Datum: 13.03.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport; Bauort: „Herbststraße 8“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1121/5)
1.2 Neubau eines Abstell/Fahrradraumes; Bauort: „Weißenhorner Straße 9“ in Illerberg (Flur-Nr. 32/2)
1.3 Nutzungsänderung: Einbau eines Fitness- und Boxsportcenters im EG des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses; Bauort: „Ulmer Straße 7“ in Vöhringen (Flur-Nr. 113)
1.4 Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von 2 Wohnungen und Einbau einer Wohnung im Keller eines bestehenden Mehrfamilienhauses; hier: Antrag auf erneute Verlängerung der Baugenehmigung; Bauort: „Drosselweg 5“ in Vöhringen (Flur-Nr. 418/6)
1.5 Aufstellung eines ortsfesten Stickstoff-Speicherbehälters mit Versorgungsanlagen; Bauort: „Wielandstraße 26“ in Vöhringen (Flur-Nr. 331)
1.6 Anbau eines Zimmers im EG des bestehenden Wohnhauses und Aufbau einer Dachgaube auf die bestehende Dachterrasse; Bauort: „Schulstraße 19“ in Illerzell (Flur-Nr. 131/2)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes - Beschluss zur erneuten Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes und zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4a Abs. 3 BauGB; Vorberatung
3 Errichtung einer festen Pumptrack Anlage: Vorstellung des multifunktionalen „Urban Sportspark“ am Funkenfeuerplatz Vorberatung
4 Verlegung der Heu-/ Hauptstraße in Illerzell: Aktueller Statusbericht Vorberatung
5 Dringliche Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; Anbau und Sanierung KiGa Nord; Fassadenbauarbeiten; Auftragsvergabe
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen
7.1 Informationen zum Ärztehaus; Anfrage Herr Gutter
7.2 Ölflecken in der Schützenstraße; Anfrage Herr Thalhofer

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö 1
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1.1. Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport; Bauort: „Herbststraße 8“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1121/5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Zweifamilienhaus, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Mit dem Carport ist zur Gehweghinterkante 3m Abstand einzuhalten.
Die Stadt Vöhringen regt an, das Flachdach des Carports zu begrünen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.2. Neubau eines Abstell/Fahrradraumes; Bauort: „Weißenhorner Straße 9“ in Illerberg (Flur-Nr. 32/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben unter der Voraussetzung, dass zwischen der Hinterkante des geplanten Fahrradabstellraumes und der Gehweghinterkante aus städtebaulichen Gründen ein Abstand von mindestens 3m verbleibt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Nutzungsänderung: Einbau eines Fitness- und Boxsportcenters im EG des bestehenden Wohn- und Geschäftshauses; Bauort: „Ulmer Straße 7“ in Vöhringen (Flur-Nr. 113)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden grundsätzlich keine Einwendungen erhoben. Die Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens steht unter dem Vorbehalt, dass die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze den gesetzlichen Vorgaben entsprechend nachgewiesen werden können.

Die Stadt Vöhringen regt an, die Glasfassade von der Straßenseite optisch ansprechend zu gestalten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau von 2 Wohnungen und Einbau einer Wohnung im Keller eines bestehenden Mehrfamilienhauses; hier: Antrag auf erneute Verlängerung der Baugenehmigung; Bauort: „Drosselweg 5“ in Vöhringen (Flur-Nr. 418/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Gegen die beantragte erneute Verlängerung der Baugenehmigung des Landratsamtes Neu-Ulm vom 01.08.2017, Az: 31-6024.2-20170503, werden keine Einwendungen erhoben, nachdem dem Vorhaben unverändert keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.5. Aufstellung eines ortsfesten Stickstoff-Speicherbehälters mit Versorgungsanlagen; Bauort: „Wielandstraße 26“ in Vöhringen (Flur-Nr. 331)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.6. Anbau eines Zimmers im EG des bestehenden Wohnhauses und Aufbau einer Dachgaube auf die bestehende Dachterrasse; Bauort: „Schulstraße 19“ in Illerzell (Flur-Nr. 131/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes - Beschluss zur erneuten Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes und zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4a Abs. 3 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö Beschließend 2
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Das Plangebiet liegt am nördlichen Stadtrand, im Anschluss an die Wohnbebauung der “Reiherstraße” und östlich der Illerzeller Straße”. Auf der anderen Seite dieser Straße befindet sich der Lkw-Parkplatz der WielandWerke AG. Im Norden des Geltungsbereiches geht das Gebiet in die freie Landschaft über. Hier schließen Ackerflächen an.

