Datum: 08.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:14 Uhr bis 20:17 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Nutzung der ehemaligen "Kellerbar" im Josef-Cardijn-Haus;
Konzeptvorstellung für eine Kleinkunstkneipe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.07.2024
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ö
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Beschließend
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1 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses am 05.02.2024 ist die künftige Ausrichtung bzw. Nutzung der „Kellerbar“ seitens der Verwaltung thematisiert worden.
Der Konsens der Aussprache ergab, eine mögliche Pachtnachfolge vor einer optionalen Individualvermietung zu präferieren.
Das Gremium konnte sich vor Ort ein Bild über den Zustand und die Nutzungsmöglichkeiten der Räumlichkeiten machen.
In der Zwischenzeit kam ein Interessent mit einem möglichen Konzept einer Kleinkunstkneipe unter Federführung eines zu gründenden Vereins auf die Stadt Vöhringen zu.
Dieses wird durch Herrn Gerhard Mahler persönlich dem Gremium vorgestellt.
Empfehlung
Das Gremium nimmt das Konzept zur Kenntnis. Über die Einrichtung einer Kleinkunstkneipe, die Vergabe bzw. die vertraglichen und finanziellen Modalitäten ist in einer weiteren Sitzung zu beraten und beschließen.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher begrüßt zum vorliegenden Tagesordnungspunkt Herrn Gerhard Mahler und nimmt Bezug das geführte Vorgespräch sowie den Ortstermin des Gremiums.
Herr Mahler stellt zunächst sein bisheriges Wirken sowie das vorliegende Konzept zusammenfassend vor. Zur Umsetzung der vorgesehenen Kleinkunstkneipe sei ein Verein, welcher sich der Förderung der Kultur widme, zu gründen. In diesem Zusammenhang, sollen ehrenamtliche Mitglieder den Betrieb gewährleisten. Zielsetzung sei es ferner, die Räumlichkeit einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Dabei sollen insbesondere Kooperationen mit dem Kulturamt der Stadt Vöhringen, der Musikschule Dreiklang e. V. sowie zu anderen Vereinen geknüpft werden. Auch die weitere Nutzung der vorhandenen Kegelbahnen solle in Form der Vermietung an Privatpersonen ermöglicht werden. Vorgesehen sei zunächst etwa eine Öffnung an drei bis vier Tagen im Monat mit einer vorrangig künstlerischen Ausrichtung.
Die Rahmenbedingungen sowie finanzielle Ausgestaltung wäre im Detail noch abzustimmen. Bei einem positiven Grundsatzbeschluss könne zeitnah mit der Vorbereitung der Vereinsgründung begonnen werden.
Herr Bürgermeister Neher bedankt sich für das Konzept sowie die Vorstellung und betont die Schwierigkeit der grundsätzlich gastronomischen Nutzung. Auch eine ausschließliche Vermietung für private Feierlichkeiten wäre ein aufwändiges Unterfangen. Mit dem vorliegenden Konzept würde demnach ein stimmiges Gesamtpaket angestrebt werden.
Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache ist das Gremium dem vorliegenden Konzept gegenüber positiv eingestellt und befürwortet dieses kulturelle und abwechslungsreiche Angebot. Festgestellt wird, dass die Gage der Künstler über Sponsoren erfolgen müsse und auch über die Vermietung der Kegelbahn etc. gewisse Einkünfte erzielt werden könnte.
Das Gremium erkundigt sich weiter nach der höchstzulässigen Personenzahl sowie der elektrotechnischen Ausstattung der Räumlichkeiten, um ggfs. Licht- und Tonanlagen auch störungs- und gefährdungsfrei betreiben zu können.
Diese detaillierten Punkte sind noch in einem weiteren Schritt zu prüfen und abzustimmen.
