Datum: 10.03.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 22:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:24 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung und Billigung des Feuerwehrbedarfsplanes - Vorberatung
2 Musikschule Dreiklang e.V. - Billigung der Jahresrechnung 2024 - Zustimmung zum Haushalt 2025
3 Überarbeitung und Neufassung der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen; Vorberatung
4 Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leistungen des Stadtbauhofes - Vorberatung
5 Kindergarten- und Schulwesen; Neukalkulation der Gebühren Vorberatung
6 Stadtbücherei Vöhringen; Erlass einer Benutzungsordnung inklusive Gebühren - Vorberatung
7 Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strom- und Gasbeschaffung; Vorberatung
8 Verschiedenes
9 Anträge und Anfragen
9.1 Renaturierung am Bach von der Brücklesmühle in Richtung Kellerbau, Beantwortung der Anfrage von Herrn Lepple aus der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 13.01.2025
9.2 Zugangsmöglichkeit zum Mühlbach an der Westseite der Realschule; Anfrage Herr Lepple
9.3 Renaturierung der Iller; Anfrage Herr Lepple

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1. Vorstellung und Billigung des Feuerwehrbedarfsplanes - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö Beschließend 6

Sachverhalt

In der Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 15.01.2024 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, durch einen Dienstleister einen neuen Feuerwehrbedarfsplan erstellen zu lassen.
Am 25.07.2024 erhielt das Ingenieurbüro Diem den Zuschlag zur Erstellung des neuen Feuerwehrbedarfsplans.
Nach der Erstellung eines Vorentwurfs im Herbst 2024 mit anschließenden Besprechungen ging der finalisierte Plan bei der Stadtverwaltung am 25.02.2025 ein.
Die Vorstellung in der Sitzung erfolgt durch Herrn Diem vom Ingenieurbüro Diem.

Empfehlung

Der Stadtrat nimmt den Feuerwehrbedarfsplan zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der empfohlenen Beschaffungsmaßnahmen entsprechend den Handlungsempfehlungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Diem vom gleichnamigen Ingenieurbüro zum Tagesordnungspunkt.

Herr Diem gibt dem Gremium einige Informationen zu seinem Werdegang und seinem langjährigen aktiven Feuerwehrdienst.
Des Weiteren geht er auf die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit der regelmäßigen Prüfung des Feuerlöschwesens sowie der personellen und technischen Ausstattung in Form eines Feuerwehrbedarfsplanes ein. Dabei orientiert er sich insbesondere an den Empfehlungen der staatlichen Feuerwehrschulen in Bayern – was nicht durch jeden Gutachter in der Form beachtet wird.

Im Detail wird auf die Ausführungen im Feuerwehrbedarfsplan verwiesen.

Herr Diem erläutert detailliert die Risikoanalyse und Abwägungen zu den einzelnen Punkten.
Hierfür wird als originäre Aufgabe die Brandbekämpfung mit Personenrettung als sogenannte Nulllinie angesetzt.

Auf Rückfrage aus dem Gremium, inwieweit bereits vorgesehene Erweiterungen bzw. Ausweisungen von Wohn- oder Gewerbegebieten berücksichtigt worden sind erläutert Herr Diem, dass es sich um eine Momentaufnahme handele und der Plan auch fortgeschrieben werden müsse. Eine Berücksichtigung habe zum jetzigen Stand noch nicht stattgefunden.

Als markante Punkte werden erläutert, dass die Standorte der Wehren sinnvoll zur Einhaltung der Einsatzzeiten sind. Umgekehrt werden für das Gerätehaus des Löschzuges Illerzell bauliche sowie organisatorisch notwendige Maßnahmen aufgezeigt.
Auszugsweise werden für die aktiven Kräfte Parkflächen benötigt, als auch Bewegungsflächen rund um das Feuerwehrfahrzeug im Gerätehaus.

Ebenfalls wird die Einsatzfähigkeit und die Sinnhaftigkeit der Fahrzeugklassifizierungen näher beleuchtet.

Auf Rückfrage eines Gremiumsmitgliedes zur Berücksichtigung der Gewerbeerweiterung im Vöhringer Norden, liefert Herr Diem bis zur Stadtratssitzung die Aufnahme und Abwägung nach.

Neben der zu beschaffenden Fahrzeuge im kurz- und mittelfristigen Zeitraum, wird weiterhin die notwendige Nachrüstung von Systemtrennern für eine Rückschlagverhinderung in das Trinkwassernetz angesprochen. Diese sollten über das Wasserwerk einheitlich beschafft werden.

Auf Rückfrage aus dem Gremium zur Kontaminationsverschleppung und der Auskömmlichkeit der Umkleideräume erläutert Herr Diem, dass die älteren Gebäude noch Bestandsschutz für diesen Bereich hätten, eine Nachbesserung für die Zukunft jedoch teilweise empfehlenswert ist.

Markant ist die Mängellage bei den Ölabscheidern, welcher in Illerberg wohl gar nicht vorhanden sei und in Vöhringen Mängel aufweist.

Bürgermeister Neher bedankt sich in diesem Zusammenhang bei den anwesenden und stellvertretend auch nicht anwesenden Kameraden für den unermüdlichen ehrenamtlichen Einsatz für die Bürgerschaft in Vöhringen. Weiterhin bedankt sich Herr Neher bei Herrn Diem für die Darstellung des komplexen Sachverhaltes.

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Feuerwehrbedarfsplan zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der empfohlenen Beschaffungsmaßnahmen entsprechend den Handlungsempfehlungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Musikschule Dreiklang e.V. - Billigung der Jahresrechnung 2024 - Zustimmung zum Haushalt 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö Beschließend 2

Sachverhalt

1. Jahresrechnung 2024

Die Jahresrechnung 2024 (siehe Anlage 1) der Musikschule Dreiklang e.V. weist im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Ansatz geringere Ausgaben in Höhe von 55.587,69.- € aus und beläuft sich somit auf 345.112,31 € (2023 291.283,45 €).

Die Kosten der Musikschule werden zu 43,27 % aus Unterrichtsentgelten und Spenden, zu 17,33 % aus Zuschüssen und zu ca. 39,41 % aus kommunaler Förderung durch die drei Mitgliedskommunen finanziert.

Der auf die Mitgliedskommunen entfallende Anteil (39,41 %) wird auf der Grundlage der Jahreswochenstunden, nicht mehr aufgrund der Fächerbelegungen der Schülerzahlen aus ihren eigenen Orten sowie anteilig der auswärtigen Schüler berechnet. 