Für den gesamten Bereich zwischen „Falkenstraße” und „Illerzeller Straße” liegt ein städtebauliches Gesamtkonzept vor. Wie im östlichen Abschnitt des Gesamtkonzeptes (Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“) entsteht auch im Bereich des gegenständlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ durch die Ausbildung der „Kranichstraße“ als Hauptachse eine natürliche Gebietsunterteilung hinsichtlich der städtebaulichen Dichte. Zentrales Entwurfselement ist dabei die Bildung einer ausgeprägten Stadtkante durch die kräftigen, dreigeschossigen Häuser nördlich der „Kranichstraße“. Nach Süden hin nimmt die bauliche Dichte und Geschossigkeit ab. Südlich der „Kranichstraße“ sind Ketten- bzw. kompaktere Mehrfamilienhäuser vorgesehen, durch welche der Straßenraum der Hauptachse gefasst wird. Alle diese Bauformen lassen eine flächen- und damit kostensparende Bebauung zu. Die Einzelhäuser im Süden schaffen den Anschluss an die angrenzende Bestandsbebauung entlang der „Reiherstraße“.

Am 05.07.2021 hat die Stadt Vöhringen die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“ beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.

Ferner hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.01.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 25.01.2024, gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Herr Wandinger vom Büro LARS consult hat Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 27.03.2025 erarbeitet. Maßgeblich folgende Änderungen werden vorgeschlagen (Die geänderten Passagen sind in den Entwurfsunterlagen gelb gekennzeichnet):

  • die Festsetzung zum Grundwasserschutz zu aktualisieren (Text).
  • die Breite der von Bebauung freizuhaltende Fläche sowie des hinweislich dargestellten Schutzstreifen auf 3m zu reduzieren und im Bereich der Grundstücke GS4-9 die Baugrenze entsprechend auszuweiten (Plan).
  • die Festsetzung der von Bebauung freizuhaltenden Fläche zu ergänzen (Text).
  • die Bauvorschrift zu Einfriedungen zu ergänzen (Text). 
  • die geplante Ortsrandeingrünung im Westen um 0,5m zurückzunehmen (Plan).
  • die geplante Stichstraße in ihrer Breite zu reduzieren und die freiwerdende Fläche den Wohnbaugrundstücken GS10 und 11 zuzuschlagen (Plan).
  • in der Präambel sowie in der Begründung auf die Überlappung des Geltungsbereiches mit dem Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ hinzuweisen (Text).
  • die öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Verkehrsgrün nördlich des Grundstückes Fl.Nr. 449/1 um 3,0 m zu reduzieren (Plan).
  • Die Festsetzung zum Immissionsschutz anzupassen (Text). 
  • die Ergebnisse der lufthygienischen Untersuchung (em plan, Stand 12/2024) in der Begründung zu ergänzen (Text).

Aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen wird empfohlen, den angepassten Entwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen.

Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge, einschließlich der Anhänge: 
  • Lufthygienische Untersuchung em plan, Stand 12/2024
  • AA Am Wallensteg, Vöhringen, GeoBüro Ulm GmbH, 21.02.2025
  • Stellungnahme WWA vom 18.08.2020
  • E-Mail Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm vom 19.09.2024
  • Plan IB Wassermüller 
Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“, Entwurf in der Fassung vom 27.03.2025 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", in der Fassung vom 25.01.2024 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der förmlichen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 27.03.2025.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 27.03.2025, erneut auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt wird.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wandinger vom Planungsbüro LARS Consult, Memmingen.

