Datum: 27.03.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:02 Uhr bis 20:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 26.02.2025 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 10.03.2025 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 13.03.2025 - öffentlicher Teil
2 Mitglied des Stadtrates Herr Victor Kern - Niederlegung des Stadtratsmandates
3 Nachrücken von Herrn Dr. Gerhard Mahler für Herrn Victor Kern in den Stadtrat und Vereidigung
4 Mandatswechsel in der Bündis 90/DIE GRÜNEN-Stadtratsfraktion - Bestellung für die Ausschuss-Sitze
5 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion: Geplanter Verkauf der Grundstücke für die "Neue Rathausmitte" an einen Investor; Entscheidung über die Durchführung eines Ratsbegehrens nach Art. 18 a Abs. 2 GO
6 Vorstellung Feuerwehrbedarfsplan
7 Errichtung einer festen Pumptrack Anlage: Vorstellung des multifunktionalen „Urban Sportspark“ am Funkenfeuerplatz
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes - Beschluss zur erneuten Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes und zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4a Abs. 3 BauGB
9 Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strom- und Gasbeschaffung;
10 Unterhaltspflege von Rasenspielfeldern, Badewiesen etc.; Vegetationsperiode 2025; Auftragsvergabe
11 Verschiedenes
12 Anträge und Anfragen
12.1 Prüfung zur Einführung einer Verpackungssteuer oder eines ähnlichen Modells, Beantwortung der Anfrage von Herrn Thalhofer-Weber aus der Stadtratssitzung vom 23.01.2025
12.2 Heckenrückschnitt Firma Schwegler am Vöhringer See; Anfrage Herr Barth
12.3 Lärmschutzuntersuchung Neue Rathausmitte; Anfrage Herr Bader
12.4 Abholzung Illerberg; Anfrage Herr Wedemeyer
12.5 Aufstellen von Bänken am Recyclinghof; Anfrage Herr Wedemeyer
12.6 Grundstücksvergabe Kranichstraße Ost; Anfrage Herr Wildt

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 26.02.2025 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 26.02.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 10.03.2025 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 10.03.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 13.03.2025 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 13.03.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Mitglied des Stadtrates Herr Victor Kern - Niederlegung des Stadtratsmandates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö 2

Sachverhalt

Herr Victor Kern hat Herrn Ersten Bürgermeister Neher mit E-Mail vom 03.03.2025 mitgeteilt, sein Stadtratsmandat aufgrund eines Wegzugs nicht mehr ausüben zu können und beantragt die Entlassung aus dem Ehrenamt.

Das Vorliegen des Verlustes eines Amtes, wozu der Wegzug aus der Gemeinde zählt, bedarf aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit einer förmlichen und verbindlichen Feststellung durch den Stadtrat (vgl. Art. 48 und 21 GLKrWG  i.V.m. Art. 19 und 31 GO).

Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Empfehlung

Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Stadtratsmandates und somit die Entlassung von Herrn Victor Kern aus dem Ehrenamt fest (vgl. Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 GLKrWG; Art. 19 und 31 GO).

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage. Er dankt Herrn Kern für die Mitarbeit im Gremium und übergibt ihm das Wort. 

Herr Kern erklärt, dass er aufgrund eines studienbedingten Umzuges, sein Mandat nach 5 Jahren niederlegen muss. Es war ihm eine große Ehre und Freude, zusammen mit dem Gremium die Stadt zu gestalten und die Bürgerschaft zu vertreten. Er dankt dem Bürgermeister, dem Gremium und der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit, für intensive Diskussionen und für die netten persönlichen Gespräche. 

Ohne weitere Wortbeiträge ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Stadtratsmandates und somit die Entlassung von Herrn Victor Kern aus dem Ehrenamt fest (vgl. Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 GLKrWG; Art. 19 und 31 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
vgl. Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO

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3. Nachrücken von Herrn Dr. Gerhard Mahler für Herrn Victor Kern in den Stadtrat und Vereidigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Victor Kern ist für die Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN der nächste Listennachfolger nachrückend.

Im vorliegenden Fall rückt nach dem Ergebnis der letzten Kommunalwahlen im Jahr 2020 als nächster Listennachfolger Herr Dr. Gerhard Mahler in den Stadtrat nach.

Herr Mahler ist bereit, das Stadtratsmandat anzunehmen und den nach Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid zu leisten.

Empfehlung

1. Herr Dr. Gerhard Mahler rückt als erster Listennachfolger der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN für Herrn Victor Kern in den Stadtrat nach. 

2. Herr Bürgermeister Neher nimmt Herrn Dr. Gerhard Mahler den nach Art. 31 Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Mahler in den Reihen des Gremiums. Sodann ergeht folgender

Beschluss

1. Herr Dr. Gerhard Mahler rückt als erster Listennachfolger der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN für Herrn Victor Kern in den Stadtrat nach. 

2. Herr Bürgermeister Neher nimmt Herrn Dr. Gerhard Mahler den nach Art. 31 Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Nach der Beschlussfassung nimmt Herr Bürgermeister Neher Herrn Mahler den vorgeschriebenen Eid ab.

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4. Mandatswechsel in der Bündis 90/DIE GRÜNEN-Stadtratsfraktion - Bestellung für die Ausschuss-Sitze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Aufgrund des Mandatswechsels in der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, wird die Neubesetzung der Ausschüsse notwendig. 

Die Besetzung der Ausschüsse wurde in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 07.05.2020 durch Bestellung der vorgeschlagenen Mitglieder vorgenommen (vgl. auch § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Vöhringen vom 08.05.2020)

Nach Rücksprache mit dem Fraktionsvorsitzenden ist vorgesehen, dass Herr Dr. Gerhard Mahler die Ausschuss-Sitze von Herrn Kern umfänglich übernimmt:

Haupt- und Umweltausschuss:

Mitglied des Haupt- und Umweltausschusses bleibt Herr Noah Epple.

Als Stellvertreter für Herrn Noah Epple im Haupt- und Umweltausschuss, wird Herr Dr. Gerhard Mahler bestellt.

Bau- und Verkehrsausschuss:

Als Mitglied im Bau- und Verkehrssauschuss wird Herr Dr. Gerhard Mahler bestellt.

Vertreter für Herrn Dr. Gerhard Mahler im Bau- und Verkehrsausschuss bleibt Herr Noah Epple.

Vertreter für die Mitgliederversammlung der Musikschule Dreiklang e.V 

Als Vertreter für die Mitgliederversammlung der Musikschule Dreiklang e.V wird Herr Dr. Gerhard Mahler bestellt.

Stellvertreter für Herrn Dr. Gerhard Mahler bleibt Herr Christian Lepple.

Empfehlung

Der Stadtrat bestellt für
1.        den Haupt- und Umweltausschuss Herrn Dr. Gerhard Mahler als Stellvertreter für Herrn Noah Epple,
2.        den Bau- und Verkehrsausschuss Herrn Dr. Gerhard Mahler als Mitglied,
3.        die Mitgliederversammlung der Musikschule Dreiklang e.V. Herrn Dr. Gerhard Mahler als Mitglied.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage. 

Ohne weitere Rückfragen ergeht folgender 

Beschluss

Der Stadtrat bestellt für
1.        den Haupt- und Umweltausschuss Herrn Dr. Gerhard Mahler als Stellvertreter für Herrn Noah Epple,
2.        den Bau- und Verkehrsausschuss Herrn Dr. Gerhard Mahler als Mitglied,
3.        die Mitgliederversammlung der Musikschule Dreiklang e.V. Herrn Dr. Gerhard Mahler als Mitglied.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
vgl. Art. 49 Abs. 2 Nr. 2 GO

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5. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion: Geplanter Verkauf der Grundstücke für die "Neue Rathausmitte" an einen Investor; Entscheidung über die Durchführung eines Ratsbegehrens nach Art. 18 a Abs. 2 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö 5

Sachverhalt

I. Antrag 

Mit Schreiben vom 14.3.2025 stellt die SPD-Stadtratsfraktion den Antrag zur Durchführung eines Bürgerentscheides durch ein Ratsbegehren. Dieses ist gegen den Verkauf des städtischen Grundstückes im Bereich des Bebauungsplanes „Neue Rathausmitte“ gerichtet.

Bezüglich des Antrages sowie der Begründung wird auf die Anlage 1 verwiesen.

II. Stellungnahme der Verwaltung

1. Historie 

Der Grundstein für eine Überplanung der „Neuen Rathausmitte“ wurde mit dem ersten Grundstückserwerb im Jahr 2000 gelegt. Ein weiterer Grunderwerb erfolgte Ende des Jahres 2011 sowie im Jahr 2020. 

