Datum: 03.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 19:33 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Feststellung der Jahresrechnung 2023 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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03.02.2025
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ö
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Vorberatung
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1 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
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26.02.2025
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ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung der Stadt Vöhringen wurde im September 2024 und Oktober 2024 im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung überprüft. Die Niederschrift hierzu ebenso wie das Protokoll über Beanstandungen der Prüfer wird dem Stadtrat als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Als weitere Anlage erhalten Sie die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Beanstandungen.
Der Stadtrat beschließt gemäß Art. 103 GO über die Feststellung der Jahresrechnung 2023. Hierzu sind die Anlagen „Rechenschaftsbericht“, „Rechnungsquerschnitt“ und Gruppierungsübersicht anbei.
Gemäß Art. 102 Absatz 3 GO soll dem Bürgermeister die Entlastung erteilt werden.
Empfehlung
- Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbstständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
- Die Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtliche selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
- Für das Rechnungsjahr 2023 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher übergibt das Wort an die Kämmerin Frau Eckel, die auf die Sitzungsvorlage verweist.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich, ob die Anregungen nach der Genehmigung des Berichts über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 automatisch umgesetzt werden, oder ob Anträge zu den jeweiligen Punkten gestellt werden müssen.
Bürgermeister Neher erläutert, dass eine Stellungnahme der Stadtverwaltung abgegeben wurde und die Punkte entweder erledigt oder in Erledigung sind. Allenfalls könnte in künftigen Prüfungen beanstandet werden, dass Anregungen nicht umgesetzt wurden. Frau Eckel ergänzt, dass einige Anregungen bereits umgesetzt wurden. Frau Holdenried wird die Mietpreise überarbeiten, und anschließend dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorlegen.
Ein weiteres Mitglied des Gremiums merkt an, dass bei Ziffer 9.5 der Niederschrift ein Kreuz fehlt, dies sollte bis zur Stadtratssitzung behoben werden. Bürgermeister Neher verweist hierzu auf die Verantwortlichkeit des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses. Dieser Punkt ist von ihm zu klären.
Ein weiteres Ratsmitglied ergänzt, dass bei Ziffer 2.1 der Niederschrift statt dem angekreuzten „Nein“ bei „die Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung war nach Art. 68 Abs. 2 GO nicht erforderlich“, „Ja“ angekreuzt werden muss. Dies ist vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu klären.
Ohne weitere Wortmeldungen ergeht folgender
Beschluss 1
- Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbstständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbstständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 3
Bürgermeister Neher übergibt zu diesem Punkt die Sitzungsleitung an den 2. Bürgermeister Walk.
- Für das Rechnungsjahr 2023 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Bürgermeister Neher nimmt an der Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teil.
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2. Ortsrecht: Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2025;
Satzungserlass
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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03.02.2025
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ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
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26.02.2025
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ö
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Beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat sich in der Sitzung des Stadtrates vom 21.11.2024 mit der Neufassung der Realsteuerhebesätze befasst, nachdem diese zum Jahresende 2024 aufgrund der Grundsteuerreform ihre Gültigkeit verloren haben.
Nach Rückmeldung der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Neu-Ulm ist über die Satzung erneut Beschluss zu fassen und diese erneut bekanntzumachen.
Grund ist, dass die Satzung in der Satzungsbezeichnung lediglich auf die Grundsteuerhebesätze abzielt und explizit diese Rechtsgrundlagen benennt, inhaltlich jedoch auch der Gewerbesteuerhebesatz festgesetzt worden ist.
Die Satzung ist insofern überarbeitet worden und an ein entsprechendes Muster angepasst worden bzw. die darüber hinaus nötigen Grundlagen des Gewerbesteuergesetzes aufgenommen worden. In der Benennung erhält die Satzung die Festsetzung der Realsteuerhebesätze, um diese umfassend abzubilden.
Inhaltlich wird auf die Sitzungsvorlage sowie die darin enthaltene Sachdarstellung und Berechnungsgrundlagen aus der Sitzung vom 21.11.2024 verwiesen.
Empfehlung
1. Der Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2024 zum Erlass der Hebesatzung wird aufgehoben sowie die Hebesatzung vom 22.11.2024 außer Kraft gesetzt.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die Satzung der Stadt Vöhringen über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung). Diese tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage.
