Datum: 21.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:16 Uhr bis 20:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 24.10.2024 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 05.11.2024 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 07.11.2024 - öffentlicher Teil
2 Ortsrecht der Stadt Vöhringen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen Neufestsetzung der Abfallentsorgungsgebühren
3 Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2025; Satzungserlass
4 Jahresrechnung 2023; Information
5 Genehmigung überplanmäßige Ausgaben; Errichtung Kinderkrippe Bärenhöhle Kindertagesstätte "St. Michael" Zuschüsse für laufende Zwecke
6 Neue Rathausmitte: Vorstellung des Vergabeverfahrens für die Baugrundstücke
7 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Feststellungsbeschluss der 19. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen
9 Straßenausbauprogramm 2025-2029 ff; Vorstellung und Billigung
10 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); a.) Widerruf der Bestellung von Herrn Andreas Öfner zum stellvertretenden Kassenverwalter rückwirkend zum 31.10.2024 b.) Bestellung von Frau Nadine Held zur stellvertretenden Kassenverwalterin rückwirkend zum 01.11.2024
11 Verschiedenes
12 Anträge und Anfragen
12.1 Feuerwehrbedarfsplan; Anfrage Herr Thalhofer
12.2 Bürgerinformationsbroschüre; Anfrage Herr Thalhofer

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Stadtratssitzung vom 24.10.2024 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö 1.1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 05.11.2024 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö 1.2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 07.11.2024 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö 1.3

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Ortsrecht der Stadt Vöhringen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen Neufestsetzung der Abfallentsorgungsgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.11.2024 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Abfallbeseitigungsgebühren wurden letztmals mit Beschluss des Stadtrates vom 28.01.2021 zum 1. Januar 2021 neu festgesetzt. Dieser Kalkulation lag ein 4-jähriger Kalkulationszeitraum zugrunder, der zum 31.12.2024 enden wird.
Mit der Neukalkulation für den Kalkulationszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2028 wurde der Bayerische Kommunale Prüfungsverband beauftragt. 
Nach der vorliegenden Kalkulation errechnet sich nur eine geringfügige Gebührenerhöhung.
Zusammenfassung der Gebühren für die Restmülltonne
Art
Gefäßvolumen in Liter
Gebühr bisher
Gebühr neu
Erhöhung in %
Mülltonne
60
11,00 €
11,00 €
0,00%
Mülltonne
80
14,70 €
14,70 €
0,00%
Mülltonne
120
22,10 €
22,10 €
0,00%
Mülltonne
240
44,20 €
44,20 €
0,00%
Mülltonne
1100
202,40 €
202,60 €
0,10%
Mülltonne
2500
460,10 €
460,40 €
0,07%
Mülltonne
5000
920,20 €
920,90 €
0,08%

Die geringfügige Erhöhung der Abfallbeseitigungsgebühren ist im Wesentlichen auf den vorzunehmenden Abbau der Überdeckung des Nachkalkulationszeitraum (2020 – 2024) zurückzuführen. Zu berücksichtigen ist, dass in den Gebühren für die Restmülltonne – wie bisher auch schon – die Biotonnenabfuhr enthalten ist.
Die zum 31.12.2024 prognostizierte Überdeckung beträgt 184.633 € (siehe Anlage 2 des Gutachtens). Dieser Betrag wurde bei der Vorkalkulation verzinst und aufgeteilt auf den neuen Kalkulationszeitraum (2024 – 2028) werden jährlich 47.703 € in Abzug gebracht (siehe Anlage 2).
Im neu zu betrachtenden Kalkulationszeitraum sind die Abfuhr- und Verwertungskosten (einschließlich der Kosten für den Unterhalt des Wertstoffhofs) größter Ausgabeposten mit einem Anteil von 64,72 %, gefolgt von den Gebühren an den Abfallwirtschaftsbetrieb 17,69 %.
Auf die inneren Verrechnungen (Bauhofleistungen und Verwaltungskostenbeiträge) entfallen weitere 9,25 %.
Die verbleibenden 8,34 % entfallen auf Personalkosten (5,91 %), die kalkulatorischen Abschreibungen (1,75%) und die kalkulatorischen Zinsen (0,68 %).
Im Ergebnis der Kalkulation für Bauschutt, Grünabfälle und Sperrmüll findet keine Gebührenerhöhung statt. 
Die Gebühr für die Restmüllabfuhr eines Müllsackes wurde mit 5,00 € (bisher 6,00 €) kalkuliert. Die Reduzierung erfolgt, da eine Aufrundung von errechneten Gebührensätzen nicht rechtssicher ist (vgl. Anlage 7).
Das vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in Form eines Gutachtens erstellte Kalkulationsergebnis liegt dieser Beschlussvorlage bei.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die 13. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert am 17.12.2020).

Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Diskussionsverlauf

Frau Eckel geht kurz auf den Vortrag von Frau Egger vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband in der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 05.11.2024 ein. Das Ergebnis ist sehr gut, die Gebühren erhöhen sich kaum.

Ohne weitere Rückmeldungen ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die 13. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vöhringen (ursprüngliche Satzung vom 10.10.2001, zuletzt geändert am 17.12.2020).

Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses. Sie tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download 13. Änderungssatzung der Abfallgebührensatzung zum 1.1.2025.pdf

zum Seitenanfang

3. Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2025; Satzungserlass

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.11.2024 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Da die Hebesätze mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums, das heißt zum 01. Januar 2025, automatisch ihre Geltung verlieren, muss jede Kommune die Hebesätze noch im Kalenderjahr 2024 festlegen. Eine Festsetzung im Rahmen der Haushaltssatzung wie bisher wäre ebenfalls möglich, müsste aber auch im Jahr 2024 erfolgen.
Die ab 2025 wirksam werdende Grundsteuerreform soll für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft in den Kommunen aufkommensneutral erfolgen. Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückeigentümers gleich hoch bleibt. Aufkommensneutral bedeutet bedeute nur, dass die Kommune nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform.
Damit die Stadt Vöhringen ein stabiles Grundsteueraufkommen halten kann, ist es erforderlich die Grundsteuerhebesätze anzupassen (siehe Anlage 1). 
Die in der Anlage dargestellte Berechnung ist lediglich eine Schätzung anhand der Fälle des Jahres 2023 und der vom Finanzamt übermittelten Daten.
Zum Vergleich mit ausgewählten umliegenden Kommunen wurde informativ folgende Tabelle erstellt (Daten aus dem jeweiligen Internetauftritt).

