Datum: 09.06.2011
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:49 Uhr bis 19:21 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Sportpark"; - Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; - Beratung und Billigung der Planzeichnung einschließlich Textteil und Begründung - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
3 "Josef-Cardijn-Haus"; Entscheidung über die künftige Nutzung - Vorinformation
1.1 Schrapp Anton; Erweiterung der bestehenden Garage; Bauort: "Riedhofstraße 14" in Thal (Flur-Nr. 62/1)
1.2 Dinc Galip; Neubau eines Doppelhauses mit Garage; Bauort: "Ernst-Moritz-Arndt-Straße 7" in Vöhringen (Flur-Nr. 819/5)
1.3 Aumann Peter und Irina; Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; hier: Standort der Garage; Bauort: "Rauhhornweg 19" in Vöhringen (Flur-Nr. 996/18)
1.4 Gentner Michael; Nutzungsänderung einer Wohnung in Büroräume sowie Anbringung einer Werbeanlage; Bauort: "Ulmer Straße 6" in Vöhringen (Flur-Nr. 151)
1.5 Lepple Andra; Errichtung einer Dachterrasse auf dem bestehenden Flachdach; Bauort: "Ulmer Straße 1a" in Vöhringen (FlurNr. 106/1); Information
5.1 Schaltungstakt der Ampel an der Vöhlinstraße / Illerstraße; Anfrage Herr Zanker
5.2 Pünktlichkeit bzw. Verspätungen der Deutschen Bahn - Strecke Illertalbahn; Anfrage Herr Zanker
5.3 "Belegungslücken" auf dem Vöhringer Friedhof Nord; künftige Planungsabsichten der Stadt Vöhringen; Anfrage Herr Walk
5.4 Zustand der asphaltierten Feldwege in Illerzell; Anfrage Herr Notz
5.5 Künftiger Standort des geplanten Blockheizkraftwerkes auf dem Gelände der Schule Illerberg; Schreiben der Musikkapelle Illerberg; Anfrage Frau Böck

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö 4

Diskussionsverlauf

Keine Wortmeldung

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö 5
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö 1
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Sportpark"; - Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; - Beratung und Billigung der Planzeichnung einschließlich Textteil und Begründung - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Eine Überarbeitung des Bebauungsplanteilaufhebungsvorentwurf in der Fassung vom 14.04.2011 ist aufgrund der Abwägung nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, die aufgeführten Abwägungen zu den vorgebrachten Äußerungen in der vorgeschlagenen Art und Weise zu beschließen. Weiterhin wird dem Stadtrat empfohlen, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanteilaufhebungsentwurfes auf der Grundlage der Pläne in der Fassung vom 30.06.2011 zu beschließen.

Empfehlung

Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 14.04.2011 den vom Stadtbauamt ausgearbeiteten Bebauungsplanteilaufhebungsvorentwurf in der Fassung vom 14.04.2011 als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die erstmalige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt. Dieser Bebauungsplanteilaufhebungsvorentwurf mit Satzung/Textteil und Begründung lag bis zum 30.05.2011 im Rathaus der Stadt Vöhringen zur Einsichtnahme aus. Die Planungsziele sowie der Hinweis auf die Auslegung wurden in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 17 vom 28.04.2011, bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zur geplanten Teilaufhebung zu äußern.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung stellt sich wie folgt dar:

1.        Stellungnahmen von Bürgern
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Es sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.

2.        Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Insgesamt wurden 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese wurden mit Schreiben vom 19.04.2011 aufgefordert, ihre Stellungnahme zu der beabsichtigten Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ bis spätestens 30.05.2011 abzugeben.

Das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:

2.1        Folgende Träger haben sich nicht geäußert:
---------------------------------------------------------------------
2.1.1        Regierung von Schwaben, Augsburg
2.1.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach
2.1.3        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach
2.1.4        Staatliches Vermessungsamt Günzburg
2.1.5        Bezirk Schwaben, Heimatpfleger, Augsburg
2.1.6        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
2.1.7        Kreisheimatpfleger Ambs, Elchingen
2.1.8        Kath. Pfarramt Vöhringen
2.1.9        Evang. Pfarramt Vöhringen
2.1.10        Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Neu-Ulm, Weißenhorn
2.1.11        Bayer. Bauernverband, Augsburg
2.1.12        Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Hilpoltstein
2.1.13        Feuerwehr Landkreis Neu-Ulm, Herr Kreisbrandrat Raible, Illertissen

2.2        Folgende Träger haben sich geäußert, ohne eine inhaltliche Stellungnahme
       vorzutragen:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2.2.1        Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 21.04.2011
2.2.2        GasVersorgung Süddeutschland GmbH, Stuttgart, mit Schreiben vom 27.04.2011
2.2.3        Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, mit Schreiben vom 29.04.2011
2.2.4        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach, mit Schreiben vom
       03.05.2011
2.2.5        Wehrbereichsverwaltung Süd, München, mit Schreiben vom 10.05.2011
2.2.6        Staatliches Bauamt, Krumbach, mit Schreiben vom 18.05.2011
2.2.7        Altenstadter Kanalgenossenschaft, llertissen, mit Schreiben vom
       11.05.2011
2.2.8        Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben, Augsburg,
       mit Schreiben vom 30.05.2011

