Datum: 31.03.2011
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:45 Uhr bis 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 24.02.2011 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 28.02.2011 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 01.03.2011 - öffentlicher Teil
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
4 Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Erhebung von Herstellungsbeiträgen; Anrechnung von in der Vergangenheit geleisteten Pauschalzahlungen
3 Ortsrecht der Stadt Vöhringen Satzung für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Vöhringen Neufassung
2 Biogasanlage Wiedenmann; Versorgungsmöglichkeit von öffentlichen und privaten Gebäuden mit Abwärme; 1. Information; 2. Absichtserklärung der Stadt Vöhringen
5.1 Bedarfsumfrage an den Grundschulen Information Bürgermeister Janson

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 31.03.2011 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 24.02.2011 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 31.03.2011 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 24.02.2011.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 28.02.2011 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 31.03.2011 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 28.02.2011.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 01.03.2011 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 31.03.2011 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 01.03.2011.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 31.03.2011 ö 5
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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 31.03.2011 ö 6

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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4. Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Erhebung von Herstellungsbeiträgen; Anrechnung von in der Vergangenheit geleisteten Pauschalzahlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 28.02.2011 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 31.03.2011 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Bei der Berechnung von Herstellungsbeiträgen für Grundstücke, die früher bereits als unbebaute Grundstücke z.B. eine pauschale Anschlussgebühr zu entrichten hatten, fehlte eine entsprechende praktikable Übergangsregelung, wie diese erfolgte (pauschale) Beitragserhebung bei einer neuen Veranlagung (meist nach Bebauung desselben Grundstückes) berücksichtigt werden sollte.

Bei Beitragserhebungen, die nicht lediglich pauschal erfolgten, sondern einen nachvollziehbaren Bezug zur beabsichtigten abgerechneten Geschossfläche hatten, wurden diese nachvollziehbaren Geschossflächen angerechnet. Lediglich bei denjenigen Fällen, bei denen sich kein „Flächenbezug“ herstellen ließ, wurde der geleistete Betrag in Anrechnung gebracht.

Diese Vorgehensweise für die betreffenden wenigen Einzelfälle wurde nun vom Prüfungsverband moniert. Es wurde vorgeschlagen, außerhalb der jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzung, eine Regelung zu finden, die die Intention der gültigen Beitrags- und Gebührensatzungen aufgreift und nicht Beträge, sondern Flächen anrechnet bzw. saldiert.

Um eine mit den gültigen Satzungsbestimmungen vergleichbare Regelung zu erreichen, wird vorgeschlagen, bei allen bislang pauschal (mit einem bestimmten Geldbetrag) erfolgten Beitragsfestsetzungen oder bei solchen, bei denen sich auch kein Zusammenhang zu einer festgesetzten Geschossfläche herstellen lässt, grundsätzlich eine fiktive Geschossfläche, die ein Viertel der jeweiligen Grundstücksfläche beträgt, in Ansatz zu bringen.

Empfehlung

„In den Fällen der Erhebung von Herstellungsbeiträgen für die Wasserversorgungs- und die Entwässerungsanlage, bei denen durch Bebauung eines bereits zu Herstellungsbeiträgen (oder ähnlichen, den Herstellungsbeiträgen dem Wesen nach entsprechenden – pauschalen –Zahlungen) veranlagten unbebauten Grundstückes erstmalig konkrete beitragspflichtige Geschossflächen entstehen, wird ab sofort als bereits abgegoltene fiktive Geschossfläche, entsprechend der geltenden Satzungsregelungen, für unbebaute Grundstücke ein Viertel der Grundstücksfläche als Geschossfläche in Ansatz gebracht.“

Diskussionsverlauf

Auch hier nimmt Bürgermeister Janson Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 28.02.2011. Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht fo lgender

