Datum: 07.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Nutzungsänderung des Dachgeschosses - Wohnraum wird Kosmetikstudio; Bauort: "Breitengasse 12" in Vöhringen (Flur-Nr. 1114/3)
1.2 Nutzungsänderung eines als Wohngebäude genehmigten Objekts in eine Asylantenunterkunft; Bauort: „Ahornweg 2“ in Vöhringen (Flur-Nr. 933/3)
1.3 Neubau Wohngebäude mit Garagenstellplätzen und Carport; Bauort: „Sommerstraße 10a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1120/17)
1.4 Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 25 barrierefreien Wohnungen und Tiefgarage; Bauort: „Bahnhofstraße 3 und 5“ in Vöhringen (Flur-Nr. 165 und 166)
1.5 Umbau, Erweiterung und Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses (ehem. Metzgerei) samt Nebengebäude mit Einbau von 4 zusätzlichen Wohnungen (insgesamt 6 Wohnungen), Aufbau einer Dachgaube, Anbau von 3 Balkonen am Hauptgebäude (Nordwestseite), Einbau von 2 Garagen (insgesamt 3 Einstellplätze) und Anlegung von 3 offenen Pkw-Stellplätzen; hier: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Bauort: „Finkenweg 4“ in Vöhringen (Flur-Nrn. 368/4 und 368/10)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung
4 Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Möbelarbeiten; Auftragsvergabe
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.12.2023 ö 1
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1.1. Nutzungsänderung des Dachgeschosses - Wohnraum wird Kosmetikstudio; Bauort: "Breitengasse 12" in Vöhringen (Flur-Nr. 1114/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.12.2023 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Nutzungsänderung eines als Wohngebäude genehmigten Objekts in eine Asylantenunterkunft; Bauort: „Ahornweg 2“ in Vöhringen (Flur-Nr. 933/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.12.2023 ö Beschließend 1.2

Diskussionsverlauf

Nach einer ausführlichen Vorstellung des Bauvorhabens und Erläuterung durch Herrn Söhner wird die Problematik von Maß und Art der Nutzung des geplanten Bauvorhabens in Frage gestellt. Die umliegende Bebauung ist geprägt durch Ein- und Zwei-Familienhäuser. Das vorgestellte verdichtete Wohnen in der vom Bauherrn angestrebten Form fügt sich aus Sicht der Stadtverwaltung und der Mitglieder des Stadtrates nicht in die nähere Umgebung ein i.S.v. § 34 BauGB.

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Änderung der Nutzung eines Wohngebäudes in eine Asylantenunterkunft mit 30 Räumen und 90 Betten kann nicht erteilt werden, weil sich die angestrebte Nutzung nach ihrer Art und ihrem Maß nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen würde.
Der Umgebungsbereich ist geprägt durch Ein- und Zweifamilienhäuser. Somit würde eine derart verdichtete Wohnnutzung der Eigenart der näheren Umgebung widersprechen und sich somit nicht einfügen i.S.v. § 34 BauGB.
Auf die §§ 36, 34 Abs. 2 und 31 Abs. 1 Baugesetzbuch darf insbesondere verwiesen werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Neubau Wohngebäude mit Garagenstellplätzen und Carport; Bauort: „Sommerstraße 10a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1120/17)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.12.2023 ö Beschließend 1.3

Diskussionsverlauf

Herr Söhner stellt das Bauvorhaben vor. Aus Sicht der Stadtverwaltung stellt der Entwurf eine gelungene Nahverdichtung dar, indem auch die Parkplatzsituation durch die integrierte Parkfläche im Erdgeschoss gut gelöst wurde.