Danach haben die Stadt Vöhringen bei 85,19 Jahreswochenstunden 28,87 % = 99.633,92 €, die Gemeinde Bellenberg bei 54,07 Jahreswochenstunden 18,32 % = 63.224,58 € und die Stadt Illertissen bei 155,86 Jahreswochenstunden 52,81 % = 182.253,81 € zu tragen. 

Pro Jahreswochenstunde errechnet sich somit ein von den Mitgliedskommunen zu leistender Betrag in Höhe von 1.081,11 €.

Hinzu kommen noch anteilige Kosten aus dem Vermögenshaushalt, in Höhe von 4.435,81 € für die Stadt Vöhringen, 2.864,82 € für die Gemeinde Bellenberg und 8.812,94 € für die Stadt Illertissen.
Die anteiligen Gesamtkosten für die Stadt Vöhringen belaufen sich im Jahr 2024 auf 99.633,92 € (2023: 92.413,11 €). 

Die Stadt Vöhringen erhält eine Rückzahlung von 3.450,84€.

Nähere Einzelheiten der Abrechnung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden. 

Der Schulleiter, Herr Erb, steht in der Sitzung auch für weitere Erläuterungen und Rückfragen zur Verfügung.

2. Haushalt 2025

Der Verwaltungshauhalt 2025 (s. Anlage 3) sieht gegenüber dem letzten Jahr nur geringe Abweichungen vor. Hier fallen im Wesentlichen die Mehreinnahmen durch die Änderung der Belegungszahlen sowie verringerter Einnahmen bei den Instrumentenmieten auf.

Die übrigen Positionen sind nahezu unverändert.

Insgesamt entsteht eine Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 337.600,00 € (Verringerung gegenüber dem Ansatz 2024 = 15.700,00 €). 
Auf die Stadt Vöhringen würde ein Anteil in Höhe von 98.632,73 € (29,22 %) entfallen, auf die Gemeinde Bellenberg 63.781,22 € (18,89 %) und Illertissen 175.186,05 € (51,89 %). 

Bei den im Haushalt 2025 zugrundeliegenden 355,56 Jahreswochenstunden würde sich ein Fehlbetrag in Höhe von 949,49 €/Schüler/Jahr ergeben.

Der Vermögenshaushalt (s. Anlage 4) enthält speziell auf Vöhringen bezogene Anschaffungen in Höhe von 2.588,00 € sowie allgemeine Beschaffungen in Höhe von 16.720,60 €, die von den drei Mitgliedskommunen entsprechend ihrem Schüler- bzw. Belegungsanteil getragen werden.

Nähere Einzelheiten können dem beigefügten Haushaltsentwurf entnommen werden.

Empfehlung

1.        Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2024 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. 

Die Jahresrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zum Haushalt 2025 der Musikschule Dreiklang e.V.

Der Haushalt ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Schulleiter Erb zur Sitzung, welcher im Anschluss den Sachverhalt vorstellt.

Herr Erb führt aus, dass aufgrund der Komplexität der Zuschussabrechnung über den Freistaat eine Änderung der Berechnung pro Belegung hin zu Jahreswochenstunden notwendig geworden ist.

Aufgrund dieser Umrechnung wird der von der Stadt Vöhringen sowie Stadt Illertissen zu leistende Anteil geringer ausfallen. Lediglich die Gemeinde Bellenberg wird mit einem erhöhten Betrag zu berücksichtigen sein.

Maßgeblich für die Annahmen im Haushalt sind die steigenden Schülerzahlen, demgegenüber jedoch auch die prognostizierte Tarifsteigerung.

Auf die Rückfrage aus dem Gremium nach den Gründen der schwierig nachzubesetzenden Lehrdeputate nennt Herr Erb, dass es in diesem Bereich zu wenig Lehrkräfte gebe.

Darüber hinaus erläutert Herr Erb, dass die Digitalisierung vorangetrieben und für die Kommunikation sowie Planung vor Ort die Einführung einer App vorgesehen ist.

Seitens eines Ratsmitgliedes wird nachgefragt, wie sich die Veränderung der Belegungen auf Jahreswochenstunden auswirke. Insbesondere bei nahezu gleichbleibendem städtischem Anteil wird die Zahl der Schüler aus Vöhringen erfragt.

Dies wird von Herrn Erb zur Niederschrift ergänzend nachgereicht.

Ein weiteres Ratsmitglied erkundigt sich mit Verweis auf den Jugendförderpreis nach entsprechenden Preisträgern aus den Reihen der Musikschule Dreiklang e.V.
Im Rahmen dessen tragen andere Ratsmitglieder bei, dass es dabei nicht vordergründig um Leistung, sondern charakterliche Formung gehe. Weiterhin bieten die Konzerte immer eine interessante Auswahl an Musikstücken in Form einer tollen Darbietung.

Ohne weitere Rückfragen ergeht folgender

Beschluss 1

1.        Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2024 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. 

Die Jahresrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zum Haushalt 2025 der Musikschule Dreiklang e.V.

Der Haushalt ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download 1 - Abrechnung 2024 Musikschule Dreiklang - final.pdf
Download 3+4 - 2025 Haushaltsentwurf Stand - 2024-12-01.pdf
Download Aufteilung Vöhringen.pdf

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3. Überarbeitung und Neufassung der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö Vorberatung 3