Ohne Wortbeiträge ergeht folgender
Beschluss
1. Der Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2024 zum Erlass der Hebesatzung wird aufgehoben sowie die Hebesatzung vom 22.11.2024 außer Kraft gesetzt.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die Satzung der Stadt Vöhringen über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung). Diese tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Errichtung von Fahrradreparaturstationen im Stadtgebiet Vöhringen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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03.02.2025
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ö
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3 |
Sachverhalt
Mobilitätskonzepte der Zukunft sehen alle das Fahrrad als eines der wichtigsten Fortbewegungsmittel. Auch die Stadt Vöhringen hat es sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehr zu fördern. Größtes Potenzial hat hierfür der Ausbau des Radwegenetzes. Im Vöhringer Radverkehrskonzept wird gerade im Bereich der Memminger Straße und Ulmer Straße darauf verwiesen, dass bei Neuplanungen der Radverkehr zu berücksichtigen ist. Hierbei handelt es sich allerdings um langfristige und kostenintensive Maßnahmen.
Neben langfristigen Maßnahmen können auch kleinere Vorhaben die Attraktivität des Radverkehrs in der Stadt fördern und speziell auf das Fahrrad als Fortbewegungsmittel sichtbar machen. Eine dieser Maßnahmen ist das Aufstellen von Fahrradreparaturstationen. Für die Errichtung von Fahrradreparaturstationen hat die Sparkasse Neu-Ulm-Illertissen der Stadt Vöhringen 3.000 € als Spende zur Verfügung gestellt. Die Spende stammt aus dem Reinertrag des PS-Sparens und Gewinnens.
Die Kosten für eine ansprechende Fahrradreparaturstation belaufen sich in etwa auf 1.750 €. Hinzu kommen die Kosten für das Aufstellen inklusive benötigtem Fundament in Höhe von geschätzt 1.500 €.
Folgende Standorte wurden hierfür als potenzielle Aufstellorte untersucht:
Vöhringen:
- Bahnhofstraße, Cafe Vida
- Alte Poliere -Beim Bücherschrank
- Ulmer Straße, Platz am Mühlbach -Kreuzung Ulmer Straße, Frauenstraße, Silcherstraße
- Ulmer Straße, Parkplatz gegenüber Stadtmuseum
- Grüne Lunge
Illerberg/Thal:
- Dorfplatz Thal
- Spielplatz am Landgraben
Illerzell: Es wurden keine weiteren Standorte untersucht
- Bestehende Fahrradreparaturstation am Illertalgymnasium-
Bis auf den Standort Ulmer Straße, Platz am Mühlbach ist das Aufstellen einer Fahrradreparaturstation an allen Standorten möglich. (Standorte siehe Anlage)
Aus Sicht der Stadtverwaltung sollte es ein Ziel sein, dass Fahrradreparaturstationen in allen Ortsteilen angeboten werden. Aus diesem Grund empfiehlt die Stadtverwaltung die Installation einer Fahrradreparaturstation in Vöhringen (Standort: Bahnhofstraße, Cafe Vida) und in Illerberg/Thal (Standort: Spielplatz am Landgraben). Sollte man sich in einem zweiten Schritt für weitere Fahrradreparaturstationen entscheiden, empfiehlt sich als nächstes die Installation einer Fahrradreparaturstation am Parkplatz bei der Grünen Lunge.
Die notwendigen Mittel sind bei der Haushaltsstelle 63000.9533 zu berücksichtigen.
Empfehlung
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, zwei Fahrradreparaturstation im Stadtgebiet zu errichten. Die Standorte sind die Bahnhofstraße, Cafe Vida in Vöhringen und der Spielplatz am Landgraben in Illerberg/Thal.
Diskussionsverlauf
Herr Jung verweist auf die Sitzungsvorlage und fasst den Sachverhalt mündlich zusammen.
Ein Ratsmitglied äußert Bedenken zu möglichem Vandalismus am Standort „Am Landgraben“, der Standort an der Sportgaststätte Illerberg wäre geeigneter.
Herr Jung erläutert, dass der Standort an der Sportgaststätte aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet sei.
Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich nach den Entfernungen zwischen den möglichen Standorten. Bürgermeister Neher erläutert, dass dies lediglich Vorschläge sind, nahgelegene Standorte bekommen nicht beide eine Reparaturstation.
Ein weiteres Ratsmitglied erkundigt sich, ob an den Schulen im Stadtgebiet Fahrradreparaturstationen geplant sind, da diese stark frequentiert sind.
Herr Jung hält dies für denkbar.
