Datum: 24.06.2010
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.06.2010
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ö
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1 |
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1.1. Stadtratssitzung vom 20.05.2010 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.06.2010
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ö
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1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 20.05.2010.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.06.2010 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.06.2010
|
ö
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1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 07.06.2010.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10.06.2010 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.06.2010
|
ö
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1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 10.06.2010.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.06.2010
|
ö
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8 |
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9. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.06.2010
|
ö
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|
9 |
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplanes "Biogasanlage Wiedenmann";
- Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Stellungnahmen
- Beschluss als Satzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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10.06.2010
|
ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.06.2010
|
ö
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Beschließend
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2 |
Empfehlung
Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Stellungnahmen
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Der vom Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung vom 25.03.2010 gebilligte Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 25.03.2010, mit ausgearbeitet vom Büro für kommunale Entwicklung – abtplan - , Marktoberdorf, lag einschließlich Textteil, Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt Vöhringen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 16.04.2010 bis einschließlich 21.05.2010 nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Vöhringen, Stadtbauamt, Zimmer 2.05, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auf die Auslegung wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung Nr. 14 vom 08.04.2010, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, form- und fristgerecht hingewiesen.
Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung stellt sich wie folgt dar:
1. Stellungnahmen von Bürgern
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Von den Bürgern wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.
2. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Insgesamt wurden 28 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese wurden mit Schreiben vom 07.04.2010 in Vollzug des § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.
Das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:
2.1 Folgende Träger haben sich nicht geäußert:
-----------------------------------------------------------------------
2.1.1 Regierung von Schwaben, Augsburg
2.1.2 Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach
2.1.3 Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach, Krumbach
2.1.4 Staatliches Vermessungsamt Günzburg, Günzburg
2.1.5 Bezirk Schwaben, Heimatpfleger, Augsburg
2.1.6 Kreisheimatpfleger Richard Ambs, Elchingen
2.1.7 Kath. Pfarramt Illerberg, Vöhringen
2.1.8 Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Neu-Ulm, Weißenhorn
2.1.9 Lechwerke Netzservice GmbH, Augsburg
2.1.10 SWU Energie GmbH, Ulm
2.1.11 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm
2.1.12 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, München
2.1.13 Bayer. Bauernverband, Augsburg
2.1.14 Stadt Weißenhorn, Weißenhorn
2.1.15 Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Hilpoltstein
2.1.16 Feuerwehr Landkreis Neu-Ulm, Kreisbrandrat Raible, Illertissen
2.2 Folgende Träger haben sich geäußert, ohne eine inhaltliche Stellungnahme vorzutragen:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.2.1 Wehrbereichsverwaltung Süd, München, mit Schreiben vom 12.04.2010
2.2.2 Autobahndirektion Südbayern, Kempten, mit Schreiben vom 12.04.2010
2.2.3 Bayer. Landesamt für Denkmalpflege München, München, mit Schreiben vom 09.04.2010
2.2.4 Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, Krumbach, mit Schreiben vom 13.04.2010
2.2.5 Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, mit Schreiben vom 16.04.2010
2.2.6 Landratsamt Neu-Ulm, Neu-Ulm, mit Schreiben vom 26.04.2010
2.2.7 Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben, Augsburg, mit
Schreiben vom 14.05.2010
2.3 Folgende Träger haben Stellung genommen bzw. sich zum Sachverhalt geäußert:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.3.1 Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, mit Schreiben vom 12.04.2010
2.3.2 Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 14.04.2010
2.3.3 Staatliches Bauamt Krumbach, Krumbach, mit Schreiben vom 24.04.2010
2.3.4 Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, Thierhaupten
2.3.5 Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, Schreiben vom 20.05.2010
Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen inhaltlichen Stellungnahmen sind vom Stadtrat zu werten und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander gerecht abzuwägen.
Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:
2.3.1 Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, mit Schreiben vom 12.04.2010
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wir bedanken uns für die Benachrichtigung über das oben genannte Vorhaben.
In dem bezeichneten Gebiet liegen keine GVS-Anlagen, so dass wir von dieser Maßnahme nicht betroffen werden.
Abwägung:
„Das Schreiben der Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“
Abstimmungsergebnis:
2.3.2 Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 14.04.2010
----------------------------------------------------------------------------------------
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
Abwägung:
„Das Schreiben der Amprion GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Die zuständigen Unternehmen bezüglich weiterer Versorgungsleitungen haben wir am Verfahren beteiligt.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“
Abstimmungsergebnis:
2.3.3 Staatliches Bauamt Krumbach, Krumbach, mit Schreiben vom 24.04.2010
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Das Staatliche Bauamt Krumbach macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbaulastträger erhoben werden können.
Abwägung:
„Das Schreiben des Staatlichen Bauamtes Krumbach wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“
Abstimmungsergebnis:
2.3.4 Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, Thierhaupten,
Schreiben vom 14.05.2010
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Haben sie besten Dank für die Beteiligung am o.g. Verfahren.
Nach unserem Kenntnisstand über die Bodendenkmäler im Planungsgebiet besteht, soweit es aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich wird, gegen die oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Unsere Belange sind ausreichend berücksichtigt.
Hinweis: Den aktuellen Bestand der Denkmäler bietet der BayernViewer-denkmal auf unserer Homepage.
Abwägung:
„Das Schreiben des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“
Abstimmungsergebnis:
2.3.5 Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, mit Schreiben vom 20.05.2010
(Bäckerinnung Neu-Ulm)
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bei diesem Bauleitplanverfahren geht es auch um riesige landwirtschaftliche Flächen die der Lebensmittelproduktion – Getreide – entzogen werden. Die „zweckentfremdete“ Fläche beträgt in unserem Landkreis Neu-Ulm ca. 1/3 der landwirtschaftlichen Anbauflächen.
Bei den meisten Biogasanlagen so auch bei der von Herrn Wiedenmann werden nur 35 % der entstehenden Wärme wieder der Produktion zugeführt der Rest wird an die Atmosphäre freigegeben. Bei der Menge der Biogasanlagen in Bayern u. im ges. Bundesgebiet eine gewaltige Menge ungenützter Energie. Aus diesen angeführten Gründen lehnen wir eine Erweiterung der bestehenden Biogasanlage ab.
Bitte stoppen Sie diesen Irrsinn und den riesigen Verbrauch von Lebensmitteln (zum vergasen!), stoppen sie den Verbrauch von Unmengen Düngemitteln von Pestiziden und letztendlich den Verbrauch von Fördermitteln für die Landwirtschaft. Diese Fördermittel könnten anderweitig in der Landwirtschaft sinnvoll eingesetzt werden.
Abwägung:
„Das Schreiben der Bäckerinnung vom 15.05.2010, das über die Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm als Stellungnahme zum laufenden Bebauungsplanverfahren „Biogasanlage Wiedenmann“ eingegangen ist, wird zur Kenntnis genommen.
Die Stadt Vöhringen sieht keine Veranlassung, die gegenständliche Bauleitplanung nicht zu einem positiven Ergebnis zu führen. Die vorgetragenen Gründe der Ablehnung werden nicht geteilt. Sie haben keinen städtebaulich relevanten Bezug. Es sind Gründe, die sich im gesellschaftspolitischen Bereich bewegen.
Die Stadt Vöhringen sieht keine Möglichkeit, im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens aus städtebaulichen Gründen Einfluss darauf zu nehmen, wie der einzelne Landwirt seine Betriebsflächen zu bewirtschaften hat. Das Bestimmungsrecht über den jeweiligen Anbau obliegt alleine dem Grundstückseigentümer bzw. dem für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche bestimmten Landwirt. Dabei wird sich der Unternehmer – Landwirt – sicherlich an den handelsüblichen Agrarproduktpreisen orientieren. Sofern hier den Landwirten Preise für den Anbau von Getreide geboten werden, dies es für ihn rentabel erscheinen lassen, wird auch entsprechend Getreide angebaut. In diesem Zusammenhang wird auch daran erinnert, dass z. B. der Anteil des Getreides pro Semmel bei knapp 1 Cent liegt.
