Datum: 13.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:02 Uhr bis 20:17 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag der Grundschule Illerberg auf Einrichtung einer Stelle für ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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13.01.2025
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ö
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Beschließend
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1 |
Sachverhalt
Seitens der Schulleiterin der Grundschule Illerberg, Frau Daniela Schneller-Jokschus liegt ein Antrag auf Einrichtung einer FSJ-Stelle an der Grundschule Illerberg vor. Dem hat sich inhaltlich der Elternbeirat angeschlossen.
Das Anliegen wird unter anderem damit begründet, dass teilweise betreuungsintensive Kinder eine intensive Begleitung erfordern. Weiterhin wird als Grund, die gemeinsame Verwaltung durch die Verwaltungsangestellte des Schulsekretariates in Bellenberg angeführt, wonach das Sekretariat in Illerberg nie umfänglich besetzt und erreichbar sei. Zu den übrigen Ausführungen des Antrages bzw. der Begründung wird auf das Schreiben der Grundschule Illerberg, welches als Anlage 1 beigefügt ist, verwiesen.
Das Hauptamt der Stadt Vöhringen hat sich bezüglich des vorstehenden Sachverhaltes am 18.12.2024 mit dem staatlichen Schulamt Neu-Ulm, Herrn Dr. Ansgar Batzner telefonisch in Verbindung gesetzt und die Notwendigkeit einer solchen Stelle – insbesondere vor dem Hintergrund der Unzuständigkeit der Stadt für die personelle Ausstattung von pädagogischem Personal diskutiert.
Herr Dr. Batzner vertritt aus pädagogischer Sicht die Auffassung, dass derartige Leistungen immer begrüßenswert seien. Weiterhin teilte er jedoch mit, dass sowohl die Klassengrößen (17-21 Schüler), als auch die vorhandenen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Schulverhältnisse im Gesamten die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle nicht erforderlich machen. Vor diesem Hintergrund hat Herr Dr. Batzner vorgeschlagen, sich auch direkt mit der Schulleitung in Verbindung zu setzen, um die angesprochenen Punkte zu erörtern.
Die angesprochene Situation im Schulsekretariat könne weiterhin durch zusätzliche Stunden der Lehrkräfte teilweise kompensiert werden.
Richtig sei, dass nach wie vor die Konrektoren-Stelle nicht besetzt werden konnte.
Die Stadtverwaltung vertritt die Ansicht, dass es sich bei der Schaffung einer ausreichenden Personaldecke an staatlichen Schulen um eine Aufgabe des staatlichen Schulamtes handelt. Insofern kann es sich für die Stadt Vöhringen lediglich um eine freiwillige Leistung handeln kann.
Sowohl aufgrund der aktuell angespannten Haushaltssituation als auch der nicht gegebenen Zuständigkeit schlägt die Stadtverwaltung vor, dem Antrag nicht stattzugeben.
Empfehlung
Der Antrag auf Schaffung einer FSJ-Stelle an der Grundschule Illerberg wird abgelehnt und die Beantragung auf Einrichtung einer weiteren Einsatzstelle nicht weiterverfolgt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage und übergibt das Wort an Herrn Mennel.
Herr Mennel erläutert, dass zur Kompensation des fehlenden Personals an der Grundschule Illerberg, der Antrag auf eine FSJ-Stelle eingegangen ist. Diesbezüglich war er in Kontakt mit Herrn Dr. Batzner vom Staatlichen Schulamt. Da er aufgrund der Klassengrößen in Illerberg keine Notwendigkeit einer Stelle sieht, wird das Schulamt diese nicht finanzieren. Er würde aber eine Finanzierung durch die Stadt Vöhringen begrüßen. Allerdings ist nicht gewährleistet, dass dem Antrag auf die FSJ-Stelle auch stattgegeben wird. Bezüglich der fehlenden Verwaltungssekretariatsstelle und dem pädagogischen Personal, ist grundsätzlich das Staatliche Schulamt zuständig.
Ein Ratsmitglied merkt an, dass die Schulleitung der Grundschule Illerberg die Lage sicherlich besser beurteilen kann als Herr Dr. Batzner. Man könnte die Stelle auf ein Jahr probeweise beschränken.
Ein weiters Ratsmitglied merkt an, dass letztes Jahr in Illerberg eine Sekretärin vorhanden war, und erkundigt sich, weshalb diese 2025 nicht mehr vorhanden ist. Außerdem wird ein Konzept benötigt, da eine FSJ-Stelle pädagogisch betreut werden muss.
