Datum: 26.05.2011
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.05.2011
|
ö
|
|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Stadtratssitzung vom 14.04.2011 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.05.2011
|
ö
|
|
1.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Barth bemerkt zu Top 5.2, dass die Darstellung in der Niederschrift zwar korrekt sei.
Er würde hierzu aber in nächster Zeit noch ein klärendes Gespräch mit Herrn Bürgermeister Janson, Herrn Schmid vom Stadtbauamt sowie evtl. Herrn Stadtrat Notz vereinbaren.
Sodann ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 14.04.2011.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 02.05.2011 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.05.2011
|
ö
|
|
1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 02.05.2011.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 05.05.2011 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.05.2011
|
ö
|
|
1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 05.05.2011.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.05.2011
|
ö
|
|
6 |
zum Seitenanfang
7. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.05.2011
|
ö
|
|
7 |
zum Seitenanfang
5. Bayerisches Städtebauförderungsprogramm;
Städtebauliches Entwicklungskonzept Illerberg / Thal;
1. Beschlussfassung zum Konzept;
2. Beschlussfassung zum räumlichen Umfang des Sanierungsgebietes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.05.2011
|
ö
|
Beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2009 auf Anregung der Stadtverwaltung die Beauftragung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms beschlossen.
Die Stadt Vöhringen veranlasste infolge dieser Beschlussfassung die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen, die als Grundlage für die zukünftige Entwicklung in den Ortsteilen Illerberg/Thal dienen sollen, um auf den funktionalen und gestalterischen Wandel in diesem Stadtteil entsprechend aktuell reagieren zu können.
Bestandteile dieser vorbereitenden Untersuchungen sind der städtebaulich-denkmalpflegerische Erhebungsbogen, das Einzelhandelskonzept, sowie das städtebauliche Entwicklungskonzept.
Zu Punkt 1: Beschlussfassung zum Konzept
Anhand der kooperativen Vorgehensweise im Zuge der Auftaktveranstaltung am 14.10.2010, des Fachforums am 16.12.2010, der Ideenwerksatt am 09.02.2011 und der Projektwerkstatt am 02.03.2011 wurde unter primärer Einbindung der Bürgerschaft von Illerberg/Thal das städtebauliche Entwicklungskonzept erarbeitet und in den Grundzügen auch ein Leitbild entwickelt.
Das Leitbild umfasst sowohl räumliche, als auch funktionale Ziele.
Dabei haben sich sechs Handlungsfelder herauskristallisiert:
1. Ortskerngestaltung
2. Neues Wohnen für Jung und Alt
3. Versorgungsinfrastruktur
4. Leben und Begegnen
5. Wege und Landschaft
6. Energie
Die Ortskerngestaltung umfasst auf räumlicher Ebene die Revitalisierung und
die Sicherung des historischen Altortes, die Erhaltung ortsbildprägender Gebäude, die Gestaltung des Straßenraums und die Sicherung von raumprägenden Grünstrukturen.
Auf funktionaler Ebene spielen die Entwicklung und Gestaltung der zentralen Bereiche als räumliche und soziale Mitte in beiden Ortsteilen und die Sicherung und Entwicklung der Versorgungsangebote eine zentrale Rolle.
Im Handlungsfeld „Neues Wohnen für Jung und Alt“ ist vorrangig die Sicherung und Entwicklung des Wohnens im Bestand zu nennen.
Das Themenfeld „Infrastruktur“ setzt sich mit der bestehenden Infrastruktur und mit der Neubildung von Einrichtungen auseinander.
Das Handlungsfeld „Leben und Begegnen“ umfasst den evtl. Ausbau und die potentielle Schaffung von sozialen Treffpunkten, wie „Dorfhaus“, Jugendtreff, Spielplatz und Seniorentreffpunkte.
Beim Handlungsfeld „Wege und Landschaft“ ist die Sicherung und Entwicklung von Natur-, Wasser- und Landschaftsschutzgebieten und das Erlebbarmachen des Naturraumes
sowie die Gestaltung der Übergänge zur Landschaft zu sehen.
Der Themenbereich der „Energie“ beschäftigt sich mit der regenerativen Energieversorgung im Allgemeinen und im Bestand.
Konkrete Projekte zu den sechs Handlungsfeldern sind im beiliegenden Maßnahmenkatalog mit kurzer Beschreibung der Maßnahme, dem potentiellen Träger, einem groben Kostenrahmen sowie einem möglichen Umsetzungszeitraum hinterlegt.
Für die Fortschreibung des Leitbildes empfiehlt die Stadtverwaltung folgende Beschluss-
Fassung:
1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis des „Ortsteilentwicklungskonzepts“ befürwortend
zur Kenntnis und schließt sich grundsätzlich den dort aufgeführten Zielen und Leitlinien an.