In Summe wurden Grunderwerbskosten für die städtebauliche Überplanung des besagten Areals in Höhe von ca. 1,1 Millionen € getätigt. Folgerichtig kann dem gegenüber gestellt werden, dass unabhängig des Verfahrensausganges ein Gegenwert in Form der Grundstücke weiterhin vorhanden ist. 
Des Weiteren sind im Laufe der letzten 14 Jahre Planungsaufträge vergeben worden und insoweit Kosten in Höhe von ca. 338.800 € entstanden.

Insgesamt sind somit Ausgaben für die Projektrealisierung in Höhe von rund 1,45 Millionen € getätigt worden.

Darüber hinaus konnte sich der Stadtrat über diverse Legislaturperioden neben den eigentlichen Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses sowie des Stadtrates selbst in Klausurtagungen zum Projekt intensiv austauschen. Diese fanden beispielsweise am 26.10.2011, am 25.03.2013, am 29.10.2014, am 13.02. sowie 23.10.2017, weiterhin am 05.02.2019 sowie am 13.11.2019 statt. 

Das Gremium in seiner jeweiligen Zusammensetzung hat dabei aktiv daran mitgewirkt, den Stand der Planungen über die Jahre hinweg immer konkreter zu gestalten. Der Stadtrat sowie die beteiligten Planer waren stets bestrebt, für die Stadt Vöhringen eine bestmögliche und zukunftsweisende Gestaltung dieser Örtlichkeit zu realisieren, insbesondere, da man sich der Verantwortung und Chance bewusst ist, welche diese Flächen bieten.

Sicher waren und sind, wie auch von der SPD-Stadtratsfraktion im Antrag vorgebracht, kontroverse Meinungen und unterschiedliche Ansätze der einzelnen Ratsmitglieder vertreten, was letztlich zu Beschlüssen mit einfachen Mehrheiten geführt hat. Dennoch war es bis dato ein konstruktiver demokratischer und öffentlicher Prozess, welcher den jetzigen Stand der Planungen ermöglicht hat. 
Zentrale und ortsbildprägende Elemente sind dabei bei jeder Abwägung das Kulturzentrum Wolfgang-Eychmüller-Haus, die Marienkirche, das Jugendhaus sowie das Rathaus gewesen. Auch die Straßenführung war von Anbeginn ein zentrales Element.

2. Finanzielle Situation

Im Hinblick auf den finanziellen Handlungsspielraum der Stadt Vöhringen, ist mit dem Vergabeverfahren und der Veräußerung der Grundstücke sicher der richtige Weg eingeschlagen worden.
Die Leistungsfähigkeit der Stadt Vöhringen - insbesondere auch in personeller Hinsicht - zur Verwirklichung eines solch prägenden Projektes in Eigenregie dürfte realistischerweise nicht gegeben sein. Die noch zu gründende Wohn- und Projektgesellschaft soll sich nach dem erklärten Willen des Stadtrates zunächst mit oberster Priorität um die Errichtung des Ärztehauses im Bereich Memminger-/Verdistraße kümmern. Deshalb wird eine Realisierung in naher Zukunft sicher nicht erfolgen können.

Mit der Veräußerung der Grundstücke ist einerseits eine Finanzierung der Ausgaben insbesondere für den Straßenbau zu erwirtschaften. Andererseits liegen die Baukosten ebenfalls in Händen des Projektträgers und Investors und belasten damit nicht den städtischen Haushalt und Steuerzahler.

3. Vergabegremium

In der Sitzung des Stadtrates im November 2024 erfolgte die Vorstellung des Vergabeverfahrens für die Baugrundstücke.
Dort wurden erneut Gründe für eine Verkleinerung bzw. kreative Neuplanung und Eigenverwirklichung vorgebracht. 
In der Diskussion wurde dem Gremium nochmals verdeutlicht, dass der Bebauungsplan nicht unter dem Druck des ursprünglichen Investors zustande gekommen ist, sondern eine eigenständige Planung der Stadt Vöhringen darstellt, welche in einem kreativen Prozess zwischen dem Städteplaner sowie dem Stadtrat und der Stadtverwaltung entstand.

Darüber hinaus ist der Vorrang der Innenentwicklung vor Außenentwicklung gesellschaftlicher und fachlicher Konsens und seit 2013 auch in § 1 Abs. 5 BauGB normiert.

Durch die Einberufung eines entsprechenden Vergabegremiums mit Vertretern aus Stadtrat und Stadtverwaltung, übergeordneter Behörden sowie externen Experten, hat die Stadt schlussendlich das Vergabeverfahren ohnehin in großen Teilen selbst in der Hand, um einen geeigneten Investor mit dem Vorhaben zu betrauen.

4. Bebauungsplan Neue Rathaus Mitte mehrheitlich beschlossen und rechtskräftig

Im Hinblick auf den Inhalt muss festgestellt werden, dass der Bebauungsplan mit 17 zu sechs Stimmen mit einer deutlichen und nicht knappen Mehrheit beschlossen wurde. Dies sollte ein Signal über die grundsätzliche Einigkeit, mit dem Vorhaben eine sinnvolle Bebauung realisieren zu können, erkennen lassen.

Zur Darstellung wird auf die Anlagen 2 und Anlage 3 des Plangebietes verwiesen.

5. Kommunalrechtliche Betrachtungsweise 

Zunächst lässt sich sagen, dass der Stadtrat das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der Bürger ist und insofern in seinen Entscheidungen lediglich dem eigenen Gewissen und demokratischen Auftrag unterworfen ist. 
In der Entscheidung über die Zulassung des Ratsbegehrens sollte darüber hinaus bedacht werden, dass der Vorbeugung, … „ein Ratsbegehren allein aus „strategischen Gründen“ zuzulassen bis zum Jahre 1999 eine qualifizierte Mehrheit (zwei Drittel) erforderlich gewesen ist. Freilich ist somit dem Demokratieverständnis unter erleichterten Voraussetzungen Rechnung getragen worden, strittige Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises unmittelbar den Gemeindebürgerinnen und -bürgern zur Entscheidung vorzulegen. Damit erhöht sich jedoch auch die Gefahr, dass die Durchführung eines Bürgerentscheides allein aus taktischen Gründen oder aus Mangel an Verantwortungsbereitschaft beschlossen wird.“ (vergl. Kommentar zu Art. 18a GO Prandl / Zimmermann / Büchner / Pahlke). 

Mit einem Veräußerungsstopp für die Grundstücke würden zwar einerseits im Haushaltsjahr 2025 Ausgabenansätze in Höhe von ca. 1,1 Millionen Euro entfallen, welchen „lediglich“ 500.000 Euro Einnahmen aus der Veräußerung der Grundstücke gegenüberstünden.

Demgegenüber stünden mit einer angestrebten eigenen Realisierung nicht vorhandene und eingeplante Haushaltsausgaben entgegen, welche zusätzlich über Kreditaufnahmen zu finanzieren wären und somit die Leistungsfähigkeit der Stadt Vöhringen über die Grenzen hinaus belasten würde.
Auch wenn dies über die noch zu gründende Gesellschaft erfolgen würde, müsste diese zuerst mit den entsprechenden Eigenmitteln aus dem Haushalt ausgestattet werden.

Weiterhin sei an der Stelle auszugsweise auf die Geschäftsordnung des Stadtrates hingewiesen. Soweit ein Antrag mit Ausgaben verbunden ist, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, soll er einen Deckungsvorschlag enthalten.
Eine Aussage zur weiteren Vorgehensweise lässt der Antrag des Ratsbegehrens völlig offen.

Mit der Fragestellung, ob die Bevölkerung für einen Verkaufsstopp ist, ist darüber hinaus keine zukunftsweisende weitere Verfahrensweise aufgezeigt.

Wie dem Luftbild Anlage 4 zu entnehmen ist, dürfte sicher Einigkeit darüber bestehen, den derzeitigen Zustand des Ensembles nicht auf Jahre hinweg belassen zu wollen.

6. Klimaschutz und Schaffung Wohnraum

Abschließend ist die Verwaltung der Auffassung, dass das genannte Projekt auch in der geplanten und beschlossenen Dimension der Verantwortung für die künftigen Generationen gerecht wird und auch ökonomisch sinnvoll ist. 

  1. Klimaschutz

Einigkeit besteht darüber, dass bei der Bauleitplanung - insbesondere der Schaffung von Wohnraum - mit den zur Verfügung stehenden Flächen sorgsam umzugehen ist. Im innerstädtischen Bereich, der bereits jetzt maximal versiegelt ist, bietet es sich daher ausdrücklich an, verdichtet zu bebauen, um auf möglichst geringen Flächen möglichst viel Wohnraum zu schaffen. Dies ist nicht nur ökologisch geboten, sondern auch ökonomisch sinnvoll, da mit sinkender Zahl der vermietbaren Fläche und letztlich gleichbleibenden Baugrundkosten die Miet- bzw. Erwerbskosten für die neu geschaffenen Flächen deutlich teurer werden.