Grundsteuer A (alt)
Grundsteuer B (alt)
Gewerbesteuer (alt)
Weißenhorn
385 v.H. (340)
274 v.H. (340)
340 v.H. (340)
Bellenberg
650 v.H. (380)
270 v.H. (380)
330 v.H. (330)
Roggenburg
560 v.H. (380)
260 v.H. (360)
350 v.H. (330)
Altenstadt
640 v.H. (400)
210 v.H. (350)
330 v.H. (330)
Kellmünz
670 v.H. (420)
240 v.H. (380)
360 v.H. (360)
Osterberg
423 v.H. (400)
183 v.H. (395)
330 v.H. (330)

Der Gewerbesteuerhebesatz ist hiervon nicht betroffen und bleibt demnach gleich.
Aufgrund der in Anlage 1 durchgeführten Berechnung seitens der Stadtverwaltung wird empfohlen die Hebesätze wie folgt festzulegen:
Grundsteuer A: 425 v.H.
Grundsteuer B: 300 v. H.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt eine neue Hebesatzsatzung, die eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt.

Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Frau Eckel erläutert, dass ein Beschluss der Satzung über die Realsteuerhebesätze noch 2024 erfolgen muss, da die bisherigen Hebesätze mit Ablauf des Jahres automatische ihre Wirkung verlieren. Die Neufestsetzung soll aufkommensneutral für die Bürgerschaft sein.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, wie der Messbetrag zustande kommt und ob es eine Beispielsrechnung hierfür gibt. Ebenfalls wird sich nach der Möglichkeit, einer Voraberklärung für die Bürger erkundigt.

Frau Eckel erläutert, dass  die Zahlen einer Schätzung des Finanzamts aufgrund der Grundsteuererklärungen zugrunde liegen, die Möglichkeit einer Beispielsrechnung müsste man überprüfen. 

Bürgermeister Neher ergänzt, dass alles so bürgerfreundlich wie möglich gestaltet werden soll. Eine vorherige Erklärung ist personell jedoch nicht möglich. Aktuell muss die Stadt mit den Schätzungen des Finanzamtes arbeiten. 

Auf die Frage aus dem Gremium, wann mit den Grundsteuerbescheiden gerechnet werden kann, gibt Frau Eckel an, dass dies voraussichtlich im Frühjahr 2025 der Fall sein wird. 

Beschluss

Der Stadtrat erlässt eine neue Hebesatzsatzung, die eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt.

Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Jahresrechnung 2023; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.11.2024 ö 5
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö 4

Sachverhalt

Information

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2023 ergibt sich im Detail aus den nachstehenden bezeichneten, als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügten Auswertungen.
  • Anlage 1: Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2023
  • Anlage 2 und 3: kassenmäßiger Abschluss I und II zur Haushaltsrechnung 2023
  • Anlage 4: Einzelplan-Zusammenstellung: Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen
  • Anlage 5.1: Abwicklung der alten Haushaltsausgabereste
  • Anlage 5.1: Abwicklung der neuen Haushaltsausgabereste
  • Anlage 6: Rechnungs- und Gruppierungsübersicht
  • Anlage 7: Übersicht Rücklagen, Stand 31.12.2023
  • Anlage 8: Übersicht Schulden, Stand 31.12.2023

Nachstehende Eckdaten zur Jahresrechnung 2023

Verwaltungshaushalt
Ansatz:  49.163.350 €
Ergebnis: 53.687.056 €

Vermögenshaushalt
Ansatz: 13.802.500 €
Ergebnis: 14.668.546 € 

Gesamthaushalt
Ansatz: 62.965.850
Ergebnis: 68.355.603 €
Zuführungsrate des Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt)
Ansatz: 7.772.800 €
Ergebnis: 14.933.614,53 €

Es erfolgte keine Kreditaufnahme im Jahr 2023

IST-Schuldenstand zum 31.12.2023; 6.300.138 €
IST-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2023; 440,45 €

Zuführung zur Allgemeinen Rücklage im Jahr 2023
Zuführung 5.206.624 €
Stand der allgemeinen Rücklage zum 31.12.2023; 6.796.047,57 €

Auf das Haushaltsjahr 2024 wurden folgende Haushaltsreste übertragen:
Vermögenshaushalt:
neue gebildete Haushaltsausgabereste: 1.497.765 €
abgebaute Haushaltsausgabereste: 2.328.631 €
(Zu den Einzelpositionen der Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes siehe Anlage 5.1)
Im Vorgriff auf den detaillierten Rechenschaftsbericht, nachstehend einige Erläuterungen zum Rechnungsergebnis 2023.
Der Gesamthaushalt 2023 erreichte ein Volumen von 68.355.603,26 € und liegt damit um 8.168.724,26 über dem Ergebnis des Vorjahres (60.186.879 €)
Dabei schloss der Verwaltungshaushalt 2023 in Einnahmen und Ausgaben mit einem Rechnungsergebnis von 53.687.056,68 € i, 8.175.616 € über dem Ergebnis des Vorjahrs (45.511.440,68 €) ab. 
Im Vermögenshaushalt waren im Haushaltsjahr 2023 Einnahmen und Ausgaben mit je 14.668.546,58 € zu verzeichnen. Damit lag der Vermögenshaushalt unter dem Wert des Vorjahres mit 6.891,74 €.

