1. Grundlagen:
Die gültigen Vereinsförderrichtlinien (VFR) der Stadt Vöhringen stammen aus dem Jahr 2003 unter Berücksichtigung der 4. Ergänzung vom 01.07.2011.
Am 22.03.2024 fand deshalb eine Klausurtagung des Vöhringer Stadtrates statt, in der die Vereinsförderrichtlinien Punkt für Punkt zum Zwecke einer Neufassung besprochen wurden. Im Anschluss daran behandelten die Stadträte in Arbeitsgruppen verschiedene Bereiche und stellten ihre Ergebnisse vor.
2. Ergebnisse der Klausurtagung:
Die Überlegungen und Vorschläge für eine Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien zielten mit der Absicht, Grundlagen sowie haushalterische Aspekte zu beurteilen, hauptsächlich auf folgende Bereiche ab:
• Förderungswürdigkeit gewinnorientierter sozialer Unternehmen (z.B. Caritas); Unterscheidung Caritas bzw. Caritasverein und Prüfung örtlicher Ansässigkeit bzw. wirtschaftlicher Tätigkeit.
• Zuwendungen für Gebäude der Kirchen sowie karitativen Einrichtungen, die als Wirtschaftsbetrieb tätig sind.
• Nutzung städtischer Gebäude durch politische Organe bzw. Parteien sowie deren Vermietung und Verpachtung.
• Bauhofleistungen für Vereine (s. Personal- und Sachleistungen, Ziffer 8. VFR): Differenzierung und Abgrenzung zwischen -nicht leistbaren Tätigkeiten (z.B. zur Vorbereitung von Veranstaltungen) bzw. -leistbaren Tätigkeiten (z.B. zur Verfügungstellung städtischer Fahrzeuge) verbunden mit der Frage, ob die künftig zu entrichtende Mehrwertsteuer für diese von der Stadt als Vereinsförderung erbrachten Leistungen dem Verein in Rechnung gestellt werden können/sollen; Bepreisung von Leistungen.
• Möglichkeit einer Deckelung von Zuschüssen an Vereine in Abhängigkeit der städtischen HH-Lage ggf. auf 50-60% z.B. bei Sonderzuwendungen (Ziffer 12. VFR – s. hierzu auch Ziffern 1.1 u. 4.4 VFR).
• Prüfung der Investitionskostenzuschüsse (Ziffer 6. VFR) bezüglich: -Festlegung der Höhe bzw. Begrenzung von Ausfallbürgschaften durch die Stadt Vöhringen, -Zuschussregelung in Verbindung mit Zuschüssen von Dachverbänden, Landkreis, etc. sowie -Unterscheidung der Sonderreglung zum Investitionskostenzuschuss bei Gebäuden mit Denkmalschutz nach Art und Höhe der Förderung;
• Eintragung im Vereinsregister als Voraussetzung für Anspruchsberechtigung oder Kopplung an die Mitgliederzahl? (Berücksichtigung der Beteiligung des Vereins am Gemeinschaftsleben)
• Regularien -Kulturzentrum, -Josef-Cardijn-Haus und -Mehrzweckhalle Illerberg.
• Veraltete Übungsleiterzuschüsse und andere Zuschuss-Höhen.
• Streichung von Regelungen unter 7.3 VFR.
• Prüfung bestehender/ausgelaufener Verträge.
Aus diesen Vorüberlegungen hat die Verwaltung Änderungsvorschläge erarbeitet, die in der Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung am 07. April 2025 präsentiert, diskutiert und entschieden werden sollen.
Die Änderungen sind in dem als -Anlage 1- beigefügten Entwurf farblich hervorgehoben.
3. Förderung der Wohlfahrtspflege (47010), Haushaltsstelle-Stelle 47010.7000: Zuschüsse für laufende Zwecke; Wohlfahrtsverbände und deren Einrichtungen
Unter der HH-Stelle 47010.7000 sind die folgenden Verbände, Vereinigungen und Organisationen vermerkt:
Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. (500,- €)
Donum Vitae (400,- €)
Caritasverein Illertissen gGmbH Caritas-Centrum Vöhringen (10.728,41 €)
Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Vöhringen (20,- €)
Freiwillige Feuerwehr Vöhringen e.V. (310,- €)
Kolpingsfamilie Vöhringen (70,- €)
Freiwillige Feuerwehr Illerberg-Thal e.V. (410,- €)
Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Neu-Ulm Wasserwacht Weißenhorn Stützpunkt Vöhringen (300,- €)
BRK Kreisverband Neu-Ulm Jugendrotkreuz Vöhringen (170,-€)
BRK Bereitschaft Vöhringen (1.000,- €)
Freiwillige Feuerwehr Vöhringen e.V. (471,05 €)
BRK Vöhringen Jugendrotkreuz (521,- €)
ASB-Kreisverband Neu-Ulm e. V. (250,- €)
Technisches Hilfswerk Ortsverband Neu-Ulm (450,- €)
Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. (500,- €)
Freiwillige Feuerwehr Illerberg-Thal e.V. (250,- €)
Freiwillige Feuerwehr Vöhringen e.V. (250,- €)
BRK Kreisverband (250,- €)
BRK Kreisverband (250,- €)
Stadt Vöhringen (41,- €)
Familienpflegewerk des Kath. Frauenbundes (16.231,84 €)
Familiepflegewerk im KDFB gemeinnützige GmbH (10.000,-€)
Insgesamt wurden im Jahr 2024 im Bereich der Wohlfahrtspflege (HH-Stelle 47010.7000) von der Stadt Vöhringen Zuschüsse und Spenden an wohltätige Vereine und Organisationen in Höhe von 43.373,30 € geleistet.
