Datum: 30.06.2011
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 26.05.2011 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 06.06.2011 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 09.06.2011 - öffentlicher Teil
10 Verschiedenes
11 Anträge und Anfragen
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Sportpark"; - Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; - Beratung und Billigung der Planzeichnung einschließlich Textteil und Begründung - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
7 St 2031 - Einmündungsbereich Schrankenweg 1. Beschränkung der Geschwindigkeit auf 80 km/h auf der St 2031 2. Beschränkung der Fahrtrichtung in Ost-West-Richtung im Schrankenweg Information über den Sachstand und Entscheidung
8 "Josef-Cardijn-Haus"; Entscheidung über die künftige Nutzung
2 Jahresrechnung 2010 Information
9 Städtische Vereinsförderrichtlinien 4. Ergänzung
3 Stadtjugendpflege Vöhringen Sachstandsbericht
4 Schulsozialarbeit an der Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule) Vöhringen Sachstandsbericht
5 Drogen-Streetwork in Vöhringen Sachstandsbericht
10.1 Planfeststellung nach § 18 AEG für die Beseitigung des Bahnübergangs "Illerzell", Bahn-km 73,025 in Wullenstetten (Senden) der Bahnstrecke Kempten - Neu-Ulm; Stellungnahme der Stadt Vöhringen
11.1 Zugang zum Friedhof in Illerberg - Anregung Frau Böck
11.2 Verunreinigung des Grundwassers im Stadtgebiet Vöhringen Anfrage Herr Barth
11.3 Schlagloch in der Ulmer Straße - Anfrage Herr Barth

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 26.05.2011 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 26.05.2011.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 06.06.2011 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 06.06.2011.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 09.06.2011 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 09.06.2011.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö 10
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11. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö 11
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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Sportpark"; - Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; - Beratung und Billigung der Planzeichnung einschließlich Textteil und Begründung - Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Eine Überarbeitung des Bebauungsplanteilaufhebungsvorentwurf in der Fassung vom 14.04.2011 ist aufgrund der Abwägung nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, die aufgeführten Abwägungen zu den vorgebrachten Äußerungen in der vorgeschlagenen Art und Weise zu beschließen. Weiterhin wird dem Stadtrat empfohlen, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanteilaufhebungsentwurfes auf der Grundlage der Pläne in der Fassung vom 30.06.2011 zu beschließen.

Empfehlung

Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 14.04.2011 den vom Stadtbauamt ausgearbeiteten Bebauungsplanteilaufhebungsvorentwurf in der Fassung vom 14.04.2011 als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die erstmalige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt. Dieser Bebauungsplanteilaufhebungsvorentwurf mit Satzung/Textteil und Begründung lag bis zum 30.05.2011 im Rathaus der Stadt Vöhringen zur Einsichtnahme aus. Die Planungsziele sowie der Hinweis auf die Auslegung wurden in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 17 vom 28.04.2011, bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zur geplanten Teilaufhebung zu äußern.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung stellt sich wie folgt dar:

1.        Stellungnahmen von Bürgern
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Es sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.

2.        Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Insgesamt wurden 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese wurden mit Schreiben vom 19.04.2011 aufgefordert, ihre Stellungnahme zu der beabsichtigten Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ bis spätestens 30.05.2011 abzugeben.

Das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:

2.1        Folgende Träger haben sich nicht geäußert:
---------------------------------------------------------------------
2.1.1        Regierung von Schwaben, Augsburg
2.1.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach
2.1.3        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach
2.1.4        Staatliches Vermessungsamt Günzburg
2.1.5        Bezirk Schwaben, Heimatpfleger, Augsburg
2.1.6        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
2.1.7        Kreisheimatpfleger Ambs, Elchingen
2.1.8        Kath. Pfarramt Vöhringen
2.1.9        Evang. Pfarramt Vöhringen
2.1.10        Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Neu-Ulm, Weißenhorn
2.1.11        Bayer. Bauernverband, Augsburg
2.1.12        Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Hilpoltstein
2.1.13        Feuerwehr Landkreis Neu-Ulm, Herr Kreisbrandrat Raible, Illertissen

2.2        Folgende Träger haben sich geäußert, ohne eine inhaltliche Stellungnahme
       vorzutragen:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2.2.1        Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 21.04.2011
2.2.2        GasVersorgung Süddeutschland GmbH, Stuttgart, mit Schreiben vom 27.04.2011
2.2.3        Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, mit Schreiben vom 29.04.2011
2.2.4        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach, mit Schreiben vom
       03.05.2011
2.2.5        Wehrbereichsverwaltung Süd, München, mit Schreiben vom 10.05.2011
2.2.6        Staatliches Bauamt, Krumbach, mit Schreiben vom 18.05.2011
2.2.7        Altenstadter Kanalgenossenschaft, llertissen, mit Schreiben vom
       11.05.2011
2.2.8        Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben, Augsburg,
       mit Schreiben vom 30.05.2011

2.3        Folgende Träger haben Stellung genommen bzw. sich zum Sachverhalt geäußert:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2.3.1        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 28.04.2011
2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 09.05.2011
2.3.3        SWU Netze GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.05.2011
2.3.4        Kabel Deutschland, München, mit e-mail vom 17.05.2011
2.3.5        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Schreiben vom
       23.05.2011
2.3.6        Lechwerke Netzservice GmbH, Günzburg, mit Schreiben vom 26.05.2011
2.3.7        LEW TelNet GmbH, Neusäß, mit Schreiben vom 02.05.2011

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen werden vom Stadtrat gewertet und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander gerecht abgewogen. Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:

2.3.1        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 28.04.2011

Stellungnahme:
„vielen Dank für die Zusendung ihrer Planunterlagen zu o.g. Bauvorhaben.
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich sind. Die Aufwendungen der Telekom sollen bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb bitten wir, die Planung so anzupassen, dass unsere Telekommunikationslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen. Dies betrifft im Besonderen die Bebauung im geplanten Flurstück 1241.
Wir bitten sie, uns über Beginn und Ablauf bei einer eventuellen Baumaßnahme so früh wie möglich, mindestens 16 Kalenderwochen vor Baubeginn, schriftlich zu informieren, damit wir unsere Maßnahmen mit Ihnen und den anderen Versorgungsunternehmen koordinieren können.
Diesbezügliche Informationen richten Sie an unsere örtlich zuständige PTI.“

Abwägung:

„Das Schreiben der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:


2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 09.05.2011

Stellungnahme:
„über dem Bereich der o.g. Teilaufhebung des Bebauungsplanes verläuft in Schutzstreifen die im Betreff genannte Hochspannungsfreileitung.
Die Leitungsführungen mit Leitungsmittellinien, Maststandorten und Schutzstreifengrenzen können Sie unserem beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000 entnehmen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Leitungen ausschließlich aus der Örtlichkeit ergibt.
Gegen die Teilaufhebung bestehen unsererseits keine Bedenken. Wir bitten Sie und auch zukünftig an der Bauleitplanung in diesem Bereich zu beteiligen.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Bezüglich der ebenfalls im Planbereich vorhandenen Hochspannungsfreileitungen der Lechwerke AG gehen wir davon aus, dass Sie diese beteiligt haben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“

Abwägung:

„Das Schreiben der Amprion GmbH, Dortmund, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:

2.3.3        SWU Netze GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.05.2011

Stellungnahme:
„gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ in seinem nördlichen und östlichen Teilbereich zur späteren Bebauung im Flst. Nr. 1241 mit einem Wohnhaus, bestehen aus Sicht der SWU keine Einwände.
Die SWU möchten darauf hinweisen, dass sich in der Bellenberger Straße ein leistungsfähiges Erdgasnetz befindet. Aus diesem Bereich kann bei entsprechendem Interesse, Erdgas als Heizenergie zur Verfügung gestellt werden.“

Abwägung:

„Das Schreiben der SWU Netze GmbH, Ulm, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:

2.3.4        Kabel Deutschland, München, mit e-mail vom 17.05.2011
Stellungnahme:
„wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 19.04.2011.
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren Auftrag, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu können.
Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben. Wenn Sie zu einer solchen Mitfinanzierung in der Lage sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Angebot zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserem Team Neubaugebiete in Verbindung. Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei.“
Abwägung:
„Das Schreiben der Kabel Deutschland, München, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:

2.3.5        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Scheiben
        vom 23.05.2011

Stellungnahme:
„haben Sie besten Dank für die Beteiligung am o. g. Verfahren.
Nach unserem Kenntnisstand über die Bodendenkmäler im Planungsgebiet besteht, soweit es aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich wird, gegen die oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Unsere Belange sind ausreichend berücksichtigt.
Hinweis:
Den aktuellen Bestand der Denkmäler bietet der BayernViewer-denkmal auf unserer Homepage.“

Abwägung:
„Das Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:


2.3.6        LEW Netzservice GmbH, Günzburg, mit Scheiben vom 26.05.2011

Stellungnahme:
„vielen Dank, dass Sie uns über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ informiert haben.
Über den Geltungsbereich verlaufen unsere 110-kV-Leitungen Anlage 63001 (Q6), Anlage 57501 (T5) und Anlage 57001 (U5/V5). Die Leitungsachsen, die Maststandorte und die Schutzzonenbreite der Hochspannungsleitungen können aus dem beigefügten Lageplanausschnitt M = 1 : 2500 entnommen werden, wobei wir darauf hinweisen, dass sich die tatsächliche Lage der Leitungsachsen und somit auch der Maststandorte und der Schutzbereiche aus der Örtlichkeit ergeben. Der Schutzbereich der 110-kV-Freileitungen beträgt 25,0 m beiderseits der Leitungsmittelachse.
Des Weiteren verlaufen mehrere 20-kV-Kabelleitungen im Geltungsbereich der Teilaufhebung. Im einzelnen sind dies die Kabelleitungen mit den Bezeichnungen „V103“; „V146“; „V129“; „V115“; „J2“ und J2FF, welche im beiliegenden MS-Plan M = 1 : 2000 ersichtlich sind. Der Schutzbereich der 20-kV-Kabelleitungen beträgt 1,0 m beiderseits der Leitungstrasse und ist von einer Bebauung sowie tief wurzelnder Bepflanzung freizuhalten.
Bezüglich der Fernmeldeanlagen haben wir die Stellungnahme der LEW TelNet GmbH diesem Schreiben beigefügt.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen ist innerhalb der Schutzzonen unserer Leitungen derzeit keine Bebauung geplant.
Gegen die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ bestehen unsererseits keine Einwände, wenn der Bestand, Betrieb und Unterhalt unserer Anlagen zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und die im beigefügten Merkblatt „Bebauungsplan“ aufgeführten Punkte berücksichtigt werden.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen sie uns bitte an.“

Abwägung:

„Das Schreiben der LEW Netzservice GmbH, Günzburg, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:

2.3.7        LEW TelNet GmbH, Neusäß, mit Schreiben vom 02.05.2011

Stellungnahme:
„wir danken Ihnen für die Beteiligung am o. g. Verfahren und nehmen dazu wie folgt Stellung:
Allgemeines: Im Lageplan dargestellten Planungsbereich, sind wir mit mehreren Fernmeldekabeltrassen betroffen
Bestehende Verhältnisse: In der Brandstraße verlaufen im nördlichen Bereich zwei Fernmeldekabel von Ost nach West.
In der Bellenberger Straße verlaufen die Fernmeldekabel auf der Ostseite. Alle Kabeltrassen schwenken nach Osten ab in die Straße Bei der Ölmühle.
Planerische Ziele: Hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen können zum derzeitigen Stand noch keine Aussagen getroffen werden. Bei der Überarbeitung des Bebauungsplanes sollten in den betreffenden Straßen geeignete und ausreichende Flächen für die Unterbringung der Fernmeldekabel mit anderen Versorgungsträgern vorgesehen werden.
Auflagen und Hinweise: Für alle erforderlichen Kabelarbeiten sind wir zu informieren. vor Beginn aller Baumaßnahmen sind von den ausführenden Baufirmen die aktuellen Kabel-Einmesspläne bei LEW TelNet, Oskar-von-Mille-Straße 1 b, 86356 Neusäß, Tel. 0821/328-2551 einzuholen und die zum Schutz der Kabel zu treffenden Maßnahmen abzusprechen.
Wir bitten Sie, uns weiterhin über den aktuellen Planungsfortschritt zu beteiligen.
Die Lage der Fernmeldekabeltrassen ist in den beigefügten Kabelplan eingetragen.
Wir bitten Sie, diese in Ihren Planungen bzw. Sparten aufzunehmen und zu berücksichtigen.
Die Auskünfte über die Kabeltrassen beziehen sich ausschließlich auf die Fernmeldekabel der LEW TelNet GbmH.
Falls Sie noch Fragen haben, rufen sie uns einfach an. Wir sind gerne für Sie da.“

Abwägung:

„Das Schreiben der LEW TelNet GmbH, Neusäß, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:


Beratung und Billigung der Planzeichnung einschließlich Textteil und Begründung
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der vom Stadtbauamt ausgearbeitete Bebauungsplanteilaufhebungsentwurf einschließlich Satzung/Textteil und Begründung in der Fassung vom 30.06.2011 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis:


Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der „Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark““ einschließlich Satzung/Textteil und Begründung öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis: 

Beschluss

Bekanntgabe und Beratung (Abwägung) des Ergebnisses der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 14.04.2011 den vom Stadtbauamt ausgearbeiteten Bebauungsplanteilaufhebungsvorentwurf in der Fassung vom 14.04.2011 als Grundlage für die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die erstmalige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gebilligt. Dieser Bebauungsplanteilaufhebungsvorentwurf mit Satzung/Textteil und Begründung lag bis zum 30.05.2011 im Rathaus der Stadt Vöhringen zur Einsichtnahme aus. Die Planungsziele sowie der Hinweis auf die Auslegung wurden in der Wochenzeitung „extra“ der Illertisser Zeitung, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 17 vom 28.04.2011, bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich zur geplanten Teilaufhebung zu äußern.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung stellt sich wie folgt dar:

1.        Stellungnahmen von Bürgern
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Es sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.