Beschluss

„In den Fällen der Erhebung von Herstellungsbeiträgen für die Wasserversorgungs- und die Entwässerungsanlage, bei denen durch Bebauung eines bereits zu Herstellungsbeiträgen (oder ähnlichen, den Herstellungsbeiträgen dem Wesen nach entsprechenden – pauschalen –Zahlungen) veranlagten unbebauten Grundstückes erstmalig konkrete beitragspflichtige Geschossflächen entstehen, wird ab sofort als bereits abgegoltene fiktive Geschossfläche, entsprechend der geltenden Satzungsregelungen, für unbebaute Grundstücke ein Viertel der Grundstücksfläche als Geschossfläche in Ansatz gebracht.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Ortsrecht der Stadt Vöhringen Satzung für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Vöhringen Neufassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 28.02.2011 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 31.03.2011 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurden mit Wirkung ab 01.01.2010 die Entwässerungssatzung, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerung und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung neu gefasst und der aktuellen Rechtslage angepasst. Für die Modifizierung der aus dem Jahr 1995 stammenden Wasserabgabesatzung (Stammsatzung) bestand zum damaligen Zeitpunkt kein Anlass.

Zwischenzeitlich ist durch eine Änderung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 13.01.2010 eine Anpassung der Wasserabgabesatzung erforderlich geworden. Bei der Überarbeitung wurden auch die vom Bayer. Gemeindetag empfohlenen Aktualisierungen eingearbeitet. Die Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung sind in der beigefügten Satzung rot markiert. Die Satzungsneufassung soll am 01.05.2011 in Kraft treten.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt eine neue Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Vöhringen (Wasserabgabesatzung - WAS), die nach ihrer amtlichen Bekanntmachung am 01.05.2011 in Kraft tritt. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson verweist auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 28.02.2011. Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat erlässt eine neue Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Vöhringen (Wasserabgabesatzung - WAS), die nach ihrer amtlichen Bekanntmachung am 01.05.2011 in Kraft tritt. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Biogasanlage Wiedenmann; Versorgungsmöglichkeit von öffentlichen und privaten Gebäuden mit Abwärme; 1. Information; 2. Absichtserklärung der Stadt Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 31.03.2011 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Förderung regenerativer bzw. erneuerbarer Energien ist ein Ziel, das die Bundesregierung neben ihren allgemeinen Klimaschutzzielen im Erneuerbare-Energie-Gesetz festgelegt hat. Dieser Zielsetzung kommt die Stadt Vöhringen gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse in Japan gerne nach.

Aus diesem Grunde steht die Stadt Vöhringen z.B. auch seit längerem in Kontakt mit Herrn Anton Oliver Wiedenmann, Betreiber der Biogasanlage Wiedenmann, um die bislang zum großen Teil ungenutzt an die Atmosphäre abgegebene Prozesswärme seiner Biogasanlage besser nutzen zu können. Dieses Ansinnen ist sowohl aus ökologischer wie ökonomischer Sicht notwendig.

Herr Wiedenmann hat sich zur Umsetzung dieser Nutzung eines Fachbetriebes, der Firma Buck GmbH aus Beimerstetten, bedient.

Am 29. Juni 2010 fand hierzu bereits eine Informationsveranstaltung im Gasthaus „Zum Hobel“ in Illerberg statt. Die Stadtverwaltung hat hierbei auch erklärt, grundsätzlich an einem Anschluss der Mehrzweckhalle und der Grundschule Illerberg interessiert zu sein.

Nachdem u. a. an die Aufstellung eines Blockheizkraftwerkes im Bereich der Schule gedacht ist, wäre es wohl nahezu zwingend, die Aufstellungs- und Installationsarbeiten in den Sommerferien durchzuführen. Dadurch ist eine gewisse Eilbedürftigkeit gegeben.

Bei der Stadtratssitzung am 31.03.2011 wird Herr Buck anhand von Plänen die angedachte Führung der Gas- und Wärmeleitung vorstellen und die notwendigen Umbauarbeiten benennen sowie die vorgesehenen Versorgungsbedingungen für die Stadt Vöhringen vortragen. Sowohl Herr Buck als auch Herr Wiedenmann werden für ergänzende Rückfragen zur Verfügung stehen.

Neben diesen städtischen Gebäuden sollen auch einige private Gebäude in der Straße „Neue Welt“,  jedenfalls mittelfristig, angeschlossen werden. Dies bedeutet, dass z. B. nicht nur die Bedingungen für die Einlegung einer Gasleitung in die zwischen der Biogasanlage Wiedenmann und den Gebäuden von Mehrzweckhalle und Schule Illerberg liegenden städtischen Grundstücke geregelt werden müssen, sondern insbesondere auch die Verlegung einer Fernwärmeleitung von dem geplanten Blockheizkraftwerk in die Mehrzweckhalle sowie das Schulgebäude und die öffentliche Straße „Neue Welt“.

