Datum: 26.02.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:28 Uhr bis 19:53 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
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26.02.2025
|
ö
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|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Stadtratssitzung vom 23.01.2025 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
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26.02.2025
|
ö
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1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 23.01.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 03.02.2025 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
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26.02.2025
|
ö
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1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 03.02.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 06.02.2025 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
|
26.02.2025
|
ö
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|
1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 06.02.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.4. Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und Bau- und Verkehrsausschusses (Haushaltsberatungen) vom 10.02.2025 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
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26.02.2025
|
ö
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1.4 |
Beschluss 1
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und Bau- und Verkehrsausschusses (Haushaltsberatungen) vom 10.02.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und Bau- und Verkehrsausschusses (Haushaltsberatungen) vom 10.02.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss und Bau- und Verkehrsausschuss
|
Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und Bau- und Verkehrsausschusses (Haushaltsberatungen)
|
10.02.2025
|
ö
|
Vorberatung
|
1 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
|
26.02.2025
|
ö
|
Beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland und im Freistaat Bayern bleibt herausfordernd. Hohe Inflation, gestiegene Zinsen und eine schwache Industriekonjunktur belasten das Wachstum. Unternehmen sehen sich mit steigenden Kosten und einer zurückhaltenden Nachfrage konfrontiert, was insbesondere den Mittelstand vor Herausforderungen stellt.
Auch im Freistaat Bayern zeigen sich konjunkturelle Unsicherheiten. Während der Arbeitsmarkt insgesamt stabil bleibt, gibt es in einigen Branchen erste Anzeichen von Abschwächung.
Für die Stadt Vöhringen bedeutet dies eine erhöhte wirtschaftliche Unsicherheit. Regionale Unternehmen stehen unter Druck, was sich langfristig auf die Gewerbesteuereinnahmen auswirken wird. Gleichzeitig steigen die Kosten für die kommunalen Aufgaben, während finanzielle Spielräume durch begrenzte Zuweisungen und steigende Ausgaben enger werden. Eine vorausschauende und sparsame Haushaltsplanung ist daher entscheidend, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern.
Gleichwohl darf die sehr angespannte Haushaltssituation nicht dazu führen, kommunale Aufgaben der Daseinsversorgung auf Null zu setzen. Mit dem vorliegenden Haushaltsplan wurde dennoch versucht, wichtige Vorhaben für die Entwicklung der Stadt als Wohn- und Wirtschaftsstandort weiter voranzutreiben, auch wenn dies mit einer nicht unerheblichen Kreditaufnahme verbunden ist.
Auf der Ausgabenseite fällt die eingeplante Erhöhung der Kreisumlage von 2,8 Prozentpunkten erheblich ins Gewicht und bedeutet eine Mehrbelastung von 3,3 Millionen Euro für die Stadt. Eine Zahllast von 16,3 Millionen Euro bei einem Gesamthaushaltsvolumen von rd. 70 Millionen Euro steht nach Auffassung der Stadtverwaltung außer Verhältnis und engt den finanziellen Handlungsspielraum erheblich ein. Den allermeisten Kreiskommunen geht es ähnlich oder sie sind noch mehr betroffen.
Zu den offenen Fragen:
.6510 Bücher und Zeitschriften
Ansatz 2022: 42.545 € Ergebnis: 37.833,25 €
Ansatz 2023: 45.300 € Ergebnis: 41.414,89 €
Ansatz 2024: 46.600 € Ergebnis: 46.450,97 €
21300.9350 Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens
- Digitales Whiteboard
Hier wurde die Anschaffung von zwei Clevertouch-Bildschirmen für die zwei weiteren PC-Räume der Uli-Wieland-Mittelschule veranschlagt.
61510.6361 Energienetzwerk 2017 – 2020
Das Energienetzwerk 2017 – 2020 gibt es so nicht mehr. Hier sind Kosten für das Energiedatenmanagement (Verbrauchsdatenerfassung und Analyse von Wärme, Strom, Wasser für 19 Liegenschaften) veranschlagt.
67520.6325 Vorräte Verbrauchsmaterial (Streumaterial)
67520.6360 Dienstleistungen durch Dritte (Winterdienst)
Die oben genannten Haushaltsstellen sind aufgrund der Wetterabhängigkeit schwer zu kalkulieren. Hier handelt es sich vor allem um Streusalz, Splitt sowie Dienstleistungen durch Dritte im Winterdienst.
Empfehlung
Der Stadtrat erlässt die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 und beschließt den Haushaltsplan sowie den Stellenplan für dieses Jahr.
Diskussionsverlauf
Einleitend nimmt Herr Bürgermeister Neher auf die gemeinsame Sitzung zur Haushaltsberatung und deren inhaltlich konstruktives Beratungsergebnis Bezug. Er dankt der Kämmerin Frau Eckel und der Finanzverwaltung für die Erstellung des Haushaltes. Er verweist auf das schwierige Haushaltsjahr, auch da der Bund sich nicht an den von ihm geschaffenen Kommunalausgaben beteiligt. Abschließend bedankt sich Herr Bürgermeister Neher bei den Ratskollegen für die konstruktiven Diskussionen. Er übergibt das Wort an die Fraktionsvorsitzenden.
Herr Prestele spricht für die CSU-Stadtratsfraktion von mehreren zukunftsweisenden Projekten. Insbesondere verweist er auf den Ausbau der Betreuungskapazitäten in den Kindertagesstätten und der Kinderkrippe Illerberg. Dabei entsteht ein Defizitausgleich von etwa 5,2 Millionen €. Künftig sollte über eine Erhöhung der Elternbeiträge gesprochen werden. Auch der Ausbau und die Modernisierung der Grundschulen seien teuer, aber notwendig.
