Datum: 05.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:53 Uhr bis 19:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Zukünftige Nutzung des "Bierstüble" samt Kegelbahnen im Josef-Cardijn-Haus
2 Wasserversorgungsverbund für Notfälle mit der Gemeinde Bellenberg; Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung; Vorberatung
3 Verschiedenes
4 Anträge und Anfragen
4.1 Kommunales Förderprojekt für Balkonkraftwerke; Anfrage Herr Bader
4.2 Entfernung von drei Bäumen im Bereich der Brücklesmühle; Anfrage Herr Bader

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1. Zukünftige Nutzung des "Bierstüble" samt Kegelbahnen im Josef-Cardijn-Haus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.02.2024 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Mit dem Erwerb des „Josef-Cardijn-Hauses“ hatte sich der Stadtrat der Stadt Vöhringen bereits im Jahr 2010 zunächst damit zu befassen, ob das Gebäude aufgrund des hohen Sanierungsaufwandes erhalten oder abgerissen werden soll. 
Diesbezüglich wurden im Februar und im April 2011 entsprechende Klausurtagungen abgehalten.

Im Herbst 2012 wurde das Thema der Bausubstanz und zur weiteren Nutzung erneut im Stadtrat thematisiert und die Erhaltung sowie feste Unterbringung der städtischen Bücherei sowie der Musikschule „Dreiklang“ beschlossen.

Das zuletzt bestehende Mietverhältnis bzgl. des „Bierstüble“ endete zum 31.12.2023, wonach der gastronomische Teil des Josef-Cardijn-Hauses im Untergeschoss inklusive der Kegelbahnen derzeit nicht genutzt wird.

Für die weitere Verwendung der Räumlichkeiten käme nach Ansicht der Stadtverwaltung in Betracht, diese erneut zur Vermietung auszuschreiben und gastronomisch bewirtschaften zu lassen oder andererseits die Räumlichkeiten bspw. für Geburtstage oder ähnliches an private Gesellschaften durch die Stadt Vöhringen selbst zu vermieten.

Diesbezüglich soll ein Meinungsbild des Gremiums zur weiteren Vorgehensweise eingeholt werden.

Empfehlung

Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.

Diskussionsverlauf

Herr Mennel stellt bezugnehmend auf die Sachdarstellung in der Sitzungsvorlage den Sachverhalt vor. Das Gremium ist daher in der sich anschließenden Diskussion dazu aufgerufen, ein Meinungsbild zum weiteren Vorgehen der Nutzungsart abzugeben.

Im Rahmen der Diskussion führt ein Ratsmitglied den seinerzeitigen Interessenten für das Wieland-Rentnerheim an, welcher seine bisherige gastronomische Einrichtung aufgeben müsse, als möglichen Pachtnachfolger an.

Herr Bürgermeister Neher informiert, dass auf Nachfrage seitens der Stadtverwaltung kein Interesse bekundet worden sei.

Im weiteren Verlauf der Aussprache wird bedauert, dass im Zusammenhang der Kündigung des Pachtverhältnisses auch der Dartclub seine Übungsräume verloren habe.

Für den Vorschlag der Stadtverwaltung, die Räumlichkeiten für private Feierlichkeiten anzubieten, werden seitens des Gremiums befürwortende Argumente vorgebracht. 
Andererseits wird argumentiert, dass eine weitere Verpachtung hin zu einer gastronomischen Nutzung mit deutlich geringerem Verwaltungsaufwand seitens der Stadt Vöhringen behaftet wäre.

Bürgermeister Neher führt an, dass für eine sinnvolle gastronomische Nutzung zunächst eine technische Instandsetzung der Kühlschubladen vorgesehen werden müsse. Weiterhin wären gerade die vorhandenen Kegelbahnen lediglich zur Nutzung im Hobbybereich geeignet.

Im Rahmen der Diskussion fasst Herr Bürgermeister Neher zusammen, dass zunächst versucht werden soll, eine geeignete Pachtnachfolge zu eruieren. Alternativ könne eine Variante zur Vermietung an Privatpersonen vorgestellt werden.
Bevor der Sachverhalt entscheidungsreif vorgestellt werde, wird auf Vorschlag eines Ratsmitgliedes ein Ortstermin stattfinden.

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2. Wasserversorgungsverbund für Notfälle mit der Gemeinde Bellenberg; Abschluss einer neuen Zweckvereinbarung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.02.2024 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt 29.02.2024 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Im April 1984 haben die Stadt Vöhringen und die Gemeinde Bellenberg für den Bau und den Betrieb eines Notverbundes zur Wasserversorgung eine Zweckvereinbarung abgeschlossen. Nach dem diese im Jahr 2009 ausgelaufen war, wurde eine erneute Zweckvereinbarung auf Wunsch der Gemeinde Bellenberg mit kürzerer Laufzeit (15 statt 25 Jahre) und einer geringeren Grundbezugsmenge (5.000 statt 10.000 m³) abgeschlossen.