Nachdem die Stadtverwaltung, wie bereits ausgeführt, dem Vorhaben insbesondere aus ökologischen Gründen sehr positiv gegenübersteht, wäre es aus Sicht der Stadtverwaltung sinnvoll, diese durch einen entsprechenden Beschluss formal damit zu beauftragen, die vorgestellte Art der Wärmeversorgung für öffentliche und private Gebäude voranzutreiben.   

Empfehlung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit Herrn Anton Oliver Wiedenmann und Herrn Ernst Buck, Geschäftsführer der Buck GmbH, weitere Gespräche zu führen und die für eine Versorgung der städtischen Mehrzweckhalle sowie Schule Illerberg erforderlichen Verträge zur Versorgung mit Wärme vorzubereiten.

Des weiteren wird die Stadtverwaltung beauftragt, vertragliche Regelungen vorzubereiten, die eine Wärmeversorgung von privaten Gebäuden insbesondere durch die Zurverfügungstellung von städtischen Grundstücken ermöglicht.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass die erneuerbaren Energien zunehmend
an Bedeutung gewinnen, nicht zuletzt auch durch die aktuellen Ereignisse in Japan.
Die Stadt Vöhringen steht schon seit längerem auch vor dem Hintergrund der Zielsetzungen des neuen Erneuerbaren Energiegesetzes in Kontakt mit dem Betreiber der Biogasanlage in Illerberg, Herrn Oliver Wiedenmann bzw. der von ihm beauftragten Fachfirma Buck aus
Beimerstetten, um den bislang ungenutzten Teil der Prozesswärme – derzeit 55% ! - nutzen zu können.

Hierzu haben nach den Worten von Bürgermeister Janson bereits zwei Informationsveranstaltungen in Illerberg/Thal stattgefunden. Dabei habe sich gezeigt, dass ein Anschluss der benachbarten sog. „Rothsiedlung“ von den meisten Anliegern nicht beabsichtigt ist, da die dortigen Heizungen überwiegend auf einer Luftheizung basieren und insofern eine größere Umrüstung notwendig wäre. Denkbar wäre jedoch ein Anschluss der Häuser im Gebiet „Neue Welt“. Die Stadt Vöhringen selbst beabsichtige einen Anschluss der Schule und der Mehrzweckhalle an die Biogasanlage.

Im Anschluss daran stellt Herr Buck von der gleichnamigen Fachfirma das geplante Projekt vor. Er betont zunächst die Vorteile der Nahwärmeversorgung über die Biogasanlage
„Wiedenmann“ (umweltfreundlich, CO2-neutral, kostengünstig, regionale Wertschöpfung, Ressourcen werden gespart, Arbeitsplätze bleiben in der Region, nachwachsende Rohstoffe, Unabhängigkeit von Politik und Katastrophen) und zeigt sodann die Leitungsführung von der Biogasanlage zur Schule bzw. Mehrzweckhalle im südlichen Ortsbereich von Illerberg auf. Auf dem Schulgrundstück werde ein Blockheizkraftwerk errichtet, das die Abwärme aus der Biogasanlage in Strom umwandelt und in das öffentliche Netz eingespeist. Der Teil, der nicht von der Schule bzw. der Mehrzweckhalle verbraucht wird, kann an die benachbarten Wohngrundstücke abgegeben werden. Im Falle des Ausfalls der Biogasanlage könnte die Schule, die Mehrzweckhalle und auch die privaten Gebäude übergangsweise über die bestehende Heizungsanlage der Schule versorgt werden.

In der darauf folgenden Aussprache wird die Planung von allen Stadtratsmitgliedern einhellig begrüßt und auch in gewisser Weise als „Pilotprojekt“ für das Stadtgebiet Vöhringen gesehen.
Auf einzelne Nachfragen wird deutlich, dass
?        dieses Gasnetz so ausgebaut wird, damit der Strom auch noch an den kältesten Tagen abgegeben werden kann,
?        die Versorgung der Schule und der Mehrzweckhalle Priorität hat,
?        die Heizung der Schule so ausgelegt ist, dass im Bedarfsfall die Schule, die Mehrzweckhalle und die benachbarten an die Biogasanlage angeschlossenen Gebäude versorgt werden könnten,
?        dieses Vorhaben in den Sommerferien realisiert werden soll,
?        eine grundsätzliche Einigung über die Zahlungsmodalitäten mit Herrn Wiedenmann
bereits erzielt worden sei, Detailverhandlungen würden in nächster Zeit noch statt finden.


