Datum: 10.06.2010
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes "Biogasanlage Wiedenmann"; - Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Stellungnahmen - Beschluss als Satzung Vorberatung
3 Immissionsschutzrecht; Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs einer Verbrennungsanlage für den Einsatz von Biogas; Antragsteller: Anton-Oliver Wiedenmann, Weißenhorner Straße 47, 89269 Vöhringen; Anlagenstandort: Grundstück Flur-Nr. 1600 der Gemarkung Illerberg, Weißenhorner Straße 47, 89269 Vöhringen; Stellungnahme der Stadt
4 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung von beschränkt-öffentlichen Wegen; Verbindungsweg Saarbrücker Straße, Lindenstraße und Adalbert-Stifter-Straße
1.1 Fischer Sonja; Bauvoranfrage zur Errichtung eines neuen Gartenhauses zu gewerblichen Zwecken; Bauort: "Ulmer Straße 41" in Vöhringen (Flur-Nr. 279)
1.2 Stadt Vöhringen; Aufstellung von Begrüßungstafeln; Standorte: Vöhringen, Flur-Nr. 740/1 (Ulmer Straße), Flur-Nr. 962 (Rue de Vizille), Flur-Nr. 27 (Illerstraße) und 1052 (Memminger Straße) Illerberg, Flur-Nr. 1111 (Heerstraße) und 1518/26 (Weißenhorner Straße) Illerzell, Flur-Nr. 113 (Illertaltangente Nord)
1.3 Mosler Maria; Ausbau des Dachgeschosses; Bauort: "Buchenstraße 25" in Vöhringen (Flur-Nr. 863/14)
1.4 Saiz Peter und Erika, Hordt Denis und Inga; Errichtung einer Dachgaube und Ausbau des Dachgeschosses; Bauort: "Lessingstraße 8" in Vöhringen (Flur-Nr. 819/13)
1.5 CPM Germany GmbH, AXA Außenwerbeunterstützung; Anbringung einer Werbeanlage; Bauort: "Bahnhofstraße 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 175)
1.6 Tenha Izzet; Teilabbruch des Stadels mit Anbau eines Garagengebäudes; Bauort: „Untere Hauptstraße 6“ in Thal (Flur-Nr. 7)
6.1 Fahrbahnzustand der Spatzengasse in Illerberg; Anfrage von Herrn Thalhofer
6.2 Bayerisches Städtebauförderungsprogramm, Projekt Ortsteile Illerberg und Thal; Fehlende Voraussetzungen für die Aufnahme von Illerberg und Thal in das "Dorfentwicklungsprogramm"; Anfrage von Herrn Thalhofer

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2010 ö 5

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2010 ö 6
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2010 ö 1
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes "Biogasanlage Wiedenmann"; - Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Stellungnahmen - Beschluss als Satzung Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2010 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2010 ö Beschließend 2

Empfehlung

Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Stellungnahmen
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Der vom Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung vom 25.03.2010 gebilligte Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 25.03.2010, mit ausgearbeitet vom Büro für kommunale Entwicklung – abtplan - , Marktoberdorf, lag einschließlich Textteil, Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt Vöhringen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 16.04.2010 bis einschließlich 21.05.2010 nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Vöhringen, Stadtbauamt, Zimmer 2.05, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auf die Auslegung wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung Nr. 14 vom 08.04.2010, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, form- und fristgerecht hingewiesen.

Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung stellt sich wie folgt dar:

1.        Stellungnahmen von Bürgern
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Von den Bürgern wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

2.        Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Insgesamt wurden 28 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese wurden mit Schreiben vom 07.04.2010 in Vollzug des § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.

Das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:

2.1        Folgende Träger haben sich nicht geäußert:
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2.1.1        Regierung von Schwaben, Augsburg
2.1.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach
2.1.3        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach, Krumbach
2.1.4        Staatliches Vermessungsamt Günzburg, Günzburg
2.1.5        Bezirk Schwaben, Heimatpfleger, Augsburg
2.1.6        Kreisheimatpfleger Richard Ambs, Elchingen
2.1.7        Kath. Pfarramt Illerberg, Vöhringen
2.1.8        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Neu-Ulm, Weißenhorn
2.1.9        Lechwerke Netzservice GmbH, Augsburg
2.1.10        SWU Energie GmbH, Ulm
2.1.11        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm
2.1.12        Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, München
2.1.13        Bayer. Bauernverband, Augsburg
2.1.14        Stadt Weißenhorn, Weißenhorn
2.1.15        Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Hilpoltstein
2.1.16        Feuerwehr Landkreis Neu-Ulm, Kreisbrandrat Raible, Illertissen