  1. Schaffung von Wohnraum

Vor diesem Hintergrund wäre die von der SPD-Stadtratsfraktion in der Vergangenheit angesprochene Reduzierung der Gebäude damit verbunden, auf gleicher Fläche weniger Wohnraum zur Verfügung zu stellen, was dem gesellschaftspolitischen Ziel der Schaffung von Wohnraum – auch dies dürfte unstreitig sein – gegenläuft.

  1. Ökonomie

Bereits dargestellt wurde, dass die Realisierung von mehr Wohnfläche auf gleicher Grundstücksfläche für den Einzelnen sicher günstiger kommt. Zu berücksichtigen ist ferner auch, dass eine weitere Verzögerung des Projektes letztlich immer zu einer Baukostensteigerung führen wird. Dass Baukosten sinken, dürfte heute kaum mehr jemand ernsthaft in Erwägung ziehen. Auch ist die Zinssituation momentan aus historischer Sicht noch relativ gut, weshalb gerade jetzt die Chance, einen geeigneten Investor zu finden, sehr gut ist, was sich auch an der Zahl und Qualität der interessierten Investoren zeigt. 

Abschließend sei noch die Bemerkung erlaubt, dass allerorten urbane Zentren entstehen, sei es in Neu-Ulm durch den Bau des Heiner´s, in Illertissen durch den Bau der neuen Geschäftsräume der Sparkasse auch für das Landratsamt (Sparkassen-Karree), in Senden die sog. neue Mitte, in Pfuhl (Dorfplatz) oder 70 Wohnungen im Zentrum von Gerlenhofen.

Vöhringen sollte es nach über zwanzig Jahren Diskussion schaffen, ein Konzept, das nach langer Diskussion auch in Abstimmung mit dem staatlichen Bauamt zur Straßenführung verabschiedet wurde, zu realisieren. Der Antrag, mit dem es ausschließlich darum gehen kann, das Projekt zu verzögern, schadet der Stadt und dem Projekt massiv. Eine Reduzierung der Planung ist sowohl ökologisch als auch ökonomisch nur nachteilig.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

Empfehlung

Der Vöhringer Stadtrat möge beschließen, dass über die Frage, ob das städtische Grundstück, das im Bebauungsplan „Neue Rathausmitte“ zur Erstellung von drei Wohn- und Geschäftshäusern ausgewiesen wurde, an einen Investor verkauft werden soll, ein Bürgerentscheid (Ratsbegehren) nach Art. 18 a Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) durchgeführt wird.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher übergibt zur mündlichen Ausführung des Antrages das Wort an Herrn Barth.

Herr Barth erinnert an eine Informationsveranstaltung im Mai 2023 bezüglich der Rathausmitte, bei dem die anwesenden Bürger geäußert hatten, mit der Situation des geplanten Kreisverkehrs und der massiven Bebauung nicht einverstanden zu sein. Daraufhin hat die SPD-Fraktion einen Antrag auf Bebauungsreduzierung gestellt, der aber mehrheitlich abgelehnt wurde. Bezüglich der Bebauung herrsche auch im Gremium keine Einstimmigkeit, was anhand der Abstimmungsergebnisse ersichtlich ist. 
Dies sei kein Antrag auf eine Änderung des Bebauungsplans oder Einstellung des Projekts. Hier werde eine  Entscheidung für Jahrzehnte getroffen, bei der die Bürger mit abstimmen sollten. Das Ratsbegehren soll ein Bürgerbegehren vermeiden.

Herr Prestele von der CSU-Fraktion  merkt an, dass es schade sei, die Diskussion über die Neue Rathausmitte auf die Straßenführung und die Größe der Gebäude zu reduzieren. Der Antrag gebe das Gefühl, dass die SPD bereits Wahlkampf führe. Der Bereich der Bebauung wurde lange diskutiert und gemeinsam vom Stadtrat und dem Städteplaner entwickelt. Die Verlegung der Straße soll noch dieses Jahr stattfinden. In 4 Wochen tagt ein Vergabegremium. Mit dem Projekt wird ein Platz mit Aufenthaltsqualität geschaffen, der die Mitte aufwertet und sie lebenswert macht. In Eigenregie oder über die städtische Baugesellschaft sei der Bau nicht zu realisieren. Aus diesem Grund sollten die Grundstücke verkauft werden. Zudem sei ein Bürgerentscheid ein verheerendes Signal an mögliche Investoren, sowie die Beteiligten des Ärztehauses. Die CSU-Fraktion wird den Antrag ablehnen.

Herr Frick von der FWG-Fraktion regt an, die Bevölkerung mehr in den Prozess einzubinden und schlägt vor, mehr über die Gestaltung des Projekts zu informieren, um eine gemeinsame Entscheidung über die abschließende Gestaltung von Platz und Gebäude zu ermöglichen.

Bürgermeister Neher greift den Vorschlag auf. Aktuell befindet die Stadt sich im Vergabeverfahren. In einer der nächsten Sitzungen würde die Verwaltung in größerer Runde im Wolfgang-Eychmüller-Haus über das Projekt informieren. Dennoch soll das Verfahren weitergeführt werden. Er verweist auf einen Artikel, über den Bau eines Gebäudes der Sparkasse in Illertissen. Dieser Bau wäre ähnlich auch in Vöhringen möglich. Der Antrag der SPD sei ausschließlich auf die Verhinderung des Projekts gerichtet. Leserbriefe zur Neuen Rathausmitte kommen zudem überwiegend aus dem gleichen Umfeld und repräsentieren nach seiner Wahrnehmung nicht den Mehrheitswillen. Viele Bürger finden das Projekt gut und wollen, dass es umgesetzt wird. 

Herr Lepple von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen merkt an, dass die Stadt bei einer Entscheidung durch die Bürger Gewissheit hätte. 90% der Bevölkerung wollen wohl keinen Verkauf. Die Empfehlung der ISEK sei mit der aktuellen Planung nicht umsetzbar. Die Wieland-Werke AG produzieren viel Hitze. Aktuell bestünde nun die Möglichkeit, im Sinne des Klimawandels etwas zu schaffen, um die Fläche abkühlen zu können. Da das Projekt sich nun in der entscheidenden Phase befindet, sollten die Bürger darüber entscheiden können.

Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die SPD die Bürger zu dem geplanten Verkauf befragen will. Dabei handelt es sich nicht um politischen Wahlkampf. Ein Grundstücksverkauf, um Wohnungen zu bauen sei keine Frage des Mutes. Vielmehr sollte etwas Kreatives im Sinne der ganzen Bevölkerung gebaut werden. Das Gremiumsmitglied verweist zudem auf den Zustand des Stadtcenters und warnt davor, dass es auch in der Neuen Rathausmitte zu einem solchen Zustand kommen könnte. 

Bürgermeister Neher wiederholt, dass über das Projekt in einer der nächsten Sitzungen informiert wird. Der Wohnbau sei ein wichtiges Thema, zu dem die Stadt beitragen kann. Im Bereich zwischen den Schulen seien zudem Grünflächen vorhanden und wären auf dem neuen Platz ebenfalls vorgesehen

Herr Barth erklärt, dass die SPD innerhalb von 4 Wochen einen Bürgerentscheid vollziehen will, um das Projekt nicht zu verzögern. Das Einbeziehen der Bürger diene der Stärkung der direkten Demokratie. Eine Informationsveranstaltung für die Bürger sei schonmal ein Schritt in die richtige Richtung, dennoch sollte der Mut für einen Bürgerentscheid aufgebracht werden.

Herr Barth stellt den Antrag über die Durchführung eines Ratsbegehrens nach Art. 18 a Abs. 2 GO.

Beschluss

Der Vöhringer Stadtrat möge beschließen, dass über die Frage, ob das städtische Grundstück, das im Bebauungsplan „Neue Rathausmitte“ zur Erstellung von drei Wohn- und Geschäftshäusern ausgewiesen wurde, an einen Investor verkauft werden soll, ein Bürgerentscheid (Ratsbegehren) nach Art. 18 a Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) durchgeführt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 13

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6. Vorstellung Feuerwehrbedarfsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö Beschließend 6

Sachverhalt

In der Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 15.01.2024 wurde die Stadtverwaltung beauftragt, durch einen Dienstleister einen neuen Feuerwehrbedarfsplan erstellen zu lassen.
Am 25.07.2024 erhielt das Ingenieurbüro Diem den Zuschlag zur Erstellung des neuen Feuerwehrbedarfsplans.
Nach der Erstellung eines Vorentwurfs im Herbst 2024 mit anschließenden Besprechungen ging der finalisierte Plan bei der Stadtverwaltung am 25.02.2025 ein.
Die Vorstellung in der Sitzung erfolgt durch Herrn Diem vom Ingenieurbüro Diem.

