Datum: 04.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:02 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat Vöhringen sowie der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Vöhringen zum Personalgremium
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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04.12.2023
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ö
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Vorberatung
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1 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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21.12.2023
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ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Herr Stadtrat Georg Thalhofer hat mit E-Mail vom 24.10.2023 beantragt, die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Vöhringen bezüglich der Regelung zum sogenannten Personalgremium der Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorzulegen. Die E-Mail ist der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Der Linksunterzeichner hat den Sachverhalt anlässlich eines Treffens im Landratsamt mit dem Fachbereichsleiter der Kommunalaufsicht, Herrn Hatzelmann, besprochen, welcher Zweifel an der Wirksamkeit der Regelung bekräftigte. Insoweit ist jedoch hervorzuheben, dass die Geschäftsordnung zu Beginn der Legislaturperiode bereits zur Prüfung vorgelegt wurde und in diesem Punkt nicht beanstandet wurde.
Beanstandet wird u.a., dass
- der Haupt- und Umweltausschuss bzw. der Stadtrat für die Einstellung der dort genannten Personen zuständig sei,
- das Gremium nicht die Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat widerspiegele, die Zugehörigkeit der weiteren Vertreter des Bürgermeisters gegen die Spiegelbildlichkeit des Gremiums spreche,
- keine Protokolle über die Sitzungen geführt würden.
Nach dem Gespräch mit der Rechtsaufsicht dürften gegen die Bestellung eines Gremiums zur Einstellung von Mitarbeitern keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Dies wird auch in anderen Kommunen so praktiziert.
Bezüglich der Zugehörigkeit der zweiten und dritten Bürgermeister wird eine Änderung vorgenommen.
Auch werden seit den letzten beiden Gremiumssitzungen Protokolle gefertigt, die vom Stadtrat in der Folgesitzung genehmigt werden.
Demgemäß soll § 2 Nr. 18 geändert werden. Dieser lautet bisher wie folgt:
§ 2
Aufgabenbereich des Stadtrats
Der Stadtrat ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
18. die Entscheidung über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Ruhestandsversetzung, Altersteilzeit und Entlassung der Beamten ab Besoldungsgruppe A 12 und die Entscheidung über Einstellung, Höhergruppierung, Altersteilzeit und Entlassung der vergleichbaren Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 12 TVöD, soweit diese Befugnisse nicht auf einen Ausschuss oder dem Bürgermeister übertragen sind.
Die Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der
Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses (vgl. § 9 Ziff. 1.1.3) liegen, werden einem Gremium übertragen, das aus dem 1., 2. und 3. Bürgermeister und jeweils einem Vertreter aus den Stadtratsfraktionen besteht.
Dieser soll neu wie folgt lauten:
§ 2
Aufgabenbereich des Stadtrats
Der Stadtrat ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
18. die Entscheidung über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Ruhestandsversetzung, Altersteilzeit und Entlassung der Beamten ab Besoldungsgruppe A 12 und die Entscheidung über Einstellung, Höhergruppierung, Altersteilzeit und Entlassung der vergleichbaren Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 12 TVöD, soweit diese Befugnisse nicht auf einen Ausschuss oder dem Bürgermeister übertragen sind.
Die Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der
Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses (vgl. § 9 Ziff. 1.1.3) liegen, werden einem Gremium übertragen, das aus sechs Stadtratsmitgliedern besteht. Die Sitze werden nach § 7 der Geschäftsordnung verteilt. Den Vorsitz führt der Erste Bürgermeister.
In Abweichung zu § 7 Ziffer 2 der Geschäftsordnung werden für jedes Ausschussmitglied für den Fall der Verhinderung zwei Stellvertreter namentlich bestellt.
Ergänzend wird nach § 2 Nr. 1 c) folgende Passage eingefügt:
d) Personalgremium (§ 2 Ziffer 18)
Nach § 9 Nr. 1.2.8 wird folgende Passage eingefügt:
1.3 Personalgremium
Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der
Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses liegen.