Bürgermeister Neher erklärt, dass es der Verwaltung grundsätzlich um das systemische Problem geht, dass die Personalverantwortung hier bei der Stadtverwaltung liegen würde, obwohl das Schulamt für Sekretariat und pädagogisches Personal zuständig ist. Herr Mennel ergänzt, dass bei Schulen keine klaren Vorgaben zur pädagogischen Voraussetzung existieren, da die Stadt nicht zuständig ist. Dementsprechend geht es auch um die Haftungsfrage.
Herr Mennel merkt an, dass ein Träger für die Stelle benötigt wird. Dennoch gibt es keine Gewähr dafür, dass eine solche Stelle überhaupt vom diesem bewilligt werden würde.
Ein weiteres Gremiumsmitglied bittet um Prüfung seitens der Verwaltung, was aus datenschutzrechtlicher und betreuungstechnischer Sicht umsetzbar wäre.
Bürgermeister Neher weist darauf hin, dass die Beschäftigungsart datenschutzrechtlich unerheblich ist. Allerdings sind sowohl pädagogisches Personal als auch die Sekretariatskraft klar dem Staatlichen Schulamt zugewiesen.
Ein Mitglied des Gremiums sieht ebenfalls ein rechtliches Problem, da eine FSJ-Stelle keine ausgebildete pädagogische Kraft beinhalte. Die Stadt muss das nötige Personal zeitnah beim Staatlichen Schulamt einfordern.
Ein weiteres Stadtratsmitglied merkt an, dass Herr Dr. Batzner gemeinsam mit der Schulleitung eine Lösung finden sollte.
Ein weiteres Gremiumsmitglied wirft ein, dass eine FSJ-Stelle zumindest eine Übergangslösung zur Entlastung der Lehrer, darstelle. Auch müsste man überlegen, ob die Angliederung an Bellenberg noch sinnvoll ist.
Bürgermeister Neher schlägt vor, die mögliche Stelle probeweise auf ein Jahr zu begrenzen und unterbreitet folgenden modifizierten Beschlussvorschlag:
Beschluss
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Schaffung einer FSJ-Stelle an der Grundschule Illerberg vorzubereiten und einzureichen. Die FSJ-Stelle soll auf 1 Jahr eingerichtet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Kulturzentrum - Neue Entgeltordnung ab 01.01.2025;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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13.01.2025
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ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.01.2025
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ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Beendigung der Vereinbarung mit dem Kulturring nach Ablauf der 30jährigen Laufzeit und die angekündigte Auflösung des Kulturrings führten zu kostenpflichtigen Rechnungen für Nutzungen durch verschiedene Vereine. Zweifelsfälle, wie Proben- und Aufbauzeiten haben zu einer Besprechung mit Vereinsvertretern geführt und die Notwendigkeit der Anpassung der Entgeltordnung offensichtlich gemacht
Eine Kostenanpassung durch Personalkostensteigerungen nach den aktuellen Verrechnungssätzen sind erforderlich, ebenso wie eine zeitgemäße Anpassung der Grundmiete.
Empfehlung
Der Stadtrat genehmigt die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene neue Entgeltordnung zum 01.01.2025.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage. Die früheren Abrechnungen sind in großen Teilen nicht mehr nachvollziehbar und können nicht objektiv überprüft werden.
Herr Drastik ergänzt, dass die Vergünstigungen für die Vereine in den Vereinsförderrichtlinien vermerkt werden sollen, nicht in der Entgeltordnung.
Ein Stadtratsmitglied stimmt zu, dass die Vereinsthematik nicht in die Entgeltordnung gehört. Nach der Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien könnte man diese nochmal überarbeiten. Bei 2.2.2 sollte der Wochenendpreis, und bei 3.7 die Pauschale, wie bereits besprochen, entfernt werden.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich, welche Vereine bei 2.7 gemeint sind. Das sollte konkretisiert werden. Herr Mennel schlägt nach kurzer Diskussion vor, den Wortlaut so abzuändern, dass erkenntlich wird, dass es Vereine betrifft „die den städtischen Vereinsförderrichtlinien unterliegen“.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der Wochenendpreis bei 2.2.2 gestrichen wird. Bürgermeister Neher erläutert, dass dies aus Gründen der Vereinfachung so beibehalten werden soll. Eine separate Abrechnung wäre aufwändiger und schwer zu erläutern. Bei der Ziffer 2.8 sollte allerdings die Ziffer 2.2 mitaufgenommen werden, da Vereine nur eine Vergünstigung erhalten.
Das Gremiumsmitglied bezweifelt, dass eine Abrechnung mit unterschiedlichen Sätzen schwierig sei.
