Datum: 25.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:01 Uhr bis 19:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.04.2024
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ö
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1 |
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1.1. Niederschrift über die Stadtratssitzung vom 29.02.2024 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.04.2024
|
ö
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1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 29.02.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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1.2. Niederschrift über die Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 04.03.2024 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.04.2024
|
ö
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1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 04.03.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.3. Niederschrift über die Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 07.03.2024 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.04.2024
|
ö
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1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 07.03.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.4. Niederschrift über die Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 08.04.2024 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.04.2024
|
ö
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1.4 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 08.04.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.5. Niederschrift über die Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 11.04.2024 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.04.2024
|
ö
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1.5 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 11.04.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches;
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost"
- Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost"
- Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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11.04.2024
|
ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
Beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ gefasst.
Die Stadt Vöhringen möchte für den dringenden örtlichen Bedarf an gewerblichem Bauland Gewerbeflächen ausweisen. In direkter Nachbarschaft zum gegenständlichen Plangebiet befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe, darüber hinaus liegt das Plangebiet in der Nähe der Autobahn A 7, ist also für eine weitere gewerbliche Entwicklung geeignet. Daher wird der gegenständliche Bebauungsplan aufgestellt, um heimischen Gewerbetreibenden die Möglichkeit zur betrieblichen Entwicklung zu geben.
Geplant ist auch die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes, der westlich an das gegenständliche Plangebiet angrenzt. Deswegen überlappt der Geltungsbereich der gegenständlichen Planung teilweise den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Gewerbegebiet Weißenhorner Straße. Dadurch können die Baugrenzen so gestaltet werden, dass eine lückenlose Bebauung zwischen den Flächen des alten und neuen Bebauungsplanes möglich ist.
Zur Realisierung der geplanten Vorhaben ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO erforderlich. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Gewerbeflächen vorgesehen ist, sowie teilweise angrenzende Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der für die Erschließung benötigten Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert.
Für den Ausgleich des Bebauungsplangebietes werden darüber hinaus Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Gemeindegebiet der Stadt Illertissen festgesetzt.
Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 29. Juni 2023 wurden in der Sitzung des Stadtrates vom 29. Juni 2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 29. Juni 2023 wurde mit Schreiben vom 01. August 2023 im Zeitraum bis 20. September 2023 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 07. August 2023 bis 20. September 2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 29. Juli 2023 hingewiesen.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Es werden dennoch Änderungen am Bebauungsplan notwendig, die entweder aus den Abwägungsvorschlägen in Anlage 1 resultieren oder sich infolge geänderter Planungen ergeben haben. Diese wurden in die Planung eingearbeitet. Dies betrifft insbesondere:
- Erstellung eines Umweltberichtes mit detaillierter Eingriffsermittlung und Ausgleichsflächengestaltung, entsprechende Übernahme der notwendigen Festsetzung in Planzeichnung und Satzung.
Infolge dessen Ergänzung der Grünordnung.
Festsetzungen zur Bauverbots- und Baubeschränkungszone entlang der Bundesautobahn A 7.
Anpassungen bezüglich der Erschließung des Plangebietes.
Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung zur Festsetzung von Lärmkontingenten
Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost" in der Fassung vom 25. April 2024, ausgearbeitet von „abtplan – architektur & stadtplanung“, Kaufbeuren, vor (Anlagen 2 u. 3, 4 und 5 ).
Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1 - Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 29. Juni 2023
Anlage 2 - Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung), Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024
(Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3 - Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“, Satzung, Begründung, Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024.
Anlage 4 - Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“, Umweltbericht, Entwurf i.d.F. vom 19.03.2024
Anlage 5 - Geruchsgutachten IMA vom 06.07.2016
Anlage 6 - Schalltechnische Untersuchung emplan vom 30.03.2024
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 25.04.2024.