2.3        Folgende Träger haben Stellung genommen bzw. sich zum Sachverhalt geäußert:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2.3.1        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 28.04.2011
2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 09.05.2011
2.3.3        SWU Netze GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.05.2011
2.3.4        Kabel Deutschland, München, mit e-mail vom 17.05.2011
2.3.5        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Schreiben vom
       23.05.2011
2.3.6        Lechwerke Netzservice GmbH, Günzburg, mit Schreiben vom 26.05.2011
2.3.7        LEW TelNet GmbH, Neusäß, mit Schreiben vom 02.05.2011

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen werden vom Stadtrat gewertet und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander gerecht abgewogen. Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:

2.3.1        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 28.04.2011

Stellungnahme:
„vielen Dank für die Zusendung ihrer Planunterlagen zu o.g. Bauvorhaben.
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich sind. Die Aufwendungen der Telekom sollen bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb bitten wir, die Planung so anzupassen, dass unsere Telekommunikationslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen. Dies betrifft im Besonderen die Bebauung im geplanten Flurstück 1241.
Wir bitten sie, uns über Beginn und Ablauf bei einer eventuellen Baumaßnahme so früh wie möglich, mindestens 16 Kalenderwochen vor Baubeginn, schriftlich zu informieren, damit wir unsere Maßnahmen mit Ihnen und den anderen Versorgungsunternehmen koordinieren können.
Diesbezügliche Informationen richten Sie an unsere örtlich zuständige PTI.“

Abwägung:

„Das Schreiben der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:


2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 09.05.2011

Stellungnahme:
„über dem Bereich der o.g. Teilaufhebung des Bebauungsplanes verläuft in Schutzstreifen die im Betreff genannte Hochspannungsfreileitung.
Die Leitungsführungen mit Leitungsmittellinien, Maststandorten und Schutzstreifengrenzen können Sie unserem beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000 entnehmen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Leitungen ausschließlich aus der Örtlichkeit ergibt.
Gegen die Teilaufhebung bestehen unsererseits keine Bedenken. Wir bitten Sie uns auch zukünftig an der Bauleitplanung in diesem Bereich zu beteiligen.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Bezüglich der ebenfalls im Planbereich vorhandenen Hochspannungsfreileitungen der Lechwerke AG gehen wir davon aus, dass Sie diese beteiligt haben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“

Abwägung:

„Das Schreiben der Amprion GmbH, Dortmund, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:

2.3.3        SWU Netze GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.05.2011

Stellungnahme:
„gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ in seinem nördlichen und östlichen Teilbereich zur späteren Bebauung im Flst. Nr. 1241 mit einem Wohnhaus, bestehen aus Sicht der SWU keine Einwände.
Die SWU möchten darauf hinweisen, dass sich in der Bellenberger Straße ein leistungsfähiges Erdgasnetz befindet. Aus diesem Bereich kann bei entsprechendem Interesse, Erdgas als Heizenergie zur Verfügung gestellt werden.“

Abwägung:

„Das Schreiben der SWU Netze GmbH, Ulm, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:

2.3.4        Kabel Deutschland, München, mit e-mail vom 17.05.2011
Stellungnahme:
„wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 19.04.2011.
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren Auftrag, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu können.
Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben. Wenn Sie zu einer solchen Mitfinanzierung in der Lage sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Angebot zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserem Team Neubaugebiete in Verbindung. Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei.“
Abwägung:
„Das Schreiben der Kabel Deutschland, München, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:

2.3.5        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Scheiben
        vom 23.05.2011

Stellungnahme:
„haben Sie besten Dank für die Beteiligung am o. g. Verfahren.
Nach unserem Kenntnisstand über die Bodendenkmäler im Planungsgebiet besteht, soweit es aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich wird, gegen die oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Unsere Belange sind ausreichend berücksichtigt.
Hinweis:
Den aktuellen Bestand der Denkmäler bietet der BayernViewer-denkmal auf unserer Homepage.“

Abwägung:
„Das Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:


2.3.6        LEW Netzservice GmbH, Günzburg, mit Scheiben vom 26.05.2011

Stellungnahme:
„vielen Dank, dass Sie uns über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ informiert haben.
Über den Geltungsbereich verlaufen unsere 110-kV-Leitungen Anlage 63001 (Q6), Anlage 57501 (T5) und Anlage 57001 (U5/V5). Die Leitungsachsen, die Maststandorte und die Schutzzonenbreite der Hochspannungsleitungen können aus dem beigefügten Lageplanausschnitt M = 1 : 2500 entnommen werden, wobei wir darauf hinweisen, dass sich die tatsächliche Lage der Leitungsachsen und somit auch der Maststandorte und der Schutzbereiche aus der Örtlichkeit ergeben. Der Schutzbereich der 110-kV-Freileitungen beträgt 25,0 m beiderseits der Leitungsmittelachse.
Des Weiteren verlaufen mehrere 20-kV-Kabelleitungen im Geltungsbereich der Teilaufhebung. Im einzelnen sind dies die Kabelleitungen mit den Bezeichnungen „V103“; „V146“; „V129“; „V115“; „J2“ und J2FF, welche im beiliegenden MS-Plan M = 1 : 2000 ersichtlich sind. Der Schutzbereich der 20-kV-Kabelleitungen beträgt 1,0 m beiderseits der Leitungstrasse und ist von einer Bebauung sowie tief wurzelnder Bepflanzung freizuhalten.
Bezüglich der Fernmeldeanlagen haben wir die Stellungnahme der LEW TelNet GmbH diesem Schreiben beigefügt.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen ist innerhalb der Schutzzonen unserer Leitungen derzeit keine Bebauung geplant.
Gegen die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ bestehen unsererseits keine Einwände, wenn der Bestand, Betrieb und Unterhalt unserer Anlagen zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und die im beigefügten Merkblatt „Bebauungsplan“ aufgeführten Punkte berücksichtigt werden.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen sie uns bitte an.“

