Datum: 23.01.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:22 Uhr bis 17:51 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.01.2025
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ö
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1 |
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1.1. Stadtratssitzung vom 19.12.2024 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.01.2025
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ö
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1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 19.12.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 13.01.2025 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.01.2025
|
ö
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1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 13.01.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 16.01.2025 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.01.2025
|
ö
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1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 16.01.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Kulturzentrum - Neue Entgeltordnung ab 01.02.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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13.01.2025
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ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.01.2025
|
ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Beendigung der Vereinbarung mit dem Kulturring nach Ablauf der 30jährigen Laufzeit und die angekündigte Auflösung des Kulturrings führten zu kostenpflichtigen Rechnungen für Nutzungen durch verschiedene Vereine. Zweifelsfälle, wie Proben- und Aufbauzeiten haben zu einer Besprechung mit Vereinsvertretern geführt und die Notwendigkeit der Anpassung der Entgeltordnung offensichtlich gemacht.
Eine Kostenanpassung durch Personalkostensteigerungen nach den aktuellen Verrechnungssätzen ist erforderlich, ebenso wie eine zeitgemäße Anpassung der Grundmiete.
Empfehlung
Der Stadtrat genehmigt die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene neue Entgeltordnung zum 01.02.2025. Diese ist Bestandteil des Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher fasst den Tagesordnungspunkt zusammen und verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 13.01.2025.
Ohne weitere Aussprache fasst das Gremium folgenden
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene neue Entgeltordnung zum 01.02.2025. Diese ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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3. Wärmeversorgung Grundschule Nord
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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02.12.2024
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ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.01.2025
|
ö
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Beschließend
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3 |
Sachverhalt
Anfrage Kronenenergie GmbH
Die Kronenenergie GmbH hat bei der Stadt Vöhringen im Oktober 2024 die Anfrage gestellt, ob Interesse an einem Anschluss an das geplante Fernwärmenetz für die Grundschule Nord besteht. In diesem Zuge wurde bereits ein Wärmeliefervertrag mit beigefügt.
Der Wärmepreis liegt bei 10,3 ct/kWh netto bzw. 12,26ct/kWh brutto. Vorgeschlagener Beginn der Vertragslaufzeit ist der 01.07.2025 mit einer Laufzeit von 15 Jahren.
Aktuelle Wärmeversorgung der Grundschule Nord – Übersicht Technik und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Der Wärmebedarf im Jahr 2023 lag bei der Grundschule Nord bei rund 300.000 kWh. Der Bedarf wird aktuell gedeckt durch ein BHKW, eine Gastherme und durch Stromheizungen.
BHKW: ca. 67.000 kWh
Gastherme: ca. 124.000 kWh
Stromheizung: ca. 101.000 kWh
Aktueller Gasbezugspreis:
Die aktuellen Gasbezugskosten liegen bei ca. 6,5 ct/kWh brutto und sind bis Ende 2026 gesichert. Es ist zu erwarten, dass die Gasbezugskosten in Zukunft steigen. Ende Oktober lagen die Arbeitspreise für Gas zwischen 7,85 ct/kWh und 10 ct/kWh für Hausanschlüsse (Quelle Check 24). Üblicherweise sind die Gasbezugskosten für Kommunen/Großabnehmer niedriger.
Als Referenzpreis 2024 für die Wirtschaftlichkeitsberechnung wurden 7,5 ct/kWh angesetzt.
BHKW Grundschule Nord:
Das BHKW in der Grundschule Nord wurde 2017 installiert. Seit 2017 hat das BHKW 40.000 Betriebsstunden. Bei 42.000 h wird die erste größere Revision empfohlen. Die zweite Revision wäre bei 72.000 h einzuplanen.
Obwohl das BHKW bereits installiert ist wurden für Abschreibung und Wartung des BHKWs in der Wirtschaftlichkeitsberechnung 5.000 € pro Jahr angesetzt.
Einnahmen durch das BHKW:
Das BHKW produziert neben der Wärme auch Strom. So konnten 2023 31.700 kWh Strom direkt verbraucht werden. Bei einem kalkulatorischen Strompreis von 40,0 ct/kWh wurden rund 12.700 € eingespart.
Gastherme Grundschule Nord:
Die Gastherme wurde ebenfalls 2017 in Betrieb genommen. Die Laufzeit von Gasthermen kann auf 20 Jahre kalkuliert werden.