Herr Drastik erwidert, dass die Verrechnung der Proben unter der Woche mit den Stunden der Veranstaltung am Wochenende leichter nachvollziehbar sei. Andernfalls müssten für die Proben die gebuchten Zusatzleistungen abgerechnet werden, was deutlich teurer wäre.
Bürgermeister Neher merkt an, dass bei den Proben unter der Woche auch die Nutzung der Geräte erneut zu zahlen wäre, bei der Verrechnung mit dem Wochenendpreis wäre das nicht der Fall und somit günstiger.
Ein Ratsmitglied wirft die Frage auf, ob kommerzielle Veranstaltungen von Vereinen in der Entgeltordnung gesondert berücksichtigt sind.
Bürgermeister Neher erklärt, dass kommerzielle Veranstaltungen bei den Mietpreisen bisher nicht berücksichtigt sind. Hierbei stellt sich die Frage, ob solche Veranstaltungen gefördert werden sollen oder nicht.
Nach kurzer Diskussion merkt Bürgermeister Neher an, dass bei 2.7 dynamisch auf die Vereinsförderrichtlinien verwiesen wird. Bei Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien, kann die Vereinsthematik, unter anderem die Förderung von Veranstaltungen, dort geregelt werden.
Ein weiteres Ratsmitglied stimmt zu, die Entgeltordnung so zu genehmigen, wie sie vorliegt und bei der Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien die Vereinsthematik herauszunehmen.
Ein Stadtratsmitglied merkt an, dass die Mietpreise bei Ziffer 2.8 teilweise nicht einheitlich erhöht wurden. Bürgermeister Neher stimmt zu, dass diese korrigiert werden müssen.
Das Mitglied des Stadtrats merkt an, dass bei 3.1 die Preise für Auf- und Abstuhlen nicht stimmig sind. Bürgermeister Neher stimmt dem zu. Die Preise werden von 70,--€ auf 80,--€ und von 36,--€ auf 44,--€ abgeändert.
Auf die Frage, ob die Vereine künftig im Voraus bezahlen, erklärt Herr Drastik, dass Vereine im Voraus bezahlen müssen, außer es ist unklar, was benötigt wird. Bei größeren Rechnungen wird die Rechnung ebenfalls danach gestellt.
Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, ob kommerzielle Veranstaltungen über die Anhebung des Prozentsatzes bei der Ziffer 2.3 geregelt werden können. Bürgermeister Neher erwidert, dass dies dem Tagesgeschäft überlassen werden sollte.
Ein Ratsmitglied weist abschließend darauf hin, dass die Nummerierung der Ziffern berichtigt werden muss.
Bürgermeister Neher fasst die Änderungen zusammen. Bei Ziffer 2.2.2 wird das Wort „Wochenendpreis“ gestrichen. Bei Ziffer 2.7 wird der Klammerzusatz, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, gestrichen. Ziffer 2.7.1 wird ebenfalls wie in der Sitzungsvorlage gestrichen. Bei der Ziffer 2.8 werden die Ziffern 2.1 und 2.2 vor den Ziffern 2.5-2.7 ergänzt. Bei Ziffer 2.9 werden die Mietpreise für den Großen Saal an Wochenenden und Feiertagen bei Nutzung der Künstlergarderoben auf 610,--€, ohne Nutzung der Künstlergarderoben auf 500,--€ angepasst. Bei Ziffer 3.1 werden die Preise für das Umstuhlen beim großen Saal auf 80,--€ und beim kleinen Saal auf 44,--€ angepasst. Bei Ziffer 3.7 wird der Klammerzusatz gelöscht.
Unter Berücksichtigung der oben genannten Änderungen ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene neue Entgeltordnung nach Maßgabe der vorgenannten Änderungen zum 01.01.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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13.01.2025
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ö
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3 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall.
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4. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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13.01.2025
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ö
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4 |
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4.1. Renaturierung am Bach von der Brücklesmühle in Richtung Kellerbau;
Anfrage Herr Lepple
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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13.01.2025
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ö
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4.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Lepple gibt an, dass der Bach saniert und mit Natursteinen befestigt wurde. Nun hat unterhalb der Brücklesmühle ein weiterer Rückschnitt stattgefunden. Er erkundigt sich, ob eine Befestigung mit Natursteinen in dem Abschnitt bachabwärts bis zum Kiosk am Vöhringer See ebenfalls vorgesehen ist, da der Bach zusehends verschlammt. Herr Lepple bittet, dies beim Altenstadter Kanalverband anzuregen, sofern noch nicht geplant.
Bürgermeister Neher sichert eine Abklärung seitens der Stadtverwaltung zu.
Datenstand vom 05.02.2025 11:36 Uhr