Herr Wandinger stellt einleitend mit einem Zeitplan den bisherigen Ablauf des Bebauungsplanverfahrens vor. Er erläutert anhand einer Präsentation ausführlich die aktuell eingegangenen, wesentlichen Stellungnahmen sowie die jeweiligen Abwägungsvorschläge für den Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“. Ebenso zeigt Herr Wandinger die Ausgleichsflächen in einem Lageplan, verweist auf den Immissionsschutz und die Reduzierung des Schutzabstands bei der Gashochdruckleitung auf 3m.

Nach einer kurzen Diskussion im Gremium wird folgender Empfehlungsbeschluss gefasst:

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", in der Fassung vom 25.01.2024 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen zu eigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der förmlichen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 27.03.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 27.03.2025, erneut auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Dokumente
Download Anlage 1.1 em plan Geruchsgutachten.pdf
Download Anlage 1.1.1 em plan Geruchsgutachten Anlage_1.pdf
Download Anlage 1.1.2 em plan Geruchsgutachten Anlage 2.pdf
Download Anlage 1.2 Bericht AA Am Wallensteg GeoBüro Ulm.pdf
Download Anlage 1.3 -240818 Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt.pdf
Download Anlage 1.4 - 240919 e-Mail Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm.pdf
Download Anlage 1.4.2 - 240919 SWU Merkheft.pdf
Download Anlage 1.4.1 - 210727 SWU Abstand Gas.pdf
Download Anlage 1.5 Plan IB Wassermüller.pdf
Download Anlage 2 - Planzeichung - 27.03.2025.pdf
Download Anlage 1 - Abwägungs- und Beschlussvorschläge.pdf
Download Anlage 3 - Textteil-Satzung - 27.03.2025.pdf
Download Anlage 4 - Umweltbericht - 27.03.2025.pdf

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3. Errichtung einer festen Pumptrack Anlage: Vorstellung des multifunktionalen „Urban Sportspark“ am Funkenfeuerplatz Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Die Gremiumsmitglieder haben sich in der Bauausschusssitzung vom 20.01.2022 mehrheitlich dafür entschieden, die Projektierung einer festen Pumptrack Anlage im Sportpark zu verfolgen und entsprechende Mittel in den Haushalt 2022 einzuplanen. In der der Sitzung am 09.03.2023 wurde eine Zusammenarbeit mit der Stadt Senden für die Installierung einer festen Pumptrack Anlage am Funkenfeuerplatz beim IGV in Aussicht gestellt. Nachdem schlussendlich die Stadt Senden keine Kooperation bei diesem Projekt wünscht, favorisiert die Stadt Vöhringen eine alleinige Umsetzung.
Die Realisierung des Urban Sportparks in Vöhringen soll "Am Sportplatz" angrenzend an das Illertal Gymnasium Illerzell (Funkenfeuerplatz) errichtet werden. Das Grundstück bietet die ideale Ausgangssituation und lässt Synergien entstehen: Direkte Anbindung an das Gymnasium und die umgebenden Sportflächen, Förderung der schulischen und vereinsgebundenen Nutzung, Einbindung in das städtische Mobilitäts- und Freizeitkonzept durch gute Anbindung an bestehende Fahrradwege sowie gute Erreichbarkeit mit ÖPNV und dem Auto. 
Für die Projektierung wurde das Planungsbüro RadQuartier GmbH aus Rehau beauftragt. In einem ersten Workshop (20.11.2024) mit Vertreter der Mountainbike AG vom IGV, den Jugendbeauftragten der Stadt Vöhringen sowie der Stadtverwaltung wurden der Bedarf aber auch die Wünsche der Zielgruppe aufgenommen. Die Anregungen und Bedürfnisse wurden schließlich in einer Projektkonzeption (siehe Anlage) zusammengestellt.
Projektbeschreibung „Urban Sportspark
Der Urban Sportspark in Vöhringen setzt sich aus mehreren zentralen Bestandteilen zusammen, die eine vielseitige und inklusive Nutzung ermöglichen:
- Asphalt Pumptrack
Ein geschlossener Rundkurs mit Wellen, Steilkurven und Sprungelementen, geeignet für alle Rollsportgeräte insbesondere Mountainbikes, BMX, Skateboards, Inlineskates, Scooter - aber auch Rollstühle. Er fördert Balance, Koordination und Fahrtechnik für alle Altersgruppen und Erfahrungsstufen.
- Motorikpark
Ein speziell gestalteter Bereich für Kinder und Anfänger. Er enthält spielerische Elemente zur Förderung von Motorik, Gleichgewicht und Bewegung und bietet eine barrierefreie Nutzungsmöglichkeit, auch für Rollstuhlfahrer.

