Datum: 12.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:24 Uhr bis 19:37 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
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ö
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1 |
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1.1. Bauvoranfrage für die Errichtung eines Batteriespeichers in modularer Bauweise mit dazugehöriger Übergabestation und Lager für Ersatzteile;
Bauort: Flur-Nr. 1189 und 1190 Gemarkung Vöhringen (Nähe Memminger Straße)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
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ö
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Beschließend
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1.1 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung eines Batteriespeichers in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Umspannwerk wird in Aussicht gestellt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange dem Grunde nach entgegenstehen.
Die Batteriespeicheranlage ist umfassend einzugrünen, so wie dies in den eingereichten Planunterlagen bereits schematisch dargestellt ist.
Spätestens mit einem eventuellen konkreten Bauantrag ist ein Nachweis über die Sicherung der Erschließung vorzulegen, nachdem diese momentan nicht gewährleistet erscheint.
Auf das Wohngebäude „Memminger Straße 196“, Vöhringen (Flur-Nr. 1192), wird der guten Ordnung halber hingewiesen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.2. Errichtung eines Kaltwintergartens auf bestehender Terrasse;
Bauort: „Schmiedegasse 6“ in Thal (Flur-Nr. 102/7)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
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ö
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Beschließend
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1.2 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.3. Neubau eines Ärzte- und Wohnhauses mit Tiefgarage;
Bauort: „Memminger Straße 25“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1080/4 und 1080/8)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
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ö
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Beschließend
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1.3 |
Diskussionsverlauf
Im Anschluss an die Vorstellung des Bauantrags wird die Frage gestellt, ob die Erschließung weiterhin über die Verdistraße erfolgen soll, da dies im Plan nicht dargestellt ist.
Bürgermeister Neher erläutert, dass das Ziel weiterhin die Erschließung über die Verdistraße ist.
Des Weiteren ist das Thema des Stellplatzes noch nicht final abgeschlossen. Der Bauherr muss nachweisen, an welchem Standort die benötigten 42 Stellplätze realisiert werden können. Ob die städtischen Grundstücke 1080/12 und 1080/11 als Parkplätze genutzt werden könnten, schließt Bürgermeister Neher eher aus, da diese mit Schallschutz hin zur Rue de Vizille bebaut sind. Die Anzahl der benötigten Stellplätze für die Arztpraxis berechnet sich nach der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung (1 Stellplatz pro 30m² Nutzfläche). Die Stellplatz-Problematik ist wesentlicher Bestandteil für die Baugenehmigung.
Im ersten Schritt wird bei dem Projekt die baurechtliche Grundlage geschaffen. Als zweiter Schritt ist die Entscheidung zu treffen, ob die Realisierung des Projektes über einen privaten Bauherrn oder eine städtische Wohnbaugesellschaft erfolgt. Die Stadt Vöhringen hat diesbezüglich einen Auftrag über die Rentabilität vergeben.
Es wird weiterhin nachgefragt, wie die Fassade gestaltet ist. Bei der gestreiften Fassaden-Optik handelt es sich um eine vorgehängte Holzfassade.
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau eines Ärzte- und Wohnhauses mit Tiefgarage wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend entgegenstehen.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mozartstraße – B 19“ wird unter Zurückstellung von städtebaulichen Bedenken insbesondere hinsichtlich der angestrebten Kubatur (Grundflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, Geschossflächenzahl) gleichwohl zugestimmt.
Die Erschließung des beantragten Ärzte- und Wohnhauses mit Tiefgarage ist gesichert.
Die Stadt Vöhringen wird zum gegebenen Zeitpunkt beim Landratsamt Neu-Ulm die Fortsetzung der eingeleiteten Verfahren zur Enteignung und vorzeitigen Besitzeinweisung von Teilflächen von sechs Grundstücken im Zuge der vollständig zu bauenden Verdistraße zu beantragen.
Auf den Bauvorbescheid des Landratsamtes Neu-Ulm vom 05.05.2022, AZ. 31-6024.1 – 20210855, wird Bezug genommen.
