Datum: 05.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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1 |
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1.1. Anbau eines Abstellraumes, Wohnbereiches und einer Pergola;
Bauort: „Bei der Ölmühle 6“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1146/5)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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Beschließend
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1.1 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.2. Errichtung eines kalten Wintergartens;
Bauort: „Försterweg 17“ in Vöhringen (Flur-Nr. 959/21)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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Beschließend
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1.2 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Ost I“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.3. Antrag auf Nachgenehmigung des bestehenden PKW-Parkplatz am Tor 17 mit einer Fläche von 3.265 m² mit 114 Parkplätzen;
Bauort: Flur-Nr. 1783 der Gemarkung Vöhringen (Zum Klärwerk)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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Beschließend
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1.3 |
Diskussionsverlauf
Im Nachgang zu einer Vorstellung des Baugesuchs moniert ein Gremiumsmitglied, dass der von Illerzell kommende Radweg auf den seit Jahrzehnten bestehenden Wieland-PKW-Parkplatz geleitet wird. Er hält dies nicht für sinnvoll und bittet um eine Überprüfung, welche Bürgermeister Neher zusagt.
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.4. Bauvoranfrage für die Errichtung eines Carports;
Bauort: „Taubenstraße 1“ in Vöhringen (Flur-Nr. 388/3)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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Beschließend
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1.4 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung eines Carports wird in Aussicht gestellt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange dem Grunde nach entgegenstehen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.5. Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei unabhängigen freistehenden, unterkellerten Einfamilienhäusern mit verbundener Doppelgarage und Technikraum in ein- bis zweigeschossiger Ausführung, ggf. auch mit zusätzlicher Einliegerwohnung und Abbruch bestehender Scheune;
Bauort: Flur-Nr. 1241/4 und 1230 in Vöhringen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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Beschließend
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1.5 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für das im Betreff konkret bezeichnete Vorhaben wird in Aussicht gestellt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange dem Grunde nach entgegenstehen.
Insbesondere aufgrund der Ortsrandlage der Grundstücke ist eine entsprechende Eingrünung geboten. Mit dem Bauantrag ist deswegen ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.6. Bauvoranfrage für die Aufstellung eines Turmdrehkrans auf dem geplanten Lagerplatz an der Werner-von-Siemens-Straße in Vöhringen;
Bauort: Flur-Nr. 78 der Gemarkung Illerzell
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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Beschließend
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1.6 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die vorgesehene Aufstellung eines Turmdrehkrans wird unter der Voraussetzung erteilt, dass für den Kran der Arbeitsbereich so begrenzt wird, dass das Einbringen einer Last in öffentliche Flächen unter Berücksichtigung des Pendelns der Lasten nicht möglich ist.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.7. Abbruch Bestandsgebäude und Neubau eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten und 8 PKW-Stellplätzen;
Bauort: „Pfälzer Straße 19“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1148/3)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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Beschließend
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1.7 |
Diskussionsverlauf
Nach der Vorstellung des Baugesuchs ergibt sich eine kurze Aussprache insbesondere darüber, ob sich das Vorhaben aufgrund seiner Größe noch in die Umgebung einfügt und ob nicht eine anderweitige Situierung der Stellplätze angestrebt werden sollte, um den Verlust von Stellplätzen auf der Straße zu vermeiden bzw. deutlich zu begrenzen, auch wenn die angedachte Anordnung der Stellplätze aus Gründen der Vermeidung von weiteren Flächenversiegelungen zu bevorzugen wäre.
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3
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1.8. Bauvoranfrage für den Bau eines Gerätehauses sowie den Bau einer Grundstücksumzäunung;
Bauort: „Geißhornweg 1“ in Vöhringen (Flur-Nr. 958/32)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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Beschließend
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1.8 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplanten Bauvorhaben wird in Aussicht gestellt, wobei dem Bauantrag dann u. a. ein vollständiger Antrag bezüglich der erbetenen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Ost II“ beizufügen ist.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.9. Isolierte Befreiung: Errichten eines Lagerplatzes zur Lagerung von Baumaterialien;
hier: Antrag auf Verlängerung des Befreiungsbescheides vom 17.10.2023;
Bauort: Flur-Nr. 593/3 der Gemarkung Vöhringen – an der Robert-Bosch-Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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Beschließend
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1.9 |
Beschluss
„Der beantragten Verlängerung des Befreiungsbescheides vom 17.10.2023 wird aufgrund der vorgetragenen Begründung entsprochen, jedoch befristet bis zur Realisierung der im Raum stehenden konkreten Alternativflächen, längstens bis 31.12.2025.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Genehmigung überplanmäßige Ausgaben;
Abfallbeseitigung; Sanierung Entwässerungsanlagen des Recyclinghofes
Josef-Cardijn-Haus; Sanierungsmaßnahmen
Bebauter Grundbesitz; Rentnerheim/Stadtcafé
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die von der Stadt Vöhringen erlassene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.02.2024 beschlossen.
