Datum: 11.07.2011
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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4. Verschiedenes
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Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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5. Anträge und Anfragen
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Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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1. Schulwesen
Neufassung des öffentlich-rechtlichen Schulvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen den an der Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule) beteiligten Gemeinden
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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Vorberatung
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Sachverhalt
Seit 23.07.1970 besteht zwischen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg ein öffentlicher-rechtlicher Vertrag, der hinsichtlich des gemeinsam aufzubringenden Schulaufwands für den Betrieb der „Uli-Wieland-Volksschule Vöhringen“ noch auf der Grundlage von Art. 13 Abs. 3 VoSchG regelt. Dieser Vertrag entspricht sowohl hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen, des Schulsprengels als auch bezüglich der beteiligten Schulen und Gemeinden nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten bzw. Bestimmungen und Bedarf deshalb einer Neufassung.
Die Rechtsgrundlage ist nicht mehr das Volksschulgesetz, sondern das Bayer. Schulfinanzierungsgesetz. Die Gemeinden Illerzell, Illerberg/Thal, Tiefenbach und Emershofen sind nicht mehr betroffen, sondern nur noch die Gemeinde Bellenberg. Der Betriebsaufwand umfasst auch nicht mehr alle städtischen Schulen (Haupt- und Grundschulen), sondern nur noch die Hauptschule.
Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband hat bei seinen letzten Prüfungen eine Vertragsüberarbeitung empfohlen und dabei folgende Hinweise gegeben:
? Zur Berechnung des anteiligen von der Gemeinde Bellenberg zu leistenden Kostenersatzes sind künftig nur die Kosten für den Betrieb der Sprengelschule (Hauptschule) und die dort beschulten Schüler heranzuziehen.
? Gastschüler und die damit verbundenen Gastschulbeiträge, die von der Stadt Vöhringen eingenommen oder ausgezahlt werden, bleiben bei der Ermittlung des laufenden Sachaufwands unberücksichtigt.
? Die Vertragspartner können vereinbaren, dass die kalkulatorischen Kosten, abweichend von der Anlage1 der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes (AVBaySchFG) nach den kommunalhaushaltsrechtlichen Vorschriften (§ 12 KommHV – Kameralistik-) zu ermitteln sind. Hiervon hat die Stadt Vöhringen Gebrauch gemacht. Aufgrund dieser Regelung sind flexiblere Prozentsätze für die Ermittlung der kalkulatorischen Kosten für bewegliches und unbewegliches Vermögen möglich.
? Von der Stadt Vöhringen soll ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von pauschal 10% des laufenden (Netto-)Schulaufwands erhoben werden.
? Für die außerschulische Nutzung der Sportanlagen sind die hierfür anfallenden Betriebskosten anteilig von den umlagefähigen Kosten abzuziehen.
Die Stadt Vöhringen hat unter diesen Vorgaben einen neuen öffentlich-rechtlichen Schulvertrag mit der Gemeinde Bellenberg erstellt und mit den Beteiligten, der Gemeinde Bellenberg sowie dem Landratsamt Neu-Ulm, dessen Zustimmung der Vertrag bedarf, abgestimmt.
Nähere Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
Nach einer von der Kämmerei für das Jahr 2010 erstellten Vergleichsberechnung ergibt sich für die Gemeinde Bellenberg eine um ca. 18 € (1%) höhere Kostenbeteiligung pro Schüler. Der Vertragsbeginn ist rückwirkend zum 01.01.2011 vorgesehen. Der Gemeinderat Bellenberg befasst sich im Juli d.J. gleichfalls noch mit dem Vertragsentwurf.
Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Empfehlung
Der Stadtrat Vöhringen billigt die Neufassung des öffentlich-rechtlichen Schulvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen den an der „Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule) Vöhringen“ bzw. künftig „Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen“ beteiligten Gemeinden. Der Vertrag tritt, vorbehaltlich der Zustimmung durch das Landratsamt Neu-Ulm, rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Er ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson führt einleitend aus, dass der aus dem Jahr 1970 stammende Schulvertrag nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften und den aktuellen Verhältnissen entspricht, so dass eine Neufassung erforderlich war. Bezüglich der Änderungen verweist er auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellte Sitzungsvorlage sowie den neuen Vertragsentwurf.