2. Die erarbeiteten Ziele sollen die Grundlage dafür bilden, den künftigen Herausforderungen, insbesondere des wirtschaftlichen, demographischen und sozialen Strukturwandels, im Sinne einer positiven und qualitätvollen Entwicklung zu begegnen.
Sie sollen zukünftig als Richtschnur für städtische Planungen und Entscheidungen
dienen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Impulsprojekte Nr. O1 (Kommunales Förderprogramm) und teilweise Nr. O3 (Rahmenkonzept Ortsmitte Thal) aus dem Maßnahmenkatalog mit dem Handlungsbereich „Ortskerngestaltung“ noch für das Haushaltsjahr 2011 in Angriff zu nehmen.
4. Das Sanierungsgebiet umfasst den räumlichen Bereich, wie er in der Entwurfsplanung vom 12. Mai 2011 dargestellt ist.
Art Nr. O1 Gestaltungsleitfaden und Kommunales Förderprogramm
Maßnahmen: Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens mit Beispielen und Empfehlungen für die Sanierung und Gestaltung privater Anwesen im Altortbereich
Aufstellung eines kommunalen Förderprogramms als Anreiz für private Sanierungsmaßnahmen in Verbindung mit dem Gestaltungsleitfaden
Art Nr. O3 Rahmenkonzept Ortsmitte
Maßnahmen: Auslobung eines Architekten- / Landschaftsarchitektenwettbewerbs zur Gestaltung des öffentlichen Raums als Grundlage für die Entwicklung des Ortskerns
Als weitere Punkte zur mittel- und langfristigen Verfolgung der Maßnahmen sind vorgesehen:
5. Die Handlungsempfehlungen und Impulsprojekte werden von der Stadt Vöhringen gemeinsam mit den jeweils betroffenen Akteuren und Institutionen weiterverfolgt, beraten und nach den definierten Kriterien gewichtet und positioniert, sowie je nach Haushaltslage vom Stadtrat beschlossen und realisiert.
6. Notwendige ergänzende Maßnahmen wie z. B. die inhaltliche Ausrichtung des Marketings sowie Organisationsentscheidungen sind vorzubereiten.
7. Über die realisierten Maßnahmen und deren Wirkung (Monitoring/Evaluation) ist dem Stadtrat jährlich zu berichten. Ferner soll eine jährliche Vorschau auf die in den Folgejahren beabsichtigten Maßnahmen rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen vorgelegt werden. Auch kann das Entwicklungskonzept nach Erfordernis fortgeschrieben werden.
Die Punkte 5. bis 7. sind noch nicht bindend. Sie sind lediglich hier als Ausblick über das zukünftige Vorgehen dargestellt.
Für die unter Punkt 3. aufgeführten Impulsprojekte wurden im Haushalt 2011 bereits die erforderlichen Mittel in Höhe von 15.000 Euro für das Aufstellen eines kommunalen Förderprogramms, Mittel in Höhe von 5.000 Euro für die erste Maßnahme im Rahmen des kommunalen Förderprogramms und Mittel in Höhe von 30.000 Euro für Planungskosten zur Erstellung eines Rahmenkonzeptes der Ortsmitte vorsorglich unter der HHSt. 6151.9502 eingestellt.
Ausdrücklich wird zur weiteren Vorgehensweise und den einzelnen Planungen nochmals darauf hingewiesen, dass diese selbstverständlich immer von der jeweiligen Haushaltslage der Stadt abhängig sind.
Die einzelnen Planungen im Maßnahmenkatalog werden zwar jetzt schon fixiert, können aber sowohl vom zeitlichen Ablauf, als auch vom Inhaltlichen jederzeit modifiziert und angepasst werden.
In Bezug auf die unter Punkt 3. aufgeführten Impulsprojekte ist auch räumlich das Sanierungsgebiet festzulegen (siehe Anlage, Entwurf vom 12. Mai 2011).
Empfehlung
1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis des „Ortsteilentwicklungskonzepts“ befürwortend
zur Kenntnis und schließt sich grundsätzlich den dort aufgeführten Zielen und Leitlinien an.
2. Die erarbeiteten Ziele sollen die Grundlage dafür bilden, den künftigen Herausforderungen, insbesondere des wirtschaftlichen, demographischen und sozialen Strukturwandels, im Sinne einer positiven und qualitätvollen Entwicklung zu begegnen.
Sie sollen zukünftig als Richtschnur für städtische Planungen und Entscheidungen
dienen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Impulsprojekte Nr. O1 (Kommunales Förderprogramm) und teilweise Nr. O3 (Rahmenkonzept Ortsmitte Thal) aus dem Maßnahmenkatalog mit dem Handlungsbereich „Ortskerngestaltung“ noch für das Haushaltsjahr 2011 in Angriff zu nehmen.