Empfehlung

Der Stadtrat nimmt den Feuerwehrbedarfsplan zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der empfohlenen Beschaffungsmaßnahmen entsprechend den Handlungsempfehlungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und begrüßt Herrn Diem vom Ingenieurbüro Diem.

Herr Diem geht anhand seiner Präsentation auf den Feuerwehrbedarfsplan ein. Um die Gefahrenabwehr seitens der Feuerwehren zu gewährleisten, geht es darum, vorhandene Gefährdungen zu bewerten. So kann jede Feuerwehr in ein Gefährdungskataster eingruppiert werden. 

Herr Diem erläutert kurz, wie die drei Feuerwehren in den jeweiligen Kategorien eingestuft sind. Die Feuerwehren seien gut aufgestellt und liegen zum aktuellen Zeitpunkt an optimalen Standorten. Auch die Fahrzeugbestände und die Zustände der Feuerwehrgerätehäuser wurden betrachtet. Bei den Gerätehäusern in Illerzell und Vöhringen ergibt sich die Problematik, dass die notwendigen Verkehrslager und Umgangsflächen nicht immer eingehalten werden. Für die Feuerwehr in Illerberg wäre ein Löschgruppenfahrzeug und ein Mehrzweckfahrzeug notwendig. Beim Löschzug Illerzell gibt es ebenso noch Fahrzeugbedarf, jedoch wird diese von den beiden anderen Feuerwehren unterstützt. Bei der Feuerwehr Vöhringen wird ein Tanklöschfahrzeug benötigt. Generell seien die Feuerwehren vor allem im personellen Bereich gut aufgestellt. 

Als Handlungsempfehlung lässt sich ableiten, dass bei den beiden Gerätehäusern in Vöhringen, und vor allem in Illerzell bezüglich der Fahrzeugstellplätze und der Stellplätze für die Privatfahrzeuge, Handlungsbedarf besteht. In Illerzell sollte zeitnah eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, um herauszufinden, welche tatsächlichen Gefährdungen vorhanden sind. Bezüglich des Fahrzeugbestands wäre in Vöhringen möglicherweise eine vorzeitige Ersatzbeschaffung für das Mehrzweckfahrzeug nötig. Für die anderen beiden Fahrzeuge ist eine mittelfristige Ersatzbeschaffung nötig. Systemtrenner für die Fahrzeuge sollten ebenfalls beschaffen werden. Die Thematik des Führerscheins Klasse C und der digitalen Alarmierung sind in Vöhringen gut geregelt. Die Reinigung und Imprägnierung der Schutzkleidung sollten regelmäßig und künftig zentral für alle Feuerwehren durchgeführt werden. Personell sind die Feuerwehren gut aufgestellt, da auch hauptamtliche Mitarbeiter angestellt sind. Rechnerisch wäre Kapazität für zwei hauptamtliche Stellen vorhanden.

Bürgermeister Neher dankt Herrn Diem für den Vortrag. Die Anforderungen im Feuerwehrwesen werden immer größer und sind rein ehrenamtlich kaum noch leistbar. Diesbezüglich seien noch interne Besprechungen notwendig. 

Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, auf welcher Grundlage die Berechnung erhoben wurde. 

Herr Diem erklärt, dass die Berechnung von ihm aufgrund der Gegebenheiten vor Ort erhoben wurden. Die angegebenen Fehlzeiten seien der Durchschnitt bei Bedarfsplänen.

Ein Ratsmitglied merkt an, dass die Feuerwehr in Illerberg viel selbst bewältigt. Hier kommt die Frage auf, ob Arbeiten wie die Schlauchpflege am Wochenende durch hauptamtliche oder ehrenamtliche Mitglieder erledigt werden.

Herr Diem erklärt, dass hauptamtliche Kräfte eher unter der Woche arbeiten. Wie das tatsächlich bei den Feuerwehren gehandhabt wird, kann er nicht sagen. Bezüglich der Einsatzbereitschaft sollte immer ein Satz Ersatzschläuche und -geräte vorhanden sein.

Bürgermeister Neher bestätigt nach kürzlicher Rücksprache mit dem Kommandanten, dass eine Ersatzausstattung vorhanden ist.  

Ein Gremiumsmitglied merkt in Bezug auf den Haushalt an, dass für die Feuerwehr Illerzell noch kein Geld eingestellt ist. Es besteht aber durchaus Handlungsbedarf. Es erkundigt sich, ob Pläne für ein neues Gerätehaus, und in diesem Zuge auch für mögliche Grundstückskäufe, vorhanden sind. 

Bürgermeister Neher erklärt, dass ein Lösungsansatz in Arbeit sei. Er fragt nach, ob die Stellplätze für die anrückenden Feuerwehrmitglieder am Turbinenweg zu weit weg seien.
 
Herr Diem erklärt, dass die Stellplätze beleuchtet und stolperfrei sein sollten, und am besten nicht über der Straße liegen sollten.
 
Bürgermeister Neher merkt an, dass der Standort beibehalten werden sollte, und dass man hierfür an einer Lösung arbeiten wird. 

Ein Ratsmitglied regt an, einen Feuerwehrbeauftragten als Sprachrohr für die Feuerwehr in den Stadtrat zu benennen. In Vöhringen soll das „LF 16“ mittelfristig durch ein „TLF 3000“ ersetzt werden. Derzeit gibt es zwei Rettungssätze in Vöhringen. In Illerberg wird das nötige HLF10 durch ein Vorhandenes in Vöhringen kompensiert. Das Mitglied fragt nach, ob dies nach der Fahrzeugumstellung nur noch mit einem Rettungssatz erfolgt.

Herr Diem verneint dies. Ein „TLF 3000“ wäre auch mit Rettungssatz möglich. 

Das Ratsmitglied erkundigt sich, ob auch ein akkubetriebenes Rettungsgerät möglich wäre.

Herr Diem erklärt, dass sowohl ein hydraulischer als auch ein akkubetriebener Rettungssatz möglich sei. 

Ohne weitere Wortbeiträge ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Feuerwehrbedarfsplan zur Kenntnis und beschließt die Umsetzung der empfohlenen Beschaffungsmaßnahmen entsprechend den Handlungsempfehlungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Errichtung einer festen Pumptrack Anlage: Vorstellung des multifunktionalen „Urban Sportspark“ am Funkenfeuerplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Die Gremiumsmitglieder haben sich in der Bauausschusssitzung vom 20.01.2022 mehrheitlich dafür entschieden, die Projektierung einer festen Pumptrack Anlage im Sportpark zu verfolgen und entsprechende Mittel in den Haushalt 2022 einzuplanen. In der der Sitzung am 09.03.2023 wurde eine Zusammenarbeit mit der Stadt Senden für die Installierung einer festen Pumptrack Anlage am Funkenfeuerplatz beim IGV in Aussicht gestellt. Nachdem schlussendlich die Stadt Senden keine Kooperation bei diesem Projekt wünscht, favorisiert die Stadt Vöhringen eine alleinige Umsetzung.
Die Realisierung des Urban Sportparks in Vöhringen soll "Am Sportplatz" angrenzend an das Illertal Gymnasium Illerzell (Funkenfeuerplatz) errichtet werden. Das Grundstück bietet die ideale Ausgangssituation und lässt Synergien entstehen: Direkte Anbindung an das Gymnasium und die umgebenden Sportflächen, Förderung der schulischen und vereinsgebundenen Nutzung, Einbindung in das städtische Mobilitäts- und Freizeitkonzept durch gute Anbindung an bestehende Fahrradwege sowie gute Erreichbarkeit mit ÖPNV und dem Auto. 
Für die Projektierung wurde das Planungsbüro RadQuartier GmbH aus Rehau beauftragt. In einem ersten Workshop (20.11.2024) mit Vertreter der Mountainbike AG vom IGV, den Jugendbeauftragten der Stadt Vöhringen sowie der Stadtverwaltung wurden der Bedarf aber auch die Wünsche der Zielgruppe aufgenommen. Die Anregungen und Bedürfnisse wurden schließlich in einer Projektkonzeption (siehe Anlage) zusammengestellt.
Projektbeschreibung „Urban Sportspark
Der Urban Sportspark in Vöhringen setzt sich aus mehreren zentralen Bestandteilen zusammen, die eine vielseitige und inklusive Nutzung ermöglichen:
- Asphalt Pumptrack
Ein geschlossener Rundkurs mit Wellen, Steilkurven und Sprungelementen, geeignet für alle Rollsportgeräte insbesondere Mountainbikes, BMX, Skateboards, Inlineskates, Scooter - aber auch Rollstühle. Er fördert Balance, Koordination und Fahrtechnik für alle Altersgruppen und Erfahrungsstufen.
- Motorikpark
Ein speziell gestalteter Bereich für Kinder und Anfänger. Er enthält spielerische Elemente zur Förderung von Motorik, Gleichgewicht und Bewegung und bietet eine barrierefreie Nutzungsmöglichkeit, auch für Rollstuhlfahrer.