Davon entfielen an das Familienpflegewerk des Katholischen Frauenbundes 16,728,84 € (sowie eine Nachzahlung von 10.000,- € für das Jahr 2023) und an Einrichtungen der Caritas 15.350,99 €: 10.728,41 € an Caritasverein Illertissen gGmbH, 500,- € an den Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. (Sozialpsychiatrischer Dienst), 500,- € an den Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. Sucht und Psychiatrie, Zuschuss für Personal- und Sachkosten für 2025 (Siehe oben unter HH-Stelle 47010.7000) sowie 3622,58 € Zuschuss für Seniorenservice 2024 an die Sozialstation des Caritasvereins Illertissen gGmbH (HH-Stelle 49860.7000).
Familienpflege
Familienpflege ist Hilfe für Familien in schwierigen Situationen, z.B. nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung oder anderen Unglücksfällen. (vgl.: Anlage 7, Verwendungsnachweis 2023 für die Familienpflegestation Vöhringen, gleichzeitig Antrag 2024. Antrag 2025 liegt noch nicht vor.)
Im Gegensatz zu anderen wirtschaftlich tätigen und gewinnorientierten karitativen Organisationen (z.B. Caritas) finanziert sich das Familienpflegewerk durch staatliche, kommunale und kirchliche Zuschüsse, durch Mittel des Bayerischen Landesverbandes für Pflege des Freistaates Bayern, des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V. und Spenden.
Vergütungssätze der Krankenkassen decken die Kosten nach Angaben des Familienpflegewerks zu etwa 70 Prozent. Zudem erhält das Familienpflegewerk vom Freistaat Bayern Zuschüsse für die Personalkosten, die Innenausstattung und die Beschaffung von Kraftfahrzeugen, d.h., bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Weitere Kosten werden aus eigenen Mitteln der Träger, aus kirchlichen und kommunalen Zuschüssen sowie den Leistungen der Krankenkassen gedeckt.
Die Familienpflegestation des Katholischen Deutsche Frauenbundes (KDFB) e.V. Vöhringen erhält darüber hinaus laut Vereinbarung vom 03.01.1990 eine jährliche Bezuschussung von 40 Prozent der angefallenen Personalkosten von der Stadt Vöhringen und den Wieland-Werken, geteilt im Verhältnis 2:1.
Caritas
Die Caritas wird überwiegend durch Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie zu einem Teil durch die Kirchen finanziert, ist gleichzeitig wirtschaftlich tätig und arbeitet kostendeckend und mit Rendite.
In einer von Bürgermeister Neher anberaumten Besprechung zur Klärung der Zuschussfrage bzw. Mittelverwendung mit dem Geschäftsführer des Caritasvereins Illertissen gGmbH, wurde zwar die Bedeutung der Altenpflege und vor allem der Caritas Einrichtungen, herausgestellt. Es wurde für die Stadtverwaltung aber deutlich, dass die Zuwendungen der Stadt Vöhringen für die Caritas bezüglich des Niveaus ihrer finanziellen Aktivitäten relativ unerheblich sind.
Blaulichtorganisationen (BRK, Feuerwehren, THW)
Nach einem Stadtratsbeschluss gewährt die Stadt Vöhringen dem BRK Vöhringen, dem BRK-Wasserwacht-Stützpunkt Vöhringen sowie den Freiwilligen Feuerwehren Vöhringen und Illerberg-Thal einen jährlichen Zuschuss von pauschal 250,- €für Mitgliederwerbung.
Die Freiwillige Feuerwehr Vöhringen e.V. erhält einen jährlichen Zuschuss von 310,- €, die Freiwillige Feuerwehr Illerberg-Thal e.V. einen jährlichen Zuschuss von 410,- € und das Technische Hilfswerk, Ortsverband Neu-Ulm (Förderkreis THW Neu-Ulm e.V.) erhielt 2024 eine Spende von 450,-€.
Im Hinblick darauf, dass die Zuschüsse an das Familienpflegewerk und die Caritas den Großteil der Zuschüsse für die Wohlfahrtspflege ausmachen, sollte die Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die örtliche Bedeutung überdacht werden.