Für die Realisierung der Neuen Rathausmitte ist die Verlegung der Illerstraße von Nöten. Auch die Straßenausbauprojekte in der Kranichstraße und der Herbststraße sind mit sechsstelligen Summen im Haushalt vorgesehen.
In der Thematik Klima- und Umweltschutz lobt er die geplante Aufwertung des Grundstücks Wallenhausen, sowie den kontinuierlichen Ausbau von PV-Anlagen mit einem jährlichen Investitionsvolumen von über 100.000 €.
Die Stellenaufstockung im Stellenplan sei notwendig, um qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen.
Trotz guter Steuereinnahmen ist die Kreditaufnahme aufgrund der hohen Kreisumlage unumgänglich. Früher gebildete Rücklagen sind hierfür nun hilfreich. Die geplante Neuverschuldung wird oft nicht in voller Höhe beansprucht, da manche geplanten Investitionen nicht immer umgesetzt werden können.
Die geplante Summe für den Ausbau des Café Vida hat sich deutlich erhöht. Dies würde sich durch eine positive Annahme in der Bevölkerung rechtfertigen.
Der Ausbau und die Erneuerung der städtischen EDV sind für die Arbeit in der Verwaltung unumgänglich.
Abschließend lobt Herr Prestele das Team um Kämmerin Frau Eckel für die bereits frühzeitige Vorlage des Haushaltsplanentwurfes sowie die Bereitschaft, in einer Sondersitzung der CSU-Stadtratsfraktion für Erläuterungen zur Verfügung zu stehen.
Für die SPD-Stadtratsfraktion bezieht sich Herr Zanker zunächst auf die positive Steuerkraft der Stadt. Negativ seien die fehlenden Schlüsselzuweisungen. Die Stadt hat die Gebühren zwar nicht erhöht, dennoch entsteht für einige Bürger durch die neue Grundsteuer eine Mehrbelastung.
Die weitestgehende konfliktfreien Haushaltsvorberatungen zeugen davon, dass keine weiteren Einsparmöglichkeiten gefunden wurden. Die hohe Kreisumlage belaste die Kommunen sehr, wobei der Bund und der Freistaat sich kaum an den Kosten beteiligen. Auch die SPD-Fraktion regt an, eine Erhöhung der Elternbeiträge zu diskutieren.
Die Vorsorgebeträge im Haushalt, wie im Bereich des Winterdiensts, seien zu hoch. Mit Reduzierungen wäre ein Einsparpotenzial von etwa 100.000 € möglich.
Herr Zanker regt an, dem Stadtrat wieder einen Zwischenbericht zum Haushalt zukommen zu lassen.
Er lobt die fortwährenden Investitionen in den Klimaschutz, hier wäre auch ein höherer Ansatz genehmigt worden.
Im Namen der SPD-Fraktion merkt Herr Zanker an, dass diese dem Ansatz der Haushaltsstelle „Unbebauter Grundbesitz - Unterabschnitt 3401“ nicht zustimmt. Allerdings sei das Mehrheitsverhältnis hier bekannt.
Er mahnt zur Vorsicht bei weiteren Investitionen, um eine höhere Verschuldung zu vermeiden.
Für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN schließt sich Herr Lepple in weiten Teilen seinen Vorrednern an. Zu erwartende Steuerrückgänge und die hohe Kreisumlage verringern den Handlungsspielraum. Die geplante Kreditaufnahme sei beinahe unumgänglich.
Dennoch gelte es, die geplanten Ausgaben zu priorisieren. Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN haben Investitionen in Bildung und die soziale Infrastruktur, sowie Nachhaltigkeit und Stadtentwicklung Priorität.
Erfreulich sei der kontinuierliche Ausbau der PV-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden. Eine Speicherungsanlage wäre zusätzlich gewünscht.
Um die Zukunftsfähigkeit der Stadt Vöhringen zu gewährleiten, sind der weitere Ausbau von Grünflächen, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und ein nachhaltiges Verkehrskonzept wichtig.
Er mahnt zu Verantwortungsbewusstsein bezüglich des Haushalts.
Für die FWG-Fraktion spricht Herr Wedemeyer die Wichtigkeit einer realen Haushaltsplanung an. Fehlende Schlüsselzuweisungen, die hohe Kreisumlage, die Inflation und gestiegene Personalkosten belasten den Haushalt. Dennoch seien die Mehrkosten stemmbar.
Der Grundsatz der Sparsamkeit sollte im Blick behalten werden. Insofern wäre eine Minimierung der bestehenden Pro-Kopf-Verschuldung erstrebenswert. Ebenso empfehle die Fraktion eine weitere Reduzierung der Haushaltsreste sowie zeitnahe Abarbeitung begonnener und anstehender Projekte. Bei der Ausweisung neuer Bauvorhaben, sollte nicht nur auf einen Energieträger gesetzt werden.
Als kinder- und familienfreundliche Stadt Vöhringen bleibe das Augenmerk auf den Wohnungs- und Immobilienmarkt, den Ausbau des Betreuungsangebots und die Unterstützung ortsansässiger Vereine zu richten.
Die Fraktionen bedanken sich jeweils bei Frau Eckel für die Aufstellung des Haushaltes 2025.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach den hohen Vorsorgebeträgen. Für den Abbruch der Häuser in der Wielandstraße und der Hauptstraße in Illerzell sind 55.000, -- € eingestellt. Da das Haus bereits in Illerzell bereits abgerissen ist, stelle sich die Frage, weshalb der Betrag noch eingestellt ist.
Bürgermeister Neher erklärt, dass noch Schlussrechnungen offen sind. Vorsorgebeträge seien in gewissem Maße notwendig, um einen Nachtragshaushalt zu vermeiden.