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange grundsätzlich nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Auf dem Baugrundstück ist ein Kinderspielplatz zu errichten und dauerhaft zu unterhalten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.4. Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 25 barrierefreien Wohnungen und Tiefgarage; Bauort: „Bahnhofstraße 3 und 5“ in Vöhringen (Flur-Nr. 165 und 166)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.12.2023 ö Beschließend 1.4

Diskussionsverlauf

Das Bauvorhaben wird von Herrn Söhner dem Gremium vorgestellt. Der Entwurf stellt eine gelungene innerstädtische Nachverdichtung dar. Auch in ökologischer Hinsicht sollen Räume entstehen, die energetisch auf dem aktuellen Stand der Technik sind. Um die Bahnhofsstraße stärker zu frequentieren, wird angeregt in das Erdgeschoss eine Gewerbenutzung vorzusehen. Mit der angestrebten höheren Frequentierung rückt die Mindestzahl der Parkplätze in den Vordergrund. Die Stadt wünscht sich zwei Parkplätze pro Wohneinheit doch ist dies nicht immer aufgrund der räumlichen Gegebenheiten möglich. 

Herr Bürgermeister Neher betont, dass es für die Stadtentwicklung wichtig sei, Investoren zu unterstützen die sich aktiv einbringen. Der Entwurf stellt ein Vorzeigeprojekt dar, welches als Chance zur gelungenen innerstädtischen Nachverdichtung zu sehen ist. Der Baukörper fügt sich gut in die Bestandsbebauung ein. Des weiteren befinden sich in der unmittelbaren Umgebung weitere Möglichkeiten zum Parken.

Hinsichtlich der Nutzung wird seitens eines Stadtratmitglieds angeregt, in die Wohnungen nicht nur das Thema der Barrierefreiheit, sondern auch altersgerechtes Wohnen zu integrieren, wodurch die Thematik der Stellplätze entschärft werden könnte.

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben kann trotz der vorgesehenen massiven Bebauung sowie der lediglich angesetzten Mindestzahl an PKW-Stellplätzen in Aussicht gestellt werden, weil sich das Vorhaben noch in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und eine grundsätzlich wünschenswerte Nachverdichtung im Innenstadtbereich von Vöhringen darstellen würde.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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1.5. Umbau, Erweiterung und Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses (ehem. Metzgerei) samt Nebengebäude mit Einbau von 4 zusätzlichen Wohnungen (insgesamt 6 Wohnungen), Aufbau einer Dachgaube, Anbau von 3 Balkonen am Hauptgebäude (Nordwestseite), Einbau von 2 Garagen (insgesamt 3 Einstellplätze) und Anlegung von 3 offenen Pkw-Stellplätzen; hier: Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Bauort: „Finkenweg 4“ in Vöhringen (Flur-Nrn. 368/4 und 368/10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.12.2023 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Gegen die beantragte Verlängerung der Baugenehmigung des Landratsamtes Neu-Ulm vom 07.11.2019, AZ. 31-6024.2.2-20190319, für den Umbau, die Erweiterung und Nutzungsänderung des Wohn- und Geschäftshauses (ehem. Metzgerei) samt Nebengebäude mit Einbau von 4 zusätzlichen Wohnungen (insgesamt 6 Wohnungen), Aufbau einer Dachgaube, Anbau von 3 Balkonen am Hauptgebäude (Nordwestseite), Einbau von 2 Garagen (insgesamt 3 Einstellplätze) und Anlegung von 3 offenen Pkw-Stellplätzen, werden keine Einwendungen erhoben, nachdem dem Vorhaben weiterhin keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.12.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 21.12.2023 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1178 (Freyung), Gemarkung Illerberg, die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.

Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Im mittleren Bereich wird die Fläche in Nord-Süd-Richtung durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7 sowie zur Bahnstrecke Senden-Weißenhorn. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Die Flächen des Plangebiets kommen in einem Bereich zum Liegen, welcher von der Stadt Vöhringen für die vorrangige Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen (Potentialflächen) beschlossen wurde. Des Weiteren wird durch die geplante Anlage das vom Stadtrat beschlossenen Ziel eingehalten, maximal 40 ha Fläche durch PV-Freiflächenanlagen zu überbauen.