Die Neuverteilung des Gremiums erfolgt – wie in der Geschäftsordnung § 7 Ziffer 1 zu Beginn der Periode festgelegt – im Verfahren Hare/Niemeyer wie folgt:
Die Zahl der Stadtratssitze jeder Fraktion wird mit der Zahl der zu vergebenen Ausschusssitze multipliziert und durch die Gesamtzahl der Stadtratssitze geteilt. Somit ergäbe sich folgende Sitzverteilung im Personalgremium:
CSU 10 x 6 : 24
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2,5 Sitze
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SPD 6 x 6 : 24
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1,5 Sitze
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FWG 4 x 6 : 24
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1 Sitz
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Grüne 4 x 6 : 24
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1 Sitz
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Summe
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6 Sitze
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Fest steht, dass die CSU zwei Ausschusssitze hat und die SPD einen. Der weiter zu verteilende Platz ist durch Los zu entscheiden (vgl. § 7 Nr. 1 der Geschäftsordnung).
Um in der Sitzung des Stadtrates zugleich auch die Ausschussbesetzung festzulegen, werden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter für das Personalgremium zu benennen und zwar in der Reihenfolge:
Ausschussmitglied, 1. Vertreter, 2. Vertreter.
Somit ist auch gewährleistet, dass der Fall einer möglichen Pattsituation bei einer geraden Teilnehmerzahl bei künftigen Sitzungen des Gremiums deutlich minimiert wird.
Es wird vorgeschlagen, dass die Vertretung nicht wahlweise, sondern in der Reihenfolge der Benennung durch die Fraktionen erfolgt.
Die Satzung ist entsprechend anzupassen.
Die Satzung sowie die Geschäftsordnung werden als Anlage 2 und Anlage 3 beigefügt.
Empfehlung
- Die Geschäftsordnung für den Stadtrat Vöhringen wird wie folgt geändert:
- § 2 Nr. 18 wird wie folgt neu gefasst:
§ 2
Aufgabenbereich des Stadtrats
Der Stadtrat ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
18. die Entscheidung über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Ruhestandsversetzung, Altersteilzeit und Entlassung der Beamten ab Besoldungs- gruppe A 12 und die Entscheidung über Einstellung, Höhergruppierung, Altersteilzeit und Entlassung der vergleichbaren Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 12 TVöD, soweit diese Befugnisse nicht auf einen Ausschuss oder dem Bürgermeister übertragen sind.
Die Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der
Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses (vgl. § 9 Ziff. 1.1.3) liegen, werden einem Gremium übertragen, das aus sechs Stadtratsmitgliedern besteht. Die Sitze werden nach § 7 der Geschäftsordnung verteilt. Den Vorsitz führt der Erste Bürgermeister.
In Abweichung zu § 7 Ziffer 2 der Geschäftsordnung werden für jedes Ausschussmitglied für den Fall der Verhinderung zwei Stellvertreter namentlich bestellt.
- Ergänzend wird nach § 2 Nr. 1 c) folgende Passage eingefügt:
d) Personalgremium (§ 2 Ziffer 18)
- Nach § 9 Nr. 1.2.8 wird folgende Passage eingefügt:
1.3 Personalgremium
Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der
Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses liegen.
- Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Vöhringen wird wie folgt geändert:
- § 2 Nr. 1 d) wird wie folgt neu gefasst:
das Personalgremium bestehend aus sechs Stadtratsmitgliedern
- § 2 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Den Vorsitz im Haupt- und Umweltausschuss, im Bau- und Verkehrsausschuss sowie dem Personalgremium führt der Erste Bürgermeister.
Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Stadtrat bestimmtes Ausschussmitglied.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher begrüßt die Damen und Herren des Gremiums und stellt im Anschluss den Sachverhalt vor.
Im Anschluss erfolgt aus dem Gremium die Rückmeldung, dass bisher immer von Vorteil war, jemanden in das Gremium zu entsenden, der sich fachlich mit der auszuschreibenden Stelle beschäftigt und sich mit der Thematik der auszuschreibenden Stelle befasst.
Ein Gremiumsmitglied fragt nach, ob die Zuständigkeit für Beamte der Besoldungsgruppe A9 bis A11 bzw. vergleichbarer Angestellter weiterhin dem Haupt- und Umweltausschuss obliegt, was von Herrn Bürgermeister Neher bejaht wird.
