Datum: 16.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:22 Uhr bis 19:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Niederschrift über die Stadtratssitzung vom 25.04.2024 - öffentlicher Teil
1.2 Niederschrift über die Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 06.05.2024 - öffentlicher Teil
1.3 Niederschrift über die Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 08.05.2024 - öffentlicher Teil
2 Kindertagesstätte Vöhringen Nord; Abstimmung zur energetischen Fassadensanierung und Sanierung des Daches - Erweiterung des Baubeschlusses
3 Freiflächenphotovoltaik - Projekt Tiefe Mähder
4 Grundschule Vöhringen-Nord; Schaffung neuer Hortplätze
5 Errichtung einer neuen Kinderkrippe in Illerberg; Namensgebung für die Einrichtung
6 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2019 Wasserwerk, BHKW und PV-Anlagen
7 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2019 Kulturzentrum und Cardijn-Haus
8 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2020 Wasserwerk, BHKW und PV-Anlagen
9 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2020 Kulturzentrum und Cardijn-Haus
10 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2021 Wasserwerk, BHKW und PV-Anlagen
11 Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2021 Kulturzentrum und Cardijn-Haus
12 Verschiedenes
13 Anträge und Anfragen
13.1 Verkehrsrechtliche Prüfung zur Einrichtung einer "unechten Spielstraße"; Anfrage Frau Böck
13.2 Verkehrsgefährdung durch gelockerte Steine; Anfrage Herr Wedemeyer

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö 1
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1.1. Niederschrift über die Stadtratssitzung vom 25.04.2024 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 25.04.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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1.2. Niederschrift über die Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 06.05.2024 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 06.05.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Niederschrift über die Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 08.05.2024 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 08.05.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Kindertagesstätte Vöhringen Nord; Abstimmung zur energetischen Fassadensanierung und Sanierung des Daches - Erweiterung des Baubeschlusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat hat sich in der Sitzung vom 24.06.2021 einstimmig dafür entschieden, den Anbau und die Sanierung des Kindergarten Nords in der Falkenstraße auf Grundlage der Planung vom 11.05.2021 des Architekturbüros Tress aus Baltringen zu realisieren.
Der Anbau umfasst zwei Gruppenräume, eine Mensa, zwei Intensivräumen, einen Schlafraum sowie Sanitärräume. Der Baukörper bestehend aus Holzhybridbauweise schließt an das Bestandsgebäude an. Versorgt wird das Gebäude durch eine Grundwasserwärme-pumpe mit regenerativer Energie. Diese wird unterstützt durch eine große Photovoltaikanlage, welche auf dem extensiv begrünten Flachdach aufgestellt worden ist. Vor zwei Monaten ist der Anbau in Betrieb genommen worden.
Das Bestandsgebäude konnte nun ausgeräumt und die Abbrucharbeiten im Inneren des Gebäudes bereits ausgeführt werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Auftragsvergabe der großen Gewerke bereits mit dem Anbau in zwei Losen erfolgt ist, konnten die Abbrucharbeiten mit dem Auszug aus dem Bestandsgebäude zügig durchgeführt werden.
In den ersten Abstimmungsgesprächen über den Ablauf der Arbeiten wurde die Frage aufgeworfen, warum die Fassade nicht energetisch ertüchtigt wird. Die aktuelle Planung sieht einen Austausch aller Fenster gegen Dreifachverglasungen vor, wohingegen die Fassade nur optisch ausgebessert werden soll. Gerade im Hinblick auf die eingesetzte Niedrigenergie-Beheizung über eine Fußbodenheizung wäre es wichtig, dass die Fassade energetisch eine kompakte Hülle aufweist. Dies kann ausschließlich über eine vorgehängte Fassade mit Dämmung erreicht werden. Im Hinblick auf den Baukörper mit vielen auskragenden Bauteilen, ist die Ertüchtigung allerdings sehr aufwendig und somit kostenintensiv. Nach aktueller Kostenschätzung beläuft sich die energetische Fassadensanierung auf 240.000 €.
Bei einem anstehenden Fensteraustausch sollte immer auch die Möglichkeit der energetischen Sanierung der Fassade untersucht werden. 
Für die energetische Sanierung der Fenster und der Fassade ist unter Einbeziehung eines Energieberaters (NWG Nicht-Wohngebäude) eine Förderquote von mindestens 15% zu erwarten. Durch einen qualifizierten Energieberater ist eine gesamtheitliche energetische Betrachtung des Gebäudes anzustreben. Insbesondere soll die Möglichkeit der Dämmung des Dachs/der oberen Geschossdecke geprüft werden. Die Dämmung der oberen Geschossdecke kann im Gegensatz zum Fensteraustausch oder der energetischen Sanierung der Fassade unabhängig als Einzelmaßnahme umgesetzt werden. Die Kosten für eine Energieberatung, inklusive der Erstellung eines Energieausweises, werden zu 80% gefördert, die spätere Fachplanung und Bauüberwachung bis zu 50%.
Weitere Zuschüsse sind abhängig vom Erreichen des Gebäudeeffizienzstandards nach der Sanierung. (KfW 264, 464)
Anzustreben ist der Standard „Effizienzgebäude 55, Erneuerbare-Energien-Klasse“. Hier beträgt der Investitionszuschuss 35% der förderfähigen Kosten.
Mindestens erreicht werden sollte der Standard „Effizienzgebäude 70, Erneuerbare Energien-Klasse“. Hier beträgt der Investitionszuschuss 30% der förderfähigen Kosten.
Ergänzung:
Bei der Ortsbesichtigung in der Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 08.05.2024 wurde die Sanierung des Daches des Bestandsgebäude besprochen und die Notwendigkeit befürwortet. 
Die geschätzten Sanierungskosten in Höhe von ca. 70.000,-- € sollen ebenso im Haushaltsjahr 2025 eingeplant werden.  