Sachverhalt

1. Grundlagen:
Die gültigen Vereinsförderrichtlinien (VFR) der Stadt Vöhringen stammen aus dem Jahr 2003 unter Berücksichtigung der 4. Ergänzung vom 01.07.2011.
Am 22.03.2024 fand deshalb eine Klausurtagung des Vöhringer Stadtrates statt, in der die Vereinsförderrichtlinien Punkt für Punkt zum Zwecke einer Neufassung besprochen wurden. Im Anschluss daran behandelten die Stadträte in Arbeitsgruppen verschiedene Bereiche und stellten ihre Ergebnisse vor.
2. Ergebnisse der Klausurtagung: 
Die Überlegungen und Vorschläge für eine Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien zielten mit der Absicht, Grundlagen sowie haushalterische Aspekte zu beurteilen, hauptsächlich auf folgende Bereiche ab:
       Förderungswürdigkeit gewinnorientierter sozialer Unternehmen (z.B. Caritas); Unterscheidung Caritas bzw. Caritasverein und Prüfung örtlicher Ansässigkeit bzw. wirtschaftlicher Tätigkeit. 
       Zuwendungen für Gebäude der Kirchen sowie karitativen Einrichtungen, die als Wirtschaftsbetrieb tätig sind. 
       Nutzung städtischer Gebäude durch politische Organe bzw. Parteien sowie deren Vermietung und Verpachtung. 
       Bauhofleistungen für Vereine (s. Personal- und Sachleistungen, Ziffer 8. VFR): Differenzierung und Abgrenzung zwischen -nicht leistbaren Tätigkeiten (z.B. zur Vorbereitung von Veranstaltungen) bzw. -leistbaren Tätigkeiten (z.B. zur Verfügungstellung städtischer Fahrzeuge) verbunden mit der Frage, ob die künftig zu entrichtende Mehrwertsteuer für diese von der Stadt als Vereinsförderung erbrachten Leistungen dem Verein in Rechnung gestellt werden können/sollen; Bepreisung von Leistungen.
       Möglichkeit einer Deckelung von Zuschüssen an Vereine in Abhängigkeit der städtischen HH-Lage ggf. auf 50-60% z.B. bei Sonderzuwendungen (Ziffer 12. VFR). 
       Prüfung der Investitionskostenzuschüsse (Ziffer 6. VFR) bezüglich:                  -Festlegung der Höhe bzw. Begrenzung von Ausfallbürgschaften durch die Stadt Vöhringen;                                                                                     -Zuschussregelung in Verbindung mit Zuschüssen von Dachverbänden, Landkreis, etc.                                                                                                -Unterscheidung der Sonderreglung zum Investitionskostenzuschuss bei Gebäuden mit Denkmalschutz nach Art und Höhe der Förderung;
       Eintragung im Vereinsregister als Voraussetzung für Anspruchsberechtigung oder Kopplung an die Mitgliederzahl? (Berücksichtigung der Beteiligung des Vereins am Gemeinschaftsleben)
       Regularien -Kulturzentrum, -Josef-Cardijn-Haus und -Mehrzweckhalle Illerberg.
       Veraltete Übungsleiterzuschüsse und andere Zuschuss-Höhen.
       Streichung von Regelungen unter 7.3 VFR.
       Prüfung bestehender/ausgelaufener Verträge.
Aus diesen Vorüberlegungen hat die Verwaltung Änderungsvorschläge erarbeitet, die in der Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung am 10. März präsentiert, diskutiert und entschieden werden sollen. Die Änderungen sind in dem als -Anlage 1- beigefügten Entwurf farblich hervorgehoben.

3. Nutzungsbedingungen für städtische öffentliche Gebäude, Wolfgang-Eychmüller-Haus, Josef-Cardijn-Haus, Mehrzweckhalle Illerberg:
a)        Die Nutzung des Wolfgang-Eychmüller-Hauses und die entsprechenden Gebühren wurden erst vor kurzem vom Haupt- und Umweltausschuss diskutiert und die Entgeltordnung abschließend vom Stadtrat beschlossen.
b)        Bezüglich des Josef-Cardijn-Hauses existiert keine Entgeltordnung, sondern der Saal wird für € 280,00 pro Tag und Veranstaltung vermietet. Insoweit gibt es einen Mustermietvertrag, der dieser Sitzungsvorlage als - Anlage 2 – beigefügt ist. Dort sind am Ende die Tarife aufgeführt.

Aus Sicht der Stadtverwaltung kann über die Höhe des Nutzungsentgelts für einen Tag bzw. dann auch entsprechend für mehre Tage diskutiert werden. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist der bisherige Mietpreis durchaus angemessen, könnte aber eventuell für die Miete des ganzen Saals pro Tag auf € 300,00 angehoben werden.
c)        Die Nutzung der Mehrzweckhalle Illerberg wurde bisher über das Hauptamt, zwischenzeitlich durch das Kulturamt, verwaltet. Die diesbezügliche Vergütung ergibt sich aus dem Mustermietvertrag – Anlage 3 -, wobei Illerberger Vereine, die Mitglied des Vereinsringes (aufgelöst) waren, eine Veranstaltung pro Jahr kostenlos durchführen dürfen.

4. Nutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten von Vereinen:
Darüber hinaus werden verschiedene städtische Gebäude zum Teil durch mehrere Vereine zum Teil von Vereinen allein genutzt. Die Nutzung ist vielfältig.

Zur Verdeutlichung werden folgende Anlagen beigefügt:

- Übersicht der von Vereinen allein genutzten Räumlichkeiten -Anlage 4-.
- Übersicht Nutzungsgebühren durch Vereine für Räumlichkeiten am 
  Illertal-Gymnasium Vöhringen, erstattet von der Kommune -Anlage 5-.
- Übersicht unentgeltliche Benutzung städtischer Einrichtungen durch Vereine
  für das Rechnungsjahr 2024 -Anlage 6-.


Zur Anlage 6 ist zu erläutern, dass der angefügte Stundensatz nicht bezahlt wird, sondern lediglich zur internen Verrechnung beim Haushaltsansatz herangezogen wird. Für die Nutzung erhebt die Stadt tatsächlich keine Entgelte von den Vereinen. 

Dieser Punkt wurde in der Klausurtagung aus Kapazitätsgründen ausgespart und bedarf sicher einer näheren Einzelbetrachtung. 

Die Nutzung beispielsweise von Schulräumen durch mehrere Vereine, wie aus der Anlage 6 ersichtlich, sollte aus Sicht der Stadtverwaltung auch weiterhin ohne großen Kostenaufwand für die Vereine möglich sein, unter der Voraussetzung, dass die Räume nicht für schulische Zwecke benötigt werden.

Wie aus der Anlage 4 ersichtlich, gibt es verschiedene Vereine, die städtische Gebäude ausschließlich nutzen und dafür keine Miete bezahlen bzw. nur eine sehr geringe Miete bezahlen. Andere Vereine, wie beispielsweise die Nutzer des Adlergebäudes, bezahlen eine geringe, aber dennoch spürbare Miete.

Insoweit sollte eine Gleichbehandlung im Falle der ausschließlichen Nutzung angestrebt werden.

Empfehlung

Die Zustimmung zur vorliegenden Änderung der Richtlinien der Stadt Vöhringen über die Förderung von Vereinen durch die Stadt Vöhringen – städtische Vereinsförderrichtlinien – wird erteilt. 
Die Änderungsvorschläge sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Nachdem unterschiedliche Darstellungen im Ratsinformationssystem und der papiergebundenen Fassung der Anlagen vorliegen, beantragt Herr Hinterkopf zur Geschäftsordnung die Vertagung des Tagesordnungspunktes.

Ergänzend weißt ein Ratsmitglied darauf hin, dass die für die Benutzungsordnung des Kulturzentrums erfolgte Berücksichtigung für die Vereine sich nicht wie besprochen, in den Vereinsförderrichtlinien wiederfindet. Dies solle ebenfalls ergänzt werden.

Beschluss:
Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt und in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 07.04.2025 behandelt.

