Datum: 25.11.2010
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:50 Uhr bis 19:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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2. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.11.2010
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ö
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2 |
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2.1. Stadtratssitzung vom 28.10.2010 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.11.2010
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ö
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2.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 28.10.2010.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2.2. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 11.11.2010 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.11.2010
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ö
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2.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 11.11.2010.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.11.2010
|
ö
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7 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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8. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.11.2010
|
ö
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|
8 |
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4. Straßenbauprogramm 2011;
Vorstellung und Billigung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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11.11.2010
|
ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.11.2010
|
ö
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
Das Straßenbauprogramm für das kommende Jahr bereits vor den jeweiligen Haushalts-beratungen festzulegen, hat sich bewährt, da dann mit den Vorbereitungen für die Ausschreibung rechtzeitig begonnen werden kann. Dadurch wird es möglich, evtl. bessere Preise zu erzielen und mit dem Straßenbau im zeitigen Frühjahr zu beginnen.
Das Stadtbauamt schlägt vor, im Jahr 2011 folgende Straßenzüge neu zu bauen, auszubauen und zu sanieren bzw. fertig zu stellen:
1.) Ausbau der nördlichen Adalbert-Stifter-Straße in West-Ost-Richtung /
südliche Erschließungsstraße für „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“
(Länge ca. 180 m)
Die geschätzten Kosten betragen:
für den Straßenbau mit Bäume ca. 330.000 €
für die Straßenbeleuchtung ca. 12.000 €
für die Entwässerung ca. 30.000 €
für die Wasserversorgung ca. 42.000 €
voraus. Einnahmen Anliegerbeiträge ca. 317.000 €
(Erschließungsbeitrag)
2.) Erneuerung der Rudolf-Diesel-Straße
(Länge ca. 210 m)
Die geschätzten Kosten betragen:
für den Straßenbau ca. 110.000 €
für die Straßenbeleuchtung ca. 0 €
für die Entwässerung ca. 11.000 €
für die Wasserversorgung ca. 0 €
voraus. Einnahmen Anliegerbeiträge ca. 60.000 €
(Straßenausbaubeiträge)
3.) Fertigstellung Falkenstraße zwischen den Straßen
„Bei der Brücklesmühle“ und „Reiherstraße“
(Länge ca. 180 m)
Die geschätzten Kosten betragen:
für den Straßenbau ca. 50.000 €
für die Straßenbeleuchtung ca. 0 €
für die Entwässerung ca. 5.000 €
für die Wasserversorgung ca. 0 €
voraus. Einnahmen Anliegerbeiträge ca. 46.500 €
(Erschließungsbeitrag)
4.) Anbindung des Schrankenweges an die St 2031 (HHSt. 6300.9502)
(Länge ca. 160 m)
Die Anbindung des Schrankenwegs setzt eine Entscheidung über die zukünftige Gestaltung des Straßenzuges voraus.
Nach rechtsgültigem Bebauungsplan „Vöhringen Ost III“ vom 31.07.2003 wird der Straßenraum für die Anbindung an die Staatsstraße mit einer 6 m breiten Fahrbahn, einem 2,5 breiten Rad- und Gehweg im Norden, einer dazwischen liegenden
2 m breiten Grünfläche und einer ca. 3,5 m breiten Grünfläche nach Süden vorgesehen.
Aus der Begründung des Bebauungsplans geht hervor, dass bereits im Flächennutzungsplan eine Hauptzufahrtsstraße für den östlich der Bahn gelegenen Stadtbereich vorgesehen sei. Diese Zufahrtsstraße folge dem bestehenden Schrankenweg und verbinde die ehemalige Ortsdurchfahrt (Memminger Straße) mit der St 2031. Die Straße sei somit sowohl eine örtliche Verbindung zum übrigen Stadtgebiet, als auch ein direkter Anschluss an die Staatsstraße und von dort zur Autobahn. Mit diesem Anschluss würden Umwege durch andere Wohngebiete vermieden; dies träge dort zu einer deutlichen Verkehrsentlastung bei. Diese Verkehrsfunktion würde nicht nur für das nördlich der Verbindungsstraße liegende Baugebiet „Ost II“, sondern auch für das Baugebiet „Ost III“ übernommen.
Die Ausformulierung der Staatsstraße sieht daher eine Abbiegespur für aus dem Süden kommende Verkehrsteilnehmer vor.
Ein Einbiegen in den verlängerten Schrankenweg von der St 2031 ist somit gefahrlos und ohne Verkehrsbeeinträchtigung auf der Staatsstraße möglich.
Hierbei ist allerdings besondere Vorsicht geboten in Bezug auf querende Radfahrer und Fußgänger in Nord-Süd-Richtung.
Von seitens des Staatlichen Bauamtes Krumbach wird daher angeregt, für Radfahrer die Verkehrsregelung „Vorfahrt Achten“ vorzusehen. Dies würde gleichfalls dazu führen, dass Rückstauungen in die Staatsstraße vermieden werden.
Das Einfahren von Verkehrsteilnehmern aus dem Schrankenweg in die Staatsstraße in Richtung Süden wäre einigermaßen gefahrlos möglich. Hier könnte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h im Bereich der Staatsstraße zweckmäßig sein.
Für in Richtung Norden fahrende Verkehrsteilnehmer aus dem Wohngebiet stellt sich die Situation wesentlich gefährlicher dar. Beim Einbiegen sind beide Fahrstreifen auf der Staatsstraße zu beachten. Auch hier könnte die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h im Bereich der Staatsstraße zweckmäßig sein. Allerdings kann die eigentliche Gefahr dadurch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Die weitsichtige Einsicht des Verkehrsteilnehmers vom Schrankenweg am Kreuzungsbereich nach Süden und Norden ist durch den gekrümmten Straßenverlauf der St 2031 eingeschränkt.
Nach rechtsgültigem Bebauungsplan wäre die sofortige Umsetzung der zweispurigen Verkehrsanbindung zwischen Schrankenweg und Staatsstraße möglich.