Empfehlung

Der Stadtrat stimmt der Erweiterung des Baubeschlusses für die energetische Fassadensanierung und die Sanierung des Daches des Bestandsgebäudes der Kindertagesstätte Nord an der Falkenstraße 21 zu. 

Die Kosten für die zusätzliche Baumaßnahme belaufen sich nach aktuellen Schätzungen auf ca. 310.000 €. 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Planung und Ausschreibung vorzubereiten und die dafür erforderlichen Mittel im Haushaltsjahr 2025 anzumelden.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist einleitend auf den vorhergehenden Ortstermin mit dem Bau- und Verkehrsausschuss und übergibt zur Vorstellung des Vorhabens das Wort an Frau Dal.

Frau Dal greift das gesamte Vorhaben zur Sanierung der Kindertagesstätte Nord auf, wonach der Anbau entsprechend energetisch dem aktuellen Stand der Technik entspreche. Das Bestandsgebäude mit seinen Betonelementen hingegen erfordere zur energetischen Ertüchtigung den Rückbau der Überhänge, um sinnvoll eine ebenfalls vorgehängte Fassade samt Dämmung anbringen zu können. Dabei kämen zwei Varianten, einerseits mit Faserzementplatten oder aber einer Holzfassade, wie beim Neubau verwirklicht, in Betracht.

Gegenüber den vorgesehenen und eingeplanten 48.000 € zur Ertüchtigung des Bestandsgebäudes, würden nunmehr 238.000 € benötigt. Weiterhin schlage eine Dachsanierung mit ca. 70.000 € zu Buche, was Mehrkosten in Höhe von 310.000 € nach sich zieht.
Aus energetischen Gründen empfiehlt die Stadtverwaltung diese für den Haushalt 2025 vorzusehen. 

Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion spricht sich ein Gremiumsmitglied insbesondere auch wegen der vor ca. zehn Jahren erfolgten Dachsanierung, welche wohl nicht sach- und fachgerecht ausgeführt worden ist gegen eine energetische Sanierung aus, da dies bei der Erweiterungsplanung seinerzeit nicht vorgesehen worden war.

Seitens eines anderen Gremiumsmitgliedes wird die energetische Sanierung befürwortet, da Beton einen grundsätzlich schlechten Dämmwert aufweise. Weiterhin sei gegebenenfalls aufgrund der unterschiedlichen Dämmwerte mit Kondenswasserbildung im Innenraum zu rechnen, was Folgeschäden nach sich ziehe.
Darüber hinaus greift ein Ratsmitglied auf, dass bei der angesprochenen Summe die zu erwartende Förderung noch nicht berücksichtigt worden sei, sich die Investitionssumme also reduziere.

Nach Abschluss der Wortbeiträge ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Erweiterung des Baubeschlusses für die energetische Fassadensanierung und die Sanierung des Daches des Bestandsgebäudes der Kindertagesstätte Nord an der Falkenstraße 21 zu. 

