Datum: 14.04.2011
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:35 Uhr bis 18:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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14.04.2011
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ö
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1 |
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1.1. Stadtratssitzung vom 31.03.2011 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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14.04.2011
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ö
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1.1 |
Beschluss
„Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 31.03.2011.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 04.04.2011 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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14.04.2011
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ö
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1.2 |
Beschluss
„Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 04
.04.2011.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 07.04.2011 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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14.04.2011
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ö
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1.3 |
Beschluss
„Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsaussch
usses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 07.04.2011.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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14.04.2011
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ö
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4 |
Diskussionsverlauf
Keine Wortmeldung
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5. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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14.04.2011
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ö
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5 |
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3. Bayerisches Städtebauförderungsprogramm;
Städtebauliches Entwicklungskonzept Illerberg / Thal;
Beschlussfassung zum Konzept
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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14.04.2011
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ö
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Beschließend
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3 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson stellt einleitend klar, dass insbesondere aufgrund dessen, dass eine Vielzahl von Stadträten bei den Ortsteilentwicklungsveranstaltungen Illerberg-Thal nicht anwesend sein konnten, heute lediglich eine Vorstellung der Ergebnisse und keine Beschlussfassung vorgesehen sei.
Nachdem die Städtebauförderungsmittel noch weiter gekürzt werden sollen, ist es umso erfreulicher, dass die Stadt Vöhringen mit dieser Maßnahme noch in das entsprechende Programm aufgenommen worden ist und deswegen auch mit einer Bezuschussung einzelner konkreter Maßnahmen gerechnet werden könne.
Bürgermeister Janson bedankt sich auch in diesem Rahmen nochmals für die rege Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger bei den einzelnen Veranstaltungen.
Viele vorgebrachten Ideen seien zwar nicht neu und es können sicher auch einige Ideen nicht umgesetzt werden. Dennoch, so Bürgermeister Janson weiter, sei es sehr erfreulich, dass nun zum ersten Mal die Anliegen der Bürgerschaft quasi komplett auf dem Tisch lägen.
Aufgabe von Stadtrat und Stadtverwaltung sei es nun aber, die einzelnen vorgebrachten Punkte zu ordnen und insbesondere im Hinblick auf deren Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit zu prüfen.
Nachdem die Stadt Vöhringen in Illerberg und Thal über sehr wenig eigene Flächen verfüge, hänge die Umsetzung der Anregungen aus der Bürgerschaft jedoch ganz entscheidend unmittelbar davon ab, inwieweit der Privateigentümer bereit sei, bei der Realisierung dieses Konzeptes und einzelner Vorhaben selbst mitzuwirken.
Wichtig sei, auch zu erkennen, dass eine Ortsteilentwicklung nicht in einigen wenigen Jahren zu bewerkstelligen sei, sondern, dass jedenfalls bei einigen Projekten wohl auch generationenübergreifend gedacht und gehandelt werden müsse.
Die Stadt Vöhringen werde nun in Bälde einen Maßnahmenkatalog haben, der, so Bürgermeister Janson fortfahrend, dann insbesondere im Hinblick auf die jeweilige Finanzierbarkeit abgearbeitet werden könne.
Bürgermeister Janson begrüßt sodann Frau Haines vom Büro für Stadtplanung, Prof. Schirmer.
Frau Haines stellt zunächst kurz die angewandte Methodik vor und trifft dann insbesondere Aussagen zu der Bevölkerungsentwicklung, dem Wirtschaftsstandort, den Stärken und Schwächen der Ortsteile, den Leitbildern, sowie insbesondere den vier wesentlichen Zielen des Ortsentwicklungskonzeptes wie Ortskerngestaltung, Sicherung und Ausbau der Versorgungssituation, Schaffung von Begegnungsstätten und den Ausbau des Wegenetzes.
Die vom Büro für Stadtplanung erarbeitete umfassende Heftung sowie der konkrete und noch abschließend zu bearbeitende Projekt- und Maßnahmenkatalog wird allen Mitgliedern des Stadtrates spätestens zwei Wochen vor der kommenden Sitzung des Stadtrates am 26.05.2011 zur Verfügung gestellt, um eine adäquate Vorbereitung dieses Themenbereiches zur Stadtratsitzung zu ermöglichen. Im übrigen können umfassende Informationen auch bereits vorab der städtischen Homepage entnommen werden.