Gegenstand der Planung ist das Flurstück Nr. 1178 der Gemarkung Illerberg. Neben der Darstellung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ für den überwiegenden Bereich der landwirtschaftlich genutzten Fläche werden die Randbereiche als Grünflächen planungsrechtlich gesichert. 
Der Änderungsbereich umfasst somit lediglich das Flurstück Nr. 1178 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von ca. 4,16 ha.

Zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da Freiflächenphotovoltaikanlagen lediglich 200 m parallel zu Autobahnen zu den nach § 35 BauGB privilegierten Vorhaben zählen. Parallel dazu ist im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächennutzungsplan zu ändern, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB). 

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den planungsgegenständlichen Bereich aktuell eine Fläche für die Landwirtschaft dar. 

Für die 20. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Freiflächen Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" liegt ein Vorentwurf der Planzeichnung in der Fassung vom 21.12.2023, ausgearbeitet von Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm vor. Im Lauf des weiteren Verfahrens wird eine Begründung sowie eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet. 

Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. 

Anlagen

20. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Freiflächen Photovoltaikanlage Freyung Illerberg“, Stand Vorentwurf i. d. F. vom 21.12.2023 mit folgenden Bestandteilen:
1.1)         Planzeichnung bestehende Darstellung und geänderte Darstellung

Empfehlung

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg". 
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg". 
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst das Flurstück Nr. 1178 der Gemarkung Illerberg. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 20. Änderung des Flächen-nutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg“ in der Fassung vom 21.12.2023.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 21.12.2023 sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem sowie darauffolgenden Tagesordnungspunkt Herrn Häußler vom Büro für Stadtplanung, Zint & Häußler GmbH, der sodann die im Raum stehende Änderung des Flächennutzungsplanes erläutert.

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg". 
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg". 
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans umfasst das Flurstück Nr. 1178 der Gemarkung Illerberg. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 20. Änderung des Flächen-nutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg“ in der Fassung vom 21.12.2023.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 21.12.2023 sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage1 - PV Illerberg Freyung_FNP Änderung Bestand+Geändert Vorentwurf.pdf

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.12.2023 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 21.12.2023 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1178 (Freyung), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.

Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Im mittleren Bereich wird die Fläche in Nord-Süd-Richtung durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7 sowie zur Bahnstrecke Senden-Weißenhorn. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Die Flächen des Plangebiets kommen in einem Bereich zum Liegen, welcher von der Stadt Vöhringen für die vorrangige Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen (Potentialflächen) beschlossen wurde. Des Weiteren wird durch die geplante Anlage das vom Stadtrat beschlossenen Ziel eingehalten, maximal 40 ha Fläche durch PV-Freiflächenanlagen zu überbauen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200m Bereichs von Autobahnen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. 

Das Planungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Flurstück Nr. 1178 der Gemarkung Illerberg und hat eine Größe von ca. 4,16 ha. 

Der Bebauungsplan trifft insbesondere folgende Festsetzungen:

-        Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO

-        Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl (GRZ) max. 0,6, zulässige Höhe der Solarmodule mit 4,0 m und der Betriebseinrichtungen mit 5,0 m über Gelände) und zu überbaubaren Grundstücksflächen 

-        Festsetzung einer umlaufenden, 2,50 m breiten Strauchhecke zur Minimierung der Beeinträchtigungen auf das Orts- und Landschaftsbild. 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB anzuwenden. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt auf Basis des Leitfadens "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft". Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wird im weiteren Verfahren erarbeitet. Ein zusätzlicher, externer Ausgleichsbedarf ist jedoch nicht zu erwarten.

Um den Belang "Artenschutz" ausreichend zu berücksichtigen, wird derzeit eine Kartierung von bodenbrütenden Vogelarten und Zauneidechsen durchgeführt und ein Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Der Fachbeitrag Artenschutz und sich daraus ggf. ergebende Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen werden zum Entwurfsstand des Bebauungsplans ergänzt.