Verwaltungshaushalt
Einnahmen
Die Gewerbesteuereinnahmen lagen 2023 mit einem Ergebnis von 25.264.242,68 € erfreulicherweise über dem Haushaltsansatz von 21.000.000 €. 
Die Beteiligung am Einkommensteueraufkommen lag mit 9.163.713 € mit 23.887 € knapp unter dem Haushaltsansatz von 9.187.600 €. 
Die Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen (Rechnungsergebnis 1.067.588 €) lag um 77.588 € über dem Haushaltsansatz von 990.000 €.
Die Stadt Vöhringen erhielt im Rechnungsjahr 2023 keine Schlüsselzuweisungen.
Die Gesamtsteuereinnahme der Unterabschnittes 90000 lagen mit 38.259.517,29 € um 4.101.717,29 € über dem Ansatz von 34.157.800 €.
Ausgaben
Die Personalausgaben der Gruppierungsziffer 4 in Höhe von insgesamt 9.248.671,59 € unterschritten den Haushaltsansatz in Höhe von 10.107.120 € um 858.448 €.
Die Kosten für Unterhalt der Grundstücke und bauliche Anlagen beliefen sich im Jahr 2023 auf 2.220.330,12 €. Damit überschritten sie den Planansatz um 186.330,12 €.
Die Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie sonstige Gebrauchsgegenstände (Gruppierungsziffer 52) erforderten 2023 einen Kostenaufwand von 269.261,59 €. Der Haushaltsansatz in Höhe von 327.500 € wurde um 58.238,41 € unterschritten.
Die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und bauliche Anlagen (Gruppierungsziffer 54) beliefen sich im Rechnungsjahr 2023 auf insgesamt 1.406.616,37 €. Die veranschlagten Mittel in Höhe von 1.470.250 € könnten damit um 63.633,63 € unterschritten werden.
Aufgrund der über den Erwartungen liegenden Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2023 lag auch die Gewerbesteuerumlage im Jahr 2023 mit 2.600.729 € mit 600.729 € über dem Haushaltsansatz in Höhe von 2.000.000 €.
Die Kreisumlage lag im Jahr 2023 mit 10.046.272,04 € um 3.727,96 € knapp unter dem prognostizierten Haushaltsansatz (10.050.000 €).
Vermögenshaushalt 
Einnahmen
Im Rechnungsjahr 2023 konnte dem Vermögenshaushalt im Rahmen des Abschlusses des Verwaltungshaushalts (Gruppierungsziffer 30000) ein Betrag in Höhe von 14.933.614,53 € als sog. Zuführungsrate, also ohne die Zuführung zu den Sonderrücklagen, gutgeschrieben werden. Im Vergleich zum erwarteten Haushaltsansatz (7.772.800 €) bedeutet dies eine äußerst erfreuliche Steigerung um 7.160.814,53 €.
Eine Rücklagenentnahme wurde im Haushaltsplan 2023 nicht veranschlagt und wurde auch nicht benötigt. 

Ausgaben
Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens, veranschlagt auf Gruppierungsziffer 935 wurden im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 763.797,04 € verausgabt. Der Haushaltsansatz in Höhe von 1.753.700 € wurde damit um 989.902,96 € unterschritten.
Im Jahr 2023 auszugsweise einige größere Ausgaben:
- Fuhrpark Bauhof; Multicar 207.475 €
- Gaststätte Sportpark; Geschirrspülmaschine 6.270 €
- Wasserwerk, Fiat Ducato mit Ausstattung 37.522 €
- Abwasserbeseitigung; Gabelstapler 22.491€
- Feuerwehr Illerberg, Anhänger mit Zubehör 9.457 €




Für die Durchführung der Baumaßnahmen (Gruppierungsziffern 94,95 und 96) war im Haushaltsplan 2023 ein Betrag in Höhe von 9.381.300 € veranschlagt. Im Rechnungsjahr 2023 wurden davon 7.804.181 € verausgabt.
Betrachtet man allein die Höhe der geleisteten Zahlungen des Haushaltsjahres 2023 zählten folgende Baumaßnahmen zu den umfangreichsten:
- Rathaus; 108.893,40 €
- Neubau Schulsportanlage GS Vöhringen-Nord;423.724 €
- Spielplatz Kranichstraße; 456.977 €
- Anbau Kita Vöhringen-Nord; 1.428.050 €
- Kindergrippe Illerberg; 1.217.460 €
- Anliegerstraße Baugebiet Kranichstraße; 371.094 €

Für die auf Gruppierungsziffer 97 veranschlagte Tilgung von Darlehen wurde im Rechnungsjahr 2023 insgesamt 973.001,22 € ausgegeben. Der Haushaltsansatz (971.700 €) wurde mit 1.301,22 € überschritten.
Die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen (Gruppierungsziffer 98) betrugen 223.348,30 € und unterschritten damit den Haushaltsansatz um 109.152 €.

Die Jahresrechnung 2023 wird durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und anschließend dem Stadtrat zur Feststellung nach Art. 102 Abs. 3 GO vorgelegt. Die Kämmerei wird dem Rechnungsprüfungsausschuss dazu den detaillierten Rechenschaftsbericht vorlegen.

Diskussionsverlauf

Frau Eckel erläutert, die Jahresrechnung und hebt hervor, dass die Stadt Vöhringen ein gutes Ergebnis im Jahr 2023 erzielt hat. Die Stadt hat keine Kredite aufnehmen müssen und ist unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Summe der Kredite in etwa der der allgemeinen Rücklage entspricht, theoretisch schuldenfrei. Die aktuelle Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei 440,45 €. Dies ist ein guter Wert.

zum Seitenanfang

5. Genehmigung überplanmäßige Ausgaben; Errichtung Kinderkrippe Bärenhöhle Kindertagesstätte "St. Michael" Zuschüsse für laufende Zwecke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die von der Stadt Vöhringen erlassene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.02.2024 beschlossen.  
Im laufenden Haushaltsjahr kam es bei untenstehenden Haushaltsstellen zu überplanmäßigen Ausgaben (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO, § 87 Nr.33 KommHV-K). Überplanmäßig sind Ausgaben, wenn sie den zweckentsprechenden Ansatz im Haushaltsplan oder aus dem Vorjahr übertragenen Haushaltsrest übersteigen. 
Überplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie sachlich und zeitlich unabweisbar sind und Ihre Deckung im gleichen Haushaltsjahr gewährleistet ist. 
Sind die überplanmäßigen Ausgaben „erheblich“, sind sie vom Stadtrat zu genehmigen.  Die Erheblichkeit ist in der Geschäftsordnung des Stadtrats geregelt (Art. 45 Abs 1. GO).
Demnach ist der Stadtrat für die Beschlussfassung über erheblich überplanmäßige Ausgaben ab einem Betrag von 100.000 € zuständig (§ 2 Nr. 8 der Geschäftsordnung). 
Haushaltsstelle 46462.9400 (Errichtung Kinderkrippe Bärenhöhle)
Für die Errichtung der Kinderkrippe Bärenhöhle wurden für das Jahr 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 550.000 € vorgesehen. Dieser Haushaltsansatz wurde um 133.409,96 € überschritten. Die Mehrkosten resultieren aus der Herstellung der Außenanlagen sowie den Zusatzarbeiten im Bereich der Räumlichkeiten der Grundschule Illerberg (wie z.B. Ertüchtigung Elektro) die nicht im Baubeschluss (Kostenschätzung) enthalten waren.

