Datum: 28.01.2010
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 17:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2010
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ö
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1 |
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1.1. Stadtratssitzung vom 10.12.2009 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2010
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ö
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1.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Maier führt zu Top 3 der Niederschrift „Sanierung des Innenstadtbereiches von Vöhringen“ aus, dass er seine während der Diskussion zu den Verkehrs- und Freiflächen in der Bahnhofstraße gestellten Anträge zu den Fahrradständern und zur Verkehrsregelung im Kreuzungsbereich nicht zurück gezogen, sondern nur bis zur Ausführungsplanung zurück gestellt hat.
Beschluss
Unter Berücksichtigung dieser Änderung genehmigt der Stadtrat die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 10.12.2009.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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1.2. Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 21.01.2010 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2010
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ö
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1.2 |
Diskussionsverlauf
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses und die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 21.01.2010.
Abstimmungsergebnis: Haupt- und Umweltausschuss 13 : 0 angenommen
Bau- und Verkehrsausschuss 13 : 0 angenommen
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 21.01.2010 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2010
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ö
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1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 21.01.2010.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2010
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ö
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6 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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7. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2010
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ö
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7 |
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2. Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2010
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss und Bau- und Verkehrsausschuss
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Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und Bau- und Verkehrsausschusses
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21.01.2010
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ö
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Vorberatung
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1 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2010
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ö
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Beschließend
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2 |
Empfehlung
Im Ergebnis der Beratungen in der vorausgegangenen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 21.Januar 2010 erlässt der Stadtrat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2010.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson bringt in seiner Haushaltsansprache einleitend zum Ausdruck, dass die letzten Jahre, vor allem das Jahr 2007, für die Stadt Vöhringen finanziell sehr erfolgreich verlaufen sind und in dieser Zeit viele für die weitere Stadtentwicklung bedeutsame Projekte umgesetzt werden konnten. Leider habe sich diese Situation im letzten Jahr deutlich verschlechtert. Die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, die Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sowie das Desaster bei der Bayerischen Landesbank haben nun auch ganz konkrete Auswirkungen auf den Finanzhaushalt der Stadt Vöhringen und zu drastischen Einbrüchen insbesondere bei der Gewerbesteuer geführt.
Nach aktuellen Wirtschaftsprognosen sei der Tiefpunkt wohl erreicht. Dennoch lasse sich die Dauer der Krise im Augenblick noch nicht konkret vorhersagen. Aufgrund der stark zurückgegangenen Einnahmen, vor allem bei der Gewerbesteuer, sei der finanzielle Handlungsspielraum für die Stadt Vöhringen in diesem Jahr deutlich geringer als bisher.
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2010 der Stadt Vöhringen beziffert sich demgemäß auf einen Betrag in Höhe von 27.188.526 €. Der Verwaltungshaushalt hat ein Volumen in Höhe von 22.670.996 €, der Vermögenshaushalt beläuft sich auf 4.517.530 €.
Die Gewerbesteuereinnahmen für das Jahr 2010 konnten nur mehr mit rund 2.000.000 € veranschlagt werden. Im Jahr 2009 lag der Ansatz noch bei 7.000.000 €; allerdings lag auch hier das tatsächliche Gewerbesteueraufkommen bei nur noch rd. 5,3 Mio. €. Ein Einbruch, wenn auch nicht in diesem Maße ist auch bei der Einkommensteuerbeteiligung zu verzeichnen. Gegenüber dem Ansatz 2009 wird sich der voraussichtliche Beteiligungsbetrag
für das Jahr 2010 um weitere 600.000 € auf dann noch 4.700.000 € reduzieren.
Nachdem gleichzeitig das Jahr 2010 infolge des noch steuer- und umlagekräftigen Jahres 2008 mit einer hohen Kreisumlage von rd. 6,1 Mio. € belastet ist, führt dies im Ergebnis dazu, dass der Verwaltungshaushalt 2010 nur mit einer hohen Zuführung des Vermögenshaushaltes ausgeglichen werden kann. Der Zuführungsbetrag liegt bei 2.336.749 €.