Die Kosten für die zusätzliche Baumaßnahme belaufen sich nach aktuellen Schätzungen auf ca. 310.000 €. 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Planung und Ausschreibung vorzubereiten und die dafür erforderlichen Mittel im Haushaltsjahr 2025 anzumelden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 1

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3. Freiflächenphotovoltaik - Projekt Tiefe Mähder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Das Projekt „Tiefe Mähder“ ist Bestandteil einer übergeordneten Fläche, die anhand einer von der Stadt Vöhringen durchgeführten Potenzialanalyse für ein Freiflächenphotovoltaikprojekt in Frage kommt. In der öffentlichen Stadtratssitzung vom 25.05.2023 hat der Stadtrat, unter Berücksichtigung der regionalen Wertschöpfung, bereits die grundsätzliche Eignung der Fläche für ein Photovoltaikprojekt festgestellt. 
Im September 2023 hat die Stadtverwaltung die 15 Eigentümer (24 Flurstücke) angeschrieben und zu einem persönlichem Informationsgespräch ins Rathaus eingeladen. Bereits bei den ersten Gesprächen war die Resonanz durchaus positiv, weswegen das Projekt weiterverfolgt wurde.
Im Dezember 2023 wurde eine zweite Anfrage an die Eigentümer gerichtet, mit der Möglichkeit, noch bis zum 31.01.2024, unverbindlich, Ihr Interesse zu bekunden. Die Summe der Fläche der grundsätzlich interessierten Eigentümer am Freiflächenphotovoltaikprojekt „Tiefe Mähder“ beträgt aktuell ca. 19,5 ha, bei einer Gesamtfläche von ca. 35,0 ha. (Siehe Anhang: Übersicht Tiefe Mähder)
Anschließend an die Interessensabfrage führte die Stadtverwaltung Gespräche mit Unternehmen, die das Projekt „Tiefe Mähder“ potenziell umsetzen können. Der Stadtverwaltung war dabei wichtig, dass das ausgewählte Unternehmen das Projekt von A-Z betreuen kann. Dies umfasst im Wesentlichen folgenden Punkte:
  • Flächensicherung
  • Planung und Bau der Anlage
  • Technische Betriebsführung
  • Bürgerbeteiligung
  • Kaufmännische Verwaltung (Stromvermarktung)
Bzgl. einer möglichen Projektebeteiligung wurde seitens der Stadtverwaltung gegenüber Flächeneigentümern und Projektierern folgendes kommuniziert:

  • 50,1 % Projektierer
  • Bis zu 24,9 % Kommune
  • Bis zu 25,0 % Eigentümer, anteilig der eingebrachten Fläche.
Die Beteiligungsstruktur wurde von allen Beteiligten als fair und praxisgerecht bewertet. Die Anteile der Kommune ermöglichen verschiedenste Bürgerbeteiligungsmodelle.

In den Eigentümergesprächen stellte sich heraus, dass für die Flächen regelmäßig Anfragen zur Flächensicherung von unterschiedlichen Projektentwicklern eingehen. Eine Umsetzung von Freiflächenphotovoltaik im Bereich Tiefe Mähder ist aus Sicht der Stadtverwaltung Vöhringen aus verschiedenen Gründen nur sinnvoll, wenn sich ein gemeinschaftliches Projekt entwickelt. Die Stadtverwaltung agiert aus diesem Grund als Koordinator und möchte den Eigentümern die Zusammenarbeit mit einem Projektentwickler und Gesellschaftsbetreiber vorschlagen.

Empfehlung

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, eine Absichtserklärung zwischen der Stadt Vöhringen und entweder der Firma Sunfarmer/WindBauer GmbH, der Firma ESS Kempfle GmbH, der Firma RenExpert GmbH oder der Firma Vensol Neue Energien GmbH zu erarbeiten. Die Absichtserklärung dient dem Ziel der Errichtung einer PV-Freiflächenanlage im Bereich „Tiefe Mähder“. 

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher greift einleitend das seitens der Stadt Vöhringen initiierte Projekt auf, wonach für die infrage kommende Fläche die Eigentümer über die Option informiert worden seien und sich die in Betracht kommenden Projektierer nacheinander im Zeitrahmen von 15 Minuten vorstellen werden.

Die Reihenfolge der Vorstellung ist im Losverfahren durch Herrn Jung festgelegt worden.

Zusammenfassend stellt Herr Jung, welcher in Zusammenarbeit mit Herrn Schmid vom Bauamt geeignete Flächen eruiert hat, das Vorhaben sowie die Interessenabfrage bei den Grundstückseigentümern vor.
Da es sich überwiegend um nicht privilegierte Flächen handelt, ist die Stadt grundlegend im Planverfahren beteiligt.