Bürgermeister Janson stellt nochmals dar, dass der zu beschließende Projekt- und Maßnahmenkatalog auf einen längeren Zeitraum ausgelegt sei. Die Verwaltung werde jedoch zwei Projekte vorschlagen, die noch dieses Jahr konkret angegangen werden sollen.
In der sich anschließenden Aussprache wird deutlich, dass einige Mitglieder des Stadtrates die gesammelten und erarbeiteten Ergebnisse des Entwicklungskonzeptes für Illerberg und Thal durchaus positiv sehen und deswegen auch zeitnah mit einer Umsetzung von ersten Projekten beginnen wollen. Allerdings wird auch seitens der Gremiumsmitglieder deutlich dargelegt, dass die Stadt Vöhringen die Wünsche zum einen nur nach ihrer finanziellen Leistungskraft umsetzen kann und zum anderen eine Umsetzung großteils
die Mitwirkung insbesondere von privaten Grundstückseigentümern voraussetzt.
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
1. Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Sportpark", § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB;
2. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB;
3. Beschluss über die Bestimmung der Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.04.2011
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ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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14.04.2011
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ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 01.12.2010 wurde unter Tagesordnungspunkt Nr. 2 aufgrund einer Information der Stadtverwaltung vom 01.12.2010 die mögliche Aufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ in den Raum gestellt. In der Niederschrift wurde vermerkt, dass diese Information zur Diskussion und Besprechung in den Fraktionen gedacht sei und dass, sollte sich aus diesen Beratungen keine gegenteiligen Äußerungen ergeben, das Stadtbauamt ein Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan „Sportpark“ einleiten würde.
Zunächst war zwar daran gedacht, den Bebauungsplan „Sportpark“ komplett ersatzlos aufzuheben, nachdem durch den Bau des Karl-Eychmüller-Sportparks der Bebauungsplan in seinen wesentlichen Teilen realisiert ist und nur durch eine Aufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ dem Bauwunsch von Herrn Hans-Georg Kast auf Errichtung eines Einfamilienhauses südlich seines elterlichen Hofes für seine in Bälde vierköpfige Familie nachgekommen werden kann.
Die ersatzlose Aufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ wäre auch aus Gründen der Klarheit und Wahrheit grundsätzlich zu begrüßen, weil es eine nicht unerhebliche Abweichung des realisierten Karl-Eychmüller-Sportparks von den Darstellungen im Bebauungsplan „Sportpark“ gibt und weil auch wesentliche Abweichungen zwischen der normierten Verkehrsführung und der tatsächlichen Verkehrsführung vorliegen.
Allerdings ist der Bebauungsplan „Sportpark“ insbesondere in seinem südwestlichen Teil noch nicht umgesetzt, so dass bei Würdigung der Gesamtumstände lediglich die nun vorgeschlagene Teilaufhebung opportun erscheint.
Mit der angedachten Teilaufhebung kann dem Bauwunsch von Herr Kast entsprochen werden, ohne mögliche Nachteile für die Stadt Vöhringen oder den SC Vöhringen in Kauf nehmen zu müssen.
Für die Aufhebung wie für die Teilaufhebung eines Bebauungsplanes gelten dieselben Vorschriften wie bei einer Bebauungsplanaufstellung, § 1 Abs. 8 BauGB.
Empfehlung
1. Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“, § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB ;
Der Bebauungsplan „Sportpark“ der Gemeinde Vöhringen, genehmigt mit Entschließung der Regierung von Schwaben vom 23.12.1969 und bekannt gemacht am 19.01.1970, soll teilweise aufgehoben werden.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Sportpark“ befindet sich im Südwesten von Vöhringen und wird im Norden begrenzt durch die Brandstraße, im Westen durch den Wielandkanal, im Süden durch den von der Illertaltangente Süd zum Vereinsgelände des Boxerhundevereins führenden asphaltierten Feldweg und im Osten durch die verlängerte Bellenberger Straße, den Mühlbach sowie die Sportparkstraße.
Der für diesen Bereich seit 1970 rechtskräftige Bebauungsplan ist durch den Bau des Karl-Eychmüller-Sportparks in seinen wesentlichen Teilen realisiert. Allerdings weicht u. a. die tatsächliche Situierung der Parkplätze und auch die tatsächliche Verkehrsführung insbesondere der Ortsverbindungsstraße zwischen Vöhringen und Bellenberg in der Natur deutlich von der Darstellung im Bebauungsplan „Sportpark“ ab.