Ein weiteres Gremiumsmitglied merkt an, dass das geplante Ärztehaus als eines der wichtigsten Projekte erwähnt werden sollte, da dieses die ärztliche Versorgung gewährleistet.
Bürgermeister Neher sichert einen zeitnahen Bericht über die Fortschritte zu.
Ohne weitere Wortmeldungen ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat erlässt die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 und beschließt den Haushaltsplan sowie den Stellenplan für dieses Jahr.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Hinterkopf befindet sich während der Abstimmung nicht im Raum.
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3. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2024 - 2028
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss und Bau- und Verkehrsausschuss
|
Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und Bau- und Verkehrsausschusses (Haushaltsberatungen)
|
10.02.2025
|
ö
|
Vorberatung
|
2 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
|
26.02.2025
|
ö
|
Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Nach Art. 70 GO muss der Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde gelegt werden. Der Finanzplan ist dem Stadtrat spätestens mit Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen. Über den Finanzplan, der Anlage zum Haushalt ist, hat der Stadtrat gesondert zu beschließen.
Aufgrund der zugrundeliegenden Finanzplanung, muss die Stadt Vöhringen zwingend Einsparmaßnahmen treffen oder alternativ die Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen, damit die Leistungsfähigkeit weiterhin gegeben ist.
Der Finanzplan und das Investitionsprogramm wurden in der gemeinsamen Sitzung von Haupt- und Umweltausschuss sowie Bau- und Verkehrsausschuss am 10.Februar erläutert und beraten. Die Ausschüsse empfehlen dem Stadtrat, den Finanzplan und das Investitionsprogramm zu genehmigen.
Empfehlung
Der Stadtrat genehmigt, den als Anlage dem Haushaltsplan 2025 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2024 – 2028, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm vor allem programmatischen Charakter hat. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne der folgenden Jahre wird abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden.
Diskussionsverlauf
Frau Eckel informiert darüber, dass aufgrund geplanter Investitionen eine Kreditaufnahme nötig ist. Der Finanzplan wird dem Landratsamt Neu-Ulm zur Genehmigung vorgelegt. Dennoch muss die Stadt weiterhin auf ihre Ausgaben achten.
Ein Ratsmitglied regt an, dem Stadtrat eine Priorisierungsliste der Investitionen zukommen zu lassen.
Bürgermeister Neher nimmt die Anregung auf. Eventuell wird eine fortlaufende Liste hierfür erstellt.
Ohne weitere Rückmeldungen ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt, den als Anlage dem Haushaltsplan 2025 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2024 – 2028, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm vor allem programmatischen Charakter hat. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne der folgenden Jahre wird abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Verzicht auf die Inanspruchnahme der Kreditermächtigung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
|
26.02.2025
|
ö
|
Beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Die Änderung des Art. 71 Abs. 3 GO und Art. 65 Abs. 3 LKrO, ist am 01. Januar 2024, die Änderung des Art. 63 Abs. 3 BezO ist am 15. Oktober in Kraft getreten.
Gemäß Art. 71 Abs. 3 GO (alte Fassung) galt, dass die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und, wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig amtlich bekanntgemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung gilt.
Mit Inkrafttreten des geänderten Art. 71 Abs. 4 GO gilt nun, dass die Kreditermächtigung bis zum Ende des bei ihrem Inkrafttreten laufenden Finanzplanungszeitraums gemäß Art. 70 Abs. 1 GO und, wenn die Haushaltssatzung für das erste Jahr nach Ende des Finanzplanungszeitraum nicht rechtzeitig amtlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung gilt.
Art. 71 Abs. 3 GO (neue Fassung) ersetzt sein Inkrafttreten durch die bislang geltende Fassung und bestimmt damit für alle zu diesem Zeitpunkt noch gültigen Kreditermächtigungen deren (neuen) Gültigkeitszeitraum , da das Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und weiterer Vorschriften vom 24.07.2023 keine anderslautende Übergangsvorschrift enthält.
Beispiel:
Die Kreditermächtigung aus einer Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 galt nach der bisherigen Regelung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr 2023 folgenden Jahres, also bis zum 31.12.2024. Folglich war diese Kreditermächtigung noch gültig, als die Fassung des Art. 71 Abs. 3 GO in Kraft trat.
Seit dem Inkrafttreten der neuen Fassung des Art. 71 Abs. 3 GO am 01.01.2024 bestimmt sich die Laufzeit für die zu diesem Zeitpunkt noch gültige Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 nach dem neugefassten Art. 71 Abs. 3 GO: Die Kreditermächtigung gilt nun bis zum Ende des bei ihren Inkrafttreten laufenden Finanzplanungszeitraum gem. Art. 70 Abs. 1 GO – also des Finanzplanungszeitraum betreffend das Haushaltsjahr 2023. Die Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 gilt also zum 31.12.2026.
Die Stadt Vöhringen hat folgende Kreditermächtigungen:
Haushaltsjahr 2022: 5.639.706 €
Haushaltsjahr 2023: 0 €
Haushaltsjahr 2024: 4.108.400 €
Die Stadt Vöhringen hat diese Kreditermächtigungen nicht in Anspruch genommen.
Empfehlung
Aus Gründen der Klarheit über die Finanzlage der Stadt Vöhringen, wird auf die Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen der Haushaltsjahre 2022, 2023 und 2024 verzichtet.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage und übergibt das Wort an Frau Eckel.
Frau Eckel erläutert, dass durch die Gesetzesänderung im Art. 71 Abs. 3 GO, Kommunen ab sofort über den Verzicht auf die Inanspruchnahme von Kreditermächtigung Beschlüsse fassen müssen. Seit 2022 wurden keine Kredite benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit im Haushalt muss daher der Verzicht beschlossen werden.