SunFarmer GmbH

Herr Dürr stellt das in Norddeutschland ansässige Familienunternehmen um die Windbauer Unternehmensgruppe vor, welche neuerdings ebenfalls im süddeutschen Raum, in Ulm, ansässig ist.
Die Wurzeln des Unternehmens liegen in der Landwirtschaft, wonach inzwischen die Produktion von Lebensmitteln sowie Energie die zentralen Standbeine darstellen.

Beteiligt an der Unternehmensgruppe seien inzwischen 44 Unternehmen im Bereich der Sonnen- und Windenergie sowie der Landwirtschaft. Ziel sei die regionale Wertschöpfung und Speicherung der Energie, auch langfristig im Bereich der Wasserstoffproduktion.

Im Laufe der Vorstellung nimmt er Bezug auf in der Region ähnlich gelagerte Projekte, welche durch die Unternehmensgruppe verwirklicht worden sind. Die Beteiligung der Kommunen sowie der Flächeneigentümer seien bei der Windbauer Unternehmensgruppe grundsätzlich vorgesehen. Da diese auch eigenständige Kraftwerksbetreiber seien, könne eine Lösung aus einer Hand angeboten werden. Im vorliegenden Projekt Tiefe Mähder stelle die tagesaktuelle Stromvermarktung eine der größten Herausforderungen dar.

Auch eine Form Bürgerbeteiligung könne angeboten werden, sofern dies gewünscht sei. Darüber hinaus würde die Netzinfrastruktur ebenfalls eigenständig hergestellt. Im Verlauf der Projektentwicklung entstünden der Stadt Vöhringen keine Kosten, da das Risiko in diesem Zeitrahmen beim Projektierer verbliebe.

Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache erkundigt sich ein Gremiumsmitglied nach einer Speicherlösung, nachdem diese in den zur Verfügung gestellt Unterlagen abgebildet sei.

Herr Dürr führt aus, dass dies zu Beginn des Projektes noch nicht vorgesehen sei, aber im Laufe der Projektlaufzeit weiterentwickelt werden könne.

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Bereitschaft der Landwirte zu Agri-PV Anlagen, und inwieweit hierfür Erfahrungswerte vorliegen. 
Herr Dürr führt dazu aus, dass zumeist Grünlandflächen genutzt würden, Ackerflächen sich dafür aufgrund der Staubentwicklung nicht eignen.

Ein Gremiumsmitglied regt an, gegebenenfalls Flächen mit Landwirten zu tauschen, um ein zusammenhängendes Gebiet erschließen zu können. 
Herr Jung führt dazu aus, dass dies im versucht würde, sofern das Projekt zur Umsetzung komme.

ESS Kempfle GmbH

Herr Mülle stellt die regional ansässige Fa. ESS Kempfle GmbH vor, welche überwiegend im Bereich der Dachanlagen vertreten ist. Die Stadt Vöhringen hat hier bereits eine Kooperation für zwei Projekte mit PV-Anlagen auf dem Dach der Freiwilligen Feuerwehr Vöhringen sowie der Kindertagesstätte Rappelkiste verwirklicht.

Weiter führt Herr Engelhardt die über dreißigjährige Erfahrung seiner im Donautal ansässigen Firma im Bereich Photovoltaikanlagen aus. Auch wenn die Expertise im Bereich der Aufdachanlage gefestigt sei, können Erfahrungswerte für Freiflächenanlagen vorgewiesen werden.
Das bayernweit größte Projekt betreffe eine Carportanlage mit einer Leistung von 9,5 MWp, welche derzeit umgesetzt werde.

Auch das bereits genannte Thema der Wasserstoffgewinnung als Speicherlösung sei nicht fremd.
Herr Engelhart führt dahingehend ebenfalls als Herausforderung die Stromvermarktung an, welche bestenfalls durch naheliegende Großabnehmer im Bereich der Industrie erfolgen solle.

Weiterhin werden Beteiligungsmodelle verschiedener Ausprägung vorgestellt.

Im Nachgang der Vorstellung erkundigt sich ein Gremiumsmitglied nach der Beteiligungsgrenze für die Bürger und Stadt Vöhringen. 
Hierzu gibt Herr Engelhart die Auskunft, dass dies über die zu installierenden Wechselrichter definiert werden könne und so jeder Anlagenteil für sich zu betrachten sei.

Ein weiteres Ratsmitglied erkundigt sich nach einem der umgesetzten Projekte insbesondere nach einer Agri-PV Lösung. Herr Engelhardt hält diese für umsetzbar, aufgrund der Einschränkungen für die Landwirtschaft und des erhöhten Wartungsaufwandes wird diese Art jedoch nicht favorisiert. Weiterhin sei die Rentabilität geringer.

