Datum: 28.07.2010
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 24.06.2010 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 12.07.2010 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 15.07.2010 - öffentlicher Teil
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
2 Jahresrechnung 2009 Information
3 Aktuelle Entwicklung Haushalt 2010 Kurzinformation
4 Geplantes Bauvorhaben Moscheebau der DITIB Türkisch-Islamische Gemeinde in Vöhringen e.V.; Aktuelle Sachstandsinformation
6.1 Plakatierung durch die Partei "Die Linken"; Anfrage Herr Barth
6.2 Neue Pflanzkübel vor dem Kulturzentrum "Wolfgang-Eychmüller-Haus" Anfrage Herr Barth

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2010 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 24.06.2010 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2010 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 24.06.2010.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 12.07.2010 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2010 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 12.07.2010.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 15.07.2010 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2010 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 15.07.2010.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2010 ö 5

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2010 ö 6
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2. Jahresrechnung 2009 Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2010 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2009 ergibt sich im Detail aus den nachstehend bezeichneten, als Anlagen dieser Sitzungsvorlage beigefügten Auswertungen:

  • Anlage 1:        Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2009
  • Anlage 2:        Kassenmäßiger Abschluss zur Haushaltsrechnung 2009
  • Anlage 3:        Gesamtplan: Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen
  • Anlage 4:        Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes        
  • Anlage 4.1:        Abwicklung der Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr
  • Anlage 4.2:        Abwicklung der Haushaltsausgabereste zur Jahresrechnung 2009 (HAR neu)
  • Anlage 5:        Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes
  • Anlage 5.1:        Abwicklung der Haushaltseinnahmereste zur Jahresrechnung 2009 (HER Vorjahre)
  • Anlage 5.2:        Abwicklung der Haushaltseinnahmereste zur Jahresrechnung 2009 (HER neu)
  • Anlage 5.3:        Gesamtübersicht
  • Anlage 6:        Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes
  • Anlage 6.1:        Abwicklung der Haushaltsausgabereste zur Jahresrechnung 2009 (HAR Vorjahre)
  • Anlage 6.2:        Abwicklung der Haushaltsausgabereste zur Jahresrechnung 2009 (HAR neu)
  • Anlage 6.3:        Gesamtübersicht
  • Anlage 7:        Rechnungs-Gruppierungsübersicht


Nachstehend einige Eckdaten der Jahresrechnung 2009

  • Verwaltungshaushalt        Ergebnis: 24.521.798,34 €
       Ansatz: 25.742.559,00 €
       = - 1.220.760,66 €
       =   - 4,74%


  • Vermögenshaushalt        Ergebnis: 6.022.619,81 €
Ansatz: 8.826.266,00 €
       = - 2.803.646,19 €
       = - 31,76%


  • Gesamthaushalt        Ergebnis: 30.544.418,15 €
       Ansatz: 34.568.825,00 €
       = - 4.024.406,85 €
       = - 11,64%


  • Zuführungsrate des Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
      (ohne Sonderrücklagen)        Ergebnis: 386.980,74 €
        Ansatz:  887.138,00 €
       = - 500.157,26 €
       = - 56,38%


  • Kreditaufnahme/Schuldenstand        SOLL-Ergebnis (Übertrag von HER aus 2008): 0,00 €
       IST-Ergebnis: 0,00 €
Ansatz: 0,00 €
= +/- 0,00 €
= +-/- 0,00%


IST-Schuldenstand zum 31.12.2009:        3.333.286,36 €
SOLL-Schuldenstand (unter Berücksichtigung der HER 2008) zum 31.12.2009:        3.333.286,36 €                
IST-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2009:        255,54 €
SOLL-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2009:        255,54 €                

  • Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2009:        2.953.656,31 €
       Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2009:        4.156.888,50 €


  • Zuführung zur Instandhaltungsrücklage für städt. Wohngebäude im Jahr 2009:        0,00 €

       Stand der Instandhaltungsrücklage zum 31.12.2009:        269.404,76 €



?        Entnahme aus der Sonderrücklage des UA 7000 (Abwasserbeseitigung)        55.735,96 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2009:        405.286,28 €


?        Entnahme aus der Sonderrücklage des UA 7200 (Abfallbeseitigung)        50.474,55 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2009:        173.701,32 €


?        Grundschule Süd
      Zuführung zurSonderrücklage „Büchergeld“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2009        2.930,42 €


?        Grundschule Nord
       Zuführung zur Sonderrücklage „Büchergeld“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2009        2.247,77 €


  • Auf das Haushaltsjahr 2010 wurden folgende Haushaltsreste
       übertragen.

       Verwaltungshaushalt        
       * Haushaltsausgabereste
-        aus Vorjahren        0,00 €
-        neu        92.222,85 €

       Vermögenshaushalt
       * Haushaltseinnahmereste
-        aus Vorjahren        108.400,00 €
-        neu        1.116.600,00 €
    
       * Haushaltsausgabereste        
-        aus Vorjahren        1.806.780,76 €
-        neu        3.887.742,42 €



Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise haben das Jahr 2009 bereits mitgeprägt. So sind die Gewerbesteuereinnahmen gegenüber den Vorjahren 2007 / 2008 erheblich zurückgegangen. Infolge der gleichzeitig sehr hohen Umlagebelastung konnte der Verwaltungshaushalt letztendlich nur noch eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 386.980 € erwirtschaften. Durch die Auflösung umfangreicher Haushaltsausgabereste im Bereich des Vermögenshaushaltes konnte die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage auf rd. 2,95 Mio. € begrenzt werden. Die Allgemeine Rücklage hat damit zum Ende des Jahres 2009 noch  einen Bestand von rd. 4,15 Mio. €. Im Hinblick auf  den insbesondere zu verzeichnenden Gewerbesteuereinbruch (nur noch 2,0 Mio. €) und das nochmals umlagekräftige Jahr 2010 sind diese damit noch zur Verfügung stehenden Deckungsmittel mehr als hilfreich.


Im Vorgriff auf den detaillierten Rechenschaftsbericht,  nachstehend einige Erläuterungen zum Rechnungsergebnis 2009:

A)           Verwaltungshaushalt


EINNAHMEN



?        Die Gewerbesteuereinnahmen sind sowohl gegenüber dem HHAnsatz 2009 als auch insbesondere gegenüber dem Rechnungsergebnis des Jahres 2008 erheblich gesunken. Das Gewerbesteueraufkommen 2009 lag bei  5.360.177,29 € und damit um 1.639.822,71 € (= -23,43%) unter dem Haushaltsansatz 2009 von 7.000.000 € und um 3.106.607,24 € (= -36,69%) unter dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2008.

?        Die Beteiligung am Einkommensteueraufkommen lag um 143.057,00 € (= 2,70%) über dem Haushaltsansatz von 5.300.000 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2008 bedeutete dies jedoch Mindereinnahmen von 149.338,00 € (= -2,67%).

?        Eine Schlüsselzuweisung erhielt die Stadt im Jahr 2009 aufgrund der noch hohen Steuerkraft nicht.

?        Die gesamten Steuereinnahmen des Unterabschnittes 9000 lagen mit 13.797.178,27 € um
1.374.521,73 € (= -9,06%) unter dem Ansatz von 15.171.700 € und um 3.228.088,85 € (= - 18,96%) unter dem Ergebnis des Rechnungsjahres 2008.

?        Der Haushaltsansatz für Gebühren und ähnliche Entgelte (Gruppierungsziffern 10,11,12) in Höhe von  3.367.575,00 € wurde um 120.813,45 € (= - 3,59%) unterschritten.

?        Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (Gruppierungsziffern 13,14,15) in Höhe von  509.380 €  wurde mit tatsächlichen Einnahmen von 432.583,07 € um 76.796,93 € (= - 15,08%) unterschritten

?        Aus Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes durch den Bund, das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private Unternehmen (Gruppierungsziffern 160 - 168) konnten im Jahr 2009 Einnahmen in Höhe von  735.022,31 € erzielt werden. Der Ansatz von  620.560 €  konnte damit um insgesamt    114.462,31 €  (= 18,45%)  überschritten werden. Diese Mehreinnahmen resultieren insbesondere aus der Zahlung des Landkreises Neu-Ulm für die Abgeltung des Gewährleistungsanspruches für die ehemalige Kreisstraße NU 14 (104.952 €). 

?        Die Zinseinnahmen (Gruppierungsziffern 20) beliefen sich im Jahr 2009 auf insgesamt  454.257,63 €. Der Ansatz von  384.810 € konnte so mit 69.447,63 € (= 18,05%) nicht unerheblich überschritten werden.  Trotz des gesunkenen Zinsniveaus haben die weiterhin hohen Anlagesummen zu einer weiteren Erhöhung der Zinseinnahmen geführt.

?        Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe (Gruppierungsziffer 22) mit insgesamt 344.569,71 € waren mit dem Haushaltsansatz von 344.570 € nahezu identisch.

?        Die veranschlagten Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke vom Land, von Gemeinden und Gemeindeverbänden, vom sonstigen öffentlichen Bereich, von privaten Unternehmen (Gruppierungsziffern 171,172,174,176,177) in Höhe von  1.038.242 € konnten um 69.331,59 € (= 6,68%)  überschritten werden. Die Mehreinnahmen resultieren aus gestiegenen Personalkostenzuschüssen des Landes für die Kindertagesstätten „St. Michael“ (14.190 €),  „Rappelkiste“ (45.928 €), „Pusteblume“ (12.566 €), „St. Martin“ (13.704 €).


       
       AUSGABEN

?        Die Personalausgaben (Gruppierungsziffer 4) in Höhe von insgesamt 4.884.549,62 € unterschritten den Haushaltsansatz von  4.964.730 € um 80.180,38 € (= - 1,61%). Gegenüber dem Vorjahr 2008 waren dies allerdings Mehrausgaben in Höhe von 121.649,93 € (= + 2,55 %).

