Datum: 05.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:58 Uhr bis 20:06 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Ortsrecht der Stadt Vöhringen
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen
Neufestsetzung der Abfallentsorgungsgebühren; Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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05.11.2024
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ö
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Vorberatung
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1 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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21.11.2024
|
ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Abfallbeseitigungsgebühren wurden letztmals mit Beschluss des Stadtrates vom 28.01.2021 zum 1. Januar 2021 neu festgesetzt. Dieser Kalkulation lag ein 4-jähriger Kalkulationszeitraum zugrunder, der zum 31.12.2024 enden wird.
Mit der Neukalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt.
Nach der vorliegenden Kalkulation errechnet sich nur eine geringfügige Gebührenerhöhung.
Zusammenfassung der Gebühren für die Restmülltonne
Art
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Gefäßvolumen in Liter
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Gebühr bisher
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Gebühr neu
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Erhöhung in %
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Mülltonne
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60
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11,00 €
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11,00 €
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0,00%
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Mülltonne
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80
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14,70 €
|
14,70 €
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0,00%
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Mülltonne
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120
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22,10 €
|
22,10 €
|
0,00%
|
Mülltonne
|
240
|
44,20 €
|
44,20 €
|
0,00%
|
Mülltonne
|
1100
|
202,40 €
|
202,60 €
|
0,10%
|
Mülltonne
|
2500
|
460,10 €
|
460,40 €
|
0,07%
|
Mülltonne
|
5000
|
920,20 €
|
920,90 €
|
0,08%
|
Die geringfügige Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren ist im Wesentlichen auf den vorzunehmenden Abbau der Überdeckung des Nachkalkulationszeitraum (2020 – 2024) zurückzuführen. Zu berücksichtigen ist, dass in den Gebühren für die Restmülltonne – wie bisher auch schon – die Biotonnenabfuhr enthalten ist.
Die zum 31.12.2024 prognostizierte Überdeckung beträgt 184.633 € (siehe Anlage 2 des Gutachtens). Dieser Betrag wurde bei der Vorkalkulation verzinst und aufgeteilt auf den neuen Kalkulationszeitraum (2024 – 2028) werden jährlich 47.703 € in Abzug gebracht (siehe Anlage 2).
Im neu zu betrachtenden Kalkulationszeitraum sind die Abfuhr- und Verwertungskosten (einschließlich der Kosten für den Unterhalt des Wertstoffhofs) größter Ausgabeposten mit einem Anteil von 64,72 %, gefolgt von den Gebühren an den Abfallwirtschaftsbetrieb 17,69 %.
Auf die inneren Verrechnungen (Bauhofleistungen und Verwaltungskostenbeiträge) entfallen weitere 9,25 %.
Die verbleibenden 8,34 % entfallen auf Personalkosten (5,91 %), die kalkulatorischen Abschreibungen (1,75%) und die kalkulatorischen Zinsen (0,68 %).
Im Ergebnis der Kalkulation für Bauschutt, Grünabfälle und Sperrmüll findet keine Gebührenerhöhung statt.
Die Gebühr für die Restmüllabfuhr eines Müllsackes wurde mit 5,00 € (bisher 6,00 €) kalkuliert. Die Reduzierung erfolgt, da eine Aufrundung von errechneten Gebührensätzen nicht rechtssicher ist (vgl. Anlage 7).
Das vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in Form eines Gutachtens erstellte Kalkulationsergebnis liegt dieser Beschlussvorlage bei.
Empfehlung
Der Stadtrat erlässt die 13. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert am 17.12.2020).
Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher begrüßt Frau Egger vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband.
Frau Egger stellt ihre Präsentation vor. Die Jahre 2020 bis 2024 wurden nachkalkuliert, die Jahre 2025 bis 2028 vorkalkuliert. Es ergab sich eine Überdeckung in Höhe von 185.000, - €, die für ein Polster für die kommenden Jahre sorgt. Die Überdeckung ergibt sich daraus, dass die Kosten in jedem Jahre geringer als kalkuliert und die Einnahmen – zumindest bis 2023 – höher als gedacht waren, da die Zahl der Abfallbehälter weiter zunimmt.