Haushaltsstelle 46410.7000 (Kindertagesstätte St. Michael; Zuschüsse für laufende Zwecke) Hier wurde ein Haushaltsansatz von 75.000 € veranschlagt, der eigentlich letztes Jahr zu niedrig angesetzt wurde. Aufgrund der geleisteten Zuschusszahlungen im Jahr 2024 in Höhe von 140.000 € sowie der Betriebskostenabrechnung 2023 (41.916,98 €) wurde der geplante Ansatz um 106.916,98 € überschritten. 

Empfehlung

Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben der Haushaltsstelle 46410.7000 in Höhe von 106.916,98 € und der Haushaltsstelle 46462.9353 in Höhe von 133.409,99 €.

Diskussionsverlauf

Frau Eckel erläutert, dass die Zuschüsse für laufende Zwecke bei der Kindertagesstätte „St. Michael“ zu gering angesetzt wurden. Bei der Kinderkrippe „Bärenhöhle“ kamen die überplanmäßigen Ausgaben durch die Errichtung der Außenanlage und weitere Arbeiten in der Grundschule Illerberg zustande. 

Ohne weitere Wortmeldungen ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben der Haushaltsstelle 46410.7000 in Höhe von 106.916,98 € und der Haushaltsstelle 46462.9353 in Höhe von 133.409,99 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Neue Rathausmitte: Vorstellung des Vergabeverfahrens für die Baugrundstücke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat auf dem Areal zwischen Rathaus, Kulturzentrum, Jugendhaus und Marienkirche einen Bebauungsplan erlassen. Dieser Bebauungsplan „Neue Rathausmitte“ wurde am 11.11.2023 bekannt gemacht und ist rechtskräftig. Es wurde ein MU – Urbanes Gebiet – festgesetzt. Darin zulässig sind u. a. Wohnen, Büro / Dienstleistung, Einzelhandelsbetriebe, gastronomische Einrichtungen sowie kirchliche / kulturelle Einrichtungen. 
Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Vöhringen. Eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 3.700 m², die die Baufelder MU 6 und MU 7 im Umgriff des Bebauungsplans beinhaltet, soll zum Zwecke der Neubebauung an einen leistungsfähigen Investor (Projektentwickler / Bauträger) veräußert werden. Es ist geplant, dass der Investor die Hochbauten, die Freianlagen und die dazu gehörige Tiefgarage umsetzt. Der Fokus liegt auf einer wohnwirtschaftlichen Nutzung mit gewerblichen Ergänzungen im Erdgeschoß. 
Besondere Anforderungen an spezielle Wohnformen oder die Größe der Wohneinheiten werden nicht gestellt. Im Fokus steht qualitätsvolle Architektur, die der zentralen und besonderen Lage in Vöhringen gerecht wird und somit den Standort aufwertet.
Während die Stadtverwaltung aktuell die Vorbereitung für die geplante Straßenumverlegung der NU 14 trifft, um mit dem Bau der Straße im 2. Halbjahr 2025 zu beginnen, erhielt sie zwischenzeitlich Anfragen von verschiedenen Bauträgern, die Interesse am Erwerb der o.g. Fläche bekundeten. Um hier einen strukturierten sowie transparenten Vergabeprozess zu gewährleisten, wurde die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung (kurz „die KE“), eine Tochter der Landesbank Baden-Württemberg, angefragt, die Stadtverwaltung bei der Vermarktung zu begleiten. Die KE verfügt über jahrelange Erfahrungen in der Begleitung von Vergabeverfahren im Auftrag für Kommunen. 
In verschiedenen Abstimmungsrunden mit Bauverwaltung wurde das im Folgenden vorstellte Verfahren favorisiert:
Anbieter-Auswahl-Verfahren
Drei Unternehmen, die bereits ihr Interesse bekundet hatten, wurden am 17.09.2024 direkt adressiert und um Zusendung weiterführender Unterlagen gebeten. 
Das Interesse an der weiteren Teilnahme am Verfahren fiel jedoch geringer aus als erwartet, insbesondere auf Grund der aktuellen, immobilienwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die KE schlug darauf hin vor, den Teilnehmerkreis um weitere regional tätige, sowie überregional und bundesweit tätige Unternehmen zu erweitern. 
Über ein sog. Anbieter-Auswahl-Verfahren soll eine strukturierte Vergabe ermöglicht werden. Im ersten Schritt sollen gemeinsam mit der Stadt Vöhringen die konkreten Bewertungskriterien zur Vergabe abgestimmt werden. 
Die Bewertungskriterien beinhalten qualitative Aspekte wie Nachhaltigkeit, architektonische Qualität und weitere Kriterien wie z.B. Mobilität oder soziale Aspekte. Die konkreten qualitativen Kriterien sind mit dem Bewertungsgremium (siehe unten) noch abzustimmen und final festzulegen.
Im zweiten Schritt werden aus einer von der KE zur Verfügung gestellten Liste an leistungsfähigen Investoren gemeinsam mit der Stadt Vöhringen diejenigen Unternehmen ausgewählt, die gezielt adressiert werden sollen. Die Unternehmen werden daraufhin von der KE aufgefordert, sich mit entsprechenden Projektreferenzen zu bewerben. Die Unternehmen erhalten ein Verfahrenspapier mit allen relevanten Informationen zum Projekt.
Anhand der Referenzen und auf Basis der Einschätzung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch die KE erfolgt dann die Auswahl der Verfahrensteilnehmer. 
Die Verfahrensteilnehmer werden dann aufgefordert, eine Projektidee zu erarbeiten, die die konkreten qualitativen Anforderungen an die Vergabe berücksichtigt.  
Das Bewertungsgremium soll sich aus den folgenden Personen zusammensetzen:
Vertreter der Stadt Vöhringen (Stadtrat / Verwaltung)        
  • Herr Michael Neher, Bürgermeister der Stadt Vöhringen
  • 2 Stadträte / Stadträtinnen der Fraktion der CSU (10 Mandante x 4 Sitze : 24 1,66 Sitze)
  • 1 Stadtrat / Stadträtin der Fraktion der SPD (6 Mandante x 4 Sitze : 24 1 Sitz)
  • 1 Stadtrat / Stadträtin der Fraktion der FWG (4 Mandante x 4 Sitze : 24 0,66 Sitze)
  • 1 Stadtrat / Stadträtin der Fraktion der Grünen (4 Mandante x 4 Sitze : 24 0,66 Sitze)
  • Herr Peter Schmid, Amtsleiter Bauverwaltung der Stadt Vöhringen 
  • Frau Seval Dal, Amtsleiterin Bauplanung der Stadt Vöhringen

