Datum: 25.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:20 Uhr bis 18:38 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Niederschrift über die Stadtratssitzung vom 27.06.2024 - öffentlicher Teil
1.2 Niederschrift über die Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 08.07.2024- öffentlicher Teil
1.3 Niederschrift über die Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10.07.2024 - öffentlicher Teil
2 Ortsrecht der Stadt Vöhringen Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ Neufassung
3 Ortsrecht der Stadt Vöhringen Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ Neufassung
4 Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis - Zustimmung zur Übertragungsverordnung
5 Stellungnahme zum Nahverkehrsplan des Landkreises Neu-Ulm
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen
7.1 Entwässerung Baugebiet Witzighauser Straße Nord, Illerberg; Anfrage Herr Georg Thalhofer
7.2 Beschlusscontrolling; Rückmeldung zu Anträgen und Anfragen; Anfrage Herr Brocke
7.3 Zeitpunkt der Grundstücksvergabe im Wohngebiet Kranichstraße-Ost; Anfrage Herr Wildt
7.4 Müllablagerungen auf dem Grundstück bzw. der Gasse entlang der Bahnlinie nahe Bahnhofstraße 36; Anfrage Herr Wildt
7.5 Getränkeangebot für Sitzungsbesucher; Anfrage Herr Maier
7.6 Einrichtung eines weiteren Grüngutcontainers auf dem Friedhof Süd; Anfrage Herr Barth
7.7 Totengedenken - Nachruf von Herrn Eugen Mareis; Anfrage Herr Barth

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Niederschrift über die Stadtratssitzung vom 27.06.2024 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 27.06.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Niederschrift über die Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 08.07.2024- öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 08.07.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Niederschrift über die Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10.07.2024 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 10.07.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Ortsrecht der Stadt Vöhringen Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ Neufassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.07.2024 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Mit der Erschließung des Baugebietes an der Kranichstraße hat sich der Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung am 29.04.2021 für ein nachhaltiges Nahwärmekonzept ausgesprochen. In diesem Zusammenhang ist der Grundstein für das in der Sitzung des Stadtrates am 28.04.2022 beschlossene kalte Nahwärmenetz gelegt worden. Ziel war es, ein ökologisch vorbildliches Wohngebiet entstehen zu lassen.

Um die Anschluss- und Versorgungssituation aller Grundstücke zu vereinheitlichen, sind die rechtlichen Rahmenbedingungen durch die Bauverwaltung und in Abstimmung mit dem Bayerisch kommunalen Prüfungsverband in der beigefügten Satzung ausgearbeitet und geregelt worden.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt eine neue Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ (KNS-Kr Ost), die eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt. 

Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und die ausführliche Vorstellung durch Herrn Vrkoslav.

Zur Klarstellung einer Anfrage aus dem Gremium erläutert Herr Mennel die Berechtigung des grundsätzlichen Benutzungsrechts neben der Anschluss- und Benutzungspflicht.
Ein weiteres Ratsmitglied spricht einen Kalkulationsfehler der Heizlast im Gutachten an. Herr Mennel erläutert, dass im ersten Jahr lediglich auf ein halbes Jahr kalkuliert worden sei, nachdem das erste Halbjahr 2024 außen vor bleiben könne.
Weiterhin führt das Gremiumsmitglied aus, dass die Kalkulation je Wohneinheit inklusive Warmwasserbereitung aufgrund der unterschiedlichen Wohnungsgrößen nicht vergleichbar und ggfs. für einzelne Bürger nachteilig sei.
Er empfehle daher Wasserzähler für den Durchfluss zu installieren und als Grundlage zu verwenden.

Allein aus ökologischen Gesichtspunkten führt ein weiteres Ratsmitglied an, solle eine verbrauchsabhängige Gebührenbemessung erfolgen.

Bürgermeister Neher führt aus, dass die Festlegung der verbrauchsabhängigen Abrechnung die größte Hürde in der Vorbereitung und Ausarbeitung dargestellt habe. Nach Rückmeldung der ausführenden Firma für die kalte Nahwärme seien daher Wärmemengenzähler wegen der geringen Vor- und Rücklaufdifferenz nicht nutzbar. Aufgrund des stetigen Kreislaufs kämen auch Durchflussmengenzähler nicht in Betracht. Für eine Maßgabe habe man sich daher entscheiden müssen. Zugegebenermaßen müsse womöglich bei einer zukünftigen Gebührenkalkulation auch im Bereich der Feststellungsmethode des Verbrauchs nachgearbeitet werden.