2.        Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Insgesamt wurden 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt. Diese wurden mit Schreiben vom 19.04.2011 aufgefordert, ihre Stellungnahme zu der beabsichtigten Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ bis spätestens 30.05.2011 abzugeben.

Das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange stellt sich wie folgt dar:

2.1        Folgende Träger haben sich nicht geäußert:
---------------------------------------------------------------------
2.1.1        Regierung von Schwaben, Augsburg
2.1.2        Amt für Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten, Krumbach
2.1.3        Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Servicestelle Krumbach
2.1.4        Staatliches Vermessungsamt Günzburg
2.1.5        Bezirk Schwaben, Heimatpfleger, Augsburg
2.1.6        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, München
2.1.7        Kreisheimatpfleger Ambs, Elchingen
2.1.8        Kath. Pfarramt Vöhringen
2.1.9        Evang. Pfarramt Vöhringen
2.1.10        Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Neu-Ulm, Weißenhorn
2.1.11        Bayer. Bauernverband, Augsburg
2.1.12        Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V., Hilpoltstein
2.1.13        Feuerwehr Landkreis Neu-Ulm, Herr Kreisbrandrat Raible, Illertissen

2.2        Folgende Träger haben sich geäußert, ohne eine inhaltliche Stellungnahme
       vorzutragen:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2.2.1        Landratsamt Neu-Ulm, mit Schreiben vom 21.04.2011
2.2.2        GasVersorgung Süddeutschland GmbH, Stuttgart, mit Schreiben vom 27.04.2011
2.2.3        Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, mit Schreiben vom 29.04.2011
2.2.4        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach, mit Schreiben vom
       03.05.2011
2.2.5        Wehrbereichsverwaltung Süd, München, mit Schreiben vom 10.05.2011
2.2.6        Staatliches Bauamt, Krumbach, mit Schreiben vom 18.05.2011
2.2.7        Altenstadter Kanalgenossenschaft, llertissen, mit Schreiben vom
       11.05.2011
2.2.8        Industrie- und Handelskammer für Augsburg und Schwaben, Augsburg,
       mit Schreiben vom 30.05.2011

2.3        Folgende Träger haben Stellung genommen bzw. sich zum Sachverhalt geäußert:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

2.3.1        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 28.04.2011
2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 09.05.2011
2.3.3        SWU Netze GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.05.2011
2.3.4        Kabel Deutschland, München, mit e-mail vom 17.05.2011
2.3.5        Bayer. Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Schreiben vom
       23.05.2011
2.3.6        Lechwerke Netzservice GmbH, Günzburg, mit Schreiben vom 26.05.2011
2.3.7        LEW TelNet GmbH, Neusäß, mit Schreiben vom 02.05.2011

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen werden vom Stadtrat gewertet und mit den öffentlichen und privaten Belangen gegen- und untereinander gerecht abgewogen. Es wird dabei folgende Abwägung vorgenommen:

2.3.1        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 28.04.2011

Stellungnahme:
„vielen Dank für die Zusendung ihrer Planunterlagen zu o.g. Bauvorhaben.
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) – als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i.S. v. § 68 Abs. 1 TKG – hat die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben.
Zu der o.g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom, die aus den beigefügten Lageplänen ersichtlich sind. Die Aufwendungen der Telekom sollen bei der Verwirklichung des Bebauungsplanes so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb bitten wir, die Planung so anzupassen, dass unsere Telekommunikationslinien nicht verändert oder verlegt werden müssen. Dies betrifft im Besonderen die Bebauung im geplanten Flurstück 1241.
Wir bitten sie, uns über Beginn und Ablauf bei einer eventuellen Baumaßnahme so früh wie möglich, mindestens 16 Kalenderwochen vor Baubeginn, schriftlich zu informieren, damit wir unsere Maßnahmen mit Ihnen und den anderen Versorgungsunternehmen koordinieren können.
Diesbezügliche Informationen richten Sie an unsere örtlich zuständige PTI.“

Abwägung:

„Das Schreiben der Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH, Ulm, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:        21 : 0 angenommen


2.3.2        Amprion GmbH, Dortmund, mit Schreiben vom 09.05.2011

Stellungnahme:
„über dem Bereich der o.g. Teilaufhebung des Bebauungsplanes verläuft in Schutzstreifen die im Betreff genannte Hochspannungsfreileitung.
Die Leitungsführungen mit Leitungsmittellinien, Maststandorten und Schutzstreifengrenzen können Sie unserem beigefügten Lageplan im Maßstab 1:2000 entnehmen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich die tatsächliche Lage der Leitungen ausschließlich aus der Örtlichkeit ergibt.
Gegen die Teilaufhebung bestehen unsererseits keine Bedenken. Wir bitten Sie und auch zukünftig an der Bauleitplanung in diesem Bereich zu beteiligen.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Bezüglich der ebenfalls im Planbereich vorhandenen Hochspannungsfreileitungen der Lechwerke AG gehen wir davon aus, dass Sie diese beteiligt haben.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“

Abwägung:

„Das Schreiben der Amprion GmbH, Dortmund, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:        21 : 0 angenommen

2.3.3        SWU Netze GmbH, Ulm, mit Schreiben vom 12.05.2011

Stellungnahme:
„gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ in seinem nördlichen und östlichen Teilbereich zur späteren Bebauung im Flst. Nr. 1241 mit einem Wohnhaus, bestehen aus Sicht der SWU keine Einwände.
Die SWU möchten darauf hinweisen, dass sich in der Bellenberger Straße ein leistungsfähiges Erdgasnetz befindet. Aus diesem Bereich kann bei entsprechendem Interesse, Erdgas als Heizenergie zur Verfügung gestellt werden.“

Abwägung:

„Das Schreiben der SWU Netze GmbH, Ulm, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:        21 : 0 angenommen

2.3.4        Kabel Deutschland, München, mit e-mail vom 17.05.2011
Stellungnahme:
„wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 19.04.2011.
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren Auftrag, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu können.
Eine Erschließung des Gebietes erfolgt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Diese sind in der Regel ohne Beteiligung des Auftraggebers an den Erschließungskosten nicht gegeben. Wenn Sie zu einer solchen Mitfinanzierung in der Lage sind, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Angebot zur Realisierung des Vorhabens zur Verfügung zu stellen. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserem Team Neubaugebiete in Verbindung. Bitte legen Sie einen Erschließungsplan des Gebietes Ihrer Kostenanfrage bei.“
Abwägung:
„Das Schreiben der Kabel Deutschland, München, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:        21 : 0 angenommen

2.3.5        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, mit Scheiben
        vom 23.05.2011

Stellungnahme:
„haben Sie besten Dank für die Beteiligung am o. g. Verfahren.
Nach unserem Kenntnisstand über die Bodendenkmäler im Planungsgebiet besteht, soweit es aus den uns vorliegenden Unterlagen ersichtlich wird, gegen die oben genannte Planung von Seiten der Bodendenkmalpflege kein Einwand. Unsere Belange sind ausreichend berücksichtigt.
Hinweis:
Den aktuellen Bestand der Denkmäler bietet der BayernViewer-denkmal auf unserer Homepage.“

Abwägung:
„Das Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, Dienststelle Thierhaupten, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:        21 : 0 angenommen


2.3.6        LEW Netzservice GmbH, Günzburg, mit Scheiben vom 26.05.2011

Stellungnahme:
„vielen Dank, dass Sie uns über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ informiert haben.
Über den Geltungsbereich verlaufen unsere 110-kV-Leitungen Anlage 63001 (Q6), Anlage 57501 (T5) und Anlage 57001 (U5/V5). Die Leitungsachsen, die Maststandorte und die Schutzzonenbreite der Hochspannungsleitungen können aus dem beigefügten Lageplanausschnitt M = 1 : 2500 entnommen werden, wobei wir darauf hinweisen, dass sich die tatsächliche Lage der Leitungsachsen und somit auch der Maststandorte und der Schutzbereiche aus der Örtlichkeit ergeben. Der Schutzbereich der 110-kV-Freileitungen beträgt 25,0 m beiderseits der Leitungsmittelachse.
Des Weiteren verlaufen mehrere 20-kV-Kabelleitungen im Geltungsbereich der Teilaufhebung. Im einzelnen sind dies die Kabelleitungen mit den Bezeichnungen „V103“; „V146“; „V129“; „V115“; „J2“ und J2FF, welche im beiliegenden MS-Plan M = 1 : 2000 ersichtlich sind. Der Schutzbereich der 20-kV-Kabelleitungen beträgt 1,0 m beiderseits der Leitungstrasse und ist von einer Bebauung sowie tief wurzelnder Bepflanzung freizuhalten.
Bezüglich der Fernmeldeanlagen haben wir die Stellungnahme der LEW TelNet GmbH diesem Schreiben beigefügt.
Nach den uns vorliegenden Unterlagen ist innerhalb der Schutzzonen unserer Leitungen derzeit keine Bebauung geplant.
Gegen die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark“ bestehen unsererseits keine Einwände, wenn der Bestand, Betrieb und Unterhalt unserer Anlagen zur Aufrechterhaltung der Stromversorgung gewährleistet ist und die im beigefügten Merkblatt „Bebauungsplan“ aufgeführten Punkte berücksichtigt werden.
Wenn Sie noch Fragen haben, rufen sie uns bitte an.“

Abwägung:

„Das Schreiben der LEW Netzservice GmbH, Günzburg, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:        21 : 0 angenommen

2.3.7        LEW TelNet GmbH, Neusäß, mit Schreiben vom 02.05.2011

Stellungnahme:
„wir danken Ihnen für die Beteiligung am o. g. Verfahren und nehmen dazu wie folgt Stellung:
Allgemeines: Im Lageplan dargestellten Planungsbereich, sind wir mit mehreren Fernmeldekabeltrassen betroffen
Bestehende Verhältnisse: In der Brandstraße verlaufen im nördlichen Bereich zwei Fernmeldekabel von Ost nach West.
In der Bellenberger Straße verlaufen die Fernmeldekabel auf der Ostseite. Alle Kabeltrassen schwenken nach Osten ab in die Straße Bei der Ölmühle.
Planerische Ziele: Hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen können zum derzeitigen Stand noch keine Aussagen getroffen werden. Bei der Überarbeitung des Bebauungsplanes sollten in den betreffenden Straßen geeignete und ausreichende Flächen für die Unterbringung der Fernmeldekabel mit anderen Versorgungsträgern vorgesehen werden.
Auflagen und Hinweise: Für alle erforderlichen Kabelarbeiten sind wir zu informieren. vor Beginn aller Baumaßnahmen sind von den ausführenden Baufirmen die aktuellen Kabel-Einmesspläne bei LEW TelNet, Oskar-von-Mille-Straße 1 b, 86356 Neusäß, Tel. 0821/328-2551 einzuholen und die zum Schutz der Kabel zu treffenden Maßnahmen abzusprechen.
Wir bitten Sie, uns weiterhin über den aktuellen Planungsfortschritt zu beteiligen.
Die Lage der Fernmeldekabeltrassen ist in den beigefügten Kabelplan eingetragen.
Wir bitten Sie, diese in Ihren Planungen bzw. Sparten aufzunehmen und zu berücksichtigen.
Die Auskünfte über die Kabeltrassen beziehen sich ausschließlich auf die Fernmeldekabel der LEW TelNet GbmH.
Falls Sie noch Fragen haben, rufen sie uns einfach an. Wir sind gerne für Sie da.“

Abwägung:

„Das Schreiben der LEW TelNet GmbH, Neusäß, wird zur Kenntnis genommen.
Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.“

Abstimmungsergebnis:        21 : 0 angenommen


Beratung und Billigung der Planzeichnung einschließlich Textteil und Begründung
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Der vom Stadtbauamt ausgearbeitete Bebauungsplanteilaufhebungsentwurf einschließlich Satzung/Textteil und Begründung in der Fassung vom 30.06.2011 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis:        21 : 0 angenommen


Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung)
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Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der „Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Sportpark““ einschließlich Satzung/Textteil und Begründung öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis: 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. St 2031 - Einmündungsbereich Schrankenweg 1. Beschränkung der Geschwindigkeit auf 80 km/h auf der St 2031 2. Beschränkung der Fahrtrichtung in Ost-West-Richtung im Schrankenweg Information über den Sachstand und Entscheidung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö Vorberatung 7

Sachverhalt

In der Sitzung vom 25.11.2010 beschloss der Stadtrat, auf dem Schrankenweg nur eine einspurige Verkehrsführung in Ost-West-Richtung zuzulassen, solange vom Landratsamt Neu-Ulm auf der St 2031 keine Geschwindigkeitsbeschränkung auf
80 km/h angeordnet ist.
Das Landratsamt Neu-Ulm lehnt, wie bereits mitgeteilt, diese Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h jedoch ab.
Am 24.05.2011, hat zudem eine Ortsbesichtigung des Einmündungsbereiches Schrankenweg stattgefunden. Dazu haben der Vertreter des staatl. Bauamtes Krumbach, Herr Wagner, sowie der Vertreter der PI Illertissen, Herr Marz, in Abstimmung mit dem Fachbereich 44 (Verkehr), des Landratsamtes Neu-Ulm, Herr Sailer, gleichfalls die geplante Geschwindigkeitsbeschränkung, als auch die Beschränkung der Fahrtrichtung in Ost-West-Richtung, abgelehnt.
Um im Schrankenweg und im Einmündungsbereich des Schrankenweges in die St 2031 einen reibungslosen Verkehrsfluss zu gewährleisten erlässt die Stadtverwaltung in Abstimmung mit den Fachbehörden eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung.
Danach soll der Einmündungsbereich Schrankenweg in die St 2031 mit einem Stop-Schild mit dem Zeichen 206 (Halt, Vorfahrt gewähren) beschildert werden und im Einmündungsbereich eine Haltelinie auf der Straße aufgebracht werden. Ca. 100 Meter vor der Einmündung soll mit dem Zusatzzeichen Stop 100 m auf das Zeichen 206 hingewiesen werden.
Der begleitende Radweg soll in beiden Fahrtrichtungen mit Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) beschildert werden. Ergänzende Fahrbahnmarkierungen sind im Bereich des Radweges aufzubringen. Die derzeit an der Staatsstraße in beiden Fahrtrichtungen angebrachten Zeichen (Z 209-30; vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) müssten entfernt werden.
Nachdem die Frage einer potentiellen Geschwindigkeitsbegrenzung nicht im Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich der Stadt Vöhringen liegt, wird vorgeschlagen, das Befahren des Schrankenweges bzw. der Einfahrt in die St 2031 in beiden Fahrtrichtungen zuzulassen und die Beschilderung, wie vorstehend dargestellt, vorzunehmen.
Sollten sich mittelfristig neue Erkenntnisse ergeben, die ein Überdenken der Verkehrssituation erforderlich machen, stehen die zuständigen Fachbehörden gewissen Modifizierungen offen gegenüber.

Empfehlung

Das Befahren des Schrankenweges und die Zufahrt in die St 2031 wird in beiden Fahrtrichtungen zugelassen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die straßenverkehrsrechtliche Anordnung im Benehmen mit den Fachbehörden, wie in der Sachdarstellung vorgeschlagen, zu erlassen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage und führt ergänzend aus, dass bei der vorliegenden Entscheidung im Grunde eine Abwägung zwischen der Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs vorgenommen werden müsse. Die Stadtverwaltung habe schon damals kurz nach Eröffnung der Umfahrung von Vöhringen und auch in der Folgezeit immer wieder versucht, aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der St. 2031 auf 80 km/h zu erreichen. Die Fachbehörden hätten dies jedoch stets mit dem Hinweis auf den dann hemmenden Verkehrsfluss abgelehnt. Nachdem die Zuständigkeit hierfür bei den Fachbehörden liegt, könne die Stadt Vöhringen an dieser Sachlage leider nichts ändern. Die Stadtverwaltung empfiehlt deshalb, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und die Ausfahrt vom Schrankenweg auf die St. 2031 in beiden Fahrtrichtungen zuzulassen.

Im Gremium stößt diese ablehnende Haltung der Fachbehörden mit Blick auf zahlreiche bereits genehmigte Beispiele im Verlauf der St. 2031 in den Nachbarkommunen auf Unverständnis. Im Falle einer Belassung des 100 km/h-Tempos werde wegen der im Bereich der neuen Ausfahrt vom Schrankenweg auf die St. 2031 gegebenen Unübersichtlichkeit eine nicht zu verantwortende Gefahrenstelle geschaffen, die von einigen Stadtratsmitgliedern nicht mitgetragen werden kann.

Andere Stadtratsmitglieder bedauern diese starre ablehnende Haltung der Fachbehörden gleichfalls. Sie sehen aber wegen der fehlenden Zuständigkeit der Stadt Vöhringen keine andere Möglichkeit, als sich diesem Votum letztlich zu beugen. Einzelne Stadtratsmitglieder würden es begrüßen, wenn Vertreter der Fachbehörden die Gründe für ihre Auffassung im Stadtrat näher erläutern und sich den Fragen des Gremiums stellen würden.

Ein Gremiumsmitglied hält die Situation für Radfahrer im Einmündungsbereich des Schrankenweges wegen des dort befindlichen Bewuchses für unübersichtlich.
Bürgermeister Janson sichert zu, die Sträucher dort zurückschneiden zu lassen.

Im Ergebnis der Diskussion führt Bürgermeister Janson sodann folgende Abstimmungen durch:

Antrag Bürgermeister Janson:

Die Ausfahrt vom Schrankenweg in die St. 2031 wird nur in Fahrtrichtung Süden zugelassen. Die Einfahrt von der St. 2031 in den Schrankenweg erfolgt hingegen aus beiden Fahrtrichtungen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen im Benehmen mit den Fachbehörden zu erlassen.

Abstimmungsergebnis:        15 : 6 angenommen

Anmerkung:
Bürgermeister Janson wird beauftragt, bei den Fachbehörden die Enttäuschung der Stadtratsmitglieder über die Haltung dieser Behörden bezüglich der Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h im Bereich des Schrankenweges zum Ausdruck zu bringen und dabei vor allem auch auf die Ungleichbehandlung gegenüber der Praxis im Verlauf der St. 2031 in anderen Kommunen hinzuweisen.

Beschluss

Das Befahren des Schrankenweges und die Zufahrt in die St 2031 wird in beiden Fahrtrichtungen zugelassen.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die straßenverkehrsrechtliche Anordnung im Benehmen mit den Fachbehörden, wie in der Sachdarstellung vorgeschlagen, zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 11

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8. "Josef-Cardijn-Haus"; Entscheidung über die künftige Nutzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.06.2011 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Über die Thematik der zukünftigen Nutzung des Josef-Cardijn-Hauses wurde bereits in zwei Klausurtagungen sehr ausführlich und detailliert vorberaten.
In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.06.2011 erfolgte eine Information über die insoweit geplante zukünftige Nutzung des Josef-Cardijn-Hauses.
Damit die vorgesehenen Maßnahmen nun auch zeitgerecht umgesetzt werden können, bedarf es einer baldmöglichen öffentlichen Behandlung und Beschlussfassung.

In der Stadtratssitzung am 30.06.2011 wird die geplante Nutzung der Räumlichkeiten im Josef-Cardijn-Haus durch die Musikschule Dreiklang e.V. detailliert dargestellt. Ferner wird auch über das Ergebnis einer am 27.06.2011 stattfindenden Ortsbesichtigung zum konkreten Raumbedarf durch die Hauptschule im Untergeschoß der Uli-Wieland-Schule ab dem neuen Schuljahr 2011/2012 und über die Möglichkeiten einer evtl. vorzeitigen Nutzung von Räumen im Josef-Cardijn-Haus sowie über die hierfür voraussichtlich anfallenden Kosten informiert.

Empfehlung

1.        Vom sofortigen Abriss des Josef-Cardijn-Hauses wird Abstand genommen.

2.        Um die Erfordernisse einer Nutzung als Bayer. Mittelschule erfüllen zu können, werden die erforderlichen räumlichen bzw. baulichen Voraussetzungen in den derzeitigen Räumlichkeiten der Musikschule im Untergeschoss der Uli-Wieland-Schule geschaffen (Kostenfaktor: ca. 150.000 €).
Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus den bei der Haushaltsstelle 2130.9410 (Schaffung von Räumlichkeiten für eine Ganztagesbetreuung) veranschlagten, jedoch im Jahr 2011 nicht benötigten Mitteln, bereitgestellt. Für das Jahr 2012 sind die dafür erforderlichen Mittel dann neu zu veranschlagen.

3.        Die Musikschule wird (vorübergehend) im Josef-Cardijn-Haus untergebracht.
Die dazu notwendigen Mittel in Höhe von 370.000 € stehen, soweit sie im Jahr 2011 anfallen werden, bei Haushaltsstelle 3706.9450 (für 2011: 100.000 €) und 3520.9401 (nicht benötigt 75.000 €) zur Verfügung. Die Restsumme ist im Haushaltsjahr 2012 bereitzustellen.
Die jeweiligen Sperrvermerke bei den Haushaltsstellen werden aufgehoben.

4.        Die Katholische Stadtbücherei „St. Michael“ bleibt im Josef-Cardijn-Haus bis auf weiteres weiterhin bestehen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson nimmt einleitend Bezug auf die Sachdarstellung und seine Ausführungen in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 09.06.2011. Er führt ergänzend aus, dass sich im Ergebnis der beiden Klausurtagungen des Stadtrates herauskristallisiert habe, das Josef-Cardijn-Haus zunächst nicht abzureißen. Aufgrund des erweiterten schulischen Bedarfs in der Uli-Wieland-Hauptschule werde die Musikschule, zumindest vorübergehend, im Josef-Cardijn-Haus untergebracht und die Kath. Stadtbücherei in den jetzigen Räumlichkeiten belassen. Die Sanierungskosten wolle man so gering wie möglich halten und die Maßnahmen auf das notwendigste beschränken. Insoweit stellen die vom Stadtbauamt ermittelten Kosten (ca. 370.000 €) einen Vorschlag dar, der auch wünschenswerte Positionen enthält. Diese müssen jedoch noch näher überprüft und ggf. modifiziert bzw. ganz gestrichen werden.

Dieses Kostenvolumen erscheint auch manchen Stadtratsmitgliedern als zu hoch, zumal sie die angedachte Nutzung des Josef-Cardijn-Hauses durch die Musikschule nur als Provisorium betrachten, in das nur das aller notwendigste investiert werden solle. Diese Stadtratsmitglieder möchten sich nach wie vor die Option offen halten, das Gebäude auch abreißen zu können, wenn die Sanierung der Uli-Wieland-Schule abgeschlossen, eine Mensa gebaut und für die Stadtbücherei eine andere Unterbringungsmöglichkeit gefunden worden ist. Einige Stadtratsmitglieder befürchten, dass sich diese Absicht dann nicht mehr realisieren lässt, wenn in das Gebäude zu viel Geld gesteckt werde.

Einem Stadtratsmitglied fehlt insoweit in diesem Zusammenhang auch eine abschließende Aussage über die endgültige Nutzung des Josef-Cardijn-Hauses. Dieses Stadtratsmitglied möchte das Gebäude am liebsten abreißen und dort ein neues Bildungs- und Kommunikationszentrum errichten, das auch offen für den Zugang von neuen Medien ist.

Bürgermeister Janson stellt dar, dass diese „Vision“ nicht neu ist. Er habe bereits vor Jahren mit dem damaligen Stadtpfarrer Gaißmayer einen Plan für ein Bildungs- und Kommunikationszentrum entwerfen lassen, welcher damals aber aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt worden sei. Auch in der Folgezeit sei eine Realisierung bisher aus finanziellen Gründen nicht möglich gewesen. Daran werde sich aufgrund der engen Haushaltslage auch in nächster 2 bis 3 Jahren nichts ändern.

Herr Zanker weist in seiner Eigenschaft als Schulleiter der Hauptschule – ab September d.J. Mittelschule – noch einmal auf den ab dem kommenden Schuljahr erforderlichen Bedarf von zwei weiteren Klassenräumen und den baldigen Bedarf für eine Verbesserung der Situation für die Ganztagesklassen hin. Er wünscht sich deshalb eine baldige Verlagerung der Musikschule in das Josef-Cardijn-Haus. Die Entscheidung über die weitere bzw. endgültige Verwendung dieses Gebäudes sollte nach seiner Meinung erst der im Jahr 2014 neu gewählte Stadtrat treffen.