- Calisthenics-Anlage
Ein permanent zugänglicher Outdoor-Trainingsbereich mit hochwertigen Edelstahl- und Stahlgeräten ermöglicht ein umfassendes, funktionelles Ganzkörpertraining. Er ist sicherheitszertifiziert mit Fallschutzboden nach DIN/EN-Normen. Die Geräte umfassen alle Schwierigkeitsstufen, so dass einerseits alle Altersklassen sowie alle Menschen mit ihrem jeweiligen Fitnessstand sie nutzen können.
- Barrierefreier Zugang & Sicherheitsmaßnahmen
Alle Bereiche sind barrierefrei zugänglich und auf verschiedene Nutzergruppen ausgelegt. Ein durchdachtes Beschilderungskonzept informiert über Sicherheit und Nutzungsmöglichkeiten (siehe Anlage).
Die Realisierung des Projektes ist mit 466.000 € veranschlagt. Über LEADER ist eine Förderung bis zu 50% der Kosten zu erwarten, was einen Zuschuss in Höhe von 233.000 € bedeutet. Dies- bezüglich gab es schon interne Abstimmungstermine mit dem LAG-Manager und LEADER-Koordinator, die ein positives Feedback vorab ergaben.
Eine schriftliche Zuschusszusage kann erst nach Einreichung des formalen Förderantrags erzielt werden.
Parallel zum Zuschussantrag ist eine Bürgerbeteiligung im Rahmen eines Workshops durch die Stadtjugendpflege (Herr Hiller) geplant. Auch die Vertreter der Mountainbike AG werden zu dieser Veranstaltung eingeladen.
Die Stadtverwaltung empfiehlt, dem Projekt an diesem Standort zuzustimmen, weil hierdurch ein Alleinstellungsmerkmal geschaffen wird, welches die Stadt Vöhringen für die Zukunft attraktiver macht und somit als Wohn- und Freizeitstätte stärkt.
Anlage: Projektkonzeption, Urban Sportpark Vöhringen

Empfehlung

„Der Stadtrat nimmt die Vorstellung der Planungsergebnisse für den multifunktionalen „Urban Sportspark“ am Funkenfeuerplatz in Form eines Asphalt Pumptracks, Kids-Motorikelemente und einer Calisthenics-Anlage „Am Sportplatz“ neben dem Illertal-Gymnasium zur Kenntnis. 

Der Konzeptplanung vom Planungsbüro RadQuartier, aus Rehau, wird zugestimmt.

Der Stadtrat beschließt die Durchführung des Projekts „Urban Sportpark in Vöhringen entsprechend den vorgestellten Planungen in Höhe von bis zu 466.000 € vorbehaltlich einer Förderung durch das Förderprogramm LEADER. Die entsprechenden Mittel werden in den Haushalt (HHST 56000.6554) eingestellt.“ 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Jarosch vom Planungsbüro „RadQuartier“ und verweist auf die Jugendbeteiligung. Mit Fördermitteln von LEADER sei zu rechnen.

Herr Jarosch zeigt dem Gremium ein Video zur Veranschaulichung des geplanten Projekts.  Das Gelände am Illertal-Gymnasium sei das ideale Grundstück, um eine möglichst große Zielgruppe zu erreichen. Geplant ist ein Asphalt Pumptrack, ein Motorik-Park, eine Calisthenics-Anlage, diverse Aufenthaltsflächen sowie Gras- und Spielflächen. Der geplante Motorik-Park sei eher für jüngere Kinder, Anfänger oder Rollstuhlfahrer geeignet. Er hat eine falldämpfende Oberfläche, und liegt familiengerecht in einem geschützten Bereich, der trotzdem in die Anlage integriert ist. Die Anlagen werden vom TÜV abgenommen und haben ein Beschilderungskonzept, somit sei auch keine extra Versicherung nötig. Insgesamt läge die Anlage bei ca. 466.000, -- €. Die Umsetzungsdauer liegt bei ca. 7 Wochen ab der Beauftragung. Das Planungsbüro stellt eigene Bauteams zur Sicherstellung der Qualität. Zusätzlich wäre eine Eröffnungsfeier geplant, bei der professionelles Bildmaterial gesammelt werden wird. 

Bürgermeister Neher dankt Herrn Jarosch für die Vorstellung. 

Ein Ratsmitglied merkt an, dass der Standort in Illerzell nur die zweitbeste Wahl sei. Der Standort im Süden bei der Ölmühle sei besser geeignet, insbesondere da Senden sich an den Kosten nicht beteiligt. Das Mitglied stellt den Antrag auf getrennte Abstimmung bezüglich des Baus und des Standorts, sowie den Standort an der Ölmühle untersuchen zu lassen. Im weiteren Verlauf der Sitzung wird der Antrag zurückgezogen.

Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass eine Calisthenics-Anlage nur bedingt sinnvoll sei, da am Gymnasium eine solche bereits vorhanden sei, und erkundigt sich, ob diese durch etwas anderes ersetzt werden könne.

Herr Jarosch bestätigt dies. Beispielsweise wäre eine Mini-Ramp, Bodentrampoline oder eine „Boulderwand“ denkbar. 

Bürgermeister Neher merkt an, dass durch den Sportpark bereits ein Angebot im Süden vorhanden ist. Die Lage am Gymnasium sei sowohl aus logistischer als auch interkommunaler Sicht ideal. 

Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach den Toilettenmöglichkeiten und merkt an, dass öffentliche Toiletten am Sportpark vorhanden wären.

Herr Jarosch erklärt, dass dies bisher noch nie ein Thema war. Bürgermeister Neher ergänzt, dass auch beim Sportpark die öffentlichen Toiletten nur bedingt zugänglich sind. 

Ein weiteres Ratsmitglied merkt an, dass die Thematik der Toiletten noch erörtert werden kann. Eine Anlage in Illerzell würde eine Alternative zum Sportpark bieten. Zudem sei die viel befahrene Straße am Sportpark ein Gefahrenpotenzial.

Ein weiteres Gremiumsmitglied spricht das Funkenfeuer in Illerzell an, welches dort weiter stattfinden sollte. Allerdings müsste dieser Platz mit dem aktuellen Plan verschoben werden.

Bürgermeister Neher merkt an, dass die Anlage ein großes überregionales Projekt sei. Den Funkenfeuerplatz könne man um einige Meter verschieben. 

Das Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Möglichkeit, die Anlage zu drehen. So könne der Platz weiterhin bestehen. 

Herr Jarosch erklärt, dass das kein Problem sei, dies in der Detailplanung umzusetzen. 

Bürgermeister Neher regt an, einen Vorschlag hierzu zu machen.

Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach Erfahrungswerten bezüglich der Nachsorge.

Herr Jarosch erklärt, dass meist die Nutzer der Anlage auf diese aufpassen. Grundsätzlich gebe es eigentlich keine Probleme mit Vandalismus. Der Bauhof müsste gelegentlich den Rasen mähen, und etwa 1-mal pro Jahr den Rindenmulch aufkippen.

Bürgermeister Neher appelliert an eine frühzeitige Einbindung der beteiligten Kreise, wie die Sportvereine, Jugendlichen oder Senioren. 

Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass die Anlage doch wenig für Senioren geeignet sei. Zudem erkundigt sich das Mitglied, ob bereits ein Zuschuss genehmigt wurde.
 
Herr Jarosch erwidert, dass der ältester Nutzer 85 Jahre alt ist. Solche Anlagen seien für die breite Masse konzipiert. Er erklärt, dass von LEADER bis zu 50% der Bausumme gefördert werden könnte. Es gibt schon positive Zeichen, allerdings ist die finale Genehmigung erst im Juni vorgesehen.

Bürgermeister Neher merkt an, dass die vorgelegten Änderungswünsche noch geprüft werden. 

Ohne weitere Rückmeldungen ergeht folgender 

Beschluss

„Der Stadtrat nimmt die Vorstellung der Planungsergebnisse für den multifunktionalen „Urban Sportspark“ am Funkenfeuerplatz in Form eines Asphalt Pumptracks, Kids-Motorikelemente und einer Calisthenics-Anlage „Am Sportplatz“ neben dem Illertal-Gymnasium zur Kenntnis. 