Im Ergebnis der Beratungen ergeht sodann folgender

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit Herrn Anton Oliver Wiedenmann und Herrn Ernst Buck, Geschäftsführer der Buck GmbH, weitere Gespräche zu führen und die für eine Versorgung der städtischen Mehrzweckhalle sowie Schule Illerberg erforderlichen Verträge zur Versorgung mit Wärme vorzubereiten.

Des weiteren wird die Stadtverwaltung beauftragt, vertragliche Regelungen vorzubereiten, die eine Wärmeversorgung von privaten Gebäuden insbesondere durch die Zurverfügungstellung von städtischen Grundstücken ermöglicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.1. Bedarfsumfrage an den Grundschulen Information Bürgermeister Janson

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 31.03.2011 ö 5.1

Diskussionsverlauf

Information

Bürgermeister Janson informiert über ein Schreiben des Elternbeiratsvorsitzenden der Grundschule Vöhringen Nord, Herr Dr. Alt, in dem er die Verärgerung des Elternbeirates über die angeblich von der Stadt Vöhringen geplante Einführung einer Ganztagesklasse an der Grundschule Vöhringen Nord zum Ausdruck bringt. Dieses Schreiben wird den Stadtratsmitgliedern in der Sitzung ausgeteilt (s. Anlage).

Bürgermeister Janson stellt hierzu klar, dass es sich lediglich um eine Bedarfsabfrage der Stadtverwaltung Vöhringen für die beiden Grundschulen Nord und Süd bei den Eltern für das Schuljahr 2011/2012 handelt, auf die man sich mit den beiden Schulleitern und dem Staatlichen Schulamt Neu-Ulm letzte Woche verständigt habe.

Bei dieser Bedarfsermittlung geht es um die Fragen:
      • Würde ich mein Kind auf jeden Fall für die Ganztagesklasse anmelden?
(Unterricht/Betreuung bis 15.30 Uhr/Mo-Fr/einschl. Mittagessen)
      • Habe ich eher ein Interesse für die Mittagsbetreuung?
(Mo-Fr/wahlweise Mittagessen, päd. Spielangebot ggf. Hausaufgabenerledigung;
hier könnten auch einzelne Wochentage gebucht werden: bis 14.00 Uhr oder bis 14.30 Uhr)
      • Benötige ich eine umfangreiche Betreuung mit Hausaufgabenerledigung im Schülerhort?
(Mo-Fr/11.00 Uhr – 17.00 Uhr einschließlich Mittagessen und
Mo-Fr/8.00 -16-.00 Uhr Betreuung auch in der Ferienzeit)

Mit dieser bloßen Bedarfsabfrage sei aber, so Bürgermeister Janson, noch keinesfalls eine Entscheidung zur Einführung einer gebundenen Ganztagesschule an der Grundschule Nord verbunden. Mit dieser Umfrage solle auch weder in einer "Nacht und Nebel-Aktion“ Fakten geschaffen werden, noch soll die Grundschule Nord in irgendeiner Weise massiv benachteiligt werden.

Im Gegenteil, die Bemühen der Stadt Vöhringen würden gerade dahin gehen, die Zukunftsfähigkeit der Grundschule Nord auch weiterhin zu sichern. Aus diesem Grunde habe es bereits in der Vergangenheit und jüngst letzte Woche mehrere Gespräche mit Herrn Rektor Baur gegeben.

Diese Bedarfsermittlung sei noch völlig unverbindlich. Sie müsse auch nicht bis zum erwähnten 6. April 2011 erklärt bzw. abgeschlossen sein. Dies wäre tatsächlich nicht zumutbar. Die Bedarfsabfrage werde auch erst im Laufe der nächsten Woche an die Eltern abgesandt. Der Rücklauf ist bis 11.04.2011 vorgesehen.