?        Die Kosten für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Gruppierungsziffern 50,51) beliefen sich im Jahr 2009 auf 915.869,04 €. Sie blieben damit um 129.700,96 € (=  - 12,40%) unter dem Planansatz von  1.045.570 €.

?        Die Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie sonstige Gebrauchsgegenstände (Gruppierungsziffer 52) erforderten 2009 einen Kostenaufwand von 133.488,95 €. Der Haushaltsansatz von  130.465 € wurde damit um 3.023,95 € (= 2,32%) überschritten.

?        Die Ausgaben für Mieten und Pachten (Gruppierungsziffer 53) betrugen im Jahr 2009 insgesamt 118.713,90 €. Der Haushaltsansatz von  115.980 € wurde so um 2.733,90 € (= 2,36%) überschritten.

?        Die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierungsziffer 54) beliefen sich auf insgesamt 840.462,61 €. Die veranschlagten Mittel von  874.660 € konnten damit um 34.197,39 € (= - 3,91%) unterschritten werden.

?        Die Kosten für die Haltung von Fahrzeugen (Gruppierungsziffer 55) lagen bei Gesamtkosten in Höhe von 99.266,53 € um 6.643,47 € (= - 6,27%) unter dem Ansatz von  105.910 €.

?        Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppierungsziffern 56,57-63) betrugen insgesamt    1.439.908,41 €. Sie blieben damit um 187.227,59 € (= - 11,51%) unter dem Haushaltsansatz von 
1.627.136 €.

?        Die Kosten für Steuern, Versicherungen (Gruppierungsziffer 64: 386.311,00 €) und der sonstigen Geschäftsausgaben wie beispielsweise Bürobedarf und Literatur (Gruppierungsziffern 65: 258.710,65; 66: 52.976,99 €) beliefen sich im Jahr 2009 auf insgesamt 697.998,64 €. Der Ansatz im Haushaltsplan 2009 konnte um 180.726,36 € (= 20,56 %) unterschritten werden.

?        Die Kostenerstattungen an die Bundesdruckerei (Gruppierungsziffer 6300), insbesondere für die Herstellung von Personalausweisen und Reisepässen beliefen sich im Jahr 2009 auf 35.006,27 €. Sie lagen damit um 1.006,27 € (= 2,95 %) über dem Haushaltsansatz von 34.000 €.

?        Die Ausgaben für die Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Gruppierungsziffer 672) betrugen im Jahr 2009 insgesamt 120.196,59 €. Sie lagen damit um 15.196,59 € (= 14,47 %) über dem Haushaltsansatz von  105.000 €.

?        An Zuschüssen für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Gruppierungsziffer 70) wurden im Jahr 2009 insgesamt 883.078,45 € verausgabt. Der Haushaltsansatz wurde damit um  44.118,45 € (= 5,26%) überschritten.

?        An die Kindergärten „St. Michael“, „Rappelkiste“, „Arche“ sowie den Schülerhort „St. Michael“ wurden im Jahr 2009 Personalkostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 512.423,54 € geleistet. Der Planansatz wurde damit um 65.423,54 € (= 14,64%) überschritten.

?        Die im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Zinsausgaben (Gruppierungsziffer 80) in Höhe 131.000 € wurden um 104,80 € (= 0,08%) überschritten.

?        Als Folge der gesunkenen Gewerbesteuereinnahmen war demzufolge auch eine geringere Gewerbesteuerumlage abzuführen. Sie lag so bei Gesamtausgaben in Höhe von 1.496.856,00 € um 343.144,00 € (= - 18,65%) unter dem Haushaltsansatz von 1.840.000 €.

?        Sowohl beim UA 7000 (Abwasserbeseitigung) als auch beim UA 7200 (Abfallbeseitigung) ergab sich im Jahr 2009 jeweils eine Unterdeckung. Die jeweils nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelten Fehlbeträge im Bereich der Abwasserbeseitigung in Höhe von 55.735,96 € und der Abfallbeseitigung in Höhe von 50.474,55 € wurden durch eine Entnahme aus den vorhandenen  Sonderrücklagen für den Ausgleich von Gebührenschwankungen ausgeglichen.

?        Alles zusammen betrachtet führte dies dann letztendlich im Ergebnis dazu, dass der Verwaltungshaushalt  noch einen Überschuss in Höhe von 386.980,74 € erwirtschaften und dem Vermögenshaushalt zuführen (Gruppierungsziffer 8600) konnte. Diese Zuführungsrate liegt damit jedoch um  500.157,26 € (= - 56,38%) unter dem im Haushaltsplan veranschlagten Zuführungsbetrag von  887.138 €. Die in Höhe der normalen Tilgungsleistungen (205.569,51 €) zu erbringende Mindestzuführung konnte somit im Jahr 2009 gerade noch sichergestellt werden.



B)           Vermögenshaushalt


EINNAHMEN


?        Die Einnahmen aus Zuführungen des Verwaltungshaushaltes (Gruppierungsziffern 3000,3030) in Höhe von insgesamt 390.366,64 € unterschritten den Haushaltsansatz von  890.573 € um 500.206,36 € (= - 56,16%).

?        Die Rücklagenentnahme (Gruppierungsziffer 31) blieb mit 1.907.361,18 € (= - 38,40%) unter der im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Summe von  4.967.228 €. Insbesondere ist dies auf die Auflösung von erheblichen Haushaltsausgaberesten und daraus resultierenden geringeren Bauausgaben zurückzuführen; es darf dazu ergänzend auf die Ausführungen zu den Gruppierungsziffern 94/95/96 verwiesen werden..

?        Die Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer: 34) belaufen sich im Jahr 2009 auf insgesamt 603.211,63 €. Der Haushaltsansatz von  732.950 € wurde so um 129.738,37 € (= - 17,70%) unterschritten. Die Mindereinnahmen resultieren insbesondere aus veranschlagten, letztendlich jedoch nicht erzielten Veräußerungserlösen für noch unbebaute Wohnbau- und Gewerbe- bzw. Industriegrundstücke.

?        Aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gruppierungsziffer 35) wurden im Rechnungsjahr 2009 insgesamt 590.385,95 € erzielt. Der Haushaltsansatz von  767.000 € wurde damit um 176.614,05 € (= - 23,03%) unterschritten. Die Ursache hierfür liegt insbesondere an Mindereinnahmen bei den Straßenausbaubeiträgen, die auf geringere Ausbaukosten bei der Adalbert- Stifter-Straße sowie der Waldseestraße zurückzuführen sind.

?        Die im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen  durch das Land bzw. den Bund (Gruppierungsziffer 36) in Höhe von  1.468.515 €  wurden bei Einnahmen von 1.378.788,77 € um 89.726,23 € (= 6,11 %) unterschritten.



AUSGABEN

?         Die Ausgaben für Rücklagenzuführungen (Gruppierungsziffer 91) belaufen sich im Rechnungsjahr 2009 auf insgesamt 3.385,90 € und unterschreiten damit den Haushaltsansatz von  3.435 € lediglich um 49,10 € (= - 1,43 %).

?         Die Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken (Gruppierungsziffer 932) beliefen sich im Jahr 2009 auf insgesamt 242.546,49 €. Der Haushaltsansatz von  994.700 € wurde somit um 752.153,51 € (= - 75,62%) unterschritten. Die Haushaltsunterschreitung ist insbesondere auf den nicht zustande gekommenen Erwerb des Grundstückes Memminger Straße 3 (rd. 200.000 €) sowie auf die Auflösung  der für den Erwerb der Grundstücke für die Verlängerung der Vöhlinstraße vorhandenen HAR und veranschlagten Mittel (450.000 €) zurückzuführen.

?         Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer 935) wurden im Jahr 2009 insgesamt 255.465,57 € verausgabt. Der Haushaltsansatz von  282.505 € wurde somit um 27.039,43 € (= - 9,57%) unterschritten. Die Minderausgaben resultieren insbesondere aus geringeren Kosten für die EDV-Ausstattung der Verwaltung (19.059 €) sowie Beschaffungsmaßnahmen für das Rathaus (5.669 €).

?         Für die Durchführung von Baumaßnahmen (Gruppierungsziffern 94,95,96) waren im Haushaltsplan insgesamt  6.812.975 € veranschlagt. Verausgabt wurden 4.940.035,66 €. Der Ansatz wurde damit um 1.872.939,34 € (= - 27,49%) unterschritten. Dies resultiert u.a. aus Minderausgaben für die Neugestaltung der Ulmer Straße (113.689 €), für den Ausbau der Adalbert-Stifter-Straße (147.240 €), des Anteils der Stadt für  Errichtung von Hochwasserschutzdämmen (64.603 €), für die Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses Ulmer Straße 12 (38.646 €) sowie insbesondere aus der Auflösung von Haushaltsresten bzw. der veranschlagten Mittel für die Neugestaltung der Straße Kirchplatz (383.000 €) mit Umgestaltung des östlichen Schulhofareals der Uli-Wieland-Schule (573.738 €), für die Generalsanierung der Uli-Wieland-Schule (100.000 €) und die Schaffung einer Ersatzlösung für die abgebaute FUN-Arena im Stadtteil Illerzell (70.000 €).

?          Für die Tilgung von Darlehen (Gruppierungsziffer 97) wurden im Jahr 2009 insgesamt 205.569,51 € verausgabt. Der Haushaltsansatz wurde damit um lediglich 930,49 € (= - 0,45%) unterschritten.

?         An Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen (Gruppierungsziffer 98) wurden im Jahr 2009 insgesamt 269.406,17 € verausgabt. Der Haushaltsansatz von  344.474 € wurde somit um 75.067,83 € (= - 21,79%) unterschritten.
       
Die Jahresrechnung 2009, die bereits im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband mit geprüft wurde, wird nun noch im Oktober 2010 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und anschließend dem Stadtrat zur Feststellung nach Art. 102 Abs. 3GO vorgelegt.