4. Das Sanierungsgebiet umfasst den räumlichen Bereich, wie er in der Entwurfsplanung vom 12. Mai 2011 dargestellt ist.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die ausführliche Darstellung der städtebaulichen Konzeption Illerberg/Thal in der Stadtratssitzung am 14.04.2011 und führt aus, dass diese Konzeption nunmehr Grundlage für die Vorlage an die Regierung von Schwaben bzw. für eine Bezuschussung mit Mitteln aus dem Städtebauförderungsprogramm darstelle.
In einem ersten Schritt sei noch in diesem Jahr die Umsetzung der Impulsprojekte Nr. 01 (Kommunales Förderprogramm) und Nr. 03 (Rahmenkonzept Ortsmitte Thal) vorgesehen. Der Stadtrat müsse in der heutigen Sitzung formell auch das Sanierungsgebiet festlegen (vgl. Entwurfsplan vom 12.05.2011).
Im Gremium findet die bisherige Vorgehensweise unter Einbeziehung der Bürgerschaft und das nun vorliegende Ergebnis große Zustimmung. Ein Stadtratsmitglied wünscht sich, dass die weitere Begleitung bzw. Umsetzung dieser Konzeption auch durch einen sog. Projektmanager (z.B. auf 400 Euro-Basis oder über ehrenamtliches Engagement) erfolge.
Im Ergebnis der Beratungen ergeht folgender
Beschluss
1. Der Stadtrat nimmt das Ergebnis des „Ortsteilentwicklungskonzepts“ befürwortend
zur Kenntnis und schließt sich grundsätzlich den dort aufgeführten Zielen und Leitlinien an.
2. Die erarbeiteten Ziele sollen die Grundlage dafür bilden, den künftigen Herausforderungen, insbesondere des wirtschaftlichen, demographischen und sozialen Strukturwandels, im Sinne einer positiven und qualitätsvollen Entwicklung zu begegnen.
Sie sollen zukünftig als Richtschnur für städtische Planungen und Entscheidungen
dienen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Impulsprojekte Nr. O1 (Kommunales Förderprogramm) und teilweise Nr. O3 (Rahmenkonzept Ortsmitte Thal) aus dem Maßnahmenkatalog mit dem Handlungsbereich „Ortskerngestaltung“ noch für das Haushaltsjahr 2011 in Angriff zu nehmen.
4. Das Sanierungsgebiet umfasst den räumlichen Bereich, wie er in der Entwurfsplanung vom 12. Mai 2011 dargestellt ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Erhöhung der Beiträge in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2011
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.05.2011
|
ö
|
|
2 |
Sachverhalt
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 wurde auch im Hinblick auf die sehr schlechte Haushaltslage die turnusgemäße Anpassung der Beiträge für die Kinderbetreuungs-einrichtungen vorgesehen.
Bei der letzten Erhöhung zum September 2009 hatte man sich damals dafür ausgesprochen, in nicht allzu großen Zeitabständen jeweils eine moderate Beitragssteigerung vorzunehmen, um nicht allzu große prozentuale Erhöhungen vornehmen zu müssen.
Unter Berücksichtigung der gestiegenen Betriebskosten und dem bedarfsgerechten wie qualitativen Personaleinsatz verbleibt ein nicht unerhebliches Defizit der Kindertagesstätten-einrichtungen.
Resultierend daraus leistet die Stadt Vöhringen bereits für jedes betreute Kind einen Zuschuss in Höhe von ca. 60 % der entstandenen Kosten.
Die Elternbeiträge wirken sich dabei mit einem prozentualen Anteil in Höhe von lediglich
rund 13 % aus (vgl. hierzu auch beigefügte Anlage 1 – Kostenentwicklung der Kindertages-
einrichtungen 2009 – 2011).
Um die Relation und den Ausgleich des Betriebskostendefizits gleichwohl im Rahmen zu halten, schlägt die Stadtverwaltung vor, zum September 2011 die Beitragssätze für alle Vöhringer Einrichtungen moderat um jeweils nur 3,00 € anzupassen:
Nutzungs-/Buchungszeit: Monatlicher Beitrag: Erhöhter Beitrag für
im Durchschnitt täglich für 12 Monate im Jahr 2? - bis 3-jährige Kinder:
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð 61,00 € bisher 58,00 € 73,00 € bisher 70,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden ð 63,00 € bisher 60,00 € 75,00 € bisher 72,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden ð 65,00 € bisher 62,00 € 77,00 € bisher 74,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden ð 67,00 € bisher 64,00 € 79,00 € bisher 76,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden ð 69,00 € bisher 66,00 € 81,00 € bisher 78,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden ð 71,00 € bisher 68,00 € 83,00 € bisher 80,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden ð 73,00 € bisher 70,00 € 85,00 € bisher 82,00 €
Für die Betreuung in den Kinderkrippen:
Nutzungs-/Buchungszeit: Monatlicher Beitrag:
im Durchschnitt täglich für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð 113,00 € bisher 110,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden ð 118,00 € bisher 115,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden ð 123,00 € bisher 120,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden ð 128,00 € bisher 125,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden ð 133,00 € bisher 130,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden ð 138,00 € bisher 135,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden ð 143,00 € bisher 140,00 €
Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung soll im Weiteren im bisherigen Umfang übernommen werden und zwar:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen
ð Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
(dabei wird das jüngste in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt)
ð Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit
Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Gemäß Art. 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetztes wurde der Elternbeirat zur vorgeschlagenen Erhöhung der Elternbeiträge informiert und angehört.