Aus Sicht des Bauamtes bestehen allerdings massive Bedenken in Bezug auf die zweispurige Ausführung.
Hier ist vor allem die große Gefahr beim Einfahren vom Schrankenweg in die Staatsstraße Richtung Norden aufgrund des vorhandenen, gekrümmten Straßenverlaufs zu nennen.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, eine einspurige Verkehrsführung in Ost-West-Richtung vorzusehen. Somit wäre das Einfahren von der Staatsstraße in den Schrankenweg möglich, das Ausfahren auf die Staatsstraße allerdings nicht.
Diesem Vorschlag liegen folgende Überlegungen zugrunde.
Die Ausformulierung eines weiteren Kreisverkehrs auf der Staatsstraße wird nicht weiter verfolgt.
Das Verkehrsaufkommen an den vier Kreuzungsästen ist zu unterschiedlich. Auf dem östlichen Feldweg findet lediglich landwirtschaftlicher Verkehr statt. Aus dem Wohngebiet wird das prognostizierte Verkehrsaufkommen aufgrund der Eröffnung der NU-14-innerorts / Rue de Vizille und der damit verbundenen Schließung des Bahnüberganges am Bahnhof wesentlich geringer ausfallen als angenommen. Das „Einzugsgebiet“ dürfte sich auf das Wohngebiet „Ost III“ und den südlichen Teil des Wohngebietes „Ost II“ beschränken.
Zudem würde der Verkehrsfluss auf der Staatsstraße durch einen weiteren Kreisverkehr beeinträchtigt werden.
Durch die Eröffnung der NU-14-innerorts / Rue de Vizille und der Schließung des Bahnüberganges am Bahnhof wurden die Verkehrsströme neu gebildet.
Die Bürger auf der Westseite der Bahnlinie können über die Memminger Straße und die Rue de Vizille oder direkt über die südliche Memminger Straße eine Strecke zur Staatstraße benutzen, ohne den beschrankten Bahnübergang queren zu müssen.
Für die nördlich des Schrankenweges gelegenen Grundstückseigentümer besteht die Möglichkeit, die Strecke über den Nebelhornring und Mittelstraße bzw. über den Nebelhornring, Hochvogelstraße und Riedstraße auf die Rue de Vizille und die Staatsstraße zu gelangen.
Die Kostendifferenz zwischen ein- und zweispuriger Verkehrsführung würde sich auf ca. 20.000 Euro belaufen.
Angesichts der großen Gefahr im Einmündungsbereich zur St 2031 und des doch eher geringen Verkehrsaufkommens wird eine einspurige Verkehrsführung in Ost-West-Richtung vorgeschlagen.
Die bereits im Haushalt veranschlagten Kosten für eine Einbahnregelung in Ost-
West-Richtung betragen:
für den Straßenbau mit Bäume ca. 75.000 €
für die Straßenbeleuchtung ca. 0 €
für die Entwässerung ca. 0 €
für die Wasserversorgung ca. 0 €
voraus. Einnahmen Anliegerbeiträge ca. 0 €
(keine Erschließungsanlage!)
Außerdem sollen weitere Straßenzüge im Jahr 2011 ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert werden, die gesondert behandelt wurden bzw. werden.
5.) Neugestaltung der Bahnhofstraße von der Ulmer Straße bis „Alte Poliere“
Die Billigung des Planungsentwurfes erfolgte bereits in der Stadtratssitzung vom 10.12.2009. In der Stadtratssitzung vom 30.09.2010 wurde beschlossen, die Neugestaltung der Bahnhofstraße mit der Sanierung der Mühlbachbrücke im Jahr 2011 umzusetzen.
Die geschätzten Gesamtkosten für die Neugestaltung der Bahnhofstraße belaufen sich zumindest auf 1,1 Millionen Euro (ca. 290.000 € Einnahmen durch Anliegerbeiträge) für Straßenbau, Wasserversorgung, Kanalisation, Beleuchtung und Brückenelement (bei tragfähigen Brückenwiderlagern).
Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2012 bis 2014 wird derzeit vom Bauamt vorbereitet und wird im Frühjahr 2011 zur Beschlussfassung dem Bauausschuss bzw. dem Stadtrat vorgestellt.
Empfehlung
Im Jahr 2011 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
- Ausbau der nördlichen Adalbert-Stifter-Straße in West-Ost-Richtung /
südliche Erschließungsstraße für „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“
- Erneuerung der Rudolf-Diesel-Straße
- Fertigstellung Falkenstraße zwischen den Straßen „Bei der Brücklesmühle“ und „Reiherstraße“
Die erforderlichen Mittel für Straßenbau (ca. 490.000,- €) und soweit erforderlich für Beleuchtung (ca. 12.000,- €), Entwässerung (ca. 46.000,- €) und Wasserversorgung (ca. 42.000,- €) in Höhe von insgesamt rd. 590.000,- € sind unter den entsprechenden Haushaltsstellen im Haushalt 2011 bereitzustellen.
Dem gegenüber stehen Einnahmen durch Anliegerbeiträge in Höhe von ca. 423.500,- €.
Die Mittel in Höhe von 75.000,- € für die Anbindung des Schrankenweges an die St 2031 mit einspuriger Verkehrsführung in Ost-West-Richtung wurden bereits im Haushaltsjahr 2010 veranschlagt.
Für die Bahnhofstraße von der Ulmer Straße bis „Alten Poliere“ wurde bereits ein gesonderter Beschluss gefasst.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson führt unter Bezugnahme auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 11.11.2010 aus, dass der Ausbau Falkenstraße zwischen den Straßen „Bei der Brücklesmühle“ und „Reiherstraße“ bis zum Jahr 2012 zurückgestellt werden sollte. Nachdem die Grundstücke im derzeitigen Baugebiet Vöhringen Ost III bereits fast alle veräußert sind, schlägt die Stadtverwaltung vor, im Bereich Falkenstraße / Reiherstraße demnächst ein neues Baugebiet auszuweisen und für dieses Areal einen Bebauungsplan aufzustellen. Dabei können sich in Bezug auf den Ausbau dieses Straßenabschnitts noch andere Anforderungen ergeben, weshalb die Zurückstellung bis zum Jahr 2012 vorgeschlagen wird.