Ein weiteres Gremiumsmitglied erläutert, dass der stetige Durchfluss eben zur Wärmegewinnung benötigt werde, da diese über das im Straßenverlauf eingearbeitete Kollektorfeld gewährleistet werde.

Ohne weitere Rückfragen fasst das Gremium folgenden

Beschluss

Der Stadtrat erlässt eine neue Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ (KNS-Kr Ost), die eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt. 

Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2024-06-26 Satzung Kalte Nahwärme Kr Ost.pdf
Download Übersichtskarte zur Darstellung des Versorgungsgebietes Kranichstraße Ost.pdf

zum Seitenanfang

3. Ortsrecht der Stadt Vöhringen Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ Neufassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.07.2024 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Bei der Versorgung mit kalter Nahwärme, ist das neu erschlossene „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ definiert. 

Für die Beitrags- und Gebührensatzung ist also sowohl der Herstellungs- und Anschlussaufwand in Form eines Beitrages zu ermitteln und festzusetzen, als auch der laufende Wärmebezug in Form von Gebühren zu berücksichtigen.

Für die Beitragsermittlung sind die Herstellungskosten zugrunde gelegt worden. Hinzukommen die Anschlusskosten pro Grundstück.

Da es sich analog der Wasserversorgung um eine kostendeckende Einrichtung handelt, sind für die Gebühren jeweils Kalkulationszeiträume anzusetzen, bei welchen eine mögliche Über- oder Unterdeckung bei der zukünftigen Gebührenfestsetzung zu berücksichtigen ist.

Nachdem anzunehmen ist, dass die Grundstücke sukzessive vermarktet und bebaut werden, ist für die erste Ermittlung der Gebühren der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) beauftragt worden. Dabei sind als Bezugsgrößen die derzeit bekannten Kosten (Wartungsvertrag, Versicherung, angenommene Unterhalts- und Stromkosten) einkalkuliert worden.

Um diese als öffentlich-rechtliche Forderungen festzusetzen ist die als Anlage beigefügte Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ ausgearbeitet worden.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ (BGS KNS-Kr Ost), die eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt. 

Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Im Zusammenhang des vorhergehenden Tagesordnungspunktes ergeht ohne Rückfragen nachstehender

Beschluss

Der Stadtrat erlässt eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die öffentliche Versorgung mit Kalter Nahwärme in der Stadt Vöhringen, im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ (BGS KNS-Kr Ost), die eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt. 

Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download 2024-06-26 BGS Kalte Nahwärme Kr Ost.pdf

zum Seitenanfang

4. Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben an den Landkreis - Zustimmung zur Übertragungsverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.07.2024 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Kreisverband Neu-Ulm des Bayerischen Gemeindetages hat am 15.01.2019 beim Landkreis Neu-Ulm insbesondere auch wegen der zunehmenden Verdichtung rechtlicher Regelungen beantragt, die Möglichkeit der Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben auf den Landkreis überprüfen zu lassen.

Hierzu fand im Sommer 2020 eine Abfrage bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden statt. 

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat sich unter Abwägung aller relevanten Vor- und Nachteile in seiner Sitzung am 24.09.2020 gegen eine Rückübertragung der Zuständigkeit im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm ausgesprochen. Eine Beteiligung an der Voruntersuchung wurde insofern als nicht notwendig erachtet.

Das Konzept der durchgeführten Voruntersuchung ist dem Stadtrat in seiner Sitzung am 28.04.2022 vorgestellt worden. Die Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben ist durch das Gremium in eben genannter Sitzung weiterhin abgelehnt worden.

In der Zwischenzeit fanden durch den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm und den die Rückübertragung ablehnenden Kommunen mehrere Abstimmungsgespräche zur Neufassung einer Übertragungsverordnung statt. Dabei sollten die jeweils örtlichen Gegebenheiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen und notwendigen Regelungen in Einklang gebracht werden.