Für den Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 21.12.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm mit Begründung vor. 

Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. 

Nicht unerwähnt bleiben soll, dass für das Projekt keine Beteiligung der Bürger oder Kommune vorgesehen ist. Beispiele hierfür wären eine kommunale Beteiligung an der Betreibergesellschaft oder eine freiwillige Kommunalabgabe.
Eine solche ist in § 6 EEG als Möglichkeit vorgesehen. Dort heißt es in § 6 Abs. 1: „Anlagenbetreiber sollen Gemeinden, die von der Errichtung ihrer Anlage betroffen sind, finanziell beteiligen“

Positiv zu werten ist, dass die Betreibergesellschaft ihren Sitz in Vöhringen haben dürfte.

Anlagen

Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg", Vorentwurf in der Fassung vom 21.12.2023 mit folgenden Bestandteilen
1.1)        Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
1.2)        Begründung 

Empfehlung

„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg". Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück mit der Flur Nr. 1178, Gemarkung Illerberg. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 21.12.2023.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 21.12.2023 einschließlich Begründung sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Diskussionsverlauf

Herr Häußler vom Büro für Stadtplanung, Zint & Häußler GmbH stellt den Bebauungsplanentwurf vor.

Herr Häußler teilt mit, dass abzuwarten ist, ob auch hier ein Blendschutz erforderlich sein wird. Das Artenschutzgutachten wird im Frühjahr erstellt und es sind keine weiteren externe Flächen als Ausgleichsflächen erforderlich.

Ein Gremiumsmitglied fragt an, inwieweit der Investor bereit sei, eine freiwillige kommunale Abgabe zu leisten, die nach EEG gegeben ist. Bürgermeister Neher stellt klar, dass der Investor eine Abgabe an die Kommune freiwillig anbieten, diese jedoch nicht durch die Stadt gefordert werden kann. Vorteilhaft ist, dass die Betreibergesellschaft ortsansässig ist.

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg". Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück mit der Flur Nr. 1178, Gemarkung Illerberg. Es ist die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 21.12.2023.

Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 21.12.2023 einschließlich Begründung sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1.1 - PV Illerberg Freyung_Bplan Planzeichnung Vorentwurf.pdf
Download Anlage 1.2 - PV Illerberg Freyung_Bplan Begründung Vorentwurf.pdf

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4. Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Möbelarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.12.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Baubeginn für die Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg ist bereits erfolgt.
Für die Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg wurde nun die lose Möblierung beschränkt ausgeschrieben.
Mit der Planung der losen Möblierung wurde das Büro Tress Architekten aus Baltringen beauftragt.
Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt und der Kitaleitung zusammengestellt und überprüft.
Zur Abgabe eines Angebotes wurden 4 Fachfirmen aufgefordert.
Zur Submission am 05.12.2023 hat eine Fachfirma ein Angebot abgegeben.
Das Ergebnis und die Wertung kann dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.
Der Auftrag für die lose Möblierung ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Resch Möbelwerkstätten, Dreisesselbergerstr. 34, 4160 Aigen-Schlägl, Österreich zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 90.608,55 €.

Empfehlung

Der Auftrag für die lose Möblierung wird an die Firma Resch Möbelwerkstätten, Dreisesselbergstr. 34, 4160 Aigen-Schlägl, Österreich zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 24.11.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 90.600,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46462.9400 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die lose Möblierung wird an die Firma Resch Möbelwerkstätten, Dreisesselbergstr. 34, 4160 Aigen-Schlägl, Österreich zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 24.11.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 90.600,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46462.9400 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.12.2023 ö 5

Diskussionsverlauf

Keine Wortmeldung

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.12.2023 ö 6

Diskussionsverlauf

Keine Wortmeldung

Datenstand vom 25.03.2024 15:41 Uhr