Im Ergebnis der Diskussion sprechen sich die Stadtratsmitglieder schließlich für eine (vorübergehende) Verlagerung der Musikschule – lediglich der Ballettsaal bleibt bis auf weiteres in der Uli-Wieland-Schule – aus. Bezüglich der Sanierungskosten wird vereinbart, dass vorerst nur die Kosten für die Flachdachsanierung 1. BA bewilligt werden. Der Beschluss hierzu wurde in der Juni-Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses bereits gefasst. Alle anderen Positionen werden vom Stadtbauamt noch einmal eingehend geprüft und die Entscheidung über die Notwendigkeit im Einzelfall vom zuständigen Beschlussgremium getroffen.

Hierzu ergeht schließlich folgender

Beschluss

1.        Vom sofortigen Abriss des Josef-Cardijn-Hauses wird Abstand genommen.

2.        Um die Erfordernisse einer Nutzung als Bayer. Mittelschule erfüllen zu können, werden die erforderlichen räumlichen bzw. baulichen Voraussetzungen in den derzeitigen Räumlichkeiten der Musikschule im Untergeschoss der Uli-Wieland-Schule geschaffen (Kostenfaktor: ca. 150.000 €).
Die hierfür erforderlichen Mittel werden aus den bei der Haushaltsstelle 2130.9410 (Schaffung von Räumlichkeiten für eine Ganztagesbetreuung) veranschlagten, jedoch im Jahr 2011 nicht benötigten Mitteln, bereitgestellt. Für das Jahr 2012 sind die dafür erforderlichen Mittel dann neu zu veranschlagen.

3.        Die Musikschule wird (vorübergehend) im Josef-Cardijn-Haus untergebracht.
Die für die Teilunterbringung der Musikschule in diesem Jahr noch erforderlichen Mittel sowie für die Flachdachsanierung (1. BA = ca. 35.000 €) stehen bei Haushaltsstelle 3706.9450 und 3520.9401 zur Verfügung. Die jeweiligen Sperrvermerke bei den Haushaltsstellen werden aufgehoben.

Der Kostenaufwand für die restlichen baulichen Maßnahmen werden konkret ermittelt und nach vorheriger separater Entscheidung des zuständigen Beschlussgremiums im Haushalt 2012 veranschlagt.

4.        Die Katholische Stadtbücherei „St. Michael“ bleibt im Josef-Cardijn-Haus bis auf weiteres weiterhin bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Jahresrechnung 2010 Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Jahresrechnung 2010
Information


Das Ergebnis der Jahresrechnung 2010 ergibt sich im Detail aus den nachstehend bezeichneten, als Anlagen dieser Sitzungsvorlage beigefügten Auswertungen:

  • Anlage 1:        Feststellung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung 2010
  • Anlage 2:        Kassenmäßiger Abschluss zur Haushaltsrechnung 2010
  • Anlage 3:        Gesamtplan: Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen
  • Anlage 4:        Haushaltsausgabereste des Verwaltungshaushaltes        
  • Anlage 4.1:        Abwicklung der Haushaltsausgabereste aus dem Vorjahr
  • Anlage 4.2:        Abwicklung der Haushaltsausgabereste zur Jahresrechnung 2010 (HAR neu)
  • Anlage 5:        Haushaltseinnahmereste des Vermögenshaushaltes
  • Anlage 5.1:        Abwicklung der Haushaltseinnahmereste zur Jahresrechnung 2010 (HER Vorjahre)
  • Anlage 5.2:        Abwicklung der Haushaltseinnahmereste zur Jahresrechnung 2010 (HER neu)
  • Anlage 5.3:        Gesamtübersicht
  • Anlage 6:        Haushaltsausgabereste des Vermögenshaushaltes
  • Anlage 6.1:        Abwicklung der Haushaltsausgabereste zur Jahresrechnung 2010 (HAR Vorjahre)
  • Anlage 6.2:        Abwicklung der Haushaltsausgabereste zur Jahresrechnung 2010 (HAR neu)
  • Anlage 6.3:        Gesamtübersicht
  • Anlage 7:        Rechnungs-Gruppierungsübersicht


Nachstehend einige Eckdaten der Jahresrechnung 2010

  • Verwaltungshaushalt        Ergebnis: 22.382.309,92 €
       Ansatz: 22.670.996,00 €
       = - 288.686,08 €
       =   - 1,27%


  • Vermögenshaushalt        Ergebnis: 4.315.318,08 €
Ansatz: 4.517.530,00 €
       = - 202.211,92 €
       = - 4,48%


  • Gesamthaushalt        Ergebnis: 26.697.628,00 €
       Ansatz: 27.188.526,00 €
       = - 490.898,00 €
       = - 1,81%


  • Zuführungsrate des Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
      (ohne Sonderrücklagen)        Ergebnis: 0,00 €
        Ansatz:  0,00 €
       = +/- 0,00 €
       = +/- 0,00%


       Zuführung des Vermögenshaushaltes an den Verwaltungshaushalt
       (ohne Sonderrücklagen)
       Ansatz: 2.335.389,00 €        Ergebnis: 1.768.187,19 €
       = -567.201,81 €
       = -24,29%


  • Kreditaufnahme/Schuldenstand        SOLL-Ergebnis (Übertrag von HER aus 2009): 0,00 €
       IST-Ergebnis: 0,00 €
Ansatz: 1.133.345,00 €
= - 1.133.345,00 €
= - 100,00%


IST-Schuldenstand zum 31.12.2010:        3.124.676,31 €
SOLL-Schuldenstand (unter Berücksichtigung der HER 2009) zum 31.12.2010:        3.124.676,31 €                
IST-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2010:        239,33 €
SOLL-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2010:        239,33 €                

  • Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2010:        Ergebnis: 1.863.387,69 €
  • Ansatz: 2.050.000,00 €
  • = -186.612,31 €
  • = -9,10%
       Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2010:        2.293.500,81 €


  • Zuführung zur Instandhaltungsrücklage für städt. Wohngebäude im Jahr 2010:        0,00 €

       Stand der Instandhaltungsrücklage zum 31.12.2010:        269.404,76 €



?        Zuführung zur Sonderrücklage des UA 7000 (Abwasserbeseitigung)        133.988,90 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2010:        539.275,18 €


?        Zuführung zur Sonderrücklage des UA 7200 (Abfallbeseitigung)        3.081,87 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2010:        176.783,19 €


?        Grundschule Süd
      Zuführung zur Sonderrücklage „Büchergeld“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2010        2.930,42 €


?        Grundschule Nord
       Zuführung zur Sonderrücklage „Büchergeld“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2010        2.247,77 €


  • Auf das Haushaltsjahr 2010 wurden folgende Haushaltsreste
       übertragen.

       Verwaltungshaushalt        
       * Haushaltsausgabereste
-        aus Vorjahren        0,00 €
-        neu        195.191,73 €

       Vermögenshaushalt
       * Haushaltseinnahmereste
-        aus Vorjahren        385.400,00 €
-        neu        452.000,00 €

    
       * Haushaltsausgabereste        
-        aus Vorjahren        2.377.256,55 €
-        neu        839.611,87 €



Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise haben das Jahr 2010 sehr stark mitgeprägt. So konnten 2010 Gewerbesteuereinnahmen lediglich noch in Höhe von rd. 2,1 Mio. € verzeichnet werden; diese lagen damit erheblich unter den Einnahmen der Vorjahre. Letztendlich konnte der Verwaltungshaushalt nur durch eine erhebliche Zuführung des Vermögenshaushaltes in Höhe von rd. 1,768 Mio. € ausgeglichen werden. Aufgrund von Mehreinnahmen bei der Einkommensteuerbeteiligung konnte dabei allerdings der Ansatz im Haushaltsplan um rd. 567 Tsd. € unterschritten werden. Die Auflösung von Haushaltsausgaberesten, die geringere Zuführung an den Verwaltungshaushalt und Mehreinnahmen beim Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken führten letztendlich dazu, dass die für das Jahr 2010 geplante Kreditaufnahme in Höhe von rd. 1,13 Mio. € nicht in Anspruch genommen werden musste. Auch lag die erforderliche  Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage mit rd. 1,863 Mio. € um rd. 186 Tsd. € unter dem Ansatz. Zum Ende des Jahres 2010 weist die Allgemeine Rücklage somit noch einen Bestand von rd. 2,29 Mio.  auf.


Im Vorgriff auf den detaillierten Rechenschaftsbericht,  nachstehend einige Erläuterungen zum Rechnungsergebnis 2010:

A)           Verwaltungshaushalt


EINNAHMEN



?        Die Gewerbesteuereinnahmen sind gegenüber dem Rechnungsergebnis des Jahres 2009 nochmals erheblich gesunken. Das Gewerbesteueraufkommen 2010 lag bei  2.156.204,37 € und damit zwar um 156.204,37 € (= 7,81%) über dem Haushaltsansatz 2010 von 2.000.000 € aber um 3.203.972,92 € (= -59,77%) unter dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2009.

?        Die Beteiligung am Einkommensteueraufkommen lag erfreulicherweise um 506.900,00 € (= 10,79%) über dem Haushaltsansatz von 5.300.000 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2009 bedeutete dies jedoch Mindereinnahmen von 236.157,00 € (= -4,34%).

?        Eine Schlüsselzuweisung erhielt die Stadt im Jahr 2010 aufgrund der noch hohen Steuerkraft nicht.

?        Die gesamten Steuereinnahmen des Unterabschnittes 9000 lagen mit 10.434.762,13 € um
670.262,13 € (= 6,86%) über dem Ansatz von 9.764.500  € und um 3.362.416,14 € (= -24,37%) unter dem Ergebnis des Rechnungsjahres 2009.

?        Der Haushaltsansatz für Gebühren und ähnliche Entgelte (Gruppierungsziffern 10,11,12) in Höhe von  3.451.800,00 € wurde geringfügig um 6.198,87 € (= 0,18%) überschritten. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2009 sind diese Einnahmen um 211.237,32 € (= 6,51%) gestiegen.

?        Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (Gruppierungsziffern 13,14,15) in Höhe von  492.105 €  wurde mit tatsächlichen Einnahmen von 456.069,41 € um 36.035,59 € (= -7,32%) unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2009 bedeutet dies eine Steigerung um 23.486,34 € (= 5,43%).

?        Aus Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes durch den Bund, das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private Unternehmen (Gruppierungsziffern 160 - 168) konnten im Jahr 2010 Einnahmen in Höhe von  663.577,68 € erzielt werden. Der Ansatz von 598.300 €  wurde damit um insgesamt 65.277,68 €  (= 10,91%)  überschritten. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2009 wurden sie allerdings um 71.444,63 € (= 9,72%) unterschritten. 

?        Die Zinseinnahmen (Gruppierungsziffern 20) beliefen sich im Jahr 2010 auf insgesamt 130.295,65 €. Der Ansatz von 106.650 € konnte so um 23.645,65 € (= 22,17%) überschritten werden. Gegenüber 2009 bedeutet dies allerdings Mindereinnahmen von 323.961,98 € (= -71,32%)

?        Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe (Gruppierungsziffer 22) mit insgesamt 344.084,50 € lagen nur geringfügig um 4.084,50 € (= 1,20%) über dem Haushaltsansatz von 340.000 €. Sie lagen damit nahezu auf dem gleichen Niveau des Rechnungsjahres 2009 (- 485,21 € bzw. -0,14%).

?        Die veranschlagten Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke vom Land, von Gemeinden und Gemeindeverbänden, vom sonstigen öffentlichen Bereich, von privaten Unternehmen (Gruppierungsziffer 17) in Höhe von 1.234.892 € konnten um 45.989,54 € (= 3,72%)  überschritten werden. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2009 bedeutet dies Mehreinnahmen von 173.307,95 € (= 15,65%).


       
       AUSGABEN

?        Die Personalausgaben (Gruppierungsziffer 4) in Höhe von insgesamt 5.051.897,04 € unterschritten den Haushaltsansatz von 5.165.940 € um 114.042,96 € (= -2,21%). Gegenüber 2009 sind sie allerdings um 167.347,42 € (= 3,43%) gestiegen.

?        Die Kosten für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Gruppierungsziffern 50,51) beliefen sich im Jahr 2010 auf 890.709,20 €. Sie überstiegen damit um 54.149,20 € (= 6,47%) den Planansatz von 836.560 €. Gegenüber 2009 sind sie damit allerdings um 135.607,58 € (= 13,21%) gesunken.

?        Die Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie sonstige Gebrauchsgegenstände (Gruppierungsziffer 52) erforderten 2010 einen Kostenaufwand von 199.105,51 €. Der Haushaltsansatz von 226.005 € konnte damit allerdings noch um 26.899,49 € (= -11,90%) unterschritten werden. Gegenüber 2009 sind diese Ausgaben jedoch um 65.616,56 € (= 49,16%) gestiegen.

?        Die Ausgaben für Mieten und Pachten (Gruppierungsziffer 53) betrugen im Jahr 2010 insgesamt 134.546,77 €. Der Haushaltsansatz von 124.560 € wurde damit um 9.986,77 € (= 8,02%) überschritten. 2009 lagen diese Ausgaben bei 118.713,90 €(= -15.832,87 € bzw. -13,34%).