Der Getreidehandel liegt in der Hand großer Weltkonzerne, die letztlich den gesamten Anbau und Verkauf vom Samen, über die Wachstumsbehandlungsmethoden bis zur Ernte und dem Verkauf der Produkte bestimmen. Es würden sich sicherlich interessante Entwicklungsmöglichkeiten ergeben, wenn sich regionale Kreisläufe nicht nur im Energiesektor sondern auch auf dem angesprochenen Agrarmarkt entwickeln könnten, um den örtlichen Bedarf und auch die Preisgestaltung bestimmen zu können. Leider ist dies eine Sache der Weltagrarpolitik, in die die Stadt Vöhringen mit dem gegenständlichen Bebauungsplan nicht eingreifen kann.
Die Landwirtschaft ist schon lange nicht mehr nur Lebensmittelproduzent, sondern im Rahmen ihrer Multifunktionalität auch Energieerzeuger.
Es wird hierzu darauf hingewiesen, dass diese NAWARO Biogasanlagen aus den landwirtschaftlich produzierten Futtermaterialien den Wertstoff „Gas“ entziehen und die aus diesem Prozess verbleibenden Rückständen wieder auf die landwirtschaftliche Fläche als Wirtschaftsdünger aufgebracht werden. Damit entsteht ein Wirtschaftskreislauf, der keine „Unmengen Düngemittel“ verbraucht.
Hinsichtlich der bei dem Prozess der Biogasanlage entstehenden Wärme gibt es intelligente Möglichkeiten der Nutzung, u. a. auch der Wärmelieferung in den nahegelegenen Siedlungsbereich. Eine Verpuffung in die Atmosphäre ist nicht die Regel und auch nicht im Sinne der Betreiber solcher Biogasanlagen. Mit einer weiteren Veredelung des gewonnen Gases bzw. der Prozesswärme kann eine Einspeisung in das Gasnetz erfolgen, womit die von der Bundesregierung gewollte nachhaltige und klimafreundliche Energiequelle von über 3.700 heimischen Biogasanlagen eine elektrische Leistung von etwa 1.600 Megawatt erzeugen und damit in beträchtlichem Ausmaß CO2-emittierende fossile Rohstoffe ersetzen kann. Frau Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sagte hierzu in einem Interview in der Zeitschrift Biogas-Fachverband Biogas e.V.:
„Das BMELV setzt sich für eine breitere Verwendung von Biogas und für eine noch effizientere Erzeugung ein. Damit wird eine bessere Wertschöpfung für Landwirte auch in ländlichen Räumen ermöglicht. Ein Biogaseinspeisegesetz nach dem Vorbild des bewährten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), kann die Rahmenbedingungen schaffen, die notwendig sind, um Biogas ins zentrale Gasnetz einzuleiten und somit auch weiter entfernten Verbrauchsorten zuzuführen.“
Abstimmungsergebnis:
Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes ist aufgrund des Abwägungsergebnisses nicht erforderlich.
Beschluss als Satzung
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 81 der Bayer. Bauordnung (BayBO) den
Bebauungsplan „Biogasanlage Wiedenmann“
als Satzung und die Begründung (mit Umweltbericht) hierzu.
§ 1 Inhalt des Bebauungsplanes
Für das Gebiet des Bebauungsplanes „Biogasanlage Wiedenmann“ in Illerberg gilt die vom Büro für kommunale Entwicklung – abtplan – Marktoberdorf, mit ausgearbeitete Bebauungsplanzeichnung in der Fassung vom 24.06.2010, die zusammen mit den textlichen Festsetzungen sowie mit der Begründung (samt Umweltbericht) den Bebauungsplan bildet.
§ 2 Inkrafttreten
Der Bebauungsplan tritt nach seiner Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Beschluss
Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) eingegangenen Stellungnahmen
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der vom Stadtrat der Stadt Vöhringen in seiner Sitzung vom 25.03.2010 gebilligte Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 25.03.2010, mit ausgearbeitet vom Büro für kommunale Entwicklung – abtplan - , Marktoberdorf, lag einschließlich Textteil, Begründung mit Umweltbericht und den nach Einschätzung der Stadt Vöhringen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 16.04.2010 bis einschließlich 21.05.2010 nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Vöhringen, Stadtbauamt, Zimmer 2.05, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Auf die Auslegung wurde durch Bekanntmachung in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung Nr. 14 vom 08.04.2010, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, form- und fristgerecht hingewiesen.
Das Ergebnis der öffentlichen Auslegung stellt sich wie folgt dar:
1. Stellungnahmen von Bürgern
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Von den Bürgern wurden keine Stellungnahmen vorgetragen.
2. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Insgesamt wurden 28 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese wurden mit Schreiben vom 07.04.2010 in Vollzug des § 4 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt.
Das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:
2.1 Folgende Träger haben sich nicht geäußert:
-----------------------------------------------------------------------
2.1.1 Regierung von Schwaben, Augsburg
2.1.2 Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach
2.1.3 Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach, Krumbach
2.1.4 Staatliches Vermessungsamt Günzburg, Günzburg
2.1.5 Bezirk Schwaben, Heimatpfleger, Augsburg
2.1.6 Kreisheimatpfleger Richard Ambs, Elchingen
2.1.7 Kath. Pfarramt Illerberg, Vöhringen
2.1.8 Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Neu-Ulm, Weißenhorn
2.1.9 Lechwerke Netzservice GmbH, Augsburg
2.1.10 SWU Energie GmbH, Ulm
2.1.11 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm
2.1.12 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH, München
2.1.13 Bayer. Bauernverband, Augsburg
2.1.14 Stadt Weißenhorn, Weißenhorn
2.1.15 Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Hilpoltstein
2.1.16 Feuerwehr Landkreis Neu-Ulm, Kreisbrandrat Raible, Illertissen
2.2 Folgende Träger haben sich geäußert, ohne eine inhaltliche Stellungnahme vorzutragen:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.2.1 Wehrbereichsverwaltung Süd, München, mit Schreiben vom 12.04.2010
2.2.2 Autobahndirektion Südbayern, Kempten, mit Schreiben vom 12.04.2010
2.2.3 Bayer. Landesamt für Denkmalpflege München, München, mit Schreiben vom 09.04.2010
2.2.4 Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Landwirtschaft, Krumbach, mit Schreiben vom 13.04.2010
2.2.5 Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, mit Schreiben vom 16.04.2010
2.2.6 Landratsamt Neu-Ulm, Neu-Ulm, mit Schreiben vom 26.04.2010
2.2.7 Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben, Augsburg, mit
Schreiben vom 14.05.2010
2.3 Folgende Träger haben Stellung genommen bzw. sich zum Sachverhalt geäußert:
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
2.3.1 Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, mit Schreiben vom 12.04.2010
2.3.2 Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 14.04.2010
2.3.3 Staatliches Bauamt Krumbach, Krumbach, mit Schreiben vom 24.04.2010
2.3.4 Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, Thierhaupten
2.3.5 Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, Schreiben vom 20.05.2010
Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen inhaltlichen Stellungnahmen sind vom Stadtrat zu werten und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander gerecht abzuwägen.
Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:
2.3.1 Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, mit Schreiben vom 12.04.2010
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wir bedanken uns für die Benachrichtigung über das oben genannte Vorhaben.
In dem bezeichneten Gebiet liegen keine GVS-Anlagen, so dass wir von dieser Maßnahme nicht betroffen werden.
Abwägung:
„Das Schreiben der Gasversorgung Süddeutschland, Stuttgart, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen
2.3.2 Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 14.04.2010
----------------------------------------------------------------------------------------
Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
Abwägung:
„Das Schreiben der Amprion GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Die zuständigen Unternehmen bezüglich weiterer Versorgungsleitungen haben wir am Verfahren beteiligt.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen
2.3.3 Staatliches Bauamt Krumbach, Krumbach, mit Schreiben vom 24.04.2010
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Das Staatliche Bauamt Krumbach macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- und Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbaulastträger erhoben werden können.
