Datum: 02.05.2011
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
2 Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) Zustimmung zur Jahresrechnung 2010
3 Neufestlegung eines Straßennamens für das kleinere Neubaugebiet im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 1394 der Gemarkung Illerberg
1 Erhöhung der Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2011; Vorberatung

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.05.2011 ö 4

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.05.2011 ö 5

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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2. Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) Zustimmung zur Jahresrechnung 2010

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.05.2011 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Nach dem Ergebnis der Jahresrechnung 2010 beträgt das Defizit der Stadt
Vöhringen im Bereich der Kommunalen Verkehrsüberwachung 32.431,45 €
(Vorjahr 19.889,69 €).

Die Defizitentwicklung in der Übersicht:

?        2002        10.108,73 €
?        2003        15.234,40 €
?        2004          8.296,98 €
?        2005          9.003,12 €
?        2006          1.781,19 €
?        2007          9.082,33 €
?        2008        16.234,65 €
?        2009        19.889,69 €
?        2010        32.431,45 €

Für alle vier Kommen ergibt sich im Jahr 2010 ein Defizit.
Für die Stadt Vöhringen in Höhe von 32.431,45 €; Illertissen in Höhe von 24.448,74 €; Senden in Höhe von 35.264,00 € und Unterroth in Höhe von 4.874,17 €.

Dies liegt vor allem an der Neubeschaffung der digitalen Mess- und Auswertetechnik sowie auch an den zurückgegangenen Fallzahlen und der damit verbundenen
Einnahmerückgänge in den Kommunen.
In Vöhringen sind die Fallzahlen im ruhenden Verkehr seit 2002 am höchsten,
dagegen im fließenden Verkehr am niedrigsten.
Der fließende Verkehr bringt eben auch die Einnahmen.
Der Rückgang im fließenden Verkehr liegt unter anderem auch an der Einarbeitungsphase der neuen Mitarbeiter und ist gleichzeitig aber auch das Resultat der konsequenten Überwachungstätigkeit.

Aufgrund der sparsamen Haushaltsführung liegen die Ausgaben im Verwaltungshaushalt unter denen vom Jahr 2009, obwohl noch Zusatzausgaben für die Schulung und Neuausstattung (Kleidung) für den neuen Mitarbeiter angefallen sind.
Der Anteil der Stadt Vöhringen am Verwaltungshaushalt liegt bei 66.434,52 €
(Vorjahr 77.359,43 €).

Die Zahlen sehen konkret wie folgt aus:

               2010                2009                2008                2007                2006
Ruhender Verkehr                1.925                1.786                1.813                1.822                1.829
Fließender Verkehr                3.312                5.850                6.201                6.279                5.604
Gesamt                        5.237                7.636                8.014                8.101                7.433

Die anteiligen Ausgaben im Vermögenshaushalt 2010 belaufen sich für die Stadt Vöhringen durch die Anschaffung der neuen digitalen Mess- und Auswertetechnik auf 10.643,07 €. Diese Notwendigkeit wurde bereits bei der letzten Jahresrechnung 2009 dargestellt. Die Ersatzbeschaffung war aufgrund der stark veralteten Filmbühne und Umstellung auf Digitaltechnik erforderlich.





Die Umrüstung war auch notwendig, da das bisherige Fotogeschäft die Filmentwicklung auf herkömmlicher Basis eingestellt hat und die Produktion der Filme durch den Filmhersteller eingestellt wurde.

Das Gebührenaufkommen für die Stadt Vöhringen ist mit 44.646,14 € aufgrund der
geringeren Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr, wo es bei 58.214,96 € lag, deutlich
zurück gegangen.