Für das noch nicht abgeschlossene Jahr 2024 kommt es zu einem Verlust, anders als in den Jahren 2020 bis 2023. Das liegt daran, dass die kalkulatorischen Kosten sich durch die Fertigstellung der Sanierung der Entwässerungsanlagen im Recyclinghof und der Kompostieranlage erhöhen. Es wird davon ausgegangen, dass die Betriebs- und Unterhaltskosten weiter leicht steigen, wie bereits bei der Abfallabfuhr bekannt ist, bei der Verbrennung bleiben die Kosten bis Ende 2025 stabil.
Die Kostenzunahme wird durch die Überdeckung und die steigende Zahl der Tonnen in etwa ausgeglichen, wodurch die Gebühren weitestgehend stabil bleiben.
Im Vergleich mit anderen Kommunen im Landkreis Neu-Ulm ist die Stadt Vöhringen bei den Abfallentsorgungsgebühren vergleichsweise günstig.
Herr Bürgermeister Neher bedankt sich und stimmt zu, dass die Kalkulation erfreulich ist.
Ein Gremiumsmitglied regt in Bezug auf die Einnahmen von circa 3.000,- € und Ausgaben von circa 30.000, - € an, kostendeckende Gebühren auf Bauschuttlieferungen zu erheben.
Frau Egger erklärt, dass die Gebühren für Bauschutt Teil der Gebührensatzung sind und merkt an, dass viele Kommunen sich gegen Gebühren für den Bauschutt entscheiden um zu vermeiden, dass der Bauschutt illegal abgeladen wird. Eine Quersubventionierung ist insoweit erlaubt.
Herr Bürgermeister Neher ergänzt, dass die Problematik auch intern diskutiert wurde. Die Freimenge sei sinnvoll, um eine Mehrbelastung der Mitarbeiter zu vermeiden.
Daraufhin ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat erlässt die 13. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert am 17.12.2020).
Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Familienstützpunkt Vöhringen;
Sachstandsbericht
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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05.11.2024
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Um das Gremium über die Tätigkeit des Familienstützpunktes sowie die durchgeführten Projekte im vergangenen Berichtszeitraum zu informieren, ist durch die Leitung des Familienstützpunktes ein Sachstandsbericht vorbereitet worden.
Dieser wird durch die Leitung in der Sitzung vorgestellt.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher begrüßt Frau Echter vom Familienstützpunkt zum vorliegenden Tagesordnungspunkt.
Frau Echter geht anhand ihrer Präsentation auf die verschiedenen Angebote ein. Beispielweise das „Babycafé“ wird in Vöhringen sehr gut angenommen.
Der „Knirpsetreff“ ist ebenfalls seit Mai 2024 wieder fest in Vöhringen etabliert, nachdem es Schwierigkeiten gab, eine geeignete Halle als Ersatz für die Turnhalle der Grundschule Nord zu finden.
Der Familienstützpunkt bietet Kooperationsangebote mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach an. Im Durchschnitt gibt es 4 – 5 Angebote im Jahr, bei denen kostenlose Referenten zur Verfügung gestellt werden. Auch dieses Angebot wird gut angenommen.
Die Vortragsreihe sowie die Online-Vortragsreihe werden ebenfalls sehr gut angenommen, hier kommt es bei der Teilnehmerzahl aber auf das Thema des Vortrags an. Die Online-Vortragsreihe ist aufgrund vereinfachter Teilnahmebedingungen meist deutlich besser besucht.
Frau Echter stellt die verschiedenen Beratungsangebote des Familienstützpunktes, die individuelle Beratung, Schwangerschaftsberatung, „KoKi“-Sprechstunde und die offene Sprechstunde der Verfahrenslotsin vor. Während die anderen Angebote gut genutzt wurden, wurde die Sprechstunde der koordinierenden Kinderschutzstelle des Landkreis Neu-Ulm (KoKi) leider nicht in Anspruch genommen.
Frau Echter geht kurz auf die Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit ein.
