Datum: 02.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:10 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jugendpartizipation; Vorstellung der Beteiligungsstrategien durch den Bayerischen Jugendring
2 Genehmigung überplanmäßige Ausgaben; Kindertagesstätte "St. Michael"; Zuschuss kindbezogene Förderung (Anteil Krippe) Kindertagesstätte "St. Michael"; Zuschuss kindbezogene Förderung (Anteil KiTa)
3 Wärmeversorgung Grundschule Nord
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen

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1. Jugendpartizipation; Vorstellung der Beteiligungsstrategien durch den Bayerischen Jugendring

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.12.2024 ö Vorberatung 1

Sachverhalt

Die Kommunen haben einen wichtigen und zentralen gesellschaftlichen Auftrag. Sie gestalten die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für das Aufwachsen der jungen Generation. 
Kinder und Jugendliche sollen dabei die Möglichkeit echter Beteiligung in den Städten und Gemeinden erhalten. 
Die Stadtverwaltung möchte einen begleiteten Diskussionsprozess einleiten, um in Vöhringen eine nachhaltige Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an politischen Entscheidungen zu ermöglichen. Hierzu gibt es zahlreiche verschiedene Ansätze, die auch in der Praxis umgesetzt wurden. 
Um einen Überblick über die verschiedenen Beteiligungsstrategien zu erhalten, wird Herr Clemens Scheerer, Leiter Fachstelle Jugendpartizipation beim Bayerischen Jugendring, über die verschiedenen Möglichkeiten informieren. Ziel der Diskussion soll sein, eine gemeinsame Beteiligungsstrategie herauszuarbeiten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Hiller von der Stadtjugendpflege und Herrn Scheerer vom Bayerischen Jugendring.

Herr Scheerer stellt dem Gremium die Präsentation vor und geht anhand dieser auf die verschiedenen Möglichkeiten und die Wichtigkeit der Beteiligung der Jugendlichen ein. Er erklärt, dass für jegliche Beteiligung Jugendlicher, vorab erst einmal das Interesse derer geweckt werden muss. Er stellt verschiedene Formen der Beteiligung und die daraus resultierenden positiven Auswirkungen auf das Verhalten der Jugend vor. Hierbei geht er beispielhaft auf den „8er-Rat“ ein, ein Rat bestehend aus allen Schülern der 8. Klassen der jeweiligen Gemeinden. Er erklärt, inwieweit eine Zusammenarbeit des „8er-Rates“ mit den Verwaltungen wichtig ist.  
Ein weiteres Beispiel wäre die Jugendvertretung. Hierbei muss beachtet werden, ob man diesen beispielsweise Antragsrechte einräumt. Diese müssen hierfür geschult werde.

Bürgermeister Neher bedankt sich für die Präsentation und ergänzt, dass diese noch in das Ratsinformationssystem eingestellt wird. Ziel für heute sei es, eine grobe Richtung festzulegen, wie die Stadt Vöhringen bezüglich der Jugendpartizipation vorgehen möchte.

Ein Gremiumsmitglied findet Jugendpartizipation sehr wichtig und betont, dass es jemanden geben muss, der diese vorantreibt und Strukturen vorgibt. Hierfür gäbe es beispielsweise die Jugendbeauftragten des Stadtrates. Auch der Austausch mit der Verwaltung wäre förderlich. Hierbei stellt sich die Frage, wer dafür verantwortlich sein soll.

Herr Scheerer erklärt, dass dies auf die Ressourcen der Verwaltung und der Fachkräfte ankommt.

Ein weiteres Ratsmitglied spricht sich für den 8er-Rat aus, gerade auch weil alle Schulen beteiligt sind. 

Ein Ratsmitglied informiert, dass in Illerberg in der Grundschule der Frei-Day durchgeführt wird, damit wurden gute Erfahrungen gemacht und schlägt vor, das Format auf andere Schulen auszuweiten. 

Ein Ratsmitglied merkt an, dass das Jugendhaus einen Jugendbeirat hat, dieser könnte den Stadtrat gerne kennenlernen.