Der Vergleich der Mitgliedsstädte 2010 sieht wie folgt aus:

Illertissen:  Ausgaben:        76.570,12 €        Einnahmen: 52.121,38 €        Differenz: 24.448,74 €
Senden:     Ausgaben:        92.617,88 €        Einnahmen: 57.353,88 €        Differenz: 35.264,00 €
Unterroth:   Ausgaben:        12.770,77 €        Einnahmen:   7.896,60 €        Differenz:   4.874,17 €
Vöhringen: Ausgaben:        77.077,59 €        Einnahmen: 44.646,14 €        Differenz: 32.431,45 €

Die Stadtverwaltung empfiehlt, der Jahresrechnung 2010 zuzustimmen.

Die Geschäftsführerin der Kommunalen Verkehrsüberwachung, Frau Monika Rehm,
wird in der Sitzung anwesend sein und für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Die Jahresrechnung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2010 der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2010.
Die Abrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt aus, dass die Stadt Vöhringen nunmehr seit 15 Jahren zusammen mit den Städten Illertissen und Senden die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) betreibt. Im Jahr 2008 sei auch noch die Gemeinde Unterroth im Bereich der Geschwindigkeitsmessungen hinzugekommen. Die KVÜ habe sich nach den Worten von Bürgermeister Janson in dieser Zeit bewährt. Sie trage zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und besseren Parkraumbewirtschaftung bei. Die Überwachungstätigkeit erfolge auch nicht, wie von einigen immer wieder behauptet wird, um die Verkehrsteilnehmer abzuzocken. Wie die diesjährige Abrechnung zeige, müsse die Stadt Vöhringen, ebenso wie die anderen Kommunen, sogar kräftig drauf zahlen, nachdem das bisherige Messgerät erneuert werden musste.

Die gestiegenen Kosten für die KVÜ haben nach Meinung einiger Ausschussmitglieder nunmehr allerdings eine Höhe erreicht, die Anlass dazu geben, evtl. auch über einen Ausstieg aus der KVÜ, zumindest aber über Modalitätsänderungen – Gleichstellung des Überwachungsumfangs der Städte Illertissen, Senden und Vöhringen / Illertissen hat seit 2003 ihre Zeiten reduziert – nachzudenken.

Die Gründe für die gestiegenen Kosten liegen nach Auskunft von Frau Rehm, Geschäftsstellenleiterin der KVÜ, neben den erwähnten Investitionskosten auch im Rückgang der Fallzahlen, vor allem bei der Geschwindigkeitsüberwachung. Bürgermeister Janson führt diesen Rückgang teilweise auch auf die Baumaßnahmen im Innenstadtbereich im letzten Jahr zurück. Die Fallzahlen des 1. Quartals 2011 liegen nach Angaben von Frau Rehm in etwa auf dem Niveau des letzten Jahres. Nachdem die Investitionskosten in diesem Jahr nicht mehr zu Buche schlagen, wird das Defizit aller Voraussicht nach auch wieder etwas sinken.

Die meisten Gremiumsmitglieder halten die KVÜ auch weiterhin für eine sinnvolle und effektive Einrichtung. Im Ergebnis der Aussprache ergeht schließlich folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2010 der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2010.
Die Abrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Neufestlegung eines Straßennamens für das kleinere Neubaugebiet im Bereich des Grundstückes Flur-Nr. 1394 der Gemarkung Illerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.05.2011 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Auf dem ehemaligen Grundstück Flur-Nr. 1394 der Gemarkung Illerberg – östlich der Heerstraße - wurde kürzlich mit den Erschließungsarbeiten für eine Bebauung mit Wohn-gebäuden begonnen.

Die Verkehrserschließung des Areals soll über die neue, zukünftig öffentliche Straße erfolgen.

Im Bereich östlich der Heerstraße wurden die bisher gebauten Straßen sowie die Straßen, die aufgrund des bestehenden Bebauungsplanes noch geplant sind, nach alten Berufsbezeichnungen benannt:

Küferweg, Schreinerstraße, Wanglerstraße, Sattlerstraße und Bauernstraße.

Die Stadtverwaltung schlägt deshalb folgende Namen für die neue Straße alternativ vor:

Weberstraße
Maurerstraße
Drexlerstraße
Seilerstraße

Ein Eigentümer des Areal hat gleichfalls den Vorschlag „Weberstraße“ genannt.