Ohne weitere Rückmeldungen ergeht folgender
Beschluss
Aus Gründen der Klarheit über die Finanzlage der Stadt Vöhringen, wird auf die Inanspruchnahme der Kreditermächtigungen der Haushaltsjahre 2022, 2023 und 2024 verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. Feststellung der Jahresrechnung 2023 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
03.02.2025
|
ö
|
Vorberatung
|
1 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
|
26.02.2025
|
ö
|
Beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung der Stadt Vöhringen wurde im September 2024 und Oktober 2024 im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung überprüft. Die Niederschrift hierzu ebenso wie das Protokoll über Beanstandungen der Prüfer wird dem Stadtrat als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Als weitere Anlage erhalten Sie die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Beanstandungen.
Der Stadtrat beschließt gemäß Art. 103 GO über die Feststellung der Jahresrechnung 2023. Hierzu sind als Anlagen „Rechenschaftsbericht“, „Rechnungsquerschnitt“ und Gruppierungsübersicht beigefügt.
Gemäß Art. 102 Absatz 3 GO soll dem Bürgermeister die Entlastung erteilt werden.
Empfehlung
- Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbstständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
- Die Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtliche selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
- Für das Rechnungsjahr 2023 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Diskussionsverlauf
Ohne Wortmeldungen ergeht folgender
Beschluss 1
- Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbstständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Die Jahresrechnung 2023 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtliche selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 3
Bürgermeister Neher übergibt zu diesem Punkt die Sitzungsleitung an den 2. Bürgermeister Walk.
3. Für das Rechnungsjahr 2023 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Bürgermeister Neher nimmt an der Abstimmung gem. Art. 49 GO nicht teil.
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6. Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften - Projekte 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
03.02.2025
|
ö
|
Vorberatung
|
5 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
|
26.02.2025
|
ö
|
Beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Seit Oktober 2021 hat sich die Stadt Vöhringen zum Ziel genommen, den Ausbau der PV-Leistung auf kommunalen Liegenschaften stufenweise zu erweitern. Hierfür werden im Haushalt jährlich 100.000 € zur Verfügung gestellt.
Stromspeicher – Preisentwicklung:
Seit Oktober 2021 hat sich der Photovoltaik- und Stromspeichermarkt weiterentwickelt. Für den wirtschaftlichen Betrieb einer Dachphotovoltaikanlage ist bei Neuanlagen im Wesentlichen der Eigenverbrauch ausschlaggebend. Bis 2023 war die Installation von Stromspeichern kaum wirtschaftlich darstellbar. In den Jahren 2023 und 2024 haben sich die Kosten für Stromspeicher nochmals erheblich reduziert. Mittlerweile ist die Installation von Stromspeichern meistens zu empfehlen. Ebenfalls sollte bei Bestandsanlagen die Nachrüstung überprüft werden. Speziell bei möglichen Erweiterungen von Bestandsanlagen kann sich die Installation eines Batteriespeichers lohnen.
Anstehende Projekte
Das priorisierte Projekt für 2025 ist die Installation einer PV-Anlage auf den Dächern der Grundschule Nord. Es ist geplant, eine 100 kWp Anlage zu installieren. Bei der Ausführung empfiehlt es sich ebenfalls einen Stromspeicher mit der Kapazität von 66 kWh zu installieren. Die geschätzten Kosten für die PV-Anlage betragen dabei 100.000 €, für den Stromspeicher 35.750 €. Hinzu kommt noch die Erneuerung der Wandlermessung in Höhe von ca. 17.000 €. Eine Wandlermessung ist erforderlich, wenn ein Betriebsstrom von mehr als 63 Ampere zu erwarten ist oder ein Dauerstrom von etwa 44 Ampere. Zu den Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die im Anhang beigelegt sind, ist anzumerken, dass beim Stromverbrauch mit den Ist-Kosten gerechnet wurde. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Strompreise kurzfristig für die Stadt sinken. Dies wurde mit einer geringen Strominflationsrate von 1% teilweise berücksichtigt.
Sinnvollerweise wären für das PV-Projekt an der Grundschule Nord 155.000 € einzuplanen, was das jährliche Budget von 100.000 € übersteigt.
Im Sinne des Klimaschutzes wäre es ebenfalls wünschenswert, die PV-Anlage auf der Uli-Wieland-Schule zu erweitern und in diesem Zuge einen Stromspeicher nachzurüsten. Für die Erweiterung der PV-Anlage empfiehlt sich das Dach auf dem Osttrakt mit Ost-West Ausrichtung. Geplant wäre hier ebenfalls eine 100 kWp PV-Anlage und ein 66 kWh Speicher. Nach Rücksprache mit der Kämmerei ist dies im Haushalt 2025 jedoch aufgrund der angespannten Haushaltslage schwer darstellbar.
Aus diesem Grund ist von der Stadtverwaltung geplant, für 2025 nur die Photovoltaikanlage auszuschreiben.
Noch einige Projekte in kommunalen Liegenschaften
Aus Sicht des Klimaschutzmanagers wäre es wünschenswert, mehr als nur ein Projekt pro Jahr angehen zu können, da es noch ausreichend mögliche Projekte gibt.