Abschließend gibt Frau Echter einen Blick in die Zukunft. Hierbei sollen die aktuellen Angebote fortgesetzt, mehr Angebote angeboten und neue Ideen umgesetzt werden. Beispielsweise befindet sich das Prinzip Leihoma/Leihopa in der Planungsphase.
Herr Bürgermeister Neher dankt Frau Echter für die Präsentation und die gute interkommunale Zusammenarbeit.
Ein Ratsmitglied schließt sich dem Lob an und erkundigt sich, inwieweit die Stadt an der Finanzierung beteiligt ist.
Herr Bürgermeister Neher informiert, dass dieser vom Landkreis Neu-Ulm gefördert wird, genauere Zahlen wird die Stadtverwaltung nachreichen.
Ein weiteres Gremiumsmitglied lobt das breite Angebot des Familienstützpunkts und fragt nach, wie man die Familien erreichen kann, die das Angebot nicht nutzen.
Frau Echter erläutert, dass das schwierig ist. Einige Familien werden zwar zu Beratungen zur koordinierenden Kinderschutzstelle geschickt, sobald aber kein Zwang mehr dahintersteckt, kommen diese freiwillig nicht mehr. Teilweise liegt es auch an der Sprachbarriere.
Ein Ratsmitglied merkt an, man soll die Idee von Frau Echter, Flyer über Schreiben an Familien mit Neugeborenen zu versenden in der Stadtverwaltung umsetzen.
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3. Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO);
a.) Widerruf der Bestellung von Herrn Andreas Öfner zum stellvertretenden Kassenverwalter rückwirkend zum 31.10.2024
b.) Bestellung von Frau Nadine Held zur stellvertretenden Kassenverwalterin rückwirkend zum 01.11.2024
Vorberatung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
05.11.2024
|
ö
|
Vorberatung
|
3 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
21.11.2024
|
ö
|
Beschließend
|
10 |
Sachverhalt
In der Finanzverwaltung der Stadt Vöhringen ergaben sich durch die Wahl des Stadtkämmerers zum Bürgermeister einige personelle Veränderungen.
In diesem Zusammenhang hat sich der bisherige stellvertretende Kassenverwalter um die Stelle des Sachbearbeiters für die Umsatzsteuer sowie als stellvertretender Kämmerer beworben.
Die damit wiederum vakante Stelle in der Stadtkasse konnte zum 01.10.2024 nachbesetzt werden.
Laut Art. 100 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) obliegt dem Stadtrat die Ernennung/Bestellung des Kassenverwalters und des Stellvertreters.
Die Verwaltung schlägt daher vor,
- die Bestellung zum stellvertretenden Kassenverwalter von Herrn Andreas Öfner zum 31.10.2024 zu widerrufen und
Frau Nadine Held zum 01.11.2024 zur stellvertretenden Kassenverwalterin zu bestellen.
Empfehlung
1. Die Bestellung von Herrn Andreas Öfner zum stellvertretenden Kassenverwalter wird rückwirkend zum 31.10.2024 widerrufen.
2. Frau Nadine Held wird rückwirkend zum 01.11.2024 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt
Diskussionsverlauf
Ohne weitere Wortbeiträge ergeht folgender
Beschluss
1. Die Bestellung von Herrn Andreas Öfner zum stellvertretenden Kassenverwalter wird rückwirkend zum 31.10.2024 widerrufen.
2. Frau Nadine Held wird rückwirkend zum 01.11.2024 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2025; Satzungserlass
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
05.11.2024
|
ö
|
Vorberatung
|
4 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
21.11.2024
|
ö
|
Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Da die Hebesätze mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums, das heißt zum 01. Januar 2025, automatisch ihre Geltung verlieren, muss jede Kommune die Hebesätze noch im Kalenderjahr 2024 festlegen. Eine Festsetzung im Rahmen der Haushaltssatzung wie bisher wäre ebenfalls möglich, müsste aber auch im Jahr 2024 erfolgen.
