Datum: 05.05.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag des SC Vöhringen 1893 e.V. betreffend die Anschaffung eines Reinigungsroboters 1. Zuschuss zum Erwerb 2. Abschluss eines Reinigungsvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und dem SCV
2 Bestellung von Frau Ann-Kathrin Wagner zur Standesamtsleiterin und von Frau Lisa Kirschke zur stellvertretenden Standesamtsleiterin Vorberatung
3 Überarbeitung und Neufassung der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen; Vorberatung
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
5.1 Zugangsmöglichkeit zum Mühlbach an der Westseite der Realschule, Beantwortung der Anfrage von Herrn Lepple aus der Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 10.03.25

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1. Antrag des SC Vöhringen 1893 e.V. betreffend die Anschaffung eines Reinigungsroboters 1. Zuschuss zum Erwerb 2. Abschluss eines Reinigungsvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und dem SCV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.05.2025 ö Beschließend 1

Sachverhalt

1. Zuschuss zur Anschaffung
Mit Schreiben vom 17.04.2025 hat der Vorstand des Sportclub Vöhringen 1893 e.V. (nachfolgend SCV) einen Zuschuss für die Anschaffung eines Reinigungsroboters in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten beantragt. Der Antrag ist als – Anlage 1 – der Sitzungsvorlage beigefügt. Zur Begründung wird auf die Anlage 1 verwiesen.

Die Anschaffungskosten belaufen sich ausweislich des – Anlage 2 – beigefügten Angebotes auf € 26.025,30 brutto. Das Angebot ist nur für die Stadträte mit dem Hinweis auf die Vertraulichkeit des Angebotsinhalts der Sitzungsvorlage beigefügt. Hinzu kommen Einrichtungskosten für einen Wasseranschluss von ca. 3.000,00 €.

Die Anschaffung des Reinigungsroboters ist aus Sicht der Stadtverwaltung sehr zu begrüßen. Damit wird unter anderem das Problem der Verharzung der Böden durch den Handballsport gelöst. Insoweit war in der Vergangenheit immer wieder problematisch, dass die Harzrückstände mit normalen Reinigungsmaßnahmen nicht entfernt werden können. Daraufhin hat sich die Handballabteilung bereit erklärt, mit ehrenamtlichen Mitgliedern in regelmäßigen Abständen den Boden vom Harz zu reinigen.
Die Handballabteilung hat sich nunmehr auf dem Markt erkundigt und bei einer Fachfirma ein geeignetes Gerät gefunden, welches den Hallenboden automatisch reinigt und unter Verwendung entsprechender Reinigungsmittel auch die Harzrückstände entfernt.

Nach den städtischen Vereinsförderrichtlinien (aktuelle Fassung) kann die Stadt gemäß Ziffer 12.1 den Vereinen auf Antrag Sonderzuwendungen für besondere, dem Vereinszweck dienende Anschaffungen, gewähren.

Diese Voraussetzungen liegen nach Auffassung der Stadtverwaltung vor. Die Verharzung von Hallenböden stellt landauf landab ein Problem dar, welches alle Vereine haben, die professionellen Handballsport betreiben. Ein Verzicht auf Harz ist im Hinblick auf die Üblichkeit der Verwendung von Harzen im Handballsport nicht zielführend.

Vor diesem Hintergrund dient die Anschaffung des Roboters dem Vereinszweck.

2. Vertragliche Vereinbarung zu den Reinigungskosten
Die Stadt Vöhringen ist für die Reinigung beider Hallen zuständig. Für die Dreifachturnhalle ergibt sich dies aus der Ergänzungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Neu-Ulm und der Stadt Vöhringen vom 31.01. / 07.02.1994 dort Ziffer 1.7.1.1, für die Hermann-Luib-Halle aus der vierten Ergänzung des Vertrages über die Regelung des Rechts- und Benutzungsverhältnisses im Karl-Eychmüller-Sportpark vom 18.03.2008, wonach die Betriebskosten für die Ballspielhalle einschließlich Reinigung von der Stadt Vöhringen getragen werden. 