Die Stadt Vöhringen ist grundsätzlich bereit, mit dem Bauwerber einen Vertrag zur Ablösung der Stellplatzpflicht abzuschließen. Allerdings sieht sich die Stadt Vöhringen gegenwärtig außerstande, die im Raum stehende Anzahl von 42 Stellplätzen abzulösen. Dafür, dass die Arztpraxen auch tatsächlich funktionieren, ist die Bereitstellung von entsprechenden Stellplätzen zwingend erforderlich. Deswegen ist in erster Linie der Bauwerber gefordert, weiter nach einer Lösung zu suchen, die die Errichtung einer ausreichenden Zahl von Stellplätzen in der unmittelbaren Umgebung ermöglicht.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.4. Dachaufstockung und Balkonanbauten im Bestand und Anbau eines MFH mit 3 WE;
Bauort: „Schleifweg 19“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1165/5)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
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ö
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Beschließend
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1.4 |
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens ergeht nach kurzer Aussprache folgender
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend nicht entgegenstehen, werden keine Einwände erhoben.
Die Stadt Vöhringen regt dringend aus ökologischen Gesichtspunkten und zum besseren Erscheinungsbild des Bauvorhabens im Ortsbild die Pflanzung von zwei heimischen Laubbäumen oder zwei Obstbaumhochstämmen auf der südlichen Gartenseite an. Ergänzend dazu wird eine durchgehende Eingrünung bestehend aus heimischen Gehölzen in Form von Sträuchern oder einer Heckenpflanzung befürwortet.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.5. Errichtung von zwei Wohncontainern für die Unterbringung von Obdachlosen;
Bauort: „Einöde 161“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1250/3)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
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ö
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Beschließend
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1.5 |
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens ergeht nach kurzer Aussprache folgender
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.6. Isolierte Befreiung: Errichtung eines Zaunes mit Sichtschutz;
Bauort: "Uferstraße 4" in Illerzell (Flur-Nr. 183/3)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
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ö
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Beschließend
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1.6 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Illerzell Nord“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.7. Austausch von 2 Werbelogos am Pylon der bestehenden Tankstelle;
Bauort: "An der Alten Ziegelei 2 und 4" in Illerberg (Flur-Nr. 1648)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
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ö
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Beschließend
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1.7 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet nördlich der alten Ziegelei“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg";
- Billigung der Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
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ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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26.09.2024
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ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Geltungsbereich des angestrebten Bebauungsplanes „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“ befindet sich im Osten der Stadt Vöhringen, entlang des „Ahornweges“. Das Plangebiet stellt ein gewachsenes Wohngebiet mit vereinzelten gewerblichen Nutzungen dar, welches seit den 1940er Jahren sukzessive bebaut wurde. Bestimmend ist eine meist kleinteilige Baustruktur aus ein- bis zweigeschossigen Einzel-, Doppel- und vereinzelt Reihenhäusern.
Das Plangebiet ist in allen Richtungen von Bebauung umgeben. Im Norden begrenzt die „Illerberger Straße“ den Bereich, da sich ab hier ein Strukturwechsel zu einer stärker aufgelockerten Bebauung, vor allem aber größeren Kubaturen und größerer Nutzungsvielfalt vollzieht. Im Osten schließt das Plangebiet an der „Mittelstraße“ ab, ab welcher eine reine Wohnnutzung dominiert. Im Westen bildet die Bahnlinie Ulm – Memmingen die natürliche Demarkation. Im Süden endet das Plangebiet an der „Rue de Vizille“ und grenzt dort an den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „NU 14 neu zwischen Riedstr. u. Memminger Str.“. Die Grundstücke des Bebauungsplanes „Reihenhauswohnanlage Weißenhorner Straße 1-13“ sind nicht Teil des Plangebietes, da sie bereits überplant sind.
Derzeit ist für ein Grundstück im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebiets ein Antrag auf Nutzungsänderung eines ehemals gewerblich /handwerklich genutzten Gebäudes in eine Asylbewerberunterkunft beim Landratsamt Neu-Ulm anhängig. Die Stadt hat hierzu ihr Einvernehmen verweigert. Ein zuvor gestellter Antrag auf Umbau der Gewerbefläche im Erdgeschoss und im Teilbereich des Obergeschosses zu 14 Wohneinheiten mit 28 Stellplätzen wurde im August 2023 genehmigt.