Ohne weitere Rückfragen ergeht folgender
Beschluss
Das Gremium nimmt das Konzept zur Kenntnis. Über die Einrichtung einer Kleinkunstkneipe, die Vergabe bzw. die vertraglichen und finanziellen Modalitäten ist in einer weiteren Sitzung zu beraten und beschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Bezuschussung Renovierung Kegelanlage SSV Illerberg-Thal 1948 e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.07.2024
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ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Für die Kegelabteilung „Alle Neune Thal“ des Spiel- und Sportvereins Illerberg/Thal 1948 e.V. wurde 2001 eine 4-Bahnen Kegelbahn im Untergeschoss des Sportheimes angebaut.
Inzwischen bedarf es unbedingt einer Renovierung der vier Anlaufbereiche und einer technischen Rundumerneuerung.
In der vergangenen Spielrunde gab es große Probleme mit der Technik, z.B. sinken Kegel wieder ab, obwohl sie getroffen wurden. Trotz viel Mühe und Zeit der Mitglieder ist ein normaler Spielbetrieb nicht mehr möglich. Die eingesetzten Computer laufen noch mit MS-DOS und es wird immer schwieriger, das System zu bedienen.
In der ordentlichen Mitgliederversammlung des SSV Illerberg/Thal 1948 e.V. am 29.05.2024 wurde entschieden, die notwendigen Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen umzusetzen. Die dafür veranschlagten Kosten für die Maßnahme liegen bei ca. 70.000,00 € brutto. Die Modernisierung ist für Sommer geplant, um in der nächsten Saison auf Stand zu sein.
Eine finanzielle Unterstützung der Maßnahme wurde beim BLSV (Bayerischer Landessportverband) beantragt und genehmigt.
Der SSV Illerberg/Thal 1948 e.V. beantragt einen Zuschuss der Stadt Vöhringen in Höhe von 30 % der Gesamtkosten für die Renovierung der vereinseigenen Kegelbahnanlage.
Die Kegelabteilung „Alle Neune Thal“ hat in der letzten Saison fünf Mannschaften gemeldet. Sie stellt daher eine der größten Kegelabteilungen im weiteren Umkreis dar.
Die erste Mannschaft ist nach der letzten Saison in die Bayernlinga aufgestiegen. Mit der Belegung des 3. Platzes hat sie nur knapp die Qualifikationsrunde zur 2. Bundesliga verpasst.
Die zweite Mannschaft ist in die Bezirksliga aufgestiegen.
Die dritte Mannschaft wurde Vizemeister in der Kreisklasse.
Der Spieler Felix Renz wurde bei der Gehörlosenmeisterschaft Deutscher Meister in der Mannschaftswertung.
Entsprechend Ziffer 6.1 der Städtischen Vereinsförderrichtlinien wird der übliche Investitionskostenzuschuss für Baumaßnahmen von 10% empfohlen. Die erfreulichen sportlichen Erfolge rechtfertigen es nicht, davon abzuweichen und den städtischen Haushalt in der beantragten Höhe zu belasten.
Empfehlung
Dem SSV Illerberg-Thal 1948 e.V. wird für die Renovierung der Kegelanlage ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10% der tatsächlich nachgewiesenen und förderfähigen Kosten entsprechend Ziffer 6.1 der städtischen Vereinsförderrichtlinien, maximal jedoch 7.000,- Euro zugesagt.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher begrüßt die anwesenden Vertreter des SSV Illerberg/Thal, Abteilung Kegeln und fasst den vorliegenden Antrag auf 30-prozentige Bezuschussung der Kegelanlage kurz zusammen. Weiterhin geht er darauf ein, dass dem Sportclub Vöhringen 1893 e.V. im Jahr 2016 ebenfalls zur Sanierung der Kegelanlage ein Zuschuss im Umfang von 10% bewilligt wurde, wie in den Vereinsförderrichtlinien vorgesehen.
Ein Gremiumsmitglied spricht sich explizit für die Bezuschussung in der beantragten Form aus, da es sich um Hochleistungssport handele bei welchem große Erfolge vom Verein erzielt würden. Das Engagement in dieser Leistungsklasse rechtfertige eine Abweichung von den Richtlinien.