Die ab 2025 wirksam werdende Grundsteuerreform soll für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft in den Kommunen aufkommensneutral erfolgen. Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückeigentümers gleich hoch bleibt. Aufkommensneutral bedeutet bedeute nur, dass die Kommune nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform.
Damit die Stadt Vöhringen ein stabiles Grundsteueraufkommen halten kann, ist es erforderlich die Grundsteuerhebesätze anzupassen (siehe Anlage 1).
Die in der Anlage dargestellte Berechnung ist lediglich eine Schätzung anhand der Fälle des Jahres 2023 und der vom Finanzamt übermittelten Daten.
Die Beschlussfassung ist in unseren Nachbarkommunen bereits teilweise erfolgt:
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Grundsteuer A (alt)
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Grundsteuer B (alt)
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Gewerbesteuer (alt)
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Weißenhorn
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385 v.H. (340)
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274 v.H. (340)
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340 v.H. (340)
|
Bellenberg
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650 v.H. (380)
|
270 v.H. (380)
|
330 v.H. (330)
|
Roggenburg
|
560 v.H. (380)
|
260 v.H. (360)
|
350 v.H. (330)
|
Altenstadt
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640 v.H. (400)
|
210 v.H. (350)
|
330 v.H. (330)
|
Kellmünz
|
670 v.H. (420)
|
240 v.H. (380)
|
360 v.H. (360)
|
Osterberg
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423 v.H. (400)
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183 v.H. (395)
|
330 v.H. (330)
|
Der Gewerbesteuerhebesatz ist hiervon nicht betroffen und bleibt demnach gleich.
Aufgrund der in Anlage 1 durchgeführten Berechnung seitens der Stadtverwaltung wird empfohlen die Hebesätze wie folgt festzulegen:
Grundsteuer A: 425 v.H.
Grundsteuer B: 300 v. H.
Empfehlung
Der Stadtrat erlässt eine neue Hebesatzsatzung, die eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt.
Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Frau Eckel verweist auf die Sitzungsvorlage und die Anlage und informiert, dass die Stadt noch im Jahr 2024 neue Hebesätze festlegen muss, weshalb die Festsetzung nicht mit der Haushaltsplanung erfolgt.
Ein Mitglied des Gremiums merkt an, dass viele Bürger bezüglich der Grundsteuerreform falsche Zahlen beim Finanzamt gemeldet haben.
Frau Eckel bestätigt, dass viele falsche Daten eingereicht wurden. Diese müssen aber erst vom Finanzamt korrigiert werden, um bei der Kommune umgesetzt zu werden.
Ein anderes Gremiumsmitglied erkundigt sich nach den Konsequenzen, da viele Bürger auch gar keine Daten abgegeben haben.
Frau Eckel erklärt, dass das eigentlich keine Konsequenzen hat. Dennoch muss die Satzung jetzt erlassen werden.
Ein weiteres Ratsmitglied merkt an, dass viele andere Kommunen die Hebesätze viel weiter gesenkt haben.
Frau Eckel erläutert, dass die Zahlen von 2023 verwendet wurden, um im Erlös gleich zu bleiben, die Zahlen sind auch die Empfehlung vom Finanzamt.
Ein Gremiumsmitglied fragt nach, bis wann man mit den Grundsteuerbescheiden rechnen kann. Frau Eckel stellt die Grundsteuerbescheide für Frühjahr 2025 in Aussicht.
Nach Ende der Aussprache ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat erlässt eine neue Hebesatzsatzung, die eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt.
Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Jahresrechnung 2023; Information
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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05.11.2024
|
ö
|
|
5 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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21.11.2024
|
ö
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|
4 |
Sachverhalt
Information
Das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 ergibt sich im Detail aus den nachstehenden bezeichneten, als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügten Auswertungen.