Abwägung:

„Das Schreiben der LEW Netzservice GmbH, Günzburg, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:

2.3.7        LEW TelNet GmbH, Neusäß, mit Schreiben vom 02.05.2011

Stellungnahme:
„wir danken Ihnen für die Beteiligung am o. g. Verfahren und nehmen dazu wie folgt Stellung:
Allgemeines: Im Lageplan dargestellten Planungsbereich, sind wir mit mehreren Fernmeldekabeltrassen betroffen
Bestehende Verhältnisse: In der Brandstraße verlaufen im nördlichen Bereich zwei Fernmeldekabel von Ost nach West.
In der Bellenberger Straße verlaufen die Fernmeldekabel auf der Ostseite. Alle Kabeltrassen schwenken nach Osten ab in die Straße Bei der Ölmühle.
Planerische Ziele: Hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen können zum derzeitigen Stand noch keine Aussagen getroffen werden. Bei der Überarbeitung des Bebauungsplanes sollten in den betreffenden Straßen geeignete und ausreichende Flächen für die Unterbringung der Fernmeldekabel mit anderen Versorgungsträgern vorgesehen werden.
Auflagen und Hinweise: Für alle erforderlichen Kabelarbeiten sind wir zu informieren. vor Beginn aller Baumaßnahmen sind von den ausführenden Baufirmen die aktuellen Kabel-Einmesspläne bei LEW TelNet, Oskar-von-Mille-Straße 1 b, 86356 Neusäß, Tel. 0821/328-2551 einzuholen und die zum Schutz der Kabel zu treffenden Maßnahmen abzusprechen.
Wir bitten Sie, uns weiterhin über den aktuellen Planungsfortschritt zu beteiligen.
Die Lage der Fernmeldekabeltrassen ist in den beigefügten Kabelplan eingetragen.
Wir bitten Sie, diese in Ihren Planungen bzw. Sparten aufzunehmen und zu berücksichtigen.
Die Auskünfte über die Kabeltrassen beziehen sich ausschließlich auf die Fernmeldekabel der LEW TelNet GbmH.
Falls Sie noch Fragen haben, rufen sie uns einfach an. Wir sind gerne für Sie da.“

Abwägung:

„Das Schreiben der LEW TelNet GmbH, Neusäß, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:


Beratung und Billigung der Planzeichnung einschließlich Textteil und Begründung
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der vom Stadtbauamt ausgearbeitete Bebauungsplanteilaufhebungsentwurf einschließlich Satzung/Textteil und Begründung in der Fassung vom 30.06.2011 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis:


Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der „Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark““ einschließlich Satzung/Textteil und Begründung öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis: 

Diskussionsverlauf

Nach einleitenden Erläuterungen durch Bürgermeister Janson zum gegenwärtigen Verfahrensstand ergeht folgender

Beschluss

Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 14.04.2011 den vom Stadtbauamt ausgearbeiteten Bebauungsplanteilaufhebungsvorentwurf in der Fassung vom 14.04.2011 als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die erstmalige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt. Dieser Bebauungsplanteilaufhebungsvorentwurf mit Satzung/Textteil und Begründung lag bis zum 30.05.2011 im Rathaus der Stadt Vöhringen zur Einsichtnahme aus. Die Planungsziele sowie der Hinweis auf die Auslegung wurden in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 17 vom 28.04.2011, bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zur geplanten Teilaufhebung zu äußern.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung stellt sich wie folgt dar:

1.        Stellungnahmen von Bürgern
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Es sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.

2.        Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Insgesamt wurden 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese wurden mit Schreiben vom 19.04.2011 aufgefordert, ihre Stellungnahme zu der beabsichtigten Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ bis spätestens 30.05.2011 abzugeben.

Das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:

2.1        Folgende Träger haben sich nicht geäußert:
---------------------------------------------------------------------
2.1.1        Regierung von Schwaben, Augsburg
2.1.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach
2.1.3        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach
2.1.4        Staatliches Vermessungsamt Günzburg
2.1.5        Bezirk Schwaben, Heimatpfleger, Augsburg
2.1.6        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
2.1.7        Kreisheimatpfleger Ambs, Elchingen
2.1.8        Kath. Pfarramt Vöhringen
2.1.9        Evang. Pfarramt Vöhringen
2.1.10        Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Neu-Ulm, Weißenhorn
2.1.11        Bayer. Bauernverband, Augsburg
2.1.12        Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Hilpoltstein
2.1.13        Feuerwehr Landkreis Neu-Ulm, Herr Kreisbrandrat Raible, Illertissen

2.2        Folgende Träger haben sich geäußert, ohne eine inhaltliche Stellungnahme
       vorzutragen:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2.2.1        Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 21.04.2011
2.2.2        GasVersorgung Süddeutschland GmbH, Stuttgart, mit Schreiben vom 27.04.2011
2.2.3        Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, mit Schreiben vom 29.04.2011
2.2.4        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach, mit Schreiben vom
       03.05.2011
2.2.5        Wehrbereichsverwaltung Süd, München, mit Schreiben vom 10.05.2011
2.2.6        Staatliches Bauamt, Krumbach, mit Schreiben vom 18.05.2011
2.2.7        Altenstadter Kanalgenossenschaft, llertissen, mit Schreiben vom
       11.05.2011
2.2.8        Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben, Augsburg,
       mit Schreiben vom 30.05.2011