Vertreter übergeordneter Behörden
  • Herr Tobias Frieß, Kreisbaumeister des Landkreises Neu-Ulm 
  • Ein Vertreter der Regierung von Schwaben -  in Abstimmung -   

Externer Experte
  • Herr Karl Haag / Stadtplaner + Architekt, Wick + Partner, Stuttgart
Weitere Experten können in Abstimmung noch hin zu gezogen werden.  
Das Bewertungsgremium kommt an einem Tag zusammen. Die Bieter werden nacheinander eingeladen und dürfen in einem vorher festgelegten Zeitrahmen ihr Unternehmen und ihre erarbeitete Projektidee vorstellen. Das Bewertungsgremium hat die Möglichkeit Fragen zu stellen und wird die Projektidee anhand des Kriterienkatalogs in der Sitzung bewerten.
Die Verfahrensteilnehmer werden zur Sitzung des Bewertungsgremiums einen verschlossenen Umschlag mit dem Kaufpreisangebot und einer Finanzierungsbestätigung über den angebotenen Kaufpreis mitbringen.
Um eine unvoreingenommene Bewertung der Verfahrensteilnehmer zu ermöglichen, sollte der Kaufpreisumschlag erst nach Bewertung der qualitativen Aspekte geöffnet werden. 
Die gewichtete Gesamtpunktzahl, die sich aus der Projektidee (= qualitative Kriterien) und dem Kaufpreis zusammensetzt, ist dann vergabeentscheidend. Das Bewertungsgremium spricht auf dieser Basis eine Empfehlung zur Vergabe aus. Die Vergabe des Grundstücks wird im Nachgang in einer Sitzung des Stadtrats beschlossen.  
Nach der Vergabe wird die Stadt Vöhringen die Projektidee mit dem Gewinner konkretisieren. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass alle qualitativen Aspekte auch umgesetzt werden und daher im Rahmen eines Grundstückskaufvertrags und städtebaulichen Vertrags festgehalten werden müssen. 
Mit der Zustimmung zum geschilderten Vergabeverfahren wird die Durchführung eines strukturierten und transparenten Prozesses ermöglicht. Inwieweit schlussendlich durch das ausgewählte Bewertungsgremium ein Kaufvertrag mit einem Investor / Bauträger für die Baugrundstücke MU 6 und MU 7 im Umgriff des Bebauungsplans Neue Rathausmitte“ abgeschlossen werden kann, ist aus heutiger Sicht nicht gesichert.

Anlage        :        Präsentation Vergabeverfahren

Empfehlung

„Der Stadtrat nimmt die Vorstellung des Vergabeversfahrens für die Grundstücke MU 6 und MU 7 im Umgriff des Bebauungsplans „Neue Rathausmitte“ befürwortend zur Kenntnis.

Dem durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vorgeschlagenen Anbieter-Auswahlverfahren inkl. Ablauf und Bewertung wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird gebeten das Verfahren in der aufgezeigten Art und Weise zu starten.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt Frau Mannsdörfer von der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung. Diese stellt Ihre Präsentation vor und erläutert anhand dieser die mögliche Vorgehensweise bezüglich der Vergabe an mögliche Investoren.
In der anschließenden Aussprache zeigt sich, dass im Gremium Uneinigkeit über den Bebauungsplan herrscht. 
Ein Gremiumsmitglied weist darauf hin, dass durch den Rückzug des Investors die Möglichkeit bestünde, die Bebauung im Sinne der Bürger kleiner und auch grüner durchzusetzen. Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass man hier eine Konkurrenz zum Gewerbe der Ulmer Straße erzeugen würde. 
Ein weiteres Ratsmitglied erkundigt sich nach dem vorherigen Investor Hebel, wie lange es schon bekannt sei, dass der Investor abgesprungen ist und ob es keinen Vertrag hierzu gegeben hat. Herr Bürgermeister Neher erklärt, dass die Firma im Oktober abgesagt hat und damals ein nicht bindender „Letter of intent“ geschlossen wurde, dessen Laufzeit zwar schon länger abgelaufen ist, jedoch immer Kontakt mit der Firma Hebel bestand. Auf die Frage, wer denn die weiteren Interessenten seien, erwidert Bürgermeister Neher, dass er keine Namen nennen wird.
Ein anderes Gremiumsmitglied appelliert an die Zukunft und den Klimaschutz, und spricht sich in diesem Zuge ebenfalls für eine kleinere Bebauung aus. 
Ein Stadtratsmitglied merkt an, dass kein zweites „Stadtcenter“ gewünscht ist, und aktuell doch die Möglichkeit bestehe, selbst etwas aus dem Grundstück zu machen. 
Ein anderes Mitglied des Stadtrats spricht sich ebenfalls gegen den aktuellen Plan, auch bezüglich der Infrastruktur aus und schlägt vor, den aktuellen Bebauungsplan abzuändern und nach einer kreativen Lösung zu suchen. 
Aus dem Gremium wird angemerkt, dass man das Projekt nach jahrzehntelanger Planung jetzt nicht weiter ausbremsen, sondern die Planung endlich umzusetzen sollte. 
Ein Gremiumsmitglied erwidert, dass die Planung nicht gebremst , sondern lediglich nochmal überdacht werden soll. Der Bau sollte auch für „normale“ Bürger bezahlbar sein. Ebenfalls soll der Kreisverkehr breiter angedacht werden. 
Frau Mannsdörfer wirft ein, dass die Ausschreibung regional erfolgen soll, und hierbei ja mehrere Möglichkeiten bestehen, wie beispielsweise ein Weiter- oder Teilverkauf durch die Investoren. Durch das Bewertungsgremium könne die Stadt letztlich alles mitentscheiden. 
Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die Stadt doch genug Einflussmöglichkeiten auf das Projekt habe. Man könne im Nachhinein die Vorschläge der Investoren immer noch ablehnen. 
Ein weiteres Stadtratsmitglied erkundigt sich nach der Möglichkeit, das Projekt durch die geplante städtische Wohnbaugesellschaft durchführen zu lassen. 
Herr Bürgermeister Neher ist der Meinung, die Idee sei zwar gut aber finanziell so nicht umsetzbar. Die Stadtverwaltung befinde sich bereits in der Detailplanung. Er hatte nach Übernahme der Planung durch Wick+Partner stets die Vorstellung, dass der Bebauungsplan nicht unter dem Druck des damaligen Investors zustande kam, sondern eine eigenständige Planung der Stadt ist. Bezüglich des Klimaschutzes und der Grünflächen merkt er an, dass man auf der ohnehin schon versiegelten Fläche eine angemessene Verdichtung anstreben sollte, um mehr Menschen auf gleicher Fläche Wohnraum anbieten zu können. Er schlägt vor, sich Vorschläge von Investoren unterbreiten zu lassen. Die Stadt hat schlussendlich ja das Vergabeverfahren selbst in der Hand.
Ohne weitere Wortbeiträge ergeht folgender 

Beschluss

„Der Stadtrat nimmt die Vorstellung des Vergabeversfahrens für die Grundstücke MU 6 und MU 7 im Umgriff des Bebauungsplans „Neue Rathausmitte“ befürwortend zur Kenntnis.