Aus Sicht eines Teils der Eltern werden grundsätzliche Bedenken angeführt, dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen allgemein zunehmen und Einschnitte bedeuten.
Hierzu kann bezüglich der Höhe der Elternbeiträge darauf verwiesen werden, dass diese im Stadtgebiet Vöhringen im landkreisweiten und vor allem bundesweiten Vergleich nach wie vor sehr familienfreundlich angeboten werden (vgl. hierzu Anlage 2 – Elternbeiträge im Vergleich).
Die Stellungnahmen der freigemeinnützigen Träger und der Elternbeiräte sind in der Anlage
beigefügt.
Eine alternative sozial-gestaffelte Beitragslösung wird seitens der freigemeinnützigen Träger wie der Verwaltung einstimmig nicht befürwortet.
Empfehlung
Anpassung der jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2011 um jeweils 3,00 €:
Nutzungs-/Buchungszeit: Monatlicher Beitrag: Erhöhter Beitrag für
im Durchschnitt täglich für 12 Monate im Jahr 2? - bis 3-jährige Kinder:
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð 61,00 € 73,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden ð 63,00 € 75,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden ð 65,00 € 77,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden ð 67,00 € 79,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden ð 69,00 € 81,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden ð 71,00 € 83,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden ð 73,00 € 85,00 €
Für die Betreuung in den Kinderkrippen:
Nutzungs-/Buchungszeit: Monatlicher Beitrag:
im Durchschnitt täglich für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð 113,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden ð 118,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden ð 123,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden ð 128,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden ð 133,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden ð 138,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden ð 143,00 €
Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
(dabei wird das jüngste in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit.
Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson nimmt einleitend Bezug auf die Vorberatung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 02.05.2011. Ergänzend führt er aus, dass ab August 2013 auch Kindern unter drei Jahren ein Rechtsanspruch auf einen krippenplatz zusteht. Inwieweit dieses gesetzliche Versprechen in der Realität zu halten ist, werde sich erweisen. Tatsache sei, dass sich etwa 39 % der Eltern von unter Dreijährigen eine Betreuung wünschen.
Ohne massive und stärkere Beteiligung der Länder, so Bürgermeister Janson weiter, werden die meisten Kommunen wohl nur schwer diesen Rechtsanspruch bis zum 1. August 2013 erfüllen können. Es stelle sich auch in den jeweiligen Bundesländern die konkrete Situation ganz unterschiedlich dar. Dies gelte auch für die Höhe der Gebühren in den Kindertagesstätten. Auch hier seien große Unterschiede festzustellen bis hin, wie z.B. in Rheinland Pfalz, das die kompletten Gebühren übernimmt.
Nach den Worten von Bürgermeister Janson werden Steuer- oder Gebührenerhöhungen verständlicherweise nie Beifall auslösen. Die Frage der konkreten Gebührenfreistellung sei aber im Wesentlichen eine politische Frage, der sich das jeweilige Bundesland zu stellen habe. Die Kommunen allein können sich dies nicht leisten.
Vergleicht man aber die Gebühren der Stadt Vöhringen mit den Gebühren in den meisten anderen Ländern oder bayern- wie landkreisweit, so muss festgestellt werden, dass sich die Gebühren - auch eingeschlossen der beabsichtigten linearen Erhöhung um drei Euro - noch in einem sehr verträglichen und kinder- wie familienfreundlichen Rahmen bewegen. Nur ca. 13 % fallen von den tatsächlichen Kosten bei den Eltern an.
Im Hinblick auf die maßvolle und sehr bedachte Erhöhung hätten sich die Beteiligten, die jeweiligen Träger, der jeweilige Elternbeirat, fast unisono auf diese Erhöhung vereinbart.
An diese Ausführungen schließt sich eine eingehende Diskussion an.