Die Kämmerei wird dem Rechnungsprüfungsausschuss dazu einen detaillierten Rechenschaftsbericht, der über die Einzelheiten der Jahresrechnung 2009 Aufschluss geben wird,  vorlegen.

Empfehlung

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2009 wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass die Haushaltslage der Stadt Vöhringen trotz der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise noch als gut und stabil bezeichnet werden kann. Dennoch zeichne sich für die Stadt Vöhringen im Jahr 2009 im Vergleich zu früheren Jahren bereits ein deutlicher Rückgang bei der Gewerbesteuereinnahme ab. Es müsse deshalb weiterhin solide und sparsam gewirtschaftet werden, da sonst die bestehenden Rücklagen schnell aufgebraucht sind.

Die Stadtratsmitglieder nehmen im Ergebnis einer kurzen Aussprache folgende Eckdaten zur Kenntnis:

  • Verwaltungshaushalt        Ergebnis: 24.521.798,34 €
       Ansatz: 25.742.559,00 €
       = - 1.220.760,66 €
       =   - 4,74%

  • Vermögenshaushalt        Ergebnis: 6.022.619,81 €
Ansatz: 8.826.266,00 €
       = - 2.803.646,19 €
       = - 31,76%

  • Gesamthaushalt        Ergebnis: 30.544.418,15 €
       Ansatz: 34.568.825,00 €
       = - 4.024.406,85 €
       = - 11,64%

  • Zuführungsrate des Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
      (ohne Sonderrücklagen)        Ergebnis: 386.980,74 €
        Ansatz:  887.138,00 €
       = - 500.157,26 €
       = - 56,38%

  • Kreditaufnahme/Schuldenstand        SOLL-Ergebnis (Übertrag von HER aus 2008): 0,00 €
       IST-Ergebnis: 0,00 €
Ansatz: 0,00 €
= +/- 0,00 €
= +-/- 0,00%

IST-Schuldenstand zum 31.12.2009:        3.333.286,36 €
SOLL-Schuldenstand (unter Berücksichtigung der HER 2008) zum 31.12.2009:        3.333.286,36 €        
IST-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2009:        255,54 €
SOLL-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2009:        255,54 €                
  • Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2009:        2.953.656,31 €
       Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2009:        4.156.888,50 €

  • Zuführung zur Instandhaltungsrücklage für städt. Wohngebäude im Jahr 2009:        0,00 €

       Stand der Instandhaltungsrücklage zum 31.12.2009:        269.404,76 €


?        Entnahme aus der Sonderrücklage des UA 7000 (Abwasserbeseitigung)        55.735,96 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2009:        405.286,28 €

?        Entnahme aus der Sonderrücklage des UA 7200 (Abfallbeseitigung)        50.474,55 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2009:        173.701,32 €

?        Grundschule Süd
      Zuführung zur Sonderrücklage „Büchergeld“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2009        2.930,42 €

?        Grundschule Nord
       Zuführung zur Sonderrücklage „Büchergeld“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2009        2.247,77 €

  • Auf das Haushaltsjahr 2010 wurden folgende Haushaltsreste
       übertragen.

       Verwaltungshaushalt        
       * Haushaltsausgabereste
-        aus Vorjahren        0,00 €
-        neu        92.222,85 €

       Vermögenshaushalt
       * Haushaltseinnahmereste
-        aus Vorjahren        108.400,00 €
-        neu        1.116.600,00 €
    
       * Haushaltsausgabereste        
-        aus Vorjahren        1.806.780,76 €
-        neu        3.887.742,42 €

Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise haben das Jahr 2009 bereits mitgeprägt. So sind die Gewerbesteuereinnahmen gegenüber den Vorjahren 2007 / 2008 erheblich zurückgegangen.
Infolge der gleichzeitig sehr hohen Umlagebelastung konnte der Verwaltungshaushalt letztendlich nur noch eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 386.980 € erwirtschaften. Durch die Auflösung umfangreicher Haushaltsausgabereste im Bereich des Vermögenshaushaltes konnte die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage auf rd. 2,95 Mio. € begrenzt werden. Die Allgemeine Rücklage hat damit zum Ende des Jahres 2009 noch  einen Bestand von rd. 4,15 Mio. €. Im Hinblick auf  den insbesondere zu verzeichnenden Gewerbesteuereinbruch (nur noch 2,0 Mio. €) und das nochmals umlagekräftige Jahr 2010 sind diese damit noch zur Verfügung stehenden Deckungsmittel mehr als hilfreich.


Im Vorgriff auf den detaillierten Rechenschaftsbericht, nachstehend einige Erläuterungen zum Rechnungsergebnis 2009:

A)           Verwaltungshaushalt


EINNAHMEN


?        Die Gewerbesteuereinnahmen sind sowohl gegenüber dem HHAnsatz 2009 als auch insbesondere gegenüber dem Rechnungsergebnis des Jahres 2008 erheblich gesunken. Das Gewerbesteueraufkommen 2009 lag bei  5.360.177,29 € und damit um 1.639.822,71 € (= -23,43%) unter dem Haushaltsansatz 2009 von 7.000.000 € und um 3.106.607,24 € (= -36,69%) unter dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2008.

?        Die Beteiligung am Einkommensteueraufkommen lag um 143.057,00 € (= 2,70%) über dem Haushaltsansatz von 5.300.000 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2008 bedeutete dies jedoch Mindereinnahmen von 149.338,00 € (= -2,67%).

?        Eine Schlüsselzuweisung erhielt die Stadt im Jahr 2009 aufgrund der noch hohen Steuerkraft nicht.

?        Die gesamten Steuereinnahmen des Unterabschnittes 9000 lagen mit 13.797.178,27 € um
1.374.521,73 € (= -9,06%) unter dem Ansatz von 15.171.700 € und um 3.228.088,85 € (= - 18,96%) unter dem Ergebnis des Rechnungsjahres 2008.

?        Der Haushaltsansatz für Gebühren und ähnliche Entgelte (Gruppierungsziffern 10,11,12) in Höhe von  3.367.575,00 € wurde um 120.813,45 € (= - 3,59%) unterschritten.

?        Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (Gruppierungsziffern 13,14,15) in Höhe von  509.380 €  wurde mit tatsächlichen Einnahmen von 432.583,07 € um 76.796,93 € (= - 15,08%) unterschritten

?        Aus Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes durch den Bund, das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private Unternehmen (Gruppierungsziffern 160 - 168) konnten im Jahr 2009 Einnahmen in Höhe von  735.022,31 € erzielt werden. Der Ansatz von  620.560 €  konnte damit um insgesamt    114.462,31 €  (= 18,45%)  überschritten werden. Diese Mehreinnahmen resultieren insbesondere aus der Zahlung des Landkreises Neu-Ulm für die Abgeltung des Gewährleistungsanspruches für die ehemalige Kreisstraße NU 14 (104.952 €). 

?        Die Zinseinnahmen (Gruppierungsziffern 20) beliefen sich im Jahr 2009 auf insgesamt  454.257,63 €. Der Ansatz von  384.810 € konnte so mit 69.447,63 € (= 18,05%) nicht unerheblich überschritten werden.  Trotz des gesunkenen Zinsniveaus haben die weiterhin hohen Anlagesummen zu einer weiteren Erhöhung der Zinseinnahmen geführt.

?        Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe (Gruppierungsziffer 22) mit insgesamt 344.569,71 € waren mit dem Haushaltsansatz von 344.570 € nahezu identisch.

?        Die veranschlagten Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke vom Land, von Gemeinden und Gemeindeverbänden, vom sonstigen öffentlichen Bereich, von privaten Unternehmen (Gruppierungsziffern 171,172,174,176,177) in Höhe von  1.038.242 € konnten um 69.331,59 € (= 6,68%)  überschritten werden. Die Mehreinnahmen resultieren aus gestiegenen Personalkostenzuschüssen des Landes für die Kindertagesstätten „St. Michael“ (14.190 €),  „Rappelkiste“ (45.928 €), „Pusteblume“ (12.566 €), „St. Martin“ (13.704 €).

       
       AUSGABEN

?        Die Personalausgaben (Gruppierungsziffer 4) in Höhe von insgesamt 4.884.549,62 € unterschritten den Haushaltsansatz von  4.964.730 € um 80.180,38 € (= - 1,61%). Gegenüber dem Vorjahr 2008 waren dies allerdings Mehrausgaben in Höhe von 121.649,93 € (= + 2,55 %).

?        Die Kosten für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Gruppierungsziffern 50,51) beliefen sich im Jahr 2009 auf 915.869,04 €. Sie blieben damit um 129.700,96 € (=  - 12,40%) unter dem Planansatz von  1.045.570 €.

?        Die Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie sonstige Gebrauchsgegenstände (Gruppierungsziffer 52) erforderten 2009 einen Kostenaufwand von 133.488,95 €. Der Haushaltsansatz von  130.465 € wurde damit um 3.023,95 € (= 2,32%) überschritten.

?        Die Ausgaben für Mieten und Pachten (Gruppierungsziffer 53) betrugen im Jahr 2009 insgesamt 118.713,90 €. Der Haushaltsansatz von  115.980 € wurde so um 2.733,90 € (= 2,36%) überschritten.

?        Die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierungsziffer 54) beliefen sich auf insgesamt 840.462,61 €. Die veranschlagten Mittel von  874.660 € konnten damit um 34.197,39 € (= - 3,91%) unterschritten werden.

?        Die Kosten für die Haltung von Fahrzeugen (Gruppierungsziffer 55) lagen bei Gesamtkosten in Höhe von 99.266,53 € um 6.643,47 € (= - 6,27%) unter dem Ansatz von  105.910 €.

?        Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppierungsziffern 56,57-63) betrugen insgesamt    1.439.908,41 €. Sie blieben damit um 187.227,59 € (= - 11,51%) unter dem Haushaltsansatz von 
1.627.136 €.