Weiter zeichnet sich in dem Gebiet ein Generationenwechsel ab, der ebenfalls in absehbarer Zeit zu Nutzungs- bzw. baulichen Veränderungen in dem Gebiet führen wird. Aus diesem Grund sieht es die Stadt als erforderlich an, die aktuellen und zukünftigen Änderungs- und Erweiterungswünsche städtebaulich zu steuern und ihre städtebaulichen Ziele für dieses Gebiet bauleitplanerisch zu sichern. Ziel ist es, die vorhandene Nutzungsstruktur zu sichern sowie eine maßvolle Nachverdichtung unter Erhalt der gewachsenen Siedlungs- und Baustruktur zu ermöglichen. Angesichts des bestehenden Wohnraumbedarfs in der Stadt soll in dem Bebauungsplangebiet, in dem ohnehin bereits überwiegend Wohnnutzung vorhanden ist, eine Nachverdichtung der Wohnnutzung ermöglicht werden. Daher soll als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Die Festsetzung als reines Wohngebiet (WR) kommt aufgrund der im Bestand vorhandenen, nicht störenden Gewerbebetriebe sowie Handwerksbetriebe nicht in Betracht. Diese Betriebe sollen nicht in Frage gestellt werden und auch weiterhin allgemein zulässig sein. Im Sinne einer gesteuerten Innenentwicklung und einer maßvollen Nachverdichtung aber ist erstes Ziel der Planung, die überwiegende Wohnnutzung in der Zukunft zu sichern und weiter auszubauen. Die Nutzungen gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) sollen ausgeschlossen werden, da das Gebiet durch die im näheren Umfeld bereits vorhandenen entsprechenden Einrichtungen gut versorgt ist und das Gebiet vorrangig der Deckung des Wohnbedarfs dienen soll.
Da das Plangebiet aktuell gem. § 34 BauGB bebaubar wäre, ist zur städtebaulichen Steuerung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hierdurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Wohngebietes entlang des Ahornweges geschaffen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird auch für die aktuellen und zukünftigen Grundstückseigentümer Klarheit über die bau- und planungsrechtliche Situation bzw. Rechtssicherheit in Bezug auf die bauliche Nutzung geschaffen.
Da im Landratsamt bereits konkrete Bauanträge anhängig sind, wurden die Planungsziele durch Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB gesichert (rechtskräftig durch Bekanntmachung am 03.02.2024).
Anlagen:
Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung, bestehend aus Planungskonzept, Lageplan, Auszug aus dem Flächennutzungsplan, Stand: 26.09.2024
Empfehlung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt die Unterlagen gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, bestehend aus Planungskonzept, Lageplan, Auszug aus dem Flächennutzungsplan, Stand 26.09.2024
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Christian Wandinger, Stadtplaner von Büro LARS Consult aus Memmingen.
Herr Wandinger stellt eine Präsentation über den Bebauungsplan „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“ vor und erinnert an die Sitzung vom 25.01.2024. Hierbei wurde der Aufstellungsbeschluss im Stadtrat mit Veränderungssperre gefasst. Grund für die Aufstellung ist ein sich abzeichnender Generationenwechsel, die Sicherung der vorhandenen Nutzungsstruktur sowie eine maßvolle Nachverdichtung unter Erhalt der gewachsenen Siedlungs- und Baustruktur. Geplant ist eine Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie der Ausschluss der Nutzungen gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke). Hierzu sei die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit einzuholen und die Rahmenbedingungen abzuklären. Laut Herr Wandinger ist die Bestandsüberplanung schwierig, weil man den baurechtlichen Status Quo berücksichtigen muss. Deshalb müssen frühzeitig die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt werden, ebenso ein frühzeitiges Auslegen der Unterlagen für die interessierte Öffentlichkeit.
Beschluss
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt die Unterlagen gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, bestehend aus Planungskonzept, Lageplan, Auszug aus dem Flächennutzungsplan, Stand 26.09.2024
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Download 01 Planungskonzept.pdf
Download 02 VE BP Ahornweg_LAGEPLAN.pdf
Download 03 VE BP Ahornweg_FNP.pdf
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3. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
"Wohngebiet Kranichstraße Ost", Kranichstraße und Eisvogelweg;
Widmung als Ortsstraße bzw. beschränkt-öffentliche Wege
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
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ö
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Beschließend
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3 |
Sachverhalt
Im Jahr 2024 wurde die Erschließung des Neubaugebietes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ mit dem Bau einer weiteren Teilstrecke der Kranichstraße und dem Neubau des Eisvogelweges abgeschlossen.
Gleichzeitig wurden auch die Wege im Bereich des Kinderspielplatzes angelegt.
Nunmehr soll das Straßenteilstück der Kranichstraße und der Eisvogelweg als Ortsstraße gewidmet werden.
Ebenso soll der Weg im Bereich des Kinderspielplatzes sowie der Weg Flur-Nr. 480/22 Gemarkung Vöhringen als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet und damit der Öffentlichkeit auch formal übergeben werden.
Empfehlung
1. Das Straßenteilstück Kranichstraße (Flur-Nr. 480 der Gemarkung Vöhringen), beginnend am Teilstück I der Kranichstraße Flur-Nr. 464/2 der Gemarkung Vöhringen und endend an der Ostgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 481 der Gemarkung Vöhringen wird als Ortsstraße gewidmet.