Die Mitglieder des Stadtrates erklärten sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.
Abstimmungsergebnis: 17 : 0 angenommen.
Sodann nimmt Bürgermeister Janson Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte ergänzende Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Anbindung des Schrankenweges an die St. 2031 vom 18.11.2010. Er führt ergänzend aus, dass die Stadtverwaltung die Anregungen aus der Bürgerversammlung in Vöhringen geprüft habe und zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Anbindung nun doch zweispurig ausgebaut werden sollte.
Neben der schon vorgesehen Einfahrt von der St. 2031 in das Baugebiet Vöhringen Ost III, wäre es nach Ansicht der Stadtverwaltung vertretbar, die Fahrzeuge zumindest nach Süden (Richtung Bellenberg) auf die St. 2031 ausfahren zu lassen. Die Ausfahrt nach Norden (Richtung Senden) sollte wegen der Unübersichtlichkeit durch entsprechende Beschilderung aber weiterhin ausgeschlossen bleiben. Die Mehrkosten für den zweispurigen Ausbau würden bei ca. 20.000 € liegen.
Dieser Vorschlag führt zu einer eingehenden Diskussion, in deren Verlauf insbesondere Zweifel an der Verkehrssicherheit bei der Zulassung einer Ausfahrt auf die St. 2031 geäußert werden. Die meisten Stadtratsmitglieder halten es deshalb zwingend für erforderlich, dass das Staatliche Bauamt Krumbach, in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h anordnet. Zusätzlich sollte auch ein Stoppschild an der Ausfahrt des Schrankenweges angebracht werden.
Von einem Stadtratsmitglied wird auch angeregt, die bestehenden Aufpflasterungen im
Nebelhornring abzubauen und die Riedstraße von der Rue de Vizille bis zum Nebelhornring auszubauen, damit der Weg für Fahrzeuge, die in Richtung Norden fahren wollen, attraktiver wird.
Im Ergebnis der Aussprache ergehen sodann folgende Abstimmungen:
Vorschlag Bürgermeister Janson:
Die Anbindung des Schrankenweges erfolgt in zweispuriger Ausbauweise (Mehrkosten ca. 20.000 €). Neben der Einfahrt von der St. 2031 aus beiden Richtungen, wird auch die Ausfahrt auf die Umgehungsstraße, allerdings nur nach Süden (Richtung Bellenberg) zugelassen
Abstimmungsergebnis: 9 : 9 abgelehnt
Antrag 3. Bürgermeister Kreisl:
Die Anbindung des Schrankenweges erfolgt in zweispuriger Ausbauweise (Mehrkosten ca. 20.000 €). Solange vom Staatlichen Bauamt Krumbach keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h angeordnet ist, erfolgt nur eine einspurige Verkehrsführung in Ost-West-Richtung. Erst danach wird auch die Ausfahrt auf die Umgehungsstraße nach Süden
(Richtung Bellenberg) zugelassen.
Abstimmungsergebnis: 16 : 2 angenommen
Gesamtbeschluss:
Im Jahr 2011 werden unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
- Ausbau der nördlichen Adalbert-Stifter-Straße in West-Ost-Richtung /
südliche Erschließungsstraße für „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“
- Erneuerung der Rudolf-Diesel-Straße
Die erforderlichen Mittel für Straßenbau (ca. 440.000,- €) und soweit erforderlich für Beleuchtung (ca. 12.000,- €), Entwässerung (ca. 41.000,- €) und Wasserversorgung (ca. 42.000,- €) in Höhe von insgesamt rd. 590.000,- € sind unter den entsprechenden Haushaltsstellen im Haushalt 2011 bereitzustellen. Dem gegenüber stehen Einnahmen durch Anliegerbeiträge in Höhe von ca. 423.500,- €.
Die Mittel in Höhe von 75.000,- € für die Anbindung des Schrankenweges an die St 2031 mit einspuriger Verkehrsführung in Ost-West-Richtung wurden bereits im Haushaltsjahr 2010 veranschlagt. Für den zweispurigen Ausbau der Anbindung müssen zusätzlich 20.000 € vorgesehen werden.
Für die Bahnhofstraße von der Ulmer Straße bis „Alten Poliere“ wurde bereits ein gesonderter Beschluss gefasst.
Abstimmungsergebnis: 18 : 0 angenommen
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6. Investitionskostenzuschüsse nach den städtischen Vereinsförderrichtlinien;
1. an die Katholische Pfarrkirchenstiftung „St. Michael“ Vöhringen für den Neubau
eines Pfarrheims mit Verwaltungszentrum der Pfarreiengemeinschaft Vöhringen
Entscheidung über die Höhe des Zuschusses
2. an die Katholische Pfarrkirchenstiftung „St. Ulrich“ Illerzell für die Sanierungs- und
Renovierungsarbeiten in der Pfarrkirche „St. Ulrich“ Illerzell;
Information über den aktuellen Sachstand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.11.2010
|
ö
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Beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Zu 1: Investitionskostenzuschuss nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien
an die Katholische Pfarrkirchenstiftung „St. Michael“ Vöhringen für den
Neubau eines Pfarrheims mit Verwaltungszentrum der Pfarreiengemeinschaft Vöhringen – Entscheidung über die Höhe des Zuschusses
Der Bau des neuen Pfarrheims mit Verwaltungszentrum zeigt bereits große Baufortschritte. Mit der Fertigstellung und Einweihung wird zum Patroziniumsfest am 29.09.2011 gerechnet. Die Baumaßnahme soll nach einer vorläufigen Kostenschätzung des Architekturbüros Kling ca. 1.560.000 € betragen. Die Kath. Pfarrkirchenstiftung „St. Michael“ beantragt hierzu einen städtischen Investitionskostenzuschuss.