Ein Ratsmitglied erinnert an die 70er Jahre in denen es ein Jugendparlament in Vöhringen gab, was heutzutage schwerer sei,  da die Jugend nicht mehr so politisch wie früher sei. Der Stadtrat muss auf die Jugend zugehen. Das Mitglied erkundigt sich, wie der schulische 8er-Rat aufgrund verschiedener Wohnorte funktionieren soll. 

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich, wie die Stadt eine ganze Bandbreite von Jugendlichen und Schülern erreichen kann. Auch sollten die politischen Parteien sich mehr Gedanken über die Jugendarbeit machen.

Herr Scheerer erläutert, dass nicht ein einziges Format für alle geeignet ist, es gibt aber viele kleine Projekte mit denen man auch sonst schwer erreichbare Jugendliche erreichen könne.

Bürgermeister Neher fasst zusammen, dass zum einen die Beteiligungsart  - beispielsweise eine Rederecht oder ein Antragsrecht im Stadtrat – , zum anderen die Durchführungsweise -  welches Gremium funktioniert eigenständig bei Jugend – geklärt werden muss. Hierbei sollte man die Interessenerkundung über die Schulen durchführen. 

Ein Gremiumsmitglied betont, wie wichtig es sei, die Jugend an die Politik heranzuführen. Hierbei spielen die sozialen Medien eine große Rolle, auch die Mitwirkung der Verwaltung ist essenziell hierfür. 
Herr Scheerer regt abschließend an, dass die Politik auch Themen an Jugend heranbringen kann. Man sollte sich bei der Umsetzung Zeit lassen und die Schwerpunkte nach und nach umsetzen.

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2. Genehmigung überplanmäßige Ausgaben; Kindertagesstätte "St. Michael"; Zuschuss kindbezogene Förderung (Anteil Krippe) Kindertagesstätte "St. Michael"; Zuschuss kindbezogene Förderung (Anteil KiTa)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.12.2024 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die von der Stadt Vöhringen erlassene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.02.2024 beschlossen.  
Im laufenden Haushaltsjahr kam es bei untenstehenden Haushaltsstellen zu überplanmäßigen Ausgaben (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO, § 87 Nr.33 KommHV-K). Überplanmäßig sind Ausgaben, wenn sie den zweckentsprechenden Ansatz im Haushaltsplan oder aus dem Vorjahr übertragenen Haushaltsrest übersteigen. 
Überplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie sachlich und zeitlich unabweisbar sind und Ihre Deckung im gleichen Haushaltsjahr gewährleistet ist. 
Sind die überplanmäßigen Ausgaben „erheblich“, sind sie vom Stadtrat zu genehmigen.  Diese Beschlusszuständigkeit kann auch auf einen beschließenden Ausschuss (Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO) übertragen werden. Die Erheblichkeit ist in der Geschäftsordnung des Stadtrats geregelt (Art. 45 Abs 1. GO).
Demnach ist der Haupt- und Umweltausschuss für die Beschlussfassung über erheblich überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 100.000 € zuständig (§ 9 Nr. 1.1.2 der Geschäftsordnung). 
Haushaltsstelle 46410.7010-02 (Kindertagesstätte „St. Michael“ Zuschuss kindbezogene Förderung; Anteil Krippe)  
Grund für die Haushaltsüberschreitung (36.418,98 €) sind die schwankenden Betreuungszahlen sowie die unterschiedlichen Buchungszeitfaktoren, welche bei den Mittelanmeldungen noch nicht berücksichtigt wurden. Es kann grundsätzlich schleckt kalkuliert werden, welche Kinder ab September mit welchem Buchungsfaktor aufgenommen werden, daher orientiert man sich am Vorjahreswert bei den Mittelanmeldungen für das neue Haushaltsjahr
Haushaltsstelle 46410.7011-01 (Kindertagesstätte „St. Michael“ Zuschuss kindbezogene Förderung; Anteil KiTa) Grund für die Haushaltsüberschreitung (43.596,00 €) sind die schwankenden Betreuungszahlen sowie die unterschiedlichen Buchungszeitfaktoren, welche bei den Mittelanmeldungen noch nicht berücksichtigt wurden. Es kann grundsätzlich schlecht kalkuliert werden, welche Kinder ab September mit welchem Buchungsfaktor aufgenommen werden, daher orientiert man sich am Vorjahreswert bei den Mittelanmeldungen für das neue Haushaltsjahr.