Diese Reinigungskosten werden - wie die übrigen Betriebskosten - anteilig dem Landkreis weiterberechnet. Die Aufteilung erfolgt entsprechend der tatsächlichen Nutzung und wird pro Schuljahr jeweils gesondert festgestellt.

Die Reinigungskosten für beide Sporthallen belaufen sich ausweislich eines aktuellen Angebots im Rahmen der Ausschreibung der Reinigungsleistungen auf circa 1.440,00 Euro pro Monat zzgl. Mehrwertsteuer bei einem Reinigungsturnus von dreimal wöchentlich, wobei bisher die Hermann-Luib-Halle zwei Mal und die Dreifachturnhalle fünf Mal pro Woche gereinigt wurde. Aufgrund der Neuausschreibung der Reinigungsleistungen wird der Reinigungsturnus angepasst. 

Unter Berücksichtigung von Ferienzeiten, in denen geringere Reinigungsleistungen erforderlich sind wird man die Reinigungskosten für circa 10 Monate annehmen können, sodass sich hiermit ein jährlicher Reinigungskostenaufwand einschließlich Mehrwertsteuer in Höhe von rund 17.000,00 Euro für die Stadt Vöhringen ergibt.

Durch den Einsatz des Reinigungsroboters wären diese Aufwendungen für die Stadt entbehrlich, da der Reinigungsroboter nicht nur die Harzrückstände entfernt, sondern auch die Grundreinigung dadurch erledigt wird.

Insoweit wäre es für die Stadt kostenneutral, wenn die ersparten Kosten für die Grundreinigung der Halle an den SCV weitergereicht würden. 

Der SCV würde seinerseits die Unterhaltskosten in Form von Reinigungsmitteln, Ersatzteilen, Wartungskosten und Personal für den Reinigungsbetrieb übernehmen. Diese werden aktuell auf knapp 1.000,00 € pro Monat geschätzt.

Eine entsprechende Vereinbarung wird seitens der Stadtverwaltung positiv gesehen. Dass der Reinigungsroboter letztlich in knapp zwei Jahren durch die Kostenbeteiligung der Stadt „bezahlt“ wäre, ist akzeptabel. Es ist nicht zu unterschätzen, dass der Roboter durchaus seinen erheblichen personellen und materiellen Aufwand erfordert. Eine Betreuung des Reinigungsroboters über den Hausmeister der Stadt ist mangels vorhandener Kapazitäten nur schwer möglich. 
Letztlich geht auch der SCV hier ein gewisses wirtschaftliches Risiko durch die Anschaffung und auch die dauerhafte Gewährleistung des Personals für den Reinigungsbetrieb ein.

Wunsch des SCV aber auch der Stadtverwaltung ist es, dass Prozedere nicht langfristig festzulegen, sondern den Vertrag zunächst mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren vorzusehen und eine beiderseitige Kündigungsmöglichkeit zu vereinbaren.

Empfehlung

1. 
Die Stadt Vöhringen gewährt dem Sportclub Vöhringen 1893 e.V. für die Anschaffung eines Reinigungsroboters zur Reinigung der Sportpark- und Hermann-Luib-Halle einen Zuschuss in Höhe von 10 % der tatsächlich anfallenden Anschaffungskosten, maximal 3.000,00 Euro.

2.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit dem Sportclub Vöhringen 1893 e.V. einen Vertrag über die Reinigung der Sportpark- und Hermann-Luib-Halle mit folgendem Inhalt abzuschließen:

  • Festlaufzeit zwei Jahre, danach jährlich kündbar
  • Reinigung beider Hallen durch den SCV dreimal wöchentlich außer in den Ferien
  • Der SCV trägt sämtliche für den Betrieb, die Wartung und die Unterhaltung des Reinigungsroboters erforderlichen Reinigungsmittel, Ersatzteile und Personalkosten für den Reinigungsbetrieb
  • Die Stadt Vöhringen erstattet für die Reinigungsleistungen einen jährlichen Betrag von 14.400,00 € netto plus Mehrwertsteuer = € 17.136,00. Der Betrag ist in vierteljährlichen Raten zu je 4.284,00 € vom SCV in Rechnung zu stellen und wird von der Stadt nach Rechnungsstellung ausgeglichen.
  • Die Parteien können gesonderte Reinigungen auf Wunsch der Stadt Vöhringen vereinbaren.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung zu entwerfen und mit dem SCV abzuschließen.

