Datum: 25.06.2025
Status: Einladung
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, ca. 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 22.05.2025 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 02.06.2025 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 05.06.2025 - öffentlicher Teil
2 Ausbau der Herbststraße; Vorstellung und Billigung der Planung
3 Ortsrecht; Erlass der Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten und über das Halten von Haustieren in der Stadt Vöhringen (LärmSchV)
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
5.1 Beantwortung der Anfrage von Herrn Bader vom 27.03.2025 - Lärmschutzuntersuchung Neue Rathausmitte
5.2 Beantwortung der Anfrage von Herrn Bader vom 22.05.2025 - Illegale Müllablagerungen Illerzell

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2025 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 22.05.2025 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2025 ö 1.1
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 02.06.2025 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2025 ö 1.2
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 05.06.2025 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2025 ö 1.3
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2. Ausbau der Herbststraße; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 05.06.2025 ö Vorberatend 4
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2025 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Im Rahmen der Billigung des Straßenausbauprogrammes in der Sitzung des Stadtrates vom 21.11.2024 wurde u.a. auch der Ausbau der Herbststraße beschlossen.
Der Planungsauftrag wurde an das Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm vergeben.
Für den Ausbau der Herbststraße wurden zwei Planungsvarianten ausgearbeitet. 
In der Bauausschusssitzung am 05.06.2025 soll die Vorberatung der beiden konkretisierten Planungsvarianten erfolgen.
Am 6.06.2025, um 15:00 Uhr ist die Anliegerversammlung vorgesehen. Eine Einladung hierzu erfolgt auch an die Mitglieder des Stadtrates.
In der Stadtratsitzung am 26.06.2025 wird die Planung zum abschließenden Beschluss durch das Gremium des Stadtrates vorgestellt.
Die Herbststraße erschließt sich über eine Länge von ca. 485 m und ist als Wohnsammelstraße eingestuft.
Folgende Straße münden an die Herbststraße an: 
Frühlingstraße beidseitig
Tirolerstraße beidseitig 
Sudentenstraße Anschluss Ostseite
Pfälzer Straße beidseitig
Allgäuer Straße Anschluss Ostseite
Schlesier Straße Anschluss Westseite
Beim Kreuz Anschluss Ostseite
Nibelungenstraße Anschluss Westseite

Aufgrund der an der Herbststraße situierten Staatlichen Realschule Vöhringen herrscht vor allem zu Schulbeginn und zu Schulende ein erhöhter Fahrzeugverkehr mit Bussen und Autos, aber auch Fußgänger und Radfahrer nutzen die Herbststraße als Schulweg.
In nördlichen Abschnitt der Herbststraße lässt sich ein erhöhter Parkbedarf am Straßenrand ablesen, welches durch die Lehrer oder Besucher der Schule oder auch der Arztpraxis zurückzuführen ist.
Die Straße hat derzeit eine Breite von 7,00 m und jeweils beidseitig angrenzende ca 1,50 m breite Gehwege. Der neue Straßenquerschnitt soll auf 6,25 m reduziert und die Gehwege auf 1,80 m vergrößert werden.
Die Straße wird asphaltiert und die Gehwege mit Pflastern versehen. Hierbei soll das Pflaster Cassero im Format 20 cm x20 cm, Farbe grau zu Einsatz kommen (analog zur Winterstraße).

Im Zuge der Sanierung soll die Bushaltestelle „Nibelungenstraße“ barrierefrei beidseitig hergestellt werden. 
Um den Straßenraum aufzuwerten und die Versiegelung auf das benötigte Maß zu reduzieren werden an geeigneten Stellen Grüninsel mit Baumbepflanzungen aufgestellt.
Das Ingenieurbüro hat in Kooperation mit der Stadtverwaltung zwei Planungsvarianten erarbeitet (siehe Anlagen), diese werden in der Bauausschusssitzung vorgestellt.
Die Stadtverwaltung favorisiert die Planungsvariante 1, da diese eine höhere Baumbepflanzung vorzieht und somit dem Straßenraum eine höhere Aufenthaltsqualität gibt.

Anlage: Planungsvariante V1 vom 26.05.2025
             Planungsvariante V2 vom 26.05.2025
  Regelquerschnitt vom 26.05.2025

Empfehlung

„Der vorgestellten Planung der Variante 1 vom 26.05.2025 für den Ausbau der Herbststraße wird zugestimmt.“

Dokumente
Download Anlage 1 - Planungsvariante V1 vom 26.05.2025.pdf
Download Anlage 2 - Planungsvariante V2 vom 26.05.2025.pdf
Download Anlage 3 - Regelquerschnitt vom 26.05.2025.pdf

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3. Ortsrecht; Erlass der Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten und über das Halten von Haustieren in der Stadt Vöhringen (LärmSchV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2025 ö Beschließend 3

Sachverhalt

  1. Hintergrund

Bereits im Jahr 1983/1984 hat die Verwaltung den Vorschlag für den Erlass einer Lärmschutzverordnung ins Gremium eingebracht, nachdem durch Wegfall von Rechtsgrundlagen im Landesstraf- und Verordnungsgesetz sowie durch Zeitablauf zwei bereits vorhandene Verordnungen ungültig geworden sind.