Die vorliegende Fassung ist das Ergebnis dieser Gespräche, das unter Beteiligung des betroffenen Wirtschaftsunternehmens für die Stadt Vöhringen erarbeitet worden ist.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Zustimmung zur vorliegenden Übertragungsverordnung auszusprechen.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erteilt seine Zustimmung zum finalen Entwurf der Neufassung der Übertragungsverordnung abfallwirtschaftlicher Aufgaben in der Fassung vom 18.06.2024. 

Diese ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses. Das vorliegende Konzept stelle das Ergebnis mehrerer Abstimmungsgespräche zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb, der Gemeinde Bellenberg, der Stadt Senden sowie dem örtlichen Entsorgungsbetrieb dar.

Zu der bisher geltenden Übertragungsverordnung seien daher lediglich Detailanpassungen vorzunehmen gewesen. 

Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache wird seitens eines Gremiumsmitgliedes angeregt, die Altmetallverwertung künftig aufgrund der zu erzielenden Einnahmen selbst vorzunehmen und diese herauszulösen.

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass sich dies gegenüber dem Landkreis kaum verhandeln lasse und die Einnahmen dahingehend auch allen Landkreisbürgern zu Gute komme.

Ein weiteres Gremiumsmitglied weist darauf hin, dass es im Verordnungstext korrekterweise Anhang 1 und nicht Anlage 1 heißen müsse.

Weiterhin stellt ein Gremiumsmitglied fest, dass es sich beim aktuellen Schrottpreis um 266 Tonnen zu verwertendes Material handeln müsste, bei der in den Raum gestellten Summe von 40.000 Euro.

Im Anschluss der Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erteilt seine Zustimmung zum finalen Entwurf der Neufassung der Übertragungsverordnung abfallwirtschaftlicher Aufgaben in der Fassung vom 18.06.2024. 

Diese ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Dokumente
Download Finaler Entwurf der Neufassung der Übertragungsverordnung vom 18-06-2024.pdf

zum Seitenanfang

5. Stellungnahme zum Nahverkehrsplan des Landkreises Neu-Ulm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö 5

Sachverhalt

1. Rahmenbedingungen

Das Landratsamt Neu-Ulm hat der Stadt Vöhringen mit E-Mail vom 08.07.2024 den Entwurf des Nahverkehrsplanes des Landkreises Neu-Ulm zum Zwecke der Anhörung der Kommunen übermittelt.

Dieser Entwurf wurde vom zuständigen Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Kreisentwick-lung des Kreistages behandelt und nunmehr zur Stellungnahme an die Kommunen versandt.

Eine Rückmeldung hat bis zum 11.08.2024 verbindlich zu erfolgen, weshalb der Plan ohne Vorberatung in der Stadtratssitzung zu behandeln ist.

Insoweit kritisiert die Stadtverwaltung den doch recht kurzfristigen Termin zur Rückäußerung. Der Plan wurde uns am 08.07.2024 übermittelt, sodass eine Vorberatung in dem zuständigen Bau- und Verkehrsausschuss am 11.07.2024 nicht mehr möglich war, da zum einen die Ladungsfrist abgelaufen war, zum anderen eine angemessene Einarbeitung in den Sachverhalt den Stadträten und auch der Verwaltung sicher nicht zuzumuten war.

Vor diesem Hintergrund wird beantragt, die Frist zur Stellungnahme angemessen, jedoch bis mindestens 30. September 2024 zu verlängern.

Bemerkenswert ist, dass der Plan vom zuständigen Ausschuss am 04.06.2024 beschlossen worden ist aber erst mehr als einen Monat später an die Kommunen weitergeleitet wurde. Im Hinblick auf die Bedeutung des Nahverkehrsplanes für die zukünftigen Anforderungen des ÖPNV muss man sich sicher mehr Zeit nehmen, als dies mit der kurzfristigen Fristsetzung erfolgt ist, zumal der Zeitraum zum Teil in die sitzungsfreie Zeit der meisten Kommunen fällt.

2. Vorläufige Stellungnahme zum Nahverkehrsplan

  • Der Nahverkehrsplan dient als strategisches Instrument zur Weiterentwicklung und Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis und legt die Mindestanforderungen fest. Details sind in diesem nicht geregelt.