Dieser ist grundsätzlich nach den aktuellen städtischen Vereinsförderrichtlinien (vgl. Ziff. 6.1 i.V.m. Ziff. 1.2) zu bewerten, die eine Bezuschussung in Höhe von 10% der tatsächlich angefallenen Kosten vorsehen. Auf der Grundlage der vorläufigen Kostenschätzung wären dies 156.000 €.
Nachdem die städtischen Vereinsförderrichtlinien bei der Bezuschussung eine Höchstgrenze von 50.000 € vorsehen, bedarf es im vorliegenden Fall einer gesonderten Entscheidung,
ob mit einer Überschreitung dieses Höchstbetrages Einverständnis besteht.
Bei der Höhe des tatsächlich zu leistenden Zuschusses ist zu berücksichtigen, dass die in der notariellen Urkunde zum Erwerb des „Josef-Cardijn-Hauses“ vom 04.11.2010 getroffenen Regelungen, wonach bestimmte Punkte auf den Investitionskostenzuschuss der Stadt Vöhringen angerechnet werden, einbezogen werden.
Dies sind laut not. Kaufvertrag:
? Ein Betrag für die Ablösung der für den Neubau des Pfarrheims nötigen Stellflächen.
Lt. Vereinbarung vom 09.07.2010/28.07.2010 handelt es sich um einen Ablösungsbetrag in Höhe von 21.000 € für 7 Stellplätze.
? Ein Betrag für den Erwerb einer Teilfläche aus dem städtischen Grundstück
(vormals Parkplatzfläche an der Wasserachse) in Höhe von vorläufig 36.581 €.
? Die ursprünglich in der Urkunde geregelte Anrechnung der Abstandsflächen durch den Bau des neuen Pfarrheimes wirkt sich finanziell nicht aus, da es sich faktisch um eine
öffentlich-rechtlich als Parkplatz gewidmete Fläche handelt. Nach der Bayer. Bauordnung dürfen derartige Abstandsflächen auf öffentlichen Verkehrsflächen liegen. Aus diesem Grunde bedarf es nun keiner gesonderten Übernahme mehr, so dass infolgedessen somit auch kein Wertausgleich/keine Entschädigung für die „Übernahme“ besteht.
Dadurch ergeben sich folgende Anrechnungen auf den städtischen Investitionskostenzuschusses:
Bei 10%iger Förderung: 156.000 €
Ablösung Stellplätze 21.000 €
Erwerb Teilfläche für Pfarrheim 36.581 €
Verbleibender Zuschuss: 98.419 €
Die Stadtverwaltung schlägt vor, im vorliegenden Fall von der in den städtischen Vereinsförderrichtlinien vorgesehenen Beschränkung der Höchstbetragsbezuschussung von 50.000 € abzusehen und eine 10%ige Förderung von den tatsächlich nachgewiesenen Baukosten vorzunehmen.
Aufgrund der im nächsten Jahr noch zu erwartenden schlechten Haushaltslage wird vorgeschlagen, die Investitionskostenförderung auf einen Zeitraum von drei Jahren zu verteilen und zwar wie folgt:
? Im Jahr 2011 30.000 €
? Im Jahr 2012 35.000 €
? Im Jahr 2013 den Restbetrag, voraussichtlich 33.419 €
Rein informativ sei darauf hingewiesen, dass die Berechnung des Zuschusses für die Renovierungsmaßnahmen der Marienkirche außerhalb der städtischen Vereinsförderrichtlinien nach einem gesondert gefassten Beschluss durch den Haupt- und Umweltausschuss erfolgte (Höhe: 25 % der tatsächlich angefallenen und nicht anderweitig gedeckten Gesamtkosten).
Zu 2: Investitionskostenzuschuss nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien
an die Katholische Pfarrkirchenstiftung „St. Ulrich“ Illerzell zu den Sanierungs- und Renovierungsarbeiten in der Pfarrkirche „St. Ulrich“ Illerzell
Information über den aktuellen Sachstand
Mit Schreiben vom 16.11.2007 beantragte auch das Kath. Pfarramt „St. Ulrich“ Illerzell die Bezuschussung für die ursprünglich bereits schon im Kalenderjahr 2008 vorgesehenen Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an der Pfarrkirche „St. Ulrich“ Illerzell.
Die Kostenschätzung belief sich zu diesem Zeitpunkt auf 300.000,-- €.
Der sich zunächst hieraus errechnete städtische Investitionskostenzuschuss in Höhe von 30.000,-- € wurde rechnerisch auf die Haushaltsjahre 2008, 2009 und 2010 mit einem Betrag von jeweils 10.000,-- € verteilt und ist unter der Haushaltsstelle VMH/3701.9870 bereits veranschlagt. Der tatsächliche Baubeginn verzögerte sich jedoch bis ins Jahr 2009.
Nachfolgend eine Übersicht der bis dato eingereichten Rechnungssummen bzw. Auszahlungsbeträge durch die Stadt Vöhringen:
Haushaltsjahr
|
Eingereichte Rechnungssummen in Euro
|
Bereinigter rechnerischer Zuschuss (10%)
|
bereinigter 10-%
Investitionszuschuss bzw. Abschlagszahlung in Euro
|
Auszahlung erfolgt am
|
2009
|
70.210,18
|
|
7.021,09
|
12/2009
|
2010
|
163.764,46
|
16.376,45
|
10.000,00
|
09/2010
|
Summe:
|
233974,64
|
|
17.021,09
|
|
Im Jahr 2011 anzurechnender, noch ausstehender Zuschussbetrag:
|
6.376,45
|
|
Sollten sich die tatsächlichen Baukosten gegenüber der Kostenschätzung jedoch erhöhen, so ist der Zuschussbetrag der Stadt Vöhringen entsprechend anzupassen.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen gewährt der Kath. Pfarrkirchenstiftung „St. Michael“ Vöhringen, abweichend von der Höchstbetragsregelung in Ziff. 6.1 der städtischen Vereinsförderrichtlinien,
in der Fassung vom 30.05.2005, einen 10%igen Investitionskostenzuschuss von den nachgewiesenen tatsächlichen Baukosten (die Baukosten betragen laut Kostenvoranschlag
voraussichtlich 1.560.000 €). für den Neubau des Pfarrheims mit Verwaltungszentrum der Pfarreiengemeinschaft Vöhringen.