Der seinerzeitige Vorschlag wurde in der Stadtratssitzung vom 29.03.1984 mit 10 : 11 Stimmen abgelehnt.

  1. Allgemeinverfügung 

Nachdem insbesondere in jüngster Vergangenheit das naturschutzrechtliche Thema zum Schutz vor Igeln weitläufig thematisiert worden ist, hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, wie auch bereits zuvor Herr Stadtrat Gutter den Antrag gestellt, dies rechtlich zu regeln.

Die Stadtverwaltung hat diesbezüglich eine Anfrage zum Erlass einer Allgemeinverfügung beim zuständigen Landratsamt Neu-Ulm gestellt.

Mit Antwort vom 11.06.2025 wurde der Erlass durch das Landratsamt Neu-Ulm aufgrund einer fehlenden naturschutzfachlichen Begründbarkeit sowie auch Vollziehbarkeit abgelehnt.

  1. Rechtliche Würdigung

Nachdem natur- und artenschutzrechtliche Belange keine Option für eine rechtliche Regelung bieten, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung lärmschutzrechtliche Belange zu berücksichtigen und als Grundlage heranzuziehen.

Insofern sind die Lärmgrenzwerte der TA-Lärm (Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz für die Beurteilung heranzuziehen. 

Die überwiegend verfügbaren Mähroboter haben eine Betriebslautstärke zwischen 55 und 70 Dezibel - je nach Modell. Im Einzelfall wäre somit die individuelle Lautstärke gutachterlich zu ermitteln. 

Während Rasenmäher, welche mit Verbrennungsmotor betrieben werden, unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zu fassen sind und nur zu bestimmten Zeiten betrieben werden dürfen, gilt dies für autonome Mähroboter nicht.
Dementsprechend dürfen diese bislang auch am Wochenende, an Feiertagen sowie nachts betrieben werden. 
In jedem Fall müssten trotz der Ungleichbehandlung von Mährobotern und konventionellen Rasenmähern die gesetzlich vorgeschriebenen Werte eingehalten werden, welche in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) geregelt sind. 

Maßgeblich für die jeweilige Gebietsdefinition ist der Flächennutzungsplan bzw. die daraus entwickelten Bebauungspläne.

Dabei umfasst nach der TA-Lärm die Tagzeit von 6 bis 22 Uhr, sowie die Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr.

Nachstehend der Auszug aus Ziffer 6.1 der TA-Lärm:

a) in Industriegebieten
                      
70 dB(A)        
b) in Gewerbegebieten

tags
65 dB(A)

nachts
50 dB(A)
c) in urbanen Gebieten



tags
63 dB (A)

nachts
45 dB (A)
d) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten

tags
60 dB(A)

nachts
45 dB(A)
e) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten

tags
55 dB(A)

nachts
40 dB(A)
f) in reinen Wohngebieten

tags
50 dB(A)

nachts
35 dB(A)
g) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten

tags
45 dB(A)

nachts
35 dB(A)

Zu beachten ist für die Beurteilung der Lautstärke die jeweilige Örtlichkeit der Einwirkung (vergl Urteil des AG Siegburg vom 19.02.2015, Az. 118 C 97/13).
Inwieweit die TA-Lärm bzw. deren Regelungen auf das mit der örtlichen Verordnung weitergehende kommunale Recht anwendbar ist, bleibt jedoch offen.

Die Verordnungsermächtigung ist verankert in Art 7 Abs. 1 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes. Demnach können zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Geräuschen Rechtsverordnungen erlassen werden.

Die Verordnung ist aufgrund Art. 11 Abs. 3 Nr. 4 BayImSchG in Verbindung mit § 6 der Lärmschutzverordnung bußgeldbewehrt und kann bei Verstößen insofern mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt eine neue Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- und Gartenarbeiten, über die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräten und über das Halten von Haustieren in der Stadt Vöhringen (LärmSchV), die einen Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft tritt. 

Die Verordnung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Dokumente
Download Lärmschutzverordnung - Stand 17.06.2025.pdf

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2025 ö 4
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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2025 ö 5
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5.1. Beantwortung der Anfrage von Herrn Bader vom 27.03.2025 - Lärmschutzuntersuchung Neue Rathausmitte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2025 ö 5.1

Sachverhalt

Das Stadtbauamt lässt prüfen, ob eine Aktualisierung der Schalltechnischen Untersuchung zur Neuen Rathausmitte aufgrund des neuen „Schmelzwerk“ der Wieland-Werke erforderlich ist.
Falls eine Aktualisierung des Gutachtens erforderlich ist, wird der Stadtrat hierüber informiert. 

Empfehlung

Zur Kenntnisnahme. 

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5.2. Beantwortung der Anfrage von Herrn Bader vom 22.05.2025 - Illegale Müllablagerungen Illerzell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.06.2025 ö 5.2

Sachverhalt

Die Anfrage wurde am 06.06.2025 an das Liegenschaftsamt weitergeleitet, da es sich um städtische Grundstücke handelt, die womöglich verpachtet sind. Die Adressen der Grundstückseigentümer wurden an das Ordnungsamt weitergegeben.


Die Eigentümer wurden schriftlich aufgefordert, den im Feld verteilten Müll zu beseitigen.

Empfehlung

Zur Kenntnisnahme.

Datenstand vom 18.06.2025 15:49 Uhr