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2. Bestellung von Frau Ann-Kathrin Wagner zur Standesamtsleiterin und von Frau Lisa Kirschke zur stellvertretenden Standesamtsleiterin Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.05.2025 ö Vorberatend 2

Sachverhalt

Frau Katja Zanker-Maaß wurde mit Beschluss des Stadtrats vom 17.03.2016 mit Wirkung zum 01.04.2016 zur Leiterin des Standesamts bestellt. Da sie zum 30.06.2025 die Stelle wechselt, ist diese Bestellung zu widerrufen.
Frau Ann-Kathrin Wagner wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 25.04.2024 zur Standesbeamtin bestellt und ist seitdem im Bereich des Standesamts tätig. Da die Stelle von Frau Zanker-Maaß bisher noch nicht neu besetzt werden konnte und immer eine Standesamtsleitung und eine stellvertretende Standesamtsleitung benannt sein müssen, wird empfohlen, Frau Wagner zur Standesamtsleitung zu bestellen. Sie erfüllt die hierfür notwendigen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen. 
Zudem ist aktuell offiziell noch Frau Jana Ertle als stellvertretende Standesamtsleiterin bestellt. Da Frau Ertle seit längerem in einem anderen Bereich der Stadtverwaltung tätig ist und standesamtliche Aufgaben nur noch im Vertretungsfall wahrnimmt, ist es sinnvoll, diese Bestellung ebenfalls zu widerrufen. Dafür wird empfohlen Frau Lisa Kirschke zur stellvertretenden Standesamtsleiterin zu bestellen. Sie wurde mit Beschluss des Stadtrats vom 28.09.2023 zur Standesbeamtin bestellt und nimmt seitdem standesamtliche Aufgaben wahr. 

Empfehlung

Die Verwaltungsfachangestellte Frau Ann-Kathrin Wagner wird mit Wirkung zum 01. Juli 2025 zur Leiterin des Standesamtsbezirkes Vöhringen bestellt.
Die Verwaltungsfachangestellte Frau Lisa Kirschke wird mit Wirkung zum 01. Juli 2025 zur stellvertretenden Leiterin des Standesamtsbezirks Vöhringen bestellt. 
Die Bestellungen erfolgen jeweils in stets widerruflicher Weise.
Gleichzeitig sind die Bestellungen von Frau Katja Zanker-Maaß zur Leiterin des Standesamtsbezirks und die von Frau Jana Ertle zur stellvertretenden Leiterin des Standesamtsbezirks Vöhringen mit Wirkung zum selben Tag zu widerrufen. 

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3. Überarbeitung und Neufassung der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.05.2025 ö Vorberatung 3

Sachverhalt

1. Grundlagen:
Die gültigen Vereinsförderrichtlinien (VFR) der Stadt Vöhringen stammen aus dem Jahr 2003 unter Berücksichtigung der 4. Ergänzung vom 01.07.2011.
Am 22.03.2024 fand deshalb eine Klausurtagung des Vöhringer Stadtrates statt, in der die Vereinsförderrichtlinien Punkt für Punkt zum Zwecke einer Neufassung besprochen wurden. Im Anschluss daran behandelten die Stadträte in Arbeitsgruppen verschiedene Bereiche und stellten ihre Ergebnisse vor.