3. Der Stadtrat beschließt, die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 25.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt zum vorliegenden Tagesordnungspunkt vom Architekturbüro Abtplan, Herrn Schöne und verweist auf die bereits ausführliche Vorstellung in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses sowie den ergangenen einstimmigen Empfehlungsbeschluss.
Herr Schöne führt aus, dass zur Vorberatung lediglich bezüglich der geänderten Erschließung sowie der Bauverbots- und Baubeschränkungszone aufgrund der Nähe zur Autobahn Änderungen berücksichtigt worden sind.
Weiterhin seien gegenüber der ursprünglichen Vorstellung nun die im Plan dargestellten Ausgleichsflächen erarbeitet sowie mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt worden.
Die Würdigung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sei ebenfalls bereits in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses erfolgt.
Im Rahmen der sich anschließenden kurzen Aussprache führt Herr Schöne einerseits die bis zu 40 m vom Fahrbahnrand der Autobahn liegende Bauverbotszone sowie die weiteren 60 m Baubeschränkungszone aus.
Auf weitere Rückfrage erläutert Herr Bürgermeister Neher, dass es sich um zwei Grundstückseigentümer handelt, welche über einen städtebaulichen Erschließungsvertrag die Aufstellung des Bebauungsplanes finanzieren.
Herr Schöne ergänzt, dass diese ebenfalls die Erschließungskosten der als private Verkehrsfläche deklarierten Erschließungsstraße zu tragen hätten.
Ohne weitere Rückfragen ergeht folgender
Beschluss 1
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 29.06.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 25.04.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Beschluss 3
3. Der Stadtrat beschließt, die Veröffentlichung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 25.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen;
- Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
11.04.2024
|
ö
|
Vorberatung
|
3 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 28.09.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" sowie der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst.
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu ermöglichen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Vöhringen unmittelbar angrenzend an die gewerblichen Flächen der Ulmer Straße sowie der ST 2031.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im südlichen Bereich besteht zudem eine landwirtschaftlich genutzte Bergehalle.
Die Flächen liegen somit außerhalb der bebauten Ortsteile und sind aufgrund der Größe dem Außenbereich gemäß § 35 zuzuordnen. Es besteht daher derzeit keine verbindliche Bauleitplanung. Das erforderliche Baurecht für die Planung des Gewerbegebietes wird durch einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB hergestellt.
Das Planungsgebiet erstreckt sich über die gesamten Grundstücke Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) und hat eine Größe von ca. 3,4 ha.
Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 28.09.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 28.09.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 28.09.2023 wurde mit Schreiben vom 30.10.2023 im Zeitraum bis 04.12.2023 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 30.10.2023 bis 04.12.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 21. Oktober 2023 hingewiesen.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die 19. Änderung des Flächennutzungsplans können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungs-vorschläge zu den vorgebrachten Belangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zur angestrebten 19. Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Den planunterlagen wurde auf Anregung der Regierung von Schwaben eine Standortalternativenuntersuchung ergänzt.
Für die Planung liegt der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 25.04.2024, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 u. 2).
Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1 Aufstellung der 19. Flächennutzungsplanänderung "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zur 19. Flächennutzungsplanänderung " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße "
Anlage 2 19. Flächennutzungsplanänderung " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße ", Planzeichnung und Begründung, Entwurf vom 25.04.2024
Anlage 3 Standortuntersuchung, Entwurf vom 25.04.2024
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 19. Flächennutzungsplanänderung " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " in der Fassung vom 28.09.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 25.04.2024.
3. Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " in der Fassung vom 25.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher begrüßt vom Planungsbüro Zint & Häußler, Herrn Häußler und verweist auf den in der Vorberatung gefassten positiven Empfehlungsbeschluss.
Herr Häußler stellt kurz und prägnant die Planung vor, wonach die eingebrachten Stellungnahmen keine Auswirkungen auf die Vorauslegung haben und so nun die formale Auslegung erfolgen könne.