?        Die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierungsziffer 54) beliefen sich auf insgesamt 821.269,50 €. Die veranschlagten Mittel von 827.010 € konnten geringfügig um 5.740,50 € (= -0,69%) unterschritten werden. Gegenüber dem Jahr 2009 ergeben sich damit  Minderausgaben von 19.193, 11 € (= -2,28%).

?        Die Kosten für die Haltung von Fahrzeugen (Gruppierungsziffer 55) lagen bei Gesamtkosten in Höhe von 124.752,64 € um 22.262,64 € (= 21,72%) über dem Ansatz von 102.490 €. Gegenüber dem Jahr 2009 liegen die Mehrkosten damit sogar bei 25.486,11 € (= 25,67%).

?        Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppierungsziffern 56,57-63) betrugen insgesamt    1.666.908,89 €. Sie überstiegen damit geringfügig um 7.168,89 € (= 15,76%) den Haushaltsansatz von 
1.659.740 €. Gegenüber dem Vorjahr 2009 sind diese Ausgaben um 227.000,48 € (= 15,76 %) gestiegen.

?        Die Kosten für Steuern, Versicherungen (Gruppierungsziffer 64) lagen bei Gesamtausgaben von 346.508,68 € um 71.666,32 € (= -17,14%) unter dem Planansatz. Gegenüber 2009 sind diese Ausgaben um 39.802,32 € (= -10,30%) gesunken.
?        
?        Die sonstigen Geschäftsausgaben wie beispielsweise Bürobedarf und Literatur (Gruppierungsziffern 65: beliefen sich im Jahr 2010 auf insgesamt 331.996,32 €. Der Ansatz im Haushaltsplan 2010 konnte um 41.884,68 € (= -11,20%) unterschritten werden.  Gegenüber dem Jahr 2009 ergab sich jedoch eine Kostensteigerung um 20.308,68 € (= 6,52%).
?        
?        Die Ausgaben für die Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Gruppierungsziffer 672) betrugen im Jahr 2010 insgesamt 119.651,80 €. Sie lagen damit um 9.651,80 € (= 8,77%) über dem Haushaltsansatz von  110.000 €. Sie lagen damit auf einem nahezu gleichen Niveau wie im Vorjahr 2009 (- 544,79 € bzw. –0,45%)

?        An Zuschüssen für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Gruppierungsziffer 70) wurden im Jahr 2010 insgesamt 1.000.171,74 € verausgabt. Der Haushaltsansatz wurde damit um 56.276,74 € (= 5,96%) überschritten. Gegenüber dem Jahr 2009 betrug die Kostensteigerung 117.093,29 € (= 13,26%).

?        An die Kindergärten „St. Michael“, „Rappelkiste“, „Arche“ sowie den Schülerhort „St. Michael“ wurden im Jahr 2010 Personalkostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 656.987,66 € geleistet. Der Planansatz wurde damit um 102.987,66 € (= 18,59%) überschritten. Die Kostenerhöhung gegenüber dem Vorjahr 2009 lag bei 144.564,12 € (= 28,21%).

?        Die im Haushaltsplan 2010 veranschlagten Zinsausgaben (Gruppierungsziffer 80) in Höhe 142.000 € wurden um 17.934,54 € (= -12,63%) unterschritten.

?        Die Gewerbesteuerumlage lag im Jahr 2010 bei 479.761,00 € um 34.761,00 € (= 7,81%) über dem Haushaltsansatz von 445.000 €. 2009 war die Umlage, infolge von erheblich mehr Gewerbesteuereinnahmen um 1.017.095,00 € (= 67,95%) höher.

?        Sowohl beim UA 7000 (Abwasserbeseitigung) als auch beim UA 7200 (Abfallbeseitigung) ergab sich im Jahr 2010 jeweils eine Überdeckung. Die jeweils nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelten Überschussbeträge im Bereich der Abwasserbeseitigung in Höhe von 133.988,90 € und der Abfallbeseitigung in Höhe von 3.081,87 € wurden den vorhandenen  Sonderrücklagen für den Ausgleich von Gebührenschwankungen zugeführt.

?        Alles zusammen betrachtet führte dies dann letztendlich im Ergebnis dazu, dass der Verwaltungshaushalt  nur durch eine erhebliche Zuführung des Vermögenshaushaltes in Höhe von 1.768.187,19 € ausgeglichen werden konnte.



B)           Vermögenshaushalt


EINNAHMEN


?        Die Einnahmen aus Zuführungen des Verwaltungshaushaltes (Gruppierungsziffern 3000,3030) in Höhe von insgesamt 154.932,84 € überschritten den Haushaltsansatz von 2.450 € um 152.482,84 € (= 6223,79%). Gegenüber 2009 bedeutet dies jedoch Mindereinnahmen in Höhe von 235.433,80 € (= -60,31%).

?        Die Rücklagenentnahme (Gruppierungsziffer 31) blieb mit 73.046,95 € (= -3,34%) unter der im Haushaltsplan 2010 veranschlagten Summe von 2.186.885 €. Gegenüber dem Jahr 2009 sind dies Mindereinnahmen von 946.028,77 € (= -30,92%).

?        Die Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer: 34) belaufen sich im Jahr 2010 auf insgesamt 972.323,24 €. Der Haushaltsansatz von 500.550 € wurde so um 471.773,24 € (= 94,25%) überschritten. Die Mehreinnahmen resultieren insbesondere aus zusätzlich erzielten Verkaufserlösen von unbebauten städtischen Wohnbaugrundstücken.

?        Aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gruppierungsziffer 35) wurden im Rechnungsjahr 2010 insgesamt 42.628,59 € erzielt. Der Haushaltsansatz von 34.000 € wurde damit um 8.628,59 € (= 25,38%) überschritten.
?        
?        Die im Haushaltsplan 2010 veranschlagten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen  durch das Land (Gruppierungsziffer 3610) in Höhe von 660.300 € wurden bei Einnahmen von 567.536 € um 72.764,00 € (= -11,02%) unterschritten.



AUSGABEN

?        Die Ausgaben für Rücklagenzuführungen (Gruppierungsziffer 91) belaufen sich im Rechnungsjahr 2010 auf insgesamt 936.498,70 € und untersteigen damit den Haushaltsansatz von 2.450 € um 934.048,70 €.Diese Steigerung ist insbesondere auf die Abwicklung des Nachlasses „Mathias-Fischer“ zurückzuführen.

?        Die Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken (Gruppierungsziffer 932) beliefen sich im Jahr 2010 auf insgesamt 183.322,37 €. Der Haushaltsansatz von 523.000 € wurde somit um 339.677,63 € (= 64,95%) unterschritten. Die Haushaltsunterschreitung ist insbesondere auf die Erstattung der Erschließungs- und Herstellungsbeiträge im Rahmen der Veräußerung von unbebauten Wohnbaugrundstücken (rd. 174 Tsd. €) und unbebauten Gewerbegrundstücken (rd. 78 Tsd. €) sowie die Auflösung der für die Verlängerung der Vöhlinstraße veranschlagten Mittel in Höhe von 50.000 € zurückzuführen.

?        Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer 935) wurden im Jahr 2010 insgesamt 139.136,68 € verausgabt. Der Haushaltsansatz von  282.505 € wurde somit um 13.326,68 € (= 10,59%) überschritten
?        
?    Für die Durchführung von Baumaßnahmen (Gruppierungsziffern 94, 95,96) waren im Haushaltsplan insgesamt  1.058.950 € veranschlagt. Verausgabt wurden 908.462,21 €. Der Ansatz wurde damit um 150.487,79 € (= -14,21%) unterschritten. Eine detaillierte Aufstellung über die einzelnen Baumaßnahmen wird dem ausführlichen Rechenschaftsbericht beigefügt werden.

?          Für die Tilgung von Darlehen (Gruppierungsziffer 97) wurden im Jahr 2010 insgesamt 208.610,05 € verausgabt. Der Haushaltsansatz wurde geringfügig um 389,95 € (= -0,19%) unterschritten.

?        An Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen (Gruppierungsziffer 98) wurden im Jahr 2010 insgesamt 170.650,52 € verausgabt. Der Haushaltsansatz von 124.546 € wurde somit um 46.104,52 € (= - 37,02%) überschritten. Die Ursache dafür ist darin begründet, dass der im Rahmen des Erwerbs des Cardijn-Hauses der Kath. Pfarrkirchenstiftung zugesagte Investitionskostenzuschuss für den Bau des neuen Pfarrheimes bereits im Jahr 2010 buchungstechnisch abgewickelt wurde.
       
Die Jahresrechnung 2010 wird im Oktober/November 2011 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und anschließend dem Stadtrat zur Feststellung nach Art. 102 Abs. 3GO vorgelegt.

Die Kämmerei wird dem Rechnungsprüfungsausschuss dazu einen detaillierten Rechenschaftsbericht, der über die Details der Jahresrechnung 2010 Aufschluss geben wird,  vorlegen.

Empfehlung

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2010 wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson stellt eingangs dar, dass das Haushaltsjahr 2010 im Zeichen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise gestanden habe und insoweit erheblich weniger Einnahmen, vor allem bei der Gewerbesteuer,  zu verzeichnen waren. Dadurch habe der Verwaltungshaushalt auch nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt ausgeglichen werden können.

Er gibt sodann folgende Eckdaten der Jahresrechnung 2010 bekannt:

  • Verwaltungshaushalt        Ergebnis: 22.382.309,92 €
       Ansatz: 22.670.996,00 €
       = - 288.686,08 €
       =   - 1,27%

  • Vermögenshaushalt        Ergebnis: 4.315.318,08 €
Ansatz: 4.517.530,00 €
       = - 202.211,92 €
       = - 4,48%

  • Gesamthaushalt        Ergebnis: 26.697.628,00 €
       Ansatz: 27.188.526,00 €
       = - 490.898,00 €
       = - 1,81%


  • Zuführungsrate des Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
      (ohne Sonderrücklagen)        Ergebnis: 0,00 €
        Ansatz:  0,00 €
       = +/- 0,00 €
       = +/- 0,00%

       Zuführung des Vermögenshaushaltes an den Verwaltungshaushalt
       (ohne Sonderrücklagen)
       Ansatz: 2.335.389,00 €        Ergebnis: 1.768.187,19 €
       = -567.201,81 €
       = -24,29%

  • Kreditaufnahme/Schuldenstand        SOLL-Ergebnis (Übertrag von HER aus 2009): 0,00 €
       IST-Ergebnis: 0,00 €
Ansatz: 1.133.345,00 €
= - 1.133.345,00 €
= - 100,00%

IST-Schuldenstand zum 31.12.2010:        3.124.676,31 €
SOLL-Schuldenstand (unter Berücksichtigung der HER 2009) zum 31.12.2010:        3.124.676,31 €                
IST-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2010:        239,33 €
SOLL-Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2010:        239,33 €                

  • Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage im Jahr 2010:        Ergebnis: 1.863.387,69 €
  • Ansatz: 2.050.000,00 €
  • = -186.612,31 €
  • = -9,10%
       Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2010:        2.293.500,81 €

  • Zuführung zur Instandhaltungsrücklage für städt. Wohngebäude im Jahr 2010:        0,00 €

       Stand der Instandhaltungsrücklage zum 31.12.2010:        269.404,76 €


?        Zuführung zur Sonderrücklage des UA 7000 (Abwasserbeseitigung)        133.988,90 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2010:        539.275,18 €

?        Zuführung zur Sonderrücklage des UA 7200 (Abfallbeseitigung)        3.081,87 €
(für den Ausgleich von Gebührenschwankungen)
Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2010:        176.783,19 €

?        Grundschule Süd
      Zuführung zur Sonderrücklage „Büchergeld“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2010        2.930,42 €

?        Grundschule Nord
       Zuführung zur Sonderrücklage „Büchergeld“        0,00 €
       Stand der Sonderrücklage zum 31.12.2010        2.247,77 €

  • Auf das Haushaltsjahr 2010 wurden folgende Haushaltsreste
       übertragen.

       Verwaltungshaushalt        
       * Haushaltsausgabereste
-        aus Vorjahren        0,00 €
-        neu        195.191,73 €

       Vermögenshaushalt
       * Haushaltseinnahmereste
-        aus Vorjahren        385.400,00 €
-        neu        452.000,00 €

       * Haushaltsausgabereste        
-        aus Vorjahren        2.377.256,55 €
-        neu        839.611,87 €

Die Auswirkungen der Wirtschaftskrise haben das Jahr 2010 sehr stark mitgeprägt. So konnten 2010 Gewerbesteuereinnahmen lediglich noch in Höhe von rd. 2,1 Mio. € verzeichnet werden; diese lagen damit erheblich unter den Einnahmen der Vorjahre. Letztendlich konnte der Verwaltungshaushalt nur durch eine erhebliche Zuführung des Vermögenshaushaltes in Höhe von rd. 1,768 Mio. € ausgeglichen werden. Aufgrund von Mehreinnahmen bei der Einkommensteuerbeteiligung konnte dabei allerdings der Ansatz im Haushaltsplan um rd. 567 Tsd. € unterschritten werden. Die Auflösung von Haushaltsausgaberesten, die geringere Zuführung an den Verwaltungshaushalt und Mehreinnahmen beim Verkauf von städtischen Wohnbaugrundstücken führten letztendlich dazu, dass die für das Jahr 2010 geplante Kreditaufnahme in Höhe von rd. 1,13 Mio. € nicht in Anspruch genommen werden musste. Auch lag die erforderliche  Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage mit rd. 1,863 Mio. € um rd. 186 Tsd. € unter dem Ansatz. Zum Ende des Jahres 2010 weist die Allgemeine Rücklage somit noch einen Bestand von rd. 2,29 Mio.  auf.

