweise offenbar Zeitmangel im Deputat vorherrsche und dies eruiert werden sollte.

Bürgermeister Neher erläutert, dass hierzu bereits ein Antrag der Schulleitung im Gremium behandelt worden sei. Einerseits werde damit zusammenhängend der Neuabschluss eines sodann kostenintensiveren Vertrages notwendig, andererseits müsse erst das jeweilige Antragsverfahren über das Landratsamt erfolgen, was jedoch an den zu bewilligenden Maßnahmepaketen durch die Regierung bzw. dem Ministerium liege.

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4. Drogenberatung "Drob In" in Vöhringen - Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.11.2023 ö 4

Sachverhalt

Wie bereits in den letzten Jahren hat auch dieses Jahr die Drogenberatung „Drob In“ einen Sachstandsbericht erstellt. Frau Probst und Frau Heinzelmann werden den Bericht in der Sitzung mündlich ausführen und stehen für Fragen zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zum Tagesordnungspunkt Frau Heinzelmann, welche stellvertretend für Frau Probst den Jahresbericht vorstellt.
Dabei zeigt sie zunächst die Finanzierung der Einrichtung sowohl über die Kreisumlage als auch den Bezirk Schwaben auf.

Es werden anhand einer Präsentation die Beratungs- und Versorgungsleistungen dargestellt, um eine wortortnahe Betreuung der Konsumenten zu gewährleisten.
Trotz des auch bei der Diakonie im vergangenen Jahr vorherrschenden Fachkräftemangels und einer längeren Fehlbesetzung der Stelle, konnten annähernd alle Betreuten weiter unterstützt werden.

Dabei werden auch kontinuierlich die Beratungsprojekte ausgebaut. Im vergangenen Jahr sind an 13 Schulen in 49 Schulklassen Präventionsberatungen durchgeführt worden.

Bürgermeister Neher bedankt sich für die Arbeit und das vor Ort befindliche Beratungsangebot, wonach auch bestätigt werden kann, dass in Vöhringen weiterhin keine offene Drogenszene vorherrschend sei.

Auf Rückfrage aus dem Gremium wie hoch der Anteil Minderjähriger ausfalle erläutert Frau Heinzelmann, dass diese ca. 15-20 % der insgesamt Betreuten ausmachen.
Weiterhin erläutert Frau Heinzelmann auf Rückfrage, dass die Hälfte der Betreuten erstmalig aufgrund einer gerichtlichen Anordnung in die Beratung gelangen. Im weiteren Verlauf jedoch über ein aufzubauendes Vertrauensverhältnis die Einrichtung oft freiwillig weiter aufgesucht werde.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, inwieweit damit gerechnet werde, dass mit der Legalisierung gewisser Substanzen eine Zunahme zu befürchten sei.
Dies wird seitens der Drogenberatungsstelle nicht so gesehen, da leider derzeit schon viele Substanzen verhältnismäßig einfach erhältlich seien.

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5. Kommunale Wärmeplanung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.11.2023 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Das Bundeskabinett hat im August 2023 den Gesetzentwurf für eine einheitliche Wärmeplanung in Kommunen beschlossen. Für Kommunen bedeutet dies, die zukünftige Wärmeversorgung muss geplant und die Wärme klimafreundlich eingespeist werden.
Ein herausragendes Ziel der Wärmeplanung ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln. Der Bund unterstützt finanziell und beratend bei der Erstellung der Wärmepläne. Voraussetzung für den Förderantrag ist ein positiver Beschluss vom Stadtrat. 

Die Verwaltung schlägt vor, in Kooperation mit der Nachbarstadt Senden den Förderantrag und, soweit erforderlich, die Planung durchzuführen.

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit der Stadt Senden und beauftragt die Verwaltung, alle dafür erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher erläutert die vorgestellte Maßnahme einleitend damit, dass diese für eine fristwahrende Antragstellung im Hinblick auf den Erhalt von Fördermitteln notwendig werde.

Herr Jung ergänzt in seinen weiteren Ausführungen, dass im Falle einer Antragstellung noch in diesem Jahr anstelle von 60% Förderung, mit 90% gerechnet werden könne.
Nachdem weiterhin beabsichtigt sei, die Abwärme des Müllheizkraftwerkes in Weißenhorn zu nutzen, werde die Notwendigkeit der Antragstellung ohnehin fraglich.
Weiterhin ist in Vöhringen bereits im Jahr 2016 ein Energienutzungsplan erstellt und daraus zwei Phasen umgesetzt worden. Über die in die Wärmeplanung einfließenden, bereits vorhandenen Studien, könne vermutlich auch eine Kosteneinsparung erreicht werden.