Darüber hinaus wird der seitens eines Gremiumsmitgliedes in einer vorhergehenden Sitzung angesprochene Vorschlag aufgegriffen, ggfs. doch eher die Parkflächen des Karl-Eychmüller-Sportparks mittels PV-Modulen zu überdachen. Hierauf teilt Herr Jung mit, dass zunächst aufgrund der sinnvolleren Investition die Dachflächen der städtischen Gebäude zu belegen seien.

actensys GmbH
 
Herr Schrettle führt zum Unternehmen aus, dass dieses 2008 als Ingenieurbüro gegründet worden sei und der überwiegende Kundenanteil Hausdachanlagen beziehe. Darüber hinaus und in Ergänzung durch die RenerVest Unternehmensgruppe würden entsprechend Gestelle, sowie Speicher ebenfalls aus eigener Produktion erfolgen.

Dabei konzentriere sich das Einsatzgebiet möglichst auf regionale Projekte, wonach auch für die Projektgesellschaft der Unternehmenssitz zur Bindung des Gewerbesteueraufkommens an die Örtlichkeit der Umsetzung ebendort gegründet werde.

Er stellt in Aussicht, alles aus einer Hand gewährleisten zu können und die wirtschaftliche sowie technische Betriebsführung ebenfalls gewährleisten zu können.

Selbstverständlich würden die Grundstückseigentümer auch durch die actensys GmbH beteiligt. Die möglichen Vermarktungsformen werden ebenfalls von Herrn Schrettle vorgestellt und auch die einsetzbaren Speicherlösungen bzw. Energieformen behandelt.

Bezüglich der angesprochenen Bürgerbeteiligung erläutert er, beispielsweise Crowd-Funding Aktionen vorzusehen. Weiterhin werden Kooperationen zur Finanzierung des Projekts genannt.

Seitens des Stadtrates werden keine Rückfragen gestellt.

Vensol Neue Energien GmbH

Herr Ganz führt zu sich, seiner Firma sowie den möglichen Beteiligungsformen direkt anhand aktueller Projekte aus. Dabei sind sie seit dem Jahr 2000 im Bereich der erneuerbaren Energien tätig.

Die Fa. Vensol finanziert über regional beteiligte Banken derartige Projekte, bietet diverse Beteiligungsoptionen, führt von der Planung über Grundstücksverhandlungen bis zur Ausschreibung alles selbst aus. Lediglich die bauliche Umsetzung erfolgt über beteiligte Unternehmen, bestenfalls aus der Region.

Bei der Ertragsvermarktung, welche ebenfalls hauseigen vorgenommen wird, profitiert das Unternehmen von einer Mischung aus Wind- und Solarenergie.
Bereits angesprochene Anfragen zu Agri-PV wolle er nicht als Marketingstrategie verwenden, sondern lediglich umsetzen, wenn es wirtschaftlich darstellbar sei.

Weiterhin spricht Herr Ganz ein Bürgerstrommodell an, wie es die Fa. Vensol bereits andernorts etabliert habe.

Zeitlich könne er sich eine Umsetzung, sofern zeitnah eine Entscheidung getroffen und das Projekt zur Umsetzung kommen, bis zum 1. Quartal 2027 vorstellen.

Im Rahmen der Aussprache wird die Frage aus dem Gremium zur Gewinnung von Personen, welche sich in einer möglichen Genossenschaft engagieren eruiert, was lt. Herrn Ganz bereits andernorts sehr gut gelungen sei.

Nach Abwägung aller Vorstellungen sowie der sich anschließenden Aussprache, wird der Tagesordnungspunkt auf Vorschlag einiger Ratsmitglieder auf die folgende Stadtratssitzung vertragt. Ziel soll es sein, die Präsentationsunterlagen noch einmal genauer zu prüfen und die Vorstellungen und Argumente abzuwägen. 