Im Vorgriff auf den detaillierten Rechenschaftsbericht,  nachstehend einige Erläuterungen zum Rechnungsergebnis 2010:

A)           Verwaltungshaushalt


EINNAHMEN


?        Die Gewerbesteuereinnahmen sind gegenüber dem Rechnungsergebnis des Jahres 2009 nochmals erheblich gesunken. Das Gewerbesteueraufkommen 2010 lag bei  2.156.204,37 € und damit zwar um 156.204,37 € (= 7,81%) über dem Haushaltsansatz 2010 von 2.000.000 € aber um 3.203.972,92 € (= -59,77%) unter dem Rechnungsergebnis des Vorjahres 2009.

?        Die Beteiligung am Einkommensteueraufkommen lag erfreulicherweise um 506.900,00 € (= 10,79%) über dem Haushaltsansatz von 5.300.000 €. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2009 bedeutete dies jedoch Mindereinnahmen von 236.157,00 € (= -4,34%).

?        Eine Schlüsselzuweisung erhielt die Stadt im Jahr 2010 aufgrund der noch hohen Steuerkraft nicht.

?        Die gesamten Steuereinnahmen des Unterabschnittes 9000 lagen mit 10.434.762,13 € um
670.262,13 € (= 6,86%) über dem Ansatz von 9.764.500  € und um 3.362.416,14 € (= -24,37%) unter dem Ergebnis des Rechnungsjahres 2009.

?        Der Haushaltsansatz für Gebühren und ähnliche Entgelte (Gruppierungsziffern 10,11,12) in Höhe von  3.451.800,00 € wurde geringfügig um 6.198,87 € (= 0,18%) überschritten. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2009 sind diese Einnahmen um 211.237,32 € (= 6,51%) gestiegen.

?        Der Haushaltsansatz für Einnahmen aus Verkauf, Mieten und Pachten sowie sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen (Gruppierungsziffern 13,14,15) in Höhe von  492.105 €  wurde mit tatsächlichen Einnahmen von 456.069,41 € um 36.035,59 € (= -7,32%) unterschritten. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2009 bedeutet dies eine Steigerung um 23.486,34 € (= 5,43%).

?        Aus Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes durch den Bund, das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private Unternehmen (Gruppierungsziffern 160 - 168) konnten im Jahr 2010 Einnahmen in Höhe von  663.577,68 € erzielt werden. Der Ansatz von 598.300 €  wurde damit um insgesamt 65.277,68 €  (= 10,91%)  überschritten. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2009 wurden sie allerdings um 71.444,63 € (= 9,72%) unterschritten. 

?        Die Zinseinnahmen (Gruppierungsziffern 20) beliefen sich im Jahr 2010 auf insgesamt 130.295,65 €. Der Ansatz von 106.650 € konnte so um 23.645,65 € (= 22,17%) überschritten werden. Gegenüber 2009 bedeutet dies allerdings Mindereinnahmen von 323.961,98 € (= -71,32%)

?        Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe (Gruppierungsziffer 22) mit insgesamt 344.084,50 € lagen nur geringfügig um 4.084,50 € (= 1,20%) über dem Haushaltsansatz von 340.000 €. Sie lagen damit nahezu auf dem gleichen Niveau des Rechnungsjahres 2009 (- 485,21 € bzw. -0,14%).

?        Die veranschlagten Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für lfd. Zwecke vom Land, von Gemeinden und Gemeindeverbänden, vom sonstigen öffentlichen Bereich, von privaten Unternehmen (Gruppierungsziffer 17) in Höhe von 1.234.892 € konnten um 45.989,54 € (= 3,72%)  überschritten werden. Gegenüber dem Rechnungsjahr 2009 bedeutet dies Mehreinnahmen von 173.307,95 € (= 15,65%).
       
       AUSGABEN

?        Die Personalausgaben (Gruppierungsziffer 4) in Höhe von insgesamt 5.051.897,04 € unterschritten den Haushaltsansatz von 5.165.940 € um 114.042,96 € (= -2,21%). Gegenüber 2009 sind sie allerdings um 167.347,42 € (= 3,43%) gestiegen.

?        Die Kosten für den Unterhalt der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Gruppierungsziffern 50,51) beliefen sich im Jahr 2010 auf 890.709,20 €. Sie überstiegen damit um 54.149,20 € (= 6,47%) den Planansatz von 836.560 €. Gegenüber 2009 sind sie damit allerdings um 135.607,58 € (= 13,21%) gesunken.

?        Die Ausgaben für Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände sowie sonstige Gebrauchsgegenstände (Gruppierungsziffer 52) erforderten 2010 einen Kostenaufwand von 199.105,51 €. Der Haushaltsansatz von 226.005 € konnte damit allerdings noch um 26.899,49 € (= -11,90%) unterschritten werden. Gegenüber 2009 sind diese Ausgaben jedoch um 65.616,56 € (= 49,16%) gestiegen.

?        Die Ausgaben für Mieten und Pachten (Gruppierungsziffer 53) betrugen im Jahr 2010 insgesamt 134.546,77 €. Der Haushaltsansatz von 124.560 € wurde damit um 9.986,77 € (= 8,02%) überschritten. 2009 lagen diese Ausgaben bei 118.713,90 €(= -15.832,87 € bzw. -13,34%).

?        Die Ausgaben für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen (Gruppierungsziffer 54) beliefen sich auf insgesamt 821.269,50 €. Die veranschlagten Mittel von 827.010 € konnten geringfügig um 5.740,50 € (= -0,69%) unterschritten werden. Gegenüber dem Jahr 2009 ergeben sich damit  Minderausgaben von 19.193, 11 € (= -2,28%).

?        Die Kosten für die Haltung von Fahrzeugen (Gruppierungsziffer 55) lagen bei Gesamtkosten in Höhe von 124.752,64 € um 22.262,64 € (= 21,72%) über dem Ansatz von 102.490 €. Gegenüber dem Jahr 2009 liegen die Mehrkosten damit sogar bei 25.486,11 € (= 25,67%).

?        Die weiteren Verwaltungs- und Betriebsausgaben (Gruppierungsziffern 56,57-63) betrugen insgesamt    1.666.908,89 €. Sie überstiegen damit geringfügig um 7.168,89 € (= 15,76%) den Haushaltsansatz von 
1.659.740 €. Gegenüber dem Vorjahr 2009 sind diese Ausgaben um 227.000,48 € (= 15,76 %) gestiegen.

?        Die Kosten für Steuern, Versicherungen (Gruppierungsziffer 64) lagen bei Gesamtausgaben von 346.508,68 € um 71.666,32 € (= -17,14%) unter dem Planansatz. Gegenüber 2009 sind diese Ausgaben um 39.802,32 € (= -10,30%) gesunken.

?        Die sonstigen Geschäftsausgaben wie beispielsweise Bürobedarf und Literatur (Gruppierungsziffern 65: beliefen sich im Jahr 2010 auf insgesamt 331.996,32 €. Der Ansatz im Haushaltsplan 2010 konnte um 41.884,68 € (= -11,20%) unterschritten werden.  Gegenüber dem Jahr 2009 ergab sich jedoch eine Kostensteigerung um 20.308,68 € (= 6,52%).

?        Die Ausgaben für die Kostenerstattungen an Gemeinden und Gemeindeverbände (Gruppierungsziffer 672) betrugen im Jahr 2010 insgesamt 119.651,80 €. Sie lagen damit um 9.651,80 € (= 8,77%) über dem Haushaltsansatz von  110.000 €. Sie lagen damit auf einem nahezu gleichen Niveau wie im Vorjahr 2009 (- 544,79 € bzw. –0,45%)

?        An Zuschüssen für lfd. Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (Gruppierungsziffer 70) wurden im Jahr 2010 insgesamt 1.000.171,74 € verausgabt. Der Haushaltsansatz wurde damit um 56.276,74 € (= 5,96%) überschritten. Gegenüber dem Jahr 2009 betrug die Kostensteigerung 117.093,29 € (= 13,26%).

?        An die Kindergärten „St. Michael“, „Rappelkiste“, „Arche“ sowie den Schülerhort „St. Michael“ wurden im Jahr 2010 Personalkostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 656.987,66 € geleistet. Der Planansatz wurde damit um 102.987,66 € (= 18,59%) überschritten. Die Kostenerhöhung gegenüber dem Vorjahr 2009 lag bei 144.564,12 € (= 28,21%).

?        Die im Haushaltsplan 2010 veranschlagten Zinsausgaben (Gruppierungsziffer 80) in Höhe 142.000 € wurden um 17.934,54 € (= -12,63%) unterschritten.

?        Die Gewerbesteuerumlage lag im Jahr 2010 bei 479.761,00 € um 34.761,00 € (= 7,81%) über dem Haushaltsansatz von 445.000 €. 2009 war die Umlage, infolge von erheblich mehr Gewerbesteuereinnahmen um 1.017.095,00 € (= 67,95%) höher.

?        Sowohl beim UA 7000 (Abwasserbeseitigung) als auch beim UA 7200 (Abfallbeseitigung) ergab sich im Jahr 2010 jeweils eine Überdeckung. Die jeweils nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ermittelten Überschussbeträge im Bereich der Abwasserbeseitigung in Höhe von 133.988,90 € und der Abfallbeseitigung in Höhe von 3.081,87 € wurden den vorhandenen  Sonderrücklagen für den Ausgleich von Gebührenschwankungen zugeführt.

?        Alles zusammen betrachtet führte dies dann letztendlich im Ergebnis dazu, dass der Verwaltungshaushalt  nur durch eine erhebliche Zuführung des Vermögenshaushaltes in Höhe von 1.768.187,19 € ausgeglichen werden konnte.

B)           Vermögenshaushalt


EINNAHMEN


?        Die Einnahmen aus Zuführungen des Verwaltungshaushaltes (Gruppierungsziffern 3000,3030) in Höhe von insgesamt 154.932,84 € überschritten den Haushaltsansatz von 2.450 € um 152.482,84 € (= 6223,79%). Gegenüber 2009 bedeutet dies jedoch Mindereinnahmen in Höhe von 235.433,80 € (= -60,31%).

?        Die Rücklagenentnahme (Gruppierungsziffer 31) blieb mit 73.046,95 € (= -3,34%) unter der im Haushaltsplan 2010 veranschlagten Summe von 2.186.885 €. Gegenüber dem Jahr 2009 sind dies Mindereinnahmen von 946.028,77 € (= -30,92%).

?        Die Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer: 34) belaufen sich im Jahr 2010 auf insgesamt 972.323,24 €. Der Haushaltsansatz von 500.550 € wurde so um 471.773,24 € (= 94,25%) überschritten. Die Mehreinnahmen resultieren insbesondere aus zusätzlich erzielten Verkaufserlösen von unbebauten städtischen Wohnbaugrundstücken.

?        Aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten (Gruppierungsziffer 35) wurden im Rechnungsjahr 2010 insgesamt 42.628,59 € erzielt. Der Haushaltsansatz von 34.000 € wurde damit um 8.628,59 € (= 25,38%) überschritten.
?        
?        Die im Haushaltsplan 2010 veranschlagten Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen  durch das Land (Gruppierungsziffer 3610) in Höhe von 660.300 € wurden bei Einnahmen von 567.536 € um 72.764,00 € (= -11,02%) unterschritten.


AUSGABEN

?        Die Ausgaben für Rücklagenzuführungen (Gruppierungsziffer 91) belaufen sich im Rechnungsjahr 2010 auf insgesamt 936.498,70 € und untersteigen damit den Haushaltsansatz von 2.450 € um 934.048,70 €.Diese Steigerung ist insbesondere auf die Abwicklung des Nachlasses „Mathias-Fischer“ zurückzuführen.

?        Die Ausgaben für den Erwerb von Grundstücken (Gruppierungsziffer 932) beliefen sich im Jahr 2010 auf insgesamt 183.322,37 €. Der Haushaltsansatz von 523.000 € wurde somit um 339.677,63 € (= 64,95%) unterschritten. Die Haushaltsunterschreitung ist insbesondere auf die Erstattung der Erschließungs- und Herstellungsbeiträge im Rahmen der Veräußerung von unbebauten Wohnbaugrundstücken (rd. 174 Tsd. €) und unbebauten Gewerbegrundstücken (rd. 78 Tsd. €) sowie die Auflösung der für die Verlängerung der Vöhlinstraße veranschlagten Mittel in Höhe von 50.000 € zurückzuführen.