?        Die Kosten für Steuern, Versicherungen (Gruppierungsziffer 64: 386.311,00 €) und der sonstigen Geschäftsausgaben wie beispielsweise Bürobedarf und Literatur (Gruppierungsziffern 65: 258.710,65; 66: 52.976,99 €) beliefen sich im Jahr 2009 auf insgesamt 697.998,64 €. Der Ansatz im Haushaltsplan 2009 konnte um 180.726,36 € (= 20,56 %) unterschritten werden.

?        Die Kostenerstattungen an die Bundesdruckerei (Gruppierungsziffer 6300), insbesondere für die Herstellung von Personalausweisen und Reisepässen beliefen sich im Jahr 2009 auf 35.006,27 €. Sie lagen damit um 1.006,27 € (= 2,95 %) über dem Haushaltsansatz von 34.000 €.

?        Die Ausgaben für die Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Gruppierungsziffer 672) betrugen im Jahr 2009 insgesamt 120.196,59 €. Sie lagen damit um 15.196,59 € (= 14,47 %) über dem Haushaltsansatz von  105.000 €.

?        An Zuschüssen für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Gruppierungsziffer 70) wurden im Jahr 2009 insgesamt 883.078,45 € verausgabt. Der Haushaltsansatz wurde damit um  44.118,45 € (= 5,26%) überschritten.

?        An die Kindergärten „St. Michael“, „Rappelkiste“, „Arche“ sowie den Schülerhort „St. Michael“ wurden im Jahr 2009 Personalkostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 512.423,54 € geleistet. Der Planansatz wurde damit um 65.423,54 € (= 14,64%) überschritten.

?        Die im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Zinsausgaben (Gruppierungsziffer 80) in Höhe 131.000 € wurden um 104,80 € (= 0,08%) überschritten.

?        Als Folge der gesunkenen Gewerbesteuereinnahmen war demzufolge auch eine geringere Gewerbesteuerumlage abzuführen. Sie lag so bei Gesamtausgaben in Höhe von 1.496.856,00 € um 343.144,00 € (= - 18,65%) unter dem Haushaltsansatz von 1.840.000 €.

?        Sowohl beim UA 7000 (Abwasserbeseitigung) als auch beim UA 7200 (Abfallbeseitigung) ergab sich im Jahr 2009 jeweils eine Unterdeckung. Die jeweils nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelten Fehlbeträge im Bereich der Abwasserbeseitigung in Höhe von 55.735,96 € und der Abfallbeseitigung in Höhe von 50.474,55 € wurden durch eine Entnahme aus den vorhandenen  Sonderrücklagen für den Ausgleich von Gebührenschwankungen ausgeglichen.

?        Alles zusammen betrachtet führte dies dann letztendlich im Ergebnis dazu, dass der Verwaltungshaushalt  noch einen Überschuss in Höhe von 386.980,74 € erwirtschaften und dem Vermögenshaushalt zuführen (Gruppierungsziffer 8600) konnte. Diese Zuführungsrate liegt damit jedoch um  500.157,26 € (= - 56,38%) unter dem im Haushaltsplan veranschlagten Zuführungsbetrag von  887.138 €. Die in Höhe der normalen Tilgungsleistungen (205.569,51 €) zu erbringende Mindestzuführung konnte somit im Jahr 2009 gerade noch sichergestellt werden.

B)           Vermögenshaushalt


EINNAHMEN


?        Die Einnahmen aus Zuführungen des Verwaltungshaushaltes (Gruppierungsziffern 3000,3030) in Höhe von insgesamt 390.366,64 € unterschritten den Haushaltsansatz von  890.573 € um 500.206,36 € (= - 56,16%).

?        Die Rücklagenentnahme (Gruppierungsziffer 31) blieb mit 1.907.361,18 € (= - 38,40%) unter der im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Summe von  4.967.228 €. Insbesondere ist dies auf die Auflösung von erheblichen Haushaltsausgaberesten und daraus resultierenden geringeren Bauausgaben zurückzuführen; es darf dazu ergänzend auf die Ausführungen zu den Gruppierungsziffern 94/95/96 verwiesen werden..

?        Die Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer: 34) belaufen sich im Jahr 2009 auf insgesamt 603.211,63 €. Der Haushaltsansatz von  732.950 € wurde so um 129.738,37 € (= - 17,70%) unterschritten. Die Mindereinnahmen resultieren insbesondere aus veranschlagten, letztendlich jedoch nicht erzielten Veräußerungserlösen für noch unbebaute Wohnbau- und Gewerbe- bzw. Industriegrundstücke.

?        Aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gruppierungsziffer 35) wurden im Rechnungsjahr 2009 insgesamt 590.385,95 € erzielt. Der Haushaltsansatz von  767.000 € wurde damit um 176.614,05 € (= - 23,03%) unterschritten. Die Ursache hierfür liegt insbesondere an Mindereinnahmen bei den Straßenausbaubeiträgen, die auf geringere Ausbaukosten bei der Adalbert- Stifter-Straße sowie der Waldseestraße zurückzuführen sind.

?        Die im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen  durch das Land bzw. den Bund (Gruppierungsziffer 36) in Höhe von  1.468.515 €  wurden bei Einnahmen von 1.378.788,77 € um 89.726,23 € (= 6,11 %) unterschritten.

AUSGABEN

?         Die Ausgaben für Rücklagenzuführungen (Gruppierungsziffer 91) belaufen sich im Rechnungsjahr 2009 auf insgesamt 3.385,90 € und unterschreiten damit den Haushaltsansatz von  3.435 € lediglich um 49,10 € (= - 1,43 %).

?         Die Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken (Gruppierungsziffer 932) beliefen sich im Jahr 2009 auf insgesamt 242.546,49 €. Der Haushaltsansatz von  994.700 € wurde somit um 752.153,51 € (= - 75,62%) unterschritten. Die Haushaltsunterschreitung ist insbesondere auf den nicht zustande gekommenen Erwerb des Grundstückes Memminger Straße 3 (rd. 200.000 €) sowie auf die Auflösung  der für den Erwerb der Grundstücke für die Verlängerung der Vöhlinstraße vorhandenen HAR und veranschlagten Mittel (450.000 €) zurückzuführen.

?         Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer 935) wurden im Jahr 2009 insgesamt 255.465,57 € verausgabt. Der Haushaltsansatz von  282.505 € wurde somit um 27.039,43 € (= - 9,57%) unterschritten. Die Minderausgaben resultieren insbesondere aus geringeren Kosten für die EDV-Ausstattung der Verwaltung (19.059 €) sowie Beschaffungsmaßnahmen für das Rathaus (5.669 €).

?         Für die Durchführung von Baumaßnahmen (Gruppierungsziffern 94,95,96) waren im Haushaltsplan insgesamt  6.812.975 € veranschlagt. Verausgabt wurden 4.940.035,66 €. Der Ansatz wurde damit um 1.872.939,34 € (= - 27,49%) unterschritten. Dies resultiert u.a. aus Minderausgaben für die Neugestaltung der Ulmer Straße (113.689 €), für den Ausbau der Adalbert-Stifter-Straße (147.240 €), des Anteils der Stadt für  Errichtung von Hochwasserschutzdämmen (64.603 €), für die Sanierung des Wohn- und Geschäftshauses Ulmer Straße 12 (38.646 €) sowie insbesondere aus der Auflösung von Haushaltsresten bzw. der veranschlagten Mittel für die Neugestaltung der Straße Kirchplatz (383.000 €) mit Umgestaltung des östlichen Schulhofareals der Uli-Wieland-Schule (573.738 €), für die Generalsanierung der Uli-Wieland-Schule (100.000 €) und die Schaffung einer Ersatzlösung für die abgebaute FUN-Arena im Stadtteil Illerzell (70.000 €).

?          Für die Tilgung von Darlehen (Gruppierungsziffer 97) wurden im Jahr 2009 insgesamt 205.569,51 € verausgabt. Der Haushaltsansatz wurde damit um lediglich 930,49 € (= - 0,45%) unterschritten.

?         An Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen (Gruppierungsziffer 98) wurden im Jahr 2009 insgesamt 269.406,17 € verausgabt. Der Haushaltsansatz von  344.474 € wurde somit um 75.067,83 € (= - 21,79%) unterschritten.
       
Die Jahresrechnung 2009, die bereits im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband mit geprüft wurde, wird nun noch im Oktober 2010 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und anschließend dem Stadtrat zur Feststellung nach Art. 102 Abs. 3GO vorgelegt.

Die Kämmerei wird dem Rechnungsprüfungsausschuss dazu einen detaillierten Rechenschaftsbericht, der über die Einzelheiten der Jahresrechnung 2009 Aufschluss geben wird,  v
vorlegen.

Die Mitglieder des Stadtrates nehmen die Jahresrechnung 2009 zustimmend zur Kenntnis.

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3. Aktuelle Entwicklung Haushalt 2010 Kurzinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2010 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Arbeitskreis „Steuerschätzung“ hat in seiner Frühjahrs-Prognose 2010 insbesondere für die Kommunen seine Erwartungen aus dem vergangenen Jahr um 11,9 Mrd. Euro nach unten korrigiert. Nachdem schon in 2009 die Steuereinnahmen der Gemeinden im Bundesgebiet von 77 Mrd. Euro auf 68,4 Mrd. Euro zurückgegangen sind (- 11,2 %) wird für das Jahr 2010 nunmehr mit einem nochmaligen Rückgang auf 65,5 Mrd. Euro (- 4,2 %) gerechnet. Für die Zeit ab 2011 gehen die Steuerschätzer in der Annahme eines deutlich verbesserten Wirtschaftswachstums von einem realen Anstieg der Gemeindesteuern auf 67,3 Mrd. Euro (2011) bzw. mehr als 70 Mrd. Euro in den Jahren ab 2012 aus. Die Erwartungen liegen jedoch deutlich unterhalb der Schätzergebnisse aus dem Vorjahr, woraus sich das Minus von 11.9 Mrd. Euro bis 2013 erklärt.