- Calisthenics-Anlage
Ein permanent zugänglicher Outdoor-Trainingsbereich mit hochwertigen Edelstahl- und Stahlgeräten ermöglicht ein umfassendes, funktionelles Ganzkörpertraining. Er ist sicherheitszertifiziert mit Fallschutzboden nach DIN/EN-Normen. Die Geräte umfassen alle Schwierigkeitsstufen, so dass einerseits alle Altersklassen sowie alle Menschen mit ihrem jeweiligen Fitnessstand sie nutzen können.
- Barrierefreier Zugang & Sicherheitsmaßnahmen
Alle Bereiche sind barrierefrei zugänglich und auf verschiedene Nutzergruppen ausgelegt. Ein durchdachtes Beschilderungskonzept informiert über Sicherheit und Nutzungsmöglichkeiten (siehe Anlage).
Die Realisierung des Projektes ist mit 466.000 € veranschlagt. Über LEADER ist eine Förderung bis zu 50% der Kosten zu erwarten, was einen Zuschuss in Höhe von 233.000 € bedeutet. Dies- bezüglich gab es schon interne Abstimmungstermine mit den LEADER-Koordinatoren, die ein positives Feedback vorab ergaben:
„Der geplante Urban Sportspark hat aufgrund der geplanten Zusammenstellung der Projektmodule Alleinstellungscharakter im LAG-Gebiet, eine vergleichbare Anlage existiert nicht. Durch die Schaffung eines sicheren, gut ausgestatteten und für alle Altersgruppen zugänglichen Sportareals wird somit eine bestehende Angebotslücke im Freizeitbereich in der Region geschlossen“ 
Eine schriftliche Zuschusszusage kann erst nach Einreichung des formalen Förderantrags erzielt werden.
Parallel zum Zuschussantrag ist eine Bürgerbeteiligung im Rahmen eines Workshops durch die Stadtjugendpflege (Herr Hiller) geplant. Auch die Vertreter der Mountainbike AG werden zu dieser Veranstaltung eingeladen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, dem Projekt an diesem Standort zuzustimmen, weil hierdurch ein Alleinstellungsmerkmal geschaffen wird, welches die Stadt Vöhringen für die Zukunft attraktiver macht und somit als Wohn- und Freizeitstätte stärkt.
Anlage: Projektkonzeption, Urban Sportpark Vöhringen

Empfehlung

Der Stadtrat nimmt die Vorstellung der Planungsergebnisse für den multifunktionalen „Urban Sportspark“ am Funkenfeuerplatz in Form eines Asphalt Pumptracks, Kids-Motorikelemente und einer Calisthenics-Anlage „Am Sportplatz“ neben dem Illertal-Gymnasium zur Kenntnis. 



Der Konzeptplanung vom Planungsbüro RadQuartier, aus Rehau, wird zugestimmt.
Die Kosten für die Realisierung dieser Sportstätte betragen ca. 466.000 €. Die überplanmäßig erforderlichen Mittel sind im laufenden Haushalsjahr auf der HHST 56000.6554 zur Verfügung zu stellen.