2.2        Folgende Träger haben sich geäußert, ohne eine inhaltliche Stellungnahme vorzutragen:
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2.2.1        Wehrbereichsverwaltung Süd, München, mit Schreiben vom 12.04.2010 
2.2.2        Autobahndirektion Südbayern, Kempten, mit Schreiben vom 12.04.2010
2.2.3        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege München, München, mit Schreiben vom 09.04.2010
2.2.4        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, Krumbach, mit Schreiben vom 13.04.2010
2.2.5        Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, mit Schreiben vom 16.04.2010 
2.2.6        Landratsamt Neu-Ulm, Neu-Ulm, mit Schreiben vom 26.04.2010
2.2.7        Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben, Augsburg, mit
       Schreiben vom 14.05.2010 

2.3        Folgende Träger haben Stellung genommen bzw. sich zum Sachverhalt geäußert:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2.3.1        Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, mit Schreiben vom 12.04.2010
2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 14.04.2010
2.3.3        Staatliches Bauamt Krumbach, Krumbach, mit Schreiben vom 24.04.2010
2.3.4        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, Thierhaupten
2.3.5        Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, Schreiben vom 20.05.2010


Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen inhaltlichen Stellungnahmen sind vom Stadtrat zu werten und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander gerecht abzuwägen.

Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:

2.3.1        Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, mit Schreiben vom 12.04.2010
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wir bedanken uns für die Benachrichtigung über das oben genannte Vorhaben.
In dem bezeichneten Gebiet liegen keine GVS-Anlagen, so dass wir von dieser Maßnahme nicht betroffen werden.

Abwägung:
„Das Schreiben der Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis: 


2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 14.04.2010
----------------------------------------------------------------------------------------
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.

Abwägung:
„Das Schreiben der Amprion GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Die zuständigen Unternehmen bezüglich weiterer Versorgungsleitungen haben wir am Verfahren beteiligt.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis: 


2.3.3        Staatliches Bauamt Krumbach, Krumbach, mit Schreiben vom 24.04.2010
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Das Staatliche Bauamt Krumbach macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbaulastträger erhoben werden können.

Abwägung:
„Das Schreiben des Staatlichen Bauamtes Krumbach wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis: 


2.3.4        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, Thierhaupten,
       Schreiben vom 14.05.2010
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Haben sie besten Dank für die Beteiligung am o.g. Verfahren.
Nach unserem Kenntnisstand über die Bodendenkmäler im Planungsgebiet besteht, soweit es aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich wird, gegen die oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Unsere Belange sind ausreichend berücksichtigt.
Hinweis: Den aktuellen Bestand der Denkmäler bietet der BayernViewer-denkmal auf unserer Homepage.

Abwägung:
„Das Schreiben des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis: 

2.3.5        Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, mit Schreiben vom 20.05.2010
       (Bäckerinnung Neu-Ulm)
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bei diesem Bauleitplanverfahren geht es auch um riesige landwirtschaftliche Flächen die der Lebensmittelproduktion – Getreide – entzogen werden. Die „zweckentfremdete“ Fläche beträgt in unserem Landkreis Neu-Ulm ca. 1/3 der landwirtschaftlichen Anbauflächen.

Bei den meisten Biogasanlagen so auch bei der von Herrn Wiedenmann werden nur 35 % der entstehenden Wärme wieder der Produktion zugeführt der Rest wird an die Atmosphäre freigegeben. Bei der Menge der Biogasanlagen in Bayern u. im ges. Bundesgebiet eine gewaltige Menge ungenützter Energie. Aus diesen angeführten Gründen lehnen wir eine Erweiterung der bestehenden Biogasanlage ab.

Bitte stoppen Sie diesen Irrsinn und den riesigen Verbrauch von Lebensmitteln (zum vergasen!), stoppen sie den Verbrauch von Unmengen Düngemitteln von Pestiziden und letztendlich den Verbrauch von Fördermitteln für die Landwirtschaft. Diese Fördermittel könnten anderweitig in der Landwirtschaft sinnvoll eingesetzt werden.

Abwägung:
„Das Schreiben der Bäckerinnung vom 15.05.2010, das über die Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm als Stellungnahme zum laufenden Bebauungsplanverfahren „Biogasanlage Wiedenmann“ eingegangen ist, wird zur Kenntnis genommen.
Die Stadt Vöhringen sieht keine Veranlassung, die gegenständliche Bauleitplanung nicht zu einem positiven Ergebnis zu führen. Die vorgetragenen Gründe der Ablehnung werden nicht geteilt. Sie haben keinen städtebaulich relevanten Bezug. Es sind Gründe, die sich im gesellschaftspolitischen Bereich bewegen.