Dem durch die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH vorgeschlagenen Anbieter-Auswahlverfahren inkl. Ablauf und Bewertung wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird gebeten das Verfahren in der aufgezeigten Art und Weise zu starten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 10

zum Seitenanfang

7. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Feststellungsbeschluss der 19. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25.04.2024 den Beschluss zur Öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" sowie der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu ermöglichen.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Vöhringen unmittelbar angrenzend an die gewerblichen Flächen der Ulmer Straße sowie der St 2031.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im südlichen Bereich besteht zudem eine landwirtschaftlich genutzte Bergehalle. 

Die Flächen liegen außerhalb der bebauten Ortsteile und sind aufgrund der Größe dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Es besteht keine verbindliche Bauleitplanung. Das erforderliche Baurecht für die Planung des Gewerbegebietes wird durch einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB hergestellt.

Das Planungsgebiet erstreckt sich über die gesamten Grundstücke Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) und hat eine Größe von ca. 3,4 ha.

Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 25.04.2024 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024 wurde mit Schreiben vom 17.05.2024 im Zeitraum bis 03.07.2024 durchgeführt. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte 19. Änderung des Flächennutzungsplans fand in der Zeit vom 23.05.2024 bis 03.07.2024 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 18.05.2024 hingewiesen. 

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die 19. Änderung des Flächennutzungsplans können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten 19. Änderung des Flächennutzungsplans bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Flächennutzungsplan betrifft dies insbesondere:
Ergänzung des Planzeichens Nr. 15.6 

Für die Planung liegt der Entwurf der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 21.11.2024, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 u. 2). 
Auf Grundlage der Endgültigen Fassung soll das Aufstellungsverfahren abgeschlossen und die 19. Flächennutzungsplanänderung festgestellt werden.

Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung der 19. Flächennutzungsplanänderung "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße"
       Abwägungen und Beschlüsse zu den Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zur 19. Flächennutzungsplanänderung " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße "
Anlage 2        19. Flächennutzungsplanänderung " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße ", Planzeichnung und Begründung, Entwurf vom 21.11.2024
Anlage 3        Standortuntersuchung, Entwurf vom 25.04.2024

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 19. Flächennutzungsplanänderung "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 25.04.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Feststellung der 19. Flächennutzungs-planänderung "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 21.11.2024.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Häußler vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler, Neu-Ulm, die den Entwurf des Flächennutzungsplans ausgearbeitet haben, welcher den Plan kurz vorstellt und auf die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeht. 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte 19. Änderung des Flächennutzungsplans fand in der Zeit vom 23.05.2024 bis 03.07.2024 statt. 

Die Stellungnahme der Regierung von Schwaben, die sich nach einem flächensparenden Plan erkundigt hat, ist nicht umsetzbar. 

Die Stellungnahme des Landratsamtes Neu-Ulm bezüglich des Emissionsschutzes wurde zwischenzeitlich mit aufgenommen. 

Ohne weitere Wortbeiträge ergeht folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 19. Flächennutzungsplanänderung "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 25.04.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Feststellung der 19. Flächennutzungs-planänderung "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 21.11.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 - 07 Vöhringen_19.FNP Änderung Ulmer Straße Abwägungstabelle.pdf
Download Anlage 2 - 08 Vöhringen_19.FNP Änderung Ulmer Straße Pläne+Begründung_Rev2.pdf
Download Anlage 3 - 09 Vöhringen_19. FNP Änderung Ulmer Straße Standortuntersuchung.pdf

zum Seitenanfang

8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen; - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; - Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße - Robert-Bosch-Straße" in Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25.04.2024 den Beschluss zur Öffentlichen Auslegung sowie zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" sowie der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich der Flurstücke Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) Gemarkung Vöhringen die Entwicklung eines Gewerbegebiets zu ermöglichen.

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand von Vöhringen unmittelbar angrenzend an die gewerblichen Flächen der Ulmer Straße sowie der St 2031.
Die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs werden derzeit landwirtschaftlich als Acker- und Wiesenflächen genutzt. Im südlichen Bereich besteht zudem eine landwirtschaftlich genutzte Bergehalle. 

Die Flächen liegen außerhalb der bebauten Ortsteile und sind aufgrund der Größe dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen. Es besteht keine verbindliche Bauleitplanung. Das erforderliche Baurecht für die Planung des Gewerbegebietes wird durch einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB hergestellt.

Das Planungsgebiet erstreckt sich über die gesamten Grundstücke Flur Nr. 600, 602, 603 und 618/1 (Teilfläche) und hat eine Größe von ca. 3,4 ha.

Der Entwurf der Planung i.d.F. vom 25.04.2024 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 25.04.2024 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024 wurde mit Schreiben vom 17.05.2024 im Zeitraum bis 03.07.2024 durchgeführt. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 23.05.2024 bis 03.07.2024 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 18.05.2024 hingewiesen. 
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen. 
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:
  • Einarbeitung der Artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahme entsprechend dem Artenschutzgutachten
  • Anpassung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung im Umweltbericht
  • Ergänzung einer weiteren externen Ausgleichsfläche (wird bis zur Sitzung des Stadtrats am 21.11.2024 nachgereicht)
  • Ergänzung der Verbotstatbestände des Wasserschutzgebiet Senden in der Begründung

Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 21.11.2024, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 1 - 3).
Auf Grundlage der endgültigen Fassung soll das Aufstellungsverfahren abgeschlossen und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.
Anlagen:
Anlage 1        Aufstellung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße“"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße"
Anlage 2.1        Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße Planzeichnung
Anlage 2.2        Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan, i.d.F. vom 21.11.2024
Anlage 3        Schalltechnische Untersuchung des Büros BEKON vom 14.03.2024
Anlage 4        Artenschutzgutachten des Büros für Landschaftplanung Dr. Andreas Schuler vom 30.08.2024

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 25.04.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 21.11.2024 als Satzung.