Im Ergebnis einer kurzen Aussprache ergeht folgender Empfehlungs
Beschluss
Der Stadtrat Vöhringen billigt die Neufassung des öffentlich-rechtlichen Schulvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg zur Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen den an der „Uli-Wieland-Volksschule (Hauptschule) Vöhringen“ bzw. künftig „Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen“ beteiligten Gemeinden. Der Vertrag tritt, vorbehaltlich der Zustimmung durch das Landratsamt Neu-Ulm, rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Er ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ);
1. Antrag der Stadt Senden auf saisonale Erhöhung der Überwachungszeiten im ruhenden Verkehr
2. Erhöhung der Überwachungszeiten im ruhenden und fließenden Verkehr in Illertissen auf Gleichstand mit den
anderen Städten
Zustimmung der Stadt Vöhringen
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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11.07.2011
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Vorberatung
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Sachverhalt
Antrag der Stadt Senden auf saisonale Erhöhung der Überwachungszeiten im ruhenden Verkehr
Bei einem kürzlich im Rathaus Illertissen geführten verwaltungsinternen Gespräch zur Kommunalen Verkehrsüberwachung hat die Stadt Senden beantragt, in den Sommermonaten von Mai bis September weitere Kapazitäten für die Überwachung der an den Sendener Badeseen (Waldbaggersee und Baggersee „Zum Steinle“) aufgestellten Parkautomaten, zu bekommen. Die Überwachung soll dabei an Wochenenden je 3 Stunden an Samstagen und Sonntagen durchgeführt werden.
Bei dem Gesprächstermin wurde grundsätzlich Einverständnis signalisiert, wenn dies für die anderen Mitgliedskommunen kostenneutral ist. Die Stadt Senden ist bereit, die Kosten für diesen „Sondereinsatz“ in vollem Umfang selbst zu tragen. Es wurde vereinbart, dass hierzu eine eigene Kostenstelle geschaffen wird, über die alle diesbezüglichen Aufwendungen separat abgerechnet werden können.
Nach Angaben des Landratsamtes Neu-Ulm ist eine formlose Aufstockung der Stunden nicht möglich. Es ist erforderlich, ein formales Verfahren (Beschlussfassung in den kommunalen Gremien, Änderung der Zweckvereinbarung) durchzuführen. Der Stadtrat Illertissen hat seine Zustimmung hierzu in seiner Sitzung vom 28.06.2011 bereits erteilt.
Erhöhung der Überwachungszeiten im ruhenden und fließenden Verkehr in Illertissen auf Gleichstand mit den anderen Städten
Weiterer Gesprächspunkt war die Erörterung der weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ), insbesondere auch im Hinblick auf die jüngsten Äußerungen in den kommunalen Gremien im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2010, in der eine deutliche Kostensteigerung vor allem auch wegen der Neubeschaffung der digitalen Mess- und Auswertetechnik zu verzeichnen war.
Dabei wurde auch über den in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses Vöhringen vom 02.05.2011 geäußerten Wunsch diskutiert, dass die Stadt Illertissen aus Gründen einer sachgerechteren Kostenverteilung möglichst bald wieder zu ihrem ursprünglichen Stundenkontingent (im ruhenden Verkehr von 9 Std. auf 12 Std.
wöchentlich / im fließenden Verkehr von 6 Std. auf 8 Std. wöchentlich) zurück kehren soll.
Bei diesem Gespräch wurde deutlich, dass sich die Stadtverwaltung Illertissen einer Gleichstellung des Überwachungsumfangs nicht verschließen würde und diese Gleichstellung auch von der Stadt Senden begrüßt werden würde.
Die Stadtverwaltung Vöhringen hat sich daraufhin mit Schreiben vom 08.06.2011 an den Stadtrat Illertissen gewandt und gebeten, dieses Anliegen im Interesse einer kostengerechten Verteilung und Weiterführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung zu prüfen.