Empfehlung

Der Haupt- und Umweltausschuss genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben der Haushaltsstelle  46410.7010-02 (36.418,98 €) und der Haushaltsstelle 46410.7011-01 (43.596,00 €).

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach der Höhe der ursprünglich vorgesehenen Haushaltsstelle.
Herr Öfner erläutert, dass bei beiden Haushaltsstellen 300.000, - € vorgesehen waren und ergänzt, dass beide Haushaltsstellen dieses Jahr erstmals überzogen wurden. 

Beschluss

Der Haupt- und Umweltausschuss genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben der Haushaltsstelle  46410.7010-02 (36.418,98 €) und der Haushaltsstelle 46410.7011-01 (43.596,00 €).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Wärmeversorgung Grundschule Nord

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.12.2024 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 23.01.2025 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Anfrage Kronenenergie GmbH
Die Kronenenergie GmbH hat bei der Stadt Vöhringen im Oktober 2024 die Anfrage gestellt, ob Interesse an einem Anschluss an das geplante Fernwärmenetz für die Grundschule Nord besteht. In diesem Zuge wurde bereits ein Wärmeliefervertrag mit beigefügt.
Der Wärmepreis liegt bei 10,3 ct/kWh netto bzw. 12,26ct/kWh brutto. Vorgeschlagener Beginn der Vertragslaufzeit ist der 01.07.2025 mit einer Laufzeit von 15 Jahren.
Aktuelle Wärmeversorgung der Grundschule Nord – Übersicht Technik und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Der Wärmebedarf im Jahr 2023 lag bei der Grundschule Nord bei rund 300.000 kWh. Der Bedarf wird aktuell gedeckt durch ein BHKW, eine Gastherme und durch Stromheizungen.
BHKW: ca. 67.000 kWh
Gastherme: ca. 124.000 kWh
Stromheizung: ca. 101.000 kWh

Aktueller Gasbezugspreis:
Die aktuellen Gasbezugskosten liegen bei ca. 6,5 ct/kWh brutto und sind bis Ende 2026 gesichert. Es ist zu erwarten, dass die Gasbezugskosten in Zukunft steigen. Ende Oktober lagen die Arbeitspreise für Gas zwischen 7,85 ct/kWh und 10 ct/kWh für Hausanschlüsse (Quelle Check 24). Üblicherweise sind die Gasbezugskosten für Kommunen/Großabnehmer niedriger.
Als Referenzpreis 2024 für die Wirtschaftlichkeitsberechnung wurden 7,5 ct/kWh angesetzt.

BHKW Grundschule Nord:
Das BHKW in der Grundschule Nord wurde 2017 installiert. Seit 2017 hat das BHKW 40.000 Betriebsstunden. Bei 42.000 h wird die erste größere Revision empfohlen. Die zweite Revision wäre bei 72.000 h einzuplanen. 
Obwohl das BHKW bereits installiert ist wurden für Abschreibung und Wartung des BHKWs in der Wirtschaftlichkeitsberechnung 5.000 € pro Jahr angesetzt.
Einnahmen durch das BHKW:
Das BHKW produziert neben der Wärme auch Strom. So konnten 2023 31.700 kWh Strom direkt verbraucht werden. Bei einem kalkulatorischen Strompreis von 40,0 ct/kWh wurden rund 12.700 € eingespart.