?        Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens (Gruppierungsziffer 935) wurden im Jahr 2010 insgesamt 139.136,68 € verausgabt. Der Haushaltsansatz von  282.505 € wurde somit um 13.326,68 € (= 10,59%) überschritten
?        
?    Für die Durchführung von Baumaßnahmen (Gruppierungsziffern 94, 95,96) waren im Haushaltsplan insgesamt  1.058.950 € veranschlagt. Verausgabt wurden 908.462,21 €. Der Ansatz wurde damit um 150.487,79 € (= -14,21%) unterschritten. Eine detaillierte Aufstellung über die einzelnen Baumaßnahmen wird dem ausführlichen Rechenschaftsbericht beigefügt werden.

?          Für die Tilgung von Darlehen (Gruppierungsziffer 97) wurden im Jahr 2010 insgesamt 208.610,05 € verausgabt. Der Haushaltsansatz wurde geringfügig um 389,95 € (= -0,19%) unterschritten.

?        An Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen (Gruppierungsziffer 98) wurden im Jahr 2010 insgesamt 170.650,52 € verausgabt. Der Haushaltsansatz von 124.546 € wurde somit um 46.104,52 € (= - 37,02%) überschritten. Die Ursache dafür ist darin begründet, dass der im Rahmen des Erwerbs des Cardijn-Hauses der Kath. Pfarrkirchenstiftung zugesagte Investitionskostenzuschuss für den Bau des neuen Pfarrheimes bereits im Jahr 2010 buchungstechnisch abgewickelt wurde.
       
Die Jahresrechnung 2010 wird im Oktober/November 2011 durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und anschließend dem Stadtrat zur Feststellung nach Art. 102 Abs. 3GO vorgelegt.

Die Kämmerei wird dem Rechnungsprüfungsausschuss dazu einen detaillierten Rechenschaftsbericht, der über die Details der Jahresrechnung 2010 Aufschluss geben wird, vorlegen.

Die Mitglieder des Stadtrates nehmen die Jahresrechnung 2010 zustimmend zur Kenntnis.

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9. Städtische Vereinsförderrichtlinien 4. Ergänzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 06.06.2011 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Die städtischen Vereinsförderrichtlinien wurden mit Wirkung ab 01.06.2003 grundlegend geändert und neu gefasst. Erst vor kurzem ist aufgefallen, dass dabei wohl die bisherige Regelung bei der Gewährung von Investitionskostenzuschüssen
„Die Stadt übernimmt die Ausfallbürgschaften für notwendige Darlehensaufnahmen“ irrtümlich weggefallen ist.

Bei den zwischenzeitlich durchgeführten Bauvorhaben bzw. Investitionsmaßnahmen von Vereinen und Organisationen (SSV Illerberg/Thal -Abteilung Tennis-, Schützenverein „Pfeil“ und Fischereigemeinschaft Vöhringen) wurde aber gleichwohl so verfahren und entsprechende Ausfallbürgschaften übernommen.

Da die Vereine in der Regel keinen eigenen Grundbesitz haben scheidet eine dingliche Absicherung aus. Selbst wenn dem Verein das Eigentum am Sportgelände zustehen sollte, ist eine dingliche Sicherung oder die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen für die Befriedigung des Gläubigers nur bedingt geeignet, da die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Sportflächen als gering einzustufen ist. Auch wäre dies mit schlechteren Kreditkonditionen für den Verein verbunden.

Die Stadtverwaltung hält es deshalb für sachgerecht, diese Regelung wieder in die städtischen Vereinsförderrichtlinien aufzunehmen.

Bei dieser Gelegenheit schlägt die Stadtverwaltung vor, auch die Bestimmung über die Gewährung von Sonderzuwendungen bei Vereinsjubiläen der Praxis anzupassen und die bisherige Begrenzung auf 25jährige, 50jährige und 75jährige Jubiläen
herauszunehmen.

Die individuelle Entscheidung über die Gewährung sollte dabei dem Bürgermeister übertragen werden.

Nähere Einzelheiten können der beigefügten 4. Änderung entnommen werden.

Empfehlung

Die Zustimmung zur 4. Änderung der Richtlinien der Stadt Vöhringen über die Förderung von Vereinen durch die Stadt Vöhringen – städtische Vereinsförderrichtlinien – wird erteilt.
Die Änderungsrichtlinien sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Nach Sachvortrag durch Bürgermeister Janson, der sich auf die Vorberatung dieses Punktes in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 06.06.2011 bezieht, ergeht folgender

Beschluss

Die Zustimmung zur 4. Änderung der Richtlinien der Stadt Vöhringen über die Förderung von Vereinen durch die Stadt Vöhringen – städtische Vereinsförderrichtlinien – wird erteilt.
Die Änderungsrichtlinien sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Stadtjugendpflege Vöhringen Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö 3

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass die Stadtjugendpflege in unserer Stadt Vöhringen bereits seit mittlerweile immerhin 28 Jahren existiere. In unserem städtischen Jugendhaus werden seit dieser Zeit, angepasst an die jeweiligen zeitlichen Erfordernisse und Rahmenbedingungen, für die Kinder und Jugendlichen diverse Angebote bereitgestellt.

Grundlegende Voraussetzung unserer städtischen Jugendarbeit sei hierbei das Respektieren des jungen Heranwachsenden mit all seinen Problemen, die Wertschätzung und das Vertrauen sowie aber auch die Toleranz und Akzeptanz gegenüber den jungen Mitbürgern wie auch der gesamten Bürgerschaft.

Nach den Worten von Bürgermeister Janson soll Im Rahmen unserer Stadtjugendpflege die Entwicklung der jungen Menschen in ihrer individuellen Persönlichkeit begleitet und unterstützt wie gefördert werden.

Ein erfülltes Leben setzt vor allem auch Begegnung voraus, Selbst- und Mitbestimmung sowie die Übernahmen von Verantwortung. Das städtische Jugendhaus will diesen Anforderungen durch immer wieder aktualisierte Angebote entsprechen. Es ist ein Haus der Begegnung Jugendlicher, wenngleich sicherlich nicht der Jugend allgemein in unserer Stadt Vöhringen.

Im Anschluss an diese Ausführungen stellt Herr Hiller mittels Beamerpräsentation den Sachstandsbericht über das Stadtjugendhaus vor, der den Zeitraum vom Juni 2010 bis Juni 2011 umfasst. Er enthält folgende Schwerpunkte (vgl. auch Anlage):

  • Streetball-Turnier
  • Ferienspaß
  • Projekt „Fit for Life“
  • Box-Projekt
  • Adventstage
  • Graffiti-Projekt
  • Weitere Aktivitäten (Konzerte, Kooperation mit den Wieland-Werken, der Popbastion Ulm, dem Kreisjugendring, dem AK offene Jugendarbeit und Sucht, Beteiligung am Spiele- und Familientag)
  • Allgemeines und Aktuelles (Öffnungszeiten, Veranstaltungen, Bewerbertraining, Beratungen, Move-Fortbildung, Juha-Anschluss im Facebook)
  • Blick nach Innen (Übungsräume für Bands, Wieland-Azubi-Projekt, andere Nutzer z.B. VHS-Kurse, Sicherheitswacht, Vereine).

In der anschließenden Aussprache kommt zum Ausdruck, dass das Jugendhaus eine unverzichtbare Einrichtung ist und die dortigen Mitarbeiter eine wertvolle Arbeit leisten. Besonders positiv gesehen werden spezielle und bewährte Aktionen, wie der Ferienspaß, die Adventsbasteltage, das Bewerbungstraining und die Kooperation mit Schulen, den Wieland-Werken und dem Kreisjugendring.

Die pädagogische Mitarbeiterin, Frau Karrer, gibt bekannt, dass sie im September d.J. nach München wechseln und dort studieren möchte. Leider sei dadurch die ursprünglich angedachte Fortführung einer 50%-Stelle nach Rückkehr der Jugendhausleiterin, Frau Zogalla, im September d.J. nicht möglich, so dass eine neue Erzieherin in Teilzeit gesucht werden müsse. Sie hofft, dass bis dahin eine geeignete Ersatzkraft gefunden werden kann.

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4. Schulsozialarbeit an der Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule) Vöhringen Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö 4

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Janson vertritt die Ansicht, dass sich die Schulsozialarbeit als besonders intensive und wirksame Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule bewährt habe. Sie sei ein professionelles sozialpädagogisches Angebot, welches als eigenständige Einrichtung gleichberechtigt und dauerhaft im Schulalltag verankert sein soll.

Angesichts der Veränderungen im gesellschaftlichen Leben und in den Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen sei es dringend erforderlich, die Kompetenz von sozialpädagogischen Fachkräften in ausreichender Zahl an den Schulen bereit zu stellen und zu nutzen.

Mögliche Arbeitsbereiche der Schulsozialarbeit seien je nach der konkreten Situation und des Alters der Schülerinnen und Schüler Beratung, individuelle Förderung, offene Jugendarbeit, sozialpädagogische Gruppenarbeit, Konfliktbewältigung, schulbezogene Hilfen, Unterstützung bei der Berufsorientierung und im Übergang von Schule zum Beruf, Gespräche und Kontakt mit den Eltern und der Schule selbst.

Konkret heißt dies, so Bürgermeister Janson weiter, nicht mehr nur die Lehrer sind heute zuständig für die Ausbildung und Erziehung der Kinder an den Schulen, sondern immer mehr auch außerschulische Partner, wie die Schulsozialarbeit.

Leider sei die Finanzierung dieser Schulsozialarbeit noch immer nicht befriedigend gelöst.
Hier sei es zwingend nötig, dass das Land Bayern diese Schulsozialarbeit stärker bezuschusst, wenn nicht gar die Kosten voll übernimmt. Die Kommunen als Sachaufwandsträger seien hier im Grund nicht der primäre Ansprechpartner.
Im Interesse der Kinder und Jugendlichen habe sich die Stadt Vöhringen jedoch dieser Aufgabe angenommen und sich an den Kosten für diese Schulsozialarbeit beteiligt.

Die Schulsozialarbeit sei nach Auffassung von Bürgermeister Janson heutzutage nötig.
Sie sei ein wichtiges Bindeglied zwischen Eltern, Schülern und Lehrern. Gerade im präventiven Bereich lassen sich große Erfolge erzielen. In Einzelgesprächen könne die Schulsozialarbeit helfen, familiäre und schulische Probleme zu meistern, Konfliktsituationen zu entschärfen. Die Schulsozialarbeit sei nicht zuletzt soziale Bildungsarbeit.

Hieran schließt sich die Vorstellung des Sachstandsberichtes durch die beiden Schulsozialarbeiterinnen an der Hauptschule, Frau Holl und Frau Heilfort, der folgende Schwerpunkte enthält:

  • Aufgabenbeschreibung bzw. – teilung der Schulsozialarbeit
  • Einzelfallhilfen der JAS (nur benachteiligte junge Menschen) mit Darstellung der Themenschwerpunkte
  • Eltern- und Lehrerberatung
  • Einzelberatung durch die schulbezogene Schulsozialarbeit
  • Präventions- und Freizeitangebote
  • Jahrgangsbezogene Suchtprävention mit Darstellung des Ablaufs
  • Praxisklasse (Zielgruppe, Zielrichtung und Betreuungsangebote)

In der anschließenden Aussprache wird deutlich, dass die Schulsozialarbeit zu einem wichtigen Baustein in der Hauptschularbeit geworden ist und der damaligen Vorreiterrolle von Vöhringen zwischenzeitlich auch die meisten Nachbarstädte gefolgt sind.

Bezüglich der Praxisklasse wird noch erwähnt, dass diese von der Europäischen Union mit einem Betrag von ca. 25.000 € pro Schuljahr finanziell gefördert wird. Bemängelt wird in diesem Zusammenhang allerdings der sehr hohe bürokratische Verwaltungsaufwand.

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5. Drogen-Streetwork in Vöhringen Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö 5

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellt Bürgermeister Janson einleitend dar, dass jeder vierte Deutsche ein Suchtproblem hat. Zwar greifen Jugendliche nach dem jüngsten Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragte des Bundes seltener als früher zur Flasche, zur Zigarette oder zum Joint. Insgesamt aber haben nach wie vor auch viele Jugendliche ein Sucht- bzw. Drogenproblem. Eine zeitgemäße und effektive Drogen- und Suchtpolitik lässt sich aber auch hier wie in anderen Bereichen nur dann sicherstellen, wenn auch vor Ort diese Aufgabe wahrgenommen wird.

Oft sind mit der Drogensucht der Jugendlichen dramatische persönliche Schicksale verbunden. Deshalb sei es wichtig, vor allem schon im Vorfeld, die Entstehung der Sucht zu verhindern. Prävention stehe an oberster Stelle, aber auch Hilfe und Beratung im Einzelfall.

