Datum: 05.06.2025
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 19:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.06.2025
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ö
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1 |
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1.1. Aufstellung eines Schneelast-Lagerzeltes für Metallvorräte bei Geb. 60;
hier: Antrag auf erneute Verlängerung der Baugenehmigung;
Bauort: "Wielandgelände Süd" in Vöhringen (Flur-Nr. 1285/6)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.06.2025
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ö
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Beschließend
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1.1 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die erneute Verlängerung der Baugenehmigung wird erteilt, nachdem der Verlängerung keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.2. Nutzungsänderung zu einem Online-Autohandel ohne Kundenverkehr vor Ort, mit Auslieferung der Fahrzeuge durch den Betreiber sowie Herstellung von 4 Abstellflächen und 1 Stellplatz;
Bauort: "Schützenstraße 9" in Vöhringen (Flur-Nr. 370)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.06.2025
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ö
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Beschließend
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1.2 |
Diskussionsverlauf
Nach Vorstellung des Bauvorhabens ergeht nach kurzer Aussprache folgender
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Nutzungsänderung zu einem Online-Autohandel kann auch unter Würdigung der §§ 36 und 34 BauGB nicht erteilt werden, da ein reiner Online-Autohandel nicht nachvollziehbar erscheint und somit in der Praxis wohl trotzdem Kundenverkehr und -beratung vor Ort stattfinden würde. Eine reine Fahrzeug-Auslieferung widerspricht der gängigen Praxis beim Autohandel. Ebenso lässt der jetzige Zustand der Schützenstraße auf Grund der Ölverschmutzungen wegen zahlreicher Fahrzeuge auf der öffentlichen Straße auf die Unzuverlässigkeit des Antragstellers schließen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Wasserrecht; Ertüchtigung der Hochflutmulde am Werkstandort Vöhringen durch die Wieland-Werke AG;
Stellungnahme der Stadt Vöhringen als Träger öffentlicher Belange
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.06.2025
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ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 12.05.2025 hat das Landratsamt Neu-Ulm die Stadt Vöhringen über das im Betreff genannte Vorhaben der Fa. Wieland-Werke AG, Ulm, unterrichtet und eine Satz Planunterlagen nebst näherer Beschreibung und Erläuterung des Vorhabens übersandt.
Die Ertüchtigung der Hochflutmulde dient dem Hochwasserschutz des Werksstandortes Vöhringen. Zentrale Maßnahmen sind die Harmonisierung des Freibords des Deichs entlang der Hochflutmulde sowie die dazugehörigen Böschungssanierung.
Im Nachgang des Hochwasserereignisses vom 14.07.2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-
Pfalz, welches hohe Schäden am Standort der Wieland-Werke in Velbert-Langenberg verursacht hat, wurde eine Risikoanalyse für 17 weltweite Standorte der Wieland-Werke AG durchgeführt. Ein Ergebnis der Analyse war, dass das Überflutungsrisiko für den Standort in Vöhringen hoch ist. Überflutungsschäden am Standort Vöhringen haben erhebliche Auswirkungen auf den gesamten Konzern, da zentrale Produktionsstätten, insbesondere die Gießerei, am Standort Vöhringen angesiedelt sind. Im Nachgang der Risikoanalyse wurde eine detaillierte Analyse der Schwachstellen für den Hochwasserschutz am Standort Vöhringen durchgeführt. Anschließend wurde ermittelt, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation sinnvoll umgesetzt werden können. Eine zentrale Maßnahme ist die Harmonisierung des Freibords des Deichs entlang der Hochflutmulde an der gesamten westlichen Werksgrenze sowie die dazugehörige Böschungssanierung. Diese Hochflutmulde hat den Zweck, dass Wasser, falls notwendig, aus dem Illerkanal vor Eintritt auf das Werksgelände um dieses herumgeleitet und der Iller zugeführt werden kann. Das Bemessungshochwasser ist dabei eine Kombination aus dem Rückstau der Iller in die Hochflutmulde bei einem Hochwasser, das dem Hochwasser von 1999 entspricht, plus einem stationären Einleiten des Abflusses aus dem Wielandkanal (14 m³/s). Auch der Illerdeich im südlichen Teil der Hochflutmulde ist auf das Hochwasser von 1999 ausgelegt. Ein Zufluss aus der Sickerwasserleitung Bellenberg wurde nicht berücksichtigt.
Der Planungsabschnitt (der Hochwasserschutz wird für die gesamte Länge der Hochflutmulde betrachtet), verläuft vom Nordende des Werksgeländes Wieland bis zum sog. Hochflutwehr am Wielandkanal (siehe Anlage B-1.2.1) und erstreckt sich somit auf eine Länge von ca. 2,3 km. Nördlich, westlich und südlich schließt sich das Landschaftsschutzgebiet „Illerauwald von Neu-Ulm bis Kellmünz“ (LSG-00513.01) an, im Osten das Werksgelände.
Es wurden verschiedene Varianten untersucht (Nullvariante, Herstellen eines Deichs nach Stand der Technik, Errichten einer Hochwasserschutzmauer und Einbringen einer Spundwand).