Die Stadt Vöhringen sieht keine Möglichkeit, im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens aus städtebaulichen Gründen Einfluss darauf zu nehmen, wie der einzelne Landwirt seine Betriebsflächen zu bewirtschaften hat. Das Bestimmungsrecht über den jeweiligen Anbau obliegt alleine dem Grundstückseigentümer bzw. dem für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche bestimmten Landwirt. Dabei wird sich der Unternehmer – Landwirt – sicherlich an den handelsüblichen Agrarproduktpreisen orientieren. Sofern hier den Landwirten Preise für den Anbau von Getreide geboten werden, dies es für ihn rentabel erscheinen lassen, wird auch entsprechend Getreide angebaut. In diesem Zusammenhang wird auch daran erinnert, dass z. B. der Anteil des Getreides pro Semmel bei knapp 1 Cent liegt.
Der Getreidehandel liegt in der Hand großer Weltkonzerne, die letztlich den gesamten Anbau und Verkauf vom Samen, über die Wachstumsbehandlungsmethoden bis zur Ernte und dem Verkauf der Produkte bestimmen. Es würden sich sicherlich interessante Entwicklungsmöglichkeiten ergeben, wenn sich regionale Kreisläufe nicht nur im Energiesektor sondern auch auf dem angesprochenen Agrarmarkt entwickeln könnten, um den örtlichen Bedarf und auch die Preisgestaltung bestimmen zu können. Leider ist dies eine Sache der Weltagrarpolitik, in die die Stadt Vöhringen mit dem gegenständlichen Bebauungsplan nicht eingreifen kann.

Die Landwirtschaft ist schon lange nicht mehr nur Lebensmittelproduzent, sondern im Rahmen ihrer Multifunktionalität auch Energieerzeuger.

Es wird hierzu darauf hingewiesen, dass diese NAWARO Biogasanlagen aus den landwirtschaftlich produzierten Futtermaterialien den Wertstoff „Gas“ entziehen und die aus diesem Prozess verbleibenden Rückständen wieder auf die landwirtschaftliche Fläche als Wirtschaftsdünger aufgebracht werden. Damit entsteht ein Wirtschaftskreislauf, der keine „Unmengen Düngemittel“ verbraucht.

Hinsichtlich der bei dem Prozess der Biogasanlage entstehenden Wärme gibt es intelligente Möglichkeiten der Nutzung, u. a. auch der Wärmelieferung in den nahegelegenen Siedlungsbereich. Eine Verpuffung in die Atmosphäre ist nicht die Regel und auch nicht im Sinne der Betreiber solcher Biogasanlagen. Mit einer weiteren Veredelung des gewonnen Gases bzw. der Prozesswärme kann eine Einspeisung in das Gasnetz erfolgen, womit die von der Bundesregierung gewollte nachhaltige und klimafreundliche Energiequelle von über 3.700 heimischen Biogasanlagen eine elektrische Leistung von etwa 1.600 Megawatt erzeugen und damit in beträchtlichem Ausmaß CO2-emittierende fossile Rohstoffe ersetzen kann. Frau Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sagte hierzu in einem Interview in der Zeitschrift Biogas-Fachverband Biogas e.V.:

„Das BMELV setzt sich für eine breitere Verwendung von Biogas und für eine noch effizientere Erzeugung ein. Damit wird eine bessere Wertschöpfung für Landwirte auch in ländlichen Räumen ermöglicht. Ein Biogaseinspeisegesetz nach dem Vorbild des bewährten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), kann die Rahmenbedingungen schaffen, die notwendig sind, um Biogas ins zentrale Gasnetz einzuleiten und somit auch weiter entfernten Verbrauchsorten zuzuführen.“

Abstimmungsergebnis: 



Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes ist aufgrund des Abwägungsergebnisses nicht erforderlich.




Beschluss als Satzung
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Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 81 der Bayer. Bauordnung (BayBO) den

Bebauungsplan „Biogasanlage Wiedenmann“

als Satzung und die Begründung (mit Umweltbericht) hierzu.