2. Ergebnisse der Klausurtagung: 
Die Überlegungen und Vorschläge für eine Überarbeitung der Vereinsförderrichtlinien zielten mit der Absicht, Grundlagen sowie haushalterische Aspekte zu beurteilen, hauptsächlich auf folgende Bereiche ab:
       Förderungswürdigkeit gewinnorientierter sozialer Unternehmen (z.B. Caritas); Unterscheidung Caritas bzw. Caritasverein und Prüfung örtlicher Ansässigkeit bzw. wirtschaftlicher Tätigkeit. 
       Zuwendungen für Gebäude der Kirchen sowie karitativen Einrichtungen, die als Wirtschaftsbetrieb tätig sind. 
       Nutzung städtischer Gebäude durch politische Organe bzw. Parteien sowie deren Vermietung und Verpachtung. 
       Bauhofleistungen für Vereine (s. Personal- und Sachleistungen, Ziffer 8. VFR): Differenzierung und Abgrenzung zwischen -nicht leistbaren Tätigkeiten (z.B. zur Vorbereitung von Veranstaltungen) bzw. -leistbaren Tätigkeiten (z.B. zur Verfügungstellung städtischer Fahrzeuge) verbunden mit der Frage, ob die künftig zu entrichtende Mehrwertsteuer für diese von der Stadt als Vereinsförderung erbrachten Leistungen dem Verein in Rechnung gestellt werden können/sollen; Bepreisung von Leistungen.
       Möglichkeit einer Deckelung von Zuschüssen an Vereine in Abhängigkeit der städtischen HH-Lage ggf. auf 50-60% z.B. bei Sonderzuwendungen (Ziffer 12. VFR – s. hierzu auch Ziffern 1.1 u. 4.4 VFR). 
       Prüfung der Investitionskostenzuschüsse (Ziffer 6. VFR) bezüglich: -Festlegung der Höhe bzw. Begrenzung von Ausfallbürgschaften durch die Stadt Vöhringen, -Zuschussregelung in Verbindung mit Zuschüssen von Dachverbänden, Landkreis, etc. sowie -Unterscheidung der Sonderreglung zum Investitionskostenzuschuss bei Gebäuden mit Denkmalschutz nach Art und Höhe der Förderung;
       Eintragung im Vereinsregister als Voraussetzung für Anspruchsberechtigung oder Kopplung an die Mitgliederzahl? (Berücksichtigung der Beteiligung des Vereins am Gemeinschaftsleben)
       Regularien -Kulturzentrum, -Josef-Cardijn-Haus und -Mehrzweckhalle Illerberg.
       Veraltete Übungsleiterzuschüsse und andere Zuschuss-Höhen.
       Streichung von Regelungen unter 7.3 VFR.
       Prüfung bestehender/ausgelaufener Verträge.
Aus diesen Vorüberlegungen hat die Verwaltung Änderungsvorschläge erarbeitet, die in der Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung am 07. April 2025 präsentiert, diskutiert und entschieden werden sollen. 
Die Änderungen sind in dem als -Anlage 1- beigefügten Entwurf farblich hervorgehoben.

3. Förderung der Wohlfahrtspflege (47010), Haushaltsstelle-Stelle 47010.7000: Zuschüsse für laufende Zwecke; Wohlfahrtsverbände und deren Einrichtungen 
Unter der HH-Stelle 47010.7000 sind die folgenden Verbände, Vereinigungen und Organisationen vermerkt:
Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V. (500,- €)
Donum Vitae (400,- €)
Caritasverein Illertissen gGmbH Caritas-Centrum Vöhringen (10.728,41 €)
Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Vöhringen (20,- €)
Freiwillige Feuerwehr Vöhringen e.V. (310,- €)
Kolpingsfamilie Vöhringen (70,- €)
Freiwillige Feuerwehr Illerberg-Thal e.V. (410,- €)
Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Neu-Ulm Wasserwacht Weißenhorn Stützpunkt Vöhringen (300,- €)
BRK Kreisverband Neu-Ulm Jugendrotkreuz Vöhringen (170,-€)
BRK Bereitschaft Vöhringen (1.000,- €)
Freiwillige Feuerwehr Vöhringen e.V. (471,05 €)
BRK Vöhringen Jugendrotkreuz (521,- €)
ASB-Kreisverband Neu-Ulm e. V. (250,- €)
Technisches Hilfswerk Ortsverband Neu-Ulm (450,- €)
Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. (500,- €)
Freiwillige Feuerwehr Illerberg-Thal e.V. (250,- €)
Freiwillige Feuerwehr Vöhringen e.V. (250,- €)
BRK Kreisverband (250,- €)
BRK Kreisverband (250,- €)
Stadt Vöhringen (41,- €)
Familienpflegewerk des Kath. Frauenbundes (16.231,84 €)
Familiepflegewerk im KDFB gemeinnützige GmbH (10.000,-€)