Diskussionsverlauf

Frau Dal stellt das in Illerzell geplante Projekt „feste Pumptrack Anlage“ vor. Hierbei erklärt sie, dass ein generationsübergreifender Sportplatz entstehen soll, welcher vor allem die Wünsche der Jugend beinhaltet. Dieses Projekt hat somit einen Mehrwert für die Stadt und für die Jugend. Der Funkenfeuerplatz müsste verschoben werden, der Festplatz Illerzell könnte an seinem bisherigen Platz bestehen bleiben.

Daraufhin folgt eine Diskussion der Gremiumsmitglieder bezüglich des Standorts. Hierbei wird die Frage aufgeworfen, ob Illerzell der richtige Standort sei, wenn sich die Stadt Senden nicht an den Kosten für das Projekt beteiligt. Weiterhin werden andere Standorte vorgeschlagen, wie z.B. zwischen den Wieland-Werken und Illerzell oder im Bereich südwestlich des Sportparks. Bürgermeister Neher erklärt, dass bei dem vorgeschlagenen Standort beim Vöhringer See das Naturschutzrecht geprüft werden müsse. 

Einigkeit besteht im Gremium darüber, dass es insgesamt ein tolles Projekt werden kann, welches Motorik, Gleichgewicht und Bewegung fördert. Ein Gremiumsmitglied verweist auf eine bereits vorhandene Calisthenics-Anlage, welche nur 80m von der neu geplanten Anlage besteht. Hierbei wäre zu überdenken, ob nicht anstelle der neuen Calisthenics-Anlage ein anderes sportliches Gerät (z.B. Slacklines) aufgestellt werden könnte. 

Beschluss

„Der Stadtrat nimmt die Vorstellung der Planungsergebnisse für den multifunktionalen „Urban Sportspark“ am Funkenfeuerplatz in Form eines Asphalt Pumptracks, Kids-Motorikelemente und einer Calisthenics-Anlage „Am Sportplatz“ neben dem Illertal-Gymnasium zur Kenntnis. 

Der Konzeptplanung vom Planungsbüro RadQuartier, aus Rehau, wird zugestimmt.

Der Stadtrat beschließt die Durchführung des Projekts „Urban Sportspark in Vöhringen entsprechend den vorgestellten Planungen in Höhe von bis zu 466.000 € vorbehaltlich einer Förderung durch das Förderprogramm LEADER. Die entsprechenden Mittel werden in den Haushalt (HHST 56000.6554) eingestellt.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Boxhammer verlässt die Sitzung; 20:00 Uhr.

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4. Verlegung der Heu-/ Hauptstraße in Illerzell: Aktueller Statusbericht Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2025 ö Beschließend 13