Eine kürzliche Umfrage des Bayerischen Gemeindetags zur Haushaltssituation hatte ergeben, dass ca. 45 % der Gemeinden in 2010 die Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt voraussichtlich nicht erreichen werden.

Zunächst ist leider festzustellen, dass sich die städtische Haushalts- und Finanzsituation leider noch keineswegs entspannt und verbessert hat.

Zur Jahresmitte 2010 lässt sich zur Entwicklung der städtischen Finanzen folgendes feststellen:

„Erfreulich“ ist zumindest, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Gewerbesteuereinnahmen von 2.000.000 €  mit einem aktuellen Anordnungssoll von 1.991.338,20 € wohl erreicht werden können. Leider ist aber keine Tendenz erkennbar, dass das Gewerbesteueraufkommen im 2. Halbjahr 2010 noch steigen wird.

Auch die Beteiligung an der Einkommen- und Umsatzsteuer lässt nach den Werten des 2. Quartals zumindest hoffen, dass die prognostizierten Einnahmen erreicht  bzw. evtl. sogar etwas überschritten werden können. Die Beteiligungsbeträge nach dem 2. Quartal liegen mit einem Plus von 12.332 € (= + 0,77 %) nahezu auf dem Niveau wie zum gleichen Zeitraum des Jahres 2009. 

Damit zeichnet sich ab, dass die ursprüngliche Jahresprognose übertroffen wird. Wie allerdings letztendlich das Jahresergebnis aussehen wird, bleibt abzuwarten.

Die veranschlagten Gebühreneinnahmen im Bereich Abwasserentsorgung, Abfallbeseitigung und Wasserversorgung liegen im Bereich der Planansätze.

Auf der Ausgabenseite sowohl des Verwaltungs- als auch des Vermögenshaushaltes sind einige über- bzw. auch außerplanmäßige Ausgaben zu verzeichnen, die letztendlich nur durch eine erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden können.  Gravierend ist insbesondere die Kostenentwicklung im Bereich der Stromkosten. So liegen diese beispielsweise im Bereich der Straßenbeleuchtung mit aktuell 135.250 € um 45.250 € (= rd. 50 %) über dem Haushaltsansatz. Auch bei allen anderen Einrichtungen ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen.

Im Bereich des Vermögenshaushaltes wird die Kostensteigerung im Bereich der Sanierung bzw. Erweiterung der Turnhallen der Uli-Wieland-Schule mit überplanmäßigen Ausgaben von rd. 150 Tsd € zu buchen schlagen. Auch bei anderen Maßnahmen  wie beispielsweise beim Anbau einer Kinderkrippe an das Evang. Kinderhaus „Arche“ (35.000 €),  Planungskosten für den vorgesehenen Ausbau der Bahnhofstraße (40.000 €) als auch dem Ausbau des Finkenweges (25.000 €) wird es teilweise zu nicht unerheblichen Mehrkosten kommen.

Ein Grund zur Entwarnung ist gegenwärtig noch nicht erkennbar, da sowohl die Einkommensteuerbeteiligung als auch das Gewerbesteueraufkommen weiterhin deutlich unter dem Niveau der vergangenen Jahre liegen.

In den nachstehenden Tabellen wurde die gegenwärtige Finanz- und Kassensituation zur Jahresmitte im Vergleich zu den Planansätzen detailliert dargestellt.

Zunächst zum wichtigsten Bereich, den Steuereinnahmen und den Umlagebelastungen.

Einnahme-/Ausgabeart

HHAnsatz

dzt. AO-Soll

(aufgrund der Jahressollstellung, die nach dem aktuellen Stand das voraussichtl. Jahresergebnis darstellt)
Ist-Betrag
zum 23.07.2010
?        Grundsteuer A
25.000 €
24.499,16 €
12.367 €
?        Grundsteuer B
1.480.000 €
1.483.547,26 €
755.191 €
?        Gewerbesteuer
2.000.000 €
2.096.361 €
1.087.513 €
?        Einkommensteuerbeteiligung
4.700.000 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
2.644.493 €
?        Umsatzsteuerbeteiligung
660.000 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
319.391 €
?        Hundesteuer
21.500 €
22.706,00 €
21.990 €
?        Schlüsselzuweisung
0 €
0 €
0 €
?        Beteiligungsbetrag am Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich)
525.000 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
227.481 €
?        Pauschale Finanzzuweisungen
218.000 €
217.835 €
108.918 €
?        Überlassung des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer
75.000 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
41.733  €
?        Überlassung des Aufkommens an Verwarnungsgeldern und Geldbußen (Kommunale Verkehrsüberwachung)
60.000 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
22.692 €
?        Gewerbesteuerumlage
445.000 €
ca. ........... € (unter Berücksichtigung des aktuellen Gewerbesteueraufkommens)
249.904 €
?        Kreisumlage
6.104.000 €
3.637.914 €

Die sonstigen Einnahmen des Verwaltungshaushaltes stellen sich zur Jahresmitte wie folgt dar:

Einnahmeart

HHAnsatz

dzt. AO-Soll

(aufgrund der Jahressollstellung, die nach dem aktuellen Stand das voraussichtl. Jahresergebnis darstellt)
vorläufiges RE bzw. aktueller Ist-Betrag
?        Verwaltungsgebühren, -kosten
65.450 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
48.340 €
?        Benutzungsgebühren ähnliche Entgelte
3.460.970 €
eine Jahressollstellung ist nur für verschiedene
Gebührenbereiche
möglich
1.757.787 €
o        Kanaleinleitungsgebühren
1.160.000 €
1.150.474 €
584.395 €
o        Abfallbeseitigungsgebühren
895.000 €
899.991 €
458.180 €
o        Wasserverbrauchsgebühren
680.000 €
685.286 €
365.273 €
?        Einnahmen aus Verkauf udgl.
4.950 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
5.765 €
?        Mieten und Pachten
292.230 €
eine Jahressollstellung liegt nicht für alle Bereiche
vor
221.139 €
?        Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
194.925 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
71.889 €
?        Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes



?        durch den Bund
2.500 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
5.050 €
?        durch das Land
12.000 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
0,00 €
?        durch Gemeinden und Gemeindeverbände
517.800 €
466.249 €
466.249 €
?        von sonst. öffentl. Sonderrechnungen
1.800 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
941 €
?        durch private Unternehmen
40.200 €
20.848 €
20.848 €
?        vom übrigen Bereich
24.000 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
30.202 €
?        Innere Verrechnungen
2.048.875 €


Die Ermittlung sowie Verbuchung der inneren Verrechnungen erfolgt erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten.
?        Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke



?        vom Bund
22.500 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
21.512 €
?        vom Land
1.112.652 €
eine Jahressollstellung ist nicht
zuverlässig möglich
909.110 €
?        von Gemeinden und Gemeindeverbänden
35.500 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
11.314 €
?        von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen
5.550 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
1.350 €
?        von privaten Unternehmen
14.690 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
13.518 €
?        Zinseinnahmen
106.650 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
90.507 €
?        Konzessionsabgabe
340.000 €
344.084 €
344.084 €
?        Schuldendienstbeihilfen
300 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
86 €
?        Weitere Finanzeinnahmen
17.800 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
2.329 €

Zu den Personalausgaben:
Dem Haushaltsansatz von 5.165.940 € steht gegenwärtig ein tatsächlicher Auszahlungsbetrag in Höhe von 2.483.915 € gegenüber.

Zu den Sachausgaben:

Ausgabeart

HHAnsatz

(einschl. evtl. HAR)
vorläufiges RE bzw. aktueller Ist-Betrag
?        Unterhalt von Gebäuden und betriebstechnischen Einrichtungen
196.360 €
118.887 €
?        Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
640.200 €
363.780 €
?        Geräte-, Ausstattungs- und sonst. Gebrauchsgegenstände
226.005 €
82.971 €
?        Mieten und Pachten
124.560 €
69.659 €
?        Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
827.010 €
628.948 €
?        Unterhalt von Fahrzeugen
102.490 €
81.332 €
?        Besondere Aufwendungen für Bedienstete, weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
1.659.740 €
980.601 €
?        Steuern, Versicherungen
418.175 €
268.280 €
?        Bürobedarf, Zeitschriften, Reisekosten, Sachverständigenkosten usw.
317.360 €
157.822 €
?        Vermischte Ausgaben, Mitgliedschaften usw.
56.521 €
45.704 €
?        Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes


?        an Gemeinden und Gemeindeverbände
110.000 €
96.576 €
?        an sonst. öffentl. Sonderrechnungen
257.000 €
138.149 €
?        an private Unternehmen
5.000 €
805 €
?        Innere Verrechnungen
2.048.875 €

Die Ermittlung sowie Verbuchung der inneren Verrechnungen erfolgt erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten.
?        Kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Verzinsung)
2.143.500 €

Die Berechnung sowie Verbuchung der kalkulatorischen Kosten erfolgt erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten.


Zu den Zuweisungen und Zuschüssen.

Ausgabeart

HHAnsatz

(einschl. evtl. HAR)
dzt. Ist-Betrag
(tatsächl. Zahlungsstand)
?        Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke  an soziale oder ähnliche Einrichtungen
943.895 €
757.167 €
?        Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke 


?        an das Land
12.700 €
12.501 €
?        an Gemeinden und Gemeindeverbände
150 €
128 €
?        an den sonstigen öffentlichen Bereich
554.000 €
484.594 €
?        an private Unternehmen
17.065 €
12.042 €
?        Zinsausgaben
142.000 €
86.554 €
?        Gewerbesteuerumlage
445.000 €
249.904 €
?        Solidarumlage netto
0 €
0 €
?        Kreisumlage
6.104.000 €
3.637.914 €
?        Weitere Finanzausgaben
2.450 €
12.850 €


Die gegenwärtige Einnahme- und Ausgabesituation im Bereich des Vermögenshaushaltes ist in der als
Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügten Zusammenstellung detailliert dargestellt.

