Datum: 25.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Niederschrift über die Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 08.04.2024 - öffentlicher Teil
1.2 Niederschrift über die Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 11.04.2024 - öffentlicher Teil
2 Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" - Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
4 Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen - Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
5 Information Auftragsvergabe - Photovoltaik: FFW Illerberg,KiGa St. Martin (Illerberg), KiGa Arche (Vöhringen)
6 Vollzug des Standesamtswesens - Bestellung von Frau Ann-Kathrin Wagner zur Standesbeamtin
7 Gründung einer Wohnungsbau- und Projektgesellschaft; hier: Grundsatzentscheidung
8 Festsetzung von Herstellungsbeiträgen; Beibehaltung der Einbeziehung von fest überdachten Terrassen und Balkonen in die Beitragspflicht; Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) hier: Erneute Beschlussfassung
9 Wasserversorgung; Trinkwassernotverbund Senden-Vöhringen; Errichtung einer neuen Pumpstation; Bauwerk, Straßendurchpressung, Pumpentechnik; Auftragsvergabe
10 Verschiedenes
11 Anträge und Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö 1
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1.1. Niederschrift über die Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 08.04.2024 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö 1.1
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1.2. Niederschrift über die Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 11.04.2024 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö 1.2
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2. Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" - Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ gefasst. 

Die Stadt Vöhringen möchte für den dringenden örtlichen Bedarf an gewerblichem Bauland Gewerbeflächen ausweisen. In direkter Nachbarschaft zum gegenständlichen Plangebiet befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe, darüber hinaus liegt das Plangebiet in der Nähe der Autobahn A 7, ist also für eine weitere gewerbliche Entwicklung geeignet. Daher wird der gegenständliche Bebauungsplan aufgestellt, um heimischen Gewerbetreibenden die Möglichkeit zur betrieblichen Entwicklung zu geben. 

Geplant ist auch die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes, der westlich an das gegenständliche Plangebiet angrenzt. Deswegen überlappt der Geltungsbereich der gegenständlichen Planung teilweise den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Gewerbegebiet Weißenhorner Straße. Dadurch können die Baugrenzen so gestaltet werden, dass eine lückenlose Bebauung zwischen den Flächen des alten und neuen Bebauungsplanes möglich ist. 

Zur Realisierung der geplanten Vorhaben ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO erforderlich. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Gewerbeflächen vorgesehen ist, sowie teilweise angrenzende Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der für die Erschließung benötigten Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert. 
Für den Ausgleich des Bebauungsplangebietes werden darüber hinaus Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Gemeindegebiet der Stadt Illertissen festgesetzt. 

Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 29. Juni 2023 wurden in der Sitzung des Stadtrates vom 29. Juni 2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 29. Juni 2023 wurde mit Schreiben vom 01. August 2023 im Zeitraum bis 20. September 2023 durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 07. August 2023 bis 20. September 2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 29. Juli 2023 hingewiesen.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Es werden dennoch Änderungen am Bebauungsplan notwendig, die entweder aus den Abwägungsvorschlägen in Anlage 1 resultieren oder sich infolge geänderter Planungen ergeben haben. Diese wurden in die Planung eingearbeitet. Dies betrifft insbesondere:

  • Erstellung eines Umweltberichtes mit detaillierter Eingriffsermittlung und Ausgleichsflächengestaltung, entsprechende Übernahme der notwendigen Festsetzung in Planzeichnung und Satzung. 
  • Infolge dessen Ergänzung der Grünordnung.
  • Festsetzungen zur Bauverbots- und Baubeschränkungszone entlang der Bundesautobahn A 7. 
  • Anpassungen bezüglich der Erschließung des Plangebietes.
  • Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung zur Festsetzung von Lärmkontingenten


Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" in der Fassung vom 25. April 2024, ausgearbeitet von „abtplan – architektur & stadtplanung“, Kaufbeuren, vor (Anlagen 2 u. 3, 4 und 5 ). 

Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Anlagen:
Anlage 1 -        Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 29. Juni 2023
Anlage 2 -        Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung), Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3 -         Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“, Satzung, Begründung, Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024.
Anlage 4 -  Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“, Umweltbericht, Entwurf i.d.F. vom 19.03.2024
Anlage 5 -        Geruchsgutachten IMA vom 06.07.2016
Anlage 6 -   Schalltechnische Untersuchung emplan vom 30.03.2024

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 25.04.2024.