Für Abschreibung und Wartung wurden für die Gastherme in der Wirtschaftlichkeitsberechnung
600 € pro Jahr angesetzt
Stromheizung:
Es ist geplant, die Stromfußbodenheizung größtenteils durch die zentrale PWW-Heizung (Pumpwarmwasserheizung) mit Deckenstrahlheizkörpern, zu ersetzen.
Es ist zu beachten, dass es aktuell keine konkreten Planungen gibt. Höchste Priorität hat aktuell die Umrüstung der Wärmeversorgung im Sportpark. Der Austausch der Stromheizung in der Grundschule Nord ist eines der Projekte, das als nächstes angegangen werden sollte. Wann die Umrüstung jedoch genau erfolgt, steht noch aus.
Bei den Stromkosten wurde mit einem Referenzpreis von 40 ct/kWh gerechnet.
Zusammenfassung Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Schnell ersichtlich wird, dass der Betrieb des BHKWs aus wirtschaftlicher Sicht weiterhin erfolgen sollte. Die Maßnahme wurde auch im Energienutzungsplan der Stadt Vöhringen (2016) empfohlen.
Die Gastherme stellt Wärme, ohne Berücksichtigung der Stromerzeugung des BHKWs, am günstigsten zur Verfügung. Aus ökologischer Sicht ist zu beachten, dass das Fernwärmenetz die Wärme CO2-neutral zur Verfügung stellt. Mittelfristig ist das Ziel, auf eine CO2-neutrale Wärmeversorgung umzustellen. Sowohl die Fernwärme, als auch Gas stellen Wärme kostengünstiger zur Verfügung als die Stromheizungen. Eine Umstellung der Heizungstechnik auf ein PWW-System (Pumpwarmwassersystem) wird deswegen empfohlen.
Eine komplette Umstellung der Wärmeversorgung auf Fernwärme wird auf Grund der aktuell kosteneffizienten Wärmebereitstellung, die erst 2017 installiert wurde, nicht empfohlen. Der Austausch der Stromheizung soll mittelfristig erfolgen. Auf einen konkreten Zeitpunkt sollte man sich jedoch noch nicht festlegen. Aktuell hat das Projekt im Sportpark (Grundwasserwärmepumpen) Priorität. Hier kam es auf Grund von wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren zu einer Verzögerung.
Es ist auch nicht unüblich, dass nicht sofort an ein geplantes Fernwärmenetz angeschlossen wird, sobald dieses fertig ist. Aus Sicht des Fernwärmenetzbetreibers ist der Wunsch zwar nachvollziehbar, jedoch sind auch die eigenen Interessen zu berücksichtigen.
Durch die baurechtliche Genehmigung der Heizzentrale und des Fernwärmenetzes hat die Stadt Vöhringen bereits gezeigt, dass sie Projekte für eine erfolgreiche Energiewende unterstützt. Es ist jedoch auch zu erwähnen, dass auch solche Projekte sich der Marktwirtschaft stellen müssen. Angemerkt sei hierbei, dass der angebotene Fernwärmepreis der Kronenenergie GmbH marktüblich ist.
Unter Berücksichtigung der genannten Gesichtspunkte ist eine sofortige Teilabnahmemenge von ca. 50.000 kWh/a anzustreben, die sukzessive erhöht werden soll. Den Wärmebedarfsanteil der Stromheizung soll die Fernwärme so früh wie möglich decken. Vor der zweiten Revision des BHKWs ist ein Weiterbetrieb zu prüfen, wobei davon ausgegangen werden kann, dass der Betrieb des BHKWs bis ca. 2030 erfolgen sollte. Zu diesem Zeitpunkt soll dann ebenfalls die Stilllegung der Gastherme überprüft werden.
Der im Anhang beigefügte Wärmeliefervertrag ist lediglich zu Informationszwecken als Muster beigefügt und muss noch angepasst werden.
Empfehlung
Die Stadtverwaltung Vöhringen wird beauftragt, eine Absichtserklärung mit der Kronenenergie GmbH abzuschließen. Die Absichtserklärung soll regeln, dass eine sofortige Teilabnahme von ca. 50.000 kWh/a erfolgt.
Sind sich die Vertragspartner einig, sollen ebenfalls die technisch notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Installation der Wärmeübergabestation und die Anpassung der Regelungstechnik geplant und so früh wie möglich in Auftrag gegeben werden.
Diskussionsverlauf
Herr Jung verweist auf die Vorberatung im Haupt- und Umweltausschuss in der Sitzung vom 02.12.2024.