Abwägung:
„Das Schreiben des Staatlichen Bauamtes Krumbach wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen
2.3.4 Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, Thierhaupten,
Schreiben vom 14.05.2010
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Haben sie besten Dank für die Beteiligung am o.g. Verfahren.
Nach unserem Kenntnisstand über die Bodendenkmäler im Planungsgebiet besteht, soweit es aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich wird, gegen die oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Unsere Belange sind ausreichend berücksichtigt.
Hinweis: Den aktuellen Bestand der Denkmäler bietet der BayernViewer-denkmal auf unserer Homepage.
Abwägung:
„Das Schreiben des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen
2.3.5 Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm, Krumbach, mit Schreiben vom 20.05.2010
(Bäckerinnung Neu-Ulm)
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Bei diesem Bauleitplanverfahren geht es auch um riesige landwirtschaftliche Flächen die der Lebensmittelproduktion – Getreide – entzogen werden. Die „zweckentfremdete“ Fläche beträgt in unserem Landkreis Neu-Ulm ca. 1/3 der landwirtschaftlichen Anbauflächen.
Bei den meisten Biogasanlagen so auch bei der von Herrn Wiedenmann werden nur 35 % der entstehenden Wärme wieder der Produktion zugeführt der Rest wird an die Atmosphäre freigegeben. Bei der Menge der Biogasanlagen in Bayern u. im ges. Bundesgebiet eine gewaltige Menge ungenützter Energie. Aus diesen angeführten Gründen lehnen wir eine Erweiterung der bestehenden Biogasanlage ab.
Bitte stoppen Sie diesen Irrsinn und den riesigen Verbrauch von Lebensmitteln (zum vergasen!), stoppen sie den Verbrauch von Unmengen Düngemitteln von Pestiziden und letztendlich den Verbrauch von Fördermitteln für die Landwirtschaft. Diese Fördermittel könnten anderweitig in der Landwirtschaft sinnvoll eingesetzt werden.
Abwägung:
„Das Schreiben der Bäckerinnung vom 15.05.2010, das über die Kreishandwerkerschaft Neu-Ulm als Stellungnahme zum laufenden Bebauungsplanverfahren „Biogasanlage Wiedenmann“ eingegangen ist, wird zur Kenntnis genommen.
Die Stadt Vöhringen sieht keine Veranlassung, die gegenständliche Bauleitplanung nicht zu einem positiven Ergebnis zu führen. Die vorgetragenen Gründe der Ablehnung werden nicht geteilt. Sie haben keinen städtebaulich relevanten Bezug. Es sind Gründe, die sich im gesellschaftspolitischen Bereich bewegen.
Die Stadt Vöhringen sieht keine Möglichkeit, im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens aus städtebaulichen Gründen Einfluss darauf zu nehmen, wie der einzelne Landwirt seine Betriebsflächen zu bewirtschaften hat. Das Bestimmungsrecht über den jeweiligen Anbau obliegt alleine dem Grundstückseigentümer bzw. dem für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche bestimmten Landwirt. Dabei wird sich der Unternehmer – Landwirt – sicherlich an den handelsüblichen Agrarproduktpreisen orientieren. Sofern hier den Landwirten Preise für den Anbau von Getreide geboten werden, dies es für ihn rentabel erscheinen lassen, wird auch entsprechend Getreide angebaut. In diesem Zusammenhang wird auch daran erinnert, dass z. B. der Anteil des Getreides pro Semmel bei knapp 1 Cent liegt.
Der Getreidehandel liegt in der Hand großer Weltkonzerne, die letztlich den gesamten Anbau und Verkauf vom Samen, über die Wachstumsbehandlungsmethoden bis zur Ernte und dem Verkauf der Produkte bestimmen. Es würden sich sicherlich interessante Entwicklungsmöglichkeiten ergeben, wenn sich regionale Kreisläufe nicht nur im Energiesektor sondern auch auf dem angesprochenen Agrarmarkt entwickeln könnten, um den örtlichen Bedarf und auch die Preisgestaltung bestimmen zu können. Leider ist dies eine Sache der Weltagrarpolitik, in die die Stadt Vöhringen mit dem gegenständlichen Bebauungsplan nicht eingreifen kann.
Die Landwirtschaft ist schon lange nicht mehr nur Lebensmittelproduzent, sondern im Rahmen ihrer Multifunktionalität auch Energieerzeuger.
Es wird hierzu darauf hingewiesen, dass diese NAWARO Biogasanlagen aus den landwirtschaftlich produzierten Futtermaterialien den Wertstoff „Gas“ entziehen und die aus diesem Prozess verbleibenden Rückständen wieder auf die landwirtschaftliche Fläche als Wirtschaftsdünger aufgebracht werden. Damit entsteht ein Wirtschaftskreislauf, der keine „Unmengen Düngemittel“ verbraucht.
Hinsichtlich der bei dem Prozess der Biogasanlage entstehenden Wärme gibt es intelligente Möglichkeiten der Nutzung, u. a. auch der Wärmelieferung in den nahegelegenen Siedlungsbereich. Eine Verpuffung in die Atmosphäre ist nicht die Regel und auch nicht im Sinne der Betreiber solcher Biogasanlagen. Mit einer weiteren Veredelung des gewonnen Gases bzw. der Prozesswärme kann eine Einspeisung in das Gasnetz erfolgen, womit die von der Bundesregierung gewollte nachhaltige und klimafreundliche Energiequelle von über 3.700 heimischen Biogasanlagen eine elektrische Leistung von etwa 1.600 Megawatt erzeugen und damit in beträchtlichem Ausmaß CO2-emittierende fossile Rohstoffe ersetzen kann. Frau Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sagte hierzu in einem Interview in der Zeitschrift Biogas-Fachverband Biogas e.V.:
„Das BMELV setzt sich für eine breitere Verwendung von Biogas und für eine noch effizientere Erzeugung ein. Damit wird eine bessere Wertschöpfung für Landwirte auch in ländlichen Räumen ermöglicht. Ein Biogaseinspeisegesetz nach dem Vorbild des bewährten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), kann die Rahmenbedingungen schaffen, die notwendig sind, um Biogas ins zentrale Gasnetz einzuleiten und somit auch weiter entfernten Verbrauchsorten zuzuführen.“
Abstimmungsergebnis: 15 : 0 angenommen
Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes ist aufgrund des Abwägungsergebnisses nicht erforderlich.
Beschluss als Satzung
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Stadt Vöhringen erlässt aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 81 der Bayer. Bauordnung (BayBO) den
Bebauungsplan „Biogasanlage Wiedenmann“
als Satzung und die Begründung (mit Umweltbericht) hierzu.
§ 1 Inhalt des Bebauungsplanes
Für das Gebiet des Bebauungsplanes „Biogasanlage Wiedenmann“ in Illerberg gilt die vom Büro für kommunale Entwicklung – abtplan – Marktoberdorf, mit ausgearbeitete Bebauungsplanzeichnung in der Fassung vom 24.06.2010, die zusammen mit den textlichen Festsetzungen sowie mit der Begründung (samt Umweltbericht) den Bebauungsplan bildet.
§ 2 Inkrafttreten
Der Bebauungsplan tritt nach seiner Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Stadtjugendpflege Vöhringen;
Sachstandsbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.06.2010
|
ö
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3 |
Diskussionsverlauf
Frau Zogalla stellt ihren Tätigkeitsbericht mittels Beamerpräsentation dar (vgl. Anlage).
Er enthält folgende Schwerpunkte:
? Besucherstatistik
? Streetball-Turnier
? 30 Jahre Ferienspaß
? Dance-Workshop
? Adventbasteln
? Disco im Jugendhaus
? Weitere Aktivitäten (Billard-Turnier, Fit for Life, Konzerte, Bewerbungstraining, WM-Tipp-Spiel, Beratungsgespräche)
? Box-Projekt
Bürgermeister Janson sieht die Entwicklung des Stadtjugendhauses mit den vielfältigen Angeboten auf einem guten Weg, wie auch die steigenden Besucherzahlen belegen. Besonders beliebte Aktionen sind vor allem die Aktion „Ferienspaß“, die sich im letzten Jahr zum dreißigsten Mal gejährt hat und das Adventsbasteln zur Entlastung der Eltern vor den Weihnachtstagen. Aber auch das Bewerbungstraining und die Kooperation mit der Schule mit dem Titel „Fit for Life“ hält er für wichtige Bausteine, um den jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern.