Um eine weitere Kostenreduzierung zu erreichen sei vorgesehen, das Projekt gemeinsam mit der Stadt Senden anzustoßen.

Aus dem Gremium wird der Einwand möglicher Einschränkungen für die Bevölkerung vorgebracht. Dies relativiert Herr Jung dahingehend, dass möglicherweise gewisse Heizarten in der Ausweisung künftig ausgeschlossen seien, aktuell jedoch aufgrund mangelnder Ausführungen seitens der Regierung eine nähere Betrachtung nicht möglich sei.

Ein weiteres Gremiumsmitglied führt aus, dass vermutlich auch gewisse Bestandsschutzregelungen vorgesehen werden müssten, wenn physikalisch gewisse Heizarten nicht sinnvoll umgesetzt werden können.

Ohne weitere Diskussion fasst das Gremium folgenden 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung mit der Stadt Senden und beauftragt die Verwaltung, alle dafür erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Kommunale Förderung von Photovoltaikanlagen/Balkonkraftwerken; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.11.2023 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 23.11.2023 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Im Oktober 2022 wurde mit dem Beschluss des Klimaschutzkonzeptes das Ziel ausgegeben die installierte Leistung der Dachflächenphotovoltaik in Vöhringen bis 2030 in etwa zu verdoppeln. Balkonkraftwerke zählen zwar nicht klassisch zur Dachphotovoltaik, jedoch kann die installierte Leistung dieser vereinfacht zugeschrieben werden, da keine neue Fläche versiegelt wird.
Durch ein Förderprogramm für Photovoltaik können verschiedene Investitionsanreize gesetzt werden. Bei dem Förderprogramm soll darauf geachtet werden, dass im besten Fall die komplett zur Verfügung stehende Dachfläche für den Ausbau von Photovoltaik ausgenutzt wird. Ausgenommen ist der Neubau, da hier ohnehin gesetzliche Regelungen gelten.
Bei einem typischen Balkonkraftwerk (600W) ist mit Kosten von ca. 650 € zu rechnen (Stand Oktober 2023). Je nach Verbrauch amortisieren sich Balkonkraftwerke bereits nach 5-6 Jahren. Für eine genauere Betrachtung empfiehlt sich beispielsweise die Simulation über den Stecker-Solar-Simulator von der Forschungsgruppe Solarspeichersysteme der HTW Berlin:
https://solar.htw-berlin.de/rechner/stecker-solar-simulator/
Es gilt zu bedenken, dass Balkonkraftwerke speziell mit Photovoltaikanlagen < 5 kWp konkurrieren. Durch ein Förderprogramm soll kein Fehlanreiz gegen eine Installation von Dachphotovoltaik bei Hauseigentümern entstehen. Besonders interessant sind Balkonkraftwerke hingegen bei Mietwohnungen.
Aus Sicht des Klimaschutzmanagers ist eine allgemeine Förderung von Photovoltaikanlagen mit Fokus auf kleine Photovoltaikanlagen empfehlenswert. Grund hierfür ist, dass bei kleineren Photovoltaikanlagen die kWp-Preise auf Grund des geringen Skaleneffekts höher ausfallen. Aus diesem Grund sollten speziell die ersten kWp überproportional gefördert werden. Das Förderprogramm sollte außerdem mit einem Ziel verknüpft werden, bspw. „50-Dächerprogramm“. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird das Förderprogramm auf 30.000 € Gesamtfördersumme begrenzt. 

Empfehlung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für Photovoltaikanlagen entweder nach Modell 1,2 oder 3 mit oder ohne Stromspeicherzuschuss zu entwickeln.


Modell 1: Zuschussprogramm nur für Balkonkraftwerke
Zuschuss Balkonkraftwerk:100 € pro Haushalt.


Modell 2: Zuschussprogramm für Photovoltaikanlagen (1-10 kWp)
Zuschuss für Photovoltaikanlagen nach Anlagengröße:
Zuschuss 1 - 2 kWp: 350 €
Zuschuss 2 - 3 kWp: 550 €
Zuschuss 3 - 4 kWp: 650 €
Zuschuss 4 - 5 kWp: 700 €

Für PV-Anlagen von 5 - 10 kWp soll ein pauschalter Zuschuss von 400 € gewährt werden.
Optionale Speicherförderung:
Pauschaler Zuschuss für Batteriespeichersystem ab 3 kWh: 400 €

Modell 3: Zuschussprogramm für Balkonkraftwerke und 
Photovoltaikanlagen (1-10 kWp)
Zuschuss Balkonkraftwerk: 100 € pro Haushalt.