Gastherme Grundschule Nord:
Die Gastherme wurde ebenfalls 2017 in Betrieb genommen. Die Laufzeit von Gasthermen kann auf 20 Jahre kalkuliert werden.
Für Abschreibung und Wartung wurden für die Gastherme in der Wirtschaftlichkeitsberechnung 
600 € pro Jahr angesetzt

Stromheizung:
Es ist geplant, die Stromfußbodenheizung größtenteils durch die zentrale PWW-Heizung (Pumpwarmwasserheizung) mit Deckenstrahlheizkörpern, zu ersetzen.
Es ist zu beachten, dass es aktuell keine konkreten Planungen gibt. Höchste Priorität hat aktuell die Umrüstung der Wärmeversorgung im Sportpark. Der Austausch der Stromheizung in der Grundschule Nord ist eines der Projekte, das als nächstes angegangen werden sollte. Wann die Umrüstung jedoch genau erfolgt, steht noch aus.
Bei den Stromkosten wurde mit einem Referenzpreis von 40 ct/kWh gerechnet.

Zusammenfassung Wirtschaftlichkeitsbetrachtung

Schnell ersichtlich wird, dass der Betrieb des BHKWs aus wirtschaftlicher Sicht weiterhin erfolgen sollte. Die Maßnahme wurde auch im Energienutzungsplan der Stadt Vöhringen (2016) empfohlen.
Die Gastherme stellt Wärme, ohne Berücksichtigung der Stromerzeugung des BHKWs, am günstigsten zur Verfügung. Aus ökologischer Sicht ist zu beachten, dass das Fernwärmenetz die Wärme CO2-neutral zur Verfügung stellt. Mittelfristig ist das Ziel, auf eine CO2-neutrale Wärmeversorgung umzustellen. Sowohl die Fernwärme, als auch Gas stellen Wärme kostengünstiger zur Verfügung als die Stromheizungen. Eine Umstellung der Heizungstechnik auf ein PWW-System (Pumpwarmwassersystem) wird deswegen empfohlen.
Eine komplette Umstellung der Wärmeversorgung auf Fernwärme wird auf Grund der aktuell kosteneffizienten Wärmebereitstellung, die erst 2017 installiert wurde, nicht empfohlen. Der Austausch der Stromheizung soll mittelfristig erfolgen. Auf einen konkreten Zeitpunkt sollte man sich jedoch noch nicht festlegen. Aktuell hat das Projekt im Sportpark (Grundwasserwärmepumpen) Priorität. Hier kam es auf Grund von wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu einer Verzögerung.
Es ist auch nicht unüblich, dass nicht sofort an ein geplantes Fernwärmenetz angeschlossen wird, sobald dieses fertig ist. Aus Sicht des Fernwärmenetzbetreibers ist der Wunsch zwar nachvollziehbar, jedoch sind auch die eigenen Interessen zu berücksichtigen.
Durch die baurechtliche Genehmigung der Heizzentrale und des Fernwärmenetzes hat die Stadt Vöhringen bereits gezeigt, dass sie Projekte für eine erfolgreiche Energiewende unterstützt. Es ist jedoch auch zu erwähnen, dass auch solche Projekte sich der Marktwirtschaft stellen müssen. Angemerkt sei hierbei, dass der angebotene Fernwärmepreis der Kronenenergie GmbH marktüblich ist.
Unter Berücksichtigung der genannten Gesichtspunkte ist eine sofortige Teilabnahmemenge von ca. 50.000 kWh/a anzustreben, die sukzessive erhöht werden soll. Den Wärmebedarfsanteil der Stromheizung soll die Fernwärme so früh wie möglich decken. Vor der zweiten Revision des BHKWs ist ein Weiterbetrieb zu prüfen, wobei davon ausgegangen werden kann, dass der Betrieb des BHKWs bis ca. 2030 erfolgen sollte. Zu diesem Zeitpunkt soll dann ebenfalls die Stilllegung der Gastherme überprüft werden.
Der im Anhang beigefügte Wärmeliefervertrag ist lediglich zu Informationszwecken als Muster beigefügt und muss noch angepasst werden.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung Vöhringen wird beauftragt, eine Absichtserklärung mit der Kronenenergie GmbH abzuschließen. Die Absichtserklärung soll regeln, dass eine sofortige Teilabnahme von ca. 50.000 kWh/a erfolgt.
Sind sich die Vertragspartner einig, sollen ebenfalls die technisch notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Installation der Wärmeübergabestation und die Anpassung der Regelungstechnik geplant und so früh wie möglich in Auftrag gegeben werden.