Die Stadtratsmitglieder schließen sich der Auffassung von Bürgermeister Janson an und bestärken die Mitarbeiter des Jugendhauses in ihrer Arbeit. Angetan sind sie auch von dem „Box-Projekt“, das bei den Jugendlichen guten Zuspruch findet. Während ein Gremiumsmitglied dieses Angebot jedoch eher in Verbindung mit den örtlichen Vereinen sehen würde, halten andere Stadtratsmitglieder gerade die Ungebundenheit im Jugendhaus für einen Vorteil, damit sich Jugendliche auch außerhalb von Vereinen sportlich betätigen können.
Frau Zogalla gibt abschießend noch bekannt, dass sie ab August diesen Jahres in Mutterschutz und anschließend ca. 1 Jahr in Elternzeit gehen wird. Danach beabsichtigt sie in Teilzeit zu 50% wieder im Jugendhaus zu arbeiten. Derzeit werde noch eine Vertretung für sie gesucht. Die Durchführung des Ferienspaßes sei jedoch bereits gesichert.
Ohne Beschluss
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4. Schulsozialarbeit an der Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule) Vöhringen;
Sachstandsbericht
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.06.2010
|
ö
|
|
4 |
Diskussionsverlauf
Frau Holl, die erst vor wenigen Tagen die Nachfolge der in Elternzeit befindlichen Frau Blaser im Bereich der Schulsozialarbeit an der Uli-Wieland-Hauptschule (Volksschule) Vöhringen angetreten hat, gibt mittels Power-Point-Präsentation auch in Vertretung der in der heutigen Sitzung verhinderten Schulsozialarbeiterin für die Praxisklasse, Frau Heilfort, einen Überblick über die Schwerpunkte der Schulsozialarbeit an der Hauptschule im letzten Jahr (siehe auch Anlage).
Schulsozialarbeit an der Hauptschule (ohne Praxisklasse)
? Aktuelle Rahmenbedingungen und Stellengestaltung
? Leistungen (Einzelfallhilfen)
? Schwerpunkte der Schüler-, Eltern- und Lehrerberatungen
? Gruppen-, Freizeit- und Präventionsangebote
? Vernetzung und Kooperation
Schulsozialarbeit in der Praxisklasse
? Rahmenbedingungen
? Zielgruppenbeschreibung
? Stellengestaltung
? Angebote / Projekte
? Fazit / Ausblick
Bürgermeister Janson stellt im Anschluss an den Bericht besonders die staatliche Förderung heraus und zeigt sich erfreut über die konkret bereits in Aussicht stehenden Fördermittel für die Praxisklasse nach dem Europäischen Sozialfonds (ESF), die voraussichtlich mit dem Maximalbetrag in Höhe von 30.000 € gewährt wird. Positiv hebt er auch die Bezuschussung der Stelle der Schulsozialarbeiterin für den restlichen Bereich der Hauptschule durch die Regierung von Schwaben heraus, die erstmals im letzten Schuljahr bewilligt worden ist und die über die Katholische Jugendfürsorge abgerechnet wird.
Der Bericht und die Information über die staatliche Förderung werden vom Gremium im Wege einer kurzen Aussprache positiv zur Kenntnis genommen.
Ohne Beschluss
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5. Drogen-Streetwork in Vöhringen;
1. Sachstandsbericht
2. Anpassung des Vertrages mit der Diakonie aufgrund des Beitritts der Stadt Senden und aufgrund neuer Kostenaufteilung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.06.2010
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Zu Ziff. 2: Anpassung des Vertrages mit der Diakonie aufgrund des Beitritts der Stadt Senden und aufgrund neuer Kostenaufteilung:
In der Stadtratssitzung vom 30.09.1999 (vgl. Top 2 der Niederschrift über diese Sitzung) wurde erstmals dem Einsatz eines Drogenstreetworkers im Stadtgebiet Vöhringen unter der Trägerschaft des Diakonischen Werkes im Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Neu-Ulm e.V., zunächst für die Dauer von 2 Jahren, zugestimmt. Auf dieser Grundlage erfolgte der Beschäftigung der Fachkraft dann zu je 50% in Vöhringen und Illertissen.
Aufgrund des zwischenzeitlich gestiegenen Beratungsbedarfs stimmten die Städte Vöhringen und Illertissen der Aufstockung des Personaleinsatzes auf je 75% einer Vollzeitstelle, des Wegfalls der Befristung und der überarbeiteten Konzeption der Diakonie ab 01.01.2002 zu (vgl. auch Stadtratsbeschluss vom 21.02.2002, Top 3.2 dieser Niederschrift). Dadurch wurde es möglich, in den Städten Vöhringen und Illertissen jeweils eigene Kräfte einzusetzen. Am 16.04.2002 wurde hierzu eine vertragliche Vereinbarung mit der Diakonie und den Städten Vöhringen und Illertissen geschlossen.
Die örtlich eingesetzten Drogenberater gaben in der Folgezeit jährlich einen Sachstandsbericht im Stadtrat. Dabei wurde in letzter Zeit auch von der Diakonie ein steigender Beratungsbedarf gesehen und von dieser Einrichtung die Aufstockung der Stelle sowie eine Einbeziehung der Stadt Senden als notwendig erachtet, nachdem auch dort die Leistungen der Drogenberatung weiter zunehmen.
In Verhandlungen mit dem Bezirk Schwaben konnte die Diakonie erreichen, dass der Bezirk Schwaben
? in Illertissen der Aufstockung der bisherigen 75%-Stelle zu einer 100%-Stelle,
? in Vöhringen der Belassung einer 75%-Stelle und
? in Senden der Neueinrichtung einer 50%-Stelle
zustimmt und jeweils zwei Drittel der Personalkosten und ein Viertel der Sachkosten übernimmt. Im Augenblick liegt der Anteil der Bezirkes an den Personalkosten durch eine großzügigere Bezuschussung sogar bei ca. 75%. Es ist allerdings ungewiss, wie lange dieser höhere Anteil bleiben wird.
Bei dieser neuen Personalkonstellation fallen die bisherigen Außensprechstunden und der Beratungsaufwand für Sender Bürger komplett weg. D.h. die für Vöhringen zuständige Kraft kann sich somit voll auf Vöhringen konzentrieren. Allerdings wird die derzeit in Vöhringen noch zu 75% eingesetzte Frau Mayerhöfer eine 100% Stelle annehmen und Vöhringen verlassen, sobald eine neue Kraft gefunden ist. Evtl. wird in der Stadtratssitzung schon die Nachfolgerin vorgestellt.
Die Vertreter der Städte Illertissen, Senden und Vöhringen einigten sich in Gesprächen mit der Diakonie, vorbehaltlich der Zustimmung der jeweils zuständigen Beschlussgremien, auf folgende Kostentragung:
„Die Städte erstatten der Diakonie, nach Abzug der Förderung durch den Bezirk Schwaben jeweils ein Drittel der anfallenden Personalkosten sowie jeweils die laufenden Sachkosten aufgeteilt in fixe (sonstige Personalaufwendungen, Hausreinigung, Fachliteratur, Bewirtung, Rechts- und Beratungskosten,- Beiträge, Steuern-Abgaben-Versicherungen, Mieten, Abschreibungen) und variable (alle weiteren Kosten) Kosten. Die Basis hierzu bildet die jeweilige Wirtschaftsplanung.“
Auf der Grundlage der jeweiligen Wirtschaftsplanung werden monatliche Abschlagszahlungen geleistet. Die Jahresabrechnung erfolgt anhand eines Verwendungsnachweises. Nach dem Wirtschaftsplan der Diakonie würden auf die Stadt Vöhringen somit Kosten in Höhe von 16.785 € jährlich zukommen. Der bisherige Beteiligungsbetrag der Stadt Vöhringen lag bei 13.800 €.