Zuschuss für Photovoltaikanlagen nach Anlagengröße:
Zuschuss 1 - 2 kWp: 350 €
Zuschuss 2 - 3 kWp: 550 €
Zuschuss 3 - 4 kWp: 650 €
Zuschuss 4 - 5 kWp: 700 €

Für PV-Anlagen von 5 - 10 kWp soll ein pauschalter Zuschuss von 400 € gewährt werden.
Optionale Speicherförderung:
Pauschaler Zuschuss für Batteriespeichersystem ab 3 kWh: 400 €

Diskussionsverlauf

Nachdem in der jüngeren Vergangenheit die Preise für Kleinwechselrichter und Module gefallen seien, führt Herr Jung einleitend aus, dass ggfs. mit einer solchen Förderung die Investition in größere Dachflächenanlagen ausbleibe.

Auch könne man sich die Frage stellen, inwieweit Speichersysteme mit gefördert werden.

Auf Rückfrage bezüglich des notwendigen Personalbedarfs bei der Bearbeitung der Förderanträge erläutert Bürgermeister Neher, dass dies im Zusammenspiel mit dem aufzulegenden Förderprogramm administriert werden könne.

Das antragstellende Gremiumsmitglied bedankt sich für die Ausarbeitung der Vorschläge und spricht sich im Sinne des Antrags für das Modell 1, der Förderung von Balkonkraftwerken aus.

Bürgermeister Neher spricht die vorgeschlagene Fördersumme, insbesondere im Hinblick auf die gefallenen Anschaffungskosten solcher Anlagen an.

Die vorgeschlagene Summe in Höhe von 100 Euro wird seitens des Gremiums begrüßt und sodann nachfolgender Beschluss gefasst.

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm für Photovoltaikanlagen nach Modell 1 ohne Stromspeicherzuschuss zu entwickeln.

Modell 1: Zuschussprogramm nur für Balkonkraftwerke
Zuschuss Balkonkraftwerk:100 € pro Haushalt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.11.2023 ö 7

Diskussionsverlauf

Es lagen keine Beratungsgenstände vor.

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.11.2023 ö 8
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8.1. Graffiti-Projekt am Bahnhof und Unterführung an der Rue-de-Vizille; Anfrage Herr Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.11.2023 ö 8.1

Diskussionsverlauf

Herr Hinterkopf erkundigt sich, inwieweit am Bahnhof und an der Unterführung an der Rue-de-Vizille die Wände für ein professionelles Graffiti vorbereitet und dies in Auftrag gegeben werden könne.

Bürgermeister Neher erläutert, dass hierzu Mittel im Zuge der Haushaltsplanung vorgesehen werden können. Die Kontaktdaten des Graffiti-Künstlers, des an der Schule umgesetzten Projektes liegen den Kollegen der Stadtjugendpflege vor.

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8.2. Teilnahme von Mitarbeitern an Gremiensitzung; Rangfolge der Tagesordnungspunkte; Anfrage Herr Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.11.2023 ö 8.2

Diskussionsverlauf

Herr Hinterkopf spricht die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte an und bittet um Berücksichtigung, dass städtische Beschäftigte mit den zugehörigen Tagesordnungspunkten vor den externen berücksichtigt werden, um die Arbeitszeiten nicht zu sehr auszudehnen.

Bürgermeister Neher erläutert, dass die jeweiligen Tagesordnungen nach bestmöglicher Praktikabilität erstellt werden und die Reihenfolge dieser Sitzung bewusst gewählt worden sei, um externe Referenten mit teilweise längerem Anreiseweg vorzuziehen. Allen Recht machen kann man es bei der Sitzungsreihenfolge und auch der Anzahl der Tagesordnungspunkte sicher nicht.

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8.3. Vorstellung der Jahresberichte; weitere Gliederung; Anfrage Herr Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.11.2023 ö 8.3

Diskussionsverlauf

Aufgrund der aus seiner Sicht langen Sitzungsdauer erkundigt sich Herr Hinterkopf nach der Aufteilung der Jahresberichte auf drei Sitzungen.

Bürgermeister Neher teilt mit, dass die Sitzungsdauer sowie die anfallenden Tagesordnungspunkte immer schwer vorherzusehen sei und auch die Sitzung nicht übermäßig lange gedauert habe. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass die Jahresberichte vormals alle in einer Sitzung abgehandelt worden seien.

Datenstand vom 11.01.2024 14:27 Uhr