Datum: 07.04.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:54 Uhr bis 22:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Familienstützpunkt Vöhringen; Fortführung der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neu-Ulm
2 Überarbeitung und Neufassung der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen; Vorberatung
3 Verschiedenes
4 Anträge und Anfragen
4.1 Störung des Aufzugs am Bahnübergang; Anfrage Herr Barth
4.2 Baumfällung Friedhof Süd; Anfrage Herr Barth
4.3 Wasseranschluss Friedhof; Anfrage Herr Barth
4.4 Leeres Grab am Friedhof; Anfrage Herr Barth
4.5 Brücke Schiffahrtsweg Illerzell, Anfrage Herr Brocke
4.6 Autohändler "Zur Säge"; Anfrage Herr Brocke
4.7 Igelschutzverordnung; Antrag Bündnis 90/Die Grünen

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1. Familienstützpunkt Vöhringen; Fortführung der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neu-Ulm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.04.2025 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Am 12.03.2018 hat sich der Haupt- und Umweltausschuss für die Errichtung eines Familienstützpunktes in Vöhringen ausgesprochen. Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neu-Ulm wurde dieser am 01.09.2018 in Betrieb genommen. 
Familienstützpunkte sind sozialräumliche Anlauf- und Kontaktstellen, die bedarfsgerechte und niederschwellige Familienbildungsangebote, ggf. in Kooperation mit anderen Diensten und Einrichtungen vorhalten und initiieren. Familienstützpunkte bieten allgemeine Beratung und Unterstützung von Familien auf der Basis eines präventiven, familienorientierten und ganzheitlichen Ansatzes an und stärken sie nach Bedarf in der Erziehung.
Aufgrund einer Änderung der geltenden Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und Familienstützpunkte seitens des Freistaats Bayern endete die derzeit geltende Richtlinie zum 31.12.2024 und soll durch die neue Richtlinie rückwirkend zum 01.01.2025 ersetzt werden. 

Im Hinblick auf das formale Zuwendungsverfahren sollen die Kommunen künftig so weit als möglich entlastet und das Zuwendungsverfahren vereinfacht werden. 
Die kreisangehörigen Kommunen erhalten auf Grundlage der Zuschussrichtlinien ab 01.01.2025 einen Beitrag zu den Personalkosten in Höhe von 9,00 € pro unter 18-jährigem. Die Co-Finanzierung der kreisangehörigen Kommunen sieht eine Beteiligung an den Personalkosten in Höhe von 6,00 € vor. Der Förderhöchstbetrag liegt künftig bei 26.000,- € pro FSP.

In der vorangegangenen Kooperationsvereinbarung wurden den Kommunen bisher 2.000,- € jährlich für Angebote und Maßnahmen im Rahmen der Familienbildung bereitgestellt.
Zudem förderte der Landkreis Neu-Ulm die Personalkosten mit je 7 € pro unter 18-jährigem Einwohner. Der Förderhöchstbetrag lag bei 20.000 € pro FSP. Die Kommune musste sich an den Personalkosten mit dem gleichen Betrag wie der Landkreis Neu-Ulm beteiligen. 
Die Stadtverwaltung hält die Weiterführung des Familienstützpunktes in Vöhringen in Ergänzung zu den bereits bestehenden Bildungs- und Beratungsangeboten für Familien zur Stärkung der Erziehungskompetenzen für empfehlenswert und hilfreich.

Empfehlung

Der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neu-Ulm und der damit verbundenen Fortführung des Familienstützpunktes Vöhringen – Bellenberg wird zugestimmt. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher übergibt das Wort an Frau Ertle.

Frau Ertle führt aus, dass das Landratsamt Neu-Ulm auf die Stadt Vöhringen zugekommen ist. Die Richtlinien des Freistaats Bayern bezüglich der Abrechnung haben sich vereinfacht. Die Änderungen erläutert Frau Ertle anhand der Sitzungsvorlage. Für die Stadt Vöhringen ändern sich die Kosten nicht. Es wurde lediglich ein neues Abrechnungssystem eingeführt, weshalb eine neue Richtlinie beschlossen werden muss.

