Datum: 07.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
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ö
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1 |
zum Seitenanfang
1.1. Neubau eines Doppelhauses mit Carport;
Bauort: „Untere Hauptstraße 15a“ in Thal (Flur-Nrn. 35, 38/4 und 38/5)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
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ö
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Beschließend
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1.1 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.2. Errichtung einer Garage;
Bauort: „Möslegasse 19“ in Vöhringen (Flur-Nr. 386/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
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ö
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Beschließend
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1.2 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben. Die Stadtverwaltung regt an, das Flachdach zu begrünen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.3. Erneuerung der Zaunanlage mit Nachrüstung eines Übersteigschutzes mit Gesamthöhe von 2,50 Meter,
Bauort: „Memminger Straße 80“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1183/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
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ö
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Beschließend
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1.3 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.4. Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage;
Bauort: "Neue Welt 6a" in Illerberg (Flur-Nr. 1552/7 Tlfl.)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
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ö
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Beschließend
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1.4 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird in Aussicht gestellt, nachdem diesem keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange dem Grunde nach entgegenstehen.
Die verkehrliche Erschließung für den vorgesehenen Wohnhausbau kann über den vorhandenen städtischen Weg Flur-Nr. 1551 der Gemarkung Illerberg erfolgen.
In Absprache mit dem Bauherrn werden die Wasserversorgung sowie die Abwasserentsorgung privatrechtlich geregelt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.5. Aufbau einer Dachgaube (Tektur);
Bauort: „Mühlgasse 11“ in Vöhringen (Flur-Nr. 746/9)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
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ö
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Beschließend
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1.5 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.6. Montage einer Werbeanlage "LÄSKO ARENA";
Bauort: „Sportparkstraße 10“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1239/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
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ö
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Beschließend
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1.6 |
Beschluss
„Gegen die geplante Anbringung einer Werbeanlage, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.7. Bauvoranfrage für den Neubau einer Wohnanlage mit 6 Wohneinheiten;
Bauort: „Parkstraße 7“ in Vöhringen (Flur-Nr. 127)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
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ö
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Beschließend
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1.7 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten sowie die Zustimmung zu den hierfür erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stadtzentrum“ werden dem Grunde nach in Aussicht gestellt.
Die Stadt Vöhringen vertritt dabei die Ansicht, dass sich der im gegenständlichen Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Parkplatz, welcher bis zum heutigen Tage nicht realisiert worden ist, durch die Neuausrichtung des Stadtzentrums erübrigt hat und die mit der Bauvoranfrage angestrebte Nachverdichtung im Innerortsbereich zu begrüßen ist.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.8. Umbau des 3-Fam.-Hauses zum 4-Fam.-Haus, Dacherweiterung und Erstellung eines 5. PKW-Stellplatzes (Tektur);
Bauort: „Schrankenweg 36“ in Vöhringen (Flur-Nr. 996/33)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
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ö
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Beschließend
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1.8 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Ost III“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.9. Dachgauben Erweiterung;
Bauort: „Im Oberfeld 2“ in Illerzell (Flur-Nr. 59/18)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
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ö
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Beschließend
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1.9 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.10. Bauvoranfrage für den Dachgeschoßausbau mit Gauben;
Bauort: "Siedlerweg 10" in Vöhringen (Flur-Nr. 1318/5)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
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ö
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Beschließend
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1.10 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird in Aussicht gestellt, nachdem diesem keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Immissionsschutzrecht;
Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs der Schmelzanlage für Nichteisenmetalle sowie Genehmigung von angezeigten Änderungen;
Antragsteller: Fa. Wieland-Werke AG, Graf-Arco-Str. 36, 89079 Ulm
Anlagenstandort: Gebäude 47 im süd-östlichen Bereich des Werksgeländes, Flur-Nr. 331 der Gemarkung Vöhringen
Stellungnahme der Stadt zum Bauplanungsrecht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
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ö
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Vorberatung
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2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 13.02.2024 hat das Landratsamt Neu-Ulm als zuständige Immissionsschutzbehörde die Stadt Vöhringen über das im Betreff genannte Vorhaben der Fa. Wieland-Werke AG, Ulm, unterrichtet und einen Satz Planunterlagen nebst näherer Beschreibung und Erläuterung des Vorhabens übersandt.
Die Firma Wieland-Werke AG hat darin einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs ihrer Schmelzanlage für Nichteisenmetalle gestellt und diverse Genehmigungen (beispielsweise Erhöhung von Zuluftmengen, Änderung von Hallenluftabsaugung, Umnutzung von Gebäudeteilen) angezeigt.