Im Rahmen der kontroversen Diskussion wird einerseits die Meinung vertreten, dass auch durch die Vermietung der Bahnen Einnahmen generiert werden, welche als Rücklagen zu bilden und einzubringen seien. Andererseits wird insbesondere bei in der Vergangenheit höher gewährten Zuschüssen argumentiert, dass diese im Sinne der grundsätzlichen Zuständigkeit der Stadt Vöhringen oder im Hinblick auf das Gemeinwohl begründbar waren.
Nach Rückfrage eines Ratsmitgliedes und erteiltem Wort durch Herrn Bürgermeister Neher wird durch Frau Burkhard erläutert, dass der BLSV eine Förderung in Höhe von 20% der Nettoinvestitionskosten beisteuere.
Nachdem die Vereinsförderrichtlinien nicht erfolgsbasiert seien und auch die gestiegenen Investitionskosten seit Erlass der Richtlinien angeführt werden, wird abschließend über die Befugnis des Gremiums über die Abweichung der dort verankerten Höhe diskutiert.
Sodann stellt Herr Bernhard Thalhofer den weitergehenden Antrag auf eine Bezuschussung in Höhe von 30 %.
Beschluss 1
Dem SSV Illerberg-Thal 1948 e.V. wird für die Renovierung der Kegelanlage ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 30% der tatsächlich nachgewiesenen und förderfähigen Kosten entsprechend Ziffer 6.1 der städtischen Vereinsförderrichtlinien zugesagt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11
Beschluss 2
Dem SSV Illerberg-Thal 1948 e.V. wird für die Renovierung der Kegelanlage ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10% der tatsächlich nachgewiesenen und förderfähigen Kosten entsprechend Ziffer 6.1 der städtischen Vereinsförderrichtlinien, mindestens jedoch 7.000,- Euro zugesagt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Errichtung öffentlicher Bücherschränke in den Stadtteilen Illerzell und Illerberg/Thal
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.07.2024
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ö
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Beschließend
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3 |
Sachverhalt
In den vergangenen Bürgerversammlungen wurde die Errichtung weiterer Bücherschränke analog zu dem in Vöhringen stehenden Modell angeregt. Ein öffentlicher Bücherschrank dient dazu, Bücher kostenlos und ohne Formalitäten zum Tausch oder zur Mitnahme anzubieten.
Als Aufstellungsorte schlägt die Stadtverwaltung in Illerberg/Thal den Dorfplatz und in Illerzell das Areal Schulstraße 1 – 5 (Feuerwehr/Kindertagesstätte) vor (siehe Anlage 1 + 2).
Die Firma Publica Libri stellt eigens für diesen Zweck Bücherschränke her. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 4.998,- € pro Bücherschrank (siehe Anlage 3).
Empfehlung
Der Haupt- und Umweltausschuss stimmt der Errichtung öffentlicher Bücherschränke in den Stadtteilen Illerzell und Illerberg/Thal zu.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher verweist auf den vor zwei Jahren eingegangenen Antrag aus der Bürgerversammlung Illerberg auf Errichtung von Bücherschränken für den Stadtteil Illerberg/Thal.
Nachdem die Bemühungen sich schwierig gestaltet haben, entsprechende Telefonzellen o. ä. Einrichtungen zu bekommen, wird nun das vorliegende Angebot zur Abstimmung gestellt.
In der sich anschließenden Diskussion wird auf den hohen Preis so wie die mögliche Sachbeschädigung eingegangen. Dem gegenüber wird angeführt, dass mit dieser Argumentation keine Investitionen mehr getätigt werden dürfen. Auch wird mit solch optisch ansprechenden Bücherschränken entsprechende Wertschätzung für die Bevölkerung zum Ausdruck gebracht auch die Lust zum Lesen geweckt. Die Standorte seien ebenfalls sehr gut gewählt.