Sachverhalt

In der Stadtratsitzung vom 25.10.2018 wurde mehrheitlich beschlossen, auf dem Grundstück Hauptstraße 28 in Illerzell ein Wohnbauprojekt im Rahmen des „Wohnpaktes Bayern“ zu realisieren. Die Bebauung sieht ein Mehrfamilienhaus mit bis zu sechs Wohneinheiten vor. Um eine geeignete Fläche für das Bauvorhaben zu schaffen, wurde eine geänderte Straßenführung an der Ecke Heu-/ Hauptstraße vorgesehen.
Gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm wurden verschiedene Straßenverläufe aufgezeigt. Die Entscheidung fiel auf Variante 1, welche eine Verlegung der Heustraße in einen rechten Winkel zur Hauptstraße beschreibt (s. Anlage 1). 
Diese Variante weist jedoch einige Nachtteile wie z.B.:
  • kein beidseitiger Gehweg (nur im Norden ist ein Gehweg möglich)
  • Infrastrukturtrassen (Wasser, Abwasser, Regenwasser, Strom Telekom sowie Gas) müssen verlegt werden
  • hohe Kosten bei der Verlegung der Infrastrukturleitungen sind zu erwarten
In der weiteren Diskussion im Stadtrat wurden u. a. die Verlegung der Bushaltestelle weiter nach Süden vorgeschlagen, um den Einmündungsbereich Heu-/Hauptstraße übersichtlicher zu machen. Infolge der zahlreichen Anregungen aus dem Stadtrat erging folgender Beschluss:
Der vorgestellten Planungsvariante 1 vom 25.10.2018 für die Verlegung der Heustraße in Illerzell wird, vorbehaltlich gewisser Modifizierungen, grundsätzlich zugestimmt. 
Daraufhin gab es verschieden Abstimmungsgespräche sowohl mit den angrenzenden Grundstückseigentümern als auch mit dem Landratsamt (Herrn Maier). Letztere diente der Frage ob mit der Verlegung der Straße eine beitragspflichtige Maßnahme im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts vorliegt. Aufgrund der Trassenidentität (keine neue Straße) können keine Beiträge erhoben werden. Des Weiteren wurde vorgetragen, dass durch die geänderte Straßenführung die Erschließungssituation von zwei Grundstücken sogar verschlechtert wird.
Für die Maßnahme hat das Ingenieurbüro Wassermüller seinerzeit Baukosten in Höhe von 315.000€ (2018) geschätzt. Heute würde die Baumaßnahme ca. 700.000€ kosten.
Zwischenzeitlich erreichte die Stadtverwaltung eine Anfrage zum Erwerb des städtischen Grundstücks an der Hauptstraße 28 aus der unmittelbaren Nachbarschaft.
Aufgrund der hohen Kostensteigerungen im Tiefbau und der Maßgabe, dass die Realisierung der Straßenverlegung im Straßensanierungsprogramm 2025 im Jahr 2029 vorgesehen ist, stellt sich die Stadtverwaltung die Frage, ob die Stadt Vöhringen weiterhin an der Planung von 2018 festhalten soll. 
In Anbetracht des eher geringen Verkehrsaufkommens sollte darüber nachgedacht werden, ob das Projekt zwingend erforderlich ist. Ein erhöhtes Gefahrenpotential konnte bei der vergangenen Verkehrsschau nicht festgestellt werden. Es liegen seitens der Polizei keine Informationen für vermehrte Unfälle vor. Auch von der Bürgerschaft sind der Stadtverwaltung keine Anfragen bzw. Beschwerden bekannt.
Die Stadtverwaltung empfiehlt daher, die aktuelle Straßenführung beizubehalten und diese lediglich im Verlauf verkehrstechnisch zu optimieren. Das auf der Hauptstraße 28 anstrebte Mehrfamilienhaus könnte an anderer Stelle, wie beispielsweise am Turbinenweg 1 umgesetzt werden. 

Anlage 1: Variante 1, Straßenführung 

Empfehlung

Der Stadtrat nimmt den Statusbericht zur geplanten „Verlegung der Heu-/ Hauptstraße “ sowie der Errichtung eines Wohnprojektes für ein Mehrfamilienhaus zur Kenntnis.
Alternative1: Die Projektierung wird trotz hoher Kostensteigerungen im Bereich des Tiefbaus auf Grundlage des Planungsentwurfs vom Ingenieurbüro Wassermüller vom 25.10.2018 fortgeführt.
Alternative 2: Die Projektierung wird in dieser Form nicht mehr weiterverfolgt, da die geplante Straßenführung inkl. der Sanierung mit erheblichen Kosten verbunden ist. Stattdessen wird empfohlen, die aktuelle Straßenführung verkehrstechnisch zu optimieren, und das angestrebte Wohnprojekt an anderer Stelle zu verwirklichen.

Diskussionsverlauf

Frau Dal erläutert kurz den Sachverhalt zur Verlegung der Heu-/Hauptstraße in Illerzell.

Es entwickelt sich danach eine kurze Diskussion der Gremiumsmitglieder. Einige Stadträte möchten wissen, in welchem Zustand die Versorgungs- und Entsorgungsleitungen an dieser Stelle sind. Bürgermeister Neher sichert daraufhin eine Prüfung durch die Bautechnik bis zur nächsten Stadtratsitzung zu. Es gibt vermehrt die Meinung, dass die Verlegung der Straße zu hohe Kosten bringt, für eine minimal sicherere Gestaltung der Einmündung und somit keinem ersichtlichen Mehrwert. Es wird der Wunsch geäußert, durchgängig einen Gehweg auf beiden Seiten zu haben. Dies würde eine Fortführung des Gehwegs auf der nördlichen Seite bedeuten. Bürgermeister Neher regt an, die Lage mit dem Gremium im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung genauer zu bewerten.