Bei der wesentlichen Änderung handelt es sich um die Errichtung und den Betrieb von zwei Bolzengießanlagen K40 und K41 mit zugehörigen Nebeneinrichtungen im Bereich des Gebäudes 47. Dieses auf dem Betriebsgelände befindliche Gebäude liegt im Bereich Illerstraße/Marienstraße, gegenüber der Marienkirche, und soll teilweise abgerissen und durch einen stattlichen Neubau ersetzt werden.
Die Firma Wieland-Werke AG gibt im Wesentlichen folgende Anlagen- und Verfahrenseinschätzung ab:
Die vorgesehenen horizontalen Kupferbolzen-Gießanlagen K40 und K41 können jeweils 2 Stränge produzieren. Die Anlagen werden nicht ausschließlich mit hochreinen Schrotten und Kupfer-Kathoden, sondern teilweise mit niederwertigeren Kupferschrotten versorgt, die mittels eines sog. „Raffinationsprozesses“ gereinigt werden. Dabei handelt es sich um ein technisches Verfahren zur Reinigung, Veredlung, Trennung und Aufkonzentration von Rohstoffen. In der beantragten Anlage werden dabei unerwünschte Bestandteile aus der flüssigen Metallschmelze entfernt. Bei dem Gesamtprozess werden unter anderem durch Verbrennung von nichtmetallischen Anteilen entstehende Abgase mittels modernen, den aktuellen Vorgaben und dem Stand der Technik entsprechenden Abgasreinigungsanlagen behandelt. Die durch den Raffinationsprozess abgeschiedenen metallischen Schlacken werden intern so aufbereitet, dass ein Teil davon direkt wieder dem Prozess zugeführt werden kann und der Rest für externe Verwertung gesammelt und bereitgestellt wird. Die erzeugten Kupferbolzen werden im Werk Vöhringen in Strangpressen weiterverarbeitet. Ein kleinerer Anteil wird zur Weiterverarbeitung in andere Werke der Wieland Gruppe abgegeben oder dient als Einsatzmaterial für andere Legierungen in der Gießerei im Werk Vöhringen. Das geplante Anlagen- und Prozesskonzept ermöglicht durch eine geeignete Raffination den Einsatz von Recyclingschrotten anstelle von hochreinen sogenannten Kupfer-Kathoden. Somit wird eine wesentliche Energieeinsparung durch die Herstellung von Kupferprodukten aus Sekundärrohstoffen gegenüber der Herstellung aus Neumaterial ermöglicht. Dies reduziert den CO2-Fußabdruck der hier hergestellten Kupferprodukte beträchtlich und unterstützt so die Nachhaltigkeits- und CO2-Minderungsziele.
Das gegenständliche Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sowie einer allgemeinen Vorprüfung über das Bestehen einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei Änderungsvorhaben gem. § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BImSchG.
Eine UVP-Pflicht besteht immer dann, wenn das Neuvorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche Umweltauswirkungen haben kann.
Wieland beantragt die Zulassung eines vorzeitigen Baubeginns zum 01.04.2024.
Der vorzeitige Beginn kann laut Landratsamt Neu-Ulm zugelassen werden, wenn bezüglich des Gesamtprojekts mit einer positiven Genehmigungsentscheidung gerechnet werden kann.
Weiterhin ist eine Beurteilung des Vorhabens seitens der Stadt Vöhringen nach § 15 der Baunutzungsverordnung (allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen) sowie eine Äußerung zur gegenwärtigen und geplanten baulichen oder sonstigen Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage erforderlich. Zudem ist eine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erforderlich.
Die Stellungnahme der Stadtverwaltung ergibt sich aus dem gegliederten Beschlussvorschlag.
Bei der Sitzung werden Vertreter der Firma Wieland-Werke AG anwesend sein und für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung stehen.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen kann dem beantragten vorzeitigen Baubeginn für die Errichtung der Anlage zustimmen, sofern bei Gesamtwürdigung des Vorhabens insbesondere unter Einbindung und Beurteilung der Fachbehörden ein positives Ergebnis zu erwarten ist.
Die Stadt Vöhringen kann schlussendlich nicht bewerten, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Die Stellungnahme der Stadt Vöhringen zu dieser Thematik ergibt sich aus Anlage 1, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist.
Der baulichen Maßnahme „Errichtung und Betrieb von zwei Bolzengießanlagen K40 und K41 inkl. Nebenanlagen“ wird das städtebauliche Einvernehmen nach § 36 BauGB auch im Hinblick auf § 15 Baunutzungsverordnung erteilt.