Diskussionsverlauf

Ohne Wortmeldungen ergeht folgender 

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 25.04.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan " Gewerbegebiet Ulmer Straße – Robert-Bosch-Straße" in der Fassung vom 21.11.2024 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1 - 02 Vöhringen_Bplan Ulmer Straße Abwägungstabelle.pdf
Download Anlage 2.1 - 03 Vöhringen_Bplan Ulmer Straße Bplan+Festsetzungen_Rev3.pdf
Download Anlage 2.2 - 03.1 Vöhringen_Bplan Ulmer Straße Begründung_Rev4.pdf
Download Anlage 3 - 04 Vöhringen_Bplan Ulmer Straße Schallgutachten.pdf
Download Anlage 4 - 06 Vöhringen_Bplan Ulmer Straße Artenschutzgutachten.pdf

zum Seitenanfang

9. Straßenausbauprogramm 2025-2029 ff; Vorstellung und Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.11.2024 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö Beschließend 9

Sachverhalt

In der Vergangenheit hat es sich als sehr positiv erwiesen, das Straßenausbauprogramm für das kommende Jahr möglichst frühzeitig und auch bereits vor den jeweiligen Haushaltsberatungen festzulegen, um mit den Planungen und den Vorbereitungen für die Ausschreibungen der jeweiligen Straßenzüge rechtzeitig beginnen zu können. 

Dies führt erfahrungsgemäß in aller Regel durch eine frühere Ausschreibung auch zu günstigeren Preisen.

Im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 soll ferner das Straßenausbauprogramm für die folgenden Jahre im Zuge des Investitionsprogramms 2026-2029 vorgestellt werden, um einen zeitlich weiter gefassten Überblick zu erhalten.

Die nachstehend aufgeführten Kosten für die Straßenbauarbeiten mit Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten sowie die Kosten für die Beleuchtung sind allerdings nur sehr grobe Schätzungen, worauf ebenfalls nochmals ausdrücklich hingewiesen werden darf.  

Das Stadtbauamt schlägt demzufolge vor, im Jahr 2025 nachstehende Straßenzüge neu zu planen, bauen, auszubauen, zu sanieren bzw. fertig zu stellen:


  1. Gestaltung der Neuen Rathausmitte
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 3,5 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Ausführung 2025 (1,0 Mio. €)

  1. Ausbau der Herbststraße
geschätzte Kosten gesamt:         ca. 2,2 Mio. € 
Planung u. Ausführung 2025, 1.Abschnitt (900.000 €)

  1. Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
Am kurzen Bach, Vorplanung 2025 (30.000 €)

  1. Ausbau der Verdistraße
geschätzte Kosten gesamt:        ca. 750.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2025 (250.000 €)

Im Jahr 2026
- Ausbau der Herbststraße, Ausführung 2. Bauabschnitt
- Ausbau der Straße Beim Kreuz, Planung
- Kranichstraße West, Planung
- Neugestaltung der sog. „Alten Poliere“ Planung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Planung

Im Jahr 2027
- Ausbau der Straße Beim Kreuz Ausführung
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ Ausführung
- Ausbau der Straße Neue Welt, Planung
- Kranichstraße West, Ausführung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Ausführung
- Ausbau der Weidachgasse, Planung

Im Jahr 2028
- Ausbau der Frauenstraße, Planung
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) Planung
- Ausbau der Weidachgasse, Ausführung
- Ausbau der Straße Neue Welt, Ausführung
- Ausbau Schleifweg, Planung

Für die Jahre 2029 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm aufzunehmen:
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Ausbau der Nibelungenstraße 
- Ausbau „Am Funken“
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  

Das Stadtbauamt schlägt vor, die aufgezeigten Straßenbaumaßnahmen für das Jahr 2025 zu billigen.
Das Straßenausbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen. 
Es hat programmatischen Charakter. Eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden. 

Empfehlung

Im Jahr 2025 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
  1. Gestaltung der Neuen Rathausmitte
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 3,5 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Ausführung 2025 (1,0 Mio. €)

  1. Ausbau der Herbststraße
geschätzte Kosten gesamt:         ca. 2,2 Mio. € 
Planung u. Ausführung 2025, 1.Abschnitt (900.000 €)

  1. Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
Am kurzen Bach, Vorplanung 2025 (30.000 €)

  1. Ausbau der Verdistraße
geschätzte Kosten gesamt:        ca. 750.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2025 (250.000 €)

Im Jahr 2026
- Ausbau der Herbststraße, Ausführung 2. Bauabschnitt
- Ausbau der Straße Beim Kreuz, Planung
- Kranichstraße West, Planung
- Neugestaltung der sog. „Alten Poliere“ Planung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Planung

Im Jahr 2027
- Ausbau der Straße Beim Kreuz Ausführung
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ Ausführung
- Ausbau der Straße Neue Welt, Planung
- Kranichstraße West, Ausführung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Ausführung
- Ausbau der Weidachgasse, Planung

Im Jahr 2028
- Ausbau der Frauenstraße, Planung
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) Planung
- Ausbau der Weidachgasse, Ausführung
- Ausbau der Straße Neue Welt, Ausführung
- Ausbau Schleifweg, Planung

Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2025 hinterlegt. 
Das Straßenausbauprogramm 2026 bis 2028 hat programmatischen Charakter, eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden.


Für die Jahre 2029 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Ausbau der Nibelungenstraße 
- Ausbau „Am Funken“
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  

Diskussionsverlauf

Frau Dal geht auf den in der Sitzungsvorlage dargestellten Sachvortrag ein. 
Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die Straße „Neue Welt“ sich in einem sehr schlechten Zustand befindet und bittet, ob man diese nicht vorziehen könnte. Ein weiteres Mitglied ergänzt, dass hier ja auch die Versorgung der Schule anhängt. 
Herr Bürgermeister Neher schlägt vor, die Planung in 2025, und die Durchführung in 2026 mitaufzunehmen und insoweit von Empfehlungsbeschluss abzuweichen.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Ausbau der Brücke im Schifffahrtsweg nicht vorher nötig sei.
Frau Dal erläutert, dass die Brücken alle drei Jahre überprüft werden, bei dringender Notwendigkeit wäre jedoch immer Geld im Haushalt vorhanden. 