Ohne Aussprache fasst das Gremium folgenden
Beschluss 1
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 19. Flächennutzungsplanänderung " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " in der Fassung vom 28.09.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplans " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 25.04.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Beschluss 3
3. Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " in der Fassung vom 25.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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4. Vollzug des Baugesetzbuches;
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen;
- Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen
- Beschluss zur Veröffentlichung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
11.04.2024
|
ö
|
Vorberatung
|
4 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
Beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 28.09.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" sowie der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst.
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu ermöglichen.
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Vöhringen unmittelbar angrenzend an die gewerblichen Flächen der Ulmer Straße sowie der ST 2031.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im südlichen Bereich besteht zudem eine landwirtschaftlich genutzte Bergehalle.
Die Flächen liegen somit außerhalb der bebauten Ortsteile und sind aufgrund der Größe dem Außenbereich gemäß § 35 zuzuordnen. Es besteht daher derzeit keine verbindliche Bauleitplanung. Das erforderliche Baurecht für die Planung des Gewerbegebietes wird durch einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB hergestellt.
Das Planungsgebiet erstreckt sich über die gesamten Grundstücke Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) und hat eine Größe von ca. 3,4 ha.
Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 28.09.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 28.09.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 28.09.2023 wurde mit Schreiben vom 30.10.2023 im Zeitraum bis 04.12.2023 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 30.10.2023 bis 04.12.2023 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 21.10.2023 hingewiesen.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der jeweiligen Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:
- Ergänzung der schalltechnischen Festsetzungen auf Grundlage der schalltechnischen Untersuchung des Büros BEKON
- Ergänzung des Wasserschutzgebiets der Stadt Senden
- Ergänzung eines Hinweises zur Bodenfunktionsbewertung
- Ergänzung eines Hinweises des Staatlichen Bauamts Krumbach
Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 25.04.2024, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 3).
Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1 Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße"
Anlage 2 Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“ Planzeichnung, Satzung und Begründung, Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024
Anlage 3 Schalltechnische Untersuchung des Büros BEKON vom 14.03.2024
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 28.09.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 25.04.2024.
3. Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " in der Fassung vom 25.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Herr Häußler erläutert gegenüber dem Vorentwurf der Planung, die nun mit berücksichtigte Lärmkontingentierung und zugehörige Lärmsektoren. Ebenfalls sei auf Hinweis des Landratsamtes Neu-Ulm das mit der Stadt Senden angrenzende Wasserschutzgebiet in den Planbereich aufgenommen worden.
Die notwendigen Ausgleichsflächen seien ebenfalls zwischenzeitlich abgestimmt worden, wonach eine derzeitige Ackerbrache zum Eichen-Birkenwald aufgeforstet werden solle. Der dazu notwendige Umweltbericht liegt dem Plan ergänzend bei.
Ohne Rückfragen ergeht folgender
Beschluss 1
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 28.09.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 25.04.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Beschluss 3
3. Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße " in der Fassung vom 25.04.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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5. Information Auftragsvergabe - Photovoltaik: FFW Illerberg,KiGa St. Martin (Illerberg), KiGa Arche (Vöhringen)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.04.2024
|
ö
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Beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen hat im Rahmen der Umsetzungsbegleitung von Maßnahmen aus dem Energienutzungsplan vom Institut für systemische Energieberatung GmbH an der Hochschule Landshut unter anderem untersuchen lassen, auf welchen Dächern der städtischen Einrichtungen es sinnvoll bzw. möglich ist, Photovoltaikanlagen zu installieren.
In dem Untersuchungsbericht wurden die Dächer in drei Kategorien eingeteilt. Für die Dächer mit Rang 1 wurde die Installation einer PV-Anlage empfohlen. Mit der Umsetzung der 9 Projekte wurde im Oktober 2021 begonnen. Zuletzt wurden die Projekte „KiGa Arche“, KiGa St.Martin“ und „Feuerwehr Illerberg“ ausgeschrieben. Für alle 3 Projekte konnten im Zuge der Ausschreibung Preise unterhalb der geschätzten Kosten erzielt werden.