Die Stadt Vöhringen geht dabei davon aus, dass die Fachbehörden insbesondere hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange im Einwirkungsbereich der Anlage zu einer positiven Beurteilung gelangen bzw. die von Ihnen gemachten Angaben eingehalten werden.
Auf den direkt angrenzenden Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ wird explizit hingewiesen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt die Herren Rudolf Liebsch (Projektleiter von Wieland) und Bernd Hutzel (Immissionsschutzbeauftragter von Wieland).
Das Projekt wird ausführlich vorgestellt und ist im Zusammenhang mit den Zielen von Wieland, bis 2045 Netto-Null-Emissionen zu erreichen, zu sehen.
Der Baubeginn ist für 02.05.2024 vorgesehen, während die Abrissarbeiten derzeit schon laufen.
Von den Gremiumsmitgliedern wird die Frage nach möglichen gesundheitsbelastenden Emissionen aufgeworfen. Die Vertreter von Wieland verweisen auf regelmäßige und dauerhaft stattfindende Messungen.
Auf Nachfrage bezüglich der Nutzung der Abwärme der neuen Anlage (evtl. für die Schule), verweist Wieland darauf, dass sie diese weitgehend intern verwenden, jedoch der Wunsch der Stadt Vöhringen auf Abgabe von Wärme stets betriebswirtschaftlich geprüft und hinterfragt wird.
Der 2. Bürgermeister und gleichzeitig stellvertretende Leiter des Vereins für Vöhringer Stadt- und Industriegeschichte e.V., Herr Walk, bittet darum, dass dem Heimatmuseum, in dem es ein eigenes Wieland-Zimmer gibt, 10-20 Backsteine aus dem Abriss überlassen werden.
Beschluss
„Die Stadt Vöhringen kann dem beantragten vorzeitigen Baubeginn für die Errichtung der Anlage zustimmen, sofern bei Gesamtwürdigung des Vorhabens insbesondere unter Einbindung und Beurteilung der Fachbehörden ein positives Ergebnis zu erwarten ist.
Die Stadt Vöhringen kann schlussendlich nicht bewerten, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Die Stellungnahme der Stadt Vöhringen zu dieser Thematik ergibt sich aus Anlage 1, die wesentlicher Bestandteil des Beschlusses ist.
Der baulichen Maßnahme „Errichtung und Betrieb von zwei Bolzengießanlagen K40 und K41 inkl. Nebenanlagen“ wird das städtebauliche Einvernehmen nach § 36 BauGB auch im Hinblick auf § 15 Baunutzungsverordnung erteilt.
Die Stadt Vöhringen geht dabei davon aus, dass die Fachbehörden insbesondere hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange im Einwirkungsbereich der Anlage zu einer positiven Beurteilung gelangen bzw. die von Ihnen gemachten Angaben eingehalten werden.
Auf den direkt angrenzenden Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ wird explizit hingewiesen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 - Stellungnahme der Stadt - Allgemeine Vorprüfung zur Beurteilung.pdf
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3. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO;
Umbau Jugendhaus Wielandstraße 5;
Elektroarbeiten;
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
|
ö
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Beschließend
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3 |
Sachverhalt
Auf die Bekanntgabe der dringlichen Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO – Umbau Jugendhaus Wielandstraße 5, Elektroarbeiten, Auftragsvergabe – vom 05.02.2024 und die dortige Begründung wird verwiesen.
Empfehlung
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Elektroarbeiten in der Wielandstraße 5, Vöhringen, wird an die Firma LÄSKO Lämmle Elektro GmbH & Co. KG, Falkenstraße 26, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 22.01.2024 vergeben.
Die erforderlichen Mittel von brutto ca. 63.000,-- € sind unter der Haushaltsstelle 46050.9450 bereitgestellt.
Beschluss
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Elektroarbeiten in der Wielandstraße 5, Vöhringen, wird an die Firma LÄSKO Lämmle Elektro GmbH & Co. KG, Falkenstraße 26, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 22.01.2024 vergeben.
Die erforderlichen Mittel von brutto ca. 63.000,-- € sind unter der Haushaltsstelle 46050.9450 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO;
Umbau Jugendhaus Wielandstraße 5;
Sanitärarbeiten;
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
|
ö
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
Auf die Bekanntgabe der dringlichen Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO – Umbau Jugendhaus Wielandstraße 5, Sanitärarbeiten, Auftragsvergabe – vom 05.02.2024 wird verwiesen.