Diskussionsverlauf

Herr Jung verweist auf die Sitzungsvorlage. Die Grundschule Nord hat aktuell einen Verbrauch von 300.000 kWh, aufgeteilt auf BHKW, Gastherme und Stromheizung. Die Gasbezugskosten liegen aktuell bei 6,5 ct / kWh, festgeschrieben bis 2027. Der Markt hierzu ist nicht immer stabil, weshalb mit den aktuellen IST-Werten gerechnet wird.

Das BHKW hat aktuell 40.000 Betriebsstunden. Bei 42.000 h wird die erste größere Revision empfohlen. Eine zweite Revision wird üblicherweise ebenfalls empfohlen. Anschließend sollte das BHKW auf den Prüfstand gestellt werden.

Das BHKW erzeugt neben Wärme auch Strom, der zu 100% eigenverbraucht wird. Durch die kalkulatorischen Ersparnisse steht das Abschalten des BHKWs nicht zur Debatte. In Gesprächen auch mit Herrn Timo Söhner kam die Idee der Abnahme einer Teilmenge. Mittelfristig strebt man eine CO2-neutrale Wärmeerzeugung an. Durch die Teilabnahme könne man das ökologisch positiv zu bewertende Nahwärmeprojekt, ohne den wirtschaftlichen Aspekt zu vernachlässigen, unterstützen.

Neben dem BHKW wird die Wärme noch von der Stromheizung und von der Gastherme zur Verfügung gestellt. Die Erzeugung von Wärme durch die Stromheizung sei laut Herrn Jung bei den aktuellen Preisen die aktuell unwirtschaftlichste Variante. Hierzu verweist Herr Jung auf die Sitzungsvorlage.

Aus der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird ersichtlich, dass das Szenario des aktuellen IST-Zustandes der Wärmeversorgung am günstigsten ist. Eine komplette Umstellung auf Fernwärme wäre deutlich teurer, weil die Ersparnisse bei der Strommenge durch das BHKW entfallen würden. 
Ein gesunder Mix aus BHKW, Gastherme und Fernwärme bildet ein gutes Gleichgewicht zwischen Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Versorgungssicherheit.

2017 wurde das BHKW installiert, man sollte die Strategie aus dem Energienutzungsplan 2016 weiterhin verfolgen. Die Wärmeerzeugung durch die Stromheizung soll mittelfristig reduziert werden. Hierzu ist Herr Jung schon mit Herrn Hieber im Gespräch. Die freigewordene Kapazität könnte ebenfalls durch das Wärmenetz geliefert werden.
Als sofortige Teilabnahmemenge vom Wärmenetz empfiehlt Herr Jung aus genannten Gründen deswegen anfangs ca. 50.000 kWh abzunehmen. Der Anteil könne bei Änderungen des Wärmeversorgungssystems über die Jahre erhöht werden. Die Teilabnahme soll in einer gemeinsamen Absichtserklärung geregelt werden.

Ein Gremiumsmitglied fragt nach, ob das Installieren von Deckenheizungen nicht teurer sei. Es müsse alles noch besser ausgearbeitet werden. Es wird darauf verwiesen, dass die Daten aus der zusammenfassenden Tabelle zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung allgemein schwer nachvollziehbar seien. Außerdem wird nach der zeitlichen Umsetzbarkeit gefragt.

Herr Jung erklärt daraufhin die Kostentabelle. In Zeile eins sind die jährlichen Kosten und in Zeile 2 die Kosten über 15 Jahre abgebildet. Von den Kosten sind, bei Eigenstromerzeugung durch das BHKW, die kalkulatorischen Ersparnisse abzuziehen. Die Kosten minus die Ersparnisse sind in den letzten zwei Spalten jährlich und über 15 Jahre summiert aufgelistet.