Übersicht Bewertung Rang 1 (Status – Anlagenleistung gerundet):
- Klärwerk, Zum Klärwerk 33 (100 kWp, abgeschlossen)
- Rathaus, Hettstedter Platz 1 (30 kWp, abgeschlossen)
- Kulturzentrum Wolfang-Eychmüller-Haus, Hettstedter Platz 1 (63 kWp abgeschlossen)
- Feuerwehr Vöhringen, Haydnstraße 1 (30 kWp, Mieterstrommodell)
- Kita Rappelkiste, Sterntalerweg 6 (33 kWp, Mieterstrommodell)
- Grundschule & KiGa Nord, Falkenstraße 23 (22 kWp, Angebot liegt vor)
- KiGa Arche, Am Bahndamm 8 (30 kWp, Auftragsvergabe)
- KiGa St. Martin, Sandbergweg 2a (30 kWp Auftragsvergabe)
- Feuerwehr Illerberg, St.-Florian-Straße 1 (30 kWp Auftragsvergabe)
Die beschränkte Ausschreibung erfolgte über die Vergabeplattform vergabe.bayern.
Zur Submission am 29.02.2024 haben von den je fünf aufgeforderten Firmen je drei ein Angebot abgegeben. Die Angebote wurden von der Verwaltung geprüft und gewertet. Technisch waren die Angebote auf Grund der Leistungsbeschreibung nahezu identisch. Vergabekriterium war dementsprechend die Angebotssumme. Die Aufträge für die 3 Projekte wurden unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten an die Fa. Läsko Lämmle GmbH & Co. KG, 89269 Vöhringen, vergeben.
KiGa Illerberg:
Aufgeforderte Unternehmen: 5
Abgegeben Angebote: 3
Schätzwert der Ausschreibung: 45.000,00 €
Zuschlag:
Firma Läsko Lämmle GmbH & Co. KG: 33.951,22 €
Weitere Angebote
Angebot 1: 54.499,80 €
Angebot 2: 60.727,25 €
KiGa Arche:
Aufgeforderte Unternehmen: 5
Abgegeben Angebote: 3
Schätzwert der Ausschreibung: 45.000,00 €
Zuschlag:
Firma Läsko Lämmle GmbH & Co. KG: 36.680,76 €
Weitere Angebote:
Angebot 1: 54.167,41 €
Angebot 2: 61.098,77 €
FFW Illerberg:
Aufgeforderte Unternehmen: 5
Abgegeben Angebote: 3
Schätzwert der Ausschreibung: 45.000,00 €
Zuschlag:
Firma Läsko Lämmle GmbH & Co. KG: 33.606,12 €
Weitere Angebote:
Angebot 1: 54.499,80 €
Angebot 2: 57.948,60 €
Empfehlung
Zur Kenntnisnahme.
Diskussionsverlauf
Herr Jung berichtet über die erfreuliche Umsetzung der Installation von Photovoltaikanlagen für die durch die Bewertung für sinnvoll erachteten Liegenschaften der Stadt Vöhringen. Hierzu führt er die auf den städtischen Gebäuden und Liegenschaften errichteten Photovoltaikanlagen an Hand der installierten Leistung informativ an.
Dementsprechend seien seit Oktober 2021 rund 346 kWp installiert worden.
Auf Rückfrage eines Gremiumsmitgliedes erläutert Herr Jung, dass bis auf die letzten drei Anlagen bereits alle netzseitig angebunden seien.
Bürgermeister Neher ergänzt weiterhin, dass erfreulicherweise hierzu größtenteils eine ortsansässige Firma beteiligt werden konnte.
Das Gremium nimmt die Information zustimmend zur Kenntnis.