Von diesem Zuschussbetrag sind die im notariellen Kaufvertrag vom 04.11.2009 Urk.Nr. 2521/2009 des Notariats Dr. Kössinger, Illertissen, genannten Kosten für die Ablösung von sieben Stellplätzen in Höhe von 21.000 € und den Erwerb einer Teilfläche von ca. 233 qm aus dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 76, Gemarkung Vöhringen, in Höhe von 36.581 €, abzuziehen.
Der dann verbleibende Zuschussbetrag in Höhe von voraussichtlich 98.419 € wird nach
Vorlage der Endabrechnung in drei Raten wie folgt ausbezahlt:
2011 25.000 €
2012 35.000 €
2113 den Restebetrag, voraussichtlich 33.419 €
Diese Beträge sind im Haushaltsplan entsprechend zu veranschlagen.
Diskussionsverlauf
Der Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung, der Kath. Pfarrkirchenstiftung für den Bau des neuen Pfarrheimes, in Abweichung von der Höchstbetragsbegrenzung in den städt. Vereinsförderrichtlinien (50.000 €), 10% von den tatsächlichen Baukosten zu gewähren (nach derzeitigem Stand: ca. 156.000 €), führt zu einer eingehenden, teilweise kontrovers geführten Diskussion.
Während ein Teil der Stadtratsmitglieder den Vorschlag der Stadtverwaltung angesichts der öffentlichen Bedeutung des neuen Pfarrheimes mittragen könnte, hält ein anderer Teil der Stadtratsmitglieder die Gewährung eines Zuschusses über die Höchstbetragsgrenze von 50.000 € hinaus für nicht angezeigt. Dies wird vor allem auch damit begründet, dass die Stadt Vöhringen der Kath. Pfarrkirchenstiftung beim Erwerb des „Josef-Cardijn-Hauses“ schon weit entgegen gekommen ist und die derzeitige Haushaltslage der Stadt Vöhringen sehr angespannt ist.
Von einigen Stadtratsmitgliedern wurden darauf hin Kompromissvorschläge unterbreitet,
die wie folgt aussehen:
Vorschlag 1:
? Verrechnung der in der not. Urkunde beim Erwerb des Josef-Cardijn-Hauses vom 04.11.2009 vereinbarten Kosten für die Ablösung der Stellplätze und den Erwerb einer Teilfläche für das Pfarrheim in Höhe von 57.581 € als städtischer Investitionskostenzuschuss.
? Gewährung der verbleibenden Zuschussleistungen in Höhe von 98.419 € in Form eines zinslosen Darlehens. In ca. 5 Jahren Entscheidung über die Höhe und den Zeitpunkt der Rückzahlung.
? Verrechnung der in der not. Urkunde beim Erwerb des Josef-Cardijn-Hauses vom 04.11.2009 vereinbarten Kosten für die Ablösung der Stellplätze und den Erwerb einer Teilfläche für das Pfarrheim in Höhe von 57.581 € als städtischer Investitionskostenzuschuss.
? Gewährung eines Betrages in Höhe von 50.000 € als weiteren städtischen Zuschuss.
? Gewährung der restlichen Zuschussleistungen in Höhe von 48.419 € in Form eines zinslosen Darlehens. In ca. 5 Jahren Entscheidung über die Höhe und den Zeitpunkt der Rückzahlung.
Die Anregung von Bürgermeister Janson, aufgrund der unterschiedlichen Vorstellungen eine Sitzungsunterbrechung durchzuführen, wird einstimmig angenommen.
Nach der Sitzungsunterbrechung stellt Bürgermeister Janson folgenden Vorschlag zur
Abstimmung:
? Verrechnung der in der not. Urkunde beim Erwerb des Josef-Cardijn-Hauses vom 04.11.2009 vereinbarten Kosten für die Ablösung der Stellplätze und den Erwerb einer Teilfläche für das Pfarrheim in Höhe von 57.581 €, als städtischer Investitionskostenzuschuss.
? Gewährung eines Betrages in Höhe von 50.000 € als weiteren städtischen Zuschuss in zweit Raten: 25.000 € im Jahr 2011 und 25.000 € im Jahr 2012.
Abstimmungsergebnis: 10 : 10 abgelehnt
Danach stellt Herr Barth folgenden Antrag:
? Verrechnung der in der not. Urkunde beim Erwerb des Josef-Cardijn-Hauses vom 04.11.2009 vereinbarten Kosten für die Ablösung der Stellplätze und den Erwerb einer Teilfläche für das Pfarrheim in Höhe von 57.581 €, als städtischer Investitionskostenzuschuss.
? Darüber hinaus werden keine weiteren Investitionskostenzuschüsse für das Pfarrheim mehr geleistet.
Abstimmungsergebnis: 20 : 0 angenommen
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5. Öffentliche Einrichtungen der Stadt Vöhringen;
Beschränkung der Benutzung durch politische Parteien und politische Gruppierungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
25.11.2010
|
ö
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Beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Die Benutzung öffentlicher Einrichtungen einer Kommune ist in Art. 21 GO (Gemeindeordnung) geregelt. Danach steht die Benutzung dem Gemeingebrauch dienender Einrichtungen nach Maßgabe bestehender Vorschriften grundsätzlich jedermann, somit auch politischen Parteien und politischen Gruppierungen zu.
Die Nutzungen und Zweckbestimmungen der öffentlichen Einrichtungen der Stadt Vöhringen sind bisher individuell, vor allem auch in einzelnen Nutzungs- oder Hausordnungen geregelt.