Der Konzeptplanung vom Planungsbüro RadQuartier, aus Rehau, wird zugestimmt.

Der Stadtrat beschließt die Durchführung des Projekts „Urban Sportpark in Vöhringen entsprechend den vorgestellten Planungen in Höhe von bis zu 466.000 € vorbehaltlich einer Förderung durch das Förderprogramm LEADER. Die entsprechenden Mittel werden in den Haushalt (HHST 56000.6554) eingestellt.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West"; - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes - Beschluss zur erneuten Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes und zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4a Abs. 3 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 13.03.2025 ö Beschließend 2
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Das Plangebiet liegt am nördlichen Stadtrand, im Anschluss an die Wohnbebauung der “Reiherstraße” und östlich der Illerzeller Straße”. Auf der anderen Seite dieser Straße befindet sich der Lkw-Parkplatz der WielandWerke AG. Im Norden des Geltungsbereiches geht das Gebiet in die freie Landschaft über. Hier schließen Ackerflächen an.

Für den gesamten Bereich zwischen „Falkenstraße” und „Illerzeller Straße” liegt ein städtebauliches Gesamtkonzept vor. Wie im östlichen Abschnitt des Gesamtkonzeptes (Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“) entsteht auch im Bereich des gegenständlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ durch die Ausbildung der „Kranichstraße“ als Hauptachse eine natürliche Gebietsunterteilung hinsichtlich der städtebaulichen Dichte. Zentrales Entwurfselement ist dabei die Bildung einer ausgeprägten Stadtkante durch die kräftigen, dreigeschossigen Häuser nördlich der „Kranichstraße“. Nach Süden hin nimmt die bauliche Dichte und Geschossigkeit ab. Südlich der „Kranichstraße“ sind Ketten- bzw. kompaktere Mehrfamilienhäuser vorgesehen, durch welche der Straßenraum der Hauptachse gefasst wird. Alle diese Bauformen lassen eine flächen- und damit kostensparende Bebauung zu. Die Einzelhäuser im Süden schaffen den Anschluss an die angrenzende Bestandsbebauung entlang der „Reiherstraße“.

Am 05.07.2021 hat die Stadt Vöhringen die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“ beschlossen und den Vorentwurf für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gebilligt.

Ferner hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.01.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 25.01.2024, gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Herr Wandinger vom Büro LARS consult hat Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 27.03.2025 erarbeitet. Maßgeblich folgende Änderungen werden vorgeschlagen (Die geänderten Passagen sind in den Entwurfsunterlagen gelb gekennzeichnet):

  • die Festsetzung zum Grundwasserschutz zu aktualisieren (Text).
  • die Breite der von Bebauung freizuhaltende Fläche sowie des hinweislich dargestellten Schutzstreifen auf 3m zu reduzieren und im Bereich der Grundstücke GS4-9 die Baugrenze entsprechend auszuweiten (Plan).
  • die Festsetzung der von Bebauung freizuhaltenden Fläche zu ergänzen (Text).
  • die Bauvorschrift zu Einfriedungen zu ergänzen (Text). 
  • die geplante Ortsrandeingrünung im Westen um 0,5m zurückzunehmen (Plan).
  • die geplante Stichstraße in ihrer Breite zu reduzieren und die freiwerdende Fläche den Wohnbaugrundstücken GS10 und 11 zuzuschlagen (Plan).
  • in der Präambel sowie in der Begründung auf die Überlappung des Geltungsbereiches mit dem Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ hinzuweisen (Text).
  • die öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Verkehrsgrün nördlich des Grundstückes Fl.Nr. 449/1 um 3,0 m zu reduzieren (Plan).
  • Die Festsetzung zum Immissionsschutz anzupassen (Text). 
  • die Ergebnisse der lufthygienischen Untersuchung (em plan, Stand 12/2024) in der Begründung zu ergänzen (Text).

Aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen wird empfohlen, den angepassten Entwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen.

Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge, einschließlich der Anhänge: 
  • Lufthygienische Untersuchung em plan, Stand 12/2024
  • AA Am Wallensteg, Vöhringen, GeoBüro Ulm GmbH, 21.02.2025
  • Stellungnahme WWA vom 18.08.2020
  • E-Mail Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm vom 19.09.2024
  • Plan IB Wassermüller 
Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“, Entwurf in der Fassung vom 27.03.2025 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", in der Fassung vom 25.01.2024 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der förmlichen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 27.03.2025.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 27.03.2025, erneut auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt wird.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Wandinger und verweist auf den klaren Empfehlungsbeschluss.

Herr Wandinger stellt kurz den aktuellen Planungsstand vor. Bezüglich der Auslegung wurden einige Stellungnahmen mit Anregungen von Behörden, sowie 4 Stellungnahmen von Bürgern abgegeben. Die Anregungen der Behörden wurden mittlerweile alle umgesetzt. Ein Bürger hat angeregt, eher Einfamilienhäuser, statt Kettenhäusern vorzusehen. Herr Wandinger würde davon abraten und an der Kettenhausbebauung festhalten. Er informiert in diesem Zuge, dass die Stichstraße allerdings von 9 Meter auf 7 Meter reduziert wird. Zwei weitere Bürger haben sich mehr bauliche Freiheit gewünscht. Hiervon rät Herr Wandinger ebenfalls ab. Ein weiterer Bürger hat den Wunsch geäußert, das herausgenommene Grundstück wieder aufzunehmen. Falls dies nicht möglich sei, soll berücksichtigt werden, dass der bestehende landwirtschaftliche Betrieb in seiner Ausübung nicht eingeschränkt wird. Dies wird laut Herr Wandinger nicht der Fall sein. Der Plan soll wegen einiger Änderungen erneut für 2 Wochen ausgelegt werden, wobei nur Stellungnahmen zu aktuellen Änderungen abgegeben werden können. 

Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, welche Auswirkungen eine Nichtbebauung auf den Straßenbau hätte.

Bürgermeister Neher erklärt, dass die Planungshoheit bei der Kommune liegt. Die Stadt kann niemanden zum Bau zwingen. Bezüglich der Straße gibt es ein Umlegungsverfahren. Hier kann gerichtlich dagegen vorgegangen werden. Letztlich kann die Stadt betroffene Straßenstücke wieder erlangen.

Ohne weitere Rückmeldungen ergeht folgender 

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der förmlichen Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", in der Fassung vom 25.01.2024 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis.
Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen zu eigen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt, nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der förmlichen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 27.03.2025.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, den Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West", bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 27.03.2025, erneut auszulegen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf zwei Wochen verkürzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Durchführung von Bündelausschreibungen für die Strom- und Gasbeschaffung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2025 ö Vorberatung 7
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö Beschließend 9

Sachverhalt

  1. Hintergrund

Der Stromlieferungsvertrag der Stadt Vöhringen mit den Stadtwerken Dachau ist zum 31.12.2013 ausgelaufen. Für die Neuausschreibung ist den Mitgliedern vom Bayerischen Gemeindetag für den Lieferzeitraum 2014 – 2016 die Teilnahme an einer sogenannten Bündelausschreibung angeboten worden.

Der Gemeindetag hat den Dienstleister für die Bündelausschreibungen nach Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in einem transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahren mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger ermittelt.
Die maßgeblichen Auswahlkriterien waren das optimale Ausschreibungsverfahren für die bayerischen Kommunen und die Preisgestaltung. Das Vergabegremium hatte sich seinerzeit einstimmig für die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH entschieden

An diesen Bündelausschreibungen hat sich die Stadt Vöhringen seit dem Jahr 2014 ebenfalls beteiligt und dafür einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.

  1. Mangelnde Angebote im Jahr 2022 

In der im Jahr 2022 durchgeführten Bündelungsausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 ist für den Energiebedarf von 2/5 der teilnehmenden Kommunen kein Angebot abgegeben worden. Auch die Stadt Vöhringen war hiervon betroffen.
Die Stadt war daher angehalten, sich für das Jahr 2023 eigenständig um einen Liefervertrag zu bemühen.

Aufgrund des einjährigen Vertragsabschlusses ist seitens der Kubus GmbH ein Ausschreibungskonzept mit dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt worden. Hiervon sind die Interessenten und Teilnehmer für eine weitere Strombündelausschreibung der Jahre 2024 bis 2026 informiert worden. Der Stadtrat hat einer Teilnahme in seiner Sitzung am 24.11.2022 zugestimmt.

