Datum: 26.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:45 Uhr bis 18:02 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.09.2024
|
ö
|
|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Stadtratssitzung vom 25.07.2024 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.09.2024
|
ö
|
|
1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 25.07.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 11.09.2024 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.09.2024
|
ö
|
|
1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 11.09.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 12.09.2024 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.09.2024
|
ö
|
|
1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 12.09.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg";
- Billigung der Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
12.09.2024
|
ö
|
Vorberatung
|
2 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.09.2024
|
ö
|
Beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Der Geltungsbereich des angestrebten Bebauungsplanes „Wohngebiet Innenentwicklung am Ahornweg“ befindet sich im Osten der Stadt Vöhringen, entlang des „Ahornweges“. Das Plangebiet stellt ein gewachsenes Wohngebiet mit vereinzelten gewerblichen Nutzungen dar, welches seit den 1940er Jahren sukzessive bebaut wurde. Bestimmend ist eine meist kleinteilige Baustruktur aus ein- bis zweigeschossigen Einzel-, Doppel- und vereinzelt Reihenhäusern.
Das Plangebiet ist in allen Richtungen von Bebauung umgeben. Im Norden begrenzt die „Illerberger Straße“ den Bereich, da sich ab hier ein Strukturwechsel zu einer stärker aufgelockerten Bebauung, vor allem aber größeren Kubaturen und größerer Nutzungsvielfalt vollzieht. Im Osten schließt das Plangebiet an der „Mittelstraße“ ab, ab welcher eine reine Wohnnutzung dominiert. Im Westen bildet die Bahnlinie Ulm – Memmingen die natürliche Demarkation. Im Süden endet das Plangebiet an der „Rue de Vizille“ und grenzt dort an den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „NU 14 neu zwischen Riedstr. u. Memminger Str.“. Die Grundstücke des Bebauungsplanes „Reihenhauswohnanlage Weißenhorner Straße 1-13“ sind nicht Teil des Plangebietes, da sie bereits überplant sind.
Derzeit ist für ein Grundstück im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebiets ein Antrag auf Nutzungsänderung eines ehemals gewerblich /handwerklich genutzten Gebäudes in eine Asylbewerberunterkunft beim Landratsamt Neu-Ulm anhängig. Die Stadt hat hierzu ihr Einvernehmen verweigert. Ein zuvor gestellter Antrag auf Umbau der Gewerbefläche im Erdgeschoss und im Teilbereich des Obergeschosses zu 14 Wohneinheiten mit 28 Stellplätzen wurde im August 2023 genehmigt.
Weiter zeichnet sich in dem Gebiet ein Generationenwechsel ab, der ebenfalls in absehbarer Zeit zu Nutzungs- bzw. baulichen Veränderungen in dem Gebiet führen wird. Aus diesem Grund sieht es die Stadt als erforderlich an, die aktuellen und zukünftigen Änderungs- und Erweiterungswünsche städtebaulich zu steuern und ihre städtebaulichen Ziele für dieses Gebiet bauleitplanerisch zu sichern. Ziel ist es, die vorhandene Nutzungsstruktur zu sichern sowie eine maßvolle Nachverdichtung unter Erhalt der gewachsenen Siedlungs- und Baustruktur zu ermöglichen. Angesichts des bestehenden Wohnraumbedarfs in der Stadt soll in dem Bebauungsplangebiet, in dem ohnehin bereits überwiegend Wohnnutzung vorhanden ist, eine Nachverdichtung der Wohnnutzung ermöglicht werden. Daher soll als Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Die Festsetzung als reines Wohngebiet (WR) kommt aufgrund der im Bestand vorhandenen, nicht störenden Gewerbebetriebe sowie Handwerksbetriebe nicht in Betracht. Diese Betriebe sollen nicht in Frage gestellt werden und auch weiterhin allgemein zulässig sein. Im Sinne einer gesteuerten Innenentwicklung und einer maßvollen Nachverdichtung aber ist erstes Ziel der Planung, die überwiegende Wohnnutzung in der Zukunft zu sichern und weiter auszubauen. Die Nutzungen gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO (Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke) sollen ausgeschlossen werden, da das Gebiet durch die im näheren Umfeld bereits vorhandenen entsprechenden Einrichtungen gut versorgt ist und das Gebiet vorrangig der Deckung des Wohnbedarfs dienen soll.