Ohne Rückfragen ergeht folgender 

Beschluss

Der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neu-Ulm und der damit verbundenen Fortführung des Familienstützpunktes Vöhringen – Bellenberg wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Überarbeitung und Neufassung der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.04.2025 ö Vorberatung 2

Sachverhalt

1. Grundlagen:
Die gültigen Vereinsförderrichtlinien (VFR) der Stadt Vöhringen stammen aus dem Jahr 2003 unter Berücksichtigung der 4. Ergänzung vom 01.07.2011.
Am 22.03.2024 fand deshalb eine Klausurtagung des Vöhringer Stadtrates statt, in der die Vereinsförderrichtlinien Punkt für Punkt zum Zwecke einer Neufassung besprochen wurden. Im Anschluss daran behandelten die Stadträte in Arbeitsgruppen verschiedene Bereiche und stellten ihre Ergebnisse vor.
2. Ergebnisse der Klausurtagung: 
Die Überlegungen und Vorschläge für eine Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien zielten mit der Absicht, Grundlagen sowie haushalterische Aspekte zu beurteilen, hauptsächlich auf folgende Bereiche ab:
       Förderungswürdigkeit gewinnorientierter sozialer Unternehmen (z.B. Caritas); Unterscheidung Caritas bzw. Caritasverein und Prüfung örtlicher Ansässigkeit bzw. wirtschaftlicher Tätigkeit. 
       Zuwendungen für Gebäude der Kirchen sowie karitativen Einrichtungen, die als Wirtschaftsbetrieb tätig sind. 
       Nutzung städtischer Gebäude durch politische Organe bzw. Parteien sowie deren Vermietung und Verpachtung. 
       Bauhofleistungen für Vereine (s. Personal- und Sachleistungen, Ziffer 8. VFR): Differenzierung und Abgrenzung zwischen -nicht leistbaren Tätigkeiten (z.B. zur Vorbereitung von Veranstaltungen) bzw. -leistbaren Tätigkeiten (z.B. zur Verfügungstellung städtischer Fahrzeuge) verbunden mit der Frage, ob die künftig zu entrichtende Mehrwertsteuer für diese von der Stadt als Vereinsförderung erbrachten Leistungen dem Verein in Rechnung gestellt werden können/sollen; Bepreisung von Leistungen.
       Möglichkeit einer Deckelung von Zuschüssen an Vereine in Abhängigkeit der städtischen HH-Lage ggf. auf 50-60% z.B. bei Sonderzuwendungen (Ziffer 12. VFR – s. hierzu auch Ziffern 1.1 u. 4.4 VFR). 
       Prüfung der Investitionskostenzuschüsse (Ziffer 6. VFR) bezüglich: -Festlegung der Höhe bzw. Begrenzung von Ausfallbürgschaften durch die Stadt Vöhringen, -Zuschussregelung in Verbindung mit Zuschüssen von Dachverbänden, Landkreis, etc. sowie -Unterscheidung der Sonderreglung zum Investitionskostenzuschuss bei Gebäuden mit Denkmalschutz nach Art und Höhe der Förderung;
       Eintragung im Vereinsregister als Voraussetzung für Anspruchsberechtigung oder Kopplung an die Mitgliederzahl? (Berücksichtigung der Beteiligung des Vereins am Gemeinschaftsleben)
       Regularien -Kulturzentrum, -Josef-Cardijn-Haus und -Mehrzweckhalle Illerberg.
       Veraltete Übungsleiterzuschüsse und andere Zuschuss-Höhen.
       Streichung von Regelungen unter 7.3 VFR.
       Prüfung bestehender/ausgelaufener Verträge.
Aus diesen Vorüberlegungen hat die Verwaltung Änderungsvorschläge erarbeitet, die in der Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung am 07. April 2025 präsentiert, diskutiert und entschieden werden sollen. 
Die Änderungen sind in dem als -Anlage 1- beigefügten Entwurf farblich hervorgehoben.