Ein weiteres Mitglied des Gremiums fragt, ob mit dem Pächter des Café Vida gesprochen wurde. Herr Jung erklärt, dass die Station nicht im (Sicht-)Bereich des Gastronomiebetriebs geplant ist.
Ferner erkundigt sich das Gremiumsmitglied, ob örtliche Fahrradhändler einen Schlauchautomaten betreiben könnten. Herr Jung erklärt, dass kein Interesse seitens örtlicher Gewerbetreibenden besteht.
Ein Gremiumsmitglied spricht sich für eine Station am Rathaus, statt am Café Vida aus.
Ein weiteres Mitglied des Gremiums merkt an, dass der Standort am Schützenheim für künftige Projekte besser geeignet wäre als an der Grünen Lunge, da eine Reparaturstation dort wasserrechtlich genehmigt werden müsste.
Ein Ratsmitglied stellt den Antrag, statt des Standortes am Café Vida das Rathaus als Standort zu wählen.
Bürgermeister Neher unterbreitet folgenden modifizierten Beschlussvorschlag:
Beschluss 1
1. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, zwei Fahrradreparaturstation im Stadtgebiet zu errichten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Standorte sind der Bereich des Rathausinnenhofes Vöhringen und der Spielplatz am Landgraben in Illerberg/Thal.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 7
Beschluss 3
Die Standorte sind die Bahnhofstraße, Cafe Vida in Vöhringen und der Spielplatz am Landgraben in Illerberg/Thal.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
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4. Kommunale Förderprogramme der Stadt Vöhringen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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03.02.2025
|
ö
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen bietet für ihre Bürgerinnen und Bürger aktuell zwei Förderprogramme im Bereich Klima- und Umweltschutz an:
- Seit dem 01.01.2022 fördert die Stadt Vöhringen die Neupflanzung von Bäumen (bis zu 100 € pro Baum).
- Seit dem 02. Februar 2024 kann für Balkonkraftwerke ein Zuschuss in Höhe von 100 € beantragt werden.
Im Haushaltsjahr 2024 wurden über das kommunale Förderprogramm 92 Balkonkraftwerke und eine Baumneupflanzung gefördert. Für die kommunalen Förderprogramme (Baumförderprogramm und Förderprogramm für Balkonkraftwerke) wurden 2024 10.000 € im Haushalt zur Verfügung gestellt. Hiervon wurden 9.300 € abgerufen.
Für die Haushaltplanung 2025 ist davon auszugehen, dass die Nachfrage für Balkonkraftwerke rückläufig sein wird. Für 2025 ist geplant, das Förderprogramm für die Neupflanzung von Bäumen anzupassen, insbesondere den Antrag zu vereinfachen. Für den Haushalt 2025 empfiehlt die Verwaltung einen Betrag von 5.000 € vorzusehen.
Empfehlung
Der Haupt- und Umweltausschuss stimmt der Verlängerung der Förderprogramme im Bereich Klima- und Umweltschutz für das Jahr 2025 zu. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, hierfür 5.000 € in den Haushaltsplanungen 2025 zu berücksichtigen.
Diskussionsverlauf
Herr Jung verweist auf die Sitzungsvorlage. Die Stadtverwaltung spricht sich dafür aus, die etablierten Förderprogramme beizubehalten.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach den Kosten eines Balkonkraftwerks, und wie viel die Förderung beträgt.
Herr Jung erläutert, dass die Kosten bei ca. 500,--€ inklusive der Halterung liegen. Gefördert werden pauschal 100,--€ pro Anlage.
Ein Mitglied des Gremiums merkt an, dass die Bezuschussung von Bäumen nicht weitergeführt werden sollte, da lediglich ein Antrag dazu eingegangen ist. Darüber hinaus sei eine Förderung der Balkonkraftwerke ebenfalls nicht mehr sinnvoll, da diese den Strom größtenteils mittags produzieren, was zu einem Stromüberschuss führt.
Herr Jung erläutert, dass das Baumförderprogramm angepasst werden soll, da der Antragsaufwand als zu hoch empfunden wird.
Ein weiteres Gremiumsmitglied merkt an, dass Balkonkraftwerke dennoch sinnvoll zur Eigennutzung sind.
Ein Ratsmitglied merkt an, dass der Bau der Großbatterie, den Stromüberschuss verdeutlichen, somit ist eine Förderung für Balkonkraftwerke nicht mehr nötig.