Hier sind in einer Einzeldarstellung alle Haushaltsstellen des Vermögenshaushaltes, sortiert nach Einzelplänen enthalten. In der Spalte „Haushaltsansatz“ wurden auch die noch vorhandenen Haushaltsreste (Einnahme wie auch Ausgabe) einbezogen. Der tatsächliche Einnahme- und Ausgabestand basiert auf dem Stand zum
23. Juli 2010.

?        Zusammenfassend bleibt so festzustellen, dass sich die städtische Haushaltssituation im Jahr 2010 leider noch keineswegs entspannt hat. Vielmehr stehen den voraussichtlich im Rahmen der Haushaltsansätze liegenden Steuereinnahmen über- und außerplanmäßige Ausgaben sowohl im Bereich des Verwaltungs- als auch des Vermögenshaushaltes gegenüber. Wie sich dies letztendlich dann auf den Gesamthaushalt auswirken wird, kann erst im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2010 abschließend beurteilt werden. Augenblicklich wird davon ausgegangen, dass die Mehrausgaben durch eine zusätzlich Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden müssen.
?        Wie aus den Darstellungen entnommen werden kann, liegen bei mehreren Haushaltsstellen verschiedentlich über- und außerplanmäßige Ausgaben vor. Wie sich dies letztendlich dann auf den Gesamthaushalt auswirken wird, kann endgültig aber erst am Ende des Rechnungsjahres beurteilt werden.

Hinsichtlich des Kreditmittelbedarfs ist festzustellen, dass von der in der Haushaltssatzung festgesetzten  Kreditermächtigung in Höhe von 1.133.345 € noch nicht 2010 Gebrauch gemacht werden musste. Um jedoch die Kassenliquidität aufrecht zu erhalten musste allerdings ein Kassenkredit in Höhe von vorläufig 1.350.000 € aufgenommen werden. 

Empfehlung

Der Finanzzwischenbericht zum Rechnungsjahr 2010 wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass auf der Einnahmenseite die Haushaltsansätze im wesentlichen erreicht sind, wenngleich sich die aufgrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise veranschlagte Gewerbesteuereinnahme als äußerst gering darstellt. Er hoffe, im Hinblick auf die gegenwärtige öffentliche Diskussion, dass diese wichtige Einnahmequelle auch künftig erhalten bleibe, da es hierzu keine Alternativen gibe und die finanzielle Belastung der Bürger nicht noch weiter verstärkt werden kann. Auch die kommunalen Spitzenverbände setzen sich für den Erhalt dieser verfassungsrechtlich garantierten Gewerbesteuer ein.

Sodann gehen Bürgermeister Janson und Herr Frick auf die allen Stadtratsmitgliedern in der heutigen Sitzung ausgelegte Sitzungsvorlage ein, die folgende Darstellungen enthält:

Der Arbeitskreis „Steuerschätzung“ hat in seiner Frühjahrs-Prognose 2010 insbesondere für die Kommunen seine Erwartungen aus dem vergangenen Jahr um 11,9 Mrd. Euro nach unten korrigiert. Nachdem schon in 2009 die Steuereinnahmen der Gemeinden im Bundesgebiet von 77 Mrd. Euro auf 68,4 Mrd. Euro zurückgegangen sind (- 11,2 %) wird für das Jahr 2010 nunmehr mit einem nochmaligen Rückgang auf 65,5 Mrd. Euro (- 4,2 %) gerechnet. Für die Zeit ab 2011 gehen die Steuerschätzer in der Annahme eines deutlich verbesserten Wirtschaftswachstums von einem realen Anstieg der Gemeindesteuern auf 67,3 Mrd. Euro (2011) bzw. mehr als 70 Mrd. Euro in den Jahren ab 2012 aus. Die Erwartungen liegen jedoch deutlich unterhalb der Schätzergebnisse aus dem Vorjahr, woraus sich das Minus von 11.9 Mrd. Euro bis 2013 erklärt.

Eine kürzliche Umfrage des Bayerischen Gemeindetags zur Haushaltssituation hatte ergeben, dass ca. 45 % der Gemeinden in 2010 die Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt voraussichtlich nicht erreichen werden.

Zunächst ist leider festzustellen, dass sich die städtische Haushalts- und Finanzsituation leider noch keineswegs entspannt und verbessert hat.

Zur Jahresmitte 2010 lässt sich zur Entwicklung der städtischen Finanzen folgendes feststellen:

„Erfreulich“ ist zumindest, dass die im Haushaltsplan veranschlagten Gewerbesteuereinnahmen von 2.000.000 €  mit einem aktuellen Anordnungssoll von 1.991.338,20 € wohl erreicht werden können. Leider ist aber keine Tendenz erkennbar, dass das Gewerbesteueraufkommen im 2. Halbjahr 2010 noch steigen wird.

Auch die Beteiligung an der Einkommen- und Umsatzsteuer lässt nach den Werten des 2. Quartals zumindest hoffen, dass die prognostizierten Einnahmen erreicht  bzw. evtl. sogar etwas überschritten werden können. Die Beteiligungsbeträge nach dem 2. Quartal liegen mit einem Plus von 12.332 € (= + 0,77 %) nahezu auf dem Niveau wie zum gleichen Zeitraum des Jahres 2009. 

Damit zeichnet sich ab, dass die ursprüngliche Jahresprognose übertroffen wird. Wie allerdings letztendlich das Jahresergebnis aussehen wird, bleibt abzuwarten.

Die veranschlagten Gebühreneinnahmen im Bereich Abwasserentsorgung, Abfallbeseitigung und Wasserversorgung liegen im Bereich der Planansätze.

Auf der Ausgabenseite sowohl des Verwaltungs- als auch des Vermögenshaushaltes sind einige über- bzw. auch außerplanmäßige Ausgaben zu verzeichnen, die letztendlich nur durch eine erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage abgedeckt werden können.  Gravierend ist insbesondere die Kostenentwicklung im Bereich der Stromkosten. So liegen diese beispielsweise im Bereich der Straßenbeleuchtung mit aktuell 135.250 € um 45.250 € (= rd. 50 %) über dem Haushaltsansatz. Auch bei allen anderen Einrichtungen ist mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen.

Im Bereich des Vermögenshaushaltes wird die Kostensteigerung im Bereich der Sanierung bzw. Erweiterung der Turnhallen der Uli-Wieland-Schule mit überplanmäßigen Ausgaben von rd. 150 Tsd € zu buchen schlagen. Auch bei anderen Maßnahmen  wie beispielsweise beim Anbau einer Kinderkrippe an das Evang. Kinderhaus „Arche“ (35.000 €),  Planungskosten für den vorgesehenen Ausbau der Bahnhofstraße (40.000 €) als auch dem Ausbau des Finkenweges (25.000 €) wird es teilweise zu nicht unerheblichen Mehrkosten kommen.

Ein Grund zur Entwarnung ist gegenwärtig noch nicht erkennbar, da sowohl die Einkommensteuerbeteiligung als auch das Gewerbesteueraufkommen weiterhin deutlich unter dem Niveau der vergangenen Jahre liegen.

In den nachstehenden Tabellen wurde die gegenwärtige Finanz- und Kassensituation zur Jahresmitte im Vergleich zu den Planansätzen detailliert dargestellt.

Zunächst zum wichtigsten Bereich, den Steuereinnahmen und den Umlagebelastungen.

Einnahme-/Ausgabeart

HHAnsatz

dzt. AO-Soll

(aufgrund der Jahressollstellung, die nach dem aktuellen Stand das voraussichtl. Jahresergebnis darstellt)
Ist-Betrag
zum 23.07.2010
?        Grundsteuer A
25.000 €
24.499,16 €
12.367 €
?        Grundsteuer B
1.480.000 €
1.483.547,26 €
755.191 €
?        Gewerbesteuer
2.000.000 €
2.096.361 €
1.087.513 €
?        Einkommensteuerbeteiligung
4.700.000 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
2.644.493 €
?        Umsatzsteuerbeteiligung
660.000 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
319.391 €
?        Hundesteuer
21.500 €
22.706,00 €
21.990 €
?        Schlüsselzuweisung
0 €
0 €
0 €
?        Beteiligungsbetrag am Einkommensteuerersatz (Familienleistungsausgleich)
525.000 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
227.481 €
?        Pauschale Finanzzuweisungen
218.000 €
217.835 €
108.918 €
?        Überlassung des Aufkommens aus der Grunderwerbsteuer
75.000 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
41.733  €
?        Überlassung des Aufkommens an Verwarnungsgeldern und Geldbußen (Kommunale Verkehrsüberwachung)
60.000 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
22.692 €
?        Gewerbesteuerumlage
445.000 €
ca. ........... € (unter Berücksichtigung des aktuellen Gewerbesteueraufkommens)
249.904 €
?        Kreisumlage
6.104.000 €
3.637.914 €

Die sonstigen Einnahmen des Verwaltungshaushaltes stellen sich zur Jahresmitte wie folgt dar:

Einnahmeart

HHAnsatz

dzt. AO-Soll

(aufgrund der Jahressollstellung, die nach dem aktuellen Stand das voraussichtl. Jahresergebnis darstellt)
vorläufiges RE bzw. aktueller Ist-Betrag
?        Verwaltungsgebühren, -kosten
65.450 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
48.340 €
?        Benutzungsgebühren ähnliche Entgelte
3.460.970 €
eine Jahressollstellung ist nur für verschiedene
Gebührenbereiche
möglich
1.757.787 €
o        Kanaleinleitungsgebühren
1.160.000 €
1.150.474 €
584.395 €
o        Abfallbeseitigungsgebühren
895.000 €
899.991 €
458.180 €
o        Wasserverbrauchsgebühren
680.000 €
685.286 €
365.273 €
?        Einnahmen aus Verkauf udgl.
4.950 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
5.765 €
?        Mieten und Pachten
292.230 €
eine Jahressollstellung liegt nicht für alle Bereiche
vor
221.139 €
?        Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen
194.925 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
71.889 €
?        Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes



?        durch den Bund
2.500 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
5.050 €
?        durch das Land
12.000 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
0,00 €
?        durch Gemeinden und Gemeindeverbände
517.800 €
466.249 €
466.249 €
?        von sonst. öffentl. Sonderrechnungen
1.800 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
941 €
?        durch private Unternehmen
40.200 €
20.848 €
20.848 €
?        vom übrigen Bereich
24.000 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
30.202 €
?        Innere Verrechnungen
2.048.875 €


Die Ermittlung sowie Verbuchung der inneren Verrechnungen erfolgt erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten.
?        Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke



?        vom Bund
22.500 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
21.512 €
?        vom Land
1.112.652 €
eine Jahressollstellung ist nicht
zuverlässig möglich
909.110 €
?        von Gemeinden und Gemeindeverbänden
35.500 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
11.314 €
?        von sonst. öffentlichen Sonderrechnungen
5.550 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
1.350 €
?        von privaten Unternehmen
14.690 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
13.518 €
?        Zinseinnahmen
106.650 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
90.507 €
?        Konzessionsabgabe
340.000 €
344.084 €
344.084 €
?        Schuldendienstbeihilfen
300 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
86 €
?        Weitere Finanzeinnahmen
17.800 €
eine Jahressollstellung ist nicht
möglich
2.329 €

Zu den Personalausgaben:
Dem Haushaltsansatz von 5.165.940 € steht gegenwärtig ein tatsächlicher Auszahlungsbetrag in Höhe von 2.483.915 € gegenüber.

Zu den Sachausgaben:

Ausgabeart

HHAnsatz

(einschl. evtl. HAR)
vorläufiges RE bzw. aktueller Ist-Betrag
?        Unterhalt von Gebäuden und betriebstechnischen Einrichtungen
196.360 €
118.887 €
?        Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens
640.200 €
363.780 €
?        Geräte-, Ausstattungs- und sonst. Gebrauchsgegenstände
226.005 €
82.971 €
?        Mieten und Pachten
124.560 €
69.659 €
?        Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
827.010 €
628.948 €
?        Unterhalt von Fahrzeugen
102.490 €
81.332 €
?        Besondere Aufwendungen für Bedienstete, weitere Verwaltungs- und Betriebsausgaben
1.659.740 €
980.601 €
?        Steuern, Versicherungen
418.175 €
268.280 €
?        Bürobedarf, Zeitschriften, Reisekosten, Sachverständigenkosten usw.
317.360 €
157.822 €
?        Vermischte Ausgaben, Mitgliedschaften usw.
56.521 €
45.704 €
?        Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes


?        an Gemeinden und Gemeindeverbände
110.000 €
96.576 €
?        an sonst. öffentl. Sonderrechnungen
257.000 €
138.149 €
?        an private Unternehmen
5.000 €
805 €
?        Innere Verrechnungen
2.048.875 €

Die Ermittlung sowie Verbuchung der inneren Verrechnungen erfolgt erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten.
?        Kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Verzinsung)
2.143.500 €

Die Berechnung sowie Verbuchung der kalkulatorischen Kosten erfolgt erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten.

Zu den Zuweisungen und Zuschüssen.

Ausgabeart

HHAnsatz

(einschl. evtl. HAR)
dzt. Ist-Betrag
(tatsächl. Zahlungsstand)
?        Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke  an soziale oder ähnliche Einrichtungen
943.895 €
757.167 €
?        Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke 


?        an das Land
12.700 €
12.501 €
?        an Gemeinden und Gemeindeverbände
150 €
128 €
?        an den sonstigen öffentlichen Bereich
554.000 €
484.594 €
?        an private Unternehmen
17.065 €
12.042 €
?        Zinsausgaben
142.000 €
86.554 €
?        Gewerbesteuerumlage
445.000 €
249.904 €
?        Solidarumlage netto
0 €
0 €
?        Kreisumlage
6.104.000 €
3.637.914 €
?        Weitere Finanzausgaben
2.450 €
12.850 €


Die gegenwärtige Einnahme- und Ausgabesituation im Bereich des Vermögenshaushaltes ist in der als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügten Zusammenstellung detailliert dargestellt.

Hier sind in einer Einzeldarstellung alle Haushaltsstellen des Vermögenshaushaltes, sortiert nach Einzelplänen enthalten. In der Spalte „Haushaltsansatz“ wurden auch die noch vorhandenen Haushaltsreste (Einnahme wie auch Ausgabe) einbezogen. Der tatsächliche Einnahme- und Ausgabestand basiert auf dem Stand zum
23. Juli 2010.

?        Zusammenfassend bleibt so festzustellen, dass sich die städtische Haushaltssituation im Jahr 2010 leider noch keineswegs entspannt hat. Vielmehr stehen den voraussichtlich im Rahmen der Haushaltsansätze liegenden Steuereinnahmen über- und außerplanmäßige Ausgaben sowohl im Bereich des Verwaltungs- als auch des Vermögenshaushaltes gegenüber. Wie sich dies letztendlich dann auf den Gesamthaushalt auswirken wird, kann erst im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2010 abschließend beurteilt werden. Augenblicklich wird davon ausgegangen, dass die Mehrausgaben durch eine zusätzlich Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden müssen.
?        Wie aus den Darstellungen entnommen werden kann, liegen bei mehreren Haushaltsstellen verschiedentlich über- und außerplanmäßige Ausgaben vor. Wie sich dies letztendlich dann auf den Gesamthaushalt auswirken wird, kann endgültig aber erst am Ende des Rechnungsjahres beurteilt werden.

Hinsichtlich des Kreditmittelbedarfs ist festzustellen, dass von der in der Haushaltssatzung festgesetzten  Kreditermächtigung in Höhe von 1.133.345 € noch nicht 2010 Gebrauch gemacht werden musste. Um jedoch die Kassenliquidität aufrecht zu erhalten musste allerdings ein Kassenkredit in Höhe von vorläufig 1.350.000 € aufgenommen werden. 

Die Stadtratsmitglieder nehmen diese Information im Wege einer kurzen Aussprache zustimmend zur Kenntnis.

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4. Geplantes Bauvorhaben Moscheebau der DITIB Türkisch-Islamische Gemeinde in Vöhringen e.V.; Aktuelle Sachstandsinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2010 ö Beschließend 4

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass bereits der ehemals Türkisch-Islamische
Kulturverein in Vöhringen schon vor vielen Jahren bemüht gewesen sei, ein Grundstück für eine Moschee in Vöhringen zu erwerben, da die räumlichen Verhältnisse in der Brucknerstraße zu beengt seien und Parkplätze nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung stehen.

Vor einiger Zeit habe sich dieser Verein nun einer Dachorganisation angeschlossen und trägt seither die Bezeichnung DITIB-Türkisch-Islamische Gemeinde Vöhringen e.V., deren Vorsitzender Herr Sait Selcuk ist. Nunmehr bestehen vonseiten dieses Vereins konkrete Überlegungen, im Norden von Vöhringen, nördlich der Tankstelle „Run“, evtl. ein Grundstück in einer Größe von ca. 6.000 qm für den Bau einer Moschee zu erweben, der voraussichtlich auch ein Mehrzweckraum, ein Jugendraum und ein Geschäftsraum angegliedert sein wird.

Der Kauf des Grundstücks sei bisher noch nicht erfolgt. Es liege auch noch kein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage vor. Insoweit könne auch über die Zulässigkeit des Projektes noch keine konkrete Aussage getroffen werden. In der Bundesrepublik Deutschland bestehe Religionsfreiheit, sodass der Bau eine Moschee grundsätzlich zulässig ist. Die Stadt Vöhringen könne ein derartiges Vorhaben zu gegebener Zeit aber nur dann exakt prüfen, wenn ein konkreter Bauantrag vorliegt.


Für den Bau eine Moschee gelten die allgemeinen bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorschriften in gleicher Weise. Für den Bau eine Moschee gibt es keine besonderen baurechtlichen Vorschriften.

Die in der örtlichen Presse zunächst bekannt gegebene Absicht der Muslime, in Vöhringen eine große Moschee zu bauen, die überregionale Bedeutung erlangen könnte, sei nach den Worten von Bürgermeister Janson sowohl gegenüber ihm, als auch gegenüber der Zeitung wieder revidiert worden. DITIB beabsichtige nach derzeitigem Kenntnisstand lediglich eine Moschee für den örtlichen bzw. den benachbarten Bedarf zu errichten.

Nachdem noch viele Fragen offen seien (insbesondere die abschließende Klärung der Standortfrage, die exakte Angabe der Größe und des Aussehens des Bauvorhabens, Anzahl und Zweckbestimmung der Räume, Parksituation etc.), müssen zunächst konkrete Details in weiteren Gesprächen abgeklärt werden. Die im Stadtbauamt vorgenommene bauplanungsrechtliche Vorbewertung der nachfolgenden möglichen Standorte sieht nach Darstellung von Bürgermeister Janson wie folgt aus:

1. Standort nördlich der Tankstelle „RAN“ an der Ulmer Straße, Flur-Nr. 797 und eventuell 735 sowie eine Teilfläche von 796

Das mögliche Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als „gewerbliche Baufläche“ mit „Grün“ zum im Norden und Osten angrenzenden Mühlbach dargestellt.