Abstimmungsergebnis 11 : 2 angenommen

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4. Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leistungen des Stadtbauhofes - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 12

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen ist Eigentümer von diversem Mobiliar, das regelmäßig an Vereine und kommunale Einrichtungen verliehen wird. 
Aufgrund der Fülle von Festen durch Vereine oder kommunale Einrichtungen nimmt das Ausliefern und Abholen und ggf. Aufbauen des Mobiliars, gerade in den warmen Monaten, einen großen Anteil der Mitarbeitenden des Bauhofes ein (siehe Anlage). 
Hochgerechnet auf ein Kalenderjahr entsprechen die Stunden für obengenannte Arbeitseinsätze die einer Vollzeitkraft. 
Derzeit werden hierfür nur zum Teil Gebühren erhoben wie beispielsweise für die Bühne. Nachstehende Richtlinie soll der Stadtverwaltung als Grundlage dienen, künftig das Verleihen städtischen Mobiliars einheitlich abzurechnen. 

Empfehlung

Die Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leitungen des Stadtbauhofes tritt zum 01.04.2025 in Kraft. 
Die Richtlinie ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher führt einleitend aus, dass der Tagesordnungspunkt mit den noch zu behandelnden Vereinsförderrichtlinien zusammenhängt.

Die Ausführungen zu den in der Sitzungsvorlage erarbeiteten Verrechnungssätzen erfolgt durch Frau Ertle, wonach eine transparente und einheitliche Vorgehensweise das Ziel sein soll.
Aufgrund der aktuellen Praxis, viele Leistungen kostenfrei in Anspruch nehmen zu können, werde seitens der Vereine gerne auf städtische Leistungen sowie Equipment zurückgegriffen.

Im Rahmen der Aussprache wird seitens einiger Ratsmitglieder angesprochen, dass die Vereine hiervon teils massiv finanziell in Anspruch genommen werden, was wohl zu einer Reduzierung von Veranstaltungen führe.

Seitens des Gremiums werden dabei insbesondere die Konditionen für die Veranstaltungshütten sowie die Bühne und Bühnenelemente angesehen. In der Diskussion wird daher angeregt, diese nicht auf Tagessätze auszulegen, sondern pauschal abzurechnen.
Bezüglich des Bühnenaufbaus wird eruiert, inwieweit analog eines Zeltverleihers mit Bauhofpersonal als anleitende Person gearbeitet werden kann und die für den Aufbau benötigten Personen vereinsseitig gestellt werden.

Die in den einzelnen Positionen zu verändernden Sätzen werden für die Stadtratssitzung in einer fortgeschriebenen Fassung zur Verfügung gestellt. Weiterhin soll die Richtlinie auf Wunsch eines Ratsmitgliedes den Vereinen zur Kenntnis gegeben werden bzw. auf der Homepage einsehbar sein.

Hiernach fasst das Gremium folgenden

Beschluss

Die Richtlinie über die Erhebung von Ausleihgebühren für das städtische Mobiliar sowie Gebühren für Leistungen des Stadtbauhofes nach Maßgabe der heutigen Änderungen tritt zum 01.04.2025 in Kraft. 
Die Richtlinie ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Kindergarten- und Schulwesen; Neukalkulation der Gebühren Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Die Beitragssätze in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen wurden letztmalig zum September 2022 erhöht. Die aktuellen monatlichen Elternbeiträge betragen seither 
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
100,00 €
100,00 €
0,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
110,00 €
100,00 €
10,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
120,00 €
100,00 €
20,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
130,00 €
100,00 €
30,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
140,00 €
100,00 €
40,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
150,00 €
100,00 €
50,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
160,00 €
100,00 €
60,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
150,00 €  (119,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
160,00 €  (124,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
170,00 €  (129,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
180,00 €  (134,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
190,00 €  (139,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
200,00 €  (144,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
210,00 €  (149,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
90,00 €  (74,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
100,00 €  (76,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
110,00 €  (78,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
120,00 €  (80,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
130,00 €  (82,00 €)

4. Für die Betreuung in den Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/
Buchungszeit:


bis 14:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 15:30 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 16:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 17:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
1 Tag          
10,00 €  (8,00 €)
15,00 €  (9,00 €)
17,00 €  (10,00 €)
20,00 €  (10,00 €)
2 Tage        
20,00 €  (16,00 €)
25,00 €  (18,00 €)
27,00 €  (20,00 €)
30,00 €  (20,00 €)
3 Tage        
30,00 €  (24,00 €)
35,00 €  (27,00 €)
37,00 €  (30,00 €)
40,00 €  (30,00 €)
4 Tage        
40,00 €  (32,00 €)
45,00 €  (36,00 €)
47,00 €  (40,00 €)
50,00 €  (40,00 €)
5 Tage        
50,00 €  (40,00 €)
55,00 €  (45,00 €)
57,00 €  (50,00 €)
60,00 €  (50,00 €)

Der Staffelschritt zur jeweils erhöhten Buchungszeit beträgt derzeit in Vöhringen in allen Einrichtungen 10 €. 
Buchungszeiten von bis zu 4 Stunden sind im Kindergarten für Kinder über 3 Jahren bisher aufgrund des Elternbeitragszuschusses durch den Freistaat (100,- €) gebührenfrei. 
Bei einer Buchungszeit von 5 Stunden im Kindergarten bezahlen die Eltern für ein Kind über 3 Jahren 10 € pro Monat. Das entspricht einem Betreuungsentgelt von 0,10 € pro Stunde. Für eine Betreuung von 9 Stunden fallen derzeit 50,- € an. Dies entspricht einem Betreuungsentgelt 0,28 € pro Stunde. 
Durch das Bayerischen Krippengeld (100,- €, einkommensabhängig) und das Bayerische Familiengeld (250,- €, einkommensunabhängig) reduzieren sich für einen Großteil der Eltern auch die Kosten der Krippenbetreuung. 
Unter Berücksichtigung der aktuell zu betrachtenden Betriebskosten und dem qualitativen Personaleinsatz verbleibt ein nicht unerhebliches Defizit der Kinderbetreuungseinrichtungen, welches letztlich durch die Kommunen getragen wird.
Für Familien mit mehreren Kindern gibt es eine Entlastung: Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags (dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Aufgrund der Datenvollständigkeit bezieht sich die Kalkulation des derzeitigen Kostendeckungsgrades ausschließlich auf die Einrichtungen in städtischer Trägerschaft. 
Die freien Träger sind angehalten, sich den Gebührenerhöhungen der Stadt Vöhringen anzuschließen. Demnach wird sich eine Erhöhung der Beiträge künftig positiv auf den Defizitkostenausgleich der freien Träger auswirken. Eine entsprechende Stellungnahme wird nach der Vorberatung angefordert und vor Beschlussfassung im Stadtrat vorgelegt.  
Die Kostenverteilung in Einrichtungen städtischer Trägerschaft stellte sich in den Jahren 2022-2024 wie folgt dar:

Der Anteil der Eltern lag demnach bei 5,47 % (539.581,50 €). Die Stadt Vöhringen übernahm 52,98 % (5.225.735,62 €) der Betreuungskosten, der Freistaat Bayern 37,36 % (3.685.211,42 €). 4,18 % (412.470,42 €) wurden durch sonstige Einnahmen (Spenden, Erstattungen der Sozialversicherung, Kostenübernahmen durch den Bezirk, sonstige Zuschüsse) gedeckt. 
Um den Ausgleich des Betriebskostendefizits in noch gewissem vertretbarem Umfang im Rahmen zu halten, schlägt die Stadtverwaltung vor, zum September 2025 die Beitragssätze für alle Vöhringer Einrichtungen anzupassen. Ziel soll sein, einen vorher festgelegten Deckungsgrad durch Elternbeiträge zu finanzieren. 
Hierzu wurden drei Varianten (Deckungsgrade 8 %; 12 % und 16 %) errechnet. Alle Beiträge verstehen sich ohne Abzug des Beitragszuschusses von 100,- €, welche wiederum in den betroffenen Einrichtungen ausgewiesen werden. Die Beiträge in Klammern zeigen den bisherigen Beitrag. 
Künftig soll zudem für jede Änderung der Buchungszeiten eine Gebühr in Höhe von 5,- € erhoben werden. Die erstmalige Festlegung der Buchungszeiten zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres bleibt weiterhin gebührenfrei. 
Variante 1 – 8 % Deckungsgrad:
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
146,00 € (100,00 €)
100,00 €
46,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
161,00 € (110,00 €)
100,00 €
61,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
176,00 € (120,00 €)
100,00 €
76,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
190,00 € (130,00 €)
100,00 €
90,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
205,00 € (140,00 €)
100,00 €
105,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
219,00 € (150,00 €)
100,00 €
119,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
234,00 € (160,00 €)
100,00 €
134,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
219,00 €  (150,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
234,00 €  (160,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
249,00 €  (170,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
263,00 €  (180,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
278,00 €  (190,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
293,00 €  (200,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
307,00 €  (210,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
132,00 €  (90,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
146,00 €  (100,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
161,00 €  (110,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
176,00 €  (120,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
190,00 €  (130,00 €)

Variante 2 – 12 % Deckungsgrad:
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
219,00 € (100,00 €)
100,00 €
119,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
241,00 € (110,00 €)
100,00 €
141,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
263,00 € (120,00 €)
100,00 €
163,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
285,00 € (130,00 €)
100,00 €
185,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
307,00 € (140,00 €)
100,00 €
207,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
329,00 € (150,00 €)
100,00 €
229,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
351,00 € (160,00 €)
100,00 €
251,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
329,00 €  (150,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
351,00 €  (160,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
373,00 €  (170,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
395,00 €  (180,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
417,00 €  (190,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
439,00 €  (200,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
461,00 €  (210,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
197,00 €  (90,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
219,00 €  (100,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
241,00 €  (110,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
263,00 €  (120,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
285,00 €  (130,00 €)

Variante 3 – 16 % Deckungsgrad:
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
293,00 € (100,00 €)
100,00 €
193,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
322,00 € (110,00 €)
100,00 €
222,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
351,00 € (120,00 €)
100,00 €
251,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
380,00 € (130,00 €)
100,00 €
280,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
410,00 € (140,00 €)
100,00 €
310,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
439,00 € (150,00 €)
100,00 €
339,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
468,00 € (160,00 €)
100,00 €
368,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
439,00 €  (150,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
468,00 €  (160,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
497,00 €  (170,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
527,00 €  (180,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
556,00 €  (190,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
585,00 €  (200,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
614,00 €  (210,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
263,00 €  (90,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
293,00 €  (100,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
322,00 €  (110,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
351,00 €  (120,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
380,00 €  (130,00 €)

Beiträge der Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Im Zuge der Beitragsanpassungen in den örtlichen Kindertageseinrichtungen ist es auch sinnvoll, die derzeitigen Beiträge für die Mittagsbetreuungen (Uli-Wieland-Grundschule, Grundschule Vöhringen Nord sowie Grundschule Illerberg) anzupassen.
In den Mittagsbetreuungen ist aufgrund der Nutzung der Schulgebäude keine detaillierte Aufstellung über alle Ausgaben möglich. 
Nutzungs-/
Buchungszeit:


bis 14:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 15:30 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 16:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 17:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
1 Tag          
30,00 €  (10,00 €)
15,00 €  (35,00 €)
17,00 €  (37,00 €)
20,00 €  (40,00 €)
2 Tage        
40,00 €  (20,00 €)
25,00 €  (45,00 €)
27,00 €  (47,00 €)
30,00 €  (50,00 €)
3 Tage        
50,00 €  (30,00 €)
35,00 €  (55,00 €)
37,00 €  (57,00 €)
40,00 €  (60,00 €)
4 Tage        
60,00 €  (40,00 €)
45,00 €  (65,00 €)
47,00 €  (67,00 €)
50,00 €  (70,00 €)
5 Tage        
70,00 €  (50,00 €)
55,00 €  (75,00 €)
57,00 €  (77,00 €)
60,00 €  (80,00 €)

Mittagessenpauschale
Derzeit werden die Mittagessen in den städtischen Einrichtungen pauschal abgerechnet. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigte hier teilweise erhebliche Abweichungen. Aufgrund jährlich steigender Einzelkosten des Essenslieferants, müsste die Pauschale jährlich angepasst werden. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Abschaffung der Pauschalen und das Widereinführen der Einzelnen Abrechnungen vor.  

Empfehlung

Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Gebühren im Hinblick auf eine sozialverträgliche und familienfreundliche Gestaltung der Elternbeiträge nach oben anzupassen und demgemäß die Variante 1, 2 oder 3 mit einem Deckungsgrad von 8 %, 12 % bzw. 16 % zu wählen. Eine Anpassung nach oben ist im Hinblick auf das verhältnismäßig niedrige Niveau im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden (siehe Anlage 2) und die steigen Personal- und Sachaufwendungen nicht nur vertretbar, sondern auch geboten. 
Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder bleibt unverändert. 
Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen. 
Die Abrechnungen der Mittagessen erfolgen künftig nach den tatsächlich gegessenen Mengen.  
Künftig soll zudem für jede Änderung der Buchungszeiten eine Gebühr in Höhe von 5,- € erhoben werden. Die erstmalige Festlegung der Buchungszeiten zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres bleibt weiterhin gebührenfrei. 