4. Nutzungsbedingungen für städtische öffentliche Gebäude, Wolfgang-Eychmüller-Haus, Josef-Cardijn-Haus, Mehrzweckhalle Illerberg:
a) Die Nutzung des Wolfgang-Eychmüller-Hauses und die entsprechenden Gebühren wurden erst vor kurzem vom Haupt- und Umweltausschuss diskutiert und die Entgeltordnung abschließend vom Stadtrat beschlossen.
b) Bezüglich des Josef-Cardijn-Hauses existiert keine Entgeltordnung, sondern der Saal wird für € 280,00 pro Tag und Veranstaltung vermietet. Insoweit gibt es einen Mustermietvertrag, der dieser Sitzungsvorlage als - Anlage 2 – beigefügt ist. Dort sind am Ende die Tarife aufgeführt.
Aus Sicht der Stadtverwaltung kann über die Höhe des Nutzungsentgelts für einen Tag bzw. dann auch entsprechend für mehre Tage diskutiert werden. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist der bisherige Mietpreis durchaus angemessen, könnte aber eventuell für die Miete des ganzen Saals pro Tag auf € 300,00 angehoben werden.
c) Die Nutzung der Mehrzweckhalle Illerberg wurde bisher über das Hauptamt, zwischenzeitlich durch das Kulturamt, verwaltet. Die diesbezügliche Vergütung ergibt sich aus dem Mustermietvertrag – Anlage 3 -, wobei Illerberger Vereine, die Mitglied des Vereinsringes (aufgelöst) waren, eine Veranstaltung pro Jahr kostenlos durchführen dürfen.
5. Nutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten von Vereinen:
Darüber hinaus werden verschiedene städtische Gebäude zum Teil durch mehrere Vereine zum Teil von Vereinen allein genutzt. Die Nutzung ist vielfältig.
Zur Verdeutlichung werden folgende Anlagen beigefügt:
- Übersicht der von Vereinen allein genutzten Räumlichkeiten -Anlage 4-.
- Übersicht Nutzungsgebühren durch Vereine für Räumlichkeiten am
Illertal-Gymnasium Vöhringen, erstattet von der Kommune -Anlage 5-.
- Übersicht unentgeltliche Benutzung städtischer Einrichtungen durch Vereine
für das Rechnungsjahr 2024 -Anlage 6-.
Zur Anlage 6 ist zu erläutern, dass der angefügte Stundensatz nicht bezahlt wird, sondern lediglich zur internen Verrechnung beim Haushaltsansatz herangezogen wird. Für die Nutzung erhebt die Stadt tatsächlich keine Entgelte von den Vereinen.
Dieser Punkt wurde in der Klausurtagung aus Kapazitätsgründen ausgespart und bedarf sicher einer näheren Einzelbetrachtung.
Die Nutzung beispielsweise von Schulräumen durch mehrere Vereine, wie aus der Anlage 6 ersichtlich, sollte aus Sicht der Stadtverwaltung auch weiterhin ohne großen Kostenaufwand für die Vereine möglich sein, unter der Voraussetzung, dass die Räume nicht für schulische Zwecke benötigt werden.
Wie aus der Anlage 4 ersichtlich, gibt es verschiedene Vereine, die städtische Gebäude ausschließlich nutzen und dafür keine Miete bezahlen bzw. nur eine sehr geringe Miete bezahlen. Andere Vereine, wie beispielsweise die Nutzer des Adlergebäudes, bezahlen eine geringe, aber dennoch spürbare Miete.
Insoweit sollte eine Gleichbehandlung im Falle der ausschließlichen Nutzung angestrebt werden.
6. Festbetragsbezuschussung
Nach Ziffer 9. VFR gewährt die Stadt den Sport- u. Schützenvereinen Vereinspauschalen in gleicher Höhe und unter den gleichen Voraussetzungen wie der Landkreis Neu-Ulm entsprechend staatlichen Sportförderrichtlinien, sowie kulturtragenden Vereinen Zuschüsse zu Übungsstunden von anerkannten Chorleitern und Dirigenten im gleichen Umfang und in gleicher Höhe wie der Landkreis Neu-Ulm.
Um diese Bezuschussung für sonstige und kulturtreibende Vereine, die z.B. auch keinen Dachverband, keine lizensierten Trainer, Chor- oder Übungsleiter verfügen, zu kompensieren, gewährt die Stadt Vöhringen „den sonstigen Vereinen jährliche Zuwendungen für ihr öffentliches und gemeinnütziges Engagement. Die Höhe wird durch Beschluss bzw. durch vertragliche Vereinbarung festgelegt.“ (Vgl. Ziffer 10.1, VFR)
Die Höhe der Festbetragsbezuschussung erfolgt unter Berücksichtigung sonstiger Zuschüsse (Vgl. Anlage 10-Vorschlag Festbetragsbezuschussung ab 2012).
Die Festbetragsbezuschussung wurde zum letzten Mal ab 2012 neu festgesetzt. (Vgl. Anlage 9-Übersicht Festbetragsbezuschussung: „Grundlage“ sowie Anlage 10-Vorschlag Festbetragsbezuschussung ab 2012).
Da künftig städtische Leistungen kostenpflichtig abgerechnet werden, wird eine Erhöhung des Volumens auch im Hinblick auf die allgemeinen Kostensteigerungen um 50 Prozent angeregt. Die entsprechenden Mittel könnten über Kürzungen bei Caritas und Familienpflege kompensiert werden.