Da das Plangebiet aktuell gem. § 34 BauGB bebaubar wäre, ist zur städtebaulichen Steuerung die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Hierdurch werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Wohngebietes entlang des Ahornweges geschaffen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes wird auch für die aktuellen und zukünftigen Grundstückseigentümer Klarheit über die bau- und planungsrechtliche Situation bzw. Rechtssicherheit in Bezug auf die bauliche Nutzung geschaffen.
Da im Landratsamt bereits konkrete Bauanträge anhängig sind, wurden die Planungsziele durch Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB gesichert (rechtskräftig durch Bekanntmachung am 03.02.2024).
Anlagen:
Unterlagen für die frühzeitige Beteiligung, bestehend aus Planungskonzept, Lageplan, Auszug aus dem Flächennutzungsplan, Stand: 26.09.2024
Empfehlung
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt die Unterlagen gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, bestehend aus Planungskonzept, Lageplan, Auszug aus dem Flächennutzungsplan, Stand 26.09.2024
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Sachdarstellung in der Sitzungsvorlage sowie die Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss, wonach auf eine nochmalige Vorstellung der Planung verzichtet wird.
Ohne weitere Rückfragen aus dem Stadtrat ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt die Unterlagen gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, bestehend aus Planungskonzept, Lageplan, Auszug aus dem Flächennutzungsplan, Stand 26.09.2024
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Dokumente
Download 01 Planungskonzept.pdf
Download 02 VE BP Ahornweg_LAGEPLAN.pdf
Download 03 VE BP Ahornweg_FNP.pdf
zum Seitenanfang
3. Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Werner von Siemens Straße: Thema Altlasten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.09.2024
|
ö
|
Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Die Gremiumsmitglieder haben sich in der gemeinsamen Stadtratssitzung vom 29.06.2023 mehrheitlich dafür entschieden, den Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner von Siemens Straße“, gem. § 2 Abs. 1 Bau GB aufzustellen und die Planung auf Grundlage des Vorentwurfs vom 29.06.2023 (gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen) weiterzuverfolgen. Des Weiteren wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, im Ortsteil Illerzell, angrenzend an das bereits bestehende Gewerbe und Industriegebiet Vöhringen Nord-West auf einer Fläche von 2,08 ha die planungsrechtlichen Grundlagen für Gewerbeflächen zu schaffen. Vorrangig sollen diese Flächen der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen. Ein Großteil der Flächen ist für ein bereits am Standort angesiedeltes Unternehmen als Erweiterungsfläche vorgesehen. Der übrige Bereich wird voraussichtlich von zwei weiteren Vöhringer Bauunternehmen genutzt. Somit kann die Standortsicherung der Betriebe gewährleistet und die Arbeitsplätze und Wirtschaftlichkeit am Ort gehalten werden.
Aktuell steht die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen im Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren aus.
Parallel hierzu wurden im Rahmen von Kaufabsicherungen Bodenschürfungen durch den potenziellen Erwerber vorgenommen. Dabei wurden Auffälligkeiten im Erdreich angetroffen. Das Ingenieurbüro Schirmer (Ulm) wurde beauftragt, um den Istzustand und die Auffüllungen hinsichtlich der abfalltechnischen Bewertung der Altlasten zu untersuchen und zu bewerten. Das Prüfergebnis der Untersuchung ist in der Anlage Prüfbericht vom 11.06.2024 zusammengestellt. Die Auffüllungen wurden durch das Ingenieurbüro mindestens als Z1.1- Material (Aushub mit Beimengungen an Fremdbestandteilen daher eingeschränkte Entsorgung gemäß EPP Bayern) und ggf. höher eingestuft.
Auf Grundlage des Prüfberichts erfolgte eine altlastentechnische Bewertung des Landratsamts insbesondere um den Grundwasserschutz sowie den Schutz von Menschen und Nutzpflanzen. Hier wurde mitgeteilt, dass die Fläche um die zu untersuchende Fläche durch eine Aushubsanierung „altlastenfrei“ geklärt werden kann.
Für die Aushubsanierung wurden zwei Bauunternehmen angeschrieben. Die Kosten für den Aushub und die Altlastenbeseitigung betragen ca.100.000 €. Diese müssen von der Stadt übernommen werden. Die Wiederbefüllung beläuft sich auf 80.000 €. Diese Kosten werden durch eine Grundstückseigentümerin vollständig übernommen. Hierzu wird eine vertragliche Regelung ausgearbeitet.