Auf Rückfrage eines Ratsmitgliedes wird erläutert, dass im Preisblatt noch keine Kosten für die Fundamente sowie die Aufstellung enthalten sei.
Ohne weitere Rückfragen ergeht folgender
Beschluss
Der Haupt- und Umweltausschuss stimmt der Errichtung öffentlicher Bücherschränke in den Stadtteilen Illerzell und Illerberg/Thal zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Ortsrecht der Stadt Vöhringen
Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“
Vorberatung der Neufassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.07.2024
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ö
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Vorberatung
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4 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.07.2024
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ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Mit der Erschließung des Baugebietes an der Kranichstraße hat sich der Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung am 29.04.2021 für ein nachhaltiges Nahwärmekonzept ausgesprochen. In diesem Zusammenhang ist der Grundstein für das in der Sitzung des Stadtrates am 28.04.2022 beschlossene kalte Nahwärmenetz gelegt worden. Ziel war es, ein ökologisch vorbildliches Wohngebiet entstehen zu lassen.
Um die Anschluss- und Versorgungssituation aller Grundstücke zu vereinheitlichen, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Bauverwaltung und in Abstimmung mit dem Bayerisch kommunalen Prüfungsverband in der beigefügten Satzung ausgearbeitet und geregelt worden.
Empfehlung
Der Stadtrat erlässt eine neue Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ (KNS-Kr Ost), die eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt.
Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Zum vorliegenden Tagesordnungspunkt führt Herr Vrkoslav in seiner letzten Sitzung vor der Freistellung in die Altersteilzeitphase den vorliegenden Sachverhalt aus. Demnach habe man für das Baugebiet Kranichstraße aufgrund der Versorgung mit kalter Nahwärme weitere alternative Heizsysteme ausgeschlossen. Dies galt es nun in Ortsrecht zu fassen, nachdem sowohl der beratende Notar, als auch der Bayerisch kommunale Prüfungsverband von einer privatrechtlichen Abwicklung abgeraten haben.
Ohne Rückfrage fasst das Gremium folgenden
Beschluss
Der Stadtrat erlässt eine neue Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ (KNS-Kr Ost), die eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt.
Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2024-06-26 Satzung Kalte Nahwärme Kr Ost.pdf
Download Übersichtskarte zur Darstellung des Versorgungsgebietes Kranichstraße Ost.pdf
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5. Ortsrecht der Stadt Vöhringen
Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“
Vorberatung der Neufassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.07.2024
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ö
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Vorberatung
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5 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.07.2024
|
ö
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Beschließend
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3 |
Sachverhalt
Bei der Versorgung mit kalter Nahwärme, ist das neu erschlossene „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ definiert.
Für die Beitrags- und Gebührensatzung ist also sowohl der Herstellungs- und Anschlussaufwand in Form eines Beitrages zu ermitteln und festzusetzen, als auch der laufende Wärmebezug in Form von Gebühren zu berücksichtigen.
Für die Beitragsermittlung sind die Herstellungskosten zugrunde gelegt worden. Hinzu kommen die Anschlusskosten pro Grundstück.
Da es sich analog der Wasserversorgung um eine kostendeckende Einrichtung handelt, sind für die Gebühren jeweils Kalkulationszeiträume anzusetzen, bei welchen eine mögliche Über- oder Unterdeckung bei der zukünftigen Gebührenfestsetzung zu berücksichtigen ist.
Nachdem anzunehmen ist, dass die Grundstücke sukzessive vermarktet und bebaut werden, ist für die erste Ermittlung der Gebühren der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt worden. Dabei sind als Bezugsgrößen die derzeit bekannten Kosten (Wartungsvertrag, Versicherung, angenommene Unterhalts- und Stromkosten) einkalkuliert worden.
Um diese als öffentlich-rechtliche Forderungen festzusetzen ist die als Anlage beigefügte Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ ausgearbeitet worden.