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4. Grundschule Vöhringen-Nord; Schaffung neuer Hortplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.05.2024 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Hort an der Grundschule Vöhringen-Nord umfasst derzeit 25 Betreuungsplätze. Für das kommende Schuljahr gibt es derzeit eine Warteliste mit 27 Schülern. 
Der Hort an der Grundschule Vöhringen-Nord könnte mit wenig Aufwand durch die Schaffung von zwei zusätzlichen Gruppen auf insgesamt 55 - 60 Schüler aufgestockt werden. Hierfür müsste der im Obergeschoss befindliche Hausmeisterraum als Gruppenraum umgerüstet werden, welcher 10 zusätzliche Plätze schaffen würde. Ebenso könnten die Räumlichkeiten im Untergeschoss für eine weitere Gruppe mit 20 – 25 Kindern genutzt werden. Der derzeit in den Räumlichkeiten befindliche offene Ganztagsklasse kann in das Schulhaus verlegt werden. 
Der Hort stellt laut BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz) eine Kindertageseinrichtung dar und wird somit über die kindbezogene Förderung des Freistaats Bayern bezuschusst. Diese betrug für die bereits bestehende Hortgruppe im Jahr 2023 ca. 101.000,- € (ca. 52.000,- € staatlicher Anteil und ca. 49.000,- € kommunaler Anteil). Die Errichtung bedarf der Betriebserlaubnis des Landratsamtes Neu-Ulm. 
Im Gegenzug müssen jedoch die pädagogischen Grundsätze des BayKiBiG eingehalten werden, welche beispielsweise eine wöchentliche Mindestbuchungszeit von 20 Stunden vorschreibt. Als Personal dürfen ausschließlich pädagogische Fachkräfte (Erzieher/-innen, Kinderpfleger/-innen) eingesetzt werden. Für die Gruppe mit 10 Kindern müsste hierfür zusätzlich ein Kinderpfleger/ eine Kinderpflegerin eingestellt werden. Dies wäre für den Beginn 09/2024 möglich. Für die Gruppe mit 20 – 25 Kindern müssten je nach Anzahl ein bis zwei Erzieher/-innen und ein bis zwei Kinderpfleger/-innen eingestellt werden. Diese können jedoch erst im Stellenplan 2025 berücksichtigt werden, andernfalls wäre ggf. eine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich. 
Die Personalkosten sowie die Raum-/Sachkosten belaufen sich für eine Gruppe mit 25 Kindern im Durchschnitt auf ca. 180.000,- € pro Jahr, die Einnahmen hingegen auf durchschnittlich ca. 90.000,- €.

Empfehlung

Der Stadtrat stimmt der Errichtung von zwei weiteren Hortgruppen an der Grundschule Vöhringen-Nord ab dem Schuljahresbeginn 2024/25 zu. Die erforderlichen Stellen werden im Stellenplan 2025 vorgesehen. 

Diskussionsverlauf

Frau Laible stellt die bereits in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses behandelte Thema zusammenfassend vor, wonach die Erweiterung des Hortes an der Grundschule Nord zusätzliche Betreuungsplätze biete. Für die kurzfristige Erweiterung könne mit einer Kinderpflegerin eine Kleingruppe mit 10 Betreuungsplätzen geschaffen werden. Darüber hinaus wäre der Bedarf an Personal im Jahr 2025 vorzusehen.
Ohne Rückfragen ergeht folgender 

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Errichtung von zwei weiteren Hortgruppen an der Grundschule Vöhringen-Nord ab dem Schuljahresbeginn 2024/25 zu. Die erforderlichen Stellen werden im Stellenplan 2025 vorgesehen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Errichtung einer neuen Kinderkrippe in Illerberg; Namensgebung für die Einrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.05.2024 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Voraussichtlich zum 01.09.2024 eröffnet die Kinderkrippe Illerberg in den neugeschaffenen Räumlichkeiten an der Grundschule Illerberg. Für diese Einrichtung soll nun eine Namensgebung erfolgen.
Bisher gehörte die Krippengruppe zur Kindertagesstätte „St. Martin“ Illerberg und hat dort den Namen „Bärengruppe“. In Anlehnung an die bisherige Bezeichnung schlägt das Team der Krippe den Namen „Kinderkrippe Bärenhöhle“ vor. 
Nach § 2 Ziffer 23 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Vöhringen liegt die Zuständigkeit für die Namensgebung für Schulen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen beim Stadtrat.

Empfehlung

Die neue Kinderkrippe in Illerberg erhält die Namensbezeichnung „Kinderkrippe Bärenhöhle“.

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion ergeht folgender 

Beschluss

Die neue Kinderkrippe in Illerberg erhält die Namensbezeichnung „Kinderkrippe Bärenhöhle“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2019 Wasserwerk, BHKW und PV-Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die steuerlichen Jahresabschlüsse 2019 für das Wasserwerk, das Blockheizkraftwerk und die Photovoltaikanlagen erstellt.
Die Abschlüsse der drei, steuerlich zu einem Betrieb (Steuernummer 151/114/70704) zusammengefassten Einrichtungen, sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresabschlüsse zu billigen.