       Der letzte Nahverkehrsplan datiert von 2015 und soll insoweit fortgeschrieben werden.

  • Ziffer 2.2.2 des NVP:

       Aus unserer Sicht sollten die Bevölkerungszahlen angepasst werden. Der Stand 2021 ist
       nicht mehr aktuell.

  • Ziffer 3.2.1 Angebot im Busverkehr:

       Hier ist dargestellt, dass u.a. die Linie 73 (neben 72, 78 sowie 850) mit einem weitest-        gehend getakteten Angebot eine tagesdurchgängige Bedienung im Busverkehr auf den         Hauptsiedlungsachsen des Landkreises sicherstellt.

       Warum dann diese Hauptsiedlungsachse insbesondere zwischen Weißenhorn und
       Vöhringen nicht als Hauptachse festgelegt wird (vgl. Abbildung 6 auf Seite 34 des NVP) ist         nicht ganz ersichtlich.

       Vor diesem Hintergrund wird ausdrücklich gefordert, die Achse Vöhringen -        Weißenhorn als Hauptachse ohne Schienenverbindung aufzuführen.

       Nach Wahrnehmung der Stadt Vöhringen ist der Individualverkehr zwischen Vöhringen und
       Weißenhorn an seiner Kapazitätsgrenze angelangt, was die gemessenen Verkehrs-
       zahlen nicht nur zu Stoßzeiten und auch die Auslastung der Kreisverkehre westlich von         Weißenhorn und an der Autobahnanschlussstelle faktisch belegen. Diese Verbindung als         Hauptachse verstärkt zu bedienen – auch am Wochenende – muss Ziel des Nahverkehrs-        planes sein. Nach Kenntnis der Stadt Vöhringen ist das Verkehrsaufkommen zwischen den         beiden viert- und fünftgrößten Kommunen im Landkreis höher als das auf der vierspurigen         B10 zwischen Neu-Ulm und Nersingen.

  • Nachtverkehr und Bedarfsverkehr

       Erfreulich ist zunächst, dass die aufgegebene Pfiffibus-Verbindung zwischen Vöhringen,
       Illerberg und Emershofen wieder aufgenommen wurde. Der Pfiffibus stellt nach Auffassung
       der Stadt Vöhringen ein sehr attraktives Angebot dar, um auch Bürgerinnen und Bürger aus
       den Ortsteilen zu den Zügen zu bringen und auch am Wochenende, im Hinblick auf die         Freizeitgestaltung, ein attraktives Angebot auch nachts zur Verfügung zu stellen.

       Vor diesem Hintergrund wird die Erstreckung der Pfiffibus-Linie 6 auch auf den         Ortsteil Illerzell dringend angeregt, zumal die Lage zwischen Vöhringen und Senden         dies ohne Weiteres ermöglicht.

       In der Vergangenheit war eine solche Anbindung auch angeboten worden. Auch wenn
       die Anbindung aufgrund wohl fehlender Inanspruchnahme (Stand 2017) aufgegeben wurde,
       so haben sich die Zeiten und die Zielsetzung in der Verkehrspolitik seither doch         deutlich verändert.

       Ferner wird im Hinblick auf die bereits angesprochene Bedeutung der Verkehrsachse
       Vöhringen - Weißenhorn angeregt, die Pfiffibus-Linie 6 auf den Bahnhof Weißenhorn
       zu erstrecken, da insbesondere die Bewohner von Emershofen und Illerberg doch
       verstärkte Verbindungen nach Weißenhorn haben.

  • Ziffer 3.2.2 Angebot im SPNV

Die Erhöhung der Frequenz insbesondere zur Hauptverkehrszeit im Rahmen der RS 7
zwischen Ulm und Vöhringen/Illertissen wird sehr begrüßt, auch deshalb, weil die Verkehrsströme auf dieser Achse insbesondere bis Illertissen doch erheblich sind (vgl. Abbildung auf S. 28 des NVP, <= 3.000).