Insgesamt wurden im Jahr 2024 im Bereich der Wohlfahrtspflege (HH-Stelle 47010.7000) von der Stadt Vöhringen Zuschüsse und Spenden an wohltätige Vereine und Organisationen in Höhe von 43.373,30 € geleistet.
Davon entfielen an das Familienpflegewerk des Katholischen Frauenbundes 16,728,84 € (sowie eine Nachzahlung von 10.000,- € für das Jahr 2023) und an Einrichtungen der Caritas 15.350,99 €: 10.728,41 € an Caritasverein Illertissen gGmbH, 500,- € an den Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. (Sozialpsychiatrischer Dienst), 500,- € an den Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. Sucht und Psychiatrie, Zuschuss für Personal- und Sachkosten für 2025 (Siehe oben unter HH-Stelle 47010.7000) sowie 3.622,58 € Zuschuss für Seniorenservice 2024 an die Sozialstation des Caritasvereins Illertissen gGmbH (HH-Stelle 49860.7000). 

Familienpflege 
Familienpflege ist Hilfe für Familien in schwierigen Situationen, z.B. nach einem Unfall, bei schwerer Erkrankung oder anderen Unglücksfällen. (vgl.: Anlage 7, Verwendungsnachweis 2023 für die Familienpflegestation Vöhringen, gleichzeitig Antrag 2024. Antrag 2025 liegt noch nicht vor.) 
Im Gegensatz zu anderen wirtschaftlich tätigen und gewinnorientierten karitativen Organisationen (z.B. Caritas) finanziert sich das Familienpflegewerk durch staatliche, kommunale und kirchliche Zuschüsse, durch Mittel des Bayerischen Landesverbandes für Pflege des Freistaates Bayern, des Katholischen Deutschen Frauenbundes e.V. und Spenden. 
Vergütungssätze der Krankenkassen decken die Kosten nach Angaben des Familienpflegewerks zu etwa 70 Prozent. Zudem erhält das Familienpflegewerk vom Freistaat Bayern Zuschüsse für die Personalkosten, die Innenausstattung und die Beschaffung von Kraftfahrzeugen, d.h., bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Weitere Kosten werden aus eigenen Mitteln der Träger, aus kirchlichen und kommunalen Zuschüssen sowie den Leistungen der Krankenkassen gedeckt. 
Die Familienpflegestation des Katholischen Deutsche Frauenbundes (KDFB) e.V. Vöhringen erhält darüber hinaus laut Vereinbarung vom 03.01.1990 eine jährliche Bezuschussung von 40 Prozent der angefallenen Personalkosten von der Stadt Vöhringen und den Wieland-Werken, geteilt im Verhältnis 2:1.

Caritas 
Die Caritas wird überwiegend durch Renten- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie zu einem Teil durch die Kirchen finanziert, ist gleichzeitig wirtschaftlich tätig und arbeitet kostendeckend und mit Rendite.
In einer von Bürgermeister Neher anberaumten Besprechung zur Klärung der Zuschussfrage bzw. Mittelverwendung mit dem Geschäftsführer des Caritasvereins Illertissen gGmbH, wurde zwar die Bedeutung der Altenpflege und vor allem der Caritas Einrichtungen, herausgestellt. Es wurde für die Stadtverwaltung aber deutlich, dass die Zuwendungen der Stadt Vöhringen für die Caritas bezüglich des Niveaus ihrer finanziellen Aktivitäten relativ unerheblich sind. 