§ 1        Inhalt des Bebauungsplanes

Für das Gebiet des Bebauungsplanes „Biogasanlage Wiedenmann“ in Illerberg gilt die vom Büro für kommunale Entwicklung – abtplan – Marktoberdorf, mit ausgearbeitete Bebauungsplanzeichnung in der Fassung vom 24.06.2010, die zusammen mit den textlichen Festsetzungen sowie mit der Begründung (samt Umweltbericht) den Bebauungsplan bildet.

§ 2        Inkrafttreten

Der Bebauungsplan tritt nach seiner Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Beschluss

Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Stellungnahmen
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Der vom Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung vom 25.03.2010 gebilligte Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 25.03.2010, mit ausgearbeitet vom Büro für kommunale Entwicklung – abtplan - , Marktoberdorf, lag einschließlich Textteil, Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt Vöhringen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 16.04.2010 bis einschließlich 21.05.2010 nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Vöhringen, Stadtbauamt, Zimmer 2.05, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auf die Auslegung wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung Nr. 14 vom 08.04.2010, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, form- und fristgerecht hingewiesen.

Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung stellt sich wie folgt dar:

1.        Stellungnahmen von Bürgern
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Von den Bürgern wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.

2.        Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Insgesamt wurden 28 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese wurden mit Schreiben vom 07.04.2010 in Vollzug des § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.

Das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:

2.1        Folgende Träger haben sich nicht geäußert:
-----------------------------------------------------------------------

2.1.1        Regierung von Schwaben, Augsburg
2.1.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach
2.1.3        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach, Krumbach
2.1.4        Staatliches Vermessungsamt Günzburg, Günzburg
2.1.5        Bezirk Schwaben, Heimatpfleger, Augsburg
2.1.6        Kreisheimatpfleger Richard Ambs, Elchingen
2.1.7        Kath. Pfarramt Illerberg, Vöhringen
2.1.8        Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Neu-Ulm, Weißenhorn
2.1.9        Lechwerke Netzservice GmbH, Augsburg
2.1.10        SWU Energie GmbH, Ulm
2.1.11        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm
2.1.12        Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, München
2.1.13        Bayer. Bauernverband, Augsburg
2.1.14        Stadt Weißenhorn, Weißenhorn
2.1.15        Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Hilpoltstein
2.1.16        Feuerwehr Landkreis Neu-Ulm, Kreisbrandrat Raible, Illertissen

2.2        Folgende Träger haben sich geäußert, ohne eine inhaltliche Stellungnahme vorzutragen:
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2.2.1        Wehrbereichsverwaltung Süd, München, mit Schreiben vom 12.04.2010 
2.2.2        Autobahndirektion Südbayern, Kempten, mit Schreiben vom 12.04.2010
2.2.3        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege München, München, mit Schreiben vom 09.04.2010
2.2.4        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, Krumbach, mit Schreiben vom 13.04.2010
2.2.5        Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, mit Schreiben vom 16.04.2010 
2.2.6        Landratsamt Neu-Ulm, Neu-Ulm, mit Schreiben vom 26.04.2010
2.2.7        Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben, Augsburg, mit
       Schreiben vom 14.05.2010 

2.3        Folgende Träger haben Stellung genommen bzw. sich zum Sachverhalt geäußert:
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2.3.1        Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, mit Schreiben vom 12.04.2010
2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 14.04.2010
2.3.3        Staatliches Bauamt Krumbach, Krumbach, mit Schreiben vom 24.04.2010
2.3.4        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, Thierhaupten
2.3.5        Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, Schreiben vom 20.05.2010


Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen inhaltlichen Stellungnahmen sind vom Stadtrat zu werten und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander gerecht abzuwägen.

Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:

2.3.1        Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, mit Schreiben vom 12.04.2010
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wir bedanken uns für die Benachrichtigung über das oben genannte Vorhaben.
In dem bezeichneten Gebiet liegen keine GVS-Anlagen, so dass wir von dieser Maßnahme nicht betroffen werden.

Abwägung:
„Das Schreiben der Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:  13 : 0  angenommen


2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 14.04.2010
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Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.

Abwägung:
„Das Schreiben der Amprion GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Die zuständigen Unternehmen bezüglich weiterer Versorgungsleitungen haben wir am Verfahren beteiligt.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:  13 : 0  angenommen


2.3.3        Staatliches Bauamt Krumbach, Krumbach, mit Schreiben vom 24.04.2010
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Das Staatliche Bauamt Krumbach macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbaulastträger erhoben werden können.