2.3        Folgende Träger haben Stellung genommen bzw. sich zum Sachverhalt geäußert:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2.3.1        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 28.04.2011
2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 09.05.2011
2.3.3        SWU Netze GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.05.2011
2.3.4        Kabel Deutschland, München, mit e-mail vom 17.05.2011
2.3.5        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Schreiben vom
       23.05.2011
2.3.6        Lechwerke Netzservice GmbH, Günzburg, mit Schreiben vom 26.05.2011
2.3.7        LEW TelNet GmbH, Neusäß, mit Schreiben vom 02.05.2011

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen werden vom Stadtrat gewertet und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander gerecht abgewogen. Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:


2.3.1        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 28.04.2011

Stellungnahme:
„vielen Dank für die Zusendung ihrer Planunterlagen zu o.g. Bauvorhaben.
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich sind. Die Aufwendungen der Telekom sollen bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb bitten wir, die Planung so anzupassen, dass unsere Telekommunikationslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen. Dies betrifft im Besonderen die Bebauung im geplanten Flurstück 1241.
Wir bitten sie, uns über Beginn und Ablauf bei einer eventuellen Baumaßnahme so früh wie möglich, mindestens 16 Kalenderwochen vor Baubeginn, schriftlich zu informieren, damit wir unsere Maßnahmen mit Ihnen und den anderen Versorgungsunternehmen koordinieren können.
Diesbezügliche Informationen richten Sie an unsere örtlich zuständige PTI.“

Abwägung:

„Das Schreiben der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“



2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 09.05.2011

Stellungnahme:
„über dem Bereich der o.g. Teilaufhebung des Bebauungsplanes verläuft in Schutzstreifen die im Betreff genannte Hochspannungsfreileitung.
Die Leitungsführungen mit Leitungsmittellinien, Maststandorten und Schutzstreifengrenzen können Sie unserem beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000 entnehmen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Leitungen ausschließlich aus der Örtlichkeit ergibt.
Gegen die Teilaufhebung bestehen unsererseits keine Bedenken. Wir bitten Sie uns auch zukünftig an der Bauleitplanung in diesem Bereich zu beteiligen.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Bezüglich der ebenfalls im Planbereich vorhandenen Hochspannungsfreileitungen der Lechwerke AG gehen wir davon aus, dass Sie diese beteiligt haben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“

Abwägung:

„Das Schreiben der Amprion GmbH, Dortmund, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“



2.3.3        SWU Netze GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.05.2011

Stellungnahme:
„gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ in seinem nördlichen und östlichen Teilbereich zur späteren Bebauung im Flst. Nr. 1241 mit einem Wohnhaus, bestehen aus Sicht der SWU keine Einwände.
Die SWU möchten darauf hinweisen, dass sich in der Bellenberger Straße ein leistungsfähiges Erdgasnetz befindet. Aus diesem Bereich kann bei entsprechendem Interesse, Erdgas als Heizenergie zur Verfügung gestellt werden.“

Abwägung:

„Das Schreiben der SWU Netze GmbH, Ulm, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“



2.3.4        Kabel Deutschland, München, mit e-mail vom 17.05.2011
Stellungnahme:
„wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 19.04.2011.
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren Auftrag, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu können.
Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben. Wenn Sie zu einer solchen Mitfinanzierung in der Lage sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Angebot zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserem Team Neubaugebiete in Verbindung. Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei.“

Abwägung:
„Das Schreiben der Kabel Deutschland, München, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“



2.3.5        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Scheiben
        vom 23.05.2011

Stellungnahme:
„haben Sie besten Dank für die Beteiligung am o. g. Verfahren.
Nach unserem Kenntnisstand über die Bodendenkmäler im Planungsgebiet besteht, soweit es aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich wird, gegen die oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Unsere Belange sind ausreichend berücksichtigt.
Hinweis:
Den aktuellen Bestand der Denkmäler bietet der BayernViewer-denkmal auf unserer Homepage.“

Abwägung:
„Das Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“



2.3.6        LEW Netzservice GmbH, Günzburg, mit Scheiben vom 26.05.2011

Stellungnahme:
„vielen Dank, dass Sie uns über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ informiert haben.
Über den Geltungsbereich verlaufen unsere 110-kV-Leitungen Anlage 63001 (Q6), Anlage 57501 (T5) und Anlage 57001 (U5/V5). Die Leitungsachsen, die Maststandorte und die Schutzzonenbreite der Hochspannungsleitungen können aus dem beigefügten Lageplanausschnitt M = 1 : 2500 entnommen werden, wobei wir darauf hinweisen, dass sich die tatsächliche Lage der Leitungsachsen und somit auch der Maststandorte und der Schutzbereiche aus der Örtlichkeit ergeben. Der Schutzbereich der 110-kV-Freileitungen beträgt 25,0 m beiderseits der Leitungsmittelachse.
Des Weiteren verlaufen mehrere 20-kV-Kabelleitungen im Geltungsbereich der Teilaufhebung. Im einzelnen sind dies die Kabelleitungen mit den Bezeichnungen „V103“; „V146“; „V129“; „V115“; „J2“ und J2FF, welche im beiliegenden MS-Plan M = 1 : 2000 ersichtlich sind. Der Schutzbereich der 20-kV-Kabelleitungen beträgt 1,0 m beiderseits der Leitungstrasse und ist von einer Bebauung sowie tief wurzelnder Bepflanzung freizuhalten.
Bezüglich der Fernmeldeanlagen haben wir die Stellungnahme der LEW TelNet GmbH diesem Schreiben beigefügt.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen ist innerhalb der Schutzzonen unserer Leitungen derzeit keine Bebauung geplant.
Gegen die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ bestehen unsererseits keine Einwände, wenn der Bestand, Betrieb und Unterhalt unserer Anlagen zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und die im beigefügten Merkblatt „Bebauungsplan“ aufgeführten Punkte berücksichtigt werden.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen sie uns bitte an.“