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6. Vollzug des Standesamtswesens - Bestellung von Frau Ann-Kathrin Wagner zur Standesbeamtin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.04.2024
|
ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
Beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Frau Ann-Kathrin Wagner hat bei der Stadt Vöhringen ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten gemacht und diese im Sommer 2021 mit Erfolg beendet.
Seit August 2021 – direkt im Anschluss an ihre Ausbildung - war sie im Bürgerbüro der Stadt Vöhringen beschäftigt. Aufgrund interner Umstrukturierungen wird Frau Wagner seit Dezember 2023 im Standesamt eingearbeitet und hat den Bereich des Friedhofsamts übernommen.
Zum Standesbeamten darf nur bestellt werden, wer die Bestellungsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) erfüllt. Diese lauten:
Zum Standesbeamten oder zur Standesbeamtin darf nur bestellt werden, wer
1. zum Rechtsträger des Standesamts in einem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis steht,
2. als Beamter oder Beamtin die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst (Leistungslaufbahngesetz – LlbG vom 05. August 2010) bestanden oder als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin die Fachprüfung des Angestelltenlehrgangs II der Bayerischen Verwaltungsschule mit Erfolg abgelegt hat,
3. an einem Einführungslehrgang für Standesbeamte mit Erfolg teilgenommen hat und
4. mindestens drei Monate bei einem Standesamt entweder als Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin oder zur Einweisung tätig gewesen ist.
Nachdem Frau Wagner zwischenzeitlich den Einführungslehrgang für Standesbeamte erfolgreich abgeschlossen hat, seit über drei Monaten im Standesamt tätig gewesen ist und vom Landratsamt Neu-Ulm eine Ausnahmegenehmigung vom Erfordernis des Nachweises der Fachprüfung II als Angestellte erhalten hat, kann nunmehr die Bestellung zur Standesbeamtin mit Wirkung ab 01.05.2024 erfolgen.
Eine weitere Standesbeamtin ist notwendig, um personellen Engpässen vorzubeugen.
Die Aufgaben des Standesamts werden auf Frau Wagner, Frau Kirschke und Frau Zanker-Maaß verteilt, wobei Frau Wagner den größten Zeitanteil davon übernehmen soll.
Empfehlung:
Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Frau Ann-Kathrin Wagner mit Wirkung vom 01. Mai 2024 zur Standesbeamtin bestellt.
Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise. Mit der Bestellung zur Standesbeamtin ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Sachdarstellung in der Sitzungsvorlage und den einstimmig gefassten Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Umweltausschusses.
Der Stadtrat fasst ohne weitere Aussprache folgenden
Beschluss
Aufgrund der §§ 1, 2 und 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (AVPStG) wird Frau Ann-Kathrin Wagner mit Wirkung vom 01. Mai 2024 zur Standesbeamtin bestellt.
Die Bestellung erfolgt in stets widerruflicher Weise. Mit der Bestellung zur Standesbeamtin ist eine Bestellungsurkunde auszuhändigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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7. Gründung einer Wohnungsbau- und Projektgesellschaft;
hier: Grundsatzentscheidung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.04.2024
|
ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
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25.04.2024
|
ö
|
Beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Bezüglich des Baus und der Verwaltung von städtischem Wohneigentum, befasst sich der Stadtrat der Stadt Vöhringen bereits seit dem Jahr 2016 mit der Überlegung, sich an einer Wohnungsgesellschaft zu beteiligen.
Nachdem die Schaffung bezahlbaren Wohnraumes mehr denn je an Bedeutung gewinnt, hat sich der Stadtrat insbesondere in den zurückliegenden eineinhalb Jahren erneut intensiver mit der Materie auseinandergesetzt.
Zuletzt ist hierzu eine Klausurtagung des Stadtrates unter Beteiligung des Verbandes „Die Wohnungswirtschaft in Bayern“ durchgeführt worden, wonach das Gremium die Vor- und Nachteile sowie mögliche Gründungsoptionen dargestellt bekommen hat.