Abwägung:
„Das Schreiben des Staatlichen Bauamtes Krumbach wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:  13 : 0  angenommen


2.3.4        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, Thierhaupten,
       Schreiben vom 14.05.2010
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Haben sie besten Dank für die Beteiligung am o.g. Verfahren.
Nach unserem Kenntnisstand über die Bodendenkmäler im Planungsgebiet besteht, soweit es aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich wird, gegen die oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Unsere Belange sind ausreichend berücksichtigt.
Hinweis: Den aktuellen Bestand der Denkmäler bietet der BayernViewer-denkmal auf unserer Homepage.

Abwägung:
„Das Schreiben des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:  13 : 0  angenommen

2.3.5        Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, mit Schreiben vom 20.05.2010
       (Bäckerinnung Neu-Ulm)
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Bei diesem Bauleitplanverfahren geht es auch um riesige landwirtschaftliche Flächen die der Lebensmittelproduktion – Getreide – entzogen werden. Die „zweckentfremdete“ Fläche beträgt in unserem Landkreis Neu-Ulm ca. 1/3 der landwirtschaftlichen Anbauflächen.

Bei den meisten Biogasanlagen so auch bei der von Herrn Wiedenmann werden nur 35 % der entstehenden Wärme wieder der Produktion zugeführt der Rest wird an die Atmosphäre freigegeben. Bei der Menge der Biogasanlagen in Bayern u. im ges. Bundesgebiet eine gewaltige Menge ungenützter Energie. Aus diesen angeführten Gründen lehnen wir eine Erweiterung der bestehenden Biogasanlage ab.

Bitte stoppen Sie diesen Irrsinn und den riesigen Verbrauch von Lebensmitteln (zum vergasen!), stoppen sie den Verbrauch von Unmengen Düngemitteln von Pestiziden und letztendlich den Verbrauch von Fördermitteln für die Landwirtschaft. Diese Fördermittel könnten anderweitig in der Landwirtschaft sinnvoll eingesetzt werden.

Abwägung:
„Das Schreiben der Bäckerinnung vom 15.05.2010, das über die Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm als Stellungnahme zum laufenden Bebauungsplanverfahren „Biogasanlage Wiedenmann“ eingegangen ist, wird zur Kenntnis genommen.
Die Stadt Vöhringen sieht keine Veranlassung, die gegenständliche Bauleitplanung nicht zu einem positiven Ergebnis zu führen. Die vorgetragenen Gründe der Ablehnung werden nicht geteilt. Sie haben keinen städtebaulich relevanten Bezug. Es sind Gründe, die sich im gesellschaftspolitischen Bereich bewegen.

Die Stadt Vöhringen sieht keine Möglichkeit, im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens aus städtebaulichen Gründen Einfluss darauf zu nehmen, wie der einzelne Landwirt seine Betriebsflächen zu bewirtschaften hat. Das Bestimmungsrecht über den jeweiligen Anbau obliegt alleine dem Grundstückseigentümer bzw. dem für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche bestimmten Landwirt. Dabei wird sich der Unternehmer – Landwirt – sicherlich an den handelsüblichen Agrarproduktpreisen orientieren. Sofern hier den Landwirten Preise für den Anbau von Getreide geboten werden, dies es für ihn rentabel erscheinen lassen, wird auch entsprechend Getreide angebaut. In diesem Zusammenhang wird auch daran erinnert, dass z. B. der Anteil des Getreides pro Semmel bei knapp 1 Cent liegt.
Der Getreidehandel liegt in der Hand großer Weltkonzerne, die letztlich den gesamten Anbau und Verkauf vom Samen, über die Wachstumsbehandlungsmethoden bis zur Ernte und dem Verkauf der Produkte bestimmen. Es würden sich sicherlich interessante Entwicklungsmöglichkeiten ergeben, wenn sich regionale Kreisläufe nicht nur im Energiesektor sondern auch auf dem angesprochenen Agrarmarkt entwickeln könnten, um den örtlichen Bedarf und auch die Preisgestaltung bestimmen zu können. Leider ist dies eine Sache der Weltagrarpolitik, in die die Stadt Vöhringen mit dem gegenständlichen Bebauungsplan nicht eingreifen kann.

Die Landwirtschaft ist schon lange nicht mehr nur Lebensmittelproduzent, sondern im Rahmen ihrer Multifunktionalität auch Energieerzeuger.

Es wird hierzu darauf hingewiesen, dass diese NAWARO Biogasanlagen aus den landwirtschaftlich produzierten Futtermaterialien den Wertstoff „Gas“ entziehen und die aus diesem Prozess verbleibenden Rückständen wieder auf die landwirtschaftliche Fläche als Wirtschaftsdünger aufgebracht werden. Damit entsteht ein Wirtschaftskreislauf, der keine „Unmengen Düngemittel“ verbraucht.