Abwägung:

„Das Schreiben der LEW Netzservice GmbH, Günzburg, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“



2.3.7        LEW TelNet GmbH, Neusäß, mit Schreiben vom 02.05.2011

Stellungnahme:
„wir danken Ihnen für die Beteiligung am o. g. Verfahren und nehmen dazu wie folgt Stellung:
Allgemeines: Im Lageplan dargestellten Planungsbereich, sind wir mit mehreren Fernmeldekabeltrassen betroffen
Bestehende Verhältnisse: In der Brandstraße verlaufen im nördlichen Bereich zwei Fernmeldekabel von Ost nach West.
In der Bellenberger Straße verlaufen die Fernmeldekabel auf der Ostseite. Alle Kabeltrassen schwenken nach Osten ab in die Straße Bei der Ölmühle.
Planerische Ziele: Hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen können zum derzeitigen Stand noch keine Aussagen getroffen werden. Bei der Überarbeitung des Bebauungsplanes sollten in den betreffenden Straßen geeignete und ausreichende Flächen für die Unterbringung der Fernmeldekabel mit anderen Versorgungsträgern vorgesehen werden.
Auflagen und Hinweise: Für alle erforderlichen Kabelarbeiten sind wir zu informieren. vor Beginn aller Baumaßnahmen sind von den ausführenden Baufirmen die aktuellen Kabel-Einmesspläne bei LEW TelNet, Oskar-von-Mille-Straße 1 b, 86356 Neusäß, Tel. 0821/328-2551 einzuholen und die zum Schutz der Kabel zu treffenden Maßnahmen abzusprechen.
Wir bitten Sie, uns weiterhin über den aktuellen Planungsfortschritt zu beteiligen.
Die Lage der Fernmeldekabeltrassen ist in den beigefügten Kabelplan eingetragen.
Wir bitten Sie, diese in Ihren Planungen bzw. Sparten aufzunehmen und zu berücksichtigen.
Die Auskünfte über die Kabeltrassen beziehen sich ausschließlich auf die Fernmeldekabel der LEW TelNet GbmH.
Falls Sie noch Fragen haben, rufen sie uns einfach an. Wir sind gerne für Sie da.“

Abwägung:

„Das Schreiben der LEW TelNet GmbH, Neusäß, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“


Beratung und Billigung der Planzeichnung einschließlich Textteil und Begründung
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der vom Stadtbauamt ausgearbeitete Bebauungsplanteilaufhebungsentwurf einschließlich Satzung/Textteil und Begründung in der Fassung vom 30.06.2011 wird gebilligt.


Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der „Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark““ einschließlich Satzung/Textteil und Begründung öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. "Josef-Cardijn-Haus"; Entscheidung über die künftige Nutzung - Vorinformation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Information:

Mit notarieller Urkunde vom 04.11.2009 hat die Stadt Vöhringen das „Josef-Cardijn-Haus“ von der Katholischen Stadtpfarrkirchenstiftung „St. Michael“ erworben.
Nachdem in diesem Vertrag der Eigentumsübergang des Gebäudes mit Ablauf des 31.12.2011 auf die Stadt Vöhringen vereinbart worden ist, bedarf es in nächster Zeit einer konkreten Entscheidung über die weitere Verwendung dieses Objektes.
Im notariellen Vertrag ist auch die Option für einen möglichen Abriss enthalten.

Der Stadtrat hat sich bereits in zwei Klausurtagungen eingehend mit dieser Thematik auseinander gesetzt. Dabei stellte sich zunächst die Frage, ob ein Abriss des Gebäudes vorgenommen werden solle oder aber eine andere Nutzung des Objektes denkbar wäre. Nachdem die Substanz des „Josef-Cardijn-Hauses“ noch großteils in Ordnung ist und keine andere Alternativlösung sich kurzfristig darstellt, wäre das
Gebäude noch mehrere Jahre ohne aufwändige Sanierung (es müsste lediglich das defekte Flachdach saniert und die Fensterdichtungen erneuert werden) nutzbar.

Aufgrund des steigenden Raumbedarfs in der Uli-Wieland-Schule (Ganztagesklassen, Praxisklasse, Ausbau zur Mittelschule, vertiefte Berufsorientierung, Schulsozialarbeit etc.) könnte durch die Verlagerung der Musikschule, die bisher im Untergeschoss der Schule untergebracht ist, Platz geschaffen und die Situation etwas
entschärft werden. Zudem ist im Saal des „Josef-Cardijn-Hauses“ schon seit zwei Jahren die Mensa der Hauptschule untergebracht, die dort auch bis zur Schaffung einer Ersatzlösung bleiben sollte.