Ein weiteres Ratsmitglied erkundigt sich nach der preislichen Entwicklung der Balkonkraftwerke. Herr Jung erklärt, dass diese aktuell in etwa die Hälfte im Vergleich zu 2022 kosten. Das Ratsmitglied hinterfragt, warum dann die Förderung gleich hoch bleibt.
Bürgermeister Neher merkt an, dass die Förderung auch für einkommensschwächere Bürger sinnvoll sei.
Ein weiteres Gremiumsmitglied wirft ein, dass der Preis für Balkonkraftwerke von 600,--€ auf 450.--€ gesunken ist, aber unter der Prämisse, dass diese selbst installiert werden, was bei vielen Bürgern nicht möglich ist.
Ohne weitere Wortbeiträge ergeht folgender
Beschluss
Der Haupt- und Umweltausschuss stimmt der Verlängerung der Förderprogramme im Bereich Klima- und Umweltschutz für das Jahr 2025 zu. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, hierfür 5.000 € in den Haushaltsplanungen 2025 zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften - Projekte 2025:
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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03.02.2025
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ö
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Vorberatung
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5 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
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26.02.2025
|
ö
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Beschließend
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6 |
Sachverhalt
Seit Oktober 2021 hat sich die Stadt Vöhringen zum Ziel genommen, den Ausbau der PV-Leistung auf kommunalen Liegenschaften stufenweise zu erweitern. Hierfür werden im Haushalt jährlich 100.000 € zur Verfügung gestellt.
Stromspeicher – Preisentwicklung:
Seit Oktober 2021 hat sich der Photovoltaik- und Stromspeichermarkt weiterentwickelt. Für den wirtschaftlichen Betrieb einer Dachphotovoltaikanlage ist bei Neuanlagen im Wesentlichen der Eigenverbrauch ausschlaggebend. Bis 2023 war die Installation von Stromspeichern kaum wirtschaftlich darstellbar. In den Jahren 2023 und 2024 haben sich die Kosten für Stromspeicher nochmals erheblich reduziert. Mittlerweile ist die Installation von Stromspeichern meistens zu empfehlen. Ebenfalls sollte bei Bestandsanlagen die Nachrüstung überprüft werden. Speziell bei möglichen Erweiterungen von Bestandsanlagen kann sich die Installation eines Batteriespeichers lohnen.
Anstehende Projekte
Das priorisierte Projekt für 2025 ist die Installation einer PV-Anlage auf den Dächern der Grundschule Nord. Es ist geplant, eine 100 kWp Anlage zu installieren. Bei der Ausführung empfiehlt es sich ebenfalls einen Stromspeicher mit der Kapazität von 66 kWh zu installieren. Die geschätzten Kosten für die PV-Anlage betragen dabei 100.000 €, für den Stromspeicher 35.750 €. Hinzu kommt noch die Erneuerung der Wandlermessung in Höhe von ca. 17.000 €. Eine Wandlermessung ist erforderlich, wenn ein Betriebsstrom von mehr als 63 Ampere zu erwarten ist oder ein Dauerstrom von etwa 44 Ampere. Zu den Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die im Anhang beigelegt sind, ist anzumerken, dass beim Stromverbrauch mit den Ist-Kosten gerechnet wurde. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Strompreise kurzfristig für die Stadt sinken. Dies wurde mit einer geringen Strominflationsrate von 1% teilweise berücksichtigt.
Sinnvollerweise wären für das PV-Projekt an der Grundschule Nord 155.000 € einzuplanen, was das jährliche Budget von 100.000 € übersteigt.
Im Sinne des Klimaschutzes wäre es ebenfalls wünschenswert, die PV-Anlage auf der Uli-Wieland-Schule zu erweitern und in diesem Zuge einen Stromspeicher nachzurüsten. Für die Erweiterung der PV-Anlage empfiehlt sich das Dach auf dem Osttrakt mit Ost-West Ausrichtung. Geplant wäre hier ebenfalls eine 100 kWp PV-Anlage und ein 66 kWh Speicher. Nach Rücksprache mit der Kämmerei ist dies im Haushalt 2025 jedoch aufgrund der angespannten Haushaltslage schwer darstellbar.
Aus diesem Grund ist von der Stadtverwaltung geplant, für 2025 nur die Photovoltaikanlage auszuschreiben.
Noch einige Projekte in kommunalen Liegenschaften
Aus Sicht des Klimaschutzmanagers wäre es wünschenswert, mehr als nur ein Projekt pro Jahr angehen zu können, da es noch ausreichend mögliche Projekte gibt.