Die Stadt Illertissen ließ uns wissen, dass sich der Stadtrat Illertissen am 28.06.2011 für eine Rückkehr zum ursprünglichen Überwachungsumfang und damit, wie gewünscht bzw. beantragt, für eine Gleichstellung der drei Mitgliedsstädte ausgesprochen hat.
Auch diese Änderung bedarf zu ihrer Wirksamkeit auch noch einer Beschlussfassung der anderen in der KVÜ beteiligten Kommunen sowie einer Änderung der Zweckvereinbarung.
Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Empfehlung
1. Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag der Stadt Senden auf Erhöhung des Überwachungsumfang im ruhenden Verkehr zur Überwachung der an den Sendener Badeseen (Waldbaggersee und Baggersee „Zum Steinle“) aufgestellten Parkautomaten an Wochenenden in den Sommermonaten von Mai bis September unter der Voraussetzung zu, dass die hierfür entstehenden Kosten in vollem Umfang von der Stadt Senden getragen werden.
2. Die Stadt Vöhringen stimmt der Rückkehr der Stadt Illertissen zu ihrem ursprünglichen Stundenkontingent (im ruhenden Verkehr von 9 Std. auf 12 Std. wöchentlich / im fließenden Verkehr von 6 Std. auf 8 Std. wöchentlich) zu.
3. Die vorgenannten Änderungen werden in die Zweckvereinbarung über die Kommunale Verkehrsüberwachung vom 16./19.12.2002, in der zuletzt geltenden Fassung, eingearbeitet. Bürgermeister Janson wird ermächtigt, diese neue Änderungsfassung zu unterzeichnen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Janson informiert darüber, dass die von der Stadt Illertissen nunmehr beschlossene Rückkehr zum ursprünglichen Stundenkontingent dem in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 02.05.2011 vorgetragenen Wunsch entspricht.
Die von der Stadt Senden beantragte zusätzliche Parkraumüberwachung an ihren Badeseen gehe voll zu Lasten der Stadt Senden und sei für die anderen Mitgliedskommunen kostenneutral.
Sodann ergeht folgender Empfehlungs
Beschluss
1. Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag der Stadt Senden auf Erhöhung des Überwachungsumfang im ruhenden Verkehr zur Überwachung der an den Sendener Badeseen (Waldbaggersee und Baggersee „Zum Steinle“) aufgestellten Parkautomaten an Wochenenden in den Sommermonaten von Mai bis September unter der Voraussetzung zu, dass die hierfür entstehenden Kosten in vollem Umfang von der Stadt Senden getragen werden.
2. Die Stadt Vöhringen stimmt der Rückkehr der Stadt Illertissen zu ihrem ursprünglichen Stundenkontingent (im ruhenden Verkehr von 9 Std. auf 12 Std. wöchentlich / im fließenden Verkehr von 6 Std. auf 8 Std. wöchentlich) zu.
3. Die vorgenannten Änderungen werden in die Zweckvereinbarung über die Kommunale Verkehrsüberwachung vom 16./19.12.2002, in der zuletzt geltenden Fassung, eingearbeitet. Bürgermeister Janson wird ermächtigt, diese neue Änderungsfassung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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3. Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Vöhringen;
Abschluss eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und der Lechwerke AG
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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11.07.2011
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Vorberatung
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3 |
Sachverhalt
Die Lechwerke AG hat uns kürzlich das Angebot eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrages vorgelegt und dabei mitgeteilt, dass der zwischen der Stadt Vöhringen und der Lechwerke AG seit 01.07.1988 gültige Straßenbeleuchtungsvertrag am 30.06.2008 – Datum der Beendigung des Konzessionsvertrages - ausgelaufen ist.