3. Förderung der Wohlfahrtspflege (47010), Haushaltsstelle-Stelle 47010.7000: Zuschüsse für laufende Zwecke; Wohlfahrtsverbände und deren Einrichtungen 
Unter der HH-Stelle 47010.7000 sind die folgenden Verbände, Vereinigungen und Organisationen vermerkt:
Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. (500,- €)
Donum Vitae (400,- €)
Caritasverein Illertissen gGmbH Caritas-Centrum Vöhringen (10.728,41 €)
Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Vöhringen (20,- €)
Freiwillige Feuerwehr Vöhringen e.V. (310,- €)
Kolpingsfamilie Vöhringen (70,- €)
Freiwillige Feuerwehr Illerberg-Thal e.V. (410,- €)
Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Neu-Ulm Wasserwacht Weißenhorn Stützpunkt Vöhringen (300,- €)
BRK Kreisverband Neu-Ulm Jugendrotkreuz Vöhringen (170,-€)
BRK Bereitschaft Vöhringen (1.000,- €)
Freiwillige Feuerwehr Vöhringen e.V. (471,05 €)
BRK Vöhringen Jugendrotkreuz (521,- €)
ASB-Kreisverband Neu-Ulm e. V. (250,- €)
Technisches Hilfswerk Ortsverband Neu-Ulm (450,- €)
Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. (500,- €)
Freiwillige Feuerwehr Illerberg-Thal e.V. (250,- €)
Freiwillige Feuerwehr Vöhringen e.V. (250,- €)
BRK Kreisverband (250,- €)
BRK Kreisverband (250,- €)
Stadt Vöhringen (41,- €)
Familienpflegewerk des Kath. Frauenbundes (16.231,84 €)
Familiepflegewerk im KDFB gemeinnützige GmbH (10.000,-€)

Insgesamt wurden im Jahr 2024 im Bereich der Wohlfahrtspflege (HH-Stelle 47010.7000) von der Stadt Vöhringen Zuschüsse und Spenden an wohltätige Vereine und Organisationen in Höhe von 43.373,30 € geleistet.
Davon entfielen an das Familienpflegewerk des Katholischen Frauenbundes 16,728,84 € (sowie eine Nachzahlung von 10.000,- € für das Jahr 2023) und an Einrichtungen der Caritas 15.350,99 €: 10.728,41 € an Caritasverein Illertissen gGmbH, 500,- € an den Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. (Sozialpsychiatrischer Dienst), 500,- € an den Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. Sucht und Psychiatrie, Zuschuss für Personal- und Sachkosten für 2025 (Siehe oben unter HH-Stelle 47010.7000) sowie 3622,58 € Zuschuss für Seniorenservice 2024 an die Sozialstation des Caritasvereins Illertissen gGmbH (HH-Stelle 49860.7000). 

Familienpflege 
Familienpflege ist Hilfe für Familien in schwierigen Situationen, z.B. nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung oder anderen Unglücksfällen. (vgl.: Anlage 7, Verwendungsnachweis 2023 für die Familienpflegestation Vöhringen, gleichzeitig Antrag 2024. Antrag 2025 liegt noch nicht vor.) 
Im Gegensatz zu anderen wirtschaftlich tätigen und gewinnorientierten karitativen Organisationen (z.B. Caritas) finanziert sich das Familienpflegewerk durch staatliche, kommunale und kirchliche Zuschüsse, durch Mittel des Bayerischen Landesverbandes für Pflege des Freistaates Bayern, des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V. und Spenden. 
Vergütungssätze der Krankenkassen decken die Kosten nach Angaben des Familienpflegewerks zu etwa 70 Prozent. Zudem erhält das Familienpflegewerk vom Freistaat Bayern Zuschüsse für die Personalkosten, die Innenausstattung und die Beschaffung von Kraftfahrzeugen, d.h., bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Weitere Kosten werden aus eigenen Mitteln der Träger, aus kirchlichen und kommunalen Zuschüssen sowie den Leistungen der Krankenkassen gedeckt. 
Die Familienpflegestation des Katholischen Deutsche Frauenbundes (KDFB) e.V. Vöhringen erhält darüber hinaus laut Vereinbarung vom 03.01.1990 eine jährliche Bezuschussung von 40 Prozent der angefallenen Personalkosten von der Stadt Vöhringen und den Wieland-Werken, geteilt im Verhältnis 2:1.

Caritas 
Die Caritas wird überwiegend durch Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie zu einem Teil durch die Kirchen finanziert, ist gleichzeitig wirtschaftlich tätig und arbeitet kostendeckend und mit Rendite.
In einer von Bürgermeister Neher anberaumten Besprechung zur Klärung der Zuschussfrage bzw. Mittelverwendung mit dem Geschäftsführer des Caritasvereins Illertissen gGmbH, wurde zwar die Bedeutung der Altenpflege und vor allem der Caritas Einrichtungen, herausgestellt. Es wurde für die Stadtverwaltung aber deutlich, dass die Zuwendungen der Stadt Vöhringen für die Caritas bezüglich des Niveaus ihrer finanziellen Aktivitäten relativ unerheblich sind. 