Frau Gruber stellt hierzu folgenden Antrag:
Die Stadt Vöhringen soll im kommenden Kindergartenjahr von der geplanten Beitragserhöhung absehen und damit ein Zeichen für die Kinder- und Familienfreundlichkeit von Vöhringen setzen. Durch die Zunahme von 16 Kindern sei der Erhöhungsbetrag bereits weitgehend aufgefangen.
Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass mehrere Gesichtspunkte für die geplante Erhöhung maßgeblich seien, wie auch die räumliche Situation der Einrichtungen, der Personal- und Qualitätsstandard sowie die Energie- bzw. Betriebskosten. Die lineare Erhöhung um 3 € sei sehr moderat.
Herr Kelichhaus beantragt:
Die Erhöhung der Gebühren soll in gestaffelter bzw. prozentualer Weise erfolgen. Für mehr Buchungszeiten, sollen mehr Beiträge verlangt werden.
Er begründet diesen Antrag mit mehr Gebührengerechtigkeit. Eine prozentuale Erhöhung sei gerechter als eine lineare Anhebung. Er würde auch lieber eine einkommensabhängige Gebührenstaffelung vornehmen.
Hierzu entgegnen Bürgermeister Janson und einige Stadtratsmitglieder, dass sich die Fraktionen bei den Etatberatungen 2011 auf die nunmehr vorgeschlagene lineare Erhöhung verständigt hätten. Im Stadtrat sei vor einiger Zeit festgelegt worden, lieber in regelmäßigen Zeitabständen eine geringere Erhöhung vorzunehmen, als in längeren Abschnitten eine kräftige Anhebung. Zudem sei diese Vorgehensweise auch mit den Trägern bzw. den Elternbeiräten abgestimmt.
Andere Stadtratsmitglieder würden sich dem Antrag von Herrn Kelichhaus zwar grundsätzlich anschließen. Sie erwarten sich bezüglich der prozentualen Abstufungen jedoch konkrete Vorschläge über die Höhe.
Der Zeitpunkt für eine Änderung der Vorgehensweise wird von den meisten Stadtratsmitgliedern allerdings für zu spät angesehen. Es wird deshalb angeregt, bei der nächsten Erhöhung verschiedene Modelle (lineare und prozentuale Erhöhung, einkommensabhängige Staffelung) zu prüfen bzw. zur Diskussion zu stellen.
Im Ergebnis der Beratungen bringt Bürgermeister Janson entsprechend der Geschäftsordnung (vgl. § 29 Ziff. 2.2) zunächst den Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Umweltausschusses zur Abstimmung
. Es ergeht folgender
Beschluss
Anpassung der jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen ab September 2011 um jeweils 3,00 €:
Nutzungs-/Buchungszeit: Monatlicher Beitrag: Erhöhter Beitrag für
im Durchschnitt täglich für 12 Monate im Jahr 2? - bis 3-jährige Kinder:
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð 61,00 € 73,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden ð 63,00 € 75,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden ð 65,00 € 77,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden ð 67,00 € 79,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden ð 69,00 € 81,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden ð 71,00 € 83,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden ð 73,00 € 85,00 €
Für die Betreuung in den Kinderkrippen:
Nutzungs-/Buchungszeit: Monatlicher Beitrag:
im Durchschnitt täglich für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden ð 113,00 €
über 4 Stunden bis 5 Stunden ð 118,00 €
über 5 Stunden bis 6 Stunden ð 123,00 €
über 6 Stunden bis 7 Stunden ð 128,00 €
über 7 Stunden bis 8 Stunden ð 133,00 €
über 8 Stunden bis 9 Stunden ð 138,00 €
über 9 Stunden bis 10 Stunden ð 143,00 €
Die familienfreundliche Regelung zur Ermäßigung wird im bisherigen Umfang übernommen:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags
(dabei wird das jüngste in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung,
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit.
Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 8
zum Seitenanfang
3. Biogasanlage Wiedenmann;
1.Möglichkeit der Versorgung von öffentlichen und privaten Gebäuden mit Abwärme;
Tatsächlicher Anschluss der Schule sowie der Mehrzweckhalle Illerberg;
Zustimmung der Stadt Vöhringen auch zu den notwendigen vertraglichen Regelungen
2. Entscheidung über die Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens für das im Bereich der Schule bzw. Mehrzweckhalle Illerberg vorgesehene Blockheizkraftwerk
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.05.2011
|
ö
|
Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 31.03.2011 die Stadtverwaltung einstimmig durch Beschluss beauftragt, mit Herrn Anton Oliver Wiedenmann sowie der Firma Buck GmbH weitere Gespräche zu einer Versorgung der städtischen Mehrzweckhalle sowie der Schule Illerberg mit Abwärme der Biogasanlage zu führen und die erforderlichen Grundlagen hierfür zu schaffen. Dabei soll auch zugelassen werden können, dass die Eigentümer von privaten Gebäuden an diese ökologische Art der Wärmeversorgung anschließen.