- Anlage 1: Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2023
- Anlage 2 und 3: kassenmäßiger Abschluss I und II zur Haushaltsrechnung 2023
- Anlage 4: Einzelplan-Zusammenstellung: Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen
- Anlage 5.1: Abwicklung der alten Haushaltsausgabereste
- Anlage 5.1: Abwicklung der neuen Haushaltsausgabereste
- Anlage 6: Rechnungs- und Gruppierungsübersicht
- Anlage 7: Übersicht Rücklagen, Stand 31.12.2023
- Anlage 8: Übersicht Schulden, Stand 31.12.2023
Nachstehende Eckdaten zur Jahresrechnung 2023
Verwaltungshaushalt
Ansatz: 49.163.350 €
Ergebnis: 53.687.056 €
Vermögenshaushalt
Ansatz: 13.802.500 €
Ergebnis: 14.668.546 €
Gesamthaushalt
Ansatz: 62.965.850
Ergebnis: 68.355.603 €
Zuführungsrate des Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt)
Ansatz: 7.772.800 €
Ergebnis: 14.933.614,53 €
Es erfolgte keine Kreditaufnahme im Jahr 2023
IST-Schuldenstand zum 31.12.2023; 6.300.138 €
IST-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2023; 440,45 €
Zuführung zur Allgemeinen Rücklage im Jahr 2023
Zuführung 5.206.624 €
Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2023; 6.796.047,57 €
Auf das Haushaltsjahr 2024 wurden folgende Haushaltsreste übertragen:
Vermögenshaushalt:
neue gebildete Haushaltsausgabereste: 1.497.765 €
abgebaute Haushaltsausgabereste: 2.328.631 €
(Zu den Einzelpositionen der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes siehe Anlage 5.1)
Im Vorgriff auf den detaillierten Rechenschaftsbericht, nachstehend einige Erläuterungen zum Rechnungsergebnis 2023.
Der Gesamthaushalt 2023 erreichte ein Volumen von 68.355.603,26 € und liegt damit um 8.168.724,26 über dem Ergebnis des Vorjahres (60.186.879 €)
Dabei schloss der Verwaltungshaushalt 2023 in Einnahmen und Ausgaben mit einem Rechnungsergebnis von 53.687.056,68 € i, 8.175.616 € über dem Ergebnis des Vorjahrs (45.511.440,68 €) ab.
Im Vermögenshaushalt waren im Haushaltsjahr 2023 Einnahmen und Ausgaben mit je 14.668.546,58 € zu verzeichnen. Damit lag der Vermögenshaushalt unter dem Wert des Vorjahres mit 6.891,74 €.
Verwaltungshaushalt
Einnahmen
Die Gewerbesteuereinnahmen lagen 2023 mit einem Ergebnis von 25.264.242,68 € erfreulicherweise über dem Haushaltsansatz von 21.000.000 €.
Die Beteiligung am Einkommensteueraufkommen lag mit 9.163.713 € mit 23.887 € knapp unter dem Haushaltsansatz von 9.187.600 €.
Die Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen (Rechnungsergebnis 1.067.588 €) lag um 77.588 € über dem Haushaltsansatz von 990.000 €.
Die Stadt Vöhringen erhielt im Rechnungsjahr 2023 keine Schlüsselzuweisungen.
Die Gesamtsteuereinnahme der Unterabschnittes 90000 lagen mit 38.259.517,29 € um 4.101.717,29 € über dem Ansatz von 34.157.800 €.
Ausgaben
Die Personalausgaben der Gruppierungsziffer 4 in Höhe von insgesamt 9.248.671,59 € unterschritten den Haushaltsansatz in Höhe von 10.107.120 € um 858.448 €.
Die Kosten für Unterhalt der Grundstücke und bauliche Anlagen beliefen sich im Jahr 2023 auf 2.220.330,12 €. Damit überschritten sie den Planansatz um 186.330,12 €.
Die Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie sonstige Gebrauchsgegenstände (Gruppierungsziffer 52) erforderten 2023 einen Kostenaufwand von 269.261,59 €. Der Haushaltsansatz in Höhe von 327.500 € wurde um 58.238,41 € unterschritten.
Die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und bauliche Anlagen (Gruppierungsziffer 54) beliefen sich im Rechnungsjahr 2023 auf insgesamt 1.406.616,37 €. Die veranschlagten Mittel in Höhe von 1.470.250 € könnten damit um 63.633,63 € unterschritten werden.