Die Stadtratsmitglieder haben sich im Ergebnis der Klausurtagungen deshalb für folgende Vorgehensweise ausgesprochen, die allerdings noch in der Stadtratssitzung am 30. Juni 2011 formal abgesegnet  werden muss:

1.        Vom sofortigen Abriss des Josef-Cardijn-Hauses wird Abstand genommen

2.        Um die Erfordernisse einer Nutzung als Bayer. Mittelschule erfüllen zu
können, werden die erforderlichen räumlichen bzw. baulichen Voraussetzungen in den derzeitigen Räumlichkeiten der Musikschule im Untergeschoss der Uli-Wieland-Schule geschaffen (Kostenfaktor: ca. 150.000 €).

3.        Die Musikschule wird (vorübergehend) im Josef-Cardijn-Haus untergebracht.

4.        Die Katholische Stadtbücherei „St. Michael“ bleibt im Josef-Cardijn-Haus bis auf weiteres weiterhin bestehen.

5.        Die Beschlussfassung für den Neubau der Mensa im Jahr 2012 erfolgt noch vor der diesjährigen Sommerpause.

Empfehlung

Der Beschlussvorschlag ergibt sich aus der Sachdarstellung.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson gibt zu diesem Tagesordnungspunkt folgende Information öffentlich bekannt:

Mit notarieller Urkunde vom 04.11.2009 hat die Stadt Vöhringen das „Josef-Cardijn-Haus“ von der Katholischen Stadtpfarrkirchenstiftung „St. Michael“ erworben.
Nachdem in diesem Vertrag der Eigentumsübergang des Gebäudes mit Ablauf des 31.12.2011 auf die Stadt Vöhringen vereinbart worden ist, bedarf es in nächster Zeit einer konkreten Entscheidung über die weitere Verwendung dieses Objektes.

Der Stadtrat hat sich bereits in zwei Klausurtagungen eingehend mit dieser Thematik auseinander gesetzt. Dabei stellte sich zunächst die Frage, ob ein Abriss des Gebäudes vorgenommen werden solle - diese Option ist auch in der notariellen Vereinbarung vom 04.11.2009 aufgeführt - oder aber eine andere Nutzung des Objektes denkbar wäre.

Nachdem die Substanz des „Josef-Cardijn-Hauses“ noch großteils in Ordnung ist und keine andere Alternativlösung sich kurzfristig darstellt, wäre das Gebäude noch mehrere Jahre ohne aufwändige Sanierung (es müsste lediglich das defekte Flachdach saniert und die Fensterdichtungen erneuert werden) nutzbar.

Aufgrund des steigenden Raumbedarfs in der Uli-Wieland-Schule (Ganztagesklassen, Praxisklasse, Ausbau zur Mittelschule, vertiefte Berufsorientierung, Schulsozialarbeit etc.) könnte durch die Verlagerung der Musikschule, die bisher im Untergeschoss der Schule untergebracht ist, Platz geschaffen und die Situation etwas entschärft werden. Zudem ist im Saal des „Josef-Cardijn-Hauses“ schon seit zwei Jahren die Mensa der Hauptschule untergebracht, die dort auch bis zur Schaffung einer Ersatzlösung bleiben sollte.

Zusammenfassend kann somit gesagt werden:

1.        Vom sofortigen Abriss des Josef-Cardijn-Hauses wird Abstand genommen

2.        Um die Erfordernisse einer Nutzung als Bayer. Mittelschule erfüllen zu können, werden die erforderlichen räumlichen bzw. baulichen Voraussetzungen in den derzeitigen Räumlichkeiten der Musikschule im Untergeschoss der Uli-Wieland-Schule geschaffen (Kostenfaktor: ca. 150.000 €).

3.        Die Musikschule wird (vorübergehend) im Josef-Cardijn-Haus untergebracht.

4.        Die Katholische Stadtbücherei „St. Michael“ bleibt im Josef-Cardijn-Haus bis auf weiteres weiterhin bestehen.

Im Rahmen der sich anschließenden Aussprache wird von einem Gremiumsmitglied auf die offenbar vorhandene Schimmelbelastung in einzelnen Räumen hingewiesen. Bürgermeister Janson weist darauf hin, dass Unterhaltsarbeiten derzeit noch von der Katholischen Pfarrei St. Michael zu leisten wären und diese hierfür verantwortlich wäre.
Es könnte sich aber dieses Problem ohnehin mit der beabsichtigten Dachsanierung beheben lassen.

Weiter wird die Frage aufgeworfen ob künftig auch andere Vereine das Haus (weiter) nutzen könnten. Hier könnten nach Auskunft von Bürgermeister Janson sicherlich nicht alle Wünsche der Vereine erfüllt werden. Er sichert jedoch eine gründliche Prüfung der Realisierbarkeit einzelner Wünsche auch unter dem Aspekt, dass im neuen Pfarrheim der Katholischen Pfarrgemeinde Vereine keine Nutzungsmöglichkeit mehr hätten, zu.

Im weiteren Verlauf der Aussprache zu diesem Punkt wird auch zum Ausdruck gebracht, dass ein zeitlich vorgezogener „Teilauszug“ der Musikschule aus den Räumen der Hauptschule Vöhringen aufgrund der räumlichen Situation in der Hauptschule, die ab Beginn des Schuljahres 2011/2012 zwei Klassen mehr unterzubringen habe, wohl erforderlich werden würde. Bürgermeister Janson erklärt, dass man dieses Problem gegenwärtig zu lösen versuche.