Empfehlung
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Sanitärarbeiten in der Wielandstraße 5, Vöhringen, wird an die Firma Stoll,Heizungstechnik, Brumersweg 39, 89233 Neu-Ulm, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 12.12.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel von brutto ca. 51.000,-- € sind unter der Haushaltsstelle 46050.9450 bereitgestellt.
Beschluss
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Sanitärarbeiten in der Wielandstraße 5, Vöhringen, wird an die Firma Stoll,Heizungstechnik, Brumersweg 39, 89233 Neu-Ulm, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 12.12.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel von brutto ca. 51.000,-- € sind unter der Haushaltsstelle 46050.9450 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Karl-Eychmüller-Sportpark;
Erneuerung der Beleuchtung in der Hermann-Luib-Halle;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
|
ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Beleuchtung in der Hermann-Luib-Halle ist mittlerweile 25 Jahre alt und in der Zwischenzeit sind immer wieder Leuchten ausgefallen.
Die Reparaturversuche in den letzten Jahren waren leider nicht sehr erfolgreich.
Inzwischen sind ca. 13 Leuchten komplett ausgefallen und es gibt auch keine Ersatzteile mehr.
Die verbauten Leuchtmittel (Leuchtstoffröhren) werden auch nicht mehr hergestellt.
Aus den vor genannten Gründen ist es unumgänglich, die komplette Beleuchtungseinrichtung der Hermann-Luib-Halle erneuern zu lassen.
Für die Erneuerung der Beleuchtung hat das Stadtbauamt einen Lichtplaner hinzugezogen, der die notwendigen Leuchten berechnet und die notwendigen Leistungen zusammengestellt hat.
Die 63 benötigten Leuchten müssen natürlich ballwurfsicher sein und werden auf neun Schienensystemen montiert.
Für die notwendigen Arbeiten hat das Stadtbauamt drei Fachfirmen angeschrieben und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Drei Firmen haben ein Angebot vorgelegt.
Die Angebote wurden vom Stadtbauamt geprüft und gewertet.
Hieraus ergibt sich folgende Bieterfolge:
Fa. Läsko Lämmle GmbH & Co. KG, Vöhringen: rd. 55.500,00 €
Fa. Elektro Rapp Elektrotechnik GmbH, Bellenberg: rd. 55.600,00 €
Fa. Elektro Prem GmbH, Vöhringen: rd. 57.500,00 €
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Auftrag an die günstigste Bieterin, die Fa. Läsko Lämmle GmbH & Co. KG, Vöhringen, zu vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 55.500,00 € sind der Haushaltsstelle 56000.9450 zu entnehmen.
Empfehlung
Der Auftrag über die Lieferung und Montage der neuen Beleuchtung in der Hermann-Luib-Halle im Karl-Eychmüller-Sportpark wird an die Fa. Läsko Lämmle Elektro GmbH & Co. KG, Falkenstraße 26, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 08.02.2024 mit einer Gesamtsumme von ca. 55.500,00 € vergeben.
Beschluss
„Der Auftrag über die Lieferung und Montage der neuen Beleuchtung in der Hermann-Luib-Halle im Karl-Eychmüller-Sportpark wird an die Fa. Läsko Lämmle Elektro GmbH & Co. KG, Falkenstraße 26, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 08.02.2024 mit einer Gesamtsumme von ca. 55.500,00 € vergeben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Abwasserbeseitigung;
Erneuerung der Schmutzwasserschnecke;
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
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ö
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Beschließend
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6 |
Sachverhalt
Am Freitag, den 23.02.2024 hat das Betriebspersonal der Kläranlage Vöhringen festgestellt, dass die große Schmutzwasserschnecke, die das Abwasser vom Kanalniveau auf das Niveau der Kläranlage anhebt, blockiert hat und sich nicht mehr bewegen lässt.
Eine Kontrolle der Schnecke hat ergeben, dass eine massive Stahlplatte zwischen den Trog und die Schnecke gekommen ist und diese blockiert hat.
Das Plattenstück konnte entfernt werden, so dass die Schnecke wieder gedreht werden konnte.
Leider musste man im Betrieb ein starkes Geräusch feststellen, was auf einen Lagerschaden hinweist.
Nachdem die Erneuerung der über 40 Jahre alten Schnecke ohnehin für dieses Jahr geplant war und die notwendigen Mittel im Haushalt eingeplant sind, wurde die Fachfirma Rehart aus 91725 Ehingen, kurzfristig kontaktiert, mit der Bitte, den Schaden vor Ort zu begutachten und ein konkretes Angebot über die Erneuerung der Schnecke einschließlich der Trogsanierung abzugeben.