Der Bebauungsplan „Sportpark“ soll zum einen deswegen in seinem nördlichen und seinem östlichen Teil, der geprägt ist durch die Festsetzung von öffentlichen Parkplätzen und die Darstellung der Verkehrsverbindung von Vöhringen nach Bellenberg, aufgehoben werden.
Der Bebauungsplan „Sportpark“ soll aber zum anderen in seinem nördlichen und östlichen Teil auch deswegen aufgehoben werden, um ein Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1241 der Gemarkung Vöhringen, direkt südlich des Anwesens „Zwischen den Bächen 79“, zulassen zu können.
Der Bereich des Bebauungsplanes „Sportpark“, der aufgehoben werden soll, befindet sich im nördlichen und östlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Sportpark“ und wird im Süden und Westen durch den weiterhin existierenden Bebauungsplan „Sportpark“ begrenzt. Im Norden wird der Änderungsbereich durch die Brandstraße und im Osten durch den Mühlbach sowie die im Bebauungsplan „Bei der Ölmühle“ liegende Bebauung begrenzt.
Die beigefügte Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs.1, § 1 Abs. 8 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB;
Die Planzeichnung des Bebauungsplanes „Sportpark“ vom 01.11.1968, die auch den Bereich des Bebauungsplanes darstellt der aufgehoben werden soll und das Datum 07.04.2011 trägt, wird als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB gebilligt.
3. Beschluss über die Bestimmung der Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB
Die nach § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Bürger ist in der Form durchzuführen, dass Ziele und Zwecke des eingeleiteten Verfahrens zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen öffentlich dargelegt und die Planzeichnung des Bebauungsplanes „Sportpark“ mit Darstellung des Aufhebungsbereiches auf die Dauer von vier Wochen im Stadtbauamt zur öffentlichen Einsichtnahme und Anhörung ausgelegt wird.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson erläutert nochmals den Hintergrund der vorbereiteten Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ und legt dar, dass diese Vorgehensweise dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspreche und damit der Bauwunsch des ehemaligen Vöhringer Bürgers erfüllt werden kann, ohne dass der Stadt Vöhringen oder dem SC Vöhringen Nachteile erwachsen würden.
Im Ergebnis einer kurzen Aussprache, in der insbesondere noch über den vorgeschlagenen konkreten
Umgriff der Bebauungsplanteilaufhebung diskutiert und in deren Ergebnis der vorgeschlagene Umgriff der Bebauungsplanteilaufhebung um die südliche Teilfläche reduziert wird, ergehen folgende Beschlüsse:
Beschluss
„1. Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“, § 2 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB ;
Der Bebauungsplan „Sportpark“ der Gemeinde Vöhringen, genehmigt mit Entschließung der Regierung von Schwaben vom 23.12.1969 und bekannt gemacht am 19.01.1970, soll teilweise aufgehoben werden.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes „Sportpark“ befindet sich im Südwesten von Vöhringen und wird im Norden begrenzt durch die Brandstraße, im Westen durch den Wielandkanal, im Süden durch den von der Illertaltangente Süd zum Vereinsgelände des Boxerhundevereins führenden asphaltierten Feldweg und im Osten durch die verlängerte Bellenberger Straße, den Mühlbach sowie die Sportparkstraße.
Der für diesen Bereich seit 1970 rechtskräftige Bebauungsplan ist durch den Bau des Karl-Eychmüller-Sportparks in seinen wesentlichen Teilen realisiert. Allerdings weicht u. a. die tatsächliche Situierung der Parkplätze und auch die tatsächliche Verkehrsführung insbesondere der Ortsverbindungsstraße zwischen Vöhringen und Bellenberg in der Natur deutlich von der Darstellung im Bebauungsplan „Sportpark“ ab.
Der Bebauungsplan „Sportpark“ soll zum einen deswegen in seinem nördlichen und seinem östlichen Teil, der geprägt ist durch die Festsetzung von öffentlichen Parkplätzen und die Darstellung der Verkehrsverbindung von Vöhringen nach Bellenberg, aufgehoben werden.
Der Bebauungsplan „Sportpark“ soll aber zum anderen in seinem nördlichen und östlichen Teil auch deswegen aufgehoben werden, um ein Wohnhaus auf dem Grundstück Flur-Nr. 1241 der Gemarkung Vöhringen, direkt südlich des Anwesens „Zwischen den Bächen 79“, zulassen zu können.