Diese Rahmenbedingungen führten letztendlich auch dazu, dass insbesondere im Bereich des Vermögenshaushaltes für das Jahr 2010 nur noch die Maßnahmen, für die bereits entsprechende Beschlüsse vorliegen oder aber unabdingbar notwendig sind, aufgenommen wurden. Der Etat 2010 sieht für seinen Gesamtausgleich eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in der Größenordnung von 2.050.000 Mio. € und ergänzend dazu auch eine Kreditaufnahme in Höhe von 1.133.345 € vor. Im Bereich des Verwaltungshaushaltes wurden bereits bei der Etaterstellung die Ausgabenansätze weitestgehend auf das unbedingt notwendige Maß zurückgenommen.
Insgesamt betrachtet liegen die Steuereinnahmen des Jahres 2010 damit um rd.5,4 Mio. € oder rd. 35 % unter dem Ansatz des Jahres 2009 bzw. um rd. 7,27 Mio. € (= rd. 42 %) unter dem Rechnungsergebnis des Jahres 2008. Die Steuer- und Umlagekraft ist gegenüber dem Vorjahr von 1.199,29 € pro Einwohner (insgesamt: 15.680.662 €) auf nunmehr 1.008,46 € (insgesamt: 13.154.369 €) gesunken.
Der Etat 2010 sieht keine Veränderung der Realsteuerhebesätze bei der Grundsteuer A und B vor. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und die Grundsteuer B sind wie im Vorjahr mit jeweils 325%-Punkten veranschlagt. Ebenso ist auch für das Jahr 2010 keine Erhöhung des Realsteuerhebesatzes für die Gewerbesteuer vorgesehen.
Die voraussichtlichen Personalkosten liegen mit 5.165.940 € um 201.210 € bzw. 4,05 % über dem Ansatz des Vorjahres. Nicht eingeschlossen sind dabei noch die Personalkostenanteile der Stadt für die freigemeinnützigen Kindergartenträger in Höhe von 554.000 €. Die Personalkostenzuschüsse des Freistaates Bayern für die Kindertagesstätten in städtischer Betriebsträgerschaft belaufen sich auf 333.000 €.
Unter Maßgabe der für das Jahr 2010 veranschlagten turnusmäßigen Tilgung von rd. 209 Tsd. € wird sich der Schuldenstand zum Ende des Jahres 2010 auf dann rd. 4,258 Mio. € erhöhen. Für das Jahr 2010 entspricht dies einer Netto-Neuverschuldung von rd. 924 Tsd. €. Die nominelle Pro-Kopf-Verschuldung wird sich danach zum Ende des Jahres 2010 auf rd. 326 € erhöhen.
Bürgermeister Janson bringt abschließend seine Hoffnung zum Ausdruck, dass sich die wirtschaftliche Situation vor Ort und im ganzen Lande angesichts der wohl schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise seit mehr als 60 Jahren baldigst wieder verbessert und stabilisiert.
Auch die drei Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat, Herr Walk, Herr Barth und Herr Kelichhaus, sprechen von wirtschaftlich schwierigen Zeiten, die sich im Falle einer länger anhaltenden Krise in den nächsten Jahren noch drastischer auf den Stadtetat auswirken könnten. Es gelte deshalb schon heute den Gürtel enger zu schnallen, eine strikte Ausgabendisziplin zu wahren und Maßnahmen zu prüfen, wie die städtischen Finanzen auch in schwierigen Zeiten stabil gehalten werden können, damit zumindest die Pflichtaufgaben erfüllt werden können.
Aufgrund der soliden Haushaltspolitik der letzten Jahre sei es ungeachtet der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise möglich, zumindest dringend notwendige Maßnahmen weiter zu führen. So könne mit Hilfe des Konjunkturpakets II immerhin der Dorfplatz Illerzell realisiert und die Turnhallen bei der Uli-Wieland-Schule erneuert werden. Andererseits müssten andere wichtige Projekte wie die Sanierung der Hauptschule und der Bau der Straße „Zum Kirchplatz“ weiterhin zurück gestellt und der Ausbau der Bahnhofstraße in das Jahr 2011 verschoben werden.