Dabei ist es grundsätzlich möglich, diese Objekte auch politischen Parteien oder politischen Gruppierungen zur Verfügung zu stellen. Dies wurde in der Vergangenheit auch praktiziert. Probleme traten dabei nicht auf.
In jüngster Zeit wurden nun an die Stadtverwaltung vermehrt Nutzungsanfragen für das Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ von politischen Parteien / Gruppierungen gerichtet, die sich am Rand des politischen Spektrums befinden.
Bei einer Vergabe der Räumlichkeiten des Kulturzentrums an solche Parteien oder Gruppierungen steht zu befürchten, dass die bisherigen kulturellen Veranstaltungen nicht mehr in diesem Umfang durchgeführt werden können. Schon jetzt ist das
Kulturzentrum nahezu völlig ausgebucht. Eine Terminierung der Aboveranstaltungen wäre nur noch schwer möglich. Ferner wäre bei der Vergabe an solche Parteien oder Gruppierungen zu befürchten, dass sicherheitsrechtliche Probleme entstehen könnten und letztlich auch das Ansehen der Stadt Vöhringen darunter leidet.
Nachdem die Stadt Vöhringen bei der Vergabe der Nutzungen vor allem auch das Prinzip der Gleichbehandlung zu beachten hat, kann sie derartige politische Parteien oder Gruppierungen nicht von der Nutzung einer Halle ausschließen, soweit nicht deren Verfassungswidrigkeit nach Art. 21 Abs. 2 GG (Grundgesetz) festgestellt ist. Als bedenklich einzustufende Äußerungen oder Ziele reichen hierfür nicht aus.
Ein Zulassungsanspruch bestünde jedoch dann nicht, wenn die Stadt Vöhringen ihr
Widmungsermessen dahingehend ausübt, dass die Veranstaltungsräume grundsätzlich nicht für politische Veranstaltungen, sondern nur für sonstige Zwecke (z.B. kulturelle, sportliche) genutzt werden soll.
Es wird deshalb vorgeschlagen, durch einen Beschluss festzulegen, dass politische Parteien und politische Gruppierungen künftig, bis auf weiteres, generell von der
Benutzung der Veranstaltungsräume des Kulturzentrums „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ ausgeschlossen sind.
Empfehlung
Der Stadtrat Vöhringen beschließt, politische Parteien und politische Gruppierungen ab sofort, bis auf weiteres, generell von der Benutzung der Veranstaltungsräume des Kulturzentrums „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ auszuschließen.
Die Haus- und Nutzungsordnung wird insoweit entsprechend modifiziert.
Diskussionsverlauf
Nach Sachvortrag durch Bürgermeister Janson ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat Vöhringen beschließt, politische Parteien und politische Gruppierungen ab sofort, bis auf weiteres, generell von der Benutzung der Veranstaltungsräume des Kulturzentrums „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ auszuschließen.
Die Haus- und Nutzungsordnung wird insoweit entsprechend modifiziert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Anlage eines Fußgängerüberweges in der Ulmer Straße;
1. Stellungnahme zu den Anregungen aus der Stadtratssitzung vom 28.10.2010
- auf Verringerung der Geschwindigkeit in der Ulmer Straße von 30 auf 20 km/h
- auf Errichtung einer Fußgängerampel mit Druckknopfanforderung im Bereich der Einmündung
Weihnachtsgässchen
2. Stellungnahme zu weiteren Anregungen, wie
- Einrichtung einer rot angelegten Fußgängerfurt und weitere Unter-
stützungsmaßnahmen zur Querungshilfe, wie Geschwindigkeitsanzeigen
3. Entscheidung über die weitere Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.11.2010
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ö
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Beschließend
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3 |
Sachverhalt
1. Stellungnahme zu den Anregungen in der Stadtratssitzung vom 28.10.2010:
- Verringerung der Geschwindigkeit in der Ulmer Straße von 30 auf 20 km/h
Bereits in den 90er-Jahren sind in Vöhringen Tempo-30-Zonen flächendeckend eingeführt worden. Nach Fertigstellung der Ulmer Straße wurde auch diese in die Tempo-30-Zonen-Regelung mit aufgenommen.
Zweck von Tempo-30-Zonen ist:
• Erhöhung der Verkehrssicherheit (z.B. Schulwegsicherheit)
• Reduzierung von Emissionen (Abgasen und Lärm)
• Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität.
Nach Auffassung der Stadtverwaltung werden diese Ziele in der Ulmer Straße erreicht.
Von einer weiteren Reduzierung der Geschwindigkeit von 30 auf 20 km/h verspricht sich die Stadtverwaltung keine wesentlich weitere Verbesserung der oben dargelegten Ziele. Neben der Sicherheit des Fußgängers sollte in der Ulmer Straße auch der nötige Verkehrsfluss gewährleistet sein.
Sollte die Geschwindigkeit auf 20 km/h reduziert werden, wäre eine begleitende Displayanzeige für den motorisierten Verkehr äußerst hilfreich.
Die Polizeiinspektion Illertissen vertritt zur Verringerung der Geschwindigkeit auf 20 km/h folgende Auffassung:
„Gem. § 45/1d StVO können in zentralen städtischen Bereichen Zonen - Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden, wenn mit hohem Fußgängeraufkommen mit überwiegender Aufenthaltsfunktion zu rechnen ist bzw. dieses gegeben ist.
In der Ulmer Straße ist dies sicherlich nicht der Fall. Der Fahrzeugverkehr überwiegt. Für
die hiesige Dienststelle ist die 30-er-Zonen-Regelung angemessen, zumal Geschwindigkeitsmessungen in diesem Bereich keine gravierenden Verstöße ergeben haben. Dem Fußgänger ist auch eine gewisse Eigenverantwortlichkeit beim Queren einer Straße zuzumuten.“
- Errichten einer Fußgängerampel mit Druckknopfanforderung im Bereich der
Einmündung Weihnachtsgässchen
Eine nachträgliche Errichtung einer Fußgängerampel mit Druckknopfanforderung im
Bereich der Einmündung Weihnachtsgässchen wäre mit nicht unerheblichem Kostenaufwand verbunden, der sich im Bereich von mehreren 10.000 € bewegen würde.