Die Straßenteilstück hat eine Länge von 168 m. Die Straße ist ausgebaut. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe im beiliegenden Lageplan – Anlage 1 Nr. 1)
2. Die Straße „Eisvogelweg“ (Flur-Nr. 480/48 der Gemarkung Vöhringen), beginnend an der Einmündung in die Kranichstraße (Flur-Nr. 480 östlich) und endend an der Einmündung in die Kranichstraße (Flur-Nr. 480 westlich), wird als Ortsstraße gewidmet.
Die Straße hat eine Länge von 251 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe im beiliegenden Lageplan – Anlage 1 Nr. 2)
3. Der Geh- und Radweg Flur-Nr. 480/22 der Gemarkung Vöhringen, beginnend an der Einmündung in den Eisvogelweg und endend an der Einmündung in das Grundstück Flur-Nr. 480/30 der Gemarkung Vöhringen wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
Der Weg hat eine Länge von 22 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg.
(siehe im beiliegenden Lageplan - Anlage 1 Nr. 3)
4. Die Grundstücke Flur-Nr. 480/30 Tlfl. und Flur-Nr. 464/17 jeweils der Gemarkung Vöhringen, beginnend an der Einmündung in die Reiherstraße und endend an der Einmündung in die Kranichstraße werden als beschränkt-öffentliche Wege gewidmet.
Der Weg Flur-Nr. 480/30 Tlfl. und 464/17 Gemarkung Vöhringen hat eine Länge von 145 m.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe im beiliegenden Lageplan - Anlage 1 Nr. 4)
5. Das Grundstück Flur-Nr. 480/4 Tlfl. der Gemarkung Vöhringen, beginnend an der Einmündung in die Kranichstraße und endend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 471 der Gemarkung wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
Der Weg Flur-Nr. 480/4 Tlfl. der Gemarkung Vöhringen hat eine Länge von 39 m.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen,
Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe im beiliegenden Lageplan – Anlage 1 Nr. 5)
Beschluss 1
1. Das Straßenteilstück Kranichstraße (Flur-Nr. 480 der Gemarkung Vöhringen), beginnend am Teilstück I der Kranichstraße Flur-Nr. 464/2 der Gemarkung Vöhringen und endend an der Ostgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 481 der Gemarkung Vöhringen wird als Ortsstraße gewidmet.
Das Straßenteilstück hat eine Länge von 168 m. Die Straße ist ausgebaut. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe im beiliegenden Lageplan – Anlage 1 Nr. 1)
Widmungsbeschränkungen: keine.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Die Straße „Eisvogelweg“ (Flur-Nr. 480/48 der Gemarkung Vöhringen), beginnend an der Einmündung in die Kranichstraße (Flur-Nr. 480 östlich) und endend an der Einmündung in die Kranichstraße (Flur-Nr. 480 westlich), wird als Ortsstraße gewidmet.
Die Straße hat eine Länge von 251 m. Die Straße ist ausgebaut.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe im beiliegenden Lageplan – Anlage 1 Nr. 2)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 3
3. Der Geh- und Radweg Flur-Nr. 480/22 der Gemarkung Vöhringen, beginnend an der Einmündung in den Eisvogelweg und endend an der Einmündung in das Grundstück Flur-Nr. 480/30 der Gemarkung Vöhringen wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
Der Weg hat eine Länge von 22 m. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg.
(siehe im beiliegenden Lageplan - Anlage 1 Nr. 3)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 4
4. Die Grundstücke Flur-Nr. 480/30 Tlfl. und Flur-Nr. 464/17 jeweils der Gemarkung Vöhringen, beginnend an der Einmündung in die Reiherstraße und endend an der Einmündung in die Kranichstraße werden als beschränkt-öffentliche Wege gewidmet.
Der Weg Flur-Nr. 480/30 Tlfl. und 464/17 Gemarkung Vöhringen hat eine Länge von 145 m.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe im beiliegenden Lageplan - Anlage 1 Nr. 4)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 5
5. Das Grundstück Flur-Nr. 480/4 Tlfl. der Gemarkung Vöhringen, beginnend an der Einmündung in die Kranichstraße und endend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 471 der Gemarkung wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
Der Weg Flur-Nr. 480/4 Tlfl. der Gemarkung Vöhringen hat eine Länge von 39 m.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen,
Widmungsbeschränkungen: keine.
