Datum: 15.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:49 Uhr bis 19:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erstellung eines neuen Feuerwehrbedarfsplans
2 Anfrage Boxerklub Donau-Iller auf Zuschuss Beleuchtung Hundeplatz vom 08.11.2023
3 Anfrage der Musikkapelle Illerberg/Thal e.V. auf Zuschuss für neue Damentrachten
4 Anfrage der Musikkapelle Illerberg/Thal e.V. auf Zuschuss für die Anschaffung technischer Ausstattung
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
6.1 Erstellen einer neuen Broschüre; Wahrnehmung in der Öffentlichkeit; Anfrage Herr Hinterkopf
6.2 Leinenpflicht während der Setz- und Brutzeit; Anfrage Herr Hinterkopf
6.3 Umsetzung der Friedhofsatzung im Hinblick auf die Balkone an Urnenstelen; Anfrage Herr Barth
6.4 Rückgabemöglichkeit für Flaschen/Dosen an städtischen Mülleimern im Stadtgebiet; Anfrage Herr Barth

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1. Erstellung eines neuen Feuerwehrbedarfsplans

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2024 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Im Bayerischen Feuerwehrgesetzt heißt es wie folgt: 
„Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden, sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird. 
Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Art. 4 Abs. 1) aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.“
Um das örtliche Gefahrenpotenzial ausreichend zu berücksichtigen und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen die Kommunen grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen.
Der vorliegende, bisherige Feuerwehrbedarfsplan wurde im Jahr 2014 erstellt und bezieht sich auf die Jahre 2015 bis 2019. Dieser ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Der Zeitraum ist mittlerweile abgelaufen und der Feuerwehrbedarfsplan, durch geänderte Umstände sowie mittlerweile überholte Vorgaben, veraltet und damit nicht mehr geeignet. Es sollte nun ein neuer Feuerwehrbedarfsplan erstellt werden, um die Anforderungen weiterhin in ausreichendem Maße erfüllen zu können.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die Erstellung eines neuen Feuerwehrbedarfsplans auszuschreiben und entsprechend zu beauftragen. 

Empfehlung

Die Verwaltung wird beauftragt, durch einen Dienstleister einen neuen Feuerwehrbedarfsplan erstellen zu lassen und die erforderlichen Mittel im Haushalt 2024 zur Verfügung zu stellen.

Diskussionsverlauf

Herr Maaß erläutert anhand der Sitzungsvorlage den bisherigen Werdegang sowie Gültigkeitszeitraum des derzeit vorhandenen Feuerwehrbedarfsplanes. Dieser umfasse einen Zeitraum für die Jahre 2015-2019. Die Feuerwehrbedarfspläne erfassen das örtlich vorhandene Gefahrenpotenzial in Abhängigkeit der örtlichen Gegebenheiten. Insofern sei es sinnvoll, diesen auch aufgrund der örtlichen Veränderungen fortzuschreiben.

Während der sich anschließenden Aussprache bestätigt das Gremium die Notwendigkeit der Fortschreibung. Die bereits aktuell vorliegenden Erkenntnisse, sollen demnach nach Möglichkeit bereits im Haushalt sowie Investitionsplan der kommenden Jahre berücksichtigt werden.

Hiernach ergeht folgender

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, durch einen Dienstleister einen neuen Feuerwehrbedarfsplan erstellen zu lassen und die erforderlichen Mittel im Haushalt 2024 zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Anfrage Boxerklub Donau-Iller auf Zuschuss Beleuchtung Hundeplatz vom 08.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2024 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Boxer-Klub Donau-Iller möchte aus Energiespargründen die alte Flutlichtanlage auf LED-Strahler umrüsten. Ein Kostenvoranschlag der Fa. Elektro Rapp liegt mit 3.500,- € vor. 
Entsprechend der Richtlinien der Stadt Vöhringen kommt ein Zuschuss für die Umrüstung der Flutlichtanlage grundsätzlich in Betracht und kann 10% der zuschussfähigen Kosten betragen (Ziffer 6.1 der Vereinsförderrichtlinien). 
Es wird empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Boxer-Klub Donau-Iller vom 8.11.2023 auf Bezuschussung der Beleuchtung des Hundeplatzes zu und gewährt nach Ziffer 6.1 der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten – voraussichtlich rd. 350,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2024 zu veranschlagen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher erläutert den vorliegenden Antrag anhand der Sitzungsvorlage, wonach aus Energiespargründen die Beleuchtungsanlage umgerüstet werden solle. 

Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium folgenden

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Boxer-Klub Donau-Iller vom 8.11.2023 auf Bezuschussung der Beleuchtung des Hundeplatzes zu und gewährt nach Ziffer 6.1 der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten – voraussichtlich rd. 350,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2024 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Anfrage der Musikkapelle Illerberg/Thal e.V. auf Zuschuss für neue Damentrachten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2024 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Musikkapelle Illerberg/Thal e.V. beantragt einen Zuschuss für die neuangeschafften Damentrachten. Herr Bürgermeister Neher hat einen Investitionskostenzuschuss in Aussicht gestellt.. 
Nach den Vereinsförderrichtlinien kann dieser 10% der zuschussfähigen Kosten betragen (Ziffer 6.1 der Vereinsförderrichtlinien). 
Die vorgelegte vollständige Rechnung beträgt 8.093,64 €.
Es wird empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag der Musikkapelle-Illerberg/Thal vom 5.12.2023 auf Bezuschussung für die neuangeschafften Damentrachten zu und gewährt nach Ziffer 6.1 der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 809,00 €.

Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2024 zu veranschlagen.

Diskussionsverlauf

Nach der Vorstellung des Sachverhaltes durch Herrn Bürgermeister Neher, ergeht ohne weitere Diskussion nachfolgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag der Musikkapelle-Illerberg/Thal vom 5.12.2023 auf Bezuschussung für die neuangeschafften Damentrachten zu und gewährt nach Ziffer 6.1 der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 809,00 €.

Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2024 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Anfrage der Musikkapelle Illerberg/Thal e.V. auf Zuschuss für die Anschaffung technischer Ausstattung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2024 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Musikkapelle Illerberg/Thal e.V. beantragt für die Anschaffung von technischer Ausstattung finanzielle Unterstützung.
Grundsätzlich kommt für die Anschaffung von technischer Ausstattung entsprechend der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen von 10% der Kosten in Betracht.
Die Kosten für die technische Ausstattung belaufen sich laut vorliegenden Rechnungen vom Baumarkt Bauhaus, Ulm, der Firma Thomann, Burgebrach und der Firma Ractem Deutschland,St. Ingbert auf insgesamt 3.239,95 €.

Es wird empfohlen, dem Antrag zuzustimmen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag der Musikkapelle-Illerberg/Thal e.V. vom 5.12.2023 auf Bezuschussung für die Anschaffung technischer Ausstattung zu und gewährt nach Ziffer 6.1 der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 324,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2024 zu veranschlagen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage und stellt den Sachverhalt zusammenfassend vor.

Ohne Rückfrage ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag der Musikkapelle-Illerberg/Thal e.V. vom 5.12.2023 auf Bezuschussung für die Anschaffung technischer Ausstattung zu und gewährt nach Ziffer 6.1 der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 324,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2024 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2024 ö 5

Diskussionsverlauf

Beratungsgegenstände lagen nicht vor.

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2024 ö 6
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6.1. Erstellen einer neuen Broschüre; Wahrnehmung in der Öffentlichkeit; Anfrage Herr Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2024 ö Beschließend 6.1

Diskussionsverlauf

Herr Hinterkopf erkundigt sich, inwieweit seitens der Stadt Vöhringen eine digitale Broschüre in Auftrag gegeben worden sei. Er sei diesbezüglich von einer durch ein Fremdunternehmen angeschriebenen Firma darauf angesprochen worden.

Sinnvoller wäre es gewesen, sofern die Interessenabfrage offiziell über die Stadt Vöhringen erfolgt wäre.

Bürgermeister Neher teilt mit, dass dies seine Richtigkeit habe und vom Klimaschutzmanager beauftragt worden sei. Damit einhergehend werden Firmen kontaktiert, mit der Möglichkeit, innerhalb der Broschüre ihre Werbung zu schalten.
Ein aktuelles Schreiben der Stadt Vöhringen habe man der Interessensabfrage beigefügt.

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6.2. Leinenpflicht während der Setz- und Brutzeit; Anfrage Herr Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2024 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Herr Hinterkopf erkundigt sich nach einer grundsätzlichen Leinenpflicht während der Setz- und Brutzeit. Alternativ sollen die Hundehalter per Beschilderung darauf hingewiesen werden.

Herr Mennel erläutert, dass eine grundsätzliche Leinenpflicht im Außenbereich nicht zulässig sei, sondern diese nach der derzeitigen bayerischen Rechtslage lediglich auf bebaute Innenbereiche per Verordnung anzuwenden wäre. Des Weiteren umfasse diese nur große Hunde ab 50 cm Widerristhöhe. Größere Städte, wie die Landeshauptstadt München wiederum, müssen um dem Bewegungsdrang der Tiere Rechnung zu tragen, sogar im Innenbereich entsprechende Grünanlagen als Freilaufflächen ausweisen. Dementsprechend habe man derzeit keine generelle Handhabe um im Außenbereich entsprechend eine Leinenpflicht zu verfügen.

Empfehlenswert sei ggfs. einen Hinweis in den Amtlichen Mitteilungen zu veröffentlichen.

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6.3. Umsetzung der Friedhofsatzung im Hinblick auf die Balkone an Urnenstelen; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2024 ö 6.3

Diskussionsverlauf

Herr Barth erkundigt sich nach dem Sachstand bzgl. der Anbringung von „Balkonen“ an den Urnenwänden, nachdem dies im November 2022 mit der Friedhofsatzung beschlossen worden war.

Frau Zanker-Maaß teilt mit, dass seitens des Stadtbauamtes Angebote hierfür eingeholt werden sollten. Die Anfrage wird an das Stadtbauamt weitergeleitet.

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6.4. Rückgabemöglichkeit für Flaschen/Dosen an städtischen Mülleimern im Stadtgebiet; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 15.01.2024 ö 6.4

Diskussionsverlauf

Herr Barth bezieht sich auf die Stadt Illertissen und ein dort gesehenes System, wonach Flaschen und Dosen an einer Art „Sixpack-Behälter“, welcher an den städtischen öffentlichen Mülltonnen befestigt ist, entsorgt werden können. Dies biete die Möglichkeit, zu vermeiden, dass die Flaschen im Restmüll landen.

Bürgermeister Neher bedankt sich für den Vorschlag, welcher im Zuge von Ersatzbeschaffungen geprüft werden solle.

Datenstand vom 25.03.2024 15:44 Uhr