Im laufenden Haushaltsjahr kam es bei untenstehenden Haushaltsstellen zu überplanmäßigen Ausgaben (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO, § 87 Nr.33 KommHV-K). Überplanmäßig sind Ausgaben, wenn sie den zweckentsprechenden Ansatz im Haushaltsplan oder aus dem Vorjahr übertragenen Haushaltsrest übersteigen.
Überplanmäßige Ausgaben sind nur zulässig, wenn sie sachlich und zeitlich unabweisbar sind und Ihre Deckung im gleichen Haushaltsjahr gewährleistet ist.
Sind die überplanmäßigen Ausgaben „erheblich“, sind sie vom Stadtrat zu genehmigen. Diese Beschlusszuständigkeit kann auch auf einen beschließenden Ausschuss (Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO) übertragen werden. Die Erheblichkeit ist in der Geschäftsordnung des Stadtrats geregelt (Art. 45 Abs 1. GO).
Demnach ist der Bau- und Verkehrsausschuss für die Beschlussfassung über erheblich überplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 100.000 € zuständig (§ 9 Nr. 1.1.2 der Geschäftsordnung).
Haushaltsstelle 72000.9506 (Abfallbeseitigung; Sanierung Entwässerungsanlagen des Recyclinghofes)
Während der Bauphase des Klärteiches im Recyclinghof wurde eine größere Menge Aushubmaterial, bis zum Abschluss der Beprobungen, zwischengelagert. Um eine ordnungsgemäße Verwertung des Materials zu gewährleisten, waren zum einen die Analyseergebnisse abzuwarten, als auch die finale Entsorgungsfreigabe durch das Landratsamt. Ein konformes Angebot einer Fachfirma, welches die behördlich geforderte Entsorgungs-/ Leistungsdokumentation vorwies, lag zu aktuellem Zeitpunkt ebenfalls vor. Der Abtransport des Aushubmaterials, wurde nun auf 2024 vorgezogen, da belegte Flächen bereits Auswirkungen auf den Ablauf des Grüngutrecyclings hatten. Ebenso verursachten blockierte Lagerkapazitäten dem Entsorger bereits Mehrkosten im Grüngutverarbeitungs- und Kompostierungsmanagement. Aus diesen Gründen musste die Haushaltsstelle um 32.984,45 € überzogen werden.
Haushaltsstelle 76250.9450 (Josef-Cardijn-Haus, Sanierungsmaßnahmen)
Die bereitgestellten Gelder wurden fälschlicherweise auf der Haushaltsstelle 76210.9601 (Kulturzentrum) in Höhe von 100.000 € veranschlagt und genehmigt. Richtig wäre die Haushaltsstelle 76250.9450 (Josef-Cardijn-Haus) gewesen. Somit entsteht bei der Haushaltsstelle 76250.9450 eine Haushaltsüberschreitung in Höhe von 44.097,99 €.
Haushaltsstelle 88010.9465 (Bebauter Grundbesitz; Rentnerheim/Stadtcafe)
Für die Sanierung des ehemaligen Wieland Rentnerheimes wurden für das Jahr 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 350.000 € vorgesehen. Dieser Haushaltsansatz wurde um 94.420,53 € überschritten. Die Mehrkosten resultieren aus höheren Kosten im Bereich der TGA (technische Gebäudeausrüstung) sowie dem unberücksichtigten Mehraufwand im Bereich der Außenanlagen und Ausstattung, die nicht im Baubeschluss (Kostenschätzung) enthalten waren.
Empfehlung
Der Bau – und Verkehrsausschuss genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben auf folgenden Haushaltsstellen:
- 72000.9506 mit 32.984,45 €
- 76250.9450 mit 44.097,99 €
- 88010.9465 mit 94.420,53 €.