- Installation von PV-Anlagen und ggfs. Installation von Batteriespeichern
- Feuerwehr Illerzell
- Kita Pusteblume
- Kita St. Michael
- Pumpwerk Vöhringen
- Erweiterung der PV-Anlage auf dem Klärgelände
- Nachrüsten von Stromspeichern bei Bestandsanlagen
Insgesamt sieht der Klimaschutzmanager die Bilanz seit dem Beschluss 2021 jedoch sehr positiv. Seit Beginn der Maßnahme wurden rund 350 kWp Anlagenleistung auf städtischen Gebäuden neu installiert. Die Bestandsanlagen 2020 hatten eine Gesamtleistung von ca. 190 kWp. Die Stadt Vöhringen ist auf einem sehr guten Weg. Dass das Budget in einem angespannten Haushaltsjahr nicht erhöht werden kann, ist nachvollziehbar. Positiv zu bewerten ist, dass keine Kürzung der Haushaltsposition 81020.9605 ansteht. Der Ansatz von 100.000 € pro Jahr soll im nächsten Haushaltsjahr erneut auf den Prüfstand gestellt werden.
Empfehlung
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte für die Installation einer PV-Anlage auf den Dächern der Grundschule Nord umzusetzen. Die Leistung der ausgeschriebenen Photovoltaikanlage soll 100 kWp betragen.
Diskussionsverlauf
Herr Jung verweist auf die Sitzungsvorlage. Beispielsweise bei Schulen wäre eine Nutzung des Stroms vom Wochenende unter der Woche möglich. In Abstimmung mit der Kämmerei sollten die 100.000 € im Haushalt beibehalten werden. Davon wird die Photovoltaik-Anlage auf der Grundschule Nord realisiert. Eine Speichernachrüstung und eine Erhöhung des Budgets werden 2026 wieder geprüft.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob eine Nachrüstung eines solchen Speichers technisch aufwändig wäre. Herr Jung erklärt, dass eine Nachrüstung ca. 10-15 % teurer wäre.
Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob eine Kombination sinnvoll wäre.
Bürgermeister Neher merkt an, dass die Stadt dies in der Finanzplanung 2026 vorsehen würde und schlägt vor, den Speicher als Alternativposition bei der Ausschreibung vorzusehen.
Ein Ratsmitglied erkundigt sich, ob es sich auf die Rentabilität der PV-Anlage auswirkt, wenn man die Stromheizung ausbaut.
Herr Jung erklärt, dass die PV-Anlage den Heizstrombedarf ohnehin nicht decken könne, da während der Heizperiode die Sonnenenergie eher gering ist.
Bürgermeister Neher unterbreitet folgenden Beschlussvorschlag:
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte für die Installation einer PV-Anlage auf den Dächern der Grundschule Nord umzusetzen. Die Leistung der ausgeschriebenen Photovoltaikanlage soll 100 kWp betragen, wobei ein Stromspeicher als Alternativposition auszuschreiben ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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03.02.2025
|
ö
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6 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall.
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7. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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03.02.2025
|
ö
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7 |
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7.1. Problematik Altkleidercontainer, Beantwortung der Anfrage von Herrn Gutter aus der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 07.10.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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03.02.2025
|
ö
|
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7.1 |
Sachverhalt
Die Betreiberfirma der Altkleidercontainer wurde informiert, dass regelmäßige Leerungen zu gewährleisten sind.
Weitere Perspektive für den Bereich der Depotcontainerstellplätze bietet die aktuelle Abfrage durch den Abfallwirtschaftsbetrieb. Hierbei wird gegenwärtig das kommunale Interesse an einer „Videoüberwachung der Depotcontainerstellplätze“ ermittelt. Bei ausreichender Beteiligung umliegender Kommunen wäre, lt. AWB, eine mittelfristige Umsetzung möglich.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher teilt ergänzend zum Sachverhalt mit, dass nach Rückmeldung des Abfallwirtschaftsbetriebes, aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Videoüberwachung möglich ist.
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7.2. Sperrung Werner-von-Siemens-Straße;
Anfrage Herr Brocke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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03.02.2025
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ö
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7.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Brocke erkundigt sich, ob der Fahrrad- und Fußgängerweg in der Werner-von-Siemens-Straße komplett gesperrt ist
Bürgermeister Neher erklärt, dass die Sperrung aufgrund der Arbeiten an der Pumpstation zeitlich begrenzt ist.
Datenstand vom 17.02.2025 16:46 Uhr