Die Stadtverwaltung hält die erzielte Einigung für eine gute und tragfähige Lösung, die dem gestiegenen Beratungsbedarf besser gerecht wird. Es wird deshalb empfohlen, den Vertrag zwischen der Diakonie und den Städten Illertissen, Senden und Vöhringen mit Wirkung ab 01.01.2010 zuzustimmen.
Nähere Einzelheiten können dem Vertrag, der Konzeption und dem Kostenplan entnommen werden. Frau Wiegert und Frau Mayerhöfer stehen in der Sitzung für evtl. Fragen zur Verfügung.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen stimmt dem Vertrag zur Durchführung niederschwelliger Drogenarbeit zwischen dem Diakonischen Werk im Evang. Luth. Dekanatsbezirk Neu-Ulm e.V. und den Städten Illertissen, Senden und Vöhringen mit Wirkung ab 01.01.2010 zu, der wie die Konzeption „Drob Inn“ Stand Mai 2010 und der Wirtschaftsplan für das Jahr 2010 Bestandteile dieses Beschlusses bilden.
Diskussionsverlauf
Zu 1 Sachstandsbericht:
Frau Mayrhöfer gibt ebenfalls mittels Beamer einen Überblick ihrer Tätigkeit im letzten Jahr (s. Anlage), der folgende Schwerpunkte enthält:
? Personelle Situation und Finanzierung
? Konzept der Streetworkarbeit
? Statistik im Bereich Streetwork
? Themen der drogen- und suchtspezifischen Kontakte
? Themen der allgemeinen Kontakte
? Altersverteilung im Bereich der Streetworktätigkeit
? Trends im Bereich Streetwork
? Statistik, Betreuung und Beratung sowie Alter
? Suchtmittel sowie Trends im Bereich der Beratung
? Kooperation, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit
? Ausblick 2010 gesamt und auf Vöhringen bezogen
Am Ende ihres Berichtes gibt Frau Mayerhöfer bekannt, dass sie ab 01. September 2010 eine 100%-Stelle im Bereich der Diakonie annehmen und deshalb die Drogenberatung in Vöhringen verlassen wird. Frau Wiegert stellt in der Sitzung deshalb gleich ihre Nachfolgerin, Frau Raible, vor, die kurz ihren bisherigen Werdegang skizziert und zum Ausdruck bringt, dass sie sich auf die Tätigkeit in Vöhringen freut.
Einige Stadtratsmitglieder bedauern den Weggang von Frau Mayrhöfer, da sie sich in den letzten Jahren eine gute Vertrauensbasis bei den Klienten aufgebaut hat, wie auch die steigenden Beratungszahlen eindrucksvoll belegen.
Frau Mayrhöfer und Frau Wiegert stehen dem bevorstehenden Personalwechsel gleichfalls kritisch gegenüber und führen aus, dass sie sich diesen Wechsel lange überlegt hätten. Nachdem aber sonst keine Möglichkeit besteht, Frau Mayrhöfer eine 100%-Stelle anzubieten, habe man sich letztlich zu diesem Schritt entschlossen. Für Vöhringen sei jedoch positiv, dass durch die neue Vertragskonstellation, in der die Stadt Senden nun eine eigene 50%-Kraft bekommt, wieder mehr Beratungszeit in Vöhringen selbst verbleibt und mit Frau Raible auch eine neue, kompetente Fachkraft gefunden werden konnte, die sich nun verstärkt auf die Belange von Vöhringen konzentrieren kann.
Frau Wiegert informiert bei dieser Gelegenheit, dass auch sie demnächst in Mutterschutz gehen und nach der Elternzeit aber wieder der Diakonie zur Verfügung stehen wird.
Zu 2 Anpassung des Vertrages mit der Diakonie aufgrund des Beitritts der
Stadt Senden und aufgrund neuer Kostenaufteilung:
Bürgermeister Janson und Frau Wiegert erläutern unter Bezugnahme auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage noch einmal den Grund und nähere Details zur bevorstehenden Vertragsanpassung. Sie stellen insbesondere dar, dass es nach langen Verhandlungen mit dem Bezirk Schwaben nunmehr gelungen sei, eine Personalaufstockung für die Beratungstätigkeit im Landkreis Neu-Ulm zu bekommen. Danach werde die Stelle in Illertissen von bisher 75% auf 100% aufgestockt, die 75%-Stelle in Vöhringen belassen und in Senden eine neue 50%-Stelle eingerichtet. Die Vertreter der drei Kommunen hätten sich in Gesprächen auf die nun vorliegende Kostenteilung und das Vertragswerk geeinigt.
Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht hierzu folgender
Beschluss
Die Stadt Vöhringen stimmt dem Vertrag zur Durchführung niederschwelliger Drogenarbeit zwischen dem Diakonischen Werk im Evang. Luth. Dekanatsbezirk Neu-Ulm e.V. und den Städten Illertissen, Senden und Vöhringen mit Wirkung ab 01.01.2010 zu, der wie die Konzeption „Drob Inn“ Stand Mai 2010 und der Wirtschaftsplan für das Jahr 2010 Bestandteile dieses Beschlusses bilden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Kinder- und Schülerbetreuung
1. Bedarfsanerkennung der Kindergartenplätze 2010/11
2. Bedarfsanerkennung der Krippenplätze 2010/11
3. Bedarfsanerkennung der Plätze im Schülerhort 'St. Michael' 2010/11
4. Mittagsbetreuung an den Grundschulen im Stadtgebiet 2010/11
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.06.2010
|
ö
|
Beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Entsprechend der Belegungssituation in den Kindergärten schlägt die Stadtverwaltung im Rahmen der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 BayKiBiG zum Kindergartenjahr 2010/2011 vor, die Plätze wie folgt als Bedarf anzuerkennen:
Einrichtung
|
Platzzahl lt.
Betriebs-
erlaubnis
|
Voraussichtliche
Belegung
September 2010
|
Vorschlag
Anerkennung
2010/2011
|
Anmerkungen
Integrativ / Mittagessen
|
KiTa Nord
|
75
|
70
|
75
|
-- 12 - 15
|
KiTa Pusteblume
|
52
|
48
|
50
|
2-3 20 - 25
|
KiTa St. Martin
|
60
|
63 (Febr.’11: 68)
|
75
|
3 38
|
KiTa Arche
|
75
|
73
|
75
|
3 45
|
KiTa Rappelkiste
|
50
|
47 (Jan.’11: 48)
|
48
|
15 30
|
KiTa St. Michael
|
100
|
88
|
100
|
-- 30
|
Hort St. Michael
|
50
|
49
|
50
|
-- 50
|
Krippe St. Martin
|
16
|
12
|
13
|
|
Krippe Arche
|
15
|
15
|
15
|
|
Nach Abgleich der Anmeldungen in den Krippengruppen der Einrichtungen St. Martin und Arche stehen insgesamt 5-6 Kinder auf einer Warteliste.
Die Kindergartenleitung und das pädagogische Fachpersonal der Einrichtung St. Martin plädieren für eine Reduzierung der bisherigen Gruppenstärke von 15 Kinder auf 12 bis maximal 13 Kinder. Im Vergleich zur Einrichtung der Krippengruppe in der KiTa Arche bestehen kleinere Raumverhältnisse Das pädagogische Fachpersonal legt Wert auf eine qualitativ gute Betreuung.
Die gebuchten Betreuungszeiten und die Eingruppierung der Kinder (Integrativ, Migration, unter 3 Jahre) bestimmen den Anstellungsumfang des eingesetzten Personals.