Beschluss
- Die Geschäftsordnung für den Stadtrat Vöhringen wird wie folgt geändert:
- § 2 Nr. 18 wird wie folgt neu gefasst:
§ 2
Aufgabenbereich des Stadtrats
Der Stadtrat ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
18. die Entscheidung über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Ruhestandsversetzung, Altersteilzeit und Entlassung der Beamten ab Besoldungs- gruppe A 12 und die Entscheidung über Einstellung, Höhergruppierung, Altersteilzeit und Entlassung der vergleichbaren Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 12 TVöD, soweit diese Befugnisse nicht auf einen Ausschuss oder dem Bürgermeister übertragen sind.
Die Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der
Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses (vgl. § 9 Ziff. 1.1.3) liegen, werden einem Gremium übertragen, das aus sechs Stadtratsmitgliedern besteht. Die Sitze werden nach § 7 der Geschäftsordnung verteilt. Den Vorsitz führt der Erste Bürgermeister.
In Abweichung zu § 7 Ziffer 2 der Geschäftsordnung werden für jedes Ausschussmitglied für den Fall der Verhinderung zwei Stellvertreter namentlich bestellt.
- Ergänzend wird nach § 2 Nr. 1 c) folgende Passage eingefügt:
d) Personalgremium (§ 2 Ziffer 18)
- Nach § 9 Nr. 1.2.8 wird folgende Passage eingefügt:
1.3 Personalgremium
Entscheidung über die Einstellung von Beamten und Beschäftigten, die in der
Zuständigkeit des Stadtrates bzw. des Haupt- und Umweltausschusses liegen.
- Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Vöhringen wird wie folgt geändert:
- § 2 Nr. 1 d) wird wie folgt neu gefasst:
das Personalgremium bestehend aus sechs Stadtratsmitgliedern
- § 2 Nr. 2 wird wie folgt neu gefasst:
Den Vorsitz im Haupt- und Umweltausschuss, im Bau- und Verkehrsausschuss sowie dem Personalgremium führt der Erste Bürgermeister.
Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Stadtrat bestimmtes Ausschussmitglied.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Stadtbauhof Vöhringen;
Ersatzbeschaffung 3-Seiten Kipper;
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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04.12.2023
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Pritschendoppelkabine des Bauhofs ist mittlerweile 10 Jahre alt und reparaturanfällig.
Das Fahrzeug ist das ganze Jahr im Einsatz und wird hauptsächlich zur Grünanlagenpflege, für Transporte, im Spielplatzunterhalt und im Winterdienst eingesetzt.
Da die Bauhofmitarbeiter mit dem im Jahr 2021 beschafften 3-Seiten-Kipper sehr zufrieden sind, wurden Angebote mit der gleichen Konfiguration eingeholt.
So hat sich der Material- und Werkzeugkasten hinter dem Fahrerhaus bewährt, da hier eine ordentliche wettergeschützte Lagerung gewährleistet ist.
Die hinteren Blattfedern sind verstärkt, was zu einer höheren Zuladungsmöglichkeit der Pritsche führt.
Das zulässige Gesamtgewicht beläuft sich daher auf 4 Tonnen.
Auch verfügt das angefragte Fahrzeug über eine Laubgitterbox, was den Transport von losem Material wie z. B. Laub, Heckenschnitt, etc. erheblich erleichtert.
Es wurde auch geprüft, ob es schon eine E-Variante des Fahrzeugs gibt.
Das Fahrzeug ist bisher nicht als E-Variante verfügbar.
Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, den Auftrag für die Lieferung eines FIAT Ducato
3-Seiten-Kipper an das Autohaus Lindner, Illertissen, zum Angebotspreis in Höhe von 63.000,-- €, einschließlich 19 % MwSt. zu vergeben.
Haushaltsmittel in Höhe von 63.000,-- € stehen unter der Haushaltsstelle 77110.9350 zur Verfügung.
Empfehlung
Der Auftrag für die Lieferung eines FIAT Ducato 3-Seiten-Kipper für den städtischen Bauhof wird an das Autohaus Lindner, Illertissen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 08.11.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 63.000,-- € für den 3-Seiten-Kipper sind unter der Haushaltsstelle 7711.9350 bereitgestellt.