Hinsichtlich der bei dem Prozess der Biogasanlage entstehenden Wärme gibt es intelligente Möglichkeiten der Nutzung, u. a. auch der Wärmelieferung in den nahegelegenen Siedlungsbereich. Eine Verpuffung in die Atmosphäre ist nicht die Regel und auch nicht im Sinne der Betreiber solcher Biogasanlagen. Mit einer weiteren Veredelung des gewonnen Gases bzw. der Prozesswärme kann eine Einspeisung in das Gasnetz erfolgen, womit die von der Bundesregierung gewollte nachhaltige und klimafreundliche Energiequelle von über 3.700 heimischen Biogasanlagen eine elektrische Leistung von etwa 1.600 Megawatt erzeugen und damit in beträchtlichem Ausmaß CO2-emittierende fossile Rohstoffe ersetzen kann. Frau Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sagte hierzu in einem Interview in der Zeitschrift Biogas-Fachverband Biogas e.V.:

„Das BMELV setzt sich für eine breitere Verwendung von Biogas und für eine noch effizientere Erzeugung ein. Damit wird eine bessere Wertschöpfung für Landwirte auch in ländlichen Räumen ermöglicht. Ein Biogaseinspeisegesetz nach dem Vorbild des bewährten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), kann die Rahmenbedingungen schaffen, die notwendig sind, um Biogas ins zentrale Gasnetz einzuleiten und somit auch weiter entfernten Verbrauchsorten zuzuführen.“

Abstimmungsergebnis:  13 : 0  angenommen



Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes ist aufgrund des Abwägungsergebnisses nicht erforderlich.




Beschluss als Satzung
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Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 81 der Bayer. Bauordnung (BayBO) den

Bebauungsplan „Biogasanlage Wiedenmann“

als Satzung und die Begründung (mit Umweltbericht) hierzu.

§ 1        Inhalt des Bebauungsplanes

Für das Gebiet des Bebauungsplanes „Biogasanlage Wiedenmann“ in Illerberg gilt die vom Büro für kommunale Entwicklung – abtplan – Marktoberdorf, mit ausgearbeitete Bebauungsplanzeichnung in der Fassung vom 24.06.2010, die zusammen mit den textlichen Festsetzungen sowie mit der Begründung (samt Umweltbericht) den Bebauungsplan bildet.

§ 2        Inkrafttreten

Der Bebauungsplan tritt nach seiner Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Immissionsschutzrecht; Wesentliche Änderung der Beschaffenheit und des Betriebs einer Verbrennungsanlage für den Einsatz von Biogas; Antragsteller: Anton-Oliver Wiedenmann, Weißenhorner Straße 47, 89269 Vöhringen; Anlagenstandort: Grundstück Flur-Nr. 1600 der Gemarkung Illerberg, Weißenhorner Straße 47, 89269 Vöhringen; Stellungnahme der Stadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2010 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Herr Wiedenmann beantragte beim Landratsamt Neu-Ulm die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die wesentliche Änderung seiner Verbrennungsanlage für den Einsatz von Biogas durch

- Austausch eines der beiden Motoren, verbunden mit der Erhöhung der Feuerungs-
  wärmeleistung von derzeit maximal 1433 kW auf 1940 kW  
- Erhöhung der elektrischen Leistung von derzeit 500 kW auf 776 kW
- Abdeckung des Endlagers 2 mit einer gasdichten Folienhaube.

Die Vorhaben bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Im Vorfeld der Entscheidung über die von Herrn Wiedenmann beantragten Vorhaben hat das Landratsamt Neu-Ulm u. a. eine Stellungnahme der Stadt Vöhringen zu Fragen des Bauplanungsrechts einzuholen. Die Stadt Vöhringen hat dabei das Vorhaben unter dem Gesichtspunkt des Gebots der Rücksichtnahme zu beurteilen und gegebenenfalls eine Entscheidung über das städtebauliche Einvernehmen zu treffen.

Der gegenständliche immissionsschutzrechtliche Antrag von Herrn Wiedenmann ist im Zusammenhang mit dem derzeit laufenden Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Biogasanlage Wiedenmann“ zu sehen.

Herr Wiedenmann hat derzeit bei seiner Biogasanlage eine installierte elektrische Leistung von 580 kW, darf aber bislang lediglich eine elektrische Leistung von maximal 500 kW realisieren, nachdem seine Biogasanlage derzeit noch im bauplanungsrechtlichen Außenbereich liegt und im Außenbereich lediglich eine Leistung von bis zu 500 kW zulässig ist.