Der Bereich des Bebauungsplanes „Sportpark“, der aufgehoben werden soll, befindet sich im nördlichen und östlichen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Sportpark“ und wird im Süden und Westen durch den weiterhin existierenden Bebauungsplan „Sportpark“ begrenzt. Im Norden wird der Änderungsbereich durch die Brandstraße und im Osten durch den Mühlbach sowie die im Bebauungsplan „Bei der Ölmühle“ liegende Bebauung begrenzt.
Die beigefügte Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs.1, § 1 Abs. 8 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB;
Die Planzeichnung des Bebauungsplanes „Sportpark“ vom 01.11.1968, die auch den Bereich des Bebauungsplanes darstellt der aufgehoben werden soll und das Datum 14.04.2011 trägt, wird als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB gebilligt.
3. Beschluss über die Bestimmung der Art und Weise der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB
Die nach § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 8 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Bürger ist in der Form durchzuführen, dass Ziele und Zwecke des eingeleiteten Verfahrens zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ im amtlichen Mitteilungsblatt der Stadt Vöhringen öffentlich dargelegt und die Planzeichnung des Bebauungsplanes „Sportpark“ mit Darstellung des Aufhebungsbereiches auf die Dauer von vier Wochen im Stadtbauamt zur öffentlichen Einsichtnahme und Anhörung ausgelegt wird.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4.1. Baubeginn in der Bahnhofstraße sowie Einbau einer Fußgängerquerungshilfe in der Ulmer Straße;
Information durch Bürgermeister Janson
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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14.04.2011
|
ö
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4.1 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson informiert die Mitglieder des Stadtrates, dass Ende April mit der Neu
gestaltung der Bahnhofstraße begonnen werden wird.
Er informiert weiter, dass in diesem Zusammenhang auch die bereits vor längerem beschlossene Fußgängerquerungshilfe in der Ulmer Straße realisiert werden wird.
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5.1. Geplante Errichtung eines Wasserkraftwerkes an der Iller im Bereich von Au;
Anfrage von Herrn Barth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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14.04.2011
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ö
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5.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Barth nimmt Bezug auf den kürzlich erschienen Presseartikel bezüglich der geplanten Errichtung eines weiteren Wasserkraftwerkes an der Iller und frägt an, ob der Stadtverwaltung hierzu nähere Informationen vorliegen.
Bürgermeister Janson antwortet, dass der Stadt Vöhringen bis dato noch keine offizielle Information vorliege.
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5.2. Zurückstellung der Entscheidung über die Zulassung eines Dartclubs in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 07.04.2011;
Anfrage von Herrn Barth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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14.04.2011
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ö
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5.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Barth berichtet, dass in der Öffentlichkeit immer wieder behauptet werde, die Verwaltung sei träge. Er habe diesen Ausführungen stets widersprochen und die Verwaltung verteidigt. Allerdings sehe er sich aufgrund der Vorgehensweise des Stadtbauamtes im Zusammenhang mit dem Antrag auf Nutzungsänderung von Frau Konrad für ihr Gebäude „Bahnhofstraße 3“ gezwungen, seine bislang positive Einstellung zu überdenken.
Herr Barth führt im Einzelnen aus, dass er wisse, dass dem Stadtbauamt im Vorfeld der Entscheidung über den Bauantrag bekannt war, dass Frau Konrad ihre Räume an einen Dartclub vermieten wolle. Er habe diesbezüglich sowohl mit dem Architekten von Frau Konrad, Herrn Guido Schmölz sowie Vertretern des Dartclubs gesprochen. Die Vertreter des Dartclubs hätten ihre konkreten Pläne Herrn Schmid vorgestellt. Auch läge seitens des Landratsamtes Neu-Ulm gegenüber dem Dartclub bereits die Genehmigung vor. Es komme deswegen nur noch auf die zustimmende Entscheidung der Stadt Vöhringen an.
Wenn seitens des Stadtbauamtes behauptet werde, bei der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses seien die für eine positive Entscheidung notwendigen konkreten Unterlagen nicht vorgelegen, könne es sich nur um eine Lüge handeln, um von eigenem Fehlverhalten abzulenken.