  • Ziffer 4.3 Umsteigevorgänge zu wichtigen Zielen

       In diesem Zusammenhang wird seitens der Stadt Vöhringen darauf hingewiesen, dass der
       Bahnhof in Vöhringen selbstverständlich als wichtiges Ziel im Nahverkehrsplan berücksich-
       tigt werden muss. In der Vergangenheit wurde im Rahmen der Neuordnung des Schüler-
       verkehrs seitens des         damaligen Sachbearbeiters des Landratsamtes angedeutet, dass die         Bushaltestelle nicht mehr wie aktuell beim Bahnhof Vöhringen, sondern an einer ca. 200 m         bis 300 m entfernten Stelle im Bereich der Richard-Wagner-Straße verlegt werden soll.         Dies wird seitens der Stadt Vöhringen sicher nicht akzeptiert werden. Die Einwendung         erfolgt lediglich vorsorglich.

Empfehlung

Der Stadtrat billigt die vorliegende vorläufige Stellungnahme zum Nahverkehrsplan des Landkreises Neu-Ulm. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diese gegenüber dem Landratsamt abzugeben und eine Fristverlängerung zur ggf. weiteren Stellungnahme zu beantragen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass es sich vorliegend um ein diffiziles und auch politisches Thema handele, worüber zunächst im Kreistag beraten worden ist. In der vorliegenden Sitzungsvorlage habe er daher die Kernpunkte dargestellt.

Grundsätzlich sei Vöhringen mit der Illertalbahn gut angebunden. In Ost-West-Richtung, insbesondere aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens zwischen Weißenhorn und Vöhringen bestehe jedoch Verbesserungspotenzial.

In der sich anschließenden Aussprache wird insbesondere die Unzuverlässigkeit des Schienenverkehrs bemängelt. Die Bevölkerung zur Nutzung des ÖPNV zu bewegen, falle daher schwer. Auch die Anbindung der Buslinien an den Schienenverkehr falle insbesondere für den Stadtteil Illerberg suboptimal aus. Hingegen werden die kostenlosen Park + Rideparkplätze lobend erwähnt.
Weiteres Verbesserungspotenzial bieten die Anzeigen in und an den Bussen.

Weiterhin wird seitens eines Ratsmitgliedes angemerkt, dass Anreize zur ÖPNV-Nutzung wie beispielsweise  eine „Happy Hour“ weiterhin fehlen. Der Pfiffibus müsse, wie von Herrn Bürgermeister Neher bereits gefordert, auf jeden Fall für alle Stadtteile mit aufgenommen werden.

Ein anderes Gremiumsmitglied spricht die lückenhafte und inaktuelle Bevölkerungsprognose bzw. -statistik an, welche als Grundlage verwendet wird. Damit einhergehend werde auch die Umgestaltung der örtlichen Bushaltestellen nötig. Die schlechte Anbindung des Stadtteiles Illerzell sei insbesondere beim zuletzt stattfindenden Inklusionsfestival wieder aufgefallen.
Dementsprechend solle die Aufnahme von Anrufsammeltaxis aufgenommen werden.

Im Zusammenhang mit den Anbindungen führt ein weiteres Ratsmitglied an, dass ggfs. aufgrund der Finanzierungsproblematik bei anderen Linien auf eine längere Taktung zurückgefahren werden müsse.

Bezüglich der Pfiffibus-Anbindungen weist ein weiteres Gremiumsmitglied auf die Verbindungen und Haltestellen hin. Ggfs. sollten diese angepasst werden, da abhängig von der befahrenen Wabe häufig ein Fahren ohne Fahrschein riskiert werde.
Auch gelte dabei zu beachten, dass je nach genutzter Haltestelle eine vorherige telefonische Bestellung nötig sei.

Die Ausweitung der Pfiffibus-Linien müsse seitens des Landkreises geklärt bzw. in der Ausschreibung berücksichtigt werden, so Herr Bürgermeister Neher. Sofern das Angebot etabliert sei könne auf die Nutzung im Extra erläuternd hingewiesen werden.