Empfehlung

1. Der Jahresabschluss des Wasserwerks 2019 wird hiermit festgestellt; das Jahresergebnis wird auf das Folgejahr vorgetragen.
2. Der Jahresabschluss des Blockheizkraftwerks  sowie der PV-Anlage wird hiermit festgestellt; das Jahresergebnis wird auf das Folgejahr vorgetragen.

Diskussionsverlauf

Herr Maaß führt aus, dass die nachstehenden Sitzungsvorlagen bzw. Sachverhalte sich lediglich im zu beschließenden Jahr unterscheiden. Für Betriebe gewerblicher Art ist demnach eine Steuererklärung abzugeben, der dazu erforderliche steuerliche Jahresabschluss in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung werde durch den Bayerisch kommunalen Prüfungsverband aufgestellt und geprüft.

In der sich anschließenden Aussprache erkundigt sich ein Ratsmitglied nach dem Grund der Defizite, welches Herr Maaß mit der Versteuerung von Gewinnen einerseits sowie der kürzlich erfolgten Kalkulation und Gebührenerhöhung des Wasserbezugspreises argumentiert um dem entgegenzuwirken.

Weiterhin erkundigt sich ein Gremiumsmitglied nach dem zeitlichen Verzug der Behandlung im Gremium. Herr Maaß erläutert, dass der Abschluss dem Finanzamt bereits vorliege, lediglich die Behandlung im Gremium zusammengefasst worden sei.

Ohne weitere Rückfragen ergeht folgender

Beschluss 1

1. Der Jahresabschluss des Wasserwerks 2019 wird hiermit festgestellt; das Jahresergebnis wird auf das Folgejahr vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Jahresabschluss des Blockheizkraftwerks  sowie der PV-Anlage wird hiermit festgestellt; das Jahresergebnis wird auf das Folgejahr vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2019 Kulturzentrum und Cardijn-Haus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die steuerlichen Abschlüsse 2019 für das Kulturzentrum und das Cardijn-Haus erstellt.
Die Abschlüsse der zu einem betrieb (Steuernummer 151/114/70712) zusammengefassten Einrichtungen, sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresabschlüsse zu billigen.

Empfehlung

1. Der Jahresabschluss 2019 des Kulturzentrum der Stadt Vöhringen wird hiermit festgestellt.
2. Der Jahresabschluss 2019 des Cardijn-Hauses der Stadt Vöhringen wird hiermit festgestellt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Sachdarstellung der Sitzungsvorlage, woraufhin das Gremium ohne Rückfragen nachstehenden Beschluss fasst.

Beschluss 1

1. Der Jahresabschluss 2019 des Kulturzentrums der Stadt Vöhringen wird hiermit festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Jahresabschluss 2019 des Cardijn-Hauses der Stadt Vöhringen wird hiermit festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2020 Wasserwerk, BHKW und PV-Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die steuerlichen Jahresabschlüsse 2020 für das Wasserwerk, das Blockheizkraftwerk und die Photovoltaikanlagen erstellt.
Die Abschlüsse der drei, steuerlich zu einem Betrieb (Steuernummer 151/114/70704) zusammengefassten Einrichtungen, sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresabschlüsse zu billigen        

Empfehlung

1. Der Jahresabschluss des Wasserwerks 2020 wird hiermit festgestellt; das Jahresergebnis wird auf das Folgejahr vorgetragen.
2. Der Jahresabschluss des Blockheizkraftwerks  sowie der PV-Anlage wird hiermit festgestellt; das Jahresergebnis wird auf das Folgejahr vorgetragen.

Diskussionsverlauf

Ohne Rückfragen ergeht folgender

Beschluss 1

1. Der Jahresabschluss des Wasserwerks 2020 wird hiermit festgestellt; das Jahresergebnis wird auf das Folgejahr vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Jahresabschluss des Blockheizkraftwerks  sowie der PV-Anlage wird hiermit festgestellt; das Jahresergebnis wird auf das Folgejahr vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2020 Kulturzentrum und Cardijn-Haus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die steuerlichen Abschlüsse 2020 für das Kulturzentrum und das Cardijn-Haus erstellt.
Die Abschlüsse der zu einem betrieb (Steuernummer 151/114/70712) zusammengefassten Einrichtungen, sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresabschlüsse zu billigen.

Empfehlung

1. Der Jahresabschluss 2020 des Kulturzentrum der Stadt Vöhringen wird hiermit festgestellt.
2. Der Jahresabschluss 2020 des Cardijn-Hauses der Stadt Vöhringen wird hiermit festgestellt.