Empfehlung

Das östlich der Heerstraße in Illerberg entstehende neue Wohnbaugebiet wird über eine neue Erschließungsstraße (Grundstück Flur-Nr. 1394 der Gemarkung Illerberg) an die Heerstraße angeschlossen.

Diese neu zu bauende und künftig öffentliche Straße wird als „Weberstraße“ bezeichnet.

Diskussionsverlauf

Nach kurzem Sachvortrag durch Bürgermeister Janson ergeht folgender

Beschluss

Das östlich der Heerstraße in Illerberg entstehende neue Wohnbaugebiet wird über eine neue Erschließungsstraße (Grundstück Flur-Nr. 1394 der Gemarkung Illerberg) an die Heerstraße angeschlossen.

Diese neu zu bauende und künftig öffentliche Straße wird als „Weberstraße“ bezeichnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1. Erhöhung der Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2011; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 02.05.2011 ö Vorberatung 1

Sachverhalt

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 wurde auch im Hinblick auf die sehr schlechte Haushaltslage die turnusgemäße Anpassung der Beiträge für die Kinderbetreuungs-einrichtungen vorgesehen.

Bei der letzten Erhöhung zum September 2009 hatte man sich damals dafür ausgesprochen, in nicht allzu großen Zeitabständen jeweils eine moderate Beitragssteigerung vorzunehmen, um nicht allzu große prozentuale Erhöhungen vornehmen zu müssen.

Unter Berücksichtigung der gestiegenen Betriebskosten und dem bedarfsgerechten wie qualitativen Personaleinsatz verbleibt ein nicht unerhebliches Defizit der Kindertagesstätten-einrichtungen.
Resultierend daraus leistet die Stadt Vöhringen bereits für jedes betreute Kind einen Zuschuss in Höhe von ca. 60 %  der entstandenen Kosten.
Die Elternbeiträge wirken sich dabei mit einem prozentualen Anteil in Höhe von lediglich
rund 13 % aus (vgl. hierzu auch beigefügte Anlage 1 – Kostenentwicklung der Kindertages-
einrichtungen 2009 – 2011).

Um die Relation und den Ausgleich des Betriebskostendefizits gleichwohl im Rahmen zu halten, schlägt die Stadtverwaltung vor, zum September 2011 die Beitragssätze für alle Vöhringer Einrichtungen moderat um jeweils nur 3,00 € anzupassen:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:      Erhöhter Beitrag für

im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr          2? - bis 3-jährige Kinder:

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    61,00 €   bisher 58,00 €         73,00 €   bisher 70,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    63,00 €   bisher 60,00 €         75,00 €   bisher 72,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    65,00 €   bisher 62,00 €         77,00 €   bisher 74,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    67,00 €   bisher 64,00 €         79,00 €   bisher 76,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    69,00 €   bisher 66,00 €         81,00 €   bisher 78,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    71,00 €   bisher 68,00 €         83,00 €   bisher 80,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    73,00 €   bisher 70,00 €         85,00 €   bisher 82,00 €
Für die Betreuung in den Kinderkrippen:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:


im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    113,00 €   bisher 110,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    118,00 €   bisher 115,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    123,00 €   bisher 120,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    128,00 €   bisher 125,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    133,00 €   bisher 130,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    138,00 €   bisher 135,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    143,00 €   bisher 140,00 €


Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung soll im Weiteren im bisherigen Umfang übernommen werden und zwar:

Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen


ð Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
    (dabei wird das jüngste in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt)

ð Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit

Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.

Gemäß Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetztes wurde der Elternbeirat zur vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge informiert und angehört.

Aus Sicht eines Teils der Eltern werden grundsätzliche Bedenken angeführt, dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen allgemein zunehmen und Einschnitte bedeuten.
Hierzu kann bezüglich der Höhe der Elternbeiträge darauf verwiesen werden, dass diese im Stadtgebiet Vöhringen im landkreisweiten und vor allem bundesweiten Vergleich nach wie vor sehr familienfreundlich angeboten werden (vgl. hierzu Anlage 2 – Elternbeiträge im Vergleich).