Beklagt wird auch der weitere Rückgang der staatlichen Förderung (z.B. Auslauf der Mittel nach dem Städtebauförderungsprogramm) und die zunehmende Aufgabenverlagerung von Oben nach Unten auf die Kommunen (Schulsozialarbeit, Ausbau der Krippenplätze usw.) ohne ihnen eine adäquate Finanzausstattung an die Hand zu geben.
Abschließend ergeht folgender Beschluss:
Beschluss
Im Ergebnis der Beratungen in der vorausgegangenen gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 21. Januar 2010 erlässt der Stadtrat die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Rechnungsjahr 2010.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei";
1. Änderung (im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung);
- Änderungsbeschluss
- Beratung und Billigung des Änderungsplanentwurfes als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (öffentliche Auslegung)
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2010
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ö
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Landratsamt Neu-Ulm hat den vom Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung vom 11.11.2009 behandelten Antrag auf „Neubau von Spielarcaden und eines Büros mit Lager“ aufgrund der Lage des Vorhabens neben der Autobahn im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Autobahndirektion Südbayern als Fachbehörde mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet.
Im Rahmen der Erarbeitung einer Stellungnahme zu dem genannten Bauantrag hat die Autobahndirektion Südbayern festgestellt, dass der einzuhaltende Mindestabstand von 40 m zwischen dem befestigten rechten Fahrbahnrand der Autobahn und dem geplanten Gebäude nicht eingehalten ist, obwohl sich das vorgesehene Gebäude innerhalb des vom Bebauungsplan festgesetzten „Baufensters“ befindet.
Ursächlich für diesen Tatbestand war, dass seitens des Planers im Verlauf des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens die ursprünglich korrekte Darstellung des Beginns der Maßkette, der Bauverbotszone sowie der Baugrenze von diesem selbstständig und fehlerhaft nach links, auf die Mittellinie zwischen der rechten und der linken Fahrbahn in Fahrtrichtung Norden, verschoben wurde.
Damit ist der einzuhaltende Mindeststand zwischen dem befestigten rechten Fahrbahnrand der Autobahn und der maximal möglichen Ausdehnung eines Gebäudes zur Autobahn hin jedoch nicht mehr gegeben, weswegen mit dieser Bebauungsplanänderung eine korrekte Darstellung des Beginns der Maßkette, der Bauverbotszone sowie der westlichen Baugrenze verfolgt wird.
Konkret bedeutet dies, dass die Baugrenze nun beispielsweise im Bereich des gegenständlichen Bauvorhabens ca. 6 m bis 7 m weiter östlich festzusetzen ist.
Gleiches gilt im Prinzip für die lediglich nachrichtlich darzustellende Bauverbotszone.
Die Bebauungsplanänderung kann auch in Absprache mit dem Landratsamt Neu-Ulm im vereinfachten Verfahren erfolgen.
Die Bebauungsplanänderung erfolgt selbstverständlich kostenfrei durch das Architekturbüro Maslowski.
Herr Maslowski wird bei der Sitzung für Fragen zur Verfügung stehen.
Empfehlung
Änderungsbeschluss
„Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ weist in seiner Planzeichnung vom 18.02.2009, welche am selben Tag als Bebauungsplan beschlossen wurde, die 40 m-Bauverbotszone sowie die damit zusammenhängende Baugrenze zur Autobahn A 7 hin nicht korrekt aus, weil die Maßkette nicht am befestigten rechten Fahrbahnrand der Autobahn beginnt, sondern bereits an der Mittellinie der zweispurigen Fahrbahn in Fahrtrichtung Norden.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ hat zum Inhalt, die Maßkette am befestigten rechten Fahrbahnrand beginnen zu lassen und die 40 m-Bauverbotszone und die Baugrenze entsprechend dieser Maßgabe darzustellen. Weitere Änderungen der Grundfassung erfolgen nicht.
Die Bebauungsplanänderung kann deshalb im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen, nachdem die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, keine UVP-pflichtigen Vorhaben begründet werden sollen und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass FFH- oder Vogelschutzgebiete beeinträchtigt werden könnten.
Eine Umweltprüfung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.