Diskussionsverlauf
Von Seiten des Gremiums wird hinterfragt, ob auch ein anderes Modell als FIAT für den Bauhof in Frage kommt und ob in den städtischen Haushalt entsprechende Mittel für benötigte Führerscheine eingeplant werden. Ebenso wird die Möglichkeit des Leasings erörtert. Sodann ergeht folgender
Beschluss
Der Auftrag für die Lieferung eines FIAT Ducato 3-Seiten-Kipper für den städtischen Bauhof wird an das Autohaus Lindner, Illertissen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 08.11.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 63.000,-- € für den 3-Seiten-Kipper sind unter der Haushaltsstelle 7711.9350 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Virtuelles Gemeindewerk im Landkreis Neu-Ulm – Teilnahme an einer spezifischen Geschäftsplanung zur Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens im Landkreis Neu-Ulm - Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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04.12.2023
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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21.12.2023
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Beschließend
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6 |
Sachverhalt
Hintergrund und Ziele
Die Themenfelder Energiewende, Umweltschutz, Digitalisierung und regionale Wertschöpfung nehmen mittlerweile eine wichtige Schlüsselrolle ein - sowohl für die Bevölkerung als auch die kommunalen Verwaltungen. Eine Möglichkeit, die Themenfelder zu bündeln, ist ein Regionalwerk, welches in ein virtuelles Gemeindewerk münden kann. Ein Regionalwerk ist ein gemeinsames Kommunalunternehmen mehrerer Gemeinden eines Landkreises. Wie ein Stadtwerk befindet es sich in den Händen der öffentlichen Verwaltung und soll die Entwicklung einer Region nachhaltig sowie im Sinne des Gemeinwohls fördern. Zentrale Idee eines Regionalwerks ist es, dass sich mehrere Gemeinden zu einem gemeinsamen Unternehmen zusammenschließen mit dem Ziel, gemeinsam Personal einzustellen, das sich – auch unter Hinzuziehung externer Experten – um die Umsetzung von Projekten in diesen Gemeinden kümmert. So können die einzelnen Gemeindeverwaltungen entlastet bzw. erst Projekte möglich gemacht werden, für die zuvor keine Kapazitäten oder kein Know-How verfügbar waren. Auch kann das gemeinsame Unternehmen Dritten gegenüber (z. B. Netzbetreibern) als zentraler Ansprechpartner dienen. Zudem wird durch einen interkommunalen Zusammenschluss das Risiko bei Investitionen verringert.
Die Ämter für Ländliche Entwicklung unterstützen bayerische Gemeinden, die sich in diesem Sinne interkommunal organisieren und ein solches, gemeinsames Regionalwerk gründen möchten. In ersten Informationsveranstaltungen informierte Miriam Lohmüller vom Bereich Zentrale Aufgaben der bayerischen Verwaltung für ländliche Entwicklung am 25.05.2023 zunächst die Bürgermeister der ILE Iller-Roth-Biber und am 19.07.2023 die Stadt-, Marktgemeinde- sowie Gemeinderätinnen und -räte der Kommunen der ILE Iller-Roth-Biber sowie die Bürgermeister der weiteren Kommunen des Landkreises Neu-Ulm. In Online-Informationsveranstaltungen am 11.10.2023 und am 16.11.2023 informierte Andreas Engl von der Regionalwerke GmbH & Co. KG die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger aller interessierten Landkreiskommunen über den Ansatz eines „Virtuellen Gemeindewerks“.
Mit wirtschaftlichen Tätigkeitsbereichen wie der Erzeugung erneuerbarer Energien, Speicherlösungen, Netzbetrieb, E-Ladeinfrastruktur oder Wärmeversorgung können kommunalhoheitliche Handlungsfelder Breitbandausbau, Klärschlammentsorgung oder der kommunale Hochbau querfinanziert werden.