Aufgrund der über den Erwartungen liegenden Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2023 lag auch die Gewerbesteuerumlage im Jahr 2023 mit 2.600.729 € mit 600.729 € über dem Haushaltsansatz in Höhe von 2.000.000 €.
Die Kreisumlage lag im Jahr 2023 mit 10.046.272,04 € um 3.727,96 € knapp unter dem prognostizierten Haushaltsansatz (10.050.000 €).
Vermögenshaushalt
Einnahmen
Im Rechnungsjahr 2023 konnte dem Vermögenshaushalt im Rahmen des Abschlusses des Verwaltungshaushalts (Gruppierungsziffer 30000) ein Betrag in Höhe von 14.933.614,53 € als sog. Zuführungsrate, also ohne die Zuführung zu den Sonderrücklagen, gutgeschrieben werden. Im Vergleich zum erwarteten Haushaltsansatz (7.772.800 €) bedeutet dies eine äußerst erfreuliche Steigerung um 7.160.814,53 €.
Eine Rücklagenentnahme wurde im Haushaltsplan 2023 nicht veranschlagt und wurde auch nicht benötigt.
Ausgaben
Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, veranschlagt auf Gruppierungsziffer 935 wurden im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 763.797,04 € verausgabt. Der Haushaltsansatz in Höhe von 1.753.700 € wurde damit um 989.902,96 € unterschritten.
Im Jahr 2023 auszugsweise einige größere Ausgaben:
- Fuhrpark Bauhof; Multicar 207.475 €
- Gaststätte Sportpark; Geschirrspülmaschine 6.270 €
- Wasserwerk, Fiat Ducato mit Ausstattung 37.522 €
- Abwasserbeseitigung; Gabelstapler 22.491€
- Feuerwehr Illerberg, Anhänger mit Zubehör 9.457 €
Für die Durchführung der Baumaßnahmen (Gruppierungsziffern 94,95 und 96) war im Haushaltsplan 2023 ein Betrag in Höhe von 9.381.300 € veranschlagt. Im Rechnungsjahr 2023 wurden davon 7.804.181 € verausgabt.
Betrachtet man allein die Höhe der geleisteten Zahlungen des Haushaltsjahres 2023 zählten folgende Baumaßnahmen zu den umfangreichsten:
- Rathaus; 108.893,40 €
- Neubau Schulsportanlage GS Vöhringen-Nord;423.724 €
- Spielplatz Kranichstraße; 456.977 €
- Anbau Kita Vöhringen-Nord; 1.428.050 €
- Kindergrippe Illerberg; 1.217.460 €
- Anliegerstraße Baugebiet Kranichstraße; 371.094 €
Für die auf Gruppierungsziffer 97 veranschlagte Tilgung von Darlehen wurde im Rechnungsjahr 2023 insgesamt 973.001,22 € ausgegeben. Der Haushaltsansatz (971.700 €) wurde mit 1.301,22 € überschritten.
Die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen (Gruppierungsziffer 98) betrugen 223.348,30 € und unterschritten damit den Haushaltsansatz um 109.152 €.
Die Jahresrechnung 2023 wird durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und anschließend dem Stadtrat zur Feststellung nach Art. 102 Abs. 3 GO vorgelegt. Die Kämmerei wird dem Rechnungsprüfungsausschuss dazu den detaillierten Rechenschaftsbericht vorlegen.
Diskussionsverlauf
Die Kämmerin Frau Eckel berichtet, dass die Rechnungsprüfung abgeschlossen ist. Erfreulich ist, dass die Rücklagen der Stadt Vöhringen in etwa die Höhe der Verschuldung aufweisen.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach der Pro-Kopf-Verschuldung. Frau Eckel gibt an, dass aktuelle Zahlen dazu im Haushaltsplan 2025 zu finden sein werden.
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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05.11.2024
|
ö
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6 |
Diskussionsverlauf
zum Seitenanfang
7. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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05.11.2024
|
ö
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7 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall.
Datenstand vom 27.01.2025 10:42 Uhr