Empfehlung
Der Stadtrat erlässt eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ (BGS KNS-Kr Ost), die eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt.
Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Einleitend führt Herr Bürgermeister Neher aus, dass die zunächst angedachte pauschale Abrechnung nicht zulässig, sondern eine nutzungs- und verbrauchsabhängige Kostenfestsetzung vorzunehmen ist. Nachdem es sich beim vorliegenden System um einen ständig zirkulierenden Kreislauf handelt, ist ebenfalls der Einsatz von Durchflussmengenzählern nicht zielführend. Dies habe die Stadtverwaltung bei der Ausarbeitung der vorliegenden Beitrags- und Gebührensatzung vor Herausforderungen gestellt.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich, inwieweit die Anzahl der Wohnungen, welche noch nicht abschließend feststeht, maßgeblich und gegebenenfalls nachteilig für die Anschlussnehmer ist.
Herr Vrkoslav erläutert, dass die Berechnung nach den insgesamt möglichen Wohneinheiten getroffen worden ist.
Dementsprechend basiere die Satzung auf drei Bausteinen. Die Refinanzierung der Investitionskosten erfolge über einen einmalig zu entrichtenden Beitrag, welcher jedoch in die Grunderwerbskosten eingepreist ist. Der Gesamtpreis pro Quadratmeter ist vom Gremium festgelegt worden.
Weiterhin werden die Hausanschlusskosten über den tatsächlichen entstehenden Betrag abgerechnet. Der dritte Baustein betreffe die laufenden Gebühren für die jährlichen Kosten (Strom, Wartungsvertrag, etc.).
Analog der Wasserabgabe dürfe hierbei kein Gewinn und Verlust erzielt werden und ist in Form einer regelmäßigen Kalkulation auszugleichen.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat erlässt eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ (BGS KNS-Kr Ost), die eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt.
Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2024-06-26 BGS Kalte Nahwärme Kr Ost.pdf
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6. Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis - Zustimmung zur Übertragungsverordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.07.2024
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ö
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Vorberatung
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6 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.07.2024
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ö
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Kreisverband Neu-Ulm des Bayerischen Gemeindetages hat am 15.01.2019 beim Landkreis Neu-Ulm insbesondere auch wegen der zunehmenden Verdichtung rechtlicher Regelungen beantragt, die Möglichkeit der Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben auf den Landkreis überprüfen zu lassen.
Hierzu fand im Sommer 2020 eine Abfrage bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden statt.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat sich unter Abwägung aller relevanten Vor- und Nachteile in seiner Sitzung am 24.09.2020 gegen eine Rückübertragung der Zuständigkeit im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm ausgesprochen. Eine Beteiligung an der Voruntersuchung wurde insofern als nicht notwendig erachtet.
Das Konzept der durchgeführten Voruntersuchung ist dem Stadtrat in seiner Sitzung am 28.04.2022 vorgestellt worden. Die Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben ist durch das Gremium in eben genannter Sitzung weiterhin abgelehnt worden.
In der Zwischenzeit fanden durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm und den die Rückübertragung ablehnenden Kommunen mehrere Abstimmungsgespräche zur Neufassung einer Übertragungsverordnung statt. Dabei sollten die jeweils örtlichen Gegebenheiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen und notwendigen Regelungen in Einklang gebracht werden.
Die vorliegende Fassung ist das Ergebnis dieser Gespräche, das unter Beteiligung des betroffenen Wirtschaftsunternehmens für die Stadt Vöhringen erarbeitet worden ist.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Zustimmung zur vorliegenden Übertragungsverordnung auszusprechen.
Empfehlung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erteilt seine Zustimmung zum finalen Entwurf der Neufassung der Übertragungsverordnung abfallwirtschaftlicher Aufgaben in der Fassung vom 18.06.2024.