Entsprechend geht aus dem Variantenvergleich die Variante „Spundwand“ als Vorzugsvariante hervor. Diese kombiniert als einzige das Erreichen des geforderten Schutzgrades mit der Möglichkeit, die Beeinträchtigungen des Werksbetriebs so gering wie möglich zu halten. Der Eingriff am Nordende ist baulich unabhängig von der gewählten Methode für den Rest der Hochflutmulde. Hinsichtlich des Eingriffs in die belebte Umwelt und die Beeinträchtigung des benachbarten Landschaftsschutzgebiets stellt die Einbringung einer Spundwand ebenfalls die Vorzugsvariante dar.
Die genannten Probleme des Deichneubaus und der Hochwasserschutzmauer können durch das
Einbringen einer Spundwand in die Böschung entweder komplett vermieden, zumindest aber abgemildert werden. Der Abflussquerschnitt der Hochflutmulde kann erhalten bleiben, gleichzeitig ist der Eingriff in die Böschung geringer als er durch das Ausheben einer Baugrube für eine Mauer gewesen wäre. Die Leitungsquerungen können technisch so gelöst werden, dass die Spundwand quasi lückenlos auf der gesamten Länge der Hochflutmulde die Freibordsicherung gewährleistet. Die Sicherung der Böschung erfolgt separat durch den teilweisen Austausch der Böschung und der Sohle.
Die Maßnahmen entlang und in der Hochflutmulde können vom südlichen zum nördlichen Ende in vier Hauptbereiche unterteilt werden:
· Rampe und Zufahrt vom südlichen Parkplatz
· Bauzeitlich: Nördliche Rampe und Wendefläche
· Hochflutmulde (mit verschiedenen Spundwandlängen und Höhen der Böschungssicherung,
dem Einbringen der Sohlsicherung sowie den Spartenquerungen)
· Nordende
Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Erläuterungsbericht.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen erhebt grundsätzlich keine Einwendungen gegen die beantragten Maßnahmen, sofern auch die Fachbehörden zu einer positiven Beurteilung gelangen und die von ihnen gemachten Auflagen eingehalten werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Geh vom Planungsbüro Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Augsburg und Frau Bäuchle von der Wieland-Werke AG.
Herr Geh erläutert anhand einer Präsentation den Hintergrund des Vorhabens der Wieland-Werke AG. Ebenso geht er auf den aktuellen Stand der Planung und den vorgesehenen Bauablauf ein. Den Zeitplan stellt Herr Geh folgendermaßen vor: Der Baubeginn wäre angedacht für das vierte Quartal 2025 oder das erste Quartal 2026 mit einer Bauphase von ca. 8 – 9 Monaten.
Es entwickelt sich danach eine kurze Diskussion im Gremium mit folgendem
Beschluss
Die Stadt Vöhringen erhebt grundsätzlich keine Einwendungen gegen die beantragten Maßnahmen, sofern auch die Fachbehörden zu einer positiven Beurteilung gelangen und die von ihnen gemachten Auflagen eingehalten werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO;
Anbau und Sanierung KiGa Nord;
Möbelarbeiten;
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.06.2025
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ö
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Beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Beginn für die Sanierung vom KiGa Nord ist bereits erfolgt. Für die Möbelarbeiten vom KiGa Nord wurden die Möbelarbeiten beschränkt ausgeschrieben.
Mit der Planung der Sanierung wurde das Büro Tress Architekten aus Baltringen beauftragt.
Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt erstellt und geprüft.
Zur Abgabe wurden vier Fachfirmen aufgefordert.
Zur Submission am 06.05.2025 hat eine Fachfirma ein Angebot abgegeben.
Das Angebot lag bei brutto 86.522,69 €.
Das Ergebnis und die Wertung kann dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.
Der Auftrag für die Möbelarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Resch Möbelwerkstätten Ges. m.b.H., Dreisesselbergstraße 34; A-4160 Aigen-Schlägl zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 86.522,69 €.
Empfehlung
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmende zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Möbelarbeiten wird an die Firma Resch Möbelwerkstätten Ges. m.b.H., Dreisesselbergstraße 34; A-4160 Aigen-Schlägl für die Möbelarbeiten zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 29.04.2025 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 86.522,69 € sind unter der Haushaltsstelle
HHSt. 46420.9421 bereitgestellt.
Beschluss
Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmende zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Möbelarbeiten wird an die Firma Resch Möbelwerkstätten Ges. m.b.H., Dreisesselbergstraße 34; A-4160 Aigen-Schlägl für die Möbelarbeiten zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 29.04.2025 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 86.522,69 € sind unter der Haushaltsstelle
HHSt. 46420.9421 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Ausbau der Herbststraße;
Vorstellung und Billigung der Planung;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.06.2025
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ö
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Vorberatend
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4 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.06.2025
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ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Billigung des Straßenausbauprogrammes in der Sitzung des Stadtrates vom 21.11.2024 wurde u.a. auch der Ausbau der Herbststraße beschlossen.
Der Planungsauftrag wurde an das Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm vergeben.
Für den Ausbau der Herbststraße wurden zwei Planungsvarianten ausgearbeitet.