Nachdem mittlerweile weitergehende Gespräche geführt wurden sowie die entsprechenden Vertragsentwürfe vorliegen, bittet Herr Wiedenmann um eine sehr kurzfristige abschließende und verbindliche Entscheidung der Stadt Vöhringen zur Verfügung Stellung der für eine Leitungsverlegung erforderlichen Grundstücke einerseits und andererseits die verbindliche Entscheidung der Stadt Vöhringen, die Mehrzweckhalle sowie die Schule Illerberg bis auf weiteres mit Abwärme der Biogasanlage Wiedenmann beheizen zu wollen.
Eine sehr zügige und bindende Entscheidung ist u.a. notwendig, um die erforderlichen Arbeiten, wie insbesondere die Verlegung der notwendigen Gasleitung von der Biogasanlage zur Schule bzw. Mehrzweckhalle, rechtzeitig in die Wege leiten zu können.
Die Aufstellung des Blockheizkraftwerkes sowie die notwendigen Umbauten insbesondere in der Schule Illerberg sollen aus Gründen der Rücksichtnahme auf den Schulunterricht in den Sommerferien erfolgen.
Zur Gewährleistung des angedachten Installationszeitraumes ist es unabdingbar, in Bälde die entsprechende Auftragsvergaben vorzunehmen. Auch sind Fertigungs- bzw. Bestellzeiten zu berücksichtigen, so dass auch eine sehr zeitnahe Entscheidung der Stadt Vöhringen notwendig ist.
Mitglieder der Stadtverwaltung sind bei Bedarf gerne bereit, ergänzende Fragen zu den erforderlichen Installationsarbeiten zu beantworten.
Bezüglich der ökonomischen Auswirkungen der angestrebten Art der Wärmeversorgung von Schule und Mehrzweckhalle Illerberg auf die Stadt Vöhringen kann pauschal ausgeführt werden, dass jedenfalls bei dem derzeit sehr hohen Ölpreis mit nicht unerheblichen Einsparungen gerechnet werden kann.
Um den angestrebten Versorgungsbeginn einhalten und insbesondere den Schulablauf nicht unnötig stören zu müssen, soll, abweichend von der Geschäftsverteilung für den Stadtrat und den Bau- und Verkehrsausschuss in der Mai-Stadtratssitzung die Entscheidung auch über das städtebauliche Einvernehmen für das benötigte Blockheizkraftwerk durch den Stadtrat getroffen und nicht die Sitzung des eigentlich zuständigen Bau- und Verkehrsausschusses am 09.06.2011 abgewartet werden.
Empfehlung
1 Die Stadt Vöhringen begrüßt die Möglichkeit, zwei ihrer Gebäude an ein regeneratives Wärmeversorgungssystem anschließen zu können und wird von dieser Möglichkeit insbesondere aus ökologischen Gesichtspunkten und zur Beförderung dieser sinnvollen Nutzung der anfallenden Abwärme der Biogasanlage Wiedenmann zum frühestmöglichen Zeitpunkt Gebrauch machen.
Angestrebt wird ein Anschluss von Schule und Mehrzweckhalle Illerberg zum
01. September 2011.
Die Stadt Vöhringen gestattet dem Betreiber der Biogasanlage Wiedenmann die insbesondere zu einer Wärmeversorgung von Schule und Mehrzweckhalle Illerberg notwendigen Leitungen auf den städtischen Grundstücken zu verlegen, die zwischen seiner Biogasanlage und der Schule bzw. Mehrzweckhalle Illerberg liegen. Daneben gestattet die Stadt Vöhringen dem Betreiber der Biogasanlage Wiedenmann auch die Verlegung einer wärmeführenden Leitung in der Straße „Neue Welt“ zum Anschluss für private Grundstückseigentümern.
Die Stadt Vöhringen gestattet dem Betreiber der Biogasanlage Wiedenmann des weiteren, auf dem Grundstück der Schule bzw. Mehrzweckhalle Illerberg das für eine Versorgung mit Wärme notwendige Blockheizkraftwerk zu errichten und notwendige Installationen an der städtischen Heizungsanlage insbesondere zur Schaffung der erforderlichen Redundanz vorzunehmen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die diesbezüglich notwendigen Verträge zu schließen.
Der Bürgermeister wird des weiteren insbesondere dazu ermächtigt, die Verträge zu schließen, die für eine Wärmeversorgung der Schule sowie Mehrzweckhalle Illerberg erforderlich sind.
2. Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Blockheizkraftwerk wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die ausführliche Vorstellung des Projektes in der Sitzung des Stadtrates vom 31.03.2011 und die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage. Nachdem Herr Hieber das Vorhaben noch einmal kurz vorstellt und erläutert, ergeben sich noch einige Nachfragen.