Blaulichtorganisationen (BRK, Feuerwehren, THW)
Nach einem Stadtratsbeschluss gewährt die Stadt Vöhringen dem BRK Vöhringen, dem BRK-Wasserwacht-Stützpunkt Vöhringen sowie den Freiwilligen Feuerwehren Vöhringen und Illerberg-Thal einen jährlichen Zuschuss von pauschal 250,- €für Mitgliederwerbung.
Die Freiwillige Feuerwehr Vöhringen e.V. erhält einen jährlichen Zuschuss von 310,- €, die Freiwillige Feuerwehr Illerberg-Thal e.V. einen jährlichen Zuschuss von 410,- € und das Technische Hilfswerk, Ortsverband Neu-Ulm (Förderkreis THW Neu-Ulm e.V.) erhielt 2024 eine Spende von 450,-€.
Im Hinblick darauf, dass die Zuschüsse an das Familienpflegewerk und die Caritas den Großteil der Zuschüsse für die Wohlfahrtspflege ausmachen, sollte die Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die örtliche Bedeutung überdacht werden.

4. Nutzungsbedingungen für städtische öffentliche Gebäude, Wolfgang-Eychmüller-Haus, Josef-Cardijn-Haus, Mehrzweckhalle Illerberg:
a)        Die Nutzung des Wolfgang-Eychmüller-Hauses und die entsprechenden Gebühren wurden erst vor kurzem vom Haupt- und Umweltausschuss diskutiert und die Entgeltordnung abschließend vom Stadtrat beschlossen.
b)        Bezüglich des Josef-Cardijn-Hauses existiert keine Entgeltordnung, sondern der Saal wird für € 280,00 pro Tag und Veranstaltung vermietet. Insoweit gibt es einen Mustermietvertrag, der dieser Sitzungsvorlage als - Anlage 2 – beigefügt ist. Dort sind am Ende die Tarife aufgeführt.
Aus Sicht der Stadtverwaltung kann über die Höhe des Nutzungsentgelts für einen Tag bzw. dann auch entsprechend für mehre Tage diskutiert werden. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist der bisherige Mietpreis durchaus angemessen, könnte aber eventuell für die Miete des ganzen Saals pro Tag auf € 300,00 angehoben werden.
c)        Die Nutzung der Mehrzweckhalle Illerberg wurde bisher über das Hauptamt, zwischenzeitlich durch das Kulturamt, verwaltet. Die diesbezügliche Vergütung ergibt sich aus dem Mustermietvertrag – Anlage 3 -, wobei Illerberger Vereine, die Mitglied des Vereinsringes (aufgelöst) waren, eine Veranstaltung pro Jahr kostenlos durchführen dürfen.

5. Nutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten von Vereinen:
Darüber hinaus werden verschiedene städtische Gebäude zum Teil durch mehrere Vereine zum Teil von Vereinen allein genutzt. Die Nutzung ist vielfältig.
Zur Verdeutlichung werden folgende Anlagen beigefügt:
- Übersicht der von Vereinen allein genutzten Räumlichkeiten -Anlage 4-.
- Übersicht Nutzungsgebühren durch Vereine für Räumlichkeiten am 
  Illertal-Gymnasium Vöhringen, erstattet von der Kommune -Anlage 5-.
- Übersicht unentgeltliche Benutzung städtischer Einrichtungen durch Vereine
  für das Rechnungsjahr 2024 -Anlage 6-.
Zur Anlage 6 ist zu erläutern, dass der angefügte Stundensatz nicht bezahlt wird, sondern lediglich zur internen Verrechnung beim Haushaltsansatz herangezogen wird. Für die Nutzung erhebt die Stadt tatsächlich keine Entgelte von den Vereinen. 
Dieser Punkt wurde in der Klausurtagung aus Kapazitätsgründen ausgespart und bedarf sicher einer näheren Einzelbetrachtung. 
Die Nutzung beispielsweise von Schulräumen durch mehrere Vereine, wie aus der Anlage 6 ersichtlich, sollte aus Sicht der Stadtverwaltung auch weiterhin ohne großen Kostenaufwand für die Vereine möglich sein, unter der Voraussetzung, dass die Räume nicht für schulische Zwecke benötigt werden.
Wie aus der Anlage 4 ersichtlich, gibt es verschiedene Vereine, die städtische Gebäude ausschließlich nutzen und dafür keine Miete bezahlen bzw. nur eine sehr geringe Miete bezahlen. Andere Vereine, wie beispielsweise die Nutzer des Adlergebäudes, bezahlen eine geringe, aber dennoch spürbare Miete.
Insoweit sollte eine Gleichbehandlung im Falle der ausschließlichen Nutzung angestrebt werden.