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die ausführliche Sachdarstellung in der Sitzungsvorlage. Dabei geht er insbesondere auf den aktuellen Deckungsbeitrag von ca. 5,5% und die damit einhergehende jährliche beachtliche Zuschusssituation seitens der Stadt Vöhringen ein.

Frau Ertle erläutert eingangs, dass aktuell zwischen den Buchungskategorien lediglich eine Differenz in Höhe von 10 Euro vorherrsche.
Die Kalkulation basiere dabei lediglich auf den in städtischer Trägerschaft stehenden Einrichtungen, da für diese sämtliche Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellbar sind.
Zur Veranschaulichung der Gebühren sind auch Erhebungen bei anderen Kommunen angefragt worden.

Ein weiterer Punkt der mit der Satzungsänderung geändert werden soll, ist die Abkehr der im Jahr 2020 eingeführten Pauschalen für das Mittagessen und hin wieder zu einer Einzelabrechnung.
Diese ist zwar mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden, jedoch gerechter.

Im Rahmen der Aussprache sieht ein Teil der Ratsmitglieder die Preissteigerung als zu gravierend an. Ein Gremiumsmitglied empfiehlt einen Vergütungssatz pro betreute Stunde zu kalkulieren.
Ein weiteres Ratsmitglied erkundigt sich, inwieweit eine Scheitelpunktberechnung erstellt worden sei, wonach der Personalbedarf zu betreuenden Kindern ersichtlich wäre.

Frau Ertle führt im Zusammenhang des angesprochenen sozialen Aspektes an, dass es je nach Betreuungs- und Einkommenssituation zweierlei Unterstützungsangebote gibt. Einerseits die Förderung über Bildung und Teilhabe, andererseits über das Jugendamt eine Unterstützung bei den Kindergartengebühren möglich wäre.

Im Konsens verständigt sich das Gremium in einem ersten Schritt auf einen Kostendeckungsbeitrag in Höhe von 8 %. Weiterhin wird auf Hinweis eines Ratsmitgliedes aus Klarstellungsgründen der Beschlussvorschlag bei der Abrechnung des Mittagessens auf die Anzahl, nicht Menge konkretisiert.
Die Buchungsänderungen während des laufenden Jahres sollen von 5 Euro auf 10 Euro angehoben werden.

Ohne weitere Rückfragen fasst das Gremium folgenden

Beschluss

Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Gebühren im Hinblick auf eine sozialverträgliche und familienfreundliche Gestaltung der Elternbeiträge nach oben anzupassen und demgemäß die Variante 1 mit einem Deckungsgrad von 8 % zu wählen. Eine Anpassung nach oben ist im Hinblick auf das verhältnismäßig niedrige Niveau im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden (siehe Anlage 2) und die steigen Personal- und Sachaufwendungen nicht nur vertretbar, sondern auch geboten. 
Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder bleibt unverändert. 
Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen. 
Die Abrechnungen der Mittagessen erfolgen künftig nach der tatsächlich gegessenen Anzahl. 
Künftig soll zudem für jede Änderung der Buchungszeiten eine Gebühr in Höhe von 10,- € erhoben werden. Die erstmalige Festlegung der Buchungszeiten zu Beginn eines jeden Kindergartenjahres bleibt weiterhin gebührenfrei. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Stadtbücherei Vöhringen; Erlass einer Benutzungsordnung inklusive Gebühren - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Die Bücherei der Stadt Vöhringen ist seit 01.01.2012 in städtischer Trägerschaft. Seit Übernahme der Büchereien wurde keine Benutzungsordnung erlassen. Ebenso sind die Mahn- und Versäumnisgebühren unverändert. 

Grundsätzlich sollen Büchereien Zugang zu Information, Bildung, Freizeit, Lesekompetenz für alle bieten. Diese Möglichkeit zu Büchereinutzung sollte erschwinglich für alle sein und somit Chancengleichheit zum Erwerb von Lese- und Medienkompetenz garantieren.

Derzeit erhebt die Stadt Vöhringen keine Jahresgebühren für die Benutzung der Bücherei. 
Für das einmalige Ausstellen eines Benutzerausweises werden 3,00 € berechnet. Für nicht fristgerecht zurückgegebene Medien werden 0,30 €/Medium/Woche erhoben. 

Künftig soll durch die Benutzungsordnung neben allgemeinen Regelungen zum reibungslosen Ablauf folgende Gebühren erhoben werden:

  • für die erstmalige Ausstellung eines Leseausweises                                    10,00 €
  • für die Ausstellung eines Ersatzausweises bei Verlust                                 5,00 €
  • Bestellungen über den bayerischen Leihverkehr                                           Porto + 3,00 €        
  •        für das Überschreiten der Leihfrist
    • in der ersten und zweiten Woche                                1,- €/Medium/Woche
    • ab der dritten Woche                                                2,- €/Medium/Woche
    • ab der zweiten Mahnung                                                  5,- €/Mahnung
    • ab der dritten Mahnung                                Wiederbeschaffungswert des 
Mediums sowie 15,- € Gebühr
       
Die Einführung einer Jahresgebühr wird weiterhin nicht befürwortet. 
Stattdessen soll die einmalige Gebühr zur Ausstellung eines Leseausweises sowie die Versäumnis- und Mahngebühren angehoben werden. Letzteres soll für eine verlässlichere Rückgabe der Medien sorgen. Den Bürgerinnen und Bürgern ist es weiterhin möglich, entliehene Medien während der Frist zu verlängern. Eine Gebühr ist hierfür nicht vorgesehen. 

So bleibt der Zugang zur Bildung weiterhin niederschwellig und erschwinglich. 

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erlässt für die Stadtbücherei Vöhringen zum 01.04.2025 die vorgestellte Benutzungsordnung.  
Diese ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. 

Diskussionsverlauf

Frau Ertle führt aus, dass es sich weiterhin um ein niederschwelliges und kostengünstiges Angebot handelt, sofern die Zuverlässigkeit gegeben ist.
Die Änderungen sind im Wesentlichen die säumigen Entleiher treffend.

Bei Aufnahme über das Programm des Lesefuchses (Kita oder Schule) wird die Ausweiserstellung weiterhin gebührenfrei bleiben.

Ohne weitere Wortbeiträge fasst das Gremium folgenden

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erlässt für die Stadtbücherei Vöhringen zum 01.04.2025 die vorgestellte Benutzungsordnung.  
Diese ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strom- und Gasbeschaffung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö Vorberatung 7
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö Beschließend 9

Sachverhalt

  1. Hintergrund

Der Stromlieferungsvertrag der Stadt Vöhringen mit den Stadtwerken Dachau ist zum 31.12.2013 ausgelaufen. Für die Neuausschreibung ist den Mitgliedern vom Bayerischen Gemeindetag für den Lieferzeitraum 2014 – 2016 die Teilnahme an einer sogenannten Bündelausschreibung angeboten worden.