- Installation von PV-Anlagen und ggfs. Installation von Batteriespeichern
- Feuerwehr Illerzell
- Kita Pusteblume
- Kita St. Michael
- Pumpwerk Vöhringen
- Erweiterung der PV-Anlage auf dem Klärgelände
- Nachrüsten von Stromspeichern bei Bestandsanlagen
Insgesamt sieht der Klimaschutzmanager die Bilanz seit dem Beschluss 2021 jedoch sehr positiv. Seit Beginn der Maßnahme wurden rund 350 kWp Anlagenleistung auf städtischen Gebäuden neu installiert. Die Bestandsanlagen 2020 hatten eine Gesamtleistung von ca. 190 kWp. Die Stadt Vöhringen ist auf einem sehr guten Weg. Dass das Budget in einem angespannten Haushaltsjahr nicht erhöht werden kann, ist nachvollziehbar. Positiv zu bewerten ist, dass keine Kürzung der Haushaltsposition 81020.9605 ansteht. Der Ansatz von 100.000 € pro Jahr soll im nächsten Haushaltsjahr erneut auf den Prüfstand gestellt werden.
Empfehlung
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte für die Installation einer PV-Anlage auf den Dächern der Grundschule Nord umzusetzen. Die Leistung der ausgeschriebenen Photovoltaikanlage soll 100 kWp betragen.
Diskussionsverlauf
Ohne Rückmeldungen ergeht, entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Umweltausschusses vom 03.02.2025, folgender
Beschluss
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte für die Installation einer PV-Anlage auf den Dächern der Grundschule Nord umzusetzen. Die Leistung der ausgeschriebenen Photovoltaikanlage soll 100 kWp betragen, wobei ein Stromspeicher als Alternativposition auszuschreiben ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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7. Ortsrecht: Festsetzung der Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2025;
Satzungserlass
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
03.02.2025
|
ö
|
Vorberatung
|
2 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
|
26.02.2025
|
ö
|
Beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat sich in der Sitzung des Stadtrates vom 21.11.2024 mit der Neufassung der Realsteuerhebesätze befasst, nachdem diese zum Jahresende 2024 aufgrund der Grundsteuerreform ihre Gültigkeit verloren haben.
Nach Rückmeldung der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Neu-Ulm ist über die Satzung erneut Beschluss zu fassen und diese erneut bekanntzumachen.
Grund ist, dass die Satzung in der Satzungsbezeichnung lediglich auf die Grundsteuerhebesätze abzielt und explizit diese Rechtsgrundlagen benennt, inhaltlich jedoch auch der Gewerbesteuerhebesatz festgesetzt worden ist.
Die Satzung ist insofern überarbeitet worden und an ein entsprechendes Muster angepasst worden bzw. die darüber hinaus nötigen Grundlagen des Gewerbesteuergesetzes aufgenommen worden. In der Benennung erhält die Satzung die Festsetzung der Realsteuerhebesätze, um diese umfassend abzubilden.
Inhaltlich wird auf die Sitzungsvorlage sowie die darin enthaltene Sachdarstellung und Berechnungsgrundlagen aus der Sitzung vom 21.11.2024 verwiesen.
Empfehlung
1. Der Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2024 zum Erlass der Hebesatzung wird aufgehoben sowie die Hebesatzung vom 22.11.2024 außer Kraft gesetzt.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die Satzung der Stadt Vöhringen über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung). Diese tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Ohne Rückfragen aus dem Gremium ergeht folgender
Beschluss
1. Der Beschluss des Stadtrates vom 21.11.2024 zum Erlass der Hebesatzung wird aufgehoben sowie die Hebesatzung vom 22.11.2024 außer Kraft gesetzt.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die Satzung der Stadt Vöhringen über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung). Diese tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost";
- Beratung und Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Billigungsbeschluss zur erneuten verkürzten Auslegung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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06.02.2025
|
ö
|
Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
|
26.02.2025
|
ö
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Beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. Juni 2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ gefasst.
Die Stadt Vöhringen möchte für den dringenden örtlichen Bedarf an gewerblichem Bauland Gewerbeflächen ausweisen. In direkter Nachbarschaft zum gegenständlichen Plangebiet befinden sich bereits verschiedene Gewerbebetriebe. Darüber hinaus liegt das Plangebiet in der Nähe der Autobahn A 7, ist also für eine weitere gewerbliche Entwicklung geeignet.
Geplant ist in einem ersten Schritt die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes, der westlich an das gegenständliche Plangebiet angrenzt. Deswegen überlappt der Geltungsbereich der gegenständlichen Planung teilweise den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße“. Dadurch können die Baugrenzen so gestaltet werden, dass eine lückenlose Bebauung zwischen den Flächen des „alten“ und „neuen“ Bebauungsplanes möglich ist.
Zur Realisierung der geplanten Bauvorhaben ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO erforderlich. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen. Gegenstand der Aufstellung bzw. Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Gewerbeflächen vorgesehen ist, sowie teilweise angrenzende Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der für die Erschließung benötigten Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert.
Für den Ausgleich des Bebauungsplangebietes werden darüber hinaus Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Gemeindegebiet der Stadt Illertissen festgesetzt.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25.04.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf i.d.F. vom 25.04.2024 wurde mit Schreiben/E-mail vom 13.05.2024 im Zeitraum bis 03.07.2024 durchgeführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 23.05.2024 bis 03.07.2024 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 18.05.2024 sowie auf der Homepage der Stadt Vöhringen ab 18.05.2024 hingewiesen.
Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet.
Dies betrifft gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplanes lediglich technische und sonstige Hinweise in der Begründung.
Einen Billigungsbeschluss zur erneuten Auslegung soll gefasst werden. Die erneute Auslegung ist notwendig, da sich die Ausgleichsfläche geändert hat.