3.        Der Stadtrat beschließt, die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 25.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 28.09.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" sowie der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu ermöglichen.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Vöhringen unmittelbar angrenzend an die gewerblichen Flächen der Ulmer Straße sowie der ST 2031.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im südlichen Bereich besteht zudem eine landwirtschaftlich genutzte Bergehalle. 

Die Flächen liegen somit außerhalb der bebauten Ortsteile und sind aufgrund der Größe dem Außenbereich gemäß § 35 zuzuordnen. Es besteht daher derzeit keine verbindliche Bauleitplanung. Das erforderliche Baurecht für die Planung des Gewerbegebietes wird durch einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB hergestellt.

Das Planungsgebiet erstreckt sich über die gesamten Grundstücke Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) und hat eine Größe von ca. 3,4 ha.

Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 28.09.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 28.09.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 28.09.2023 wurde mit Schreiben vom 30.10.2023 im Zeitraum bis 04.12.2023 durchgeführt. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 30.10.2023 bis 04.12.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 21. Oktober 2023 hingewiesen. 
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die 19. Änderung des Flächennutzungsplans können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungs-vorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 
Die eingegangenen Stellungnahmen zur angestrebten 19. Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Den planunterlagen wurde auf Anregung der Regierung von Schwaben eine Standortalternativenuntersuchung ergänzt.
Für die Planung liegt der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 25.04.2024, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 u. 2). 
Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung der 19. Flächennutzungsplanänderung "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zur 19. Flächennutzungsplanänderung " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße "
Anlage 2        19. Flächennutzungsplanänderung " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße ", Planzeichnung und Begründung, Entwurf vom 25.04.2024
Anlage 3        Standortuntersuchung, Entwurf vom 25.04.2024

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 19. Flächennutzungsplanänderung " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " in der Fassung vom 28.09.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 25.04.2024.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " in der Fassung vom 25.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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4. Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen - Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 28.09.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" sowie der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu ermöglichen.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Vöhringen unmittelbar angrenzend an die gewerblichen Flächen der Ulmer Straße sowie der ST 2031.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im südlichen Bereich besteht zudem eine landwirtschaftlich genutzte Bergehalle. 

Die Flächen liegen somit außerhalb der bebauten Ortsteile und sind aufgrund der Größe dem Außenbereich gemäß § 35 zuzuordnen. Es besteht daher derzeit keine verbindliche Bauleitplanung. Das erforderliche Baurecht für die Planung des Gewerbegebietes wird durch einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB hergestellt.

Das Planungsgebiet erstreckt sich über die gesamten Grundstücke Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) und hat eine Größe von ca. 3,4 ha.

Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 28.09.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 28.09.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 28.09.2023 wurde mit Schreiben vom 30.10.2023 im Zeitraum bis 04.12.2023 durchgeführt. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 30.10.2023 bis 04.12.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 21.10.2023 hingewiesen. 
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der jeweiligen Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:
  • Ergänzung der schalltechnischen Festsetzungen auf Grundlage der schalltechnischen Untersuchung des Büros BEKON
  • Ergänzung des Wasserschutzgebiets der Stadt Senden
  • Ergänzung eines Hinweises zur Bodenfunktionsbewertung
  • Ergänzung eines Hinweises des Staatlichen Bauamts Krumbach

Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 25.04.2024, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 3).
Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße"
Anlage 2        Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“ Planzeichnung, Satzung und Begründung, Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024
Anlage 3        Schalltechnische Untersuchung des Büros BEKON vom 14.03.2024