  1. Ausschreibung des Dienstleisters zur Energiebeschaffung

Mit Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetages vom 18.04.2024 wurde mitgeteilt, der Gemeindetag habe sich dazu entschieden, die Kooperation zur Durchführung von Bündelausschreibungen im Strom -und Gasbereich nach über 10 Jahren Laufzeit und guter Zusammenarbeit mit der Kubus GmbH neu auszuschreiben.

Seitens der Kommunen war nichts zu veranlassen, insbesondere brauchte der Dienstleistungsvertrag mit der Kubus GmbH nicht gekündigt zu werden. Die Beschaffung von Strom soll bereits für den Lieferzeitraum 2026 bis 2028 sichergestellt sein. 

Weiterhin ist den Städten und Gemeinden mit Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetages vom 09.01.2025 mitgeteilt worden, dass die Wahl des Dienstleisters Ende Dezember 2024 getroffen werden konnte. 
Nach einem intensiven Wettbewerb hat sich die Kommunal GmbH nach den Wertungskriterien für den besten Bewerber entschieden. Den Gemeinden soll damit ein modernes und innovatives Dienstleistungsangebot für zukünftige Energiebeschaffungen ermöglicht werden.

Den Zuschlag hat die enPORTAL GmbH erhalten. Für die Teilnahme an der nächsten Bündelausschreibungsrunde ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der enPORTAL GmbH erforderlich. 

  1. Begründung zu den Beschlussvorschlägen 

Zu Beschlussvorschlag 1.

Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung bietet für die Gemeinde u.a. folgende Vorteile:

Durch die Bündelung der Stromnachfrage von mehreren Gemeinden (Teilnehmern) können erfahrungsgemäß günstigere Konditionen als bei Einzelausschreibungen erzielt werden. Neben den Aufwänden für eine eigenständige Datenaufbereitung reduziert sich der Verwaltungs- und Kostenaufwand im Vergleich zu einer Einzelbeschaffung, indem die Bündelausschreibung durch einen professionellen Dienstleister vorbereitet und durchgeführt wird.

Die enPORTAL GmbH hat nach einem EU-weiten Wettbewerbsverfahren der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH den Zuschlag erhalten, als Kooperationspartner der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH für die Vorbereitung und Durchführung der zukünftigen Bündelausschreibungen zur Energiebeschaffung im Auftrag der Gemeinde tätig zu sein. Die Vorbereitung, die Durchführung und die Administration des Vergabeverfahrens sowie die Datenbeschaffung und Datenpflege erfolgen über das web-basierte Beschaffungsportal enPORTAL connect. 

Grundlage für die Leistungen der enPORTAL GmbH ist der Abschluss des vorgelegten Dienstleistungsvertrages. Einzelheiten zur Dienstleistung der enPORTAL GmbH sind auf der Landingpage abrufbar.

Die Vergütung für die Dienstleistungen im Bereich der elektrischen Energie setzt sich aus einem Grundpreis von 475,- Euro netto und einer gesonderten Vergütung pro Abnahmestelle zusammen (15,- Euro netto pro SLP-Abnahmestellen bzw. einer nach Verbrauch definierten Abnahmestelle der Straßenbeleuchtung; 175,- Euro netto pro RLM-Abnahmestelle).

Die Gesamtvergütung für die Teilnahme an der Bündelausschreibung beläuft sich auf der Basis der bekannten Abnahmestellen auf ca. 3.000 Euro netto.

Für den Fall, dass kein Stromliefervertrag in Folge einer Bündelausschreibung oder einer nachgelagerten Ausschreibung zustande kommt, reduziert sich die Vergütung (siehe Anlage des Dienstleistungsvertrages, Honorarblatt).

Zu Beschlussvorschlag 2.

Die Teilnahme an einer Bündelausschreibung erfordert einen koordinierten Verfahrensablauf und kurzfristige Entscheidungen u.a. über die Zuschlagsentscheidung. Deshalb wird die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH bevollmächtigt, die wesentlichen verfahrensleitenden Entscheidungen zu treffen. Über das webbasierte Portal der enPORTAL GmbH, enPORTAL connect werden alle Teilnehmer fortlaufend über die Entwicklungen bei der Bündelausschreibung informiert.

WICHTIGER HINWEIS
Die Vollmacht erstreckt sich nur auf diese Bündelausschreibungsrunde und ist auf den in der Vollmachtsurkunde festgelegten Umfang beschränkt. Es darf nur das preisgünstigste Angebot bezuschlagt werden.

Der Stadtrat hat über die Beteiligung an jeder weiteren Bündelausschreibung sowie über die Erteilung einer Vollmacht an die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH erneut zu entscheiden. Nur bei einer Beteiligung an einer neuen Bündelausschreibung fällt ein weiteres Dienstleistungsentgelt an. Spätere Dienstleistungsentgelte können nur im Rahmen der Preisgleitklausel aufgrund § 4 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages erhöht werden. 

Zu Beschlussvorschlag 3.

Für die Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahme ist die Entscheidung zu treffen, ob, in welchen Fällen und in welcher Qualität Ökostrom beschafft werden soll.

WICHTIGER HINWEIS:
Zusammen mit der Vorlage des Vergabekonzepts wird die enPORTAL GmbH aktuelle Preisindikationen vorlegen. Innerhalb der 2 Wochen-Frist (siehe dazu 4.) sind anderweitige Entscheidungen in Bezug auf die Qualität der zu beschaffenden elektrischen Energie möglich.

Zu Beschlussvorschlag 4.

Die enPORTAL GmbH erarbeitet auf der Basis der konkreten Marktgegebenheiten ein  konkretes Vergabekonzept und stimmt dieses mit der Bayerische Gemeindetag Kommunal-GmbH unter Einbindung des Bayerischen Gemeindetags ab. Das Vergabekonzept soll eine möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung gewährleisten. Soweit das Konzept die Interessen der Gemeinde in Bezug auf die möglichst sichere und preisgünstige Energiebeschaffung plausibel gewährleistet, soll diesem zugestimmt bzw. kein Widerspruch erhoben werden.

WICHTIGER HINWEIS:
Soweit nicht innerhalb von 2 Wochen widersprochen wird, gilt die Zustimmung zur Umsetzung des Vergabekonzeptes als erteilt.

Zu Beschlussvorschlag 5.

Durch die Anweisung, dass die Bayerische Kommunal-GmbH eine dahingehende Zuschlagsentscheidung zu treffen hat, wonach dem preisgünstigsten Angebot nach der von der Gemeinde genehmigten Vergabekonzeption der Zuschlag zu erteilen ist, verbleibt der Gemeinde der für eine Bündelausschreibung derzeit bestehende höchstmögliche Einfluss auf die Zuschlagsentscheidung. Insoweit wird die Bevollmächtigung der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH als verfahrensleitende Stelle tätig zu sein, inhaltlich beschränkt. Eine gesonderte Zuschlagsentscheidung der Gemeinde auf Empfehlung der enPORTAL GmbH oder der Bayerische Kommunal-GmbH lässt sich bei einer losweisen Nachfragebündelung mit engen Zeitvorgaben und bei Beteiligung einer Vielzahl von Gemeinden derzeit weder zeitlich noch organisatorisch realisieren.

Mit Zuschlagserteilung wird der Stromliefervertrag geschlossen. Der Unterzeichnung bedarf es zu dessen Rechtswirksamkeit nicht (vgl. Art. 38 Abs. 2 Satz 4 BayGO).

Zu Beschlussvorschlag 6.

Die ersten Ausschreibungsverfahren sollen im Mai 2025 beginnen. Um daran teilnehmen zu können, ist mit der Datenerfassung umgehend zu beginnen. Hierbei unterstützt die enPORTAL GmbH die Verwaltung bei der Datenbeschaffung und wird parallel hierzu mit dem Abruf der Energiedaten (Abnahmestellen, Zuordnung, Verbräuche etc.) bei dem aktuellen Lieferanten elektrischer Energie und dem Stromnetzbetreiber beginnen. Hierzu muss die enPORTAL GmbH eine entsprechende Vollmacht (siehe Anlage) erhalten.

Empfehlung

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.

  1. Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:
Es soll Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten unterschiedlich) beschafft werden oder
100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden oder
100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.

  1. Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Stadt Vöhringen betrifft, unterbreitet.

  1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage. Bisher lief die Bündelausschreibung für die Strom- und Gasbeschaffung über KUBUS. Der Bayerische Städte- und Gemeindetag hat nun ein neues System. 

Ein Ratsmitglied merkt an, dass vor einigen Jahren ein Deal bezüglich der Beschaffung des Storms mit der Neuanlagenquote getroffen wurde. Es sollten zusätzlich 12 – 14.000, -- € pro Jahr auf die Investitionen von 100.000, -- € für Photovoltaik-Anlagen gesetzt werden. Diese waren in den letzten Haushalten nicht vorhanden. Dieses Geld könnte für den Bau einer Speicheranlage genutzt werden. 