Nachdem aktuell weder ein Bauantrag eingereicht, noch mit dem Bau der Versorgungsleitungen begonnen worden ist, erkundigt sich ein Ratsmitglied, inwieweit der in der Sitzungsvorlage genannte Versorgungsbeginn zum 01.07.2025 realistisch eingehalten werden könne.
Herr Jung konkretisiert, dass der angestrebte Versorgungsbeginn genannt ist, von welchem jedoch abgewichen werden kann. Die notwendige Übergabestation ist seitens der Stadt Vöhringen ebenfalls zunächst betriebsbereit herzustellen.
Ein straffer Zeitplan liege jedoch im Interesse des Investors.
Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der auf drei Jahre festgelegten Preisbindung und inwieweit sich diese auch bei einer Verzögerung der Inbetriebnahme fortsetze.
Herr Jung führt hierzu aus, dass es sich um eine Absichtserklärung handele und insofern lediglich ein Vertragsmuster vorbereitet worden sei.
Seitens des Gremiums wird insbesondere ohne vorliegende Preiskalkulationen das Preisgefüge infrage gestellt.
Mit dem Hinweis seitens eines Ratsmitgliedes, dass der Vertrag ausdrücklich als Entwurf kenntlich zu machen sei und insofern der Beschluss lediglich eine Absichtserklärung darstelle, fasst das Gremium nachfolgenden
Beschluss
Die Stadtverwaltung Vöhringen wird beauftragt, eine Absichtserklärung mit der Kronenenergie GmbH abzuschließen. Die Absichtserklärung soll regeln, dass eine sofortige Teilabnahme von ca. 50.000 kWh/a erfolgt.
Sind sich die Vertragspartner einig, sollen ebenfalls die technisch notwendigen Maßnahmen, insbesondere die Installation der Wärmeübergabestation und die Anpassung der Regelungstechnik geplant und so früh wie möglich in Auftrag gegeben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 2
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4. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.01.2025
|
ö
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4 |
Diskussionsverlauf
Es haben keine Informationen unter Verschiedenes zur Bekanntgabe vorgelegen.
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5. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
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23.01.2025
|
ö
|
|
5 |
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5.1. Prüfung zur Einführung einer Verpackungssteuer oder eines ähnlichen Modells,
Antrag Herr Bernhard Thalhofer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.01.2025
|
ö
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5.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Bernhard Thalhofer bezieht sich auf die nun gerichtlich für zulässig erklärte Verpackungssteuer für Einwegverpackungen, welche von der Stadt Tübingen eingeführt worden ist.
Konkret bezieht er sich auf eine Schnellrestaurantkette, welche äußerst wirtschaftlich agiere, jedoch neben den produzierten Lebensmitteln auch für einen Großteil von Einwegmüll verantwortlich ist. Dieser werde häufig auf Gehwegen, auf öffentlichem Grund sowie in der Natur entsorgt. In diesem Zusammenhang gehen die Entsorgungskosten zu Lasten der jeweiligen Kommune. Insbesondere in Vöhringen engagieren sich Kinder und örtliche Vereine ehrenamtlich, um jedes Frühjahr die örtlichen Fluren von Müll zu beseitigen.
Er beantrage daher, durch die Stadtverwaltung zu prüfen, inwieweit ein solches Modell für Vöhringen sinnvoll umsetzbar sei und die Gegenüberstellung des Aufwandes zum möglichen Ertrag.
Nachdem auch anderweitige örtliche Gastronomen hiervon betroffen sein könnten, sollen diese im Vorfeld informiert und darauf hingewiesen werden, um gegebenenfalls ein Umdenken vor einer solchen Steuererhebung auszulösen. Möglicherweise lassen sich durch Gespräche auch anderweitige Lösungen anstelle einer einzuführenden Verpackungssteuer finden.
Bürgermeister Neher nimmt diese Anregung auf und gibt diese der Stadtverwaltung zur Prüfung weiter. Auch der Städte- und Gemeindetag begrüße dieses Urteil. Sinnvoll wäre jedoch, eine bundeseinheitliche Regelung zu etablieren, um einen Flickenteppich in den unterschiedlichen Kommunen möglichst zu vermeiden.
Ein weiteres Ratsmitglied bezieht sich auf das in Vöhringen diskutierte Mehrwegsystem, welches jedoch offenbar nicht weiterverfolgt worden sei.
Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass man sich diesbezüglich für ein Förderprogramm zur Einführung eines Mehrwegsystems entschieden habe, das jedoch bisher von niemandem in Anspruch genommen wurde.
Datenstand vom 04.02.2025 16:15 Uhr