Es gibt einen qualifizierten Bebauungsplan, den Bebauungsplan „Gewerbe- bzw. Landwirtschaftsgebiet Nord zwischen Mühlbach, Bahnlinie, St 2031 und der Erweiterungsfläche östlich der Bahnlinie „Am Diebsweg“; 3. Änderung“.
Der Bebauungsplan weist im gegenständlichen Bereich ein Gewerbegebiet im Sinne von
§ 8 der BauNVO 1968 aus.
Die in § 8 Abs. 3 aufgeführten Nutzungen (u. a. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale Zwecke) wurden nicht allgemein für zulässig erklärt.
Der Bebauungsplan stellt eine Erschließungsstraße, von der Rudolf-Diesel-Straße
kommend, mit einer großzügigen Wendeplatte dar, die das Baufenster deutlich einengt.
Die festgesetzte Erschließungsstraße dürfte beim Bau einer Moschee und aufgrund dessen, dass der Verlauf des Mühlbachs entgegen der Bauleitplanung belassen werden soll, hinfällig werden.

Die für die Errichtung einer Moschee erforderlichen Flächen (Flächenbedarf wohl ca. 6.000 m²) befinden sich komplett in den Händen von Privatpersonen.

Vorteile des Standorts:
-        keine Wohnbebauung in der näheren Umgebung; somit sind keine nachbarlichen, immissionsschutzrechtlich begründeten Konfliktsituationen zu erwarten
-        gute verkehrliche Erschließung
-        eine Baugenehmigung sowie den Grunderwerb vorausgesetzt, kurzfristiger Baubeginn möglich; keine Bauleitplanverfahren erforderlich

Nachteile des Standorts:
-        kein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Moschee; vielmehr müsste sowohl die Stadt Vöhringen als auch das Landratsamt Neu-Ulm prüfen, ob eine beantragte Ausnahme zur Errichtung von kirchlich-kulturellen Zwecken dienenden Gebäuden bei Würdigung der Gesamtumstände zugelassen werden kann
-        durch die unmittelbare Nähe eines Abfallentsorgungsbetriebes eventuelle immissionsschutzrechtliche Probleme
-        die für den Moscheebau benötigten Grundstücke müssen möglicherweise von mehreren privaten Grundstückseigentümern erworben werden; eventuell schwieriger Einigungsprozess

2. Standort im nördlichen Bereich der Falkenstraße, Flur-Nr. 466 (gegenüber dem „Einkaufszentrum am Ring“)

Das mögliche Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als „Wohnbaufläche“ dargestellt.

Es gibt keinen Bebauungsplan.
Ob die Fläche dem unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) zugerechnet werden kann oder ob es sich um einen Außenbereich (§ 35 BauGB) handelt, müsste noch näher untersucht werden.
Es ist aber wohl von einer Lage im Außenbereich auszugehen, so dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich sein dürfte.

In einem „allgemeinen Wohngebiet“ (Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem FNPl)
gemäß § 4 der BauNVO 1990 sind allgemein zulässig u. a. „Anlagen für kirchliche, kulturelle und soziale Zwecke“.

Vorteil des Standorts:
-        die benötigte Grundstücksfläche ist im Eigentum der Stadt Vöhringen
-        gute verkehrliche Erschließung
-        der wohl notwendige Bebauungsplan könnte auf die Bedürfnisse der Moschee abgestimmt werden        

Nachteile des Standorts:
-        ein zeitnaher Baubeginn ist nicht möglich, weil vor der eventuellen Zulassung einer Moschee wohl zunächst ein qualifizierter Bebauungsplan aufzustellen wäre, der u. a. eine zweimalige Beteiligung der Öffentlichkeit voraussetzt
-        in unmittelbarer Nachbarschaft zum eventuellen Moscheestandort gibt es schützenswerte Wohngebäude und sollen auch weitere schützenswerte Wohngebäude errichtet werden, siehe FNPl und städtebaulicher Rahmenplan „Vöhringen Nord-West“
-        aufgrund des Einkaufspreises müsste unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein relativ hoher Grundstückspreis verlangt werden
-     nicht unerheblicher finanzieller Aufwand für die Aufstellung eines Bebauungsplanes



3. Standort am in Ost- Westrichtung verlaufenden Schleifweg nördlich oder südlich des Schleifweges, Flur-Nr. 1209 Teilfläche oder 1155 Teilfläche

Das mögliche Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für den Festplatz/Grünfläche“ dargestellt.

Es gibt einen Bebauungsplan, den Bebauungsplan „Bei der Ölmühle“.
Der Bebauungsplan weist im gegenständlichen Bereich einen „Festplatz/Grünfläche/Schotterrasen/befestigte Flächen“ aus.

Aufgrund der Darstellung im FNPl sowie der Festsetzungen des Bebauungsplanes dürfte eine Moschee nicht genehmigt werden können vor einer entsprechenden Änderung des FNPl sowie des Bebauungsplanes.

Dies bedeutet wohl konkret, dass vor einer Zulassung einer Moschee zwei Bauleitplanverfahren mit mehrfacher Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen wären.

Als Festsetzung käme beides mal in Betracht eine „Fläche für den Gemeinbedarf“, sinnvoller weise mit der Ergänzung „Kirche und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ und ggf. „Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“.

Die über die möglichen Baugrundstücke verlaufenden Stromleitungen engen zwar das grundsätzlich mögliche Baufenster etwas ein.
Ein höheres Gebäude mit einem Turm dürfte aber bei einer entsprechenden Planung ohne größere Schwierigkeiten und Einschränkungen zu realisieren sein.

Vorteil des Standorts:
-        Lage in einem Bereich, der nicht durch Industrie und Einkaufszentren geprägt ist sondern durch „höherwertige Nutzungen“, durch Freizeitnutzung (kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke)
-        die benötigte Grundstücksfläche ist im Eigentum der Stadt Vöhringen
-        voraussichtlich relativ günstiger Kaufpreis möglich

Nachteile des Standorts:
-        mäßige verkehrliche Erschließung
-        durch die notwendigen Bauleitplanverfahren ist eine kurzfristige Realisierung des Vorhabens nicht möglich
-        nicht unerheblicher finanzieller Aufwand für die Durchführung der Bauleitplanverfahren
-     die südlich des Schleifweges gelegene eventuell mögliche Fläche wird von einer Wasserleitung gequert, die vor dem Bau einer Moschee wohl verlegt werden müsste

4. Standort an der südlichen Memminger Straße, Flur-Nr. 1051 (zwischen Bahnlinie und Umspannwerk)

Das mögliche Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ sowie als „Grünfläche“ dargestellt.

Es gibt keinen Bebauungsplan. Das für die Errichtung einer Moschee eventuell mögliche Grundstück dürfte dem Außenbereich zuzuordnen sein.

Aufgrund der Darstellung im FNPl sowie wegen des fehlenden Baurechtes dürfte eine Moschee nicht genehmigt werden können, bevor nicht der FNPl entsprechend geändert und ein Bebauungsplanaufstellungsverfahren durchgeführt worden ist.
Dies bedingt zwei Bauleitplanverfahren mit mehrfacher Beteiligung der Öffentlichkeit.

Als Festsetzung käme beides mal in Betracht eine „Fläche für den Gemeinbedarf“, sinnvoller weise mit der Ergänzung „Kirche und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ und ggf. „Kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“.

Vorteil des Standorts:
-        günstige verkehrliche Erschließung
-        eine gute Abschirmung zu den nördlich gelegenen Wohngebäuden erscheint möglich

Nachteile des Standorts:
-        die für den Moscheebau notwendigen Grundstücke sind in den Händen einer Eigentümergemeinschaft; eventuell schwierige Verhandlungen auch über die Höhe des Kaufpreises        
-        durch die notwendigen Bauleitplanverfahren ist eine kurzfristige Realisierung des Vorhabens nicht möglich
-        nicht unerheblicher finanzieller Aufwand für die Durchführung der Bauleitplanverfahren

Die Gremiumsmitglieder nehmen diese Information im Wege einer Aussprache zur Kenntnis. Es wird angeregt, dass ein Vertreter des Dachverbandes des Türkisch-Islamischen Vereins in einer der nächsten Sitzungen den Verband und die Überlegungen bezüglich des geplanten Projektes vorstellt.

Bürgermeister Janson stellt dies in Aussicht.

Ohne Beschluss

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6.1. Plakatierung durch die Partei "Die Linken"; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2010 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Barth erkundigt sich, weshalb kürzlich die Partei „Die Linke“ plakatieren konnte, nachdem sich die Parteien freiwillig zu einer Beschränkung auf Wahlplakattafeln geeinigt hätten.

Antwort:
Bürgermeister Janson sichert eine Überprüfung durch das Ordnungsamt zu.

Anmerkung:
Nach Angaben des Ordnungsamtes handelte es sich bei den Plakaten um den Hinweis auf eine Veranstaltung in Illertissen und nicht um Wahlwerbung. Der Antrag der Partei „Die Linken“ sei deshalb, wie bei anderen Veranstaltungen auch, genehmigt worden. Die freiwillige Beschränkung der Parteien bezieht sich nach Ansicht des Ordnungsamtes nur auf Wahlwerbung.

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6.2. Neue Pflanzkübel vor dem Kulturzentrum "Wolfgang-Eychmüller-Haus" Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2010 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Barth nimmt Bezug auf die vor kurzem neu angeschafften Pflanzkübel vor dem Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ und fragt nach, ob dies vom Bau- und Verkehrsausschuss genehmigt worden sei.

Antwort:
Frau Abele führt aus, dass eine Ersatzbeschaffung vor allem deshalb vorgenommen worden sei, da die bisherigen Pflanzkübel sehr niedrig waren und durch Fahrzeuge immer wieder beschädigt worden sind. Die Kosten hätten sich pro Stück auf 750 € inklusive Bepflanzung belaufen. Im übrigen falle die Entscheidung in die Zuständigkeit des Bürgermeisters. Bürgermeister Janson erklärt hierzu, dass eine lnformation im Gremium sicher nicht verfehlt gewesen wäre.