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1.1. Schrapp Anton; Erweiterung der bestehenden Garage; Bauort: "Riedhofstraße 14" in Thal (Flur-Nr. 62/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö Beschließend 1.1

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben. Den erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thal Nr. 1“ wird zugestimmt.“

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens durch die Verwaltung ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thal Nr. 1“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Dinc Galip; Neubau eines Doppelhauses mit Garage; Bauort: "Ernst-Moritz-Arndt-Straße 7" in Vöhringen (Flur-Nr. 819/5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö Beschließend 1.2

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens durch die Verwaltung ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Aumann Peter und Irina; Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; hier: Standort der Garage; Bauort: "Rauhhornweg 19" in Vöhringen (Flur-Nr. 996/18)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö Beschließend 1.3

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für den beantragten Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage wird in Aussicht gestellt. Dem Standort der Garage wird insoweit zugestimmt, dass die Zufahrt vom Rauhhornweg aus erfolgt und der Abstand zur Straße von 2 m einhält.“

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens und Erläuterung der beantragten Abweichung der Vorgabe hinsichtlich der Baugrenze des Bebauungsplans „Vöhringen Ost III“ durch die Verwaltung ergeht folgender

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den beantragten Neubau einer Garage wird in Aussicht gestellt.
Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Ost III“ wird ebenfalls in Aussicht gestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Gentner Michael; Nutzungsänderung einer Wohnung in Büroräume sowie Anbringung einer Werbeanlage; Bauort: "Ulmer Straße 6" in Vöhringen (Flur-Nr. 151)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö Beschließend 1.4

Empfehlung

„Gegen die geplante Nutzungsänderung einer Wohnung in Büroräume werden keine Einwendungen erhoben. Ebenso wird der Anbringung der geplanten Werbeanlage zugestimmt.“

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens durch die Verwaltung ergeht folgender

Beschluss

„Gegen die geplante Nutzungsänderung einer Wohnung in Büroräume, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Gegen die geplante Anbringung einer Werbeanlage, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange ebenfalls nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Lepple Andra; Errichtung einer Dachterrasse auf dem bestehenden Flachdach; Bauort: "Ulmer Straße 1a" in Vöhringen (FlurNr. 106/1); Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö Beschließend 1.5

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Behandlung der Bauanträge gibt Bürgermeister Janson dem Gremium folgende Information:

In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 07.04.2011 wurde dem Antrag von Frau Andra Lepple, eine Dachterrasse auf dem bestehenden Flachdach des Anwesens „Ulmer Straße 1a“ in Vöhringen 8FlurNr. 106/1) zu errichten, aus städtebaulichen Gründen lediglich befristet für die Dauer eines Jahres zugestimmt.
Hintergrund dieser Befristung war die befürchtete, mittelfristig mögliche Beeinträchtigung für die weitere städtebauliche Entwicklung in der Ulmer Straße.

Nachdem sich nun jedoch herausgestellt habe, dass für die Grundstücke „Ulmer Straße 1a“ und „Ulmer Straße 3“ jedoch urkundlich geregelte gegenseitige Grenzanbaurechte bestünden, sei der Grund für die Befristung weggefallen.
Im übrigen habe das Landratsamt Neu-Ulm als zuständige Baugenehmigungsbehörde der beabsichtigten Errichtung der genannten Dachterrasse bereits unbefristet zugestimmt und diese genehmigt.

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5.1. Schaltungstakt der Ampel an der Vöhlinstraße / Illerstraße; Anfrage Herr Zanker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö Beschließend 5.1

Diskussionsverlauf

Herr Zanker weist darauf hin, dass durch die kürzlich erfolgte Erneuerung der Ampelanlage an der Vöhlinstraße / Illerstraße auch die Taktung der Rot-Grün-Phasen geändert worden sei.

Er moniert, dass sich aufgrund dieser Änderung lange Wartezeiten an der Ampel in allen Richtungen ergäben, was regelmäßig zu größeren Rückstaus geführt habe. Durch diese Rückstaus sei es auch schwerer möglich, z.B. in den Hettstedter Platz von der Illerstraße aus Richtung Norden kommend, einzubiegen.

Bürgermeister Janson verweist auf die Zuständigkeit des Staatlichen Bauamtes Krumbach, da es sich bei dem Straßenzug Vöhlinstraße / Illerstraße um eine Kreisstraße handle. Er sichert jedoch zu, die Situation nochmals prüfen zu lassen und mit dem Staatlichen Bauamt entsprechend Kontakt aufzunehmen.

In diesem Zuge wird seitens des Gremiums auch angeregt, der besseren Übersichtlichkeit in den genannten Einmündungsbereichen evtl. Fahrbahnmarkierungen anzubringen, damit zumindest das Einbiegen von der Wielandstraße aus auf die Vöhlin- bzw. Illerstraße reibungsloser funktionieren könnte.

In diesem Zuge wird seitens des Gremiums auch angeregt, der besseren Übersichtlichkeit in den genannten Einmündungsbereichen evtl. Fahrbahnmarkierungen anzubringen, damit zumindest das Einbiegen von der Wielandstraße aus auf die Vöhlin- bzw. Illerstraße reibungsloser funktionieren könnte.