Am 27.02.2024 war Herr Fuchs von der Fa. Rehart vor Ort und es konnte die weitere Vorgehensweise besprochen werden. Lt. Herrn Fuchs ist es sinnvoll eine neue Schnecke herstellen zu lassen, nachdem festgestellt wurde, dass das Metallstück das zur Blockade geführt hat, ein Teil des Schneckenkörpers ist und somit eine Aufarbeitung der alten Schnecke keine Option ist.
Am 01.03.2024 hat die Fa. Rehart der Stadt ein überarbeitetes Angebot vorgelegt.
Das Angebot liegt der Sitzungsvorlage bei.
Die Stadtverwaltung schlägt vor den Auftrag an die die Fa. Rehart GmbH, Industriestraße 1, 91725, zu vergeben.
Die Einholung eines Gegenangebotes ist schon letztes Jahr bei der Fa. Spaans gescheitert.
Die Firma wurde am 06.04.2023 von der Stadtverwaltung angeschrieben und diese hat bis heute keine Rückantwort bekommen.
Die Lieferzeit der neuen Schnecke beträgt ca. 10-11 Wochen ab Auftragserteilung.
Sollte die Schnecke durch einen Lagerschaden ausfallen bzw. für die Zeit des Austausches der Schnecke und die Trogsanierung muss ein Notpumpbetrieb aufgebaut werden.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 71.000,00 € sind der Haushaltsstelle 70000.9637 zu entnehmen.
Empfehlung
Der Auftrag über die Lieferung und Montage der neuen Schmutzwasserschnecke und die Trogsanierung wird an die Fa. Rehart GmbH, 91725 Ehingen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 01.03.2024 mit einer Gesamtsumme von brutto rd. 71.000,00 € vergeben.
Beschluss
„Der Auftrag über die Lieferung und Montage der neuen Schmutzwasserschnecke und die Trogsanierung wird an die Fa. Rehart GmbH, 91725 Ehingen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 01.03.2024 mit einer Gesamtsumme von brutto rd. 71.000,00 € vergeben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
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ö
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7 |
Diskussionsverlauf
keine Wortmeldung
zum Seitenanfang
8. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
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ö
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8 |
zum Seitenanfang
8.1. Naherholungsgebiet am Vöhringer See im Bereich der Robert-Bosch-Straße;
Anfrage Herr Boxhammer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
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ö
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Beschließend
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8.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Boxhammer bezeichnet die Verkehrssituation am Vöhringer See, Robert- Bosch-Straße, zur Badesaison als sehr gefährlich.
Im Ergebnis einer kurzen Aussprache wird favorisiert, eine temporäre Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h von beispielsweise 01.06. – 30.09. anzuordnen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die örtliche Verkehrsbehörde wird in dem am stärksten betroffenen Teil der Robert-Bosch-Straße temporär in der Badesaison (ca. 01.06. – 30.09.) Tempo 30 anordnen.
Der Bauhof wird beauftragt, diese Beschilderung jährlich wiederkehrend anzubringen bzw. zu entfernen.
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8.2. Bebauungsplan "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - zweite Änderung";
Notarielle Bauverpflichtung der Erwerber von städtischen Grundstücken im nördlichen Bereich der Carl-Benz-Straße;
Anfrage Herr Zanker
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.03.2024
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ö
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Beschließend
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8.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Zanker bemängelt die fehlende Bautätigkeit im nördlichen Bereich der Carl-Benz-Straße und bittet um Auskunft, ob dies möglicherweise am Bebauungsplan oder der Erschließung liege.
Bürgermeister Neher führt aus, dass eine Firma wohl Probleme habe, aus einem bestehenden Mietvertrag auszuscheiden und eine weitere Firma zwar bauen wolle, aber noch keinen konkreten Baubeginn in Aussicht gestellt hat.
Herr Schmid führt aus, dieser Vorgang sei nächste Woche auf seiner Wiedervorlage, weil auf Grund der bestehenden Zeitschiene in absehbarer Zeit mit dem Bauen begonnen werden müsste, sollte dem Baubeginn bzw. der Bauverpflichtung noch fristgerecht nachgekommen werden. Die Verwaltung werde die Thematik dem Gremium in einer der nächsten Sitzungen zur Diskussion vorlegen.
Datenstand vom 13.05.2024 14:04 Uhr