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 28.09.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 25.04.2024.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " in der Fassung vom 25.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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5. Information Auftragsvergabe - Photovoltaik: FFW Illerberg,KiGa St. Martin (Illerberg), KiGa Arche (Vöhringen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat im Rahmen der Umsetzungsbegleitung von Maßnahmen aus dem Energienutzungsplan vom Institut für systemische Energieberatung GmbH an der Hochschule Landshut unter anderem untersuchen lassen, auf welchen Dächern der städtischen Einrichtungen es sinnvoll bzw. möglich ist, Photovoltaikanlagen zu installieren.
In dem Untersuchungsbericht wurden die Dächer in drei Kategorien eingeteilt. Für die Dächer mit Rang 1 wurde die Installation einer PV-Anlage empfohlen. Mit der Umsetzung der 9 Projekte wurde im Oktober 2021 begonnen. Zuletzt wurden die Projekte „KiGa Arche“, KiGa St.Martin“ und „Feuerwehr Illerberg“ ausgeschrieben. Für alle 3 Projekte konnten im Zuge der Ausschreibung Preise unterhalb der geschätzten Kosten erzielt werden.

Übersicht Bewertung Rang 1 (Status – Anlagenleistung gerundet):

  • Klärwerk, Zum Klärwerk 33 (100 kWp, abgeschlossen)
  • Rathaus, Hettstedter Platz 1 (30 kWp, abgeschlossen)
  • Kulturzentrum Wolfang-Eychmüller-Haus, Hettstedter Platz 1 (63 kWp abgeschlossen)
  • Feuerwehr Vöhringen, Haydnstraße 1 (30 kWp, Mieterstrommodell)
  • Kita Rappelkiste, Sterntalerweg 6 (33 kWp, Mieterstrommodell)
  • Grundschule & KiGa Nord, Falkenstraße 23 (22 kWp, Angebot liegt vor)
  • KiGa Arche, Am Bahndamm 8 (30 kWp, Auftragsvergabe)
  • KiGa St. Martin, Sandbergweg 2a (30 kWp Auftragsvergabe)
  • Feuerwehr Illerberg, St.-Florian-Straße 1 (30 kWp Auftragsvergabe)

Die beschränkte Ausschreibung erfolgte über die Vergabeplattform vergabe.bayern.
Zur Submission am 29.02.2024 haben von den je fünf aufgeforderten Firmen je drei ein Angebot abgegeben. Die Angebote wurden von der Verwaltung geprüft und gewertet. Technisch waren die Angebote auf Grund der Leistungsbeschreibung nahezu identisch. Vergabekriterium war dementsprechend die Angebotssumme. Die Aufträge für die 3 Projekte wurden unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten an die Fa. Läsko Lämmle GmbH & Co. KG, 89269 Vöhringen, vergeben.


KiGa Illerberg:
Aufgeforderte Unternehmen: 5
Abgegeben Angebote: 3
Schätzwert der Ausschreibung: 45.000,00 €

Zuschlag:
Firma Läsko Lämmle GmbH & Co. KG: 33.951,22 €
Weitere Angebote
Angebot 1: 54.499,80 €
Angebot 2: 60.727,25 €

KiGa Arche:
Aufgeforderte Unternehmen: 5
Abgegeben Angebote: 3
Schätzwert der Ausschreibung: 45.000,00 €

Zuschlag:
Firma Läsko Lämmle GmbH & Co. KG: 36.680,76 €

Weitere Angebote:
Angebot 1: 54.167,41 €
Angebot 2: 61.098,77 €

FFW Illerberg:
Aufgeforderte Unternehmen: 5
Abgegeben Angebote: 3
Schätzwert der Ausschreibung: 45.000,00 €

Zuschlag:
Firma Läsko Lämmle GmbH & Co. KG: 33.606,12 €

Weitere Angebote:
Angebot 1: 54.499,80 €
Angebot 2: 57.948,60 €

Empfehlung

Zur Kenntnisnahme.

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6. Vollzug des Standesamtswesens - Bestellung von Frau Ann-Kathrin Wagner zur Standesbeamtin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.04.2024 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Frau Ann-Kathrin Wagner hat bei der Stadt Vöhringen ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten gemacht und diese im Sommer 2021 mit Erfolg beendet. 
Seit August 2021 – direkt im Anschluss an ihre Ausbildung - war sie im Bürgerbüro der Stadt Vöhringen beschäftigt. Aufgrund interner Umstrukturierungen wird Frau Wagner seit Dezember 2023 im Standesamt eingearbeitet und hat den Bereich des Friedhofsamts übernommen. 