6. Festbetragsbezuschussung  

Nach Ziffer 9. VFR gewährt die Stadt den Sport- u. Schützenvereinen Vereinspauschalen in gleicher Höhe und unter den gleichen Voraussetzungen wie der Landkreis Neu-Ulm entsprechend staatlichen Sportförderrichtlinien, sowie kulturtragenden Vereinen Zuschüsse zu Übungsstunden von anerkannten Chorleitern und Dirigenten im gleichen Umfang und in gleicher Höhe wie der Landkreis Neu-Ulm.

Um diese Bezuschussung für sonstige und kulturtreibende Vereine, die z.B. auch keinen Dachverband, keine lizensierten Trainer, Chor- oder Übungsleiter verfügen, zu kompensieren, gewährt die Stadt Vöhringen „den sonstigen Vereinen jährliche Zuwendungen für ihr öffentliches und gemeinnütziges Engagement. Die Höhe wird durch Beschluss bzw. durch vertragliche Vereinbarung festgelegt.“ (Vgl. Ziffer 10.1, VFR)

Die Höhe der Festbetragsbezuschussung erfolgt unter Berücksichtigung sonstiger Zuschüsse (Vgl. Anlage 10-Vorschlag Festbetragsbezuschussung ab 2012).

Die Festbetragsbezuschussung wurde zum letzten Mal ab 2012 neu festgesetzt. (Vgl. Anlage 9-Übersicht Festbetragsbezuschussung: „Grundlage“ sowie Anlage 10-Vorschlag Festbetragsbezuschussung ab 2012).
 
Da künftig städtische Leistungen kostenpflichtig abgerechnet werden, wird eine Erhöhung des Volumens auch im Hinblick auf die allgemeinen Kostensteigerungen um 50 Prozent angeregt. Die entsprechenden Mittel könnten über Kürzungen bei Caritas und Familienpflege kompensiert werden.

Empfehlung

Die Zustimmung zur vorliegenden Änderung der Richtlinien der Stadt Vöhringen über die Förderung von Vereinen durch die Stadt Vöhringen – städtische Vereinsförderrichtlinien – wird erteilt. 
Die Änderungsvorschläge sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage und betont, wie wichtig die Vereinsförderung für die Stadt Vöhringen ist. Er übergibt das Wort an Herrn Volk, der auf die Klausurtagung des Stadtrates verweist, und seine Sitzungsvorlage ausführlich vorstellt. 

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich bezüglich der Ziffer 2, ob Vereine, die keine Mitgliederbeiträge erheben, von der Förderung ausgeschlossen seien. Bürgermeister Neher bestätigt dies. 

Ein weiteres Ratsmitglied bittet darum , den  Verein „KellerKult“ in die Auflistung der Vereine mitaufzunehmen. 

Ein Mitglied des Gremiums merkt an, dass beim Punkt 5.3.1.2 immer noch der Vereinsring aufgeführt sei.

Bürgermeister Neher stimmt zu, dass dieser Absatz gestrichen werden muss. Er schlägt vor, die Vereinsförderrichtlinien Ziffer für Ziffer abzuarbeiten.

Präambel:
Ein Ratsmitglied regt an, die Formulierung von „sparsamsten“ auf „sparsamen“ Umgang zu ändern. Damit besteht allgemein Einverständnis. 


Ziffer 1.1:
Bürgermeister Neher erläutert, dass nur Vereine mit Sitz in Vöhringen eine Förderung erhalten. 
Ein Ratsmitglied merkt an, dass die Caritas ihren Sitz nicht in Vöhringen hat, und somit keine Förderung erhalten dürfte.
Herr Volk merkt an, dass grundsätzlich Einzelfallentscheidungen möglich seien. Bürgermeister Neher ergänzt, dass es im Falle der Caritas einen Einzelbeschluss gibt.

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich nach der Rechtslage bezüglich des Vereinssitzes, wenn der Vorsitzende außerhalb von Vöhringen wohnt. Ein anderes Ratsmitglied erklärt, dass der Vereinssitz der im Vereinsregister eingetragene Sitz ist.