In der Bauausschusssitzung am 05.06.2025 soll die Vorberatung der beiden konkretisierten Planungsvarianten erfolgen.
Am 6.06.2025, um 15:00 Uhr ist die Anliegerversammlung vorgesehen. Eine Einladung hierzu erfolgt auch an die Mitglieder des Stadtrates.
In der Stadtratsitzung am 26.06.2025 wird die Planung zum abschließenden Beschluss durch das Gremium des Stadtrates vorgestellt.
Die Herbststraße erschließt sich über eine Länge von ca. 485 m und ist als Wohnsammelstraße eingestuft.
Folgende Straße münden an die Herbststraße an:
Frühlingstraße beidseitig
Tirolerstraße beidseitig
Sudentenstraße Anschluss Ostseite
Pfälzer Straße beidseitig
Allgäuer Straße Anschluss Ostseite
Schlesier Straße Anschluss Westseite
Beim Kreuz Anschluss Ostseite
Nibelungenstraße Anschluss Westseite
Aufgrund der an der Herbststraße situierten Staatlichen Realschule Vöhringen herrscht vor allem zu Schulbeginn und zu Schulende ein erhöhter Fahrzeugverkehr mit Bussen und Autos, aber auch Fußgänger und Radfahrer nutzen die Herbststraße als Schulweg.
In nördlichen Abschnitt der Herbststraße lässt sich ein erhöhter Parkbedarf am Straßenrand ablesen, welches durch die Lehrer oder Besucher der Schule oder auch der Arztpraxis zurückzuführen ist.
Die Straße hat derzeit eine Breite von 7,00 m und jeweils beidseitig angrenzende ca 1,50 m breite Gehwege. Der neue Straßenquerschnitt soll auf 6,25 m reduziert und die Gehwege auf 1,80 m vergrößert werden.
Die Straße wird asphaltiert und die Gehwege mit Pflastern versehen. Hierbei soll das Pflaster Cassero im Format 20 cm x20 cm, Farbe grau zu Einsatz kommen (analog zur Winterstraße).
Im Zuge der Sanierung soll die Bushaltestelle „Nibelungenstraße“ barrierefrei beidseitig hergestellt werden.
Um den Straßenraum aufzuwerten und die Versiegelung auf das benötigte Maß zu reduzieren werden an geeigneten Stellen Grüninsel mit Baumbepflanzungen aufgestellt.
Das Ingenieurbüro hat in Kooperation mit der Stadtverwaltung zwei Planungsvarianten erarbeitet (siehe Anlagen), diese werden in der Bauausschusssitzung vorgestellt.
Die Stadtverwaltung favorisiert die Planungsvariante 1, da diese eine höhere Baumbepflanzung vorzieht und somit dem Straßenraum eine höhere Aufenthaltsqualität gibt.
Anlage: Planungsvariante V1 vom 26.05.2025
Planungsvariante V2 vom 26.05.2025
Regelquerschnitt vom 26.05.2025
Empfehlung
Die vorgestellte Planung der Variante 1 vom 26.05.2025 für den Ausbau der Herbststraße wird zugestimmt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bosch vom Planungsbüro Wassermüller, Ulm.
Herr Bosch zeigt anhand einer Präsentation den geplanten Straßenausbau in der Herbststraße. Er geht dabei genau auf beide Planungsvarianten ein. Hierbei zeigt sich, dass bei Variante 1 in den Verkehrsinseln insgesamt zehn Bäume geplant sind und bei Variante 2 sechs Bäume. Bei den östlichen Bauminseln müsse in jedem Fall die Gasleitung verlegt werden, die Wasserleitung werde in der gesamten Herbststraße erneuert und die Bushaltestelle „Nibelungenstraße“ werde als Buskap barrierefrei gebaut. Der Kanal werde nicht komplett erneuert, sondern nur punktuell saniert.
Im Anschluss folgt eine Diskussion im Gremium. Hierbei zeigt sich, dass zwei Stadträte die Bauminseln als kritisch ansehen. Sie befürchten dadurch einen noch höheren Parkdruck als bisher.
Ein anderes Gremiumsmitglied fände eine Schwammstadt sinnvoll, da somit die Bauminseln gegossen würden und es ökologisch zugleich wäre.
Bürgermeister Neher erklärt abschließend, dass er die Variante 1 mit Verkehrsinseln mit vielen Bäumen für gut hält, da diese Verkehrsinseln auch die Geschwindigkeit des Verkehrs herausnehmen würden.
Beschluss
„Der vorgestellten Planung der Variante 1 vom 26.05.2025 für den Ausbau der Herbststraße wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Dokumente
Download Anlage 1 - Planungsvariante V1 vom 26.05.2025.pdf
Download Anlage 2 - Planungsvariante V2 vom 26.05.2025.pdf
Download Anlage 3 - Regelquerschnitt vom 26.05.2025.pdf
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5. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.06.2025
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ö
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5 |
Diskussionsverlauf
zum Seitenanfang
6. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.06.2025
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Diskussionsverlauf
Datenstand vom 16.06.2025 16:49 Uhr