Herr P. Schmid widerspricht den Aussagen von Herrn Barth vehement. Richtig sei, dass dem Stadtbauamt im Vorfeld der Entscheidung über den Antrag auf Nutzungsänderung bekannt war, dass eine mögliche Nutzungsoption die Vermietung auch an einen Dartclub war. Allerdings wurde der Antrag auf Nutzungsänderung bewusst auch für eine Büro- oder Verkaufsnutzung offengehalten, weil sich die Gebäudeeigentümerin aufgrund anderweitiger Nachfrage offensichtlich noch nicht auf eine Vermietung an einen Dartclub festlegen und die Nutzung entsprechend festschreiben wollte.
Der Antrag auf Nutzungsänderung, der eine Genehmigung für drei unterschiedliche Nutzungen beinhaltet, wurde mit dem Landratsamt Neu-Ulm, Abteilung Rechtliche Bauordnung, im Beisein des Architekten dahingehend telefonisch besprochen, dass der Antrag für drei unterschiedliche Nutzungen zwar gestellt werden könne, jedoch für jede Nutzung u. a. ein konkreter Grundrissplan nötig sei. Vor der Nutzungsaufnahme sei dann die abschließende Entscheidung über die konkrete Nutzung zu treffen.
Dem Stadtbauamt habe, so Herr Peter Schmid weiter, zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Nutzungsänderung absolut noch kein konkreter Antrag auf Einrichtung eines Dartclubs vorgelegen. Auch haben die hierfür notwendigen Unterlagen wie konkreter Grundrissplan und Betriebsbeschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht vorgelegen, so dass aus rechtlicher Sicht mangels Konkretheit eine zustimmende Entscheidung nicht möglich war. Im übrigen liege dem Stadtbauamt auch bis zum heutigen Tag weder ein entsprechender Antrag noch die notwendigen Unterlagen vor.
Bürgermeister Janson äußert sich sehr befremdet über die Art sowie den Inhalt der Äußerungen von Herrn Barth.
Das Stadtbauamt habe, so Bürgermeister Janson, in besonderer Weise vor der April-Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses innerhalb kürzester Zeit die leider oftmals sehr kurzfristig eingehenden Bauanträge vorbereitet und dem Bau- und Verkehrsausschuss zur Entscheidung vorgelegt. Dabei sei darauf hinzuweisen, dass zwischenzeitlich häufig nur noch der Betreff des Bauantrages noch rechtzeitig zur Bekanntgabe an das Gremium gemeldet werde, während der Bauantrag dann oft nur sehr kurz vor der Sitzung eingereicht werde. Leider sei auch zu beobachten, dass die rechtliche Qualität der Bauanträge nachgelassen habe, so dass regelmäßig sehr zeitintensive Rückfragen und Nachforderungen notwendig werden.
Im übrigen könne nur über einen hinreichend konkretisierten Bauantrag positiv entschieden werden.
Anmerkung der Verwaltung:
Der konkrete Antrag auf Einrichtung eines Dartclubs ist nun am 18.04.2011 mit den erforderlichen Unterlagen beim Stadtbauamt eingegangen.
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5.3. Geplante Errichtung eines Wasserkraftwerkes an der Iller im Bereich von Au;
Anfrage von Herrn Kreisl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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14.04.2011
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ö
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5.3 |
Diskussionsverlauf
Herr Kreisl nimmt Bezug auf die Anfrage von Herrn Barth unter Tagesordnungspunkt Nr. 5.1 und bittet um eine Aussage, ob die Stadt Vöhringen noch offiziell über den aktuellen Sachstand informiert und an einem möglichen Verfahren beteiligt werden wird.
Bürgermeister Janson erklärt, er gehe davon aus, dass durch das Landratsamt Neu-Ulm ein formales Verfahren eingeleitet werden wird, an dem u. a. wohl auch die Stadt Vöhringen beteiligt werden dürfte.
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5.4. Bauarbeiten an der neugestalteten Ulmer Straße im Bereich des Eiscafe "Cortina";
Anfrage von Herrn Maier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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14.04.2011
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ö
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5.4 |
Diskussionsverlauf
Herr Maier bittet um Auskunft, was im öffentlichen Bereich vor dem Eiscafe „Cortina“ gebaut bzw. repariert werde.
Bürgermeister Janson erläutert, dass es hier einen Wasserrohrbruch gegeben habe, der im Rahmen der Gewährleistung repariert werde. Von Vorteil sei, dass nur der gepflasterte Gehwegbereich und nicht der asphaltierte Bereich der Ulmer Straße betroffen sei
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