Weiteres Vorgehen
Die zentralen Schritte zur möglichen Gründung eines Regionalwerks sind die Erarbeitung einer gesellschaftsrechtlichen Zielstruktur mit den teilnehmenden Kommunen und die Erstellung eines Businessplans sowie der erforderlichen Verträge für die Gründung. Um eine den Zwecken des Regionalwerks entsprechende Gebietskulisse zu erreichen und die entstehenden Kosten sowie möglichen Risiken zu minimieren, sind Beschlussfassungen zur Aufstellung einer spezifischen Geschäftsplanung durch mindestens fünf Gemeinden im Landkreis notwendig und durch mindestens zehn Kommunen wünschenswert. Außerdem schafft ein größerer Verbund an Gemeinden ein stärkeres Gewicht bei der Flächenakquirierung und Projektrealisierung. Dieser Beschluss verpflichtet jedoch nicht zur tatsächlichen Gründung; über eine solche wird separat zu einem späteren Zeitpunkt abgestimmt. Die Ergebnisse der Geschäftsplanung dienen dann als Basis für eine Entscheidung über eine tatsächliche Gründung.
Definition des Begriffs „Kommunalunternehmen“
Ein Kommunalunternehmen (Art. 89 ff GO, Art. 49 ff KommZG) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit eigener Rechtspersönlichkeit. Träger können eine oder mehrere Kommunen sein. Das Kommunalunternehmen entsteht durch Unternehmenssatzung (Art. 89 Abs. 3 GO). Es ist im Handelsregister einzutragen. Es handelt durch die Organe
• Vorstand und
• Verwaltungsrat
und kann privatrechtlich oder hoheitlich tätig sein (bei letzterem besteht Satzungs- und Vollstreckungsbefugnis).
Der Vorstand des Kommunalunternehmens hat eine starke Stellung, weil er für die Leitung der AöR insgesamt verantwortlich ist (und nicht nur für den laufenden Betrieb). Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen nach außen.
Dem Verwaltungsrat sind neben seiner Überwachungsfunktion gegenüber dem Vor-
stand bestimmte Entscheidungen vorbehalten, z.B.:
• Bestellung des Vorstands auf max. 5 Jahre (erneute Bestellung ist zulässig)
• Erlass von Satzungen
• Beteiligung an anderen Unternehmen
• Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung
Der kommunale Einfluss wird grundsätzlich über den Verwaltungsrat ausgeübt. Die Kommune haftet als Träger subsidiär. Steuerlich wird das Kommunalunternehmen wie Ihre Träger behandelt.
Stellungnahme der Stadtverwaltung:
Die Stadtverwaltung steht der Beteiligung an dem Regionalwerk derzeit kritisch gegenüber. Die dargestellten Handlungsfelder der Körperschaft öffentlichen Rechts sind vielfältig und sollen zunächst auf die Realisierung erneuerbarer Energieprojekte konzentriert werden. Hierzu ist jedoch vom Landkreis bereits eine Gesellschaft zur Gründung vorgesehen, die genau dieses Geschäftsfeld zusammen mit den Kommunen bedienen soll. Dies ist aus Sicht der Stadtverwaltung auch vernünftig und sinnvoll. Sofern das Regionalwerk bezüglich solcher Projekte als Dienstleister für die Projektrealisierung für die Stadt in Frage kommt, so wird seitens der Stadt derzeit keine Notwendigkeit gesehen, da bei konkreter Realisierung eines Projektes auch private Projektfirmen für die Stadt tätig werden können. Aktuell sind die Aktivitäten von privaten Investoren aus Vöhringen hoch. Es liegen derzeit einige Neuanfragen aus dem Stadtgebiet vor.
In der Sitzung wird die Verwaltung die in der Anlage befindliche Präsentation kurz vorstellen.
Anhang
regionalwerke GmbH & Co. KG
Empfehlung
Die Teilnahme an der Ausarbeitung einer Geschäftsplanung zur möglichen Gründung eines virtuellen Gemeindewerks als gemeinsames Kommunalunternehmen (AöR) im Landkreis Neu-Ulm wird abgelehnt.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher stellt dem Gremium die Möglichkeit der Teilnahme an einem virtuellen Gemeindewerk vor. In der sich anschließenden Diskussion werden die Vor- und Nachteile einer entsprechenden Kooperation erörtert, insbesondere auch im Hinblick auf die Wärmeplanung. Ebenso sind bestimmte Themen wie Trinkwasser für eine Kommune zu wichtig, um die Kernkompetenzen in fremde Hand zu geben.