Dem Angebot liegt das zwischen dem Bayer. Gemeindetag und der Lechwerke abgestimmte Vertragsmuster zugrunde. Es berücksichtigt insbesondere die regulatorischen Festlegungen der Bundesnetzagentur. Der Bayer. Gemeindetag empfiehlt, die Vertragsumstellung auf der Grundlage des Musters vorzunehmen und führt ergänzend aus:
„Hintergrund ist, dass das Straßenbeleuchtungsnetz aus dem Vertragsumfang herausgenommen wird und sich damit Ihr Dienstleistungsentgelt reduziert. Das Straßenbeleuchtungsnetz wird ab sofort dem Ortsnetz zugeschlagen und über die Netznutzungsentgelte finanziert. Für die Gemeinden hat dies den Vorteil, dass dadurch die seit 01.01.2011 gültige deutliche Erhöhung (im Durchschnitt ca. + 3.500 Euro pro Jahr und Gemeinde) der Netznutzungsentgelte für die Straßenbeleuchtung, die Sie für die Strombelieferung der Straßenbeleuchtungsanlagen auf Grund der Entscheidung der Bundesnetzagentur zu entrichten haben, annähernd ausgeglichen wird. Nach Angaben der LEW ist die neue Abrechnungsform für die meisten Gemeinden sogar günstiger. Die Rechte der Gemeinden in Bezug auf das Straßenbeleuchtungsnetz bleiben gewahrt. Bei Ablauf des Straßenbeleuchtungsvertrages hat die Gemeinde einen Anspruch auf Übereignung des Straßenbeleuchtungsnetzes (sowie je nach Vertragsgestaltung auch der Straßenbeleuchtungsanlagen).
Im Zuge der Vertragsüberarbeitung wurden – neben LEW internem Änderungsbedarf – folgende Änderungen vorgenommen:
? Bei Maßnahmen zu Ortsnetzverkabelungen, die durch LEW veranlasst sind, werden den Gemeinden bei Mitverlegung eines Straßenbeleuchtungsleerrohres zukünftig keine anteiligen Kosten für die Erdarbeiten und die Oberfläche mehr angelastet (bisher 20% Kostenanteil).
? Die strittige Klausel, durch die LEW die Kosten für von Dritten veranlasste Änderungen an Straßenbeleuchtungsanlagen übertragen werden sollen, wurde gestrichen. Da die grundsätzliche Verantwortung für die Straßenbeleuchtung bei den Gemeinden liegt, ist die Regelung systemfremd.“
Die Lechwerke AG bietet auf der Grundlage des Vertragsmusters einen neuen Vertrag mit zwei Varianten an:
? Bei Variante 1 verbleibt die Straßenbeleuchtungsanlage im Eigentum der Lechwerke AG.
? Bei Variante 2 geht die Straßenbeleuchtungsanlage in das unterhaltspflichtige Eigentum der Kommune über.
In jedem Fall aber verbleibt das Straßenbeleuchtungsnetz (elektrische Zuleitungen zu den Leuchten) aus technischen und regulatorischen Gründen im Eigentum der Lechwerke AG.
Nach Recherchen der Stadtverwaltung hat im Bereich der Bezirksmeisterstelle Illertissen bisher keine Kommune die Variante 2 gewählt. Im gesamten Bereich der Lechwerke AG sind es 4 bis 5 Gemeinden, die sich aus abschreibungstechnischen Gründen für diese Variante entschieden haben.
Auch die Stadtverwaltung hält es nicht für zweckmäßig, das Eigentum an den Straßenbeleuchtungsanlagen zu übernehmen und schlägt deshalb vor, die Vertragsvariante 1 zu nehmen.
Als Vertragsbeginn ist der Monatserste nach Vertragsunterzeichnung vorgesehen. Die Regelungen zum Straßenbeleuchtungsnetz müssen nach den zwingenden Vorgaben der BNetzA schon zum 01.01.2011 umgesetzt werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2014.
Empfehlung
Der Vertrag über die Zusammenarbeit in der Straßenbeleuchtung zwischen der Stadt Vöhringen und der Lechwerke AG sowie der LEW Verteilnetz GmbH, Variante 1 (Straßenbeleuchtungsanlage verbleibt im Eigentum der Lechwerke AG), wird gebilligt.
Der Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Nach Information durch Bürgermeister Janson, dass sich die regulatorischen Festlegungen der Bundesnetzagentur geändert haben und deshalb ein Neuabschluss des Straßenbeleuchtungsvertrages erforderlich geworden sei, ergeht im Wege einer kurzen Aussprache folgender Empfehlungs
Beschluss
Der Vertrag über die Zusammenarbeit in der Straßenbeleuchtung zwischen der Stadt Vöhringen und der Lechwerke AG sowie der LEW Verteilnetz GmbH, Variante 1 (Straßenbeleuchtungsanlage verbleibt im Eigentum der Lechwerke AG), wird gebilligt.