Gastkinder im Kindergartenjahr 2010/11
Einrichtung
|
Anzahl
|
Wohnsitzgemeinde
|
Anmerkung
|
KiTa Pusteblume
|
2
|
Senden
|
bereits 2009/10 aufgenommen
|
KiTa St. Martin
|
1
|
Weißenhorn
|
Neuaufnahme - Kind einer
Päd. Fachkraft in der KiTa
|
KiTa Arche
Krippe Arche
|
1
1
|
Illertissen,
Altenstadt (Vereinbarung Fa. Wieland)
|
bereits 2009/10 aufgenommen
bereits 2009/10 aufgenommen
|
KiTa St. Michael
|
1
|
Illertissen (Vereinbarung Fa. Wieland)
|
bereits 2009/10 aufgenommen
|
Hort St. Michael
|
1
|
Bellenberg
|
bereits 2009/10 aufgenommen
|
Kinder aus dem Stadtgebiet, die eine auswärtige Einrichtung besuchen sind aktuell nicht bekannt.
In Absprache mit den benachbarten Kommunen Bellenberg, Senden, Weißenhorn und Illertissen werden Gastkinder für die Berechnung des Gastkindbeitrages jeweils zum Beginn des Kindergartenjahres festgestellt. Änderungen während des lfd. Kindergartenjahres werden nicht berücksichtigt. Kinder die in diesem Zeitraum wegziehen, haben nach dem garantierten Wunsch- und Wahlrecht der Eltern die Möglichkeit, für das verbleibende Kindergartenjahr auch weiterhin die Einrichtung zu besuchen. Unter Berücksichtigung des Gastkindbeitrages können diese Kinder dann auch für das darauf folgende Jahr in der Einrichtung verbleiben.
Der Vorschlag zur Bedarfsanerkennung entspricht in etwa der aktuellen Belegungszahl.
Die Belegungszahl bezeichnet die voraussichtliche Situation im September 2010 und bereits bekannter Änderungen.
Entsprechend der freien Kapazitäten nehmen die Einrichtungen auch während des Kindergartenjahres Kinder nach Bedarf auf (z.B. Zuzüge, Erreichen der Altersgrenze
2 ½ Jahre). Insbesondere in den Einrichtungen Nord und St. Michael kann darauf reagiert werden.
Insgesamt stehen 2 Kinder in der KiTa Rappelkiste und Arche auf einer Warteliste, die ein entsprechendes alternatives Platzangebot nicht wahrnehmen möchten, ihre Kinder in der Familie betreuen und das nächste Kindergartenjahr zur erneuten Anmeldung abwarten.
Für einzelne integrative Kinder in den Einrichtungen Pusteblume, St. Martin und Arche läuft derzeit noch das Antragsverfahren.
Die in der Stadtratsitzung vom 30.09.08 diskutierte präventive Maßnahme zur Vermeidung von Auffälligkeiten (Befragung der Eltern) wurde wiederum im Rahmen der Anmeldungen zum Kindergartenjahr 2010/2011 durch einen Fragebogen an die Eltern verwirklicht (Geburtszeitraum: 01.01.2006 – 29.02.2008).
Hierzu erfolgten 2 Rückmeldungen mit folgendem Ergebnis:
> Kinder werden im familiären Umfeld betreut
5 Kinder blieben ohne Anmeldung und ohne Rückmeldung auf den Fragebogen.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, unter Berücksichtigung des Anliegens der Einrichtung
St. Martin in Illerberg, die Plätze im Bereich der Kindertageseinrichtungen wie folgt anzuerkennen:
KiTa Nord 75 Plätze
KiTa Pusteblume 50 Plätze davon 3 Integrationsplätze
KiTa St. Martin 75 Plätze davon 3 Integrationsplätze
KiTa Arche 75 Plätze davon 3 Integrationsplätze
KiTa Rappelkiste 48 Plätze davon 15-16 Integrationsplätze
KiTa St. Michael 100 Plätze
Krippe St. Martin 13 Plätze
Krippe Arche 15 Plätze
Schülerhort St. Michael 50 Plätze
Die vorliegenden Aufnahmen bzw. Fortführung der Gastkinder sollte gleichfalls anerkannt werden.
Sollten sich Eltern entsprechend dem garantierten Wunsch- und Wahlrecht der Einrichtung noch auswärtig orientieren, sollten diese Plätze gleichfalls anerkannt werden.
Die Anmeldesituation für die Mittagsbetreuung an den örtlichen Grundschulen gestaltet sich im kommenden Schuljahr 2010/11 wie folgt:
Grundschule:
|
Angemeldete Kinder für die
Betreuung
bis 14.00 Uhr / bis 16.00 Uhr
bzw. 14.30 Uhr
|
Anmeldungen
Gesamt:
|
Grundschule Süd
|
12 + 7
|
19
|
Grundschule Nord
|
7 / 15
|
22
|
Grundschule Illerberg
|
4 / 18
|
22
|
Für dieses Angebot der Mittagsbetreuung erfolgt ein staatlicher Zuschuss pro Schuljahr in Höhe von:
Betreuungsform bis 14.00 Uhr (bzw. 14.30 Uhr) 3.323,00 €
Verlängerte Betreuungsform bis max. 16.00 Uhr 7.000,00 €
Der monatliche Elternbeitrag für diese Betreuung beträgt je nach in Anspruch genommenen Wochentagen gestaffelt:
bis 14.00 Uhr bzw. 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr
1 Wochentag 6,00 € 9,00 €
2 Wochentage 11,50 € 17,50 €
3 Wochentage 17,00 € 26,00 €
4 Wochentage 22,50 € 34,50 €
5 Wochentage 28,60 € 43,60 €
Ein Mittagessen wird aktuell mit 3,30 € berechnet.
Diese Kosten ergänzen den monatlichen Elternbeitrag.
Entsprechend dem vorliegenden aktuellen Bedarf besteht auch im kommenden Schuljahr 2010/2011 für Schüler die Möglichkeit der Mittagsbetreuung an den drei örtlichen Grundschulen und zwar an der Grundschule Süd mit einem zeitlichen Betreuungsumfang bis 14.00 Uhr (bzw. max. 14.30 Uhr) und an den Grundschulen Nord und Illerberg mit einem zeitlichen Betreuungsumfang bis längstens 16.00 Uhr.
Die personellen Voraussetzungen werden hierfür getroffen.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Bedarf der Mittagsbetreuung an den drei örtlichen Grundschulen für das Schuljahr 2010/2011 nach den aktuell vorliegenden Anmeldezahlen und dem entsprechenden Betreuungsumfang anzuerkennen und die personellen Voraussetzungen zu schaffen.
Empfehlung
1. – 3.
Im Bereich der örtlichen Betreuung in den Kindertagesstätten und im Schülerhort St. Michael werden die Plätze für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2010/11 wie folgt anerkannt:
KiTa Nord 75 Plätze
KiTa Pusteblume 50 Plätze davon 3 Integrationsplätze
KiTa St. Martin 75 Plätze davon 3 Integrationsplätze
KiTa Arche 75 Plätze davon 3 Integrationsplätze
KiTa Rappelkiste 48 Plätze davon 15-16 Integrationsplätze
KiTa St. Michael 100 Plätze
Krippe St. Martin 13 Plätze
Krippe Arche 15 Plätze
Schülerhort St. Michael 50 Plätze
Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, für die in ihrer Trägerschaft stehenden Einrichtungen, die personellen Voraussetzungen zu schaffen.
Ebenso anerkannt werden die vorliegenden Aufnahmen bzw. Fortführung der Gastkinder. Der Gastkindbeitrag ist auf der Grundlage des Anmeldestatus zum Beginn des Kindergartenjahres nach Ablauf des Kindergartenjahres von der Wohnsitzkommune einzufordern. Gastkinder mit Elternbeschäftigung bei der örtlichen Fa. Wieland werden im Rahmen der bestehenden Vereinbarung abgerechnet. Das Wahlrecht der Eltern, dass Kinder eine auswärtige Einrichtung besuchen, wird gleichfalls anerkannt.
4.
Der Bedarf der Mittagsbetreuung an den drei örtlichen Grundschulen wird für das Schuljahr 2010/11 nach den aktuell vorliegenden Anmeldezahlen und dem entsprechenden Betreuungsumfang anerkannt.
Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, hierfür die personellen Voraussetzungen zu schaffen.
Diskussionsverlauf
Nach Sachvortrag durch Bürgermeister Janson und Erläuterungen durch Frau Kirchheim ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender
Beschluss
1. – 3.
Im Bereich der örtlichen Betreuung in den Kindertagesstätten und im Schülerhort St. Michael werden die Plätze für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 2010/11 wie folgt anerkannt:
KiTa Nord 75 Plätze
KiTa Pusteblume 50 Plätze davon 3 Integrationsplätze
KiTa St. Martin 75 Plätze davon 3 Integrationsplätze
KiTa Arche 75 Plätze davon 3 Integrationsplätze
KiTa Rappelkiste 48 Plätze davon 15-16 Integrationsplätze
KiTa St. Michael 100 Plätze
Krippe St. Martin 13 Plätze
Krippe Arche 15 Plätze
Schülerhort St. Michael 50 Plätze
Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, für die in ihrer Trägerschaft stehenden Einrichtungen, die personellen Voraussetzungen zu schaffen.
Ebenso anerkannt werden die vorliegenden Aufnahmen bzw. Fortführung der Gastkinder. Der Gastkindbeitrag ist auf der Grundlage des Anmeldestatus zum Beginn des Kindergartenjahres nach Ablauf des Kindergartenjahres von der Wohnsitzkommune einzufordern. Gastkinder mit Elternbeschäftigung bei der örtlichen Fa. Wieland werden im Rahmen der bestehenden Vereinbarung abgerechnet. Das Wahlrecht der Eltern, dass Kinder eine auswärtige Einrichtung besuchen, wird gleichfalls anerkannt.
4.
Der Bedarf der Mittagsbetreuung an den drei örtlichen Grundschulen wird für das Schuljahr 2010/11 nach den aktuell vorliegenden Anmeldezahlen und dem entsprechenden Betreuungsumfang anerkannt.
Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, hierfür die personellen Voraussetzungen zu schaffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Förderverein Elterninitiative Kinderspielgruppe Vöhringen e.V.
1. Zuschuss für das Spielgruppenjahr 2010/11
2. Entscheidung über die mietfreie Unterbringung im Gebäude Illerstraße 2
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.06.2010
|
ö
|
Beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Der Förderverein Elterninitiative Kinderspielgruppe Vöhringen e. V. plant die Fortführung der Spielgruppen für das Jahr 2010/2011.
Aktuell werden im laufenden Spielgruppenjahr in den Räumlichkeiten im Turm der evangelischen Kirche zwei Gruppen mit jeweils acht Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Wechsel in den Kindergarten betreut (Gruppe I: Montag + Donnerstag und Gruppe II: Dienstag und Freitag).
Der monatliche Elternbeitrag für die stundenweise Betreuung an zwei Vormittagen/Woche (jeweils 9.00 – 12.00 Uhr) beträgt 44,00 €.
Von diesen insgesamt 16 Kinder sind 6 Kinder in den Nachbarkommunen Senden und Illertissen wohnhaft. Für diese auswärtigen Kinder wird ein erhöhter Beitrag von monatlich 54,00 € erhoben. Zuständig für die Betreuung sind 2 pädagogische Fachkräfte.
Aufgrund dieser Belegungssituation hat sich der Hauptausschuss in seiner Sitzung vom 06.07.2009 zum Spielgruppenjahr 2009/10 für die Bildung nur einer Gruppe ausgesprochen. Hierfür wurde ein einmaliger finanzieller Zuschuss in Höhe von 2.730,00 € zugesagt.
Diese Anerkennung sollte mit Ablauf dieses Spielgruppenjahres eingestellt werden.
Mit Ablauf des aktuellen Spielgruppenjahres wurden dem Förderverein auch die Räumlichkeiten im Turm der evangelischen Kirche für die Unterbringung der Spielgruppen gekündigt. Die Evang.-Luth. Kirchengemeinde hat dies mit Eigenbedarf begründet.
Der Förderverein hatte sich dennoch für eine Ausschreibung der Anmeldungen zum neuen Spielgruppenjahr 2010/11 entschieden.
Aktuell liegen 11 Anmeldungen vor. Davon sind 2 Kinder mit Auswärtigenstatus.
Um den Fortbestand der Kinderspielgruppen für ein weiteres Jahr zu sichern wäre eine finanzielle Förderung notwendig.
In der Klausurtagung des Stadtrates am 03.03.2010 wurde im Zusammenhang mit der Veränderung der Stadtbücherei auch über die mögliche Unterbringung der Spielgruppen in den städtischen Räumlichkeiten im Erdgeschoss Illerstraße 2 informiert.
Die Räumlichkeiten werden seitens des Fördervereins als geeignet angesehen.
Der Förderverein wäre auch dazu bereit die notwendige Renovierung und Ausstattung in Eigenregie zu übernehmen. Die Sanierung des Gartenbereichs wird mit Unterstützung eines Fachbetriebes ebenfalls vom Förderverein offeriert.
Nachdem die Spielgruppen dieses Jahr auf ihr 20jähriges Bestehen zurückblicken können und das bewährte Betreuungskonzept fortgeführt werden soll, könnte sich der Förderverein befristet für ein weiteres Jahr folgende Kombination vorstellen:
Einen finanziellen Zuschuss, der weiterhin auf eine Gruppe reduziert bleibt. Die zweite Gruppe soll dennoch eingerichtet und die Betreuung aus Rücklagen des Vereins finanziert werden.
Parallel dazu wäre eine mietfreie Unterbringung in den städtischen Räumlichkeiten im Gebäude der Illerstraße 2 im Erdgeschoss als ideal anzusehen. Die Nutzung des Gartenareals wäre vorteilhaft.
Die Kosten für Heizung und Warmwasser könnte der Verein tragen. Ebenso würde der Strombezug in Eigenregie erfolgen.
Der Förderverein selbst plant den Fortbestand für ein weiteres Spielgruppenjahr und würde über die Situation im darauffolgenden Jahr rechtzeitig informieren.
Angesichts des Engagements des Fördervereins und dem bewährten Betreuungskonzept schlägt die Stadtverwaltung vor, für das Spielgruppenjahr 2010/11 einen Zuschuss in Höhe von 2.500,00 € zu gewähren.
Die Unterbringung kann ab September 2010 mietfrei in den städtischen Räumlichkeiten im Gebäude der Illerstraße 2 im Erdgeschoss erfolgen. Die Nebenkosten für Heizung und Warmwasser sowie Wasser- und Kanaleinleitungsgebühren wären vom Förderverein zu tragen.
Die Nebenkosten für Grundsteuer, Sturm/Hagelversicherung und Haftpflichtversicherung könnte die Stadt Vöhringen übernehmen.
Dem Eigenengagement des Fördervereins bezüglich der Renovierung der Räumlichkeiten und der Gartengestaltung wird entsprochen. Die Gartensanierung wäre in Absprache mit dem Fachbetrieb und dem Stadtbauamt durchzuführen.
Empfehlung
1.
Für das Spielgruppenjahr 2010/11 wird die Bildung von zwei Gruppen anerkannt.
Der Zuschuss wird auf eine Gruppe beschränkt und beträgt einmalig 2.500,00 €.
2.
Die Unterbringung erfolgt ab September 2010 in den städtischen Räumlichkeiten im Gebäude der Illerstraße 2 im Erdgeschoss mietfrei. Die Nebenkosten für Heizung und Warmwasser sowie Wasser- und Kanaleinleitungsgebühren werden dem Förderverein Elterninitiative Kinderspielgruppe e.V. in Rechnung gestellt. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt einen bis Ende August 2011 befristeten Mietvertrag zu schließen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson stellt ergänzend zum Sachvortrag in der Sitzungsvorlage dar, dass sich aufgrund der beantragten Nutzungsänderung des Gebäudes Illerstraße 2 durch die Spielgruppe zwischenzeitlich herausgestellt habe, dass im Bereich des Treppenhauses noch Brandschutzmaßnahmen (Bau einer F-90-Wand und einer T 30-Türe) erforderlich sind, die Kosten in Höhe von ca. 2.500 € verursachen werden und von der Stadt Vöhringen als Eigentümerin des Objektes getragen werden müssen.
Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender
Anmerkung:
Die in der Sitzung gestellte Frage nach der Höhe der Miet- und Nebenkosten die von der Stadt Vöhringen getragen bzw. erlassen werden, kann wie folgt beantwortet werden:
Die mtl. Grundmiete für das EG der Illerstraße 2 betrug für den Vormieter 410 € (= 5 € x 70 qm). Die von der Stadt Vöhringen zu tragenden Nebenkosten für Brandversicherung, Sturmversicherung, Hagelversicherung, Haftpflichtversicherung, Grundsteuer belaufen sich auf 120 € jährlich.
Beschluss
1.
Für das Spielgruppenjahr 2010/11 wird die Bildung von zwei Gruppen anerkannt.
Der Zuschuss wird auf eine Gruppe beschränkt und beträgt einmalig 2.500,00 €.
2.
Die Unterbringung erfolgt ab September 2010 in den städtischen Räumlichkeiten im Gebäude der Illerstraße 2 im Erdgeschoss mietfrei. Die Nebenkosten für Heizung und Warmwasser sowie Wasser- und Kanaleinleitungsgebühren werden dem Förderverein Elterninitiative Kinderspielgruppe e.V. in Rechnung gestellt. Die Stadtverwaltung wird ermächtigt einen bis Ende August 2011 befristeten Mietvertrag zu schließen.
3.
Die Kosten für die Brandschutzmaßnahmen im Bereich des Treppenhauses (Bau einer F-90-Wand und einer T 30-Türe) in Höhe von ca. 2.500 € werden von der Stadt Vöhringen getragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8.1. Anlage eines Fußgängerüberweges in der Ulmer Straße
Information Bürgermeister Janson
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
24.06.2010
|
ö
|
|
8.1 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Karl Janson nimmt Bezug auf den seitens eines Teils der Bürgerschaft wie des Stadtrats wiederholt vorgetragenen Wunsches nach der Anlage einer Aufpflasterung / Fußgängerquerung bzw. eines Fußgängerüberweges in der Ulmer Straße, Höhe des sog. Weihnachtsgässchens.
Die Regierung von Schwaben hat dies seinerseits abgelehnt unter Hinweis auf die deutliche Verringerung des Fahrbahnquerschnittes von zehn Metern auf 5,5 Meter. Eine solche Querung würde sich auch nicht in die klare Systematik und Struktur des Stadtbodens in Vöhringen einfügen. Eine Fußgängerquerung sei städtebaulich nicht geeignet. Eine Aufpflasterung bringe für den Fußgänger auch nur eine Scheinsicherheit, die real nicht existiere. Maßnahmen, die sich negativ auf das Gefüge, die Gestalt oder die Funktion auswirken, insbesondere zu einer erhöhten Gefährdung der Verkehrsteilnehmer führen würden, würden sich auch zuschussschädlich auswirken. Gleichwohl stehe es der Stadt Vöhringen frei, die Problematik mit den Fachbehörden zu erörtern, hierbei wären auch Maßnahmen zur Minderung der Verkehrsgeschwindigkeit in der Ulmer Straße denkbar.
Bei dieser jüngsten Erörterung im Rahmen der turnusgemäßen Verkehrsschau hatten die Fachbehörden die Anlage eines Fußgängerüberweges jedoch gleichfalls nicht für vertretbar und auch nicht notwendig erachtet. Sie vertraten die Auffassung, dass Fußgängerüberwege im Bereich von 30km/h-Zonen wie in der Ulmer Straße grundsätzlich entbehrlich seien.
Es würden auch die nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) gegebenen rechtlichen Voraussetzung zu beachten sein. Die Anlage eines Fußgängerüberweges setze auch voraus, dass die Fußgängerquerung hinreichend „gebündelt“ auftrete, was wohl in der Ulmer Straße nicht der Fall sei. Es dürften auch nicht die in der Spitzenstunde notwendigen Fußgängerquerungen von mindestens 50 Personen erreicht werden. Fußgängerüberwege sollten auch nicht im bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten angelegt werden, wie dies bei der Anlage im Bereich des sog. Weihnachtsgässchens so gegeben wäre, Die Situierung an anderer Stelle würde wohl zu Lasten von zwei Parkplätzen in der Ulmer Straße gehen. Schließlich müsse der Fußgängerüberweg entsprechen der DIN 5044 und DIN 67532 ausreichend beleuchtet sein, was wohl gegenwärtig auch nicht der Fall sei.
Die Gremiumsmitglieder teilen diese Auffassung nicht. Im übrigen liege der bereits bestehende Zebrastreifen nördlich des Minikreisverkehrs auch in einem Einfahrtsbereich.
Dies führe beim Ausfahren sogar dazu, dass Fahrzeuge direkt auf den Minikreisverkehr zufahren und dadurch Fußgänger gefährden. Sie halten die Anlage des gewünschten Fußgängerüberweges im Bereich des sog. Weihnachtsgässchens für ungefährlicher und sprechen sich deshalb für die Anbringung eines Zebrastreifens in diesem Bereich aus.
Bürgermeister Karl Janson will deshalb vom Stadtbauamt eine Lösung erarbeiten lassen,
die den rechtlichen Vorgaben, insbesondere einer ausreichenden Beleuchtung möglichst entspreche, um auch evtl. Haftungsfragen aus dem Weg zu gehen.
Der Lösungsvorschlage werde denn in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses präsentiert. Er sollte auch mit der Regierung von Schwaben nochmals erörtert werden, damit sich dieser nicht zuschussschädlich auswirke.
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9.1. Anliegerlärm nach Ausbau der Ulmer Straße im Bereich der Kreuzung "Kropp / Taormina";
Anfrage Herr Frank
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.06.2010
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ö
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9.1 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Frank stellt dar, dass von Anliegerseite nach dem Umbau der Ulmer Straße im Bereich der Kreuzung „Kropp / Taormina“ Beschwerden über Lärmbelästigungen aufgrund des Pflasterbelages vorliegen würden. Er fragt an, ob mit dem betroffenen Anlieger hierüber noch einmal Gespräche geführt werden können.
Antwort:
Bürgermeister Janson verneint dies. Er hält eine weitere Erörterungen aufgrund der bekannten unterschiedlichen Standpunkte für wenig erfolgversprechend.
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9.2. Verwendung des Pflanzenschutzmittels "Santana" auf Vöhringer Flur im Bereich "Birkach";
Anfrage Herr Wiedenmayer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.06.2010
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ö
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9.2 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Wiedenmayer stellt zum Thema „Pflanzenschutzmittel Santana – Verwendung auf Vöhringer Flur im Birkach“ folgende Fragen:
1. Ist der Stadt die Verwendung dieses toxischen – hoch giftigen Pflanzenschutzmittels bekannt?
2. Warum ist dieses Mittel nur in 3 Bundesländern – Bayern, Niedersachen und Nordrheinwestfalen – genehmigt, in allen anderen Bundesländern verboten.
3. Ist der Stadt bekannt, dass Santana zum Bienensterben führt.
4. ist der Stadt bekannt, dass die Imker zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen aufgefordert wurden.
5. Im Birkach ist angrenzend ein Wasserschutzgebiet. Ist die Gemarkung „Birkach“ auch Wasserschutzgebiet?
6. Ist geklärt, ob das Mittel „Santana“ durch Auswaschungen evtl. in das Grundwasser kontaminiert wird?
Antwort:
Bürgermeister Janson bittet Herrn Wiedenmayer, ihm diesen Fragenkatalog zu überlassen. Die Stadtverwaltung werde dann versuchen, diese Punkte zu klären, soweit die Zuständigkeit der Stadt Vöhringen geben ist.