Datum: 28.02.2011
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 18:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
3 Verschiedenes
4 Anträge und Anfragen
2 Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Erhebung von Herstellungsbeiträgen; Anrechnung von in der Vergangenheit geleisteten Pauschalzahlungen
1 Ortsrecht der Stadt Vöhringen Satzung für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Vöhringen Neufassung
3.1 NPD Bezirksparteitag im Kulturzentrum am 26.02.2011 und Gegendemonstration hierzu Dank Bürgermeister Janson und Anfrage Herr Kelichhaus

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 28.02.2011 ö 3
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4. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 28.02.2011 ö 4

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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2. Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Erhebung von Herstellungsbeiträgen; Anrechnung von in der Vergangenheit geleisteten Pauschalzahlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 28.02.2011 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 31.03.2011 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Bei der Berechnung von Herstellungsbeiträgen für Grundstücke, die früher bereits als unbebaute Grundstücke z.B. eine pauschale Anschlussgebühr zu entrichten hatten, fehlte eine entsprechende praktikable Übergangsregelung, wie diese erfolgte (pauschale) Beitragserhebung bei einer neuen Veranlagung (meist nach Bebauung desselben Grundstückes) berücksichtigt werden sollte.

Bei Beitragserhebungen, die nicht lediglich pauschal erfolgten, sondern einen nachvollziehbaren Bezug zur beabsichtigten abgerechneten Geschossfläche hatten, wurden diese nachvollziehbaren Geschossflächen angerechnet. Lediglich bei denjenigen Fällen, bei denen sich kein „Flächenbezug“ herstellen ließ, wurde der geleistete Betrag in Anrechnung gebracht.

Diese Vorgehensweise für die betreffenden wenigen Einzelfälle wurde nun vom Prüfungsverband moniert. Es wurde vorgeschlagen, außerhalb der jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzung, eine Regelung zu finden, die die Intention der gültigen Beitrags- und Gebührensatzungen aufgreift und nicht Beträge, sondern Flächen anrechnet bzw. saldiert.

Um eine mit den gültigen Satzungsbestimmungen vergleichbare Regelung zu erreichen, wird vorgeschlagen, bei allen bislang pauschal (mit einem bestimmten Geldbetrag) erfolgten Beitragsfestsetzungen oder bei solchen, bei denen sich auch kein Zusammenhang zu einer festgesetzten Geschossfläche herstellen lässt, grundsätzlich eine fiktive Geschossfläche, die ein Viertel der jeweiligen Grundstücksfläche beträgt, in Ansatz zu bringen.

Empfehlung

„In den Fällen der Erhebung von Herstellungsbeiträgen für die Wasserversorgungs- und die Entwässerungsanlage, bei denen durch Bebauung eines bereits zu Herstellungsbeiträgen (oder ähnlichen, den Herstellungsbeiträgen dem Wesen nach entsprechenden – pauschalen –Zahlungen) veranlagten unbebauten Grundstückes erstmalig konkrete beitragspflichtige Geschossflächen entstehen, wird ab sofort als bereits abgegoltene fiktive Geschossfläche, entsprechend der geltenden Satzungsregelungen, für unbebaute Grundstücke ein Viertel der Grundstücksfläche als Geschossfläche in Ansatz gebracht.“

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Erläuterung des Sachverhaltes durch Bürgermeister Janson ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

„In den Fällen der Erhebung von Herstellungsbeiträgen für die Wasserversorgungs- und die Entwässerungsanlage, bei denen durch Bebauung eines bereits zu Herstellungsbeiträgen (oder ähnlichen, den Herstellungsbeiträgen dem Wesen nach entsprechenden – pauschalen –Zahlungen) veranlagten unbebauten Grundstückes erstmalig konkrete beitragspflichtige Geschossflächen entstehen, wird ab sofort als bereits abgegoltene fiktive Geschossfläche, entsprechend der geltenden Satzungsregelungen, für unbebaute Grundstücke ein Viertel der Grundstücksfläche als Geschossfläche in Ansatz gebracht.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1. Ortsrecht der Stadt Vöhringen Satzung für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Vöhringen Neufassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 28.02.2011 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 31.03.2011 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurden mit Wirkung ab 01.01.2010 die Entwässerungssatzung, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung neu gefasst und der aktuellen Rechtslage angepasst. Für die Modifizierung der aus dem Jahr 1995 stammenden Wasserabgabesatzung (Stammsatzung) bestand zum damaligen Zeitpunkt kein Anlass.

Zwischenzeitlich ist durch eine Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 13.01.2010 eine Anpassung der Wasserabgabesatzung erforderlich geworden. Bei der Überarbeitung wurden auch die vom Bayer. Gemeindetag empfohlenen Aktualisierungen eingearbeitet. Die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung sind in der beigefügten Satzung rot markiert. Die Satzungsneufassung soll am 01.05.2011 in Kraft treten.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt eine neue Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Vöhringen (Wasserabgabesatzung - WAS), die nach ihrer amtlichen Bekanntmachung am 01.05.2011 in Kraft tritt. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Nach Sachinformation durch Bürgermeister Janson ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender Empfehlungsbeschluss:

Beschluss

Der Stadtrat erlässt eine neue Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Vöhringen (Wasserabgabesatzung - WAS), die nach ihrer amtlichen Bekanntmachung am 01.05.2011 in Kraft tritt. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.1. NPD Bezirksparteitag im Kulturzentrum am 26.02.2011 und Gegendemonstration hierzu Dank Bürgermeister Janson und Anfrage Herr Kelichhaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 28.02.2011 ö 3.1

Diskussionsverlauf

Dank Bürgermeister Janson

Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf den Bezirksparteitag der NPD im Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ und die Gegendemonstration hierzu am vergangenen Samstag, den 26.02.2011, und führt aus, dass die Veranstaltung gut und friedlich abgelaufen sei. Er bedankt sich hierfür bei der an der Gegendemonstration teilnehmenden Bevölkerung, den Organisatoren sowie bei den Polizeikräften der PI Illertissen, der PI Neu-Ulm, der Bereitschaftspolizei und dem Polizeipräsidium Schwaben, die alle sehr gut vorbereitet gewesen seien.

Anfrage Herr Kelichhaus

Herr Kelichhaus schließt sich den Dankensworten an und erkundigt sich, wer die Kosten für den Einsatz der Polizeikräfte trägt.

Bürgermeister Janson stellt dar, dass die Polizeikräfte Bedienstete des Freistaates Bayern sind, der somit auch die Personalkosten für diesen Einsatz trägt. Die Stadt Vöhringen hat lediglich die Kosten für die Getränke der Sicherheitskräfte übernommen.