Insgesamt wird es sehr
begrüßt, dass die Stadt Vöhringen aufgrund der Diskussion über den Ausstieg aus der Atomenergie sich derartigen alternativen Energieversorgungen zuwendet.
Sodann ergeht folgender
Beschluss
1 Die Stadt Vöhringen begrüßt die Möglichkeit, zwei ihrer Gebäude an ein regeneratives Wärmeversorgungssystem anschließen zu können und wird von dieser Möglichkeit insbesondere aus ökologischen Gesichtspunkten und zur Beförderung dieser sinnvollen Nutzung der anfallenden Abwärme der Biogasanlage Wiedenmann zum frühestmöglichen Zeitpunkt Gebrauch machen.
Angestrebt wird ein Anschluss von Schule und Mehrzweckhalle Illerberg zum
01. September 2011.
Die Stadt Vöhringen gestattet dem Betreiber der Biogasanlage Wiedenmann die insbesondere zu einer Wärmeversorgung von Schule und Mehrzweckhalle Illerberg notwendigen Leitungen auf den städtischen Grundstücken zu verlegen, die zwischen seiner Biogasanlage und der Schule bzw. Mehrzweckhalle Illerberg liegen. Daneben gestattet die Stadt Vöhringen dem Betreiber der Biogasanlage Wiedenmann auch die Verlegung einer wärmeführenden Leitung in der Straße „Neue Welt“ zum Anschluss für private Grundstückseigentümern.
Die Stadt Vöhringen gestattet dem Betreiber der Biogasanlage Wiedenmann des weiteren, auf dem Grundstück der Schule bzw. Mehrzweckhalle Illerberg das für eine Versorgung mit Wärme notwendige Blockheizkraftwerk zu errichten und notwendige Installationen an der städtischen Heizungsanlage insbesondere zur Schaffung der erforderlichen Redundanz vorzunehmen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die diesbezüglich notwendigen Verträge zu schließen.
Der Bürgermeister wird des weiteren insbesondere dazu ermächtigt, die Verträge zu schließen, die für eine Wärmeversorgung der Schule sowie Mehrzweckhalle Illerberg erforderlich sind.
2. Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Blockheizkraftwerk wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen;
Antrag der Firma Henke GmbH und Firma Robe GmbH
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.05.2011
|
ö
|
|
4 |
Sachverhalt
Die Firma Henke Tankstopp GmbH sowie die Firma Robe GmbH sind Betreiber
nachstehender Waschanlagen in Vöhringen:
* An der Alten Ziegelei 4, Firma Henke Tankstopp GmbH
* Rudolf-Diesel-Straße 3, Firma Robe GmbH
Beide Firmen stellen den Antrag,
vorstehende Anlagen am Sonntag sowie an gesetzlichen Feiertagen, ausgenommen Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag,
von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr öffnen zu dürfen.
Begründet wird dieser Antrag zum einen damit, dass in der Nachbarstadt
Senden einem Mitbewerber diese Möglichkeit gegeben ist, wodurch sie einen Wettbewerbsnachteil hätten.
Zum anderen arbeiten beide Waschanlagen in Vöhringen vollautomatisch.
Niemand müsse am Sonntag arbeiten.
Beide Anlagen liegen auch in einem Gewerbegebiet, weshalb niemand in seiner Ruhe gestört werde.
Die beantragten Öffnungszeiten liegen auch außerhalb der Hauptgottesdienstzeiten.
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat zu dieser Thematik bereits am
27. Juli 2006, unmittelbar nach der Neuregelung des Feiertagsgesetzes und
der „Bedürfnisgewerbeverordnung“ den Beschluss gefasst, wegen der Gefahr der zunehmenden Aushöhlung des verfassungsrechtlich garantierten Schutzes der Sonn- und Feiertage von der Möglichkeit des Erlasses einer entsprechenden Verordnung nicht Gebrauch zu machen, was Voraussetzung für die Zulassung der Autowäsche auch an Sonn- und Feiertagen gewesen wäre.
Ein dringender Bedarf für die Änderung der bisherigen Praxis ist nicht gegeben.
Echte, gravierende wirtschaftliche Nachteile dürften auch aus der unmittelbaren Konkurrenz in Senden für die Betreiber dieser beiden örtlichen Waschanlagen nicht
Vorliegen.
Auch die Städte IIlertissen, Neu-Ulm und Weißenhorn haben von dieser gesetzlichen Ermächtigung bis dato keinen Gebrauch gemacht.
Im Falle der Befürwortung der Zulassung des Betriebes von Autowaschanlagen
auch an Sonn- und Feiertagen müsste von der Stadt Vöhringen eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen werden, die allerdings dann für alle Autowaschanlagen im Stadtgebiet Vöhringen Gültigkeit hätte.