Blaulichtorganisationen (BRK, Feuerwehren, THW)
Nach einem Stadtratsbeschluss gewährt die Stadt Vöhringen dem BRK Vöhringen, dem BRK-Wasserwacht-Stützpunkt Vöhringen sowie den Freiwilligen Feuerwehren Vöhringen und Illerberg-Thal einen jährlichen Zuschuss von pauschal 250,- €für Mitgliederwerbung.
Die Freiwillige Feuerwehr Vöhringen e.V. erhält einen jährlichen Zuschuss von 310,- €, die Freiwillige Feuerwehr Illerberg-Thal e.V. einen jährlichen Zuschuss von 410,- € und das Technische Hilfswerk, Ortsverband Neu-Ulm (Förderkreis THW Neu-Ulm e.V.) erhielt 2024 eine Spende von 450,-€.
Im Hinblick darauf, dass die Zuschüsse an das Familienpflegewerk und die Caritas den Großteil der Zuschüsse für die Wohlfahrtspflege ausmachen, sollte die Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die örtliche Bedeutung überdacht werden.

4. Nutzungsbedingungen für städtische öffentliche Gebäude, Wolfgang-Eychmüller-Haus, Josef-Cardijn-Haus, Mehrzweckhalle Illerberg:
a)        Die Nutzung des Wolfgang-Eychmüller-Hauses und die entsprechenden Gebühren wurden erst vor kurzem vom Haupt- und Umweltausschuss diskutiert und die Entgeltordnung abschließend vom Stadtrat beschlossen.
b)        Bezüglich des Josef-Cardijn-Hauses existiert keine Entgeltordnung, sondern der Saal wird für € 280,00 pro Tag und Veranstaltung vermietet. Insoweit gibt es einen Mustermietvertrag, der dieser Sitzungsvorlage als - Anlage 2 – beigefügt ist. Dort sind am Ende die Tarife aufgeführt.
Aus Sicht der Stadtverwaltung kann über die Höhe des Nutzungsentgelts für einen Tag bzw. dann auch entsprechend für mehre Tage diskutiert werden. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist der bisherige Mietpreis durchaus angemessen, könnte aber eventuell für die Miete des ganzen Saals pro Tag auf € 300,00 angehoben werden.
c)        Die Nutzung der Mehrzweckhalle Illerberg wurde bisher über das Hauptamt, zwischenzeitlich durch das Kulturamt, verwaltet. Die diesbezügliche Vergütung ergibt sich aus dem Mustermietvertrag – Anlage 3 -, wobei Illerberger Vereine, die Mitglied des Vereinsringes (aufgelöst) waren, eine Veranstaltung pro Jahr kostenlos durchführen dürfen.

5. Nutzung städtischer Gebäude und Räumlichkeiten von Vereinen:
Darüber hinaus werden verschiedene städtische Gebäude zum Teil durch mehrere Vereine zum Teil von Vereinen allein genutzt. Die Nutzung ist vielfältig.
Zur Verdeutlichung werden folgende Anlagen beigefügt:
- Übersicht der von Vereinen allein genutzten Räumlichkeiten -Anlage 4-.
- Übersicht Nutzungsgebühren durch Vereine für Räumlichkeiten am 
  Illertal-Gymnasium Vöhringen, erstattet von der Kommune -Anlage 5-.
- Übersicht unentgeltliche Benutzung städtischer Einrichtungen durch Vereine
  für das Rechnungsjahr 2024 -Anlage 6-.
Zur Anlage 6 ist zu erläutern, dass der angefügte Stundensatz nicht bezahlt wird, sondern lediglich zur internen Verrechnung beim Haushaltsansatz herangezogen wird. Für die Nutzung erhebt die Stadt tatsächlich keine Entgelte von den Vereinen. 
Dieser Punkt wurde in der Klausurtagung aus Kapazitätsgründen ausgespart und bedarf sicher einer näheren Einzelbetrachtung. 
Die Nutzung beispielsweise von Schulräumen durch mehrere Vereine, wie aus der Anlage 6 ersichtlich, sollte aus Sicht der Stadtverwaltung auch weiterhin ohne großen Kostenaufwand für die Vereine möglich sein, unter der Voraussetzung, dass die Räume nicht für schulische Zwecke benötigt werden.
Wie aus der Anlage 4 ersichtlich, gibt es verschiedene Vereine, die städtische Gebäude ausschließlich nutzen und dafür keine Miete bezahlen bzw. nur eine sehr geringe Miete bezahlen. Andere Vereine, wie beispielsweise die Nutzer des Adlergebäudes, bezahlen eine geringe, aber dennoch spürbare Miete.
Insoweit sollte eine Gleichbehandlung im Falle der ausschließlichen Nutzung angestrebt werden.