Die Laufzeit der derzeit bestehenden Zweckvereinbarung endet wiederum zum 31.03.2024.

Im bisherigen Wortlaut der Zweckvereinbarung ist eine erneute Zweckvereinbarung abzuschließen, sofern nach Ablauf der Geltungsdauer der Verbund aufrechterhalten werden soll.

Die jeweiligen Kommunen sind sich einig darüber, dass zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit der Verbund bestehen bleiben soll.

Aus diesem Grund ist in der beigefügten Fassung, neben wenigen redaktionellen Anpassungen, in § 8 auch eine Klausel aufgenommen worden, wonach sich der Verbund nach Ablauf künftig eigenständig verlängert, sofern nicht eine der Parteien aktiv eine Kündigung ausspricht.

Die vorgelegte Fassung ist mit der Gemeinde Bellenberg abgestimmt und auch dort im Gremium zur Beschlussfassung eingebracht.

Empfehlung

1.        Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Bellenberg eine neue Zweckvereinbarung nach Art. 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) bezüglich des Betriebes eines Verbundes der Wasserversorgungen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg für Notfälle abzuschließen.

2.        Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung über den Betrieb eines Verbundes der Wasserversorgungen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg für Notfälle, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses und diesem als Anlage beigefügt ist, zu unterzeichnen.

3. Der Stadtrat genehmigt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Zweckvereinbarung über den Betrieb eines Verbundes der Wasserversorgungen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg für Notfälle in der Fassung vom 29.01.2024.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher stellt den Sachverhalt zusammenfassend vor.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Ausfallsicherheit, für den Fall, dass gleichermaßen die Wasserversorgung der Stadt Senden wie auch der Gemeinde Bellenberg ausfalle und inwieweit diese von Vöhringen versorgt werden können.

Ergänzend zur Diskussion kann auf spätere Nachfrage beim Leiter der Bautechnik im Protokoll folgendermaßen beantwortet werden, dass eine Versorgung der Stadt Senden nicht vorgesehen ist, sondern die Versorgungssicherheit für die Stadt Senden von den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm vorgenommen werde und vielmehr im Notfall die Stadt Vöhringen von dort mitversorgt werde.

Die Gemeinde Bellenberg bezieht im Regelbetrieb ihr Trinkwasser von der Stadt Illertissen und einen kleinen Teil von der Stadt Vöhringen.
Sollte der Verbund zwischen Illertissen und Bellenberg gestört sein, kann die Gemeinde Bellenberg im Notfall auch ganz von der Stadt Vöhringen versorgt werden.

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

Beschluss 1

1.        Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Bellenberg eine neue Zweckvereinbarung nach Art. 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) bezüglich des Betriebes eines Verbundes der Wasserversorgungen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg für Notfälle abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die Zweckvereinbarung über den Betrieb eines Verbundes der Wasserversorgungen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg für Notfälle, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses und diesem als Anlage beigefügt ist, zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Der Stadtrat genehmigt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Zweckvereinbarung über den Betrieb eines Verbundes der Wasserversorgungen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg für Notfälle in der Fassung vom 29.01.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2024-01-29 Zweckvereinbarung Trinkwassernotverbund Vöhringen-Bellenberg.pdf

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.02.2024 ö 3

Diskussionsverlauf

Es lagen keine Beratungsgegenstände vor.

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4. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.02.2024 ö 4
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4.1. Kommunales Förderprojekt für Balkonkraftwerke; Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.02.2024 ö 4.1

Diskussionsverlauf

Herr Bader bezieht sich auf den Beschluss des Stadtrates im November 2023, wonach die Stadt Vöhringen den Erwerb von Balkonkraftwerken bezuschusse und insbesondere nach dem Sachstand hierzu.

Bürgermeister Neher berichtet, dass der Antrag und die Informationen vorbereitet seien und zum 01.02.2024 auf der Homepage bereitgestellt worden seien. 

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4.2. Entfernung von drei Bäumen im Bereich der Brücklesmühle; Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.02.2024 ö 4.2

Diskussionsverlauf

Herr Bader erkundigt sich nach dem Grund, weshalb im Bereich der Brücklesmühle in Illerzell drei Bäume entfernt worden seien.

Dies kann im Rahmen der Sitzung nicht beantwortet werden, weshalb Herr Bürgermeister Neher sich diesbezüglich beim Stadtbauamt erkundigen wird.

Datenstand vom 25.03.2024 15:54 Uhr