Leider lässt die gesetzliche Ermächtigung des bayerischen Gesetzgebers keine Einzelfallentscheidungen zu.
Empfehlung
Ein Beschlussvorschlag wird in der Sitzung unterbreitet.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson nimmt einleitend Bezug auf die Entscheidung vom 27.06.2006,
wonach sich der Stadtrat unmittelbar nach der damaligen Neuregelung des Feiertagsgesetzes aus grundsätzlichen Überlegungen heraus mehrheitlich gegen den Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung ausgesprochen hat, wonach die Autowäsche in Waschanlagen auch an Sonn- und Feiertagen zugelassen wird.
Nunmehr liegen zwei Anträge von Betreibern von Waschanlagen aus Vöhringen vor, die das Autowaschen an Sonn- und Feiertagen gerne anbieten würden und ihre Absicht auch damit begründen, dass sie gegenüber den Betreibern in Senden sonst Wettbewerbsnachteile hätten.
Bürgermeister Janson führt aus, dass beide Waschanlagen voll automatisiert arbeiten.
Es werde keine Arbeitskraft eingesetzt. Niemand müsse so am Sonntag arbeiten.
Die Öffnungszeiten von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr liegen bewusst außerhalb der Hauptgottesdienstzeiten. Beide Anlagen liegen auch in einem Gewerbegebiet, weshalb niemand in seiner Ruhe gestört werde.
Auch gebe es leider keine Einzelfallentscheidung, sondern im Falle der Zulassung müsse die Stadt eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, die allerdings dann für das gesamte Stadtgebiet Gültigkeit habe. Problematisch könne es dann für Waschanlagen in Wohngebieten bzw. im Kernstadtgebiet werden. Sofern Anträge aus diesen Gebieten gestellt werden sollten und der Betrieb von Waschanlagen dort störend sein sollte, müsste die Rechtsverordnung ggf. wieder aufgehoben werden.
Hierzu entwickelt sich eine eingehende Aussprache in der die Stadtratsmitglieder ihre unterschiedliche Auffassungen vertreten.
Im Ergebnis dieser Diskussion ergeht schließlich folgender
Beschluss
1. Dem Antrag der Betreiber nachstehender Waschanlagen in Vöhringen auf Zulassung des Betriebes an Sonn- und Feiertagen wird stattgegeben:
- An der Alten Ziegelei 4, Firma Henke Tankstopp GmbH
- Rudolf-Diesel-Straße 3, Firma Robe GmbH
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt und ermächtigt, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10
zum Seitenanfang
6.1. Graffiti-Projekt im Jugendhaus
Information Bürgermeister Janson
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.05.2011
|
ö
|
|
6.1 |
Diskussionsverlauf
Information:
Bürgermeister Janson lädt die Stadtratsmitglieder zu der am Samstag, den 28.05.2011, im Jugendhaus stattfindenden „Graffiti Battle“ ein. In der Zeit von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr besprayen Graffitkünstler zum Thema Zivil Courage Holzwände, die anschließend von einer Jury begutachtet werden. Die Jury wählt drei Tafeln aus, die dann einen Platz an der Außenfassade des Jugendhauses Platz finden. Alle anderen Tafeln werden für eine gewisse Zeit im Hof des Jugendhauses angebracht.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 2.800 €. Der Kreisjugendring hat einen Zuschuss in Höhe von 400 € zugesagt.
zum Seitenanfang
6.2. Anbindung des Schrankenweges an die St. 2031
Information Bürgermeister Janson
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.05.2011
|
ö
|
|
6.2 |
Diskussionsverlauf
Information:
Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf seine allen Stadtratsmitgliedern ausgelegte schriftliche Information (vgl. Anlage) in dieser Angelegenheit.
zum Seitenanfang
7.1. Städtische Friedhöfe
Neuanlage von Urnenwänden
Anfragen Herr Notz und Herr Wedemeyer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
26.05.2011
|
ö
|
|
7.1 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Notz erkundigt sich, wann die im Friedhof Illerzell geplante Urnenwand realisiert wird. Ihn haben schon viele Bürgerinnen und Bürger hierauf angesprochen.
Antwort:
Frau Abele führt aus, dass derzeit die Vorbereitungen laufen und die Vorlage hierzu in einer der nächsten Sitzungen erfolgen werde.
Anfrage:
Herr Wedemeyer vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass auch in den beiden Friedhöfen Vöhringen Nord und Illerberg die Nachfrage nach Urnenbestattungen steige und deshalb auch dort die Errichtung von Urnenwänden geplant werden sollte.
Antwort:
Bürgermeister Janson sichert zu, dass die Stadtverwaltung auch
diesbezüglich Vorschläge unterbreiten werde.