Anbei folgende Anlagen 2 bis 6:
Anlagen:
Anlage 1: Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit auf dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2/§ 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf vom 25.04.2024
Anlage 2 Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ , zeichnerischer Teil (Planzeichnung), i.d.F. vom 26.02.2025
Anlage 3 Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“, Satzung (Textteil), und Begründung, i.d.F. vom 26.02.2025
Anlage 4 Bebauungsplan „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“; Umweltbericht
Anlage 5 Geruchsgutachten IMA vom 06.07.2016
Anlage 6 Schalltechnische Untersuchung emplan vom 30.03.2024
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 25.04.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen abwägend zur Kenntnis und billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen, zur Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a und § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen. Zuvor sind die oben beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen in Planzeichnung und Begründung einzuarbeiten.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher übergibt das Wort an Herrn Haag vom Planungsbüro abtplan – urban architecture.
Herr Haag verweist auf die Sitzungsvorlage und erklärt, dass dem Stadtrat die Unterlagen bereits bereitgestellt wurden. Allerdings hat damals eine Ausgleichsfläche gefehlt. Ansonsten gibt es keine inhaltlichen, sondern lediglich redaktionelle Änderungen. Aufgrund der Änderungen in der Planung soll eine erneute, auf 2 Wochen verkürzte, Auslegung für die betroffenen Träger stattfinden.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob der weitere Netzausbau berücksichtigt ist. Herr Haag bestätigt, dass dies der Fall ist.
Ohne weitere Wortmeldungen ergeht folgender
Beschluss 1
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ in der Fassung vom 25.04.2024 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die zur öffentlichen Auslegung vorgetragenen Anregungen und Stellungnahmen abwägend zur Kenntnis und billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Weißenhorner Straße Ost“ bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen, zur Auslegung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a und § 4 Abs. 2 BauGB zu veranlassen. Zuvor sind die oben beschlossenen Ergänzungen bzw. Korrekturen in Planzeichnung und Begründung einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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9. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell
- Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
06.02.2025
|
ö
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Vorberatung
|
3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
|
26.02.2025
|
ö
|
Beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“ und nördlich der „Werner-von-Siemens-Straße“. Der Änderungsbereich von insgesamt ca. 1,71 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78 und 79, Gemarkung Illerzell.
Anlass der 18.Änderung ist das Ziel der Stadt, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Ausweisung von Gewerbeflächen im Ortsteil Illerzell zu schaffen, angrenzend an das bereits bestehende „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“ auf einer Fläche von ca. 1,71 ha. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen.
In seiner Sitzung vom 23.11.2023 hat der Stadtrat nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht,
in der Fassung vom 23.11.2023 gebilligt und beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 21.12.2023 bis einschließlich 12.02.2024 durchzuführen.
Es gingen von 16 Behörden bzw. Verbänden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen mit Anmerkungen ein. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme vorgetragen.
Herr Wandinger vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell in der Fassung vom 26.02.2025, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind, in der Sitzung vorstellen.
Anlagen
Anlage 1: Abwägungs- und Beschlussvorschläge
18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 26.02.2025 mit folgenden Bestandteilen:
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Textteil/Satzung
Anlage 4: Umweltbericht
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 23.11.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 16 (Trägerbeteiligung 1 - 16) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 26.02.2025 unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse fest.
3. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die Unterlagen dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen und nach der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.
Diskussionsverlauf
Ohne Wortbeiträge ergeht folgender
Beschluss 1
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 23.11.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 16 (Trägerbeteiligung 1 - 16) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6
Beschluss 2
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplans mit Grünordnung "Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße", Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 26.02.2025 unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6
Beschluss 3
3. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die Unterlagen dem Landratsamt zur Genehmigung vorzulegen und nach der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6
zum Seitenanfang
10. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell
- Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
06.02.2025
|
ö
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Vorberatung
|
4 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
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26.02.2025
|
ö
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Beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Illerzell der Stadt Vöhringen, östlich der „Illertaltangente Nord“ und nördlich der „Werner-von-Siemens-Straße“. Der gesamte Geltungsbereich wird momentan als Acker bewirtschaftet. Im Osten grenzt das Plangebiet an einen Hundesportverein an. Anschließend daran befindet sich das „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“. Südlich des Plangebietes verläuft die „Werner-von-Siemens-Straße“ und im Anschluss daran liegt der Vöhringer See. Im Norden grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, welche in die freie Landschaft übergehen, an. Im westlichen Bereich des Plangebietes befindet sich der Gittermast 16 der 110-kV-Leitung mit einer jeweiligen Schutzzone von 25 m beiderseits der Leitungsachse sowie die „Illertaltangente Nord“.
Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 2,08 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 75/3, 76 (Teilbereich), 77 (Teilbereich), 78, 79, jeweils Gemarkung Illerzell sowie Fl.-Nr.: 551/1 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt im Ortsteil Illerzell, angrenzend an das bereits bestehende „Gewerbe- und Industriegebiet Vöhringen Nord-West“ auf einer Fläche von ca. 2,08 ha die planungsrechtlichen Grundlagen für Gewerbeflächen zu schaffen. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung bzw. erforderlichen Erweiterungen von ortsansässigen Betrieben dienen. Ein Großteil der Flächen ist für ein bereits am Standort angesiedeltes Unternehmen als Erweiterungsfläche vorgesehen. Der übrige Bereich wird voraussichtlich von zwei weiteren Vöhringer Bauunternehmen genutzt. Somit können durch den Bebauungsplan die Standortsicherung der Betriebe gewährleistet und die Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft am Ort gehalten werden.
In seiner Sitzung vom 23.11.2023 hat der Stadtrat nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ in der Fassung vom 23.11.2023 gebilligt und beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 21.12.2023 bis einschließlich 12.02.2024 durchzuführen.
Es gingen von 18 Behörden bzw. Verbänden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen mit Anmerkungen ein. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme vorgetragen.
Herr Wandinger vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wird die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den Bebauungsplan in der Fassung vom 26.02.2025, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind, in der Sitzung vorstellen.