Ferner erkundigt sich ein Mitglied des Gremiums, ob ein Unterschied zwischen dem Rechtsanspruch und der Rechtspflicht besteht, da sonst eine Verdoppelung vorläge. Bürgermeister Neher erläutert, dass die Stadt keine Pflicht, und die Vereine keinen Anspruch haben. Dies wäre tatsächlich doppelt aufgeführt.


Ziffer 1.2:
Ein Ratsmitglied erkundigt sich, ob man hier auch kulturelle Institutionen mitaufführen könnte. Bürgermeister Neher erläutert, dass es sich hier nur um die gleichgestellten Vereine handle. Kulturelle Vereine wären von 1.1 erfasst. Das Ratsmitglied merkt an, dass eine kulturelle Institution, die kein eingetragener Verein ist, dann ja keine Förderung erhalten könnte. Bürgermeister Neher erläutert, dass ein gewisser Grad der Institutionalisierung nötig sei. Nach kurzer Diskussion merkt Bürgermeister Neher an, dass man die kulturellen Institutionen zwar mitaufnehmen könne, dies aus seiner Sicht aber nicht nötig sei. Dem wird allgemein zugestimmt.

Ein weiteres Ratsmitglied merkt an, dass bei Ziffer 1.1 die Begriffe konkreter gefasst werden sollten, um die Verständlichkeit des gesamten Dokumentes zu vereinfachen. Die Bezeichnungen sollten nicht fortlaufend abgeändert werden. Ein anderes Gremiumsmitglied stimmt dem zwar zu, merkt jedoch an, dass durch Unterschiede in späteren Punkten, eine Verallgemeinerung der Anspruchsberechtigten nicht sinnvoll sei. 

Bürgermeister Neher erläutert, dass es üblich sei, bei der Begriffsbestimmung zunächst mit dem Allgemeinen zu beginnen und in der Folge zum Speziellen überzugehen.

Ein Mitglied des Gremiums merkt an, dass kirchliche Institutionen ein eigenes Finanzinstrument haben. Diese sollten nicht gleichbehandelt werden, wie andere Vereine. Andere Gremiumsmitglieder widersprechen. Die kirchlichen Vereinigungen in Vöhringen müssen, auch im Hinblick auf den Erhalt de Gebäude, unterstützt werden. Der Steuertopf der Kirche ist begrenzt, weshalb die Kirchen auf örtliche Förderungen angewiesen sind. 

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich im Hinblick auf bauliche Veränderungen nach einer Deckelung der Förderung. Bürgermeister Neher merkt an, dass eine solche bereits vorhanden ist. Die Frage, wie Religionsgemeinschaften definiert wird, beantwortet Herr Neher damit, dass alle Glaubensrichtungen darunterfallen. 

Ziffer 1.4:
Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass es hier, wie in Ziffer 1.3 ebenfalls „Entscheidungsgremium“ heißen sollte. Dem wird zugestimmt. Die Höhe des beantragten Zuschusses entscheidet, welches Gremium darüber entscheiden soll. 

Ziffer 2.1:
Ein Gremiumsmitglied regt an, den Mitgliedsbeitrag von 0,50 € auf 1,-- € zu erhöhen. Ein weiteres Ratsmitglied bittet darum, Blaulichtorganisationen, wie den Förderverein der Feuerwehr Illerberg, hiervon auszunehmen, da diese meist beitragsfrei sind.

Bürgermeister Neher warnt diesbezüglich vor der Gründung von „Schattenvereinen“, um mehr zusätzliche Förderungen zu erhalten. 

Ein weiteres Gremiumsmitglied merkt an, dass ohnehin die Hauptvereine Förderanträge stellen. Es besteht Einigkeit, dass der Mitgliedsbeitrag auf 1,-- € hochgesetzt wird. 

Ein Ratsmitglied hinterfragt, was ein angemessener monatlicher Beitrag je aktives Vollmitglied ist.

Nach kurzer Diskussion besteht Einverständnis damit, den Satz zu streichen.


Ziffer 2.2:
Ein Gremiumsmitglied merkt an, dass konkretisiert werden soll, um welche Satzung es sich handelt. 

Bürgermeister Neher erklärt, dass es sich hier um die Satzung der VHS handelt. Der Klammerzusatz wird gestrichen. 

Zudem merkt das Ratsmitglied an, dass alle Vereine auf wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtet sind. Der letzte Spiegelstrich sollte umformuliert werden. 

Nach kurzer Diskussion wird die Formulierung „Vereine im Sinne des §22 BGB“ begrüßt.