Der beiliegende Lageplan, aus dem der vorgesehene Umgriff der Bebauungsplanänderung ersichtlich ist, ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanänderungsentwurfes wird das Architekturbüro Maslowski, Senden, beauftragt.“
Beratung und Billigung des Änderungsplanentwurfes als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (öffentliche Auslegung)
„Der vom Architekturbüro Maslowski, Senden, mit ausgearbeitete Änderungsplanentwurf einschließlich Textteil und Begründung in der Fassung vom 28.01.2010 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt (öffentliche Auslegung).“
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanänderungsentwurf einschließlich Textteil und Begründung in der Fassung vom 28.01.2010 öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung ist in der Form durchzuführen, dass die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen öffentlich dargelegt werden und der Entwurf der Bebauungsplanänderung auf die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadt Vöhringen zur öffentlichen Einsichtnahme und Anhörung ausgelegt wird (Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB).
Den berührten Trägern öffentlicher Belange, hier insbesondere dem Landratsamt Neu-Ulm und der Autobahndirektion Südbayern, ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB).
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB.“
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson nimmt in seinem Sachvortrag Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage. Im Ergebnis eine kurzen Aussprache ergeht folgender Beschluss:
Beschluss
Änderungsbeschluss
„Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ weist in seiner Planzeichnung vom 18.02.2009, welche am selben Tag als Bebauungsplan beschlossen wurde, die 40 m-Bauverbotszone sowie die damit zusammenhängende Baugrenze zur Autobahn A 7 hin nicht korrekt aus, weil die Maßkette nicht am befestigten rechten Fahrbahnrand der Autobahn beginnt, sondern bereits an der Mittellinie der zweispurigen Fahrbahn in Fahrtrichtung Norden.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Illerberg nördlich der alten Ziegelei“ hat zum Inhalt, die Maßkette am befestigten rechten Fahrbahnrand beginnen zu lassen und die 40 m-Bauverbotszone und die Baugrenze entsprechend dieser Maßgabe darzustellen. Weitere Änderungen der Grundfassung erfolgen nicht.
Die Bebauungsplanänderung kann deshalb im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen, nachdem die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt, keine UVP-pflichtigen Vorhaben begründet werden sollen und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass FFH- oder Vogelschutzgebiete beeinträchtigt werden könnten.
Eine Umweltprüfung ist gemäß § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.
Der beiliegende Lageplan, aus dem der vorgesehene Umgriff der Bebauungsplanänderung ersichtlich ist, ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanänderungsentwurfes wird das Architekturbüro Maslowski, Senden, beauftragt.“
Beratung und Billigung des Änderungsplanentwurfes als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (öffentliche Auslegung)
„Der vom Architekturbüro Maslowski, Senden, mit ausgearbeitete Änderungsplanentwurf einschließlich Textteil und Begründung in der Fassung vom 28.01.2010 wird als Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gebilligt (öffentliche Auslegung).“
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanänderungsentwurf einschließlich Textteil und Begründung in der Fassung vom 28.01.2010 öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Die öffentliche Auslegung ist in der Form durchzuführen, dass die Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderung im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen öffentlich dargelegt werden und der Entwurf der Bebauungsplanänderung auf die Dauer eines Monats im Bauamt der Stadt Vöhringen zur öffentlichen Einsichtnahme und Anhörung ausgelegt wird (Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB).
Den berührten Trägern öffentlicher Belange, hier insbesondere dem Landratsamt Neu-Ulm und der Autobahndirektion Südbayern, ist Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer Frist von einem Monat zu geben (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB).
Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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5. Ortsrecht der Stadt Vöhringen;
1. Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Vöhringen;
2. Änderung
2. Richtlinien über die finanzielle Förderung von Anlagen zur Regenwassernutzung und -versickerung
Änderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2010
|
ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Zu 1: Änderung der Entwässerungssatzung:
Im Zuge der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 10.12.2009 die hierzu ab 01.01.2010 erforderlichen Satzungsänderungen bzw. Neufassungen beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung dieser neuen Bestimmungen erfolgte in der Kalenderwoche 51.
Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass in der Entwässerungssatzung irrtümlicherweise § 15 Abs. 2 anstelle von § 12 Abs. 2 geänderte wurde. Außerdem hätte erwähnt werden müssen, dass durch die Streichung von § 8 Abs. 3 nunmehr Absatz 4 als Absatz 3 aufrückt. Diese Korrekturen können nur durch eine Änderungssatzung erfolgen, die dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist.