Die außerplanmäßig erforderlichen Mitteln in Höhe von 100.000 € können im Haushaltsjahr 2024 auf der HHST 61000.6360 zur Verfügung gestellt werden. Hier waren im laufenden Haushalt 2024 ein Ansatz von 80.000 € vorgesehen, aktuell stehen noch 36.500 € zur Verfügung.
Die Stadtverwaltung empfiehlt die Zustimmung zu den außerplanmäßigen Kosten und die Fortsetzung des Bebauungsplanes um die Stadt Vöhringen weiterhin als attraktiven Standort für ortsansässige Unternehmen und Betriebe sicher zu stellen.
Anlage Prüfbericht vom 11.06.2024
Empfehlung
Der Stadtrat nimmt den Bericht zum Stand des Bebauungsplanes sowie der Altlastenthematik Gewerbe- und Industriegebiets Werner von Siemens Straße Ortsteil Illerzell zur Kenntnis. Die Kosten für die Altlastenbeseitigung sowie Aushub und Entsorgung betragen ca. 100.000 €. Die außerplanmäßig erforderlichen Mittel sind im laufenden Haushaltsjahr auf der HHST 61000.6360 zur Verfügung zu stellen.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage und übergibt das Wort an Frau Dal, die in ihrer Präsentation auf den Sachverhalt und das Ziel des Bebauungsplans eingeht.
Ein Ratsmitglied betont, dass er die Entfernung der Altlasten für wichtig befindet, auch im Bezug auf den Trinkwasserschutz. Er fragt nach, ob der Stadt bekannt sei, wo sich die Altlasten im Boden befinden. Herr Schmid von der Bauverwaltung gibt an, dass es ein Altlastenkataster gibt, man dennoch immer wieder überraschend (beispielsweise in der Schützenstraße) Altlasten finden kann. Ob Bodenschürfungen durchgeführt werden, kann jeder Kaufinteressent selbst entscheiden.
Ein weiteres Ratsmitglied erkundigt sich, ob es nicht sinnvoll sei, wenn die Stadtverwaltung die Kosten der Bodenschürfungen auf den Verkaufspreis der Grundstücke aufschlägt.
Herr Bürgermeister Neher erwidert, dass die Möglichkeit immer besteht, dass Altlasten gefunden werden und man nicht bei allen Grundstücken pauschal Probeschürfungen vornehmen könne. Er wird dies im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten überprüfen.
Ferner fragt ein Ratsmitglied nach, ob im ganzen Bereich Schürfungen vorgenommen werden. Frau Dal bestätigt, dass diese großflächig erfolgt seien.
Ein weiteres Gremiumsmitglied merkt an, die gefundenen Altlasten in Form von Ziegelsteinen nicht so schlimm zu finden, wie der Teer der beispielsweise bei dem Grundstück von Herrn Lackner gefunden wurde. Bürgermeister Neher erinnert an die Rednerliste.
Weiter ist ein Ratsmitglied schockiert über die Kosten. Seine Frage, ob nur auf den Flächen der Stadtverwaltung Altlasten gefunden wurden, wird von Herrn Schmid bestätigt. Herr Bürgermeister Neher merkt an, dass dies zwar weniger Erlös für die Stadt bedeutet, aber dennoch ein positives Ergebnis für die Stadt verbleibt. Ein weiteres Gremiumsmitglied fragt nach, ob man nicht die entsprechenden Erdaushübe wieder in die ausgeschürften Löcher füllen kann. Frau Dal erklärt, dass dies nicht so einfach sei, da die Auffüllungen in einer bestimmten Weise ausgeführt und verdichtet werden müssen. Herr Bürgermeister Neher merkt an, dass die ursprünglichen Kosten für Entsorgung und Verfüllung bei 150.000 € lagen und man daher mit dem Vorschlag der Grundstückseigentümerin die Kosten für die Wiederverfüllung selbst zu übernehmen sehr erfreut ist.