Im Zuge des Ausbaus der Ulmer Straße wurden alle Ampeln im Kreuzungsbereich Vöhlinstraße / Bahnhofstraße und Frauenstraße / Silcherstraße abgebaut.
Die nachträgliche Errichtung einer Fußgängerampel würde deshalb wohl einer Vielzahl von Bürgern nicht vermittelt werden können.
Die Anlegung einer Ampel wirkt sich auch nicht gerade vorteilhalft auf das neue Stadtbild aus und hemmt den Verkehrsfluss. Fußgänger-Lichtzeichenanlagen sollen nach Nr. 7.4.1 der Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA 1992) auch nur dann eingerichtet werden, wenn eine andere Überquerungshilfe nicht infrage kommt, z.B. weil diese keinen ausreichenden Schutz verspricht oder Kindern, alten Menschen und Behinderten kein angstfreies Überqueren der Fahrbahn ermöglicht.
Die Richtlinie Lichtsignale 1992 verweist im übrigen auch auf die Richtlinie Fußgängerüberweg.
Maßgeblich ist deshalb auch hier die Anzahl der Straßenquerungen von Fußgängern, die zwischen 50 und 150 Fußgängerquerungen in Spitzenzeiten liegen sollten.
Ansonsten sollten Fußgänger-Lichtzeichenanlagen in der Regel nur noch dort in Betracht kommen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (z.B. Fußgängerampel am Mühlbach bei der Bachgasse wegen der Schulwegsicherheit).
Die Polizeiinspektion Illertissen hat auch hierzu schriftlich Stellung genommen und führt
folgendes aus:
„Zunächst Abbau, später nachträgliche Errichtung einer Ampelanlage mit entsprechend
hohen Kosten. Diese Entscheidung unterliegt nicht der Beurteilung der Polizei, führt aber sicherlich bei einer Vielzahl von Bürgern zu Unverständnis.
Abgesehen von den Vorgaben der Richtlinien für Lichtsignalanlagen, die sicherlich nicht erfüllt sind, wird eine Fußgängerampel in diesem Bereich erfahrungsgemäß von einer Vielzahl von Fußgängern nicht angenommen bzw. benutzt. Der Fußgänger, der z.B. von der Eisdiele zur Raiffeisenbank wechseln will, geht zu hoher Wahrscheinlichkeit auch an dieser Stelle über die Straße. Beobachtungen in der Hauptstraße in Illertissen zeigen dies tagtäglich.“
2. Stellungnahme zu weiteren Anregungen, wie
- Einrichtung einer rot angelegten Fußgängerfurt
Die Polizeiinspektion Illertissen hat auch zum ergänzenden Vorschlag der Stadtverwaltung, im Einmündungsbereich des Weihnachtsgässchens anstelle des Fußgängerüberweges eine rot eingefärbte Fußgängerfurt mit weißen Begrenzungslinien anzubringen, Stellung bezogen und hierzu folgendes ausgeführt:
„Von einer rot eingefärbten Fußgängerfurt zur Querung der Ulmer Straße ist unbedingt abzuraten. Solche Markierungen finden nur bei begleitenden Fuß- und Radwegen ihre Anwendung. In diesen Fällen ist die Vorfahrt (i.d.R. Zeichen 205 für die untergeordnete Straße) bzw. der Vorrang vor dem abbiegenden Verkehr klar geregelt.
Bei der angedachten Lösung würde ein großer Gefahrenpunkt geschaffen werden, da sich Fußgänger oder auch sogar Radfahrer irriger Weise bevorrechtigt fühlen.“
- weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Querungshilfe, wie Geschwindigkeitsanzeigen
Nachdem mit der Geschwindigkeitsanzeige in der „Rue de Vizille“ sehr gute Erfahrungen gemacht wurden, wäre vorstellbar, dass zwei derartige Anzeigen auch in den Einmündungsbereichen der umgebauten Ulmer Straße angebracht werden.
Als Anlage sind einige Gestaltungsbeispiele (Motive, Beschriftung) von Displays beigefügt, wie sie auch in der Ulmer Straße eingesetzt werden könnten.
Die Kosten liegen je nach Ausstattung pro Gerät zwischen ca. 2.000 € bis 4.000 €.
Von der Verkehrswacht wurde uns für ein Gerät ein Zuschuss, in Höhe von voraussichtlich ca. 1.000 € in Aussicht gestellt.
3. Entscheidung über die weitere Vorgehensweise
Eine Entscheidung wird nach der Ortsbesichtigung getroffen.
Insoweit darf auch noch einmal auf die Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung zur Stadtratssitzung am 28.10.2010 Bezug genommen werden
Hinweis:
Eine 24-stündige Verkehrszählung in dieser Woche hat ergeben, dass sowohl in
Süd-Nord-Richtung, als auch in Nord-Süd-Richtung jeweils ca. 5.000 Fahrzeuge pro
Tag gezählt wurden.
Empfehlung
Eine Entscheidung wird nach der Ortsbesichtigung getroffen. Insoweit darf auch noch einmal auf die Sitzungsvorlage der Stadtverwaltung zur Stadtratssitzung am 28.10.2010 Bezug genommen werden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson nimmt einleitend Bezug auf die Darstellungen in den Sitzungsvorlagen vom 07.10.2010 und 17.11.2010 sowie auf die Diskussion in der Stadtratssitzung vom 28.10.2010 und die heutige Ortsbesichtigung.