Der Gemeindetag hat den Dienstleister für die Bündelausschreibungen nach Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahren mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ermittelt.
Die maßgeblichen Auswahlkriterien waren das optimale Ausschreibungsverfahren für die bayerischen Kommunen und die Preisgestaltung. Das Vergabegremium hatte sich seinerzeit einstimmig für die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH entschieden

An diesen Bündelausschreibungen hat sich die Stadt Vöhringen seit dem Jahr 2014 ebenfalls beteiligt und dafür einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.

  1. Mangelnde Angebote im Jahr 2022 

In der im Jahr 2022 durchgeführten Bündelungsausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 ist für den Energiebedarf von 2/5 der teilnehmenden Kommunen kein Angebot abgegeben worden. Auch die Stadt Vöhringen war hiervon betroffen.
Die Stadt war daher angehalten, sich für das Jahr 2023 eigenständig um einen Liefervertrag zu bemühen.

Aufgrund des einjährigen Vertragsabschlusses ist seitens der Kubus GmbH ein Ausschreibungskonzept mit dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt worden. Hiervon sind die Interessenten und Teilnehmer für eine weitere Strombündelausschreibung der Jahre 2024 bis 2026 informiert worden. Der Stadtrat hat einer Teilnahme in seiner Sitzung am 24.11.2022 zugestimmt.

  1. Ausschreibung des Dienstleisters zur Energiebeschaffung

Mit Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetages vom 18.04.2024 wurde mitgeteilt, der Gemeindetag habe sich dazu entschieden, die Kooperation zur Durchführung von Bündelausschreibungen im Strom -und Gasbereich nach über 10 Jahren Laufzeit und guter Zusammenarbeit mit der Kubus GmbH neu auszuschreiben.

Seitens der Kommunen war nichts zu veranlassen, insbesondere brauchte der Dienstleistungsvertrag mit der Kubus GmbH nicht gekündigt zu werden. Die Beschaffung von Strom soll bereits für den Lieferzeitraum 2026 bis 2028 sichergestellt sein. 

Weiterhin ist den Städten und Gemeinden mit Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetages vom 09.01.2025 mitgeteilt worden, dass die Wahl des Dienstleisters Ende Dezember 2024 getroffen werden konnte. 
Nach einem intensiven Wettbewerb hat sich die Kommunal GmbH nach den Wertungskriterien für den besten Bewerber entschieden. Den Gemeinden soll damit ein modernes und innovatives Dienstleistungsangebot für zukünftige Energiebeschaffungen ermöglicht werden.

Den Zuschlag hat die enPORTAL GmbH erhalten. Für die Teilnahme an der nächsten Bündelausschreibungsrunde ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der enPORTAL GmbH erforderlich. 

  1. Begründung zu den Beschlussvorschlägen 

Zu Beschlussvorschlag 1.

Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung bietet für die Gemeinde u.a. folgende Vorteile:

Durch die Bündelung der Stromnachfrage von mehreren Gemeinden (Teilnehmern) können erfahrungsgemäß günstigere Konditionen als bei Einzelausschreibungen erzielt werden. Neben den Aufwänden für eine eigenständige Datenaufbereitung reduziert sich der Verwaltungs- und Kostenaufwand im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung, indem die Bündelausschreibung durch einen professionellen Dienstleister vorbereitet und durchgeführt wird.

Die enPORTAL GmbH hat nach einem EU-weiten Wettbewerbsverfahren der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH den Zuschlag erhalten, als Kooperationspartner der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH für die Vorbereitung und Durchführung der zukünftigen Bündelausschreibungen zur Energiebeschaffung im Auftrag der Gemeinde tätig zu sein. Die Vorbereitung, die Durchführung und die Administration des Vergabeverfahrens sowie die Datenbeschaffung und Datenpflege erfolgen über das web-basierte Beschaffungsportal enPORTAL connect. 

Grundlage für die Leistungen der enPORTAL GmbH ist der Abschluss des vorgelegten Dienstleistungsvertrages. Einzelheiten zur Dienstleistung der enPORTAL GmbH sind auf der Landingpage abrufbar.

Die Vergütung für die Dienstleistungen im Bereich der elektrischen Energie setzt sich aus einem Grundpreis von 475,- Euro netto und einer gesonderten Vergütung pro Abnahmestelle zusammen (15,- Euro netto pro SLP-Abnahmestellen bzw. einer nach Verbrauch definierten Abnahmestelle der Straßenbeleuchtung; 175,- Euro netto pro RLM-Abnahmestelle).

Die Gesamtvergütung für die Teilnahme an der Bündelausschreibung beläuft sich auf der Basis der bekannten Abnahmestellen auf ca. 3.000 Euro netto.

Für den Fall, dass kein Stromliefervertrag in Folge einer Bündelausschreibung oder einer
nachgelagerten Ausschreibung zustande kommt, reduziert sich die Vergütung (siehe Anlage des Dienstleistungsvertrages, Honorarblatt).

Zu Beschlussvorschlag 2.

Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung erfordert einen koordinierten Verfahrensablauf und kurzfristige Entscheidungen u.a. über die Zuschlagsentscheidung. Deshalb wird die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH bevollmächtigt, die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen zu treffen. Über das webbasierte Portal der enPORTAL GmbH, enPORTAL connect werden alle Teilnehmer fortlaufend über die Entwicklungen bei der Bündelausschreibung informiert.

WICHTIGER HINWEIS
Die Vollmacht erstreckt sich nur auf diese Bündelausschreibungsrunde und ist auf den in der Vollmachtsurkunde festgelegten Umfang beschränkt. Es darf nur das preisgünstigste Angebot bezuschlagt werden.

Der Gemeinderat hat über die Beteiligung an jeder weiteren Bündelausschreibung sowie über die Erteilung einer Vollmacht an die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH erneut zu entscheiden. Nur bei einer Beteiligung an einer neuen Bündelausschreibung fällt ein weiteres Dienstleistungsentgelt an. Spätere Dienstleistungsentgelte können nur im Rahmen der Preisgleitklausel aufgrund § 4 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages erhöht werden. 

Zu Beschlussvorschlag 3.

Für die Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahme ist die Entscheidung zu treffen, ob, in welchen Fällen und in welcher Qualität Ökostrom beschafft werden soll.

WICHTIGER HINWEIS:
Zusammen mit der Vorlage des Vergabekonzepts wird die enPORTAL GmbH aktuelle Preisindikationen vorlegen. Innerhalb der 2 Wochen-Frist (siehe dazu 4.) sind anderweitige Entscheidungen in Bezug auf die Qualität der zu beschaffenden elektrischen Energie möglich.