Ohne weitere Anmerkungen ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat billigt die vorliegende vorläufige Stellungnahme zum Nahverkehrsplan des Landkreises Neu-Ulm, welche um die Einrichtung von Anrufsammeltaxis ergänzt wird. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diese gegenüber dem Landratsamt abzugeben und eine Fristverlängerung zur ggf. weiteren Stellungnahme zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö 6

Diskussionsverlauf

Es lagen keine Beratungsgegenstände zur Bekanntgabe vor.

zum Seitenanfang

7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö 7
zum Seitenanfang

7.1. Entwässerung Baugebiet Witzighauser Straße Nord, Illerberg; Anfrage Herr Georg Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö Beschließend 7.1

Sachverhalt

Herr Georg Thalhofer nimmt mit E-Mail vom 15.07.2024 Bezug auf den in der Sitzung des Stadtrates vom 22.06.2017 beschlossenen Bebauungsplan „Wohngebiet Witzighauser Straße Nord“ und die zugehörige Entwässerung des Gebietes. 

Die Anfrage ist im Wortlaut nachstehend angeführt:

„In der Sitzung des Stadtrates vom 22.06.2017 (TOP 3) wurde der B-Plan "Wohngebiet Witzighauser Straße Nord" beschlossen. Unter Ziffer "III. Wasserrecht und Bodenschutz" wird ausgeführt, dass aus wasser- und bodenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung bestehen. Da der Untergrund nicht sickerfähig ist, soll das anfallende Niederschlagswasser über eine Regenwasserkanalisation in ein Rückhaltebecken und dann gedrosselt in eine städt. Rohrleitung abgeleitet werden, die dann in den Landgraben mündet. Weiter wird ausgeführt, dass für die Einleitung rechtzeitig eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist. Die Erlaubnispflicht besteht nicht für den Ablauf (Betrieb) des Rückhaltebeckens, sondern für die Einleitungsstelle in ein Gewässer (Oberflächengewässer oder Grundwasser - Versickerung).
 
Die Rohrleitung wurde im Rahmen der Flurbereinigung gebaut und ist nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens, spätestens jedoch mit der Auflösung der Teilnehmergemeinschaft an die Stadt Vöhringen übergegangen. Selbst wenn im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt wurde (Einleitung von Drainagewasser), wäre nun für die zusätzliche Entwässerung des Baugebietes eine Änderung dieser Erlaubnis erforderlich. Im Weiteren dürfte diese Einleitung dann dem Anwendungsfall der EÜV unterliegen. Zu prüfen wäre auch, ob für diese Einleitung eine UVP-Vorprüfung erforderlich gewesen wäre (Betroffenheit des Naturschutzgebietes Wasenlöcher).
 
Anwohner melden, dass sich das Becken nach den Niederschlägen der letzten Zeit nicht mehr vollständig entleert und abtrocknet. Es bleiben auf Dauer Wasserpfützen stehen, was zu einer enormen Mückenplage führt. Wird das Rückhaltebecken ordnungsgemäß betrieben / unterhalten? Das LfU empfiehlt hier mind. einmal jährlich eine Sichtprüfung hinsichtlich Bauzustand, Betriebssicherheit und Funktionsfähigkeit (EÜV, Anhnag 2, Dritter Teil, Sonderbauwerke Entlastungsanlagen). Zusätzliche Kontrollen insbesondere nach einer Vollfüllung wären meiner Meinung nach angebracht. Ebenso die Dokumentation in einem Betriebsbuch.
 
Nach meiner Kenntnis wurde von der Stadt Vöhringen bislang keine wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Neu-Ulm beantragt.
 
Weiter läuft die Rohrleitung nicht in den Landgraben, sondern im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 799 Gemarkung Illerberg frei aus. Zu prüfen wäre, ob dieser freie Auslauf eine ausreichende Betriebssicherheit für die Entwässerungsanlage darstellt und ob dadurch weitere Grundstückseigentümer betroffen sind. Auch naturschutzrechtliche wäre diese Ableitung (Naturschutzgebiet Wasenlöcher) meiner Meinung nach zu prüfen.
 
Weiter ist das Rückhaltebecken incl. Zu- und Ablauf im GIS nicht erfasst. Wäre es sinnvoll, auch diese Daten zu erfassen?
 
Ich stelle den Antrag, dass die Stadtverwaltung in der Stadtratssitzung am 25.07.2024 zu diesem Sachverhalt berichtet“.