Die Stellungnahmen der freigemeinnützigen Träger und der Elternbeiräte sind in der Anlage
beigefügt.

Eine alternative sozial-gestaffelte Beitragslösung wird seitens der freigemeinnützigen Träger wie der Verwaltung einstimmig nicht befürwortet.

Empfehlung

Anpassung der jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2011 um jeweils 3,00 €:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:      Erhöhter Beitrag für

im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr          2? - bis 3-jährige Kinder:

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    61,00 €        73,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    63,00 €        75,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    65,00 €        77,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    67,00 €        79,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    69,00 €        81,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    71,00 €        83,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    73,00 €        85,00 €

Für die Betreuung in den Kinderkrippen:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:


im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    113,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    118,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    123,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    128,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    133,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    138,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    143,00 €


Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:

Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
(dabei wird das jüngste in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).

Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit.

Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson weist vorab darauf hin, dass Gebührenerhöhungen, insbesondere im Bereich der Kindertagesstätten nie auf Freude stoßen. Doch angesichts gestiegener Kosten lasse sich dieser Schritt nicht so ohne weiteres vermeiden. Und um keine zu großen Gebührenerhöhungen vornehmen zu müssen, habe sich der Stadtrat dafür ausgesprochen, in regelmäßigem Turnus jeweils eine Gebührenerhöhung vorzunehmen.

Die Stadtverwaltung habe diese Vorgabe zum Anlass genommen und bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgeschlagen, die Kindergartenbeiträge ab dem neuen Kindergar-tenjahr 2011/2012 linear um 3 € anzuheben. Nach den Worten von Bürgermeister Janson sei dies eine moderate Erhöhung. Die Beitragssätze würden auch nach der Erhöhung im Vergleich zu anderen Kommunen im Landkreis Neu-Ulm noch in einem angemessenen Rahmen liegen. Die Elternbeiräte hätten aber einhellig ihre Zustimmung zu dieser Erhöhung bereits erteilt.

Hieran schließt sich eine eingehende Aussprache, in deren Verlauf insbesondere folgendes vorgetragen wird:

?        Die Stadtverwaltung soll abklären, warum die Kostendeckung in anderen Einrichtungen (z.B. in Roggenburg) trotz niedrigerer Beiträge höher liegt als in Vöhringen.
?        Ein Stadtratsmitglied würde lieber eine prozentuale statt eine lineare Erhöhung sowie eine Gebührenstaffelung nach sozialen Gesichtspunkten vornehmen.
?        Ein anderes Stadtratsmitglied würde die Geschwisterermäßigung noch deutlicher gestal-ten, nachdem sich die Stadt Vöhringen selbst als kinder- und familienfreundlich bezeich-net.
?        Die meisten Stadtratsmitglieder halten jedoch die von der Stadtverwaltung vorgeschlage-ne Erhöhung für angemessen und befürworten die lineare Anhebung um 3 €.

Im Ergebnis der Beratungen ergeht folgender Empfehlungsbeschluss:

Anpassung der jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2011 um jeweils 3,00 €:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:      Erhöhter Beitrag für

im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr          2? - bis 3-jährige Kinder:

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    61,00 €        73,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    63,00 €        75,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    65,00 €        77,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    67,00 €        79,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    69,00 €        81,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    71,00 €        83,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    73,00 €        85,00 €

Für die Betreuung in den Kinderkrippen:

Nutzungs-/Buchungszeit:                   Monatlicher Beitrag:


im Durchschnitt täglich                              für 12 Monate im Jahr

Mindestbuchungszeit 4 Stunden        ð    113,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden        ð    118,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden        ð    123,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden        ð    128,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden        ð    133,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden        ð    138,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden        ð    143,00 €


Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:

Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
(dabei wird das jüngste in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).

Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit.

Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1