Diese ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher erläutert den Prozess der Abstimmungen zum nun vorliegenden Entwurf und dankt dabei insbesondere dem Abfallwirtschaftsbetrieb für die konstruktive Zusammenarbeit.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich aufgrund der schweren Verständlichkeit, inwieweit trotz Ablehnung der Rückübertragung nun doch eine Zustimmung erfolgen müsse.
Herr Mennel erläutert, dass derzeit bereits eine Übertragungsverordnung in Kraft sei, wonach die kreisangehörigen Kommunen die abfallwirtschaftliche Zuständigkeit übertragen bekommen haben. Diese wird vom Landkreis Neu-Ulm zum 31.12.2025 aufgehoben. Nachdem der Stadtrat der Stadt Vöhringen sich für eine Beibehaltung der Zuständigkeit vor Ort entschieden hat, hat der Landkreis Neu-Ulm den ablehnenden Kommunen zum 01.01.2026 mit einer neu zu erlassenden Übertragungsverordnung diese Zuständigkeit wieder zu übertragen.
Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich nach den Auswirkungen für das Duale System Deutschland, welches jedoch unverändert über die Trennungs- und Entsorgungsmöglichkeit auf dem Recyclinghof genutzt werden kann.
Im Anschluss fasst das Gremium nachstehenden
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erteilt seine Zustimmung zum finalen Entwurf der Neufassung der Übertragungsverordnung abfallwirtschaftlicher Aufgaben in der Fassung vom 18.06.2024.
Diese ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Download Finaler Entwurf der Neufassung der Übertragungsverordnung vom 18-06-2024.pdf
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.07.2024
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ö
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|
7 |
Diskussionsverlauf
Beratungsgegenstände lagen nicht vor.
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8. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.07.2024
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ö
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8 |
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8.1. Anfrage Herr Lepple aus der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 06.05.2024 zum Sachstand des Blühpaktes Bayern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.07.2024
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ö
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8.1 |
Sachverhalt
Die im Zusammenhang mit dem Blühpakt Bayern geplanten Flächen wurden alle angelegt. Durch eine entsprechende Unterhaltungs- und Entwicklungspflege sowie ggf. einzelnen Nachjustierungen sollen sich die Flächen in den nächsten Jahren noch weiter in die gewünschte Richtung entwickeln.
Ausstehend ist noch ein Insektenhotel für den Spielpark Rue de Vizille. Hier war eine Aktion im Rahmen des Ferienspaßes angedacht, welche verschoben werden musste. Diese wird für 2025 noch einmal neu geplant und anvisiert.
Eine Zusammenarbeit mit den Aktionsgruppen der Grundschule Illerberg wird von der Stadtverwaltung befürwortet. Bislang hat sich in der Praxis allerdings gezeigt, dass die Kommunikation und Zeitvorstellungen schwierig waren. Nichts desto trotz kann gerne ein Austausch bezüglich geeigneter oder bereits angedachter Projekte stattfinden.
Diskussionsverlauf
Ergänzend zu den Ausführungen der Stadtverwaltung greift Herr Lepple auf, dass es sich um ein fließendes, sich fortentwickelndes System handele. Bezüglich der Mahd von Streuobstwiesen und weiteren Belangen regt er an, die betreffenden Mitarbeiter an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen zu lassen. Eine weitere Verfolgung und Ausgestaltung des Blühpaktes sei angezeigt.
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8.2. Sachstandsanfrage zum Breitbandausbau durch die Deutsche Glasfaser GmbH;
Anfrage Herr Barth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.07.2024
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ö
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|
8.2 |
Diskussionsverlauf
Aufgrund zunehmender Rückfragen aus der Bevölkerung, erkundigt sich Herr Barth nach dem Sachstand des Breitbandausbaus durch die Deutsche Glasfaser GmbH.
Nach der ursprünglich intensiven Werbekampagne durch das Unternehmen, werden zwischenzeitlich gar keine Informationen mehr bereitgestellt. In diesem Zusammenhang gebiete sich, das Unternehmen für eine Stellungnahme und Presseerklärung einzuladen.