Ziffer 3.5:
Ein Ratsmitglied regt an, den Klammerzusatz der Verständlichkeit halber zu belassen. 

Ein weiteres Mitglied des Gremiums erkundigt sich danach, wie verhindert werden kann, dass Vereine die Grenze von 50.000, --€ für Baumaßnahmen umgehen. Bürgermeister Neher erklärt, dass unter Ziffer 2.4 von „einer“ Maßnahme die Rede ist. Allerdings wäre eine Aufteilung natürlich möglich. Die Stadt könnte bei einer Aufteilung im städtischen Ermessen darüber entscheiden. Zudem führen zu viele Regelungen zu einer komplizierten Satzung. 


Ziffer 4.1:
Ein Ratsmitglied regt an, die Frist von September auf den 01. Oktober zu ändern. 

Ein weiteres Gremiumsmitglied merkt an, dass keine zeitliche Begrenzung für kleine Beträge nötig sei. 

Bürgermeister Neher merkt an, dass der 01. Oktober als Frist geändert wird. Die zeitliche Begrenzung solle dennoch als Schutz für den Haushalt beibehalten werden. Zudem sei für kleinere benötigte Beträge regelmäßig ein Vorsorgebetrag im Haushalt eingestellt. 


Ziffer 4.2:
Herr Volk erklärt, dass Anträge von der Hauptleitung eines Vereins gestellt werden sollen.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, wie die Regelung bei Doppelspitzen ist, wie beispielsweise beim SC Vöhringen. Bürgermeister Neher verweist auf die internen Vertretungsregelungen des jeweiligen Vereins.


Ziffer 4.3:
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, was passiert, wenn ein Verein schnell viele Mitglieder rekrutiert, um eine mitgliederzahlenrelevante Förderung zu erhalten. 

Hier wird kein praktisches Problem gesehen.


Ziffer 5.3.1.1 und 5.3.1.2:
Bürgermeister Neher regt an, Ziffer 5.3.1 komplett zu streichen.

Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, ob kein Verein mehr umsonst mehr in die Halle darf. Bisher durften Illerberger Vereine für eine Veranstaltung pro Jahr umsonst in die Mehrzweckhalle Illerberg. 

Bürgermeister Neher verweist auf den Mietvertrag, der als Anlage 3 beiliegt. Darin ist der Vereinsrabatt von 50 % geregelt. 

Zudem erklärt er, dass in Vöhringen eine einmalige Zahlung von 200.000 DM durch den Kulturring geleistet wurde, wobei die Miete der Mitglieder mit diesem Guthaben verrechnet wurde. Die Vereine erhielten somit keine Veranstaltung umsonst. Somit soll der Vereinsrabatt, in allen städtischen Gebäuden, somit auch in der Mehrzweckhalle Illerberg, gewährt werden.  

Ein Ratsmitglied erkundigt sich danach, ob die Aufstellung der Stühle im Preis der Bestuhlung enthalten ist. Dies kann in der Sitzung nicht geklärt werden. 

Nach kurzer Diskussion schlägt ein Ratsmitglied vor, die Bestuhlung in die Miete einzubeziehen. 

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich danach, ob die AfD die Mehrzweckhalle in Illerberg mieten könnte. Bürgermeister Neher bestätigt dies. Lediglich das Wolfgang-Eychmüller-Haus können politische Parteien nicht mieten.


Ziffer 5.3.3:
Ein Ratsmitglied fragt nach, weshalb das Entgelt für die Nutzung von Räumlichkeiten individuell vereinbart werden soll, da dies für die Mehrzweckhalle Illerberg anders geregelt ist.

Bürgermeister Neher erklärt, dass so eine Erhöhung der Mietpreise durch die Stadtverwaltung vorgenommen werden könnte. Er stimmt zu, dass dies einheitlich geregelt sein sollte. Das Entgelt wird bei beiden Gebäuden von der Verwaltung festgelegt.


Ziffer 5.3.2.2:
Ein Ratsmitglied fragt, ob die Formulierung des Kulturrings gestrichen wird. 
Bürgermeister Neher bestätigt dies.


Ziffer 5.3.4:
Bürgermeister Neher verweist auf die Anlage 4. In dieser ist aufgeführt, was für die Räumlichkeiten verlangt wird. Aktuell seien keine Preisanpassung nötig.

Das Gremiumsmitglied erkundigt sich nach möglichen Mietanpassungen für Pächterwohnungen.