Beschluss
Die Teilnahme an der Ausarbeitung einer Geschäftsplanung zur möglichen Gründung eines virtuellen Gemeindewerks als gemeinsames Kommunalunternehmen (AöR) im Landkreis Neu-Ulm wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Bündelausschreibung für den Strombezug durch Kommunen 2024 bis 2025; Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens; Ermächtigung des Bürgermeisters zum Abschluss eines Stromliefervertrages für die Straßenbeleuchtung und Heiz-Strom für die Jahre 2024 und 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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04.12.2023
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
- Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 24.11.2022 beschlossen, an der Bündelausschreibung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH für die Jahre 2024 bis 2025 teilzunehmen. Diese Ausschreibung erfolgt in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag über die KUBUS GmbH.
In der Vergangenheit hat sich die Stadt Vöhringen jeweils an dieser Bündelausschreibung beteiligt und hierbei gute Erfahrungen bezüglich der erzielten Strompreise gemacht.
- Mit E-Mail vom 15. November 2023 hat die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH mitgeteilt, dass die Strombündelausschreibungen nun abgeschlossen sind. Leider gehört die Stadt Vöhringen zu den Auftragsgebern, die von verschiedenen Ausschreibungsaufhebungen betroffen sind. Von 34 Losen insgesamt konnten 4 nicht vergeben werden.
Es handelt sich hierbei um die Lose
- Straßenbeleuchtung
- Heizstrom
In diesem Fall muss sich die Stadt nun eigenständig um einen Lieferanten bemühen. Die Ausschreibung kann im Verhandlungsverfahren erfolgen.
- Wie bereits letztes Jahr muss bezüglich der oben ausgeschriebenen Lose nun eine freihändige Vergabe erfolgen.
Letztlich wird seitens der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH mitgeteilt, dass der Umstand, dass für manche Lose keine wirtschaftlich verwertbaren Angebote abgegeben wurden nicht heißen muss, dass Anfragen generell abgelehnt werden. Es ist daher auch nach Rücksprache mit regionalen Anbietern wie der SWU oder der LEW davon auszugehen, dass im Rahmen der freihändigen Vergabe wirtschaftlich akzeptable Preise erzielt werden können.
Vorgeschlagen wird deshalb, wie bereits letztes Jahr, zunächst bei den im Umkreis tätigen Energielieferanten LEW, Energie Schwaben, SWU und EnBW Angebote für einen Liefervertrag für bis zu 2 Jahre einzuholen.
Wegen der Dringlichkeit der Strombeschaffung und der regelmäßig sehr kurzen Bindungszeiten ist eine kurzfristige Entscheidung erforderlich. Es wird daher empfohlen, den Bürgermeister zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu ermächtigen.
Empfehlung
- Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Bündelausschreibung für den Strombezug durch die Kommunen 2024 bis 2025 zu Kenntnis.
- Der Bürgermeister wird ermächtigt, Angebote von Stromlieferanten einzuholen und einen Stromliefervertrag für die Lose Straßenbeleuchtung und Heizstrom für den Zeitraum von bis zu 2 Jahren mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot abzuschließen.
- Über das Ergebnis des Stromliefervertrages ist im Stadtrat zu berichten.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher stellt den Sachverhalt dar. In der sich anschließenden Diskussion wird hinterfragt, ob der Strom auch direkt aus anderen Ländern bezogen werden kann oder ob die Lieferanten innerhalb Deutschlands sein müssen. Herr Bürgermeister Neher sichert eine Überprüfung zu. Ebenso wird hinterfragt, ob ein Fokus auf ökologischen Strom gelegt wird oder ob es bei der aktuellen Ausschreibung irrelevant ist. Hierüber entwickelt sich eine kontroverse Diskussion. Nach Aussprache ergehen folgende Beschlüsse:
Beschluss 1
Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Bündelausschreibung für den Strombezug durch die Kommunen 2024 bis 2025 zu Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bürgermeister wird ermächtigt, Angebote von Stromlieferanten über zertifizierten Ökostrom einzuholen und einen Stromliefervertrag für die Lose Straßenbeleuchtung und Heizstrom für den Zeitraum von bis zu 2 Jahren mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt
Beschluss 3
Der Bürgermeister wird ermächtigt, Angebote von Stromlieferanten einzuholen und einen Stromliefervertrag für die Lose Straßenbeleuchtung und Heizstrom für den Zeitraum von bis zu 2 Jahren mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4
Beschluss 4
Über das Ergebnis des Stromliefervertrages ist im Stadtrat zu berichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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6. Anträge und Anfragen
Gremium
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Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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6.1. Winterdiensteinsätze am Wochenende;
Anfrage Herr Thalhofer
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Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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6.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Thalhofer bedankt sich herzlich für die hervorragenden Arbeiten des städtischen Bauhofes, der Verwaltung und der externen Firmen zur Räumung der Straßen bei dem starken Schneefall am Wochenende.