Zum Standesbeamten darf nur bestellt werden, wer die Bestellungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erfüllt. Diese lauten:

Zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin darf nur bestellt werden, wer
1.        zum Rechtsträger des Standesamts in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht,
2.        als Beamter oder Beamtin die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (Leistungslaufbahngesetz – LlbG vom 05. August 2010) bestanden oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat,
3.        an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
4.        mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin oder zur Einweisung tätig gewesen ist.

Nachdem Frau Wagner zwischenzeitlich den Einführungslehrgang für Standesbeamte erfolgreich abgeschlossen hat, seit über drei Monaten im Standesamt tätig gewesen ist und vom Landratsamt Neu-Ulm eine Ausnahmegenehmigung vom Erfordernis des Nachweises der Fachprüfung II als Angestellte erhalten hat, kann nunmehr die Bestellung zur Standesbeamtin mit Wirkung ab 01.05.2024 erfolgen.
Eine weitere Standesbeamtin ist notwendig, um personellen Engpässen vorzubeugen. 

Die Aufgaben des Standesamts werden auf Frau Wagner, Frau Kirschke und Frau Zanker-Maaß verteilt, wobei Frau Wagner den größten Zeitanteil davon übernehmen soll. 

Empfehlung:

Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Frau Ann-Kathrin Wagner mit Wirkung vom 01. Mai 2024 zur Standesbeamtin bestellt.

Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise. Mit der Bestellung zur Standesbeamtin ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen

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7. Gründung einer Wohnungsbau- und Projektgesellschaft; hier: Grundsatzentscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.04.2024 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Bezüglich des Baus und der Verwaltung von städtischem Wohneigentum, befasst sich der Stadtrat der Stadt Vöhringen bereits seit dem Jahr 2016 mit der Überlegung, sich an einer Wohnungsgesellschaft zu beteiligen.

Nachdem die Schaffung bezahlbaren Wohnraumes mehr denn je an Bedeutung gewinnt, hat sich der Stadtrat insbesondere in den zurückliegenden eineinhalb Jahren erneut intensiver mit der Materie auseinandergesetzt.
Zuletzt ist hierzu eine Klausurtagung des Stadtrates unter Beteiligung des Verbandes „Die Wohnungswirtschaft in Bayern“ durchgeführt worden, wonach das Gremium die Vor- und Nachteile sowie mögliche Gründungsoptionen dargestellt bekommen hat.

Inwieweit die Stadt Vöhringen hierzu die Grundstücks- und Immobilienverwaltung (Bau und Vermietung/Unterhalt) im Rahmen des städtischen Haushaltes abwickelt, einen Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Kommunalunternehmen oder eine GmbH oder GmbH & Co. KG gründet, soll eine Untersuchung durch externe Fachstellen genauso aufzeigen, wie auch die Gründungsmodalitäten, steuerrechtliche Vorgaben, die Art der Geschäftsleitung und Haftungsfragen der jeweiligen Rechtsformen.

Eine detaillierte Ausarbeitung und Darstellung der sinnvollen Optionen kann, wie von Herrn Verbandsdirektor Hans Maier aufgezeigt, erst nach einer Grundsatzentscheidung für eine entsprechende Weiterverfolgung bzw. Gründung beauftragt werden.

Empfehlung

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer städtischen Wohnungsbau- und Projektgesellschaft weiterzuverfolgen, sowie die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages und eines Einbringungsvertrages in Auftrag zu geben.

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8. Festsetzung von Herstellungsbeiträgen; Beibehaltung der Einbeziehung von fest überdachten Terrassen und Balkonen in die Beitragspflicht; Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) hier: Erneute Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.04.2024 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö Beschließend 8

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2023 ist sowohl die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (6. Änderung), als auch die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (5. Änderung) behandelt worden.

Hinsichtlich der erneuten Beschlussfassung ist lediglich zu sagen, dass der Beschluss grundsätzlich richtiglautend war, jedoch versehentlich in der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung eine falsch formulierte Anlage als Beschlussbestandteil beigefügt war.

Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Neu-Ulm, könnte nach der Rechtsprechung von einem redaktionellen Fehler ausgegangen werden, da die Normierungsabsicht des Satzungsgebers unmissverständlich gefasst war.
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist jedoch empfohlen worden, den Änderungstext erneut formal richtiglautend zu beschließen und bekannt zu machen.

Die im vergangenen Jahr ebenfalls beschlossene Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ist hiervon nicht betroffen.

Empfehlung

1.        In § 5 Absatz 2 der BGS-WAS der Stadt Vöhringen wird folgender Satz 6 eingefügt:

„Dies gilt nicht für Balkone, Loggien und Terrassen, die die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen.“

Die Änderung tritt am 01.08.2023 in Kraft.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Vöhringen (BGS-WAS).

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9. Wasserversorgung; Trinkwassernotverbund Senden-Vöhringen; Errichtung einer neuen Pumpstation; Bauwerk, Straßendurchpressung, Pumpentechnik; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 11.04.2024 ö Beschließend 6
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen betreibt in Eigenregie die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Vöhringen mit deren Ortsteilen.
Die Aufgaben der Wasserversorgung umfassen die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser als auch die Bereitstellung von Löschwasser.
Zur Steigerung der Versorgungssicherheit wurde in einem ersten Schritt eine Verbundleitung zwischen der Wasserversorgung von Senden und der Wasserversorgung von Vöhringen hergestellt. Durch die Verbundleitung kann zwar das Wasserleitungsnetz der Stadt Vöhringen mit Wasser aus Senden gefüllt werden, aber auf Grund dessen, dass die Hochbehälter der Stadt Senden ca. 5 m niedriger sind, als die Hochbehälter der Stadt Vöhringen, lassen sich die Behälter von Vöhringen nicht füllen. Dies ist aber gerade zur Bereitstellung von Löschwasser zwingend erforderlich.
Deshalb ist als zweiter Schritt die Errichtung einer Pumpstation notwendig.
Der Auftrag über die erforderlichen Planungsleistungen der Pumpstation wurde im März 2022 an das Ing.-Büro Wassermüller, Ulm erteilt. Hierüber wurde der Stadtrat in der Märzsitzung 2022 informiert.
Die optimale Situierung der Pumpstation ist auf dem städtischen Grundstück in der Werner-von- Siemens-Straße, auf dem Grundstück der Abwasserpumpstation, geplant.
Für das kleine Pumpenhaus wurde im März 2023 ein Bauantrag beim Landratsamt Neu-Ulm eingereicht.
Am 04.05.2023 hat die Stadt die Baugenehmigung vom Landratsamt Nu-Ulm erhalten.
Danach hat das Ing.-Büro Wassermüller die notwenigen Arbeiten für die Errichtung der notwendigen Pumpstation in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt. 
Das Stadtbauamt hat Bauleistungen für die Errichtung der Pumpstation öffentlich ausgeschrieben.
Neun Fachfirmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert bzw. haben Ihr Interesse an der Ausschreibung bekundet.
Zur Submission am 02.04.2024 haben zwei Firmen Angebote abgegeben.
Die Angebote wurden vom Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, geprüft und gewertet.
Die Bieterfolge stellt sich wie folgt dar:
Fa. Kurt Motz, 89257 Illertissen:                                rd. 285.000,-- €
Fa. Max Wild, 88450 Berkheim:                                rd. 377.000,-- €
Nebenangebot der Fa. Max Wild, Berkheim:        Pauschal: 351.645,--€
Die Angebotspreise sind Bruttopreise!
Die Kosten der Fa. Motz liegen im Rahmen der Kostenschätzung des Ing.-Büros.
Die Fa. Kurt Motz ist der Stadt Vöhringen als zuverlässige und kompetente Firma seit Jahren bekannt.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 285.000,00 € sind der Haushaltsstelle 81500.9562 zu entnehmen.

Empfehlung

Der Auftrag über die Lieferung und Montage des neuen Doppelpumpwerks mit Pumpen, Rohrleitungen und Tiefbauarbeiten, wird an die Fa. Kurt Motz, Illertissen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 02.04.2024 mit einer Gesamtsumme von brutto rd.  285.000,00 € vergeben.

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö 10
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11. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.04.2024 ö 11
Datenstand vom 23.04.2024 17:46 Uhr