Nachdem das Bebauungsplanaufstellungsverfahren schon recht weit fortgeschritten ist, war es aus Sicht des Antragstellers zur Vermeidung eines Zeitverlustes sinnvoll, parallel zum Bebauungsplanaufstellungsverfahren das notwendige immissionsschutzrechtliche Verfahren zu betreiben.

Neben der Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Biogasanlage beantragt Herr Wiedenmann die Abdeckung des Endlagers 2 mit einer gasdichten Folienhaube. Damit kommt er, nach eigenen Angaben, lediglich der Forderung der Immissionsschutzbehörde nach, welche mit der Abdeckung des Endlagers 2 wohl eine Reduktion von Ammoniak- und Methannachgasungen erreichen will.

Die Stadt Vöhringen hat, wie anfangs ausgeführt, zu den Vorhaben lediglich aus städtebaulicher Sicht eine Stellungnahme abzugeben.

Nachdem der von der Stadt Vöhringen auf den Weg gebrachte Bebauungsplan aus städtebaulicher Sicht eine Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von bis zu 1.000 kW ermöglichen wird, vertritt die Stadtverwaltung die Ansicht, dass dem immissionsschutzrechtlichen Antrag auf Erhöhung der elektrischen Leistung auf 776 KW seitens der Stadt Vöhringen zugestimmt werden kann.
Auch kann das städtebauliche Einvernehmen für die baulichen Vorhaben und insbesondere die Folienhaube erteilt werden, auch wenn die grüne Folienhaube städtebaulich nicht attraktiv sein wird und aufgrund der größeren Dimension des Endlagers 2 noch knapp zwei Meter höher werden wird als die Folienhaube des Endlagers 1. Dies deshalb, weil es für die Folienhaube u. a. konstruktive Vorgaben gibt und der Bereich des Endlagers 2 städtebaulich nicht sehr sensibel ist.

Empfehlung

„Die Stadt Vöhringen erhebt unter bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Einwendungen gegen die beantragten Maßnahmen, sofern auch die Fachbehörden insbesondere hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange im Einwirkungsbereich der Anlage zu einer positiven Beurteilung gelangen bzw. die von ihnen gemachten Auflagen eingehalten werden.“

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erhebt unter bauplanungsrechtlichen Gesichtspunkten keine Einwendungen gegen die beantragten Maßnahmen, sofern auch die Fachbehörden insbesondere hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Belange im Einwirkungsbereich der Anlage zu einer positiven Beurteilung gelangen bzw. die von ihnen gemachten Auflagen eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung von beschränkt-öffentlichen Wegen; Verbindungsweg Saarbrücker Straße, Lindenstraße und Adalbert-Stifter-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2010 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Vom Vermessungsamt Günzburg wurde die Aufzugsanlage zwischen Adalbert-Stifter-Straße und Saarbrücker Straße sowie die Geh- und Radweg auf dem Wallgrundstück Flur-Nr. 958/19 der Gemarkung Vöhringen eingemessen.
Nunmehr ist es möglich und sinnvoll diesen Geh- und Radweg als beschränkt-öffentlichen Weg zu widmen.

                                

Empfehlung

Folgender Verkehrsweg in der Gemarkung  Vöhringen wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:

Der „Verbindungsweg Saarbrücker Straße, Lindenstraße und Adalbert-Stifter-Straße“ (Flur-Nr. 859/3, 859/18 Tlfl., 856 Tlfl., 859/43 Tlfl. 636 Tlfl. und 226/5 Tlfl.) wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Anfangspunkt ist die Einmündung in die Saarbrücker Straße sowie in die Lindenstraße und Endpunkt ist die Einmündung in die Adalbert-Stifter-Straße. Der Weg hat eine Länge von 0,235 km. Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.

Beschluss

„Folgender Verkehrsweg in der Gemarkung  Vöhringen wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet:

Der „Verbindungsweg Saarbrücker Straße, Lindenstraße und Adalbert-Stifter-Straße“ (Flur-Nr. 859/3, 859/18 Tlfl., 856 Tlfl., 859/43 Tlfl. 636 Tlfl. und 226/5 Tlfl.) wird als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet. Anfangspunkt ist die Einmündung in die Saarbrücker Straße sowie in die Lindenstraße und Endpunkt ist die Einmündung in die Adalbert-Stifter-Straße. Der Weg hat eine Länge von 0,235 km. Widmungsbeschränkung: Geh- und Radweg.
Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.1. Fischer Sonja; Bauvoranfrage zur Errichtung eines neuen Gartenhauses zu gewerblichen Zwecken; Bauort: "Ulmer Straße 41" in Vöhringen (Flur-Nr. 279)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2010 ö Vorberatung 1.1

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Errichtung eines neuen Gartenhauses zu gewerblichen Zwecken wird in Aussicht gestellt."