Anlagen
Anlage 1: Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich des folgenden Anhangs:
Anlage 1.1 Abschlussbericht „Sanierung Gewerbefläche in Vöhringen, Werner-von-Siemens Straße, Wand- und Sohlbeprobung der Sanierungsgrube“ des IB Schirmer, datiert vom 17.02.2025
Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“ in der Fassung vom 26.02.2025 mit folgenden Bestandteilen:
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Textteil/Satzung
Anlage 4: Umweltbericht
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 23.11.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 19 (Trägerbeteiligung 1 - 18, Öffentlichkeit 19) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 26.02.2025 als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.
3. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzungen ortsüblich bekannt zu machen.
Diskussionsverlauf
Ohne Wortmeldungen ergeht folgender
Beschluss 1
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, in der Fassung vom 23.11.2023 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 19 (Trägerbeteiligung 1 - 18, Öffentlichkeit 19) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6
Beschluss 2
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit Grünordnung „Gewerbe- und Industriegebiet Werner-von-Siemens-Straße“, Ortsteil Illerzell, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 26.02.2025 als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6
Beschluss 3
3. Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzungen ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6
zum Seitenanfang
11. 1. Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes im Bereich westlich des Müllheizkraftwerkes Weißenhorn auf Vöhringer Gemarkung – Grundsatzbeschluss
2. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Ermöglichung einer Biomüllvergärungsanlage
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
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26.02.2025
|
ö
|
|
11 |
Sachverhalt
- Ausgangslage
Verschiedene Gebietskörperschaften, darunter der Alb-Donau-Kreis, die Landkreise Neu-Ulm, Günzburg, Unterallgäu, Heidenheim, Biberach, Sigmaringen sowie die Städte Ulm und Memmingen sind seit Längerem in Gesprächen darüber, gemeinsam eine Anlage zur Entsorgung und Verarbeitung von anfallendem Biomüll zu errichten und zu betreiben.
Bei der Standortfrage ist derzeit ein Standort im Bereich der Stadt Ulm im Gespräch. Im Bereich des Landkreises Neu-Ulm hat die Leitung des Abfallwirtschaftsbetriebes zusammen mit dem Landkreis und den beteiligten Kommunen als Standort den Bereich westlich des Müllheizkraftwerkes Weißenhorn ins Auge gefasst.
Es handelt sich hierbei um Teilbereiche beziehungsweise ganze Grundstücke der Flurnummern 2149, 2147 der Gemarkung Illerberg. Ein Ausdruck aus dem Lageplan ist als – Anlage 1 – beigefügt.
Diesbezüglich fand am 05.02.2025 im Landratsamt ein erster Austausch statt, an dem Frau Landrätin Eva Treu, Herr Bürgermeister Dr. Wolfgang Fendt, Weißenhorn, Herr Bürgermeister Michael Neher, Vöhringen, der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes, Herr Thomas Moritz, sowie Frau Ida Burkhard (Leiterin Geschäftsbereich 4) vom Landratsamt teilgenommen haben.
In diesem Gespräch wurde seitens des Landkreises ausdrücklich begrüßt, an dem genannten Standort eine sogenannte Grüngutvergärungsanlage zu etablieren.
Seitens der Stadt Vöhringen wurde grundsätzlich ebenfalls positives Interesse signalisiert, natürlich vorbehaltlich der Entscheidung des Stadtrats.
Seitens der Stadt Weißenhorn wurde das Vorhaben dem Grunde nach ebenfalls begrüßt, wenngleich die Stadt Weißenhorn von diesem Standort letztlich den Hauptanteil der Erschließungslast sowie möglicher Emissionen trägt, da das Gebiet am Rande der Weißenhorner Gemarkung liegt.
Soweit bekannt ist, bemüht sich auch die Stadt Ulm bzw. der Alb-Donau-Kreis, die gegenständliche Anlage auf dem Gebiet der Stadt Ulm zu etablieren. Dort sind jedoch noch verschiedene Grundstücksverhandlungen zu führen, weshalb grundsätzlich das Gebiet westlich des Müllheizkraftwerkes deutlich schneller erschlossen werden könnte. Hintergrund ist vor allem, dass die benötigten Flächen relativ zeitnah gesichert werden könnten.
- Organisation bzw. Betrieb der Grüngutvergärungsanlage
Betrieben werden soll die Anlage durch einen Zweckverband bestehend aus den interessierten Gebietskörperschaften, in etwa vergleichbar mit dem „Zweckverband Klärschlammverwertung Steinhäule“.
- Bewertung seitens der Stadtverwaltung
Die Stadtverwaltung spricht sich positiv für das geplante Projekt aus.
Die Biomüllvergärung, die in der Vergangenheit insbesondere wegen der damit einhergehenden Geruchsbelästigung unerwünscht war, trägt maßgeblich zum Erreichen der Klimaschutzziele bei.
Derzeit wird der Biomüll in verschiedene weitgelegene Anlagen verbracht. Zum Teil sind Landkreise gezwungen, mangels Alternativen den Müll mehrere hundert Kilometer weit zu fahren, um ihn einer Behandlung zuzuführen, was ökologisch nicht sinnvoll ist.
Neuere Verfahren zeigen jedoch, dass durch die Biomüllvergärung weder nennenswerte Geruchsbelästigungen durch die Anlage selbst hervorgerufen werden, noch während des Transports große Geruchsbelästigungen entstehen.
Vielmehr zeigen moderne Anlagen – wie beispielsweise diejenige der AVA (Abfallverwertung Augsburg) KU, dass mit der Verwertung nicht nur anfallender Bioabfall entsorgt, sondern dadurch auch Biogas gewonnen werden kann. Zur Information ist ein Auszug aus der Homepage der AVA betreffend die Biogasproduktion mittels der Bioabfallvergärungsanlage als – Anlage 2 – beigefügt. Es ist beabsichtigt, evtl. zusammen mit dem Stadtrat Weißenhorn einen Besichtigungstermin für interessierte Stadträtinnen und Stadträte anzubieten.