Zu Beschlussvorschlag 4.

Die enPORTAL GmbH erarbeitet auf der Basis der konkreten Marktgegebenheiten ein  konkretes Vergabekonzept und stimmt dieses mit der Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH unter Einbindung des Bayerischen Gemeindetags ab. Das Vergabekonzept soll eine möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung gewährleisten. Soweit das Konzept die Interessen der Gemeinde in Bezug auf die möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung plausibel gewährleistet, soll diesem zugestimmt bzw. kein Widerspruch erhoben werden.

WICHTIGER HINWEIS:
Soweit nicht innerhalb von 2 Wochen widersprochen wird, gilt die Zustimmung zur Umsetzung des Vergabekonzeptes als erteilt.

Zu Beschlussvorschlag 5.

Durch die Anweisung, dass die Bayerische Kommunal-GmbH eine dahingehende Zuschlagsentscheidung zu treffen hat, wonach dem preisgünstigsten Angebot nach der von der Gemeinde genehmigten Vergabekonzeption der Zuschlag zu erteilen ist, verbleibt der Gemeinde der für eine Bündelausschreibung derzeit bestehende höchstmögliche Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung. Insoweit wird die Bevollmächtigung der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH als verfahrensleitende Stelle tätig zu sein, inhaltlich beschränkt. Eine gesonderte Zuschlagsentscheidung der Gemeinde auf Empfehlung der enPORTAL GmbH oder der Bayerische Kommunal-GmbH lässt sich bei einer losweisen Nachfragebündelung mit engen Zeitvorgaben und bei Beteiligung einer Vielzahl von Gemeinden derzeit weder zeitlich noch organisatorisch realisieren.

Mit Zuschlagserteilung wird der Stromliefervertrag geschlossen. Der Unterzeichnung bedarf
es zu dessen Rechtswirksamkeit nicht (vgl. Art. 38 Abs. 2 Satz 4 BayGO).

Zu Beschlussvorschlag 6.

Die ersten Ausschreibungsverfahren sollen im Mai 2025 beginnen. Um daran teilnehmen zu können, ist mit der Datenerfassung umgehend zu beginnen. Hierbei unterstützt die enPORTAL GmbH die Verwaltung bei der Datenbeschaffung und wird parallel hierzu mit dem Abruf der Energiedaten (Abnahmestellen, Zuordnung, Verbräuche etc.) bei dem aktuellen Lieferanten elektrischer Energie und dem Stromnetzbetreiber beginnen. Hierzu muss die enPORTAL GmbH eine entsprechende Vollmacht (siehe Anlage) erhalten.

Empfehlung

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.

  1. Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:
Es soll Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten unterschiedlich) beschafft werden oder
100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden oder
100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.

  1. Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Stadt Vöhringen betrifft, unterbreitet.

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher geht zusammenfassend auf die grundsätzlich guten Erfahrungen im Zusammenhang mit den Bündelausschreibungen ein und verweist weiterhin auf die Sitzungsvorlage.

Auf Rückfrage bezüglich der zu erzielenden Differenz im Beschluss 3 (Ökostrom mit oder ohne Neuanlagenquote) können aktuell keine genauen Daten genannt werden.

Auf Vorschlag eines Ratsmitgliedes kommt die Abstimmung zu Ökostrom ohne Neuanlagenquote zum Tragen:

Beschluss 1

1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:
Es soll 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Beschluss 4

4. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

5. Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Stadt Vöhringen betrifft, unterbreitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 6

6. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö 8

Diskussionsverlauf

Es lagen keine Informationen zur Bekanntgabe vor.

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö 9
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9.1. Renaturierung am Bach von der Brücklesmühle in Richtung Kellerbau, Beantwortung der Anfrage von Herrn Lepple aus der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 13.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö 9.1

Sachverhalt

Eine Befestigung mit Natursteinen unterhalb der Brücklesmühle bis zum Kiosk am Vöhringer See wird nicht weiter mit Natursteinen ausgeführt. Es wurden nur punktuell Bereiche befestigt wie beispielsweise beim Kiosk und an den Brücken. 

Die Uferbereiche in diesem Abschnitt beidseitig zu befestigen, würde einen Kostenaufwand in Höhe von ca. 160.000,00 € verursachen.

Die Verschlammung ist aus Sicht der Stadtverwaltung noch nicht so umfangreich, dass sie bereits jetzt entfernt werden muss. In der Vergangenheit hat sich herausgestellt das die Verschlammung im Schnitt alle 12-15 Jahre entfernt werden muss.

Diskussionsverlauf

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Befestigung mit Natursteinen unterhalb der Brücklesmühle bis zum Kiosk am Vöhringer See wird nicht weiter mit Natursteinen ausgeführt. Es wurden nur punktuell Bereiche befestigt wie beispielsweise beim Kiosk und an den Brücken. 

Die Uferbereiche in diesem Abschnitt beidseitig zu befestigen, würde einen Kostenaufwand in Höhe von ca. 160.000,00 € verursachen.

Die Verschlammung ist aus Sicht der Stadtverwaltung noch nicht so umfangreich, dass sie bereits jetzt entfernt werden muss. In der Vergangenheit hat sich herausgestellt das die Verschlammung im Schnitt alle 12-15 Jahre entfernt werden muss.

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9.2. Zugangsmöglichkeit zum Mühlbach an der Westseite der Realschule; Anfrage Herr Lepple

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö 9.2

Diskussionsverlauf

Herr Lepple spricht den Bereich westlich der Realschule an, wonach die Zugangsmöglichkeit zum Mühlbach nicht mehr gegeben sei. Weiterhin sei ein starker Algenbewuchs sowie eine Verschlammung erkennbar. 
Diese sollte nach Möglichkeit entfernt werden, um der Bevölkerung die Zugänglichkeit für eine Abkühlung der Füße wieder zu ermöglichen.

Darüber hinaus sei am Garten der Freundschaft die Sitzbank ebenfalls mit Schilf eingewachsen, welches entfernt werden müsste.

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9.3. Renaturierung der Iller; Anfrage Herr Lepple

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö 9.3

Diskussionsverlauf

Herr Lepple spricht die Renaturierung der Iller an. Insbesondere da derzeit im Bereich nördlich der Wieland-Werke tektonische Messgeräte liegen würden. Er erkundigt sich dahingehend nach dem Sachstand.

Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass in der Jahreshauptversammlung des Illerkanalverbandes kürzlich von einem zeitnahen Fortschritt berichtet worden ist. In diesem Zusammenhang werde auch die weitere Vorgehensweise die beiden Stege betreffend noch einmal gesprochen werden.

Datenstand vom 26.03.2025 15:07 Uhr