Daraufhin ergeht folgender

Beschluss

„Der Stadtrat nimmt den Statusbericht zur geplanten „Verlegung der Heu-/ Hauptstraße “ sowie der Errichtung eines Wohnprojektes für ein Mehrfamilienhaus zur Kenntnis.

Die Projektierung wird in dieser Form nicht mehr weiterverfolgt, da die geplante Straßenführung inkl. der Sanierung mit erheblichen Kosten verbunden ist. Stattdessen wird empfohlen, die aktuelle Straßen- und Gehwegführung verkehrstechnisch zu optimieren.

Der Stadtratsbeschluss vom 25.10.2018 wird aufgehoben.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Dringliche Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; Anbau und Sanierung KiGa Nord; Fassadenbauarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Beginn für die Sanierung vom KiGa Nord ist bereits erfolgt.  Für die Sanierung vom KiGa Nord wurden nun die Fassadenbauarbeiten beschränkt ausgeschrieben. 
Mit der Planung der Fassadenbauarbeiten wurde das Büro Tress Architekten aus Baltringen beauftragt.  
Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt überprüft. 
Zur Abgabe wurden 7 Fachfirmen aufgefordert. 
Zur Submission am 04.09.2024 haben zwei Fachfirmen ein Angebot abgegeben.
Die Angebote lagen bei brutto 277.347,97 € und 249.840,26 €.
Die Ausschreibung wurde aufgehoben und eine zweite Ausschreibung wurde aufgesetzt. Zur Submission am 10.02.2025 lagen erneut zwei Angebote vor. 
Das Ergebnis und die Wertung kann dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden. 
Der Auftrag für die Fassadenbauarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Matthäus Schmid Bauunternehmen GmbH & Co. KG; Hornberg 8, 88487 Baltringen zu vergeben. 
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 166.915,30 €. 

Empfehlung

Der Auftrag für die Fassadenbauarbeiten wird an die Firma Matthäus Schmid Bauunternehmen GmbH & Co. KG; Hornberg 8, 88487 Baltringen zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 23.01.2025 vergeben. 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 166.915,30 € sind unter der Haushaltsstelle 
HHSt 46420.9421 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Fassadenbauarbeiten wird an die Firma Matthäus Schmid Bauunternehmen GmbH & Co. KG; Hornberg 8, 88487 Baltringen zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 23.01.2025 vergeben. 

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 166.915,30 € sind unter der Haushaltsstelle 
HHSt 46420.9421 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö 6

Diskussionsverlauf

Keine Wortmeldung

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö 7
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7.1. Informationen zum Ärztehaus; Anfrage Herr Gutter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö Beschließend 7.1

Diskussionsverlauf

Herr Gutter berichtet, er und seine Frau werden ständig auf das neuen Ärztehaus angesprochen. Er bittet um regelmäßige Informationen zum aktuellen Stand hierzu.

Bürgermeister Neher teilt die Erforderlichkeit und Dringlichkeit des Themas und wird in der nächsten Stadtratsitzung im nicht-öffentlichen Teil darüber berichten.

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7.2. Ölflecken in der Schützenstraße; Anfrage Herr Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö Beschließend 7.2

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer erinnert an einen jüngst abgelehnten Bauantrag in der Schützenstraße. Hier sei eine Autoreparatur/-verkaufsfirma tätig. Die Straße sehe verheerend aus, da überall Ölflecken sind. Herr Thalhofer ist der Meinung, dass das Ordnungsamt der Stadt Vöhringen sich dringend dieser Sache annehmen sollte.

Bürgermeister Neher sichert zu, die Stelle „Städtischer Ordnungsdienst“ schnellstmöglich zu besetzen. 

Datenstand vom 20.03.2025 07:53 Uhr