Ohne weitere Fragen ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat nimmt den Bericht zum Stand des Bebauungsplanes sowie der Altlastenthematik Gewerbe- und Industriegebiets Werner von Siemens Straße Ortsteil Illerzell zur Kenntnis. Die Kosten für die Altlastenbeseitigung sowie Aushub und Entsorgung betragen ca. 100.000 €. Die außerplanmäßig erforderlichen Mittel sind im laufenden Haushaltsjahr auf der HHST 61000.6360 zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
4. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.09.2024
|
ö
|
|
4 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher weist auf zwei Veranstaltungen am kommenden Wochenende hin. Zum einen auf die Eröffnung des Stadtcafés Vöhringen am Samstag, 28. September 2024 um 10:00 Uhr, zum anderen auf Besichtigung des Wachcontainers der Wasserwacht am Vöhringer See am Sonntag, 29. September 2024 um 17:00 Uhr.
zum Seitenanfang
5. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.09.2024
|
ö
|
|
5 |
zum Seitenanfang
5.1. Brandbrief bezüglich der Unzuverlässigkeit der Deutschen Bahn;
Anfrage Herr B. Thalhofer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.09.2024
|
ö
|
|
5.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Thalhofer nimmt Bezug auf die häufigen Ausfälle und die Unpünktlichkeit der Züge. Da er der Meinung ist, dass bei dem aktuellen Zustand der Bahnverbindungen bald keiner mehr den ÖPNV nutzen möchte, bittet er die Stadtverwaltung, einen „Brandbrief“, eventuell auch gemeinsam mit anderen Kommunen des Landkreises, an die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH in München, die Bundesbahn oder das Verkehrsamt zu schicken. Herr Bürgermeister Neher nimmt sich dem Thema an, informiert aber über die Ausbaupläne der Illertalbahn, die für eine bessere Taktung der Züge verfolgt. Ebenso verweist er auf die Regio-S-Bahn, die zwei Sitzungen pro Jahr abhält, an denen die Stadtverwaltung teilnimmt.
zum Seitenanfang
5.2. Alternative zum Trauzimmer Vöhringen;
Anfrage Herr Barth
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.09.2024
|
ö
|
|
5.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Barth weist darauf hin, dass immer mehr Menschen standesamtlich heiraten. Da große Hochzeiten in Vöhringen durch den begrenzten Platz im Trauzimmer des Rathauses nicht möglich sind, heiraten viele Menschen lieber in den umliegenden Kommunen wie Weißenhorn oder Illertissen. Um sich an die gesellschaftliche Entwicklung anzupassen, schlägt er vor, einen „Traustadl“ in Vöhringen herrichten zu lassen. Er wünscht, dass die Thematik bald als Tagesordnungspunkt behandelt wird und entsprechende Mittel im Haushalt eingeplant werden.
Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Renovierung des Trauzimmers im Rathaus und die Offenheit der Stadtverwaltung in Bezug auf den Ablauf der Trauungen im Rathaus. Während der Corona-Pandemie wurden die Trauungen im Foyer des Wolfgang-Eychmüller-Haus abgehalten. Dies könne man eventuell dauerhaft anbieten. Einen neuen Raum für die Trauungen zu finden hält er für nicht wirtschaftlich angesichts der ca. 50 Trauungen die die Stadtverwaltung pro Jahr zu verzeichnen hat. Herr Barth merkt an, dass kein Beschluss für Trauungen im Foyer des Wolfgang-Eychmüller-Haus vom Haupt- und Umweltausschuss vorliegt. Herr Neher erklärt, dass ein solcher Widmungsbeschluss jederzeit möglich sei. Für wirtschaftlich sinnvolle Vorschläge ist er offen.
zum Seitenanfang
5.3. Beleuchtung Sportplatz Illerzell;
Anfrage Herr Brocke
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.09.2024
|
ö
|
|
5.3 |
Diskussionsverlauf
Herr Brocke verweist auf seine Anfrage aus der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses am 09. Oktober 2023 zur Thematik „Straßenbeleuchtung bzw. deren Überwuchs in Illerzell“. Herr Hieber wollte sich um die Thematik kümmern, eine Verbesserung liegt allerdings noch nicht vor. Er bittet die Stadt, sich nochmals intensiver an das Landratsamt Neu-Ulm zu wenden. Herr Lackner merkt an, dass geschnitten wurde, Herr Brocke erwidert, dass dies aber nur im unteren Bereich geschehen sei, und die Beleuchtung noch verdeckt sei.
Datenstand vom 19.03.2025 15:14 Uhr