6. Festbetragsbezuschussung  
Nach Ziffer 9. VFR gewährt die Stadt den Sport- u. Schützenvereinen Vereinspauschalen in gleicher Höhe und unter den gleichen Voraussetzungen wie der Landkreis Neu-Ulm entsprechend staatlichen Sportförderrichtlinien, sowie kulturtragenden Vereinen Zuschüsse zu Übungsstunden von anerkannten Chorleitern und Dirigenten im gleichen Umfang und in gleicher Höhe wie der Landkreis Neu-Ulm.
Um diese Bezuschussung für sonstige und kulturtreibende Vereine, die z.B. auch keinen Dachverband, keine lizensierten Trainer, Chor- oder Übungsleiter verfügen, zu kompensieren, gewährt die Stadt Vöhringen „den sonstigen Vereinen jährliche Zuwendungen für ihr öffentliches und gemeinnütziges Engagement. Die Höhe wird durch Beschluss bzw. durch vertragliche Vereinbarung festgelegt.“ (Vgl. Ziffer 10.1, VFR)
Die Höhe der Festbetragsbezuschussung erfolgt unter Berücksichtigung sonstiger Zuschüsse (Vgl. Anlage 10-Vorschlag Festbetragsbezuschussung ab 2012).
Die Festbetragsbezuschussung wurde zum letzten Mal ab 2012 neu festgesetzt. (Vgl. Anlage 9-Übersicht Festbetragsbezuschussung: „Grundlage“ sowie Anlage 10-Vorschlag Festbetragsbezuschussung ab 2012).
Da künftig städtische Leistungen kostenpflichtig abgerechnet werden, wird eine Erhöhung des Volumens auch im Hinblick auf die allgemeinen Kostensteigerungen um 50 Prozent angeregt. Die entsprechenden Mittel könnten über Kürzungen bei Caritas und Familienpflege kompensiert werden.