(siehe im beiliegenden Lageplan – Anlage 1 Nr. 5)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 - Lageplan Kranichstraße-Eisvogelweg.pdf
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4. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO;
Anbau und Sanierung KiGa Nord,
Abbrucharbeiten;
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
|
ö
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Beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Auf die dringliche Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO – Anbau und Sanierung KiGa Nord, Abbrucharbeiten, Auftragsvergabe vom 19.08.2024 wird verwiesen.
Empfehlung
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Abbrucharbeiten für die Sanierung am KiGa Nord in Vöhringen wird an die Firma Geiger Abbruch GmbH, Riedweg3, 88436 Eberhardzell zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 01.08.2024 vergeben.
Die erforderlichen Mittel von brutto ca. 78.000,-- € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt
Beschluss
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Abbrucharbeiten für die Sanierung am KiGa Nord in Vöhringen wird an die Firma Geiger Abbruch GmbH, Riedweg3, 88436 Eberhardzell zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 01.08.2024 vergeben.
Die erforderlichen Mittel von brutto ca. 78.000,-- € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO;
Krippe Illerberg Außenanlagen;
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
|
ö
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Beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Auf die dringliche Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 OG – Landschaftsarbeiten für die Außenanlagen an der Krippe Illerberg, Auftragsvergabe – vom 25.07.2024 wird verwiesen.
Empfehlung
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Landschaftsarbeiten für die Außenanlagen an der Krippe Illerberg, wird an die Firma Zeba Straßen- und Tiefbau GmbH, Stockweg 1, 88489 Wain zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 22.07.2024 vergeben.
Die erforderlichen Mittel von brutto ca. 83.000,-- € sind unter der Haushaltsstelle 46462.9400 bereitgestellt.
Beschluss
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Landschaftsarbeiten für die Außenanlagen an der Krippe Illerberg, wird an die Firma Zeba Straßen- und Tiefbau GmbH, Stockweg 1, 88489 Wain zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 22.07.2024 vergeben.
Die erforderlichen Mittel von brutto ca. 83.000,-- € sind unter der Haushaltsstelle 46462.9400 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
|
ö
|
|
6 |
Diskussionsverlauf
Keine Wortmeldung
zum Seitenanfang
7. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
|
ö
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|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Ampel an der Rue de Vizille;
Anfrage Herr Zanker
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
|
ö
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Beschließend
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7.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Zanker bittet um Auskunft zum Stand der Ampel an der Rue de Vizille.
Bürgermeister Neher sichert eine Nachfrage bei der zuständigen Behörde durch die Verwaltung zu.
Anmerkung der Verwaltung
Das Staatliche Bauamt Krumbach (Herr Greineder) hat auf eine nachträgliche Anfrage der Örtlichen Straßenverkehrsbehörde bekannt gegeben, dass aktuell die Angebote für die Ampelaufstellung eingeholt werden. Geplant ist die Aufstellung noch in diesem Jahr, vermutlich im November.
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7.2. Abriss des Hauses in der Heustraße in Illerzell;
Anfrage Herr Zanker
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
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ö
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Beschließend
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7.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Zanker fragt an, wann der Abriss des Hauses in der Heustraße in Illerzell beginnt.
Bürgermeister Neher antwortet, dass zeitnah der Abriss erfolgen soll.
zum Seitenanfang
7.3. Abriss des Hauses im Turbinenweg in Illerzell;
Anfrage Herr Klingler
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
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ö
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Beschließend
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7.3 |
Diskussionsverlauf
Herr Klingler fragt, wann der Abriss des Hauses im Turbinenweg in Illerzell beginnt.
Bürgermeister Neher antwortet, dass der Abriss mit einem weiteren Gebäude nächstes Jahr geplant ist. Die Haushaltsmittel dafür werden rechtzeitig beantragt.
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7.4. Kopfsteinpflaster vor der Kirche in Illerzell;
Anfrage Herr Klingler
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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12.09.2024
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ö
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Beschließend
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7.4 |
Diskussionsverlauf
Herr Klingler möchte wissen, wer das gelockerte Kopfsteinpflaster vor der Kirche in Illerzell repariert. Ebenso würde er es befürworten, wenn eben z.B. über eine Rampe mit dem Rollstuhl oder Rollator in die Kirche hineingefahren werden könnte.
Bürgermeister Neher wird mit dem Dekan abklären, ob die Kirche oder die Stadt Vöhringen für die Umsetzung verantwortlich ist und wer die Kosten hierfür trägt.
Datenstand vom 27.01.2025 10:31 Uhr