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Errichtung eines neuen Gartenhauses zu gewerblichen Zwecken wird in Aussicht gestellt."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.2. Stadt Vöhringen; Aufstellung von Begrüßungstafeln; Standorte: Vöhringen, Flur-Nr. 740/1 (Ulmer Straße), Flur-Nr. 962 (Rue de Vizille), Flur-Nr. 27 (Illerstraße) und 1052 (Memminger Straße) Illerberg, Flur-Nr. 1111 (Heerstraße) und 1518/26 (Weißenhorner Straße) Illerzell, Flur-Nr. 113 (Illertaltangente Nord)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2010 ö Beschließend 1.2

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Diskussionsverlauf

Die Vorstellung der geplanten Begrüßungstafeln führt zu einer kurzen Aussprache, in deren Ergebnis der nachstehende Beschluss gefasst wird.

Beschluss

„Gegen die geplante Aufstellung von Begrüßungstafeln, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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1.3. Mosler Maria; Ausbau des Dachgeschosses; Bauort: "Buchenstraße 25" in Vöhringen (Flur-Nr. 863/14)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2010 ö Beschließend 1.3

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Saiz Peter und Erika, Hordt Denis und Inga; Errichtung einer Dachgaube und Ausbau des Dachgeschosses; Bauort: "Lessingstraße 8" in Vöhringen (Flur-Nr. 819/13)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2010 ö Beschließend 1.4

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen die geplanten Bauvorhaben, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.5. CPM Germany GmbH, AXA Außenwerbeunterstützung; Anbringung einer Werbeanlage; Bauort: "Bahnhofstraße 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 175)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2010 ö Beschließend 1.5

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen die geplante Anbringung einer Werbeanlage, die aus zwei Komponenten besteht, werden keine Einwendungen erhoben, nachdem das Vorhaben von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht beeinträchtigt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.6. Tenha Izzet; Teilabbruch des Stadels mit Anbau eines Garagengebäudes; Bauort: „Untere Hauptstraße 6“ in Thal (Flur-Nr. 7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2010 ö 1.6

Empfehlung

Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss

Gegen die geplanten Bauvorhaben, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6.1. Fahrbahnzustand der Spatzengasse in Illerberg; Anfrage von Herrn Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2010 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer berichtet, das Stadtbauamt sei von einem Bürger unterrichtet worden, dass der Fahrbahnbelag der Spatzengasse größere Löcher aufweise und es deswegen auch bereits zu einem Schaden gekommen sei. Der Bitte um kurzfristige Ausbesserung des Fahrbahnbelages wurde mit Hinweis auf die anstehende Sanierung des Fahrbahnbelages ebenso wenig entsprochen wie dem geäußerten Wunsch, wenigstens bis zu der geplanten Sanierungsmaßnahme eine entsprechende Beschilderung aufzustellen. Nachdem die Stadt Vöhringen für daraus resultierende Schäden wohl grundsätzlich hafte, könne er, so Herr Thalhofer, dieses Verhalten nicht verstehen.

Bürgermeister Janson bedankt sich für diese Information und sichert eine umgehende Überprüfung zu.

Anmerkung der Verwaltung:

Eine Besichtigung der Spatzengasse hat ergeben, dass der Bauhof noch am Freitag die erforderlichen Ausbesserungsarbeiten durchführen wird. 

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6.2. Bayerisches Städtebauförderungsprogramm, Projekt Ortsteile Illerberg und Thal; Fehlende Voraussetzungen für die Aufnahme von Illerberg und Thal in das "Dorfentwicklungsprogramm"; Anfrage von Herrn Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2010 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer nimmt Bezug auf die laufende Städtebauförderungsmaßnahme für die Ortsteile Illerberg und Thal und bittet um eine Überlassung der bereits mehrfach zitierten Aussage des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme der Ortsteile Illerberg und Thal in das Dorfentwicklungsprogramm nicht gegeben seien.

Bürgermeister Janson erklärt, die Aussage des Mitarbeiters des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben wurde im Rahmen einer Ortsbesichtigung mündlich getroffen und liege deswegen schriftlich so nicht vor.