Bezüglich der Umsetzungsdauer erläutert Herr Jung, dass die Teilabnahme der 50.000 kWh/a theoretisch bereits nächstes Jahr umgesetzt werden könnte. Die Umstellung der Regelungstechnik und die Installation der Übergabestation sind kurzfristig umsetzbar. Bezüglich der Abschaltung der Stromheizung könnte er aktuell keinen genauen Zeitplan nennen. Herr Jung macht in diesem Punkt darauf aufmerksam, dass er aus diesem Grund keine feste Zusage für eine höhere Abnahmemengen aus dem Nahwärmenetz in Aussicht stellen würde Für eine Kostenschätzung, Auslegung und Planung müsse ein Planungsbüro beauftragt werden.

Das Ratsmitglied erkundigt sich nach den Fixpreisen und den variablen Preisen des Fernwärmepreises.

Herr Jung erklärt, dass der Preis bei der Fernwärme auf 3 Jahre fest ist. Ein Wärmeliefervertrag ist als Beispiel der Sitzungsvorlage angefügt, dieser dient nur der Anschauung und würde noch angepasst werden.

Ein weiters Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der ökologischen Bewertung.

Herr Jung erklärt, dass er CO2 berechnen kann, grundsätzlich sind aber Hackschnitzel ökologisch besser als Gas.

Bürgermeister Neher befindet den Vorschlag einer Mischung aus Ökonomie und Ökologie gut. Die Deckenstrahlheizungen hält er für effizient. Das sei aber kapazitäts- und kostenmäßig natürlich nicht sofort umsetzbar.

Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass der Ansatz beständiger und regionaler ist, somit besteht weniger Abhängigkeit von Dritten.

Ein weiteres Gremiumsmitglied merkt an, dass die in der Sitzungsvorlage genannte GmbH so gar nicht existiert, hier sollte man auf den Namen achten. Das Mitglied erkundigt sich nach der Ausfallsicherheit.

Herr Jung erläutert, dass zwei Kessel vorhanden sind, bei Ausfall könnten auch mobile Heizzentralen angemietet werden, dies sei aber Sache des Unternehmens. Ein Ausfall beider Kessel sei aber sehr unwahrscheinlich.

Das Ratsmitglied erkundigt sich ferner nach den Zusatzkosten bezüglich der Installation. 

Herr Jung erklärt, dass aktuell noch ohne Zusatzkosten gerechnet wird, so schnell kann er das nicht kalkulieren. Er kann Angebote einholen, es geht aber erstmal nur um das weitere Vorgehen. Die Wärmeübergabestation wird bis zu 70 Prozent gefördert, es handelt sich ungefähr um 3.000, - € über 15 Jahre, also recht überschaubare Kosten.

Das Ratsmitglied befindet die Vertragslaufzeit von 15 Jahren als zu lang.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums merkt an, dass der Stadtrat doch bereits eine positive Entscheidung über das Nahwärmeprojekt getroffen hat. Das Mitglied kann das Zögern nicht nachvollziehen.
Bürgermeister Neher schließt sich dem an.

Ein anderes Mitglied des Gremiums regt an, die Entscheidung nochmal in die Fraktionen geben, da diese Kosten nicht unerheblich sind. 

Bürgermeister Neher lehnt dies ab, da die Sache in der Zuständigkeit des Ausschusses liegt.

Beschluss

Die Stadtverwaltung Vöhringen wird beauftragt, eine Absichtserklärung mit der Kronenenergie GmbH abzuschließen. Die Absichtserklärung soll regeln, dass eine sofortige Teilabnahme von ca. 50.000 kWh/a erfolgt.
Sind sich die Vertragspartner einig, sollen ebenfalls die technisch notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Installation der Wärmeübergabestation und die Anpassung der Regelungstechnik geplant und so früh wie möglich in Auftrag gegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.12.2024 ö 4

Diskussionsverlauf

Kein Anfall.

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.12.2024 ö 5

Diskussionsverlauf

Keine Wortbeiträge.

Datenstand vom 27.01.2025 10:48 Uhr