Der Weg aus der Sucht heraus sei ein langer und steiniger Weg, so Bürgermeister Janson weiter. Ohne Dritthilfe gehe es meistens nicht. Deshalb habe sich auch die Stadt Vöhringen schon vor Jahren entschlossen, mit der Einrichtung der Drogenstreetwork einen ganz gezielten Beitrag zur Suchtprävention und Hilfe vor Ort zu leisten.

Grundsätzlich spielt sich das Leben der Jugendlichen auch auf der Straße ab. Die Straße ist für viele Jugendlichen zum Teil ihrer Lebenswelt geworden. Es galt deshalb, die Jugendlichen dort zu erreichen, wo sie sich aufhalten. Der Drogenstreetworker soll also dahin gehen, wo sich die Jugendlichen aufhalten, auf der Straße, und sie dort ansprechen und ihnen die Problemsituation aufzeigen.

Doch dieses Bild habe sich gewandelt. Mehr und mehr wird der drogen- und suchtgefährdete junge Mensch nicht mehr auf der Straße erreicht. Deshalb muss und musste auch die Drogenstreetwork der Stadt Vöhringen sich anpassen und ihr Angebot modifizieren.
Schon im vergangenen Jahr sei diese Entwicklung aufgezeigt worden. Auch der diesjährige Bericht werde dies nochmals bestätigen.

Nach Ansicht von Bürgermeister Janson habe sich die Einrichtung der Drogenstreetwork nach wie vor als nötig erwiesen und bewährt.

Sodann gibt Frau Raible Ihren Sachstandsbericht, der folgende Schwerpunkte enthält:

  • Entwicklung / Veränderung der personellen und finanziellen Situation
  • Kooperation und Vernetzung
  • Situation in Vöhringen
  • Darstellung des Konzeptes der Streetworkarbeit in Vöhringen
  • Statistik im Bereich Streetwork
  • Themen der drogenunspezifischen und drogenspezifischen Kontakte
  • Altersverteilung im Bereich der Streetworktätgkeit und Trends im Bereich Streetwork
  • Aufgaben und Setting in der Beratung
  • Statistik Betreuung und Beratung (Alter, Suchtmittel)
  • Trends im Bereich Beratung
  • Ausblick

Frau Raible gibt abschließend bekannt, dass sie aus persönlichen Gründen ab 01.07.2011 nach München wechseln und die Stelle ab 01.08.2011 mit Frau Nicole Uhl neu besetzt wird, die sich im Gremium kurz vorstellt.

Die Gremiumsmitglieder bedauern den häufigen Wechsel der Drogenstreetwork in Vöhringen und wünschen sich mehr Kontinuität, damit die potentiellen Beratungsinteressenten einen vertrauensvolleren Kontakt zur Drogenberatung aufbauen können.

Auf die Frage, ob auch die Suchtbereiche „Spielsucht, Rauchen, Alkohol“ zum Aufgabenbereich der Drogenberatung gehören, wird dies von Frau Mayrhöfer mit dem Hinweis auf spezielle Beratungsangebote verneint.

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10.1. Planfeststellung nach § 18 AEG für die Beseitigung des Bahnübergangs "Illerzell", Bahn-km 73,025 in Wullenstetten (Senden) der Bahnstrecke Kempten - Neu-Ulm; Stellungnahme der Stadt Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö Beschließend 10.1

Sachverhalt

Die Regierung von Schwaben führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahren
„Beseitigung des Bahnüberganges „Illerzell“, Bahn-km 73,025 in Wullenstetten (Senden)
der Bahnstrecke Kempten - Neu-Ulm“, auf Veranlassung des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle München, gemäß § 18 a Nr. 1 AEG ein Anhörungsverfahren durch.

Am ursprünglichen Planfeststellungverfahren wurde die Stadt Vöhringen zwar nicht beteiligt.            Bei den nun vorliegenden Unterlagen handelt es sich um eine Tektur des Planfeststellungsverfahren, bei der neben Nachbesserungen im Erläuterungsbericht und Ergänzungen der Planunterlagen, nunmehr weitere Träger öffentlicher Belange und Spartenträger aufgefordert werden, ihre Stellungnahme abzugeben.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist es potentiell durch diese Maßnahme Betroffenen eingeräumt, ihre Stellungnahme bzw. Einwendungen gegen diese Planfeststellung abzugeben.
Die DB Netz AG plant die ersatzlose Beseitigung dieses Bahnüberganges bei Bahn-km 73,025 der Strecke Kempten – Neu-Ulm.
In Bahn-km 73,025 kreuzt ein öffentlicher Feldweg die eingleisige, nicht elektrifizierte Hauptbahn von Kempten nach Neu-Ulm in der Gemarkung Wullenstetten.
Der Feldweg ist für den landwirtschaftlichen und den nicht motorisierten Verkehr freigegeben.

Die Strecke ist dem Regionalnetz „Südbayern – Netz „(SBY) zugeordnet, die Streckengeschwindigkeit beträgt gegenwärtig 140 km/h. Die maximale örtliche Geschwindigkeit wird in beiden Richtungen mit 140 km/h angesetzt. Der Bremsweg beträgt 1.000 m. Die Kreuzung erfolgt höhengleich in einem Winkel von ca. 100 gon.
Der dortige Bahnübergang dient hauptsächlich der Erschließung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Der Weg im unmittelbaren BÜ-Bereich hat eine Breite von ca. 6,00 m und ist mit einer unbefestigten, gekiesten Fahrspur ausgeführt. Der Belag des Übergangs besteht aus Gummiplatten. Der Bahnübergang ist mit einer Anrufschranke und Vollschranken technisch gesichert.
Die Maßnahme soll zum einen eine höhere Streckengeschwindigkeit ermöglichen, zum andern soll dieses der Erhöhung der Sicherheit des Eisenbahn- und Straßenverkehrs sowie der Vermeidung von Instandhaltungs- und Investitionskosten dienen.
Aufgrund der geringen Verkehrsbelastung des Bahnüberganges mit durchschnittlich sechs Öffnungen pro Tag, inklusiv nicht landwirtschaftlichem Verkehr (Verkehrserfassung Juni 2008) scheidet als echte Alternative zur Beseitigung die Erweiterung der bestehenden Anlage mit den entsprechenden hohen Investitionskosten aus.
Die Beseitigung des Bahnüberganges und die Planung erfolgen nach den einschlägigen DB-Richtlinien. Von diesem Regelwerk wird nicht abgewichen.
Auszubauende Stoffe sollen begutachtet und im Falle einer Kontamination fachgerecht unter Vorlage des Entsorgungsnachweises beseitigt werden.
Die bestehende Sicherungsanlage soll vollständig zurückgebaut werden.
Der vorhandene Straßenbelag mit Gummiplatten im Bereich des Bahnübergangs soll entfernt werden.
Die Beschilderungen sollen demontiert und das Regelprofil des Gleises hergestellt werden.
Die Straßenführung am Bahnübergang soll im erforderlichen Umfang geringfügig angepasst werden. Zur Absperrung und Sicherung des Eisenbahnbetriebs sollen beidseitig Schutzplanken errichtet werden.
Die Bauausführung ist für das Jahr 2011/12 vorgesehen.
Dabei soll die Baumaßnahme unter Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes erfolgen.
Die Rückbauzeit beträgt ca. 3 Monate.

Für die vorgesehene Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf der Bahnstrecke
Kempten – Neu-Ulm ist es erforderlich, diverse Bahnübergänge zu beseitigen. Die DB Netz AG verfolgt deshalb vorrangig das Ziel, Bahnübergänge nach Möglichkeit zu beseitigen.

Der nächstgelegene Bahnübergang in Richtung Kempten befindet sich bei Bahn-km 71,662 („Am Kieswerk“). Die Straßenüberführung „Römerstraße“ in Bahn-km 73,594 bildet die nächste Anschlussmöglichkeit in Richtung Neu-Ulm. Beide Kreuzungsmöglichkeiten können durch die Staatstraße St 2031 erreicht werden. Östlich der Bahnlinie befindet sich ein umfangreiches Feldwegenetz und westlich der Bahnlinie ein Straßen-/Feldwegenetz.
Aus Wullenstetten ergibt sich je nach Lage der Betroffenen und Lage der landwirtschaftlichen Nutzflächen eine Mehrlänge zwischen ca. 350 m und ca. 1.630 m.
Für die Bahnstrecke an dieser Maßnahme Betroffenen aus Illerzell entsteht ein Mehrweg von längstens ca. 1.855 m. Hierfür steht dafür die Kreuzung Illertaltangente / St 2031 mit einer Ampelanlage und die St 2019 Richtung Wullenstetten, ebenfalls mit einer Ampelanlage ausgestattet, für eine relativ schnelle Anbindung zur Verfügung.
Für Nutzflächen im südlichen Bereich führt der Weg über den Bahnübergang bei Bahn-km 71,662.
Dieser Zustand soll nicht geändert werden.

Die Anbindung bzw. Erreichbarkeit der Nutzflächen könnte somit weiterhin, allerdings mit gewissen Beeinträchtigungen, gewährleistet werden.
Die ersatzlose Beseitigung des Bahnüberganges wäre nach Auffassung der Stadtverwaltung trotz der nachhaltigen Wirkung für die Landwirtschaft sowie des Fußgänger- und Radfahrerverkehrs im Hinblick auf die Erhöhung der Sicherheit und Zügigkeit des Eisenbahn- und Straßenverkehrs zumutbar.
Aufgrund der geringen Nutzung des Bahnüberganges und der bestehenden Umwegebeziehungen erscheint es der Stadtverwaltung vertretbar, dass der anfallende Verkehr über die Straßenüberführung „Römerstraße“ in Bahn-km 73,594 bzw. über den Bahnübergang bei Bahn-km 71,662 abgewickelt werden könnte.
Der Rückbau des Bahnüberganges bringt durch den Wegfall der Instandhaltungskosten und vermiedene Investitionen Einsparungen für die Kreuzungsbeteiligten, die DB Netz AG und die Stadt Senden. Die Stadt Vöhringen wäre durch die Lage des Bahnüberganges auf der Gemarkung Wullenstetten von den Investitions- und Unterhaltskosten nicht betroffen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erhebt gegen die ersatzlose Beseitigung des Bahnüberganges bei Bahn-km 73,025 der Bahnstrecke Kempten – Neu-Ulm keine Einwendungen.

Diskussionsverlauf

Nach Sachdarstellung durch Bürgermeister Janson ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erhebt gegen die ersatzlose Beseitigung des Bahnüberganges bei Bahn-km 73,025 der Bahnstrecke Kempten – Neu-Ulm keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11.1. Zugang zum Friedhof in Illerberg - Anregung Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö 11.1

Diskussionsverlauf

Anregung:
Frau Böck regt an, den Zugang zum Friedhof in Illerberg von der Schützstraße her kommend durch die Anbringung eines zweiten Tores zu verbessern, damit nicht alle Friedhofsbesucher oder Kirchgänger an den Gräbern vorbei laufen müssen, sondern den früheren Weg benutzen können. Außerdem sei das vorhandene Tor etwas schwer zu bedienen.

Antwort:
Bürgermeister Janson sichert eine Überprüfung dieser Anregungen zu.

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11.2. Verunreinigung des Grundwassers im Stadtgebiet Vöhringen Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö 11.2

Diskussionsverlauf

Anfrage
Herr Barth nimmt Bezug auf die kürzliche Mitteilung an die Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates zum aktuellen Stand der Verunreinigungen des Grundwassers mit leichflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen und fragt an, weshalb in Vöhringen nur sehr wenige Messstellen beprobt werden. Ihn würde auch die Qualität der übrigen Grundwasserbereiche im Stadtgebiet Vöhringen interessieren. Weiterhin erkundigt sich Herr Barth auch über den Sanierungsstand der wohl für die Verunreinigung des Vöhringer Grundwassers verantwortlichen beiden chemischen Reinigungsbetriebe in Bellenberg.

Antwort:
Bürgermeister Janson und Herr Hieber bestätigen die Ansicht von Herrn Barth, dass es besser wäre, wenn es mehr Grundwassermessstellen geben würde. Sie erkundigen sich hierzu beim Landratsamt Neu-Ulm, auch zum aktuellen Sachstand der chemischen Betriebe in Bellenberg. Die Stadtratsmitglieder werden über das Ergebnis in formiert.

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11.3. Schlagloch in der Ulmer Straße - Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 30.06.2011 ö 11.3

Diskussionsverlauf

Anfrage:
Herr Barth führt aus, dass die Ausbesserung des Schlagloches in der Ulmer Straße nach seiner Ansicht nur sehr mangelhaft ausgeführt worden sei und erkundigt sich, wer diese Arbeiten überwacht.

Antwort:
Herr Hieber stellt dar, dass es sich hierbei selbstverständlich lediglich noch um ein Provisorium handle, das im Zuge der Bauarbeiten in der Bahnhofstraße beseitigt und dieser Abschnitt in der Ulmer Straße wieder ordnungsgemäß hergestellt werde.