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5.2. Pünktlichkeit bzw. Verspätungen der Deutschen Bahn - Strecke Illertalbahn; Anfrage Herr Zanker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö Beschließend 5.2

Diskussionsverlauf

Herr Zanker weist auf eine Veröffentlichung in der Lokalpresse hin, wonach auch Kommunen für die erheblichen Verspätungen auf der Strecke der Illertalbahn verantwortlich gemacht wurden und fragt nach, ob sich die Deutsche Bahn eventuell wegen bestehender Bahnübergänge in Vöhringen und sich möglicherweise hieraus ergebender Probleme bereits an die Stadt Vöhringen gewandt habe.

Bürgermeister Janson verneint dies und führt hierzu ergänzend aus, dass die Stadt Vöhringen im Hinblick auf diese Thematik wohl ihre „Hausaufgaben“ gemacht hätte. Der Pressebericht sei auch missverständlich verfasst gewesen. Betroffen von der im angesprochenen Presseartikel formulierten Kritik sei eher der Streckenverlauf im südlichen Bereich der Stadt Illertissen, Ortsteil Jedesheim bis hin nach Altenstadt und Kellmünz.

Herr Zanker fragt ergänzend nach, ob sich nicht auch Probleme aus den Bahnübergängen am Schrankenweg und dem sich relativ kurz danach befindlichen Übergang in der Verlängerung der Memminger Straße beim Anwesen „Walk“ ergeben könnten. Seitens des Gremiums wird hierzu ausgeführt, dass sich abhängig von der Richtung, aus der ein Zug auf den Bahnübergang in der Verlängerung der Memminger Straße zufahre, deutlich unterschiedliche Wartezeiten für den PKW-Verkehr ergäben.

Bürgermeister Janson führt weiter hierzu aus, dass  seitens der Bahn auch eine neue Taktung angedacht sei, die dieses Problem mindern könne.

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5.3. "Belegungslücken" auf dem Vöhringer Friedhof Nord; künftige Planungsabsichten der Stadt Vöhringen; Anfrage Herr Walk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö Beschließend 5.3

Diskussionsverlauf

Herr Walk weist auf die derzeitige „Belegungssituation“ auf dem Vöhringer Friedhof Nord hin, wonach durch viele mittlerweile aufgelassene Gräber große Lücken entstanden seien und dass eine geordnete Belegungsplanung derzeit wohl eher nicht zu erkennen sei. Er fragt nach, wie weit die schon in der Vergangenheit angedachte Planung sei, das Friedhofgässchen durch das derzeitige Friedhofsgelände bis zur Schützenstraße weiterzuführen. Er regt an, die Frage der künftigen Belegung auch mit der Planungsabsicht bezüglich des Friedhofgässchens zu verbinden. Ferner bittet er, nachdem wohl künftig weniger Flächengräber und mehr Urnengräber gewünscht werden würden, dies in die Überlegungen einfließen zu lassen.

Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass diesbezügliche Planungen bereits eingeleitet seien. Frau Abele erklärt ergänzend, dass derzeit ein entsprechendes Konzept erarbeitet werde.

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5.4. Zustand der asphaltierten Feldwege in Illerzell; Anfrage Herr Notz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö Beschließend 5.4

Diskussionsverlauf

Herr Notz fragt nach, wer für die Feldwege im Stadtteil Illerzell unterhaltspflichtig ist und verweist gleichzeitig auf den teilweise schlechten Zustand von dortigen asphaltierten Feldwegen. Konkret nennt er auf Nachfrage den Feldweg, der gegenüber der Einmündung der Heustraße in die Illertaltangente östlich der Tangente abgeht.

Bürgermeister Janson sichert eine Überprüfung zu.

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5.5. Künftiger Standort des geplanten Blockheizkraftwerkes auf dem Gelände der Schule Illerberg; Schreiben der Musikkapelle Illerberg; Anfrage Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö Beschließend 5.5

Diskussionsverlauf

Frau Böck regt im Zusammenhang mit der genauen Situierung des geplanten Blockheizkraftwerkes auf dem Gelände der Schule Illerberg an, auch die in einem Schreiben der Musikkapelle Illerberg aufgeführten Belange hinsichtlich der Abhaltung von Vereinsfesten soweit möglich zu berücksichtigen, ggf. einen für alle Seiten tragfähigen Kompromiss zu suchen.

Bürgermeister Janson führt hierzu aus, dass bereits beabsichtigt sei, den Standort des Blockheizkraftwerkes vom ursprünglichen Standort aus gesehen ca. 15 m nach Westen zu verlegen, dann wäre der Platz, der für das Vereinsfest genutzt wird, nicht mehr direkt betroffen.
Frau Böck bittet weiter auszuloten, ob nicht die Möglichkeit bestünde, während der Dauer des Festes die Anlage wegen der befürchteten Geräuschemission derselben auch abzuschalten.

Bürgermeister Janson führt aus, dass auch dies möglich ist und vom Betreiber bereits zugesichert worden ist.

In diesem Zusammenhang erklärt Herr Daikeler, dass das Schreiben der Musikkapelle Illerberg / Thal wohl nicht alle Stadträte erhalten hätten. Bürgermeister Janson gibt deshalb den wesentlichen Inhalt dieses Schreibens dem Gremium bekannt.

Frau Böck sieht die Auskunft, dass eine Abschaltung während des Festes möglich erscheint,  als sehr positives Signal für das Anliegen der Musikkapelle Illerberg / Thal.