Inwieweit die Stadt Vöhringen hierzu die Grundstücks- und Immobilienverwaltung (Bau und Vermietung/Unterhalt) im Rahmen des städtischen Haushaltes abwickelt, einen Regiebetrieb, Eigenbetrieb, Kommunalunternehmen oder eine GmbH oder GmbH & Co. KG gründet, soll eine Untersuchung durch externe Fachstellen genauso aufzeigen, wie auch die Gründungsmodalitäten, steuerrechtliche Vorgaben, die Art der Geschäftsleitung und Haftungsfragen der jeweiligen Rechtsformen.
Eine detaillierte Ausarbeitung und Darstellung der sinnvollen Optionen kann, wie von Herrn Verbandsdirektor Hans Maier aufgezeigt, erst nach einer Grundsatzentscheidung für eine entsprechende Weiterverfolgung bzw. Gründung beauftragt werden.
Empfehlung
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer städtischen Wohnungsbau- und Projektgesellschaft weiterzuverfolgen, sowie die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages und eines Einbringungsvertrages in Auftrag zu geben.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher verweist auf die vorangegangene Klausurtagung sowie Vorberatung im Haupt- und Umweltausschuss.
Ein Gremiumsmitglied stellt fest, dass der Wortlaut des Beschlussvorschlages nahelege, ein Beitritt zu einer bestehenden Gesellschaft scheide grundsätzlich aus.
Herr Bürgermeister Neher konkretisiert, dass die Beschlussfassung ergebnisoffen erfolgen solle. Dies ergebe sich auch aus der Fassung des Grundsatzbeschlusses ein ergebnisoffenes Grundlagenpapier zu beauftragen.
Um Klarheit in dieser Frage zu schaffen, fasst das Gremium nachstehenden
Beschluss 1
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer städtischen Wohnungsbau- und Projektgesellschaft weiterzuverfolgen, sowie die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages und eines Einbringungsvertrages in Auftrag zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 24
Beschluss 2
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer oder den Beitritt zu einer Wohnungsbau- und Projektgesellschaft weiterzuverfolgen, sowie die Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages und eines Einbringungsvertrages in Auftrag zu geben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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8. Festsetzung von Herstellungsbeiträgen;
Beibehaltung der Einbeziehung von fest überdachten Terrassen und Balkonen in die Beitragspflicht; Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
hier: Erneute Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.04.2024
|
ö
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Vorberatung
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4 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.04.2024
|
ö
|
Beschließend
|
8 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Stadtrates vom 29.06.2023 ist sowohl die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (6. Änderung), als auch die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (5. Änderung) behandelt worden.
Hinsichtlich der erneuten Beschlussfassung ist lediglich zu sagen, dass der Beschluss grundsätzlich richtiglautend war, jedoch versehentlich in der Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung eine falsch formulierte Anlage als Beschlussbestandteil beigefügt war.
Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Neu-Ulm, könnte nach der Rechtsprechung von einem redaktionellen Fehler ausgegangen werden, da die Normierungsabsicht des Satzungsgebers unmissverständlich gefasst war.
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist jedoch empfohlen worden, den Änderungstext erneut formal richtiglautend zu beschließen und bekannt zu machen.
Die im vergangenen Jahr ebenfalls beschlossene Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ist hiervon nicht betroffen.
Empfehlung
1. In § 5 Absatz 2 der BGS-WAS der Stadt Vöhringen wird folgender Satz 6 eingefügt:
„Dies gilt nicht für Balkone, Loggien und Terrassen, die die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen.“
Die Änderung tritt am 01.08.2023 in Kraft.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Vöhringen (BGS-WAS).
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher erläutert die aufgrund einer redaktionellen Korrektur erneut notwendige Beschlussfassung.