Zu 2: Änderung der Richtlinien über die finanzielle Förderung von Anlagen zur Regenwassernutzung und –versickerung:
In der Stadtratssitzung vom 10.12.2009 wurde auch beschlossen, die finanzielle Förderung für den Bau von Sickerschächten und Regenwassergewinnungsanlagen auf der Grundlage der bestehenden Richtlinien vom 10.10.2001 für einen Übergangszeitraum von 2 Jahren bis zum 31.12.2011 aufrecht zu erhalten.
Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr mit Wirkung ab 01.01.2010 sind die gebührenrechtlichen Anreize bei einer Versickerung des Niederschlagswassers nunmehr entbehrlich und sollten aus den Richtlinien gestrichen werden. In der beigefügten Anlage sind diese Änderungen entsprechend berücksichtigt.
Vor Ablauf der vorgenannten Zweijahresfrist bedarf es dann einer erneuten Entscheidung des Stadtrates, ob die Förderung von Sickerschächten weiterhin fortbestehen soll oder nicht. Bis dahin liegen sicher auch genügend Erfahrungswerte vor.
Empfehlung
Zu 1: Der Stadtrat erlässt die 2. Änderung der Satzung über die Entwässerungsanlage der Stadt Vöhringen (Entwässerungssatzung –EWS-) vom 04.05.1995 in der zuletzt gültigen Fassung. Diese Änderung tritt rückwirkend ab 01.01.2010 in Kraft. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Zu 2: Der Stadtrat erlässt die Änderung der Richtlinien über die finanzielle Förderung von Anlagen zur Regenwassergewinnung und –versickerung durch die Stadt Vöhringen vom 10.10.2001. Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft. Die Änderung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Nach Sachvortrag durch Bürgermeister Janson ergeht folgender Beschluss:
Beschluss
Zu 1: Der Stadtrat erlässt die 2. Änderung der Satzung über die Entwässerungsanlage der Stadt Vöhringen (Entwässerungssatzung –EWS-) vom 04.05.1995 in der zuletzt gültigen Fassung. Diese Änderung tritt rückwirkend ab 01.01.2010 in Kraft. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Zu 2: Der Stadtrat erlässt die Änderung der Richtlinien über die finanzielle Förderung von Anlagen zur Regenwassergewinnung und –versickerung durch die Stadt Vöhringen vom 10.10.2001. Diese Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2010 in Kraft. Die Änderung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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3. Finanzplan und Investitionsprogramm für die Rechnungsjahre 2009 - 2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss und Bau- und Verkehrsausschuss
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Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und Bau- und Verkehrsausschusses
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21.01.2010
|
ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2010
|
ö
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|
3 |
Empfehlung
Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2010 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahr 2009 – 2013, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrundeliegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm insbesondere auch unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise nur rein programmatischen Charakter haben kann. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2011 wird wiederum abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel tatsächlich umgesetzt werden können.
Diskussionsverlauf
Nach kurzem Sachvortrag von Bürgermeister Janson ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2010 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2009 - 2013, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrundeliegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm insbesondere auch unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise nur rein programmatischen Charakter haben kann. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2011 wird wiederum abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel tatsächlich umgesetzt werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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7.1. Terminplanung; Anfrage Herr Maier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.01.2010
|
ö
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|
7.1 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Maier bedauert, dass Sitzungstermine in letzter Zeit immer wieder einmal verschoben werden. Er hätte beispielsweise an der Klausurtagung, die nun auf 3. März 2010 verlegt worden ist, gerne teilgenommen. Dies sei ihm allerdings wegen anderer bereits fest stehender Termine leider nicht möglich. Im übrigen halte er die Anwesenheit von Herr Professor Schirmer, wegen dem der Termin verschoben worden ist, bei der Klausurtagung nicht für erforderlich.
Antwort:
Bürgermeister Janson führt aus, dass sich Terminverschiebungen auch künftig nicht immer vermeiden lassen werden. Die Anwesenheit von Herrn Professor Schirmer bei der Klausurtagung sei von der Abteilung Städtebauförderung bei der Regierung von Schwaben angeregt worden.