7. Vereinspauschale (Früher: Übungsleiter- bzw. Dirigentenzuschüsse), Vereinsförderrichtlinien, Ziff.9.
Grundsätzliches zur Vereinspauschale in Bayern sowie ein Beispiel zur Berechnung ist in Anlage 11 Berechnung der Vereinspauschale in Bayern.pdf erläutert. 
Voraussetzungen für die Gewährung der Vereinspauschale
Die zugrundeliegenden Zuwendungsvoraussetzungen für Vereine gehen aus den Sportförderrichtlinien – SportFöR vom 5. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 714), die durch Bekanntmachung vom 13. Februar 2024 (BayMBl. Nr. 111) geändert worden sind, hervor: 
(https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2273_I_13469-5)
„(…)
4.   Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen 
4.1   Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen für Vereine 
4.1.1   Rechtsfähigkeit, Gemeinnützigkeit 
1Zuwendungsfähig sind ausschließlich rechtsfähige gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält. 2Die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit kommt in einer Anerkennung des zuständigen Finanzamts zum Ausdruck.
4.1.2   Mitgliedschaft in Dachorganisation 
1Der Verein muss Mitglied in einer vom Staatsministerium anerkannten Dachorganisation des bayerischen Sports sein. 2Durch das Staatsministerium anerkannte Dachorganisationen sind der Bayerische Landes-Sportverband e. V. (BLSV), der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e. V. (BVS Bayern), der Bayerische Sportschützenbund e. V. (BSSB) und der Oberpfälzer Schützenbund e. V. (OSB). 3Sind bei der staatlich anerkannten Dachorganisation selbst mehrere Sportfachverbände und Anschlussorganisationen Mitglied, müssen die geförderten Vereine zusätzlich Mitglied in mindestens einem dieser Sportfachverbände oder einer dieser Anschlussorganisationen sein.
4.1.3   Geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse 
Der Verein muss geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen und hat dies auf Verlangen durch die Vorlage entsprechender Unterlagen nachzuweisen.
4.1.4   Mindestbeitragsaufkommen 
1Das tatsächliche Beitragsaufkommen (Ist-Aufkommen) des Vereins muss im Jahr vor der Bewilligung der Zuwendung grundsätzlich so hoch sein, dass es insgesamt folgenden Jahresbeitragssätzen (Soll-Aufkommen) entspricht:
–  je Mitglied bis einschließlich 13 Jahre: 12 €,
–  je Mitglied bis einschließlich 17 Jahre: 25 €,
–  je Mitglied ab 18 Jahre: 50 €.
2In das Ist-Aufkommen können sowohl nicht zweckgebundene als auch solche Spenden eingerechnet werden, die speziell für die Maßnahme gegeben werden, deren Förderung beantragt wird, sowie Einnahmen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb, die durch ehrenamtliche (unentgeltliche) Tätigkeit von Mitgliedern erzielt werden (zum Beispiel Erlöse aus Vereinsfesten, Tombolas etc.). 3Spenden oder Beitragsübernahmen durch Stammvereine (zum Beispiel bei Junioren-Förder-Gemeinschaften) können nicht in das Ist-Aufkommen eingerechnet werden. 4Erreicht das Ist-Aufkommen nicht das vorausgesetzte Soll-Aufkommen, so genügt ein Ist-Aufkommen von wenigstens 70 Prozent des Soll-Aufkommens, wenn der Antragsteller besondere Gründe für das Zurückbleiben des Ist-Aufkommens gegenüber dem Soll-Aufkommen glaubhaft machen kann. 5Als besondere Gründe in diesem Sinne gelten auf Sonderumständen beruhende Begleitumstände, nicht aber Beitragsermäßigungen (außer bei Arbeitslosen, Asylbewerbern und Menschen mit Aufenthaltsstatus nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes – Duldung) oder Beitragsfreistellungen.
4.1.5   Aktive Jugendarbeit 
1Der Verein muss aktive Jugendarbeit leisten. 2Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn zum 31. Dezember des dem Förderjahr vorangehenden Jahres die Zahl der Kinder und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre und jungen Erwachsenen bis einschließlich 26 Jahre mindestens zehn Prozent der Gesamtmitgliederzahl beträgt. 3Diese Voraussetzung entfällt für die Förderung von Vereinen zur Pflege des Behinderten-, Rehabilitations- und Seniorensports.
(…)“
Es wird angeregt, für die Ziffer 2. (Anspruchsvoraussetzungen) – hier: ‚Mitgliedsbeiträge‘ der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen die Ziffer „4.1.4 Mindestbeitragsaufkommen“ der Voraussetzungen für die Gewährung der Vereinspauschale (Sportförderrichtlinien) zu berücksichtigen.

Empfehlung

Die Zustimmung zur vorliegenden Änderung der Richtlinien der Stadt Vöhringen über die Förderung von Vereinen durch die Stadt Vöhringen – städtische Vereinsförderrichtlinien – wird erteilt. 
Die Änderungsvorschläge sind Bestandteil dieses Beschlusses.

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.05.2025 ö 4
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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.05.2025 ö 5
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5.1. Zugangsmöglichkeit zum Mühlbach an der Westseite der Realschule, Beantwortung der Anfrage von Herrn Lepple aus der Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 10.03.25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.05.2025 ö 5.1

Sachverhalt

Am 01.04.2025 wurde der angesprochene Bereich, Sitzmöglichkeiten im Garten der Freundschaft, gepflegt und wird zukünftig in die turnusmäßige Betreuung aufgenommen.

Ebenso ist die Verschlammung, an der Zugangsmöglichkeit zum Mühlbach westlich der Realschule, entfernt worden. Um die Option des „Wassertretens“ ansprechend zu halten, ist eine regelmäßige Kontrolle und ggf. Reinigung vorgesehen. 

Datenstand vom 29.04.2025 10:53 Uhr