Nachstehend ergeht ohne Aussprache folgender
Beschluss
1. In § 5 Absatz 2 der BGS-WAS der Stadt Vöhringen wird folgender Satz 6 eingefügt:
„Dies gilt nicht für Balkone, Loggien und Terrassen, die die baurechtlichen Kriterien eines Gebäudes erfüllen.“
Die Änderung tritt am 01.08.2023 in Kraft.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Vöhringen (BGS-WAS).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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9. Wasserversorgung;
Trinkwassernotverbund Senden-Vöhringen;
Errichtung einer neuen Pumpstation;
Bauwerk, Straßendurchpressung, Pumpentechnik;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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11.04.2024
|
ö
|
Beschließend
|
6 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.04.2024
|
ö
|
Beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen betreibt in Eigenregie die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Vöhringen mit deren Ortsteilen.
Die Aufgaben der Wasserversorgung umfassen die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser als auch die Bereitstellung von Löschwasser.
Zur Steigerung der Versorgungssicherheit wurde in einem ersten Schritt eine Verbundleitung zwischen der Wasserversorgung von Senden und der Wasserversorgung von Vöhringen hergestellt. Durch die Verbundleitung kann zwar das Wasserleitungsnetz der Stadt Vöhringen mit Wasser aus Senden gefüllt werden, aber auf Grund dessen, dass die Hochbehälter der Stadt Senden ca. 5 m niedriger sind, als die Hochbehälter der Stadt Vöhringen, lassen sich die Behälter von Vöhringen nicht füllen. Dies ist aber gerade zur Bereitstellung von Löschwasser zwingend erforderlich.
Deshalb ist als zweiter Schritt die Errichtung einer Pumpstation notwendig.
Der Auftrag über die erforderlichen Planungsleistungen der Pumpstation wurde im März 2022 an das Ing.-Büro Wassermüller, Ulm erteilt. Hierüber wurde der Stadtrat in der Märzsitzung 2022 informiert.
Die optimale Situierung der Pumpstation ist auf dem städtischen Grundstück in der Werner-von- Siemens-Straße, auf dem Grundstück der Abwasserpumpstation, geplant.
Für das kleine Pumpenhaus wurde im März 2023 ein Bauantrag beim Landratsamt Neu-Ulm eingereicht.
Am 04.05.2023 hat die Stadt die Baugenehmigung vom Landratsamt Nu-Ulm erhalten.
Danach hat das Ing.-Büro Wassermüller die notwenigen Arbeiten für die Errichtung der notwendigen Pumpstation in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt.
Das Stadtbauamt hat Bauleistungen für die Errichtung der Pumpstation öffentlich ausgeschrieben.
Neun Fachfirmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert bzw. haben Ihr Interesse an der Ausschreibung bekundet.
Zur Submission am 02.04.2024 haben zwei Firmen Angebote abgegeben.
Die Angebote wurden vom Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, geprüft und gewertet.
Die Bieterfolge stellt sich wie folgt dar:
Fa. Kurt Motz, 89257 Illertissen: rd. 285.000,-- €
Fa. Max Wild, 88450 Berkheim: rd. 377.000,-- €
Nebenangebot der Fa. Max Wild, Berkheim: Pauschal: 351.645,--€
Die Angebotspreise sind Bruttopreise!
Die Kosten der Fa. Motz liegen im Rahmen der Kostenschätzung des Ing.-Büros.
Die Fa. Kurt Motz ist der Stadt Vöhringen als zuverlässige und kompetente Firma seit Jahren bekannt.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 285.000,00 € sind der Haushaltsstelle 81500.9562 zu entnehmen.
Empfehlung
Der Auftrag über die Lieferung und Montage des neuen Doppelpumpwerks mit Pumpen, Rohrleitungen und Tiefbauarbeiten, wird an die Fa. Kurt Motz, Illertissen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 02.04.2024 mit einer Gesamtsumme von brutto rd. 285.000,00 € vergeben.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Darstellung in der Sitzungsvorlage sowie aufgrund des Auftragsvolumens zuständige Beschlussfassung des Stadtrates.