Herr Bürgermeister Neher stellt den Empfehlungsbeschluss aus dem Bau- und Verkehrsausschuss zur Abstimmung.

Beschluss 1

Im Jahr 2025 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
  1. Gestaltung der Neuen Rathausmitte
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 3,5 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Ausführung 2025 (1,0 Mio. €)

  1. Ausbau der Herbststraße
geschätzte Kosten gesamt:         ca. 2,2 Mio. € 
Planung u. Ausführung 2025, 1.Abschnitt (900.000 €)

  1. Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
Am kurzen Bach, Vorplanung 2025 (30.000 €)

  1. Ausbau der Verdistraße
geschätzte Kosten gesamt:        ca. 750.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2025 (250.000 €)

Im Jahr 2026
- Ausbau der Herbststraße, Ausführung 2. Bauabschnitt
- Ausbau der Straße Beim Kreuz, Planung
- Kranichstraße West, Planung
- Neugestaltung der sog. „Alten Poliere“ Planung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Planung

Im Jahr 2027
- Ausbau der Straße Beim Kreuz Ausführung
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ Ausführung
- Ausbau der Straße Neue Welt, Planung
- Kranichstraße West, Ausführung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Ausführung
- Ausbau der Weidachgasse, Planung

Im Jahr 2028
- Ausbau der Frauenstraße, Planung
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) Planung
- Ausbau der Weidachgasse, Ausführung
- Ausbau der Straße Neue Welt, Ausführung
- Ausbau Schleifweg, Planung

Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2025 hinterlegt. 
Das Straßenausbauprogramm 2026 bis 2028 hat programmatischen Charakter, eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden.


Für die Jahre 2029 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Ausbau der Nibelungenstraße 
- Ausbau „Am Funken“
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 23

Beschluss 2

Im Jahr 2025 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
  1. Gestaltung der Neuen Rathausmitte
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 3,5 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Ausführung 2025 (1,0 Mio. €)

  1. Ausbau der Herbststraße
geschätzte Kosten gesamt:         ca. 2,2 Mio. € 
Planung u. Ausführung 2025, 1.Abschnitt (900.000 €)

  1. Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
Am kurzen Bach, Vorplanung 2025 (30.000 €)

  1. Ausbau der Verdistraße
geschätzte Kosten gesamt:        ca. 750.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2025 (250.000 €)

  1. Ausbau der Straße Neue Welt, Vorplanung 2025 

Im Jahr 2026
- Ausbau der Herbststraße, Ausführung 2. Bauabschnitt
- Ausbau der Straße Beim Kreuz, Planung
- Kranichstraße West, Planung
- Neugestaltung der sog. „Alten Poliere“ Planung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Planung
- Ausbau der Straße Neue Welt, Planung und Ausführung

Im Jahr 2027
- Ausbau der Straße Beim Kreuz Ausführung
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ Ausführung
- Kranichstraße West, Ausführung
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße zur Säge bis zur Straße 
  Am kurzen Bach, Ausführung
- Ausbau der Weidachgasse, Planung

Im Jahr 2028
- Ausbau der Frauenstraße, Planung
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) Planung
- Ausbau der Weidachgasse, Ausführung
- Ausbau Schleifweg, Planung

Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2026 bis 2028 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2025 hinterlegt. 
Das Straßenausbauprogramm 2026 bis 2028 hat programmatischen Charakter, eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden.


Für die Jahre 2029 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Ausbau der Nibelungenstraße 
- Ausbau „Am Funken“
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO); a.) Widerruf der Bestellung von Herrn Andreas Öfner zum stellvertretenden Kassenverwalter rückwirkend zum 31.10.2024 b.) Bestellung von Frau Nadine Held zur stellvertretenden Kassenverwalterin rückwirkend zum 01.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.11.2024 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö Beschließend 10

Sachverhalt

In der Finanzverwaltung der Stadt Vöhringen ergaben sich durch die Wahl des Stadtkämmerers zum Bürgermeister einige personelle Veränderungen.

In diesem Zusammenhang hat sich der bisherige stellvertretende Kassenverwalter um die Stelle des Sachbearbeiters für die Umsatzsteuer sowie als stellvertretender Kämmerer beworben.

Die damit wiederum vakante Stelle in der Stadtkasse konnte zum 01.10.2024 nachbesetzt werden. 

Laut Art. 100 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) obliegt dem Stadtrat die Ernennung/Bestellung des Kassenverwalters und des Stellvertreters.

Die Verwaltung schlägt daher vor, 

  • die Bestellung zum stellvertretenden Kassenverwalter von Herrn Andreas Öfner zum 31.10.2024 zu widerrufen und 
  • Frau Nadine Held zum 01.11.2024 zur stellvertretenden Kassenverwalterin zu bestellen.

Empfehlung

1.        Die Bestellung von Herrn Andreas Öfner zum stellvertretenden Kassenverwalter wird rückwirkend zum 31.10.2024 widerrufen.
2.        Frau Nadine Held wird rückwirkend zum 01.11.2024 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt

Diskussionsverlauf

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss

1.        Die Bestellung von Herrn Andreas Öfner zum stellvertretenden Kassenverwalter wird rückwirkend zum 31.10.2024 widerrufen.
2.        Frau Nadine Held wird rückwirkend zum 01.11.2024 zur stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö 11

Diskussionsverlauf

Kein Anfall.

zum Seitenanfang

12. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö 12
zum Seitenanfang

12.1. Feuerwehrbedarfsplan; Anfrage Herr Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö 12.1

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Feuerwehrbedarfsplans. Herr Bürgermeister Neher gibt an, dass die Stadtverwaltung an dem Plan dran ist.

zum Seitenanfang

12.2. Bürgerinformationsbroschüre; Anfrage Herr Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 21.11.2024 ö 12.2

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer berichtet, dass wohl ein Schreiben der Firma, die die Bürgerbroschüre für die Stadtverwaltung erstellt, aktuell herumgeht. Er bittet darum, künftig im Haupt- und Umweltausschuss über solche Projekte zu berichten.

Herr Bürgermeister Neher räumt ein, dass die Kommunikation mit der Firma manchmal etwas schwierig sei. Herr Volk von der Öffentlichkeitsarbeit sei dran. Künftig werde man über solche Projekte informieren.

Datenstand vom 20.03.2025 14:43 Uhr