Aus ökologischer Sicht ist die Anlage daher sehr wünschenswert.
Die Stadt Weißenhorn hat in dem ersten Gespräch die Anlage ebenfalls - vorbehaltlich der Stadtratsentscheidung – positiv bewertet, damit aber auch den Wunsch verbunden, dass im Bereich westlich des Müllheizkraftwerkes nach Realisierung der Biomüllvergärungsanlage ein interkommunales Gewerbegebiet etabliert wird, über dessen nähere Ausgestaltung im Folgenden noch zu verhandeln und beraten sein wird.
Letztlich wird bei den Verhandlungen maßgeblich sein, inwieweit die Stadt Weißenhorn an den Gewerbesteuereinnahmen des dort etablierten Gewerbegebietes beteiligt werden wird, da insbesondere Erschließungslast und Emissionen im Wesentlichen das bewohnte Gebiet der Stadt Weißenhorn betreffen.
Dies soll jedoch zu einem späteren Zeitpunkt näher beleuchtet werden.
Zunächst gilt es, das grundsätzliche Einverständnis der Stadt Vöhringen mit der Etablierung dieses Betriebs zu diskutieren.
Empfehlung
- Der Stadtrat stimmt der Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes zusammen mit der Stadt Weißenhorn im Bereich westlich des Müllheizkraftwerkes auf Vöhringer Gemarkung dem Grunde nach zu.
- Zur Ermöglichung des Baus und Betriebs einer Biomüllvergärungsanlage für einen öffentlich-rechtlichen Zweckverband wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dem Grunde nach befürwortet.
- Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verhandlungen mit der Stadt Weißenhorn, dem Landkreis Neu-Ulm und den weiteren beteiligten öffentlichen Gebietskörperschaften zu führen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher führt aus, dass bereits ein erstes Gespräch mit der Landrätin und dem Bürgermeister der Stadt Weißenhorn stattgefunden haben. Diese sind allerdings noch nicht abschließend. Eine Biomüllvergärungsanlage sei ein guter Beitrag den für Klima- und Umweltschutz. Mögliche beteiligte Gebietskörperschaften haben eine weite Entfernung zur Versorgung. Aus diesem Grund solle hier vor Ort, entweder in Vöhringen oder in Ulm, eine Biomüllvergärungsanlage gebaut werden. Das Landratsamt und die Stadt Weißenhorn stehen dem Projekt positiv gegenüber. Im Detail gibt es noch keine Einigkeit. Möglich wäre ein Zweckverband.
Bezüglich des Interkommunalen Gewerbegebiets informiert Bürgermeister Neher, dass dieses auch von der Stadt Weißenhorn gewünscht sei. Über weitere Modalitäten müsse man sich noch unterhalten. Zunächst liege ohnehin die oberste Priorität bei der Biomüllvergärungsanlage.
Ein Ratsmitglied erinnert an ein ähnliches Projekt im Vöhringer Norden, bei dem die Stadt Vöhringen auf die Gewerbesteuereinnahmen verzichtet hat. Bei dem oben genannten Projekt würde die Stadt Weißenhorn aber an den Gewerbesteuereinnahmen partizipieren.
Bürgermeister Neher erläutert, dass die Verteilung der Gewerbesteuer noch nicht geklärt sei, ein öffentlich-rechtlicher Zweckverband aber ohnehin eher kostendeckend arbeitet.
Ein weiteres Ratsmitglied sieht ein größeres Gewerbegebiet aufgrund der Versiegelung kritisch. Das Ratsmitglied fragt nach, ob das Gewerbegebiet und die Biomüllvergärungsanlage zusammenhängen.
Bürgermeister Neher verneint dies. Allerdings seien beide Projekte gewünscht.
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich nach dem Vertrieb des Biogases als Endprodukt der Biomüllvergärungsanlage.
Bürgermeister Neher erklärt, dass dies noch nicht entschieden ist. In Augsburg geht das Endprodukt beispielsweise nicht an die Gasversorgung, sondern wird landwirtschaftlich eingesetzt.
Das Gremiumsmitglied schlägt eine Einspeisung in das örtliche Erdgasnetz vor.
Ein weiteres Ratsmitglied merkt an, dass der Baugrund aufgrund der Probleme mit dem Regenwasser in Weißenhorn nicht optimal ist.
Bürgermeister Neher stimmt zu, dass dies bei der Vertragserstellung beachtet werden muss.
Die Frage aus dem Gremium, ob die Grundstücke in Privatbesitz sind, wird von Bürgermeister Neher bejaht.
Ohne weitere Wortbeiträge ergeht folgender
Beschluss 1
- Der Stadtrat stimmt der Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes zusammen mit der Stadt Weißenhorn im Bereich westlich des Müllheizkraftwerkes auf Vöhringer Gemarkung dem Grunde nach zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1
Beschluss 2
2. Zur Ermöglichung des Baus und Betriebs einer Biomüllvergärungsanlage für einen öffentlich-rechtlichen Zweckverband wird die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dem Grunde nach befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1
Beschluss 3
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Verhandlungen mit der Stadt Weißenhorn, dem Landkreis Neu-Ulm und den weiteren beteiligten öffentlichen Gebietskörperschaften zu führen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1
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12. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
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26.02.2025
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ö
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12 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall.
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13. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung - Verabschiedung Haushalt
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26.02.2025
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Diskussionsverlauf
Kein Anfall.
Datenstand vom 18.03.2025 08:12 Uhr