Diskussionsverlauf

Das Gremium fasst ohne Rückfragen folgenden

Beschluss 1

1. Der Jahresabschluss 2020 des Kulturzentrums der Stadt Vöhringen wird hiermit festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Jahresabschluss 2020 des Cardijn-Hauses der Stadt Vöhringen wird hiermit festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2021 Wasserwerk, BHKW und PV-Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die steuerlichen Jahresabschlüsse 2021 für das Wasserwerk, das Blockheizkraftwerk und die Photovoltaikanlagen erstellt.
Die Abschlüsse der drei, steuerlich zu einem Betrieb (Steuernummer 151/114/70704) zusammengefassten Einrichtungen, sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresabschlüsse zu billigen.

Empfehlung

1. Der Jahresabschluss des Wasserwerks 2021 wird hiermit festgestellt; das Jahresergebnis wird auf das Folgejahr vorgetragen.
2. Der Jahresabschluss des Blockheizkraftwerks  sowie der PV-Anlage wird hiermit festgestellt; das Jahresergebnis wird auf das Folgejahr vorgetragen.

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion fasst das Gremium nachstehenden

Beschluss 1

1. Der Jahresabschluss des Wasserwerks 2021 wird hiermit festgestellt; das Jahresergebnis wird auf das Folgejahr vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Jahresabschluss des Blockheizkraftwerks  sowie der PV-Anlage wird hiermit festgestellt; das Jahresergebnis wird auf das Folgejahr vorgetragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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11. Feststellung des steuerlichen Jahresabschlusses 2021 Kulturzentrum und Cardijn-Haus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wurden die steuerlichen Abschlüsse 2021 für das Kulturzentrum und das Cardijn-Haus erstellt.
Die Abschlüsse der zu einem betrieb (Steuernummer 151/114/70712) zusammengefassten Einrichtungen, sind als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Jahresabschlüsse zu billigen.

Empfehlung

1. Der Jahresabschluss 2021 des Kulturzentrum der Stadt Vöhringen wird hiermit festgestellt.
2. Der Jahresabschluss 2021 des Cardijn-Hauses der Stadt Vöhringen wird hiermit festgestellt.

Diskussionsverlauf

Ohne Aussprache ergeht folgender

Beschluss 1

1. Der Jahresabschluss 2021 des Kulturzentrums der Stadt Vöhringen wird hiermit festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Jahresabschluss 2021 des Cardijn-Hauses der Stadt Vöhringen wird hiermit festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö 12

Diskussionsverlauf

Es lagen keine zu beratenden Punkte vor.

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13. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö 13
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13.1. Verkehrsrechtliche Prüfung zur Einrichtung einer "unechten Spielstraße"; Anfrage Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö 13.1

Diskussionsverlauf

Frau Böck erkundigt sich stellvertretend für die Anwohner „Am Kellerberg“ nach einer Möglichkeit, diese als sogenannte „unechte Spielstraße“ einzurichten. Dabei handele es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich, welcher mit dem blau/weißen Verkehrsschild mit spielenden Kindern gekennzeichnet sei.
Von 18 Anwohnern hätten sich 15 aktiv dafür ausgesprochen und die übrigen drei nicht geäußert.

Dabei befänden sich in diesem Bereich 25 Kinder im Grundschulalter und weitere würden das Areal auf dem Weg zur Schule durchqueren.

Nachdem der ursprünglich vorgesehene Spielplatz nicht realisiert worden sei, nutzten die Kinder eben den Verkehrsraum als solchen.

Beachtet werden sollte die Verbesserung der Andienung durch Rettungskräfte, da ausschließlich ausgewiesene Parkflächen noch hierzu berechtigen und der Straßenraum von parkenden Fahrzeugen freigehalten würde.

Herr Gutter ergänzt, dass auch durch den zunehmenden Parkdruck der Wohn- und Arbeitssituation des Brauerei-Areales großzügig Parkflächen vorzuhalten bzw. einzurichten wären.

Herr Bürgermeister Neher stellt in Aussicht, das Anliegen durch das zuständige Sachgebiet im Hause prüfen zu lassen.

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13.2. Verkehrsgefährdung durch gelockerte Steine; Anfrage Herr Wedemeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.05.2024 ö 13.2

Diskussionsverlauf

Herr Wedemeyer berichtet über eine verkehrsgefährdende Situation durch herausgebrochene Steine am Kreisverkehr an der Ulmer Straße/Memminger Straße/Vöhlinstraße. Dabei seien Löcher mit ca. 10 cm entstanden.

Bürgermeister Neher wird den Sachverhalt an den zuständigen Straßenbaulastträger weiter melden.

Datenstand vom 19.07.2024 10:17 Uhr