Ein weiteres Ratsmitglied merkt an, dass die Pächterwohnung beim SCV beispielsweise mittlerweile als Büro dient. Aktuell sei keine Preiserhöhung diesbezüglich nötig.


Ziffer 5.4:
Bürgermeister Neher informiert, dass bei Veranstaltung im Wolfgang-Eychmüller-Haus der volle Preis für die Musikschule Dreiklang verlangt wird. Dies wird von allen drei Städten für ihre Räumlichkeiten so gehandhabt.


Ziffer 5.5:
Ein Ratsmitglied merkt an, dass in der Sitzungsvorlage auf die Umsatzsteuer eingegangen wird. Allerdings greife diese erst ab dem 01.01.2027. 


Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses im Mai vertagt. 

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.04.2025 ö 3

Diskussionsverlauf

Kein Anfall.

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4. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.04.2025 ö 4
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4.1. Störung des Aufzugs am Bahnübergang; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.04.2025 ö 4.1

Diskussionsverlauf

Herr Barth informiert, dass der Aufzug seit Wochen nichtmehr funktioniert. Dieser sollte schnell repariert werden.


Bürgermeister Neher sicher eine Überprüfung zu.

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4.2. Baumfällung Friedhof Süd; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.04.2025 ö 4.2

Diskussionsverlauf

Herr Barth erkundigt sich, weshalb die Bäume bei den anonymen Gräbern gefällt wurden, und wann hier neu bepflanzt wird. Die Stadtverwaltung wird dies klären.

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4.3. Wasseranschluss Friedhof; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.04.2025 ö 4.3

Diskussionsverlauf

Herr Barth merkt an, dass die Wasseranschlüsse der Friedhöfe noch abgestellt sind. Deshalb wird das Wasser zum Gießen aus den Toiletten besorgt, weshalb es dort nicht sauber sei. Er erkundigt sich nach einer Möglichkeit, eine separate Leitung in den Toiletten für das Wasser zum Gießen zu organisieren.

Bürgermeister Neher erklärt, dass mittlerweile das Wasser an den Friedhöfen wieder aufgedreht ist. Er stimmt zu, dass ein separater Schlauch für Gießwasser während der Übergangszeit sinnvoll sei.

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4.4. Leeres Grab am Friedhof; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.04.2025 ö 4.4

Diskussionsverlauf

Herr Barth informiert, dass beim Haupteingang des Friedhofs, nördlich der Container, ein leeres Grab sei. Die Verwaltung sollte das Grab mit Erde füllen, damit keine Absturzgefahr besteht.

Bürgermeister Neher sichert dies zu.

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4.5. Brücke Schiffahrtsweg Illerzell, Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.04.2025 ö 4.5

Diskussionsverlauf

Herr Brocke informiert darüber, dass an der Brücke im Schifffahrtsweg der Straßenbelag abgesenkt sei. Auch der Gehweg sei aufgerissen und Teile des Zauns fehlen. 

Bürgermeister Neher sichert eine Überprüfung zu. 

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4.6. Autohändler "Zur Säge"; Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.04.2025 ö 4.6

Diskussionsverlauf

Herr Brocke spricht die bekannte Lärmbelästigung und die Problematik der Ölflecken durch den Autohändler in der Straße „Zur Säge“ an. Die Stadtverwaltung sollte hier handeln.

Bürgermeister Neher sichert eine Überprüfung zu.

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4.7. Igelschutzverordnung; Antrag Bündnis 90/Die Grünen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.04.2025 ö Beschließend 4.7

Diskussionsverlauf

Herr Lepple beantragt eine Igelschutzverordnung.

Bürgermeister Neher sichert zu, das Landratsamt diesbezüglich anzuschreiben. 

Ein weiteres Ratsmitglied merkt an, dass einige Mähroboter Igel erkennen können.

Herr Lepple erklärt, dass auch diese nicht zu 100 % zuverlässig seien. Zudem sei der Einsatz von Mährobotern nachts nicht notwendig.

Beschluss

Hiermit wird beantragt, eine Allgemeinverfügung, welche Mäharbeiten durch Mähroboter auf die Tageszeit, inklusive einer halben Stunde  vor Sonnenaufgang bzw. nach Sonnenuntergang, beschränkt. Die Verwaltung wird durch diesen Antrag beauftragt beim Landratsamt Neu-Ulm
eine entsprechende Allgemeinverfügung für den Geltungsbereich der Stadt Vöhringen zu erlangen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2025 15:24 Uhr