Herr Bürgermeister Neher wird in der Sitzung des Stadtrates am 25.07.2024 zum Sachverhalt berichten.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der schriftlichen Stellungnahme durch Herrn Bürgermeister Neher gilt die Anfrage als abschließend beantwortet.

zum Seitenanfang

7.2. Beschlusscontrolling; Rückmeldung zu Anträgen und Anfragen; Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö 7.2

Diskussionsverlauf

Herr Brocke erkundigt sich nach der Möglichkeit, eine Liste im RIS bereitzustellen, aus welcher der Status der Anträge und Anfragen ersichtlich ist.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dass dies bereits seitens der Verwaltung vorgesehen und im Rahmen des einzuführenden Beschlusscontrollings umgesetzt werde.

zum Seitenanfang

7.3. Zeitpunkt der Grundstücksvergabe im Wohngebiet Kranichstraße-Ost; Anfrage Herr Wildt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö 7.3

Diskussionsverlauf

Herr Wildt erkundigt sich nach dem vorgesehenen Beginn der Grundstücksvermarktung im Baugebiet Kranichstraße-Ost.

Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass die Schwierigkeit einerseits darin bestanden habe, die dingliche Sicherheit einer Gashochdruckleitung zu regeln. Andererseits haben auch die heute beschlossenen Satzungen den letzten rechtlichen Baustein ausgemacht. 
Die Vermarktung der Grundstücke sei nach der Sommerpause vorgesehen.

zum Seitenanfang

7.4. Müllablagerungen auf dem Grundstück bzw. der Gasse entlang der Bahnlinie nahe Bahnhofstraße 36; Anfrage Herr Wildt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö 7.4

Diskussionsverlauf

Herr Wildt spricht abgelagerte Sofas und sonstigen Unrat an, welcher sich entlang der Gasse der zwei Bahnhofsunterführungen im Bereich des Grundstücks Bahnhofstraße 36 befindet.

Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass der Sachverhalt bekannt und das Ordnungsamt bereits involviert sei. Aufgrund dessen, dass ein Teil des Fußweges jedoch Teil des Grundstücks sei, könne eine Abgrenzung der Ablagerung nicht immer zweifelsfrei erfolgen.
Der Sachverhalt werde jedoch zur Überprüfung ans Ordnungsamt weitergegeben.

zum Seitenanfang

7.5. Getränkeangebot für Sitzungsbesucher; Anfrage Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö 7.5

Diskussionsverlauf

Herr Maier bezieht sich auf Gremiensitzungen anderer Behörden, bei welchen für Besucher Getränke bereitgestellt werden. Diese könnten auf einem separaten Tisch vorgehalten werden.

Frau Böck greift auf, dass auch seitens des Gremiums mehr auf die eigens gesprudelten Flaschen zurückgegriffen werden würde, sofern mehrere auf den Tischen vorhanden wären.

Herr Bürgermeister Neher bedankt sich für die Anregung, welche gerne aufgegriffen wird.

zum Seitenanfang

7.6. Einrichtung eines weiteren Grüngutcontainers auf dem Friedhof Süd; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö 7.6

Diskussionsverlauf

Herr Barth geht auf die Situation explizit am Friedhof Süd aber auch Friedhof Nord ein. Aufgrund der Weitläufigkeit der neuen Friedhofsanlage am Friedhof Süd, sei es für ältere Mitbürger mühselig, den Abfall zum Grüngutcontainer zu bringen. Er bittet darum, eine Möglichkeit für einen weiteren Containerstandort zu prüfen.

Auf dem Nordfriedhof hingegen empfehle sich, Sitzgelegenheiten anzubieten. Weiterhin bereite die hohe Kiesschicht auf den Wegen Schwierigkeiten mit Rollatoren oder Rollstühlen.

zum Seitenanfang

7.7. Totengedenken - Nachruf von Herrn Eugen Mareis; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.07.2024 ö 7.7

Diskussionsverlauf

Herr Barth bezieht sich auf den Sterbefall von Herrn Eugen Mareis, welcher ebenfalls im Stadtrat tätig gewesen sei. Diesbezüglich sei noch kein Totengedenken erfolgt.

Herr Bürgermeister Neher bedankt sich für den Hinweis und sieht ein Totengedenken für die Sitzung des Stadtrats im September vor.

Datenstand vom 27.01.2025 10:26 Uhr