Ohne Rückfragen fasst das Gremium nachfolgenden
Beschluss
Der Auftrag über die Lieferung und Montage des neuen Doppelpumpwerks mit Pumpen, Rohrleitungen und Tiefbauarbeiten, wird an die Fa. Kurt Motz, Illertissen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 02.04.2024 mit einer Gesamtsumme von brutto rd. 285.000,00 € vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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10. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
|
10 |
Diskussionsverlauf
Unter „Verschiedenes“ waren keine Informationen bekannt zu geben.
zum Seitenanfang
11. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
|
11 |
zum Seitenanfang
11.1. Kiosk am Vöhringer See; Anfrage Herr Lepple
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
25.04.2024
|
ö
|
|
11.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Lepple bezieht sich auf die bevorstehende Badesaison und die Nutzbarkeit der Toiletten sowie des Kioskbetriebs an der Westseite und erkundigt sich diesbezüglich nach dem Sachstand, nachdem das Gebäude deutlich sanierungsbedürftig sei.
Bürgermeister Neher erläutert, dass im vergangenen Jahr unterjährig kurzfristig ein Pächter gefunden werden konnte und man einer guten Bewirtschaftung positiv entgegensehe.
Nachdem die Arbeiten für den neuen Standort der Wachstation für die Wasserwacht im Gange seien, könne in diesem Zusammenhang auch der Zustand des Kioskgebäudes und insbesondere der Duschen und Toiletten überprüft werden.
zum Seitenanfang
11.2. Erfolgter Gehölzrückschnitt im Verlauf des Sichtschutzdamms an der Robert-Bosch-Straße in Vöhringen; Anfrage Herr Bader
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
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25.04.2024
|
ö
|
|
11.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Bader bezieht sich auf den bereits mehrfach thematisierten, unzulässigen Gehölzrückschnitt entlang der Robert-Bosch-Straße und das Schreiben des Anliegers vom 05.02.2024, welches dem Gremium über das RIS-Postfach überlassen worden ist.
Auf die Rückfrage, inwieweit hierzu bereits eine Stellungnahme der Stadtverwaltung erfolgt ist, teilt Herr Bürgermeister Neher mit, dass diese noch ausstehe. Sollte ein Antrag auf formale Behandlung eingehen, stelle er den Sachverhalt gerne dem Haupt- und Umweltausschuss zur Diskussion und Abstimmung.
Den sich anschließenden Wortbeiträgen kann entnommen werden, dass aufgrund des Naherholungsgebietes und aus Naturschutzgründen auf längere Sicht ein Rückschnitt nicht geduldet werden solle und hierzu ein Antrag zur Behandlung in einer folgenden Sitzung gestellt wird. Die Stadtverwaltung wird dies in einer der nächsten Sitzungen auf die Tagesordnung nehmen.
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11.3. Abriss der städtischen Gebäude im Zusammenhang mit der Neuen Rathausmitte; Anfrage Herr Barth
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
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25.04.2024
|
ö
|
|
11.3 |
Diskussionsverlauf
Herr Barth erkundigt sich nach dem Abrisszeitpunkt der städtischen Gebäude im Zusammenhang mit der Neuen Rathausmitte, zumal im Haushalt hierfür Mittel bereitgestellt worden sind.
Frau Dal erläutert, dass die Ausschreibungsunterlagen derzeit vorbereitet und Ende Mai veröffentlicht werden sollen. Man plane die Umsetzung im Laufe des Juli 2024.
Herr Daikeler ergänzt, dass er als Vertreter der Landrätin bei einer Veranstaltung in Illertissen war, bei welcher ein Unternehmen prämiert wurde, das ein Konzept für den Verkauf des Inventars von Abbruchgebäuden entwickelt hat. Hierzu schlägt er vor, sich mit dem Stadtbauamt Illertissen in Verbindung zu setzen, um diese Idee auch in Vöhringen umzusetzen.
Datenstand vom 12.07.2024 07:28 Uhr