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6.2. Getränkepreise bei Veranstaltungen im Wolfgang-Eychmüller-Haus;
Anfrage Herr Thalhofer
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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6.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Thalhofer bemängelt die Getränkepreise bei Veranstaltungen im Wolfgang-Eychmüller-Haus. Gerade bei Veranstaltungen für Kinder und Familien sind die Getränkepreise nicht akzeptabel. Er bittet in diesem Zuge um ein Gespräch mit den Pächtern.
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6.3. Wasserhärtegrad in Vöhringen;
Anfrage Herr Thalhofer
Gremium
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Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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04.12.2023
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6.3 |
Diskussionsverlauf
Herr Thalhofer erkundigt sich zum Wasserhärtegrad im Vöhringer Trinkwasser. Derzeit liege dieser bei 17 deutsche Härtegrade, was dazu führt, dass das Wasser sehr kalkhaltig ist. Er bittet um ein Gespräch mit dem Wasserwerk, ob die Möglichkeit besteht, das Wasser direkt im Wasserwerk zu entkalken, bevor jeder Haushalt eine private Entkalkungsanlage beschaffen muss. Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass Entkalkung seines Wissens nur über Salz funktioniert. Würde hier nachgerüstet werden, wäre das Wasser künftig sehr salzig und das Wasser würde nicht mehr den gleichen Geschmack haben.
Anmerkung der Verwaltung: Nach Rücksprache mit Herrn Hieber, Leiter des Wasserwerkes, wäre eine mechanische Entkalkung zwar durchaus möglich, aber sehr teuer in Anschaffung und Unterhalt (geschätzte Kosten von 1,5 – 2 Mio. € und Unterhalt).
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6.4. Adventsmarkt in Vöhringen;
Anfrage Herr Brocke
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Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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6.4 |
Diskussionsverlauf
Herr Brocke erkundigt sich, warum es im Rahmen des Vöhringer Adventsmarktes keine Stände mehr im Wolfgang-Eychmüller-Haus gibt. Gerade für kleinere Schausteller sind die großen Hütten zu viel. Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass das neue Konzept gezielt diese Möglichkeit nicht mehr vorsieht. Die Verwaltung wird aber prüfen, ob es durch kleinere oder geteilte Hütten eine Möglichkeit gibt.
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6.5. Verkehr in der Reiherstraße;
Anfrage Herr Brocke
Gremium
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Sitzung
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Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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04.12.2023
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6.5 |
Diskussionsverlauf
Herr Brocke informiert über den Verkehrsfluss in der Reiherstraße. Trotz der sehr schmalen Fahrspur und der ausgewiesenen 30 km/h-Zone rasen die Autos teilweise mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch. Er regt an, hier die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h zu beschränken. Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass es hier keine anderen Möglichkeiten zur Verkehrsführung als die derzeit errichteten gibt. Er wird aber die KVÜ bitten, hier zu kontrollieren.
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6.6. Wohnmobil in der Waldseestraße;
Anfrage Herr Brocke
Gremium
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Sitzungsdatum
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Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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04.12.2023
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Diskussionsverlauf
Herr Brocke informiert über ein Wohnwagen, welcher seit längerem in der Waldseestraße an einer sehr ungünstigen Stelle abgestellt ist. Herr Bürgermeister Neher sichert eine Überprüfung durch das Ordnungsamt zu.
Datenstand vom 11.01.2024 14:35 Uhr