Bürgermeister Neher erläutert, dass seitens der Stadtverwaltung bereits vor Kurzem die Initiative ergriffen worden ist und Vertreter des Unternehmens zu einem Gesprächstermin im Rathaus waren. Nach einem Wechsel in der Geschäftsleitung, unterliege auch die Firmenpolitik einem Wandel.
Dementsprechend sollen zunächst vordringlich Anschlüsse hergestellt, anstatt lediglich Leitungen verlegt werden.
Zu einem verbindlichen Ausbauzeitplan kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Man blicke jedoch zuversichtlich dem Ausbau in Vöhringen entgegen. Auch wenn in der Angelegenheit Geduld gefragt sei, profitiere Vöhringen ohne Investition von einem flächendeckenden Ausbau.
Seitens des Gremiums wird insgesamt die Informationspolitik des Unternehmens kritisiert und angeregt, seitens der Deutschen Glasfaser GmbH regelmäßig die Bürgerschaft zu informieren.
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8.3. Lieferung des neuen MZF für die Freiwililge Feuerwehr Illerberg/Thal;
Anfrage Herr B. Thalhofer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.07.2024
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ö
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8.3 |
Diskussionsverlauf
Herr Thalhofer berichtet, dass nach inzwischen dreijähriger Wartezeit erfreulicherweise das neue Mehrzweckfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Illerberg/Thal in Empfang genommen werden konnte.
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8.4. Sachstandsanfrage zum Gewässerentwicklungskonzept;
Anfrage Herr B. Thalhofer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.07.2024
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ö
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8.4 |
Diskussionsverlauf
Bezugnehmend auf die kürzlich stattgefundene Informationsveranstaltung bzgl. der Wiedervernässung der „Wasenlöcher“ erkundigt sich Herr Thalhofer ebenfalls nach dem Sachstand des Gewässerentwicklungskonzeptes insbesondere im Hinblick auf den Landgraben.
Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Vorstellung der Konzeptergebnisse durch das Büro Kling Consult GmbH im Rahmen der Sitzung des Stadtrates vom 20.04.2023. Diese würden bei anstehenden Maßnahmen jeweils berücksichtigt und umgesetzt.
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8.5. Aktualisierung des Feuerwehrbedarfsplanes sowie Beschaffung des LF 10 für die Frewillige Feuerwehr Illerzell;
Anfrage Herr B. Thalhofer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.07.2024
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ö
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8.5 |
Diskussionsverlauf
Herr Thalhofer erkundigt sich nach dem Sachstand zur Aktualisierung des Feuerwehrbedarfsplanes und in diesem Zusammenhang auch nach der Beschaffung des LF 10 für die FFW Illerzell.
Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass zwischenzeitlich die Angebote für die Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes vorliegen und die Auftragserteilung nun erfolgen kann.
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8.6. Ehemaliges Rathaus Illerberg, verkehrssicherer Zugang und Erreichbarkeit;
Anfrage Herr B. Thalhofer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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08.07.2024
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ö
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8.6 |
Diskussionsverlauf
Herr Thalhofer bezieht sich auf eine Anfrage bzw. Besprechung mit Herrn Söhner, wonach für das ehemalige Rathaus in Illerberg ein wintersicherer Zugang geschaffen werden sollte, die Zugangstreppe instand zu setzen ist sowie die Hausnummernzuteilung entsprechend anzupassen ist. Ebenso sollte für die Erkennbarkeit an der Abzweigung bei der ehemaligen Viehwaage ein Schild mit Verweis auf das Gebäude angebracht werden.
Herr Bürgermeister Neher berichtet, dass die Hausnummernzuteilung des ehemaligen Rathauses in Illerberg bereits von der Weißenhorner Straße 8 in Oberer Kellerbergweg 6 geändert worden ist.
Die übrigen Punkte werden an das Stadtbauamt weitergegeben.
Datenstand vom 06.08.2024 16:35 Uhr