Ein Ratsmitglied merkt an, dass damals diskutiert wurde, ob die Neuanlagenquote mitaufgenommen werden soll. Damals hat man sich dagegen entschieden. Es wurde dafür entschieden, die durch KUBUS errechneten Ersparnisse draufzusetzen. Allerdings gab es damals keine Ersparnisse. 

Bürgermeister Neher merkt an, dass die Option eines Speicherbaus bei der Grundschule Nord in der Ausschreibung offengelassen wurde. 

Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass Herr Jung informiert hatte, dass eine Nachrüstung eines Speichers zwar möglich, aber teurer wäre. 

Bürgermeister Neher schlägt vor, das Ergebnis der Ausschreibung der Grundschule Nord abzuwarten. 

Ohne weitere Rückmeldungen ergeht folgender Beschluss

Beschluss 1

1. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten:
Es soll Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten unterschiedlich) beschafft werden oder
100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden oder
100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 4

4. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

5. Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Stadt Vöhringen betrifft, unterbreitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 6

6. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Unterhaltspflege von Rasenspielfeldern, Badewiesen etc.; Vegetationsperiode 2025; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Die letzte Ausschreibung für die Unterhaltspflege der Rasenspielfelder und Badewiesen erfolgte 2023 und beinhaltete die Jahre 2023 und 2024. 

Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung bietet die Firma Kuom an, mit einer Erhöhung von 4%, die Leistungen für ein weiteres Jahr zu übernehmen.

Weitere Änderungen zu Einzelpreisen und Umfang sind der Anlage 1 zu entnehmen.

Empfehlung

Der Auftrag für die Unterhaltungspflege der Sportplätze und Badewiesen am Vöhringer See für die Vegetationsperiode 2025 (Laufzeit 01.04.2025 bis 31.12.2025) wird an die Firma Kuom aus Weißenhorn erteilt. 
Beabsichtigt ist eine Auftragsverlängerung um ein Jahr.
Nach Anpassung des Umfangs für die Vegetationsperiode 2025 beträgt der Auftragswert brutto 115.414,54€ inkl. 19 % MwSt. 
Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt unter den jeweiligen Haushaltsstellen eingestellt. 

Diskussionsverlauf

Herr Brocke erkundigt sich danach, ob die Auftragsvergabe nur den Vöhringer See betrifft. Herr Mennel bestätigt dies. 

Herr Klingler erkundigt sich nach der Grünen Lunge. 

Bürgermeister Neher erläutert, dass man klären müsste, wer dort zuständig ist. Hier geht es aber erstmal nur um die Vertragsverlängerung für den Vöhringer See. 

Ohne weitere Rückfragen ergeht folgender

Beschluss

Der Auftrag für die Unterhaltungspflege der Sportplätze und Badewiesen am Vöhringer See für die Vegetationsperiode 2025 (Laufzeit 01.04.2025 bis 31.12.2025) wird an die Firma Kuom aus Weißenhorn erteilt. 
Beabsichtigt ist eine Auftragsverlängerung um ein Jahr.
Nach Anpassung des Umfangs für die Vegetationsperiode 2025 beträgt der Auftragswert brutto 115.414,54€ inkl. 19 % MwSt. 
Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt unter den jeweiligen Haushaltsstellen eingestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö 11

Diskussionsverlauf

Kein Anfall.

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12. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö 12
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12.1. Prüfung zur Einführung einer Verpackungssteuer oder eines ähnlichen Modells, Beantwortung der Anfrage von Herrn Thalhofer-Weber aus der Stadtratssitzung vom 23.01.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö 12.1

Sachverhalt

Die Stadt Tübingen erhebt seit 2022 eine Steuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und – besteck. Ende Januar 2025 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die umstrittene Abgabe verfassungsgemäß ist.
Die Verpackungssteuer wird aktuell auch in größeren Städten diskutiert. Gegen eine Abgabe spricht der hohe Verwaltungsaufwand für die Einführung, Abwicklung und Kontrolle der Steuer. Das Ziel sollte sein, örtliche Bürokratie abzubauen, nicht aufzubauen.
Die Abgabe treffe außerdem abermals die Gastronomie, die die Preise an die Kunden weitergeben müsste. Sollten Nachbarkommunen sich nicht anschließen, wäre dies sogar ein regionaler Standortnachteil. Außerdem müsste in Vöhringen die Wirksamkeit dieser Steuerungsmaßnahme in Frage gestellt werden. Die Steuer würde aus Sicht der Stadtverwaltung im ländlichen Bereich die falschen Gewerbetreibenden, wie beispielsweise Bäckereien oder Metzgereien mit Mittagsangeboten, treffen.
Aus Sicht der Stadtverwaltung sollte die Situation weiter beobachtet werden. Ein Alleingang der Stadt ist nicht zielführend. Ein Steuer-Flickenteppich sollte vermieden werden. Die Initiative zur Einführung einer Verpackungssteuer müsste vom Bund oder Freistaat ausgehen.

Empfehlung

Zur Kenntnisnahme.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage. Eine Einführung würde vermutlich nur die bereits kämpfenden Gewerbe treffen. Dennoch muss das Thema im Auge behalten werden, auch im Hinblick auf die Europäischen Richtlinien. 

Herr Daikeler merkt an, dass vielerorts bereits Satzungen ausgearbeitet werden. Somit wird das Thema definitiv angegangen werden müssen. 

Bürgermeister Neher antwortet, dass dennoch abgewartet werden sollte. Vöhringen sollte keinen Alleingang starten.

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12.2. Heckenrückschnitt Firma Schwegler am Vöhringer See; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö 12.2

Diskussionsverlauf

Herr Barth informiert, dass Herr Schwegler erneut die Hecke geschnitten hat. Er erkundigt sich, ob bereits ein Vertrag diesbezüglich zustande gekommen sei. 

Bürgermeister Neher erläutert, dass bisher noch kein Vertrag zustande gekommen sei. Allerdings erfolgte dieser Rückschnitt in enger Abstimmung mit dem Umweltamt.

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12.3. Lärmschutzuntersuchung Neue Rathausmitte; Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö 12.3

Diskussionsverlauf

Herr Bader informiert, dass die Schalltechnische Untersuchung zur Neuen Rathausmitte vom 06.10.2022 ergab, dass Lärmschutzmaßnahmen erforderlich seien. Mittlerweile ist das neue „Schmelzwerk“ der Wieland-Werke gebaut. Diese große Betonwand wird den Lärm steigern. Er bitte um Klärung, ob das Gutachten aktualisiert werden muss, und weitere Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden.

Bürgermeister Neher sichert eine Überprüfung zu.

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12.4. Abholzung Illerberg; Anfrage Herr Wedemeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö 12.4

Diskussionsverlauf

Herr Wedemeyer informiert über die Abholzung des Waldstücks nördlich des Wohngebiets „Wasenblick“ in Illerberg. Die umliegende Bevölkerung ist darüber schockiert. Das Waldstück war ein Zuhause für viele Tiere und verschiedene Baumarten. Er erkundigt sich danach, ob die Abholzung legal war. 

Herr Mennel erklärt, dass Herr Gutermann mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Krumbach Kontakt aufgenommen hat. Der zuständige Revierförster hat der Stadtverwaltung eine schriftliche Stellungnahme zukommen lassen. Das Waldstück wurde von dem Eigentümer mit dem zuständigen Amt besichtigt. Für die Abholzung wurde eine Genehmigung unter der Prämisse der Wiederaufforstung erteilt. 

Bürgermeister Neher ergänzt, dass die E-Mail weitergeleitet wird. 

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12.5. Aufstellen von Bänken am Recyclinghof; Anfrage Herr Wedemeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö 12.5

Diskussionsverlauf

Herr Wedemeyer erkundigt sich nach der Möglichkeit, beim Recyclinghof in Richtung der Brücke ein paar Bänke und einen Papierkorb aufzustellen, da die dortigen Wasserbüffel die Bürger anziehen. 

Bürgermeister Neher sichert zu, dies zu prüfen. 

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12.6. Grundstücksvergabe Kranichstraße Ost; Anfrage Herr Wildt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.03.2025 ö 12.6

Diskussionsverlauf

Herr Wildt erkundigt sich nach dem aktuellen Stand  der Grundstücksvergabe des Baugebiets Kranichstraße Ost.

Bürgermeister Neher erläutert, dass lediglich der Termin zur Vergabeveranstaltung noch terminiert werden muss. 

Frau Dal ergänzt, dass der Termin innerhalb der nächsten 4-6 Wochen stattfinden wird. 

Datenstand vom 28.04.2025 13:56 Uhr