Beschluss
Der Bau – und Verkehrsausschuss genehmigt die überplanmäßigen Ausgaben auf folgenden Haushaltsstellen:
72000.9506 mit 32.984,45 €
76250.9450 mit 44.097,99 €
88010.9465 mit 94.420,53 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg";
- Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Vorstellung und Billigung des Entwurfs der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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19.12.2024
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ö
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 21.12.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" sowie der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst.
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1178 (Freyung), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.
Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7 sowie zur Bahnstrecke Senden-Weißenhorn. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Die Flächen des Plangebiets kommen in einem Bereich zum Liegen, welcher von der Stadt Vöhringen für die vorrangige Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen (Potentialflächen) beschlossen wurde. Des Weiteren wird durch die geplante Anlage das vom Stadtrat beschlossene Ziel eingehalten, maximal 40 ha Fläche durch PV-Freiflächenanlagen zu überbauen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200m Bereichs von Autobahnen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen.
Das Planungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Flurstück Nr. 1178 der Gemarkung Illerberg und hat eine Größe von ca. 4,16 ha.
Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 21.12.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 21.12.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 21.12.2023 wurde mit Schreiben vom 11.10.2024 im Zeitraum bis 15.11.2024 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes fand in der Zeit vom 14.10.2024 bis 15.11.2024 statt. Auf die frühzeitige Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 12.10.2024 hingewiesen.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der jeweiligen Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Bei der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft dies insbesondere:
- Ausarbeitung der Begründung sowie des Umweltberichts
Für die Planung liegt der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 2 - 3).
Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1 Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Anlage 2 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" Planzeichnung, Entwurf i.d.F. vom 19.12.2024
Anlage 3 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" Begründung, Entwurf i.d.F. vom 19.12.2024
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 21.12.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 19.12.2024.
3. Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem sowie dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt Herrn Häußler vom Büro für Stadtplanung, Zint & Häußler GmbH, der jeweils die wesentlichen Stellungnahmen vorträgt und die Abwägungsvorschläge erläutert.
Beschluss
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 21.12.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 19.12.2024.
3. Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 - Abwägung und Beschlüsse - 20. Änderung FNPL.pdf
Download Anlage 2 - Planzeichungen - 20. Änderung FNPL.pdf
Download Anlage 3 - Begründung - 20. Änderung FNPL.pdf
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg";
- Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB;
Vorberatung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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Vorberatung
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4 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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19.12.2024
|
ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 21.12.2023 den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" sowie der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst.
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1178 (Freyung), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.
Das Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7 sowie zur Bahnstrecke Senden-Weißenhorn. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Die Fläche des Plangebiets kommt in einem Bereich zum Liegen, welcher von der Stadt Vöhringen für die vorrangige Entwicklung von PV-Freiflächenanlagen (Potentialflächen) beschlossen wurde. Des Weiteren wird durch die geplante Anlage das vom Stadtrat beschlossenen Ziel eingehalten, maximal 40 ha Fläche durch PV-Freiflächenanlagen zu überbauen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200m Bereichs von Autobahnen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen.
Das Planungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Flurstück Nr. 1178 der Gemarkung Illerberg und hat eine Größe von ca. 4,16 ha.
Der Vorentwurf der Planung i.d.F. vom 21.12.2023 wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 21.12.2023 gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf i.d.F. vom 21.12.2023 wurde mit Schreiben vom 11.10.2024 im Zeitraum bis 15.11.2024 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 14.10.2024 bis 15.11.2024 statt. Auf die frühzeitige Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra", dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 12.10.2024 hingewiesen.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der jeweiligen Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:
- Einarbeitung der vorgeschlagenen wasserrechtlichen Hinweise
- Einarbeitung der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahme entsprechend dem Artenschutzgutachten
- Ausarbeitung des Umweltberichts
- Ergänzung der Artenliste unter Ziffer 1.5
- Anpassung der Gundflächenzahl (GRZ) von 0,6 auf 0,5 sowie Festsetzung eines Mindesreihenabstandes von 3,0 m
Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint&Häußler, Neu-Ulm vor (Anlagen 2 - 3).
Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1 Aufstellung des Bebauungsplans "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg"
Anlage 2 Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" Planzeichnung, Satzung und Begründung, Entwurf i.d.F. vom 19.12.2024
Anlage 3 Artenschutzgutachten des Büros für Landschaftsplanung Dr. Andreas Schuler vom 22.11.2024
Empfehlung
- Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 21.12.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 19.12.2024.
- Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 21.12.2023 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 19.12.2024.
- Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes "Freiflächen-Photovoltaikanlage Freyung Illerberg" in der Fassung vom 19.12.2024 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Download Anlage 1 - Abwägung und Beschlüsse - PV Illerberg Freyung_Bplan_Rev3.pdf
Download Anlage 2 - Begründung+UB Entwurf_PV Illerberg Freyung_BplanRev2.pdf
Download Anlage 2 - Planzeichnung Entwurf - PV Illerberg Freyung_Bplan_Rev3.pdf
Download Anlage 3 - Artenschutzgutachten -PV Illerberg Freyung.pdf
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5. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO;
Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Werner von Siemens Straße;
Altlasten; Aushubsanierung;
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Auf die dringliche Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO – Bebauungsplan Gewerbe- und Industriegebiet Werner von Siemens Straße; Altlasten; Aushubsanierung; Auftragsvergabe – vom 11.11.2024 wird verwiesen.
Empfehlung
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Aushubarbeiten der Altlasten im Gewerbe- und Industriegebiet Werner von Siemens Straße in Vöhringen für die bestehenden Altlasten wird an die Firma Max Wild, Leutkircher Str. 22, 88450 Berkheim zu den Bedienungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 06.08.2024 vergeben.
Die erforderlichen Mittel von brutto ca. 113.900, -- € sind unter der Haushaltsstelle 61000.6360 bereitgestellt.
Beschluss
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Aushubarbeiten der Altlasten im Gewerbe- und Industriegebiet Werner von Siemens Straße in Vöhringen für die bestehenden Altlasten wird an die Firma Max Wild, Leutkircher Str. 22, 88450 Berkheim zu den Bedienungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 06.08.2024 vergeben.
Die erforderlichen Mittel von brutto ca. 113.900, -- € sind unter der Haushaltsstelle 61000.6360 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO;
Außenanlage Kiga Nord;
Auftragsvergabe Landschaftsbauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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Beschließend
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6 |
Sachverhalt
Auf die dringliche Anordnung gemäß Art. 37 Abs. 3 GO – Landschaftsbauarbeiten für die Außenanlage am Kindergarten Nord, Auftragsvergabe - vom 21.11.2024 wird verwiesen.
Empfehlung
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten für die Außenanlage am Kindergarten Nord, wird an die Firma Lasse Gentzke Landschaftsbau GmbH, Unterm Schloß 15, 89250 Senden vom vergeben.
Die erforderlichen Mittel von brutto ca. 97.530,26 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.
Beschluss
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Landschaftsbauarbeiten für die Außenanlage am Kindergarten Nord, wird an die Firma Lasse Gentzke Landschaftsbau GmbH, Unterm Schloß 15, 89250 Senden gemäß Angebot vom 28.10.2024 vergeben.
Die erforderlichen Mittel von brutto ca. 97.530,26 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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7 |
Diskussionsverlauf
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8. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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8 |
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8.1. Städtische Grünflächen am Kellerberg in Illerberg;
bessere Erreichbarkeit;
Anfrage von Frau Böck
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.12.2024
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ö
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8.1 |
Diskussionsverlauf
Frau Böck nimmt Bezug auf den Erwerb der Grün- und Waldflächen am Kellerberg vor etwa 10 Jahren und berichtet, dass seinerzeit darüber nachgedacht wurde, am Kellerberg eventuell Sport- und Freizeitmöglichkeiten für die Allgemeinheit anzubieten.
Zwischenzeitlich verwildere aus ihrer Sicht der Bereich eher und auch die Zuwegung zu dieser größeren Fläche mitten im Ort gehöre überdacht. Insbesondere sollte ihres Erachtens versucht werden die Erreichbarkeit aus Thal zu verbessern.
Frau Böck bittet um die Aufnahme von finanziellen Mitteln in den Haushalt 2025, um im kommenden Jahr den öffentlichen Teil des Kellerbergs komplett planerisch „anzusehen“ und zu prüfen, ob und ggf. welche Möglichkeiten geschaffen werden könnten, um z. B. die Erreichbarkeit des Rodelhangs für Kinder aus Thal zu verbessern.
Datenstand vom 27.01.2025 10:50 Uhr