Er führt aus, dass zur Entscheidung nunmehr 5 Alternativen für einen Fußgängerüberweg in der Ulmer Straße (vgl. Plan) anstehen, wobei er beim Ortstermin den Eindruck gewonnen habe, dass sich eine Mehrheit wohl für die Variante 1a aussprechen werde. Er plädiert dafür, ungeachtet der Entscheidung über die Anlage eines Fußgängerüberweges, auf jeden Fall zwei Geschwindigkeitsmessanzeigen, sog. Speedpacer, aufzustellen, bei denen der Anzeigentext selbst programmiert werden kann. Die Anlage des Fußgängerüberweges, sofern er beschlossen werden sollte, sei witterungsbedingt ohnehin erst im nächsten Frühjahr möglich.
Bei der sich daran anschließenden Diskussion kommt zum Ausdruck, dass die Stadtratsmitglieder mehrheitlich die Anlage eines Fußgängerüberweges begrüßen, obwohl dies nach den einschlägigen Richtlinien im Bereich von 30 km-Zonen eigentlich nicht vorgesehen ist und auch von den Fachbehörden nicht für notwendig erachtet wird.
Die Stadtratsmitglieder halten dabei überwiegend die Variante 1a für die beste Lösung, da sich diese annähernd in der Mitte der Ulmer Straße befindet und deshalb sowohl für Fußgänger in Richtung Norden als auch in Richtung Süden geeignet wäre. Die baulichen Maßnahmen sind im Vergleich zu den anderen Alternativen etwas geringer, da weder Stellplätze, noch Bäume versetzt werden müssen. Lediglich auf der Westseite bedarf es einer zusätzlichen Beleuchtung (Kosten hierfür ca. 5.000 €). Auf der Ostseite muss noch geprüft werden, ob die vorhandene Leuchte ausreicht. Die Gesamtkosten für diese Alternative belaufen sich inklusive Markierung und Beschilderung auf ca. 6.000 €.
Herr Zanker hält die alleinige Anlage eines Fußgängerüberweges aus Gründen der Sicherheit und des Verkehrsflusses nicht für ausreichend. Er beantragt deshalb, den Fußgängerquerung mit einer mobilen druckknopfgesteuerten Fußgängerampel zu ergänzen und die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 20 km/h vorzunehmen. Mit der mobilen Ampel soll zunächst der geeignete Standort getestet werden, bevor eine endgültige Festlegung des Standortes erfolgt.
Eine Vielzahl von Stadträten spricht sich gegen eine Ampelanlage aus, da dies den Bestrebungen der letzten Jahre bei den Umbaumaßnahmen in der Ulmer Straße und Memminger Straße, Ampelanlagen soweit wie möglich abzubauen, zu wider laufen würde.
Bürgermeister Janson bringt schließlich den Vorschlag zur Abstimmung: Anlage eines Fußgängerüberweges in der Ulmer Straße nach Variante 1a (Kosten ca. 6.000 €) sowie ergänzend dazu Beschaffung von zwei Geschwindigkeitsmessanzeigen (sog. Speedpacer – Kosten pro Gerät ca. 2.000 € bis 4.000 €).
Abstimmungsergebnis: 15 : 2 angenommen.
Sodann erfolgt eine Abstimmung über den Antrag von Herrn Zanker auf weitere Reduzierung der Geschwindigkeit in der Ulmer Straße im Bereich zwischen der Silcherstraße / Frauenstraße und Minikreisverkehr „Lepple / Mutschler“ auf 20 km/h.
Abstimmungsergebnis: 2 : 15
abgelehnt
Anmerkung: Dadurch erübrigt sich eine Abstimmung über den Antrag von Herrn Zanker auf
Anlage einer mobilen Druckknopfampelanlage.
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1. Anlage eines Fußgängerüberweges in der Ulmer Straße;
Besichtigung der Alternativen vor Ort
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.11.2010
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ö
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Beschließend
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1 |
Diskussionsverlauf
Die anwesenden Mitglieder des Stadtrates besichtigen vor dem Hintergrund der evtl. Anlage eines Fußgängerüberweges die örtlichen Gegebenheiten in der Ulmer Straße. Dabei werden die verschiedenen alternativen Standorte im Bereich des Weihnachtsgässchens, sowie südlich und nördlich davon, in Augenschein genommen.
Die Entscheidung selbst wird im Sitzungssaal getroffen (siehe nachfolgender Top 3).
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8.1. Loipenspurgerät
Anfrage 3. Bürgermeister Kreisl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.11.2010
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ö
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8.1 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
3. Bürgermeister Kreisl erkundigt sich, ob im Stadtgebiet Vöhringen noch ein Loipenspurgerät vorhanden ist und empfiehlt, dieses bei entsprechender Schneelage einzusetzen. Alternativ sollte evtl. Kontakt mit der Nachbargemeinde Bellenberg aufgenommen werden, die ein solches Gerät beschafft hat.
Antwort:
Bürgermeister Janson führt aus, dass ihm nicht bekannt sei, ob in Vöhringen oder den Stadtteilen ein Loipenspurgerät vorhanden ist. Er werde jedoch gerne Kontakt mit der Nachbargemeinde Bellenberg aufnehmen, ob das Loipenspurgerät evtl. auch im Stadtgebiet Vöhringen eingesetzt werden kann.
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8.2. Erweiterung und Sanierung der Turnhallen bei der Uli-Wieland-Volksschule;
Anfrage Herr Zanker
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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25.11.2010
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ö
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8.2 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Zanker fragt nach, weshalb der Bagger noch im Bereich der ehemaligen Baustelle „Erweiterung und Sanierung der Turnhallen bei der Uli-Wieland-Schule“ steht, obwohl die Bauarbeiter das Objekt bereits verlassen haben.
Herr Zanker bemerkt außerdem, dass die Heizung in den Turnhallen derzeit zu hoch eingestellt ist. Er bittet dies zu korrigieren.
Antwort:
Frau Abele führt aus, dass der Bagger noch für die Außenarbeiten benötigt wird. Diese Arbeiten können aufgrund der kalten Witterung derzeit jedoch nicht durchgeführt werden.
Bezüglich der Heizung sichert sie eine Überprüfung zu.