Der Vertrag ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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5.1. Verlegung des Wochenmarktes vor das Kulturzentrum
Anfrage 2. Bürgermeister Daikeler
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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11.07.2011
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5.1 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
2. Bürgermeister Daikeler führt aus, dass der Wochenmarkt letzten Samstag wegen des Stadtfestes in den Bereich vor dem Kulturzentrum „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ verlegt worden sei. Die Marktbeschicker hätten ihm gegenüber den Wunsch geäußert, den Wochenmarkt künftig auf Dauer dort zu situieren. Er fragt an, ob dies möglich sei.
Antwort:
Bürgermeister Janson hält diesen Standort auch für attraktiv und führt aus, dass sich vor einiger Zeit die Markthändler bei einer Befragung durch die Stadt allerdings gegen diesen Platz ausgesprochen hätten. Er nehme diese Anregung aber gerne zum Anlass, um durch den Marktmeister formal noch einmal eine Umfrage durchführen zu lassen.
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5.3. Auszeichnung von ehrenamtlich Tätigen
Anfrage Herr Kelichhaus
Gremium
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Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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5.3 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Kelichhaus bezieht sich auf die kürzlich in der Stadt Illertissen durchgeführte Auszeichnung von ehrenamtlich Tätigen und fragt an, ob in Vöhringen so etwas auch eingeführt werden könnte. Er regt an, diese Thematik in nächster Zeit einmal zu diskutieren bzw. im zuständigen städtischen Gremium zu behandeln.
Antwort:
Bürgermeister Janson führt aus, dass auch in Vöhringen verschiedene ehrenamtlich tätige Personen eine Ehrung erfahren bzw. erfahren haben. Die Stadt Vöhringen habe z.B., wie auch der Landkreis Neu-Ulm, ein Vorschlagsrecht bei der Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen des Bayer. Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern. Dort können verdiente Persönlichkeiten aus dem sozialen, kulturellen und sportlichen Bereich vorgeschlagen werden. Aus dem Stadtgebiet Vöhringen seien in der Vergangenheit bereits eine Vielzahl von Personen geehrt worden. Die Ehrung werde jeweils im Landratsamt Neu-Ulm vorgenommen und in den amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Vöhringen anerkennend dargestellt und gewürdigt. Im weiteren sei z.B. Sr. Oberin Sandra Bürstlinger mit der Bayer. Staatsmedaille für soziale Dienste ausgezeichnet worden. Daneben gibt es noch eine Vielzahl weiterer Ehrungen, z.B. die Bayerische Europamedaille, den Bayerischen Verdienstorden und die Bundesverdienstmedaille. Es stellt sich deshalb die Frage, ob neben dieser Auszeichnung noch eine weitere Ehrung durch die Stadt Vöhringen vorgenommen werden solle. Es würde sich dann um eine Art „Doppelehrung“ handeln.
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5.2. Sog. "Tafeln" für Bedürftige
Anfrage Herr Kelichhaus
Gremium
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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11.07.2011
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5.2 |
Diskussionsverlauf
Anfrage:
Herr Kelichhaus erkundigt sich, ob es in Vöhringen auch eine sog. „Tafel“ für bedürftige Menschen gebe oder ob das Stadtgebiet Vöhringen in andere „Tafeln“ einbezogen sei.
Antwort:
Bürgermeister Janson führt aus, dass Vöhringer Bürger über die „Illertisser Tafel“ mit
versorgt werden. In Vöhringen habe es zeitweise auch eine „Tafel“ in der Industriestraße gegeben, die aber wegen gewisser „Unregelmäßigkeiten“ wieder aufgegeben worden sei. Das BRK habe auch schon Überlegungen angestellt, in Vöhringen wieder